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Nr. 151 Erster Blatt

176. Jahrgang

Donnerstag, 1. Juli 1926

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

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Dr. Friedr Will). Lange. Verantwortlich iur Politik Dr Fr Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H Thgriol; für den übrigen Teil lkr.ist Dlumfchein, für den An­zeigenteil Hans Füstel, sämtlich in Gießen

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Geringe ßriedensausfichten im englischen Bergbau.

Der Ausnahmezustand verlängert.

London, 30. Juni. (TU.) Die inoffiziel­len F r i e d e n s v e r h a n d l u n g e n , die in den letzten Tagen von prominenten Persönlichkeiten unternommen wurden, haben bei den Berg­arbeitern keine Gegenliebe gefunden. Der ^Vollzugsausschuß der Bergarbeiter, der heute abend wieder London auf unbestimmte Zeit verläßt, hielt heute seine vorläufig letzte Sit­zung ab. Der Hauptgegenstand der heutigen Be­sprechungen war die Frage der Notstands- arbeiten in den Gruben. Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, daß die Notstandsarbeiter In den Gruben verbleiben sollten, vorausgesetzt, daß sich die Grubenbesitzer an die in Streikfällen all­gemein üblichen Vereinbarungen hal­ten. In einem Interview mit demE o e n i n g Standard" wies der Sekretär der ^Bergarbeiter» gewerkschaft darauf hin, daß aus verschiedenen Grubenbezirken Berichte eingetroffen wären, nach denen dies nicht der Fall sei. Trotzdem sei eine allgemeine Zurückziehung der Not- standsarbeiter nicht geplant, da dadurch auch diejenigen Grubenbesitzer getroffen würden, die sich an die Vereinbarungen hielten. Die Tat­sache, daß die Mitglieder des Vollzugsausschusses heute abend London wieder verlassen, weist darauf hin, daß mit amtlichen Verhandlungen in der nächsten Zeit kaum zu rechnen ist. Die englische. Berga rb eiterexekutive hat sich heute in einer vfefntlichen Versammlung gegen jede Lohn- und Arbeits z e i tverände° rung ausgesprochen und Streikfortsetzung beschlossen.

DieLondon Gazette" veröffentlicht heute eine Proklamation des Königs, wonach der Ausnahmezustand um einen wei- teren Monat verlängert wird.

Die französische Regierungserklärung, Das Echo tu der Presse.

Paris, 30. 3unl (Sil.) Die Regierung, die in der g e ft eigen Kammersihung einen Aufschub von acht Lagen erhalten hat, geht aus der Debatte keineswegs als Sieger hervor. Die Presse aller Richtungen, soweit sie nicht die Vorgänge verschleiert, erkennt an, daß die Mehrheit von 292 Stimmen keine wirkliche Mehrheit darstellt. Der Stimme enthalten haben sich fast die gesamte Gruppe der Republikanischen Union, sechs Mitglieder der Christlichen Demo­kraten, 16 Abgeordnete der anderen Rechts- gruppen, zwei Radikale und ein Radi- kalsozialist. Gegen die Regierung haben die Kommunisten und die Sozia­listen geschlossen gestimmt.Echo de Paris" ist der Ansicht, sowohl rn der Kammer wie im Senat habe das Kabinett Briand eine kalte Aufnahme gefunden. Die Inter- vention T a r d i e u s habe die Regierung in eine üble Lage gebracht. Wenn Herr Tardieu seinen Vorteil Hütte ausnuhen wollen, hätte die Regierung die Stunde vielleicht nicht überlebt. Obwohl Briand gegenüber Tardieu keine direkten Verpflichtungen übernommen habe, be­stehe kein Zweifel, daß die Operationen der Re­gierung wenigstens für den Augenblick nicht weitergeführt werden. Die Kammer habe klar zum Ausdruck gebracht, daß keine Einigkeit zwischen ihr und der Regierung bestehe und daß die Stabilisierung des Franken, wenn sie von der Ratifizierung des Schul­denabkommens abhänge, nicht ange- n o m m en werden könne. Damit brächen die ge­samten Pläne Caillau?' zusammen und man stehe erneut vor einer großen Ungewißheit. Der Gaulois" meint, die Regierungserklärung habe keinen ernsthaften Abgeordneten befriedigen können. Das. was die Regierung wolle, sei eine künstliche Stabilisierung, gegen die sich alle Par­teien von links bis rechts wendeten.A v e n i r ist der Ansicht, die Regierung wende für die Lösung des Finanz Problems die gesährlichsten Mittel an. Wenn Caillaux so standhaft in feinet Haltung wäre, wie er schneidend in feiner Rede sei. so könnte man verzweifeln. Man müsse noch auf die Gewandtheit des Finanzministers hoffen.Ere Rouvelle" gibt gleichfalls un­umwunden zu, daß die Regierung in schlechter Haltung aus der Kammerdebatte hervorgegangen fei. Es hätten sich z wei Männer gegenüberge­standen: Caillaux, der Mann von Aaadir, und Tardieu, der Mann von Versailles, der Mann des Friedens und der Mann des Frie­densvertrages. Die Kammer habe den Ernst der Stunde nicht begriffen und gefalle sich noch in den gewöhnlichen kleinen Schikanen der Politik, während das Leben der Ration auf dem Spiel stehe.

Der Frank fällt weiter.

Paris, 30. Juni. (SU.) Unter dem un­günstigen Eindruck der gestrigen Kammerdebatte ist der Franken heute weiter gefallen. Das Pfund notierte bei Borsenschluh 1 7 3,4 0 und der Dollar 3 5,5 2. Das vom Finanzministerium gestern veröffentlichte De­menti, wonach zwischen dem Generalgou­verneur der Danque de France und dem Gouverneur der Bank von Eng­land. sowie dem Direktor der Federal Re-

Vie zweite Beratung der Mrstenvorlage beendet.

Berlin, 30. Juni, 1 Uhr nachm. Die zweite Deratung des Gesetzentwurfes über die Aus­einandersetzung mit den Fürsten- Häusern wird fortgesetzt. § 8 hat der Anschuß durch Annahme eines sozialdemokratischen An­trags dahin geändert, daß er jetzt lautet: Zivil­listen Kronfideikommihrenten und Krondotations­renten sowie ähnliche Renten fallen entschädi­gungslos fort.

Abg. Graf Merveldt (Dn.) beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Die Kronfidei- kommihrente sei zum größten Seit Privateigen­tum. Ein entschädigungsloser Fortfall sei ein Eingriff in die Unverletzbarkeit des Privateigen­tums. Der Charakter des Privateigentums bei den Kronfideikommißrenten sei anerkannt worden von den sozialdemokratischen Abgeordneten, vom Zentrumsminister Am Zehnhoff und von dem Sozialdemokraten Lüdemann.

Abg. Schulte (Ztr.) betont, die Regie­rungsparteien seien mit ihrem Ausschuhbeschluh zu der Bestimmung ihres früheren Kompromiß- entwurfes zurückgekehrt. Ein privatrechtlicher Charakter sei der Kronfideikommißrente nicht zu­gesprochen, sondern es handele sich dabei um einen staatsrechtlichen Anspruch des Königs­hauses.

Abg. Landsberg (Soz.) wendet sich gegen den deutschnativnalen Antrag. Bei seiner An­nahme müssen die Zivillisten und die übrigen Renten weiter gezahlt werden.

Abg. Dr. Pfleger (Dayr. Vp.) legt Wert auf die Feststellung, daß seine Fraktion sich ihre endgülttge Stellungnahme Vorbehalte.

Der deutschnationale Antrag auf Strei­chung des §8 wird abgelehnt.

§ 8 wird dann mit den Stimmen der Mittel- Parteien und Sozialdemokraten bei Stimmenthal­tung der Kommunisten gegen Deutschnationale und Völkische angenommen.

Die folgenden Paragraphen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen aus der Streitmasse und

Jter ,-VTy^' chenc

sionde aus Gründen der Kultur uiuj Volksgesund­heit den Ländern zugeteilt werden können (Thea­ter, Schlösser, Parkanlagen ufto.).

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) bezeichnet die Bestimmungen der Vorlage als unbefriedi­gend und beanstandet, die Streichungen der Aus­nahmen und Entschädigungsbestimmungen.

Abg. v. Me rv eld t (Dntl.) beantragt die Streichung der Paragraphen 9 undll und namentliche Abstimmung über den § 10, der auch Zuweisungen an das Land auS den Privatvermögen der Fürsten vorsieht.

Abg. Schulte (Zentr.) tritt für die Aus­schußfassung ein.

Abg. Siebt (Komm.) wendet sich gegen die Bestimmungen in § 12, die den Fürsten eine angemessene Lebenshaltung garantiert.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) wendet sich gleichfalls gegen die Garantie der angemessenen Lebenshaltung und verlangt eine genauere Um­grenzung des Begriffs.

Rach Ablehnung der sozialdemokratischen und deutschnationalen Aenderungsanträge werden die Paragraphen 9 bis 12 bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.

Cs folgt die Beratung der § 13 b i s 17, die von Entschädigungs- und A.-sahansprüchen und von der Auswertung handeln. § 16 be­stimmt, daß auf die Auswertung die auch sonst geltenden Gesetzesbestimmungen Anwendung finden.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) weist darauf­hin. daß in einzelnen Vergleichen den Fürsten Aufwertungsansprüche bis 1450 Prozent bewilligt worden feien. Redner beantragt die Einfügung einer Bestimmung, wonach der Goldmarlwert der Leistung nicht überschritten werden darf.

Abg. H ö klein (Kom.) bekämpft den § 15, der besagt, Rechte Dritter würden bei der Aus­

einandersetzung zwischen Land und Fürstenhaus nicht berührt.

Abg. von Lindeiner-Wildau (Dn.) beantragt Streichung der Bestimmung im §16, daß Ansprüche auf Oluftoertung von Wiederkehr renken Leistungen für die Zeit vor dem 1. Januar 1925 als erloschen gelten sollen.

Abg. Dr. Wunderlich (D.Vp.) gibt zu, daß diese Bestimmung eine Abweichung vom gel­tenden Recht zu ilngunften der Fürsten darstelle. Redner ersucht um Ablehnungaller Aen - derungsanträg e von rechts und links.

Die Aenderungsanträge werden a b g e l e h n t und die § 13 bis 17 angenommen.

§ 1 8 bestimmt, daß die nach der Entscheidung des Sondergerichts einem Fürstenhaus oder einem seiner Mitglieder zugewiesenen Gelder bis zum Jahre 1950 nur für die pridatwirtschaftlichen Be­dürfnisse oder zu wohltätigen ober kulturellen Zwecken verwendet werden dürfen. Bei Zuwider­handlungen könne das Sondevgericht die Ein­behaltung oder Rückforderung der Zahlungen verfügen.

Abg. Lohmann (Dn.) verlangt die Strei­chung dieses Paragraphen, der die Mitglieder der Fürstenhäuser zu Staatsbürgern zweiter Klasse entwürdige und unter Polizeiaufsicht stelle.

Abg. Reubauer (Komm.) erinnert daran, daß Bismarck das Privatvermögen des hanno­verschen Königs 1866 beschlagnahmte mit der Begründung, daß Preußen gegen Umtriebe des Welfenhauses geschützt werden müßte. Die Ver­bindung Wilhelms II. mit dem Verschwörer Claß sei nachgewiesen.

Abg. d. Richthofen (Dem.): Die Fürsten haben immer eine andere Rechtsstellung einge­nommen, als andere Staatsbürger-. Sie können deshalb auch nicht in derselben Weise behandelt werden. Der Staat, der große Beträge den Fürsten zahlt, muh sich davor schützen können, daß diese Gelder zum Kampfe gegen ihn der-

-

Abg. Landsberg (Soz.) beantragt eine andere Fassung des § 18 dahin, daß die an die Fürsten zu zahlenden Gelder von der Reichsbank verwaltet werden und daß jeder Fürst darüber die Genehmigung des Landes bedarf.

Die Skreichungs- und Aenderungsanträge wer- den a b g e l e h n t. § 18 wird gegen die Deutsch­nationalen und Kommunisten angenommen. Die Sozialdemokraten und Völkischen enthalten sich der Stimme. Die § 19 bis 2 5, die die Versah- rensvorschrlften enthalten, werden angenom­men mit einem Abänderungsantrag der TMttel- parteien, wonach die Oesfenttichkeit nur ausge­schlossen werden kann, wenn sich eine Gefährdung der Sittlichkeit ergibt.

§26 besagt, daß das Sondergericht auch zuständig ist für die Ansprüche der depossedierten Fürstenhäuser. Die diesen beazhlten Renten sollen nach billigem Ermessen abgelöst werden.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt den entschädigungslosen Fortfall der Renten.

Abg. Dr. v. D r y a n d e r (Dn.) beantragt die Streichung des § 26.

Rach Ablehnung der übrigen Aenderungs- und Streichungsanträge wird ein Antrag der Mittel Parteien angenommen, der dem letzten Absatz in § 26 folgende Fassung gibt: Ansprüche auf Abfindungen, Renten ober ähnliche Staatsleistungen fallen entschädigungslos fort, so­weit sie für die Uebertragung von Hoheits- oder ähnlichen össentlichen Rechten ober für die lieber« lassung von Gegenständen geschuldet werden, die als Staatseigentum zu gelten hätten. Im übrigen können sie ganz oder zum Teil für erloschen erklärt werden, wenn im Hinblick auf ihren Entstehungs­grund und die seitherige geschichtliche Entwicklung ihr Fortbestand nicht gerechtfertigt erscheint.

Mit dieser Aenderung wird § 26 angenommen. Der Rest des Gesetzes wird bei Stimmenthaltung

der Sozialdemokraten, Deutschnationalen und Völ­kischen sowie der Kommunisten angenommen.

Damit ist die zweite Beratung der Vor­lage beendet.

Zu den Anträgen der verschiedenen Par­teien über die Hochwasserschäden ri' L'te der Haushaltsausschuß des Reichstages in einem Antrag an die Reichsregierung das Ersuchen, in Verbindung mit den Ländern die Schäden festzustellen und alsbald für ausreichend? Hilfe zu sorgen. Den betroffenen Gebieten sind ins­besondere Steuerleichterungen und Rachlässe zu gewähren. Die Reichsregierung wird ermächtigt, die zur Behebung der Rot- stände erforderlichen M i t t e l v o r s ch -u ß - weise zu verausgaben und im Rachtragsetat für 1926 anzufordern. Die zerstörten Dämme und üferbauten sollen raschest instand gesetzt und verbessert werden. Hierzu sollen auch die Mittel der produktiven Erwerbslosenfür­sorge zur Verfügung gestellt werden.

Abg. H ö r n l e (Komm.) begründet einen weitergeh enden Antrag feiner Freunde, -er 150 Millionen für Dammbauten und Entwässerungs­anlagen verlangt.

Abg. Ferl (Soz.) schildert die schrecklichen Hochwasserschäden an der Elbe. Die meisten Geschädigten seien Mittel- und Kleinbauern und Landarbeiter. Durch falsche Sparsamkett der Regierungsstellen sei die Anlage und Unterhaltung von Deichbauten ver­nachlässigt worden. Diese Unterlassungs­sünden hätten sich jetzt furchtbat gerächt. Der Ausschußantrag wurde angenommen. Damit ist der kommunistische Antrag gefallen. Hierauf wird der zweite Zusatzvertrag zu dem deutsch- österreichischen Wirtschaftsabkommen in zweiter und dritter Deratung debattelos angenom­men. Ebenso die Novelle zum Dank­gesetz über die Rediskontierung von Reichs­schatzwechseln.

3n zweiter und dritter Deratung wird wei- t-t a ge üv mvi c n' ''Gesetze ittwurs über den Verkehr mit unedlen Metallen. Es folgt die zweite Deratung des Gesetzent­wurfs über Abänderung des zweiten Buches der Reichsversicherungsord­nung in Verbindung mit dem Washingtoner Abkommen über die Deschäftigung der stauen vor und nach der Niederkunft. Der Sozial­politische Ausschuß beantragt eine Entschließung, in der die Erwartung ausgesprochen wird, daß die Regierung unverzüglich Gesetzentwürfe zur Anpassung der deutschen Gesetzgebung an den Inhalt des Washingtoner Abkommens vorlegen wird.

3n die Novelle zur Reichsversiche­rung s v r d n u n g hat der Ausschuß nur die Bestimmung über die Entschädigung der Schwan­geren und Wöchnerinnen und über die Gewäh­rung von Hebammenhilfe hineingearbeitet, die dem Washingtoner Abkommen entsprechen. Die Novelle zur Reichsversicherungs­ordnung wird nach den Beschlüssen des So­zialpolitischen Ausschusses mit den Ausschuß- entschliehungen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Die von den Sozialdemokraten beantragte Rodelle zum Gesetz über Zvlländerun- aen toirb ohne Debatte dem Handelspolitischen Ausschuß überwiesen. Die Mittel zur Fortfüh­rung des Untersuchungsausschusses über die Ur­sachen des Zusammenbruchs werden bewilligt. Um 7 Uhr vertagt sich das Haus auf Donners­tag 2 Uhr.

Die endgültige Entscheidung über bte Regierungsvorlage betr. die Für­stenenteignung wird am Freitag bei der. dritten Lesung fallen. Ob es bis dahin in den interfraktionellenDesprechun- gen gelingt, eine Zweidrittelmehrheit zu finden, dürste nach den Blättern zweifelhaft sein.

serve-Dank keine Verhandlungen stattgefunden hätten, findet Gegenstand lebhafter Kommentare. 3n parlamentarischen Kreisen be­steht die Reigung gegen den Gedanken einer Anleihe. In den Wandelgängen der Kammer gewinnt man den Eindruck, daß es möglicherweise zum Sturz Caillaux oder des gesamten Kabinettes kommen wird, wenn nächste Woche genaue Angaben über die An­leihe veröffentlicht werden sollten.

Das Finanzministerium gibt jetzt zu, daß Verhandlungen mit dem Gouverneur der Dank von England und der Fede rat Reserve-Bank ftattfinben, erklärt aber, daß es sich nicht um Kreditverhandlungen, sondern nur um technische Besprechungen handele. Das »Journal", in dem der Mitarbeiter Cail- l a u x', Unterstaatssekretär D u b o i n, eine Reihe von Artikeln über die Stabilisierung des Fran­kens veröffentlicht hat, teilt mit, daß die Regenten der Dank von Frankreich bisher noch nicht über die Pläne Duboins beraten haben, nach denen die Stabilisierung durch Zusammenwirken mit der Federal Res erve-Dank und der Dank von England herbeigeführt werden soll. Der Gouverneur der Dank von Frankreich versucht jetzt, die Regenten für diese Anschauung ju gewinnen. Vorher könnten keine Verhand­lungen mit England und Amerika auf­genommen werden.

Der Sozialist Uhry, der sich seit langem mit den Fragen des besetzten Gebietes befaßt,

richtet in derEre Rouvelle" einen offe­nen Brief an Caillaux, in dem er auf die Derschwendu ng 6 e t den französi­schen Desahungstruppen hinweist. Obwohl die Rheinarmee feit zwei Jahren von 1 4 7 000 auf 6 2 0 0 0 Mann herabge­setzt worden sei, habe der General st ab der Armee noch dieselbe Organisation, ver­füge über dieselbe Zahl von Offizier- re n und fungiere immer wie ein Generalstab im Feld. Die französische Armee sei außer­ordentlich großzügig und luxuriös untergebracht. In Wiesbaden seien für Sol­datenhäuser und Kantinen 50 000 Goldmark be­zahlt worden. In Bonn sei das Ofsizierskasino in einem Hause untergebracht, dessen Mietpreis 21 000 Goldmark betrage. Der oberste Armee- geistliche bewohne in Mainz eine Etage von fünf­zehn Zimmern, die monatlich 4000 Frcs. koste. Der Automobildienst sei vielfach überflüssig. Den Offizieren würden Automobile für Privatzwecke zur Verfügung gestellt und nur zehn Frcs. für den Sag berechnet.

Kundgebung

gegen die Drolverteuerung.

Paris, 30. Iuni. (TU.) Aus ganz Frank­reich werden Kundgebungen im Zusam­menhang mit der Verteuerung des Drotpreises gemeldet. In Tarbes ist es zu Ausschreitungen gekommen und zu

einem schweren Konflikt zwischen der Stadtver­waltung und den Bäckereien. Die Stadtverwal­tung hatte den Drotpreis für das Kilogramm auf 2,30 Franken festgesetzt, während die Bäcker 2,40 Franken verlangten. Heute früh waren sämtliche Bäckerläden geschlos- s e n, worauf die Stadtbehörde ausreichende Drot- mengen an die Bevölkerung durch die Militär­bäckereien verteilen ließ. Im Departement Tan­tal hat-der Präfekt durch eine besondere Vei> ordnung eine Senkung des Brotpreises herbeiführen müssen, um Kundgebungen seitens der Bevölkerung vorzubeugen.

v-y Reichswehretüt vor der Bolschastettonserenz.

Berlin, 1. Iuli. (WTB. Drahtmcldung.) DerBerliner Lokalanzeiger" berichtet über die letzte Sitzung der Botschafter-Kon­ferenz, die sich u. a. mit der Militärkon­trolle in Deutschland beschäftigte. Der Besprechung lag ein Gutachten des Mar­schalls F o ch zugrunde. In diesem Gutachten wird nach der Vorschrift in dem Reichswehr­etat für 1 9 2 6 ein Verstoß gegen d i e Entwaffnungsbestiminunaen des Versailler Vertrages erblickt und die Absendung einer Rote an d i e deutsche Regierung vorgeschlagen, in der die Dot- schaster-Konserenz unter Bezugnahme auf diq