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Bekanntmachung

B e tr.: Vo^-abstimmung am 5. Dezem­ber 1926 über die Auflösung des 3. Hessischen Landtags.

Für die Volksabstimmung über die die Stadt Gießen mit Gemarkung Schis- senberg und Herrnwald in folgende Ab­senberg und Herrn wald in folgende Ab­stimmungsbezirke eingeteilt:

Alicestroße (Abstimmungsbezirk Nr. 18), Alter Rödgerweg (15), Am Kugelberg (14), Am Pfarrgarten (5), Am Steg (8), Am Weiher (8), An den Bahnhöfen (6), An der Iohanneskirche (18), An der Warte (10), Anneröder Weg (14), Aster­weg (2), Auf der Bach (1), Auf der Weiß- erde (9), Aulweg (9), Bahnhofstraße (6), Bergstraße (11), Bismarckstraße (13), Bleichstraße (12), Brandgasse (16), Brand­platz (16), Brougasse (16), Bruchstraße (11), Buchnerstraße (8), Buddestroße (7), Bückingstraße (4), Burggraben (1), Cred- nerstraße (8), Dammstraße (2), Diezstraße (16), Doeringstroße (14), Dreihäusergosse (16), Ebelstraße (9), Ederstraße (2), In den Eichgärten (13), Eichwea (13), Erd- kauterweg (9), Erlenaasse (16), Frank­furter Straße (7), Friedrichstraße (7), Gabelsbergerstraße (5), Gaffkystraße (8), Gartenstraße (11), Georg-Philipp-Gail- Straße (13), Glaubrechtstroße (8), Gnauth- straße (12), Goethestraße (12), Graben­straße (6), Gutenbergstraße (13), Hamm- stcaße (5), An der Hardt (3), Henselstraße (12), Hestenstraße (13), Hinter den Schießgärten (3), Hillebrandstraße (8), Hofmannstroße (8), Hundsgasse (1), Jheringstraße (11), Im Gartfeld (2), Iohannesstraße (18), Kaiserallee (15), Kanzleiberg (16), Kaplaneigasse (16), Ka- plonsgasse (18), Katharinengusse (18), Keplechroße (13), Kirchenplatz (1), Kirch- straße (1), Kiinikstraße (8), Kornblumen­gasse (5), Kreuzplatz (17), Krofdorfer Straße (3), Lahnstraße (5), Londgrafen- straße (16), Landgrof-Philipp-Platz (16), Landmonnstraße (13), Leihgesterner Weg mit Bergwerk (9), Lessingstraße (12), Licher Straße (14), Liebigstrahe (9), Lin­dengasse (1), Lindenplatz (1), In Löbers Hof (5), Löberstraße (11), Löwengasse (17), Lonystraße (12), Ludwigsplatz (10), Ludwigstraße (10), Mäusburg (17), Mai­gasse (17), Marburger Straße (4), Markt­laubenstraße (16), Marktplatz (1), Markt­straße (1), Mittelweg (8), Moltkestraße (15), Mühlstraße (5), Kleine Mühlgasse (5), Nahrungsberg (13), Neuen Bäue (16), Neuenweg (18), Neustadt (5), Nordanlage (3), Ostanlage (15), Blockstraße (18), Am Riegelpfad (10), Rittergosse (17), Rod- Heimer Straße (3), Am Rodberg (4), Roonstraße (14), Sandgasse (5), Schanzen­straße (5), Schiffenberg mit Herrnwald (13), Schiffenberger Weg (13), Schiller­st roße (2), Schloßgosse (16), Schottstroße (3), Schützenstraße (3), Schulstraße (16), Seltersweg (17), Senckenbergftraße (16), Sonnenstraße (16), Steinstraße (4), Gro­ßer Steinweg (14), Stephanstraße (11), Südanlage (18), Teufelslustgärtchen (17), Tiefenweg (5), Trillergasse (16), Wagen- gasse (16), Walltorstroße (1), Wartweg (9), Weidengasse (16), Weserstraße (2), Westanlage (6), Hinter der Westanlage (6), Wettergasse (17), Wetzlarer Weg (8), Wetzsteingasse (1), Wetzsteinstraße (1), Wiesecker Weg (4), Wiesenstraße (15), Wil- Helmstraße (10), Wilsonstraße (11), Wiß- marer Straße (3), Wolsstraße (13), Wol­kengasse (17), Zozelsgasse (1), Verbin­dungsstraße Kaiserallee Licher Str. oberhalb der Landmannstraße (13).

Für Abstimmungsbezirk:

1 befindet sich der Abstimmungsraum im <2llten Rathaus, Marktplatz 14, Trau- , ungssaal: Abstimmungsvorsteher: Stu- dicnrat Heinrich Heymann; Stelloer- treier: Weißbindermeister Karl Rau;

2 in der Höheren Mädchenschule, Nord- f anlage 14, Schulsaal Nr. 48; Abstim­mungsoorsteher: Stadtoerordn. Schrei­nermeister Georg Haubach; Stellver­treter: Iustizinspektor Karl Link;

3 im Gfwerbehaus, Kirchstraße 16 Saal 'la; Abstimmungsoorsteher: Verwaltungsinspekior Karl Reitz; Stellvertreter: Eisenbahnobersekretär Hans Althaus;

4 im Schulhaus Schillerstraße 8 Turnhalle; Abstimmungsvorsteher: Lehrer Georg Kling; Stellvertreter: Oekonom Heinrich Gottmann;

5 in der Stadtknabenschule, Nordanlage 8 Lehrerzimmer; Abstimmungs- vorstcher: Kaufmann Ernst Krause; Stellvertreter: Kaufmann Edgar Borr- mann;

6 im Schulhaus Westanlage 43, Schul­saal im Erdgeschoß; Abstimmungsvor­steher: Hausverwalter I. Loh; Stell- Vertreter: Verwaltungssekretär Artur Weirich;

7 in der Alten Klinik, Liebigstraße 16 Zimmer Nr. 18, Eingang Hauptportal, links; Abstimmungsvorsteher: Stadtbauoberinspektor Peter Grobe; Stellvertreter: Kaufmann Karl Seibel;

8 in der Alten Klinik, Liebigstraße 16 Zimmer Nr. 15, Eingang linker Flü­gel, Abstimmungsvorsteher: Kauf- mann Ad. Sudheimer; Stellvertreter: Lokomotivführer Emil Niederhausen;

9 in der Alten Klinik, Liebigstraße 16 Zimmer Nr. 10, Eingang Hauptportal, rechts; Abstimmungsvorsteher: Kauf­mann Siegmund Fuld; Stellvertreter: Studienrat Prof. Otto Weißgerber;

10 im Realgymnasium, Ludwigstraße 11 Turnhalle; Abstimmungsvorsteher: Reallehrer Ludwig Hebermehl; Stell­vertreter: Kaufmann Ludwig Lembke;

11 im Stadthaus Bergstraße 20 Zim­mer Nr. 6; Abstimmungsvorsteher: Stadtbauinspektor Heinrich Höhn; Stellvertr.: Architekt Gustav Hamann;

12 im Gymnasium, Südanlage 6, Erdge­schoß; Abstimmungsvorsteyer: Landge- richtsregistrator Ernst Rumpf; Stell­vertreter: Kaufmann Jakov Heil­bronner;

13 in der Oberrealschule, Stephanstraße 12 Schulsaal Nr. 21; Abstimmungs­

oorsteher: Stadtverordneter Rektor H. I Schmidt; Stellvertreter: Stadtverord­neter Geschäftsführer Herrn. Kirchner;

14 im Israelitischen Gemeindehaus, Lony­straße 4; Abstimmungsoorsteher: Der- waltungsoberinspektor Georg Pairan; Stellvertreter: Stadtverordneter Der- mittler Josef Maier;

15 im Justizgebäude, Ostanloge 15 Saal Nr. 18, im Erdgeschoß, Eingang Südseite; Abstimmungsvorsteher: Stadtverordneter Apotheker Theodor Schwieder; Stellvertreter: Kaufmann Ludwig Gravelius;

16 im Regierungsgebäude, Landgraf-Phi- lipp-Platz 3 Sitzungssaal; Ab- stimmungsoorsteher: Verwalter Wilh. Riebel; Stellvertreter: Univ.-Derwal- tungsoberinspektor Theodor Keßler;

17 im Hotel Prinz Carl, Seltersweg 40 Hinteres Sälchen; Abstimmungs- Vorsteher: Kaufmann Otto Georg; Stellvertreter: Kaufmann Karl Marth;

18 im Stadthaus Gartenstraße 2 Zim­mer Nr. 7; Abstimmungsvorsteher: Stadtverordneter Elektrotechniker Max Weißbäcker; Stellvertreter: Stadtver­ordneter Weißbindentzeister Heinrich Launspach.

Die Abstimmung findet am Sonn­tag, dem 5. Dez. 1926, von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags, statt. Zur Stimmabgabe dürfen nur amtlich hergestellte Stimmzettel verwandt wer­den. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, daß der Stimmberechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen will, den mit ,La", der Stimm­berechtigte, der sie verneinen will, den mit Nein" bezeichneten Kreis durchkreuzt oder dies auf andere Weise kenntlich macht. Stimmzettel, die mit sonstigen Vermerken, Vorbehalten, Zusätzen ober Kennzeichen versehen sind, sowie nicht amtlich her­gestellte Stimmzettel sind ungültig. Die Ausgabe der amtlichen Stimmzettel er­folgt nur am Abstimmungstage im Ab­stimmungsraum unter gleichzeitiger Aus­händigung eines amtlichen Abstimmungs- Umschlags.

Stimmscheine, die nach § 8 der Volks- abstimmunasordnung für besondere An­lässe ausgestellt werden (z. B. wenn sich der Stimmberechtigte aus zwingenden Grün- den am Abstimmungstage außerhalb seines Stimmbezirks aufhält) können bis einschl. Freitag, den 3. Dez. 1926, nachm. bj Uhr, beim städtischen Wahl- amt Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 13 beantragt werden. Die Entgegennahme der Stimmscheine hat durch die Stimmberechtigten selbst zu ge­schehen, die sich über ihre Person genügend auszuweisen haben. Sind dritte Personen mit der Entgegennahme eines Stimm- scheins beauftragt, so haben diese sich durch Vorlage einer Vollmacht des Stimmberech­tigten auszuweisen.

Es ist untersagt, daß im Abstimmungs­raum oder in dessen Zu- und Eingängen Plakate irgendwelcher Art (Wahlaufrufe usw.) aufgehängt werden.

Auf die Verlegung des Abstimmungs­raumes für Stimmbezirk 12 (seither Han­delskammergebäude Lonystraße 7) in das Gymnasium, Südanlage 6 Schulfaal im Erdgeschoß wird nochmals besonders verwiesen. 98718

Gießen, den 1. Dezember 1926.

Der Oberbürgermeister.

I. D.: Dr. Selb.

Vergebung.

Für die Medizinischen, Frauen- und Hautkliniken soll die Füllung des Eis­kellers vergeben werden. Schriftliche An­gebote sind bis zum Montag, dem 6. De­zember, mittags 12 Uhr pünktlich, einzu­reichen. 9864 C

Zuschlagsfrist 3 Tage.

Gießen, den 30. November 1926. Verwaltung der Medizinischen-, Frauen- und Hautklinik.

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Der Hessische Wirtschafts- und Ordnungsblock schreibt uns: Man liest gelegentlich in der Presse, daß in Rumänien oder Serbien bei öffentlichen Wahlen der gesamte Regierungsappa­rat in den Dienst bestimmter Parteien gestellt wird. Unsere demokratische reffe bezeichnet solche Zustände mit Recht als, Korruption. Und wenn gar etwa der spanische Diktator ober J Mussolini in Italien ein gleiches tun, so kann sich unsere demo- kratische Presse nicht genug tun vor sittlicher Entrüstung.

Der Wirtschafts- und Ordnungsblock hat gelegenllich ein­mal gesagt, daß er nicht nur für Wirtschaft und Ordnung, son­dern auch für Sauberkeit im Staat kämpft. Dieses Wort hat ge­waltige Wutausbrüche, insbesondere auch des Vorsitzenden der Demokratischen Partei, zur Folge gehabt. Wie notwendig dies Wort war, wollen wir heute beweisen. Vor uns liegt fol­gendes Dokument: ,

Darmstadt, den 26. 11. 1926.

Der hessische Jinanzminisler.

B e t r.: Die Angriffe des fog. Wirtschafts- und Ordkrmrgsblocks auf die hessische Regierung. >

Zur Abwehr der von dem sog. W. u. O.-Block in den letzten Tagen gegen die hessische Finanzverwaltung erhobenen falschen und irreführenden Behauptungen beabsichtige ich, da die dem Block ergebene Presse amtliche Richtigstellungen ablehnt, den Weg des öffentlichen Anschlags zu wählen.

Im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern ersuche ich Sie, die Ihnen in den nächsten Tagen von der Druckerei des Mainzer Anzeigers in Mainz zugehenden Plakate durch Anschlag an den öffentlichen AnMagstellen (Plakattafeln, Säulen usw.) zur Kenntnis der Bürgerschaft zu bringen. Dort, wo es noch üblich ist, öffentliche Bekanntmachungen durch die Orlsschelle zu verbreiten, bitte ich, in geeigneter Weise auf den erfolgten öffentlichen Anschlag Hinweisen zu lassen.

Im Interesse einer allseitigen Verbreitung des Plakatin­haltes bitte ich ferner Anordnungen zu treffen, daß der An fchlag vor dem 6. Dezember nicht beseitigt wird.

Etwaige kosten, die mit dem Anschlag verbunden sind, find dem Finanzministerium in Rechnung zu stellen.

An

sämtliche hessischen Bürgermeistereien.

Rückseite:

Den

Kreisämtern

zur aefl. Kenntnisnahme mit dem Ersuchen, die Ausführung zu überwachen und auf Grund der bei den Bürgermeistereien alsbald einznfordernden Vollzugsberichte über die Ausführung zu berichten.

Darmstadt, den 26. November 1926.

Der hessische Finanzminister.

Henrich.

(eigenhändig unterschrieben).

Das ist denn dock) das Tollste, was bis fehl in einem deut­schen Staate an amtlicher Dahlbeeinslusiung geleistet wor­den ist.

Das Geld der Steuerzahler wird hier skrupellos in den Dienst der Weimarer Koalitton gestellt.

Was sagt Ihr Steuerzahler, was sagt Ihr Landwirte, Ihr Beamte, Ihr Hausbesitzer, Ihr Geschäftsleute dazu, daß man Euer Geld dazu benutzt, Wahlplakate des demokratischen Fin-! nanzministers Henrich herzustellen?

Dieses Voraehen des hessischen Finanzmimsters ist ein un- [ erhörter öffentlicher Skandal, der in Deutschland bisher seines­gleichen sucht. 9876C'

Wähler, gebt diesen Männern, die mit Euren Stcuergeldern ihre Parteiherrschast erhalten wollen, die richtige Antwott: 1

Schickt den Landtag heim! Stimmt olle mit3a".

HesfischerWirtschasls-u.Ordnungsblock.'

Statt Karlen

Hans Hesse Käte Hesse geb. Bohn

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