Ausgabe 
29.12.1932 Frühausgabe
 
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Nr. 366Kvühausgabe

182. Zahrgang

Donnerstag, 2Y. Dezember 1952

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Dr. Fnedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein undttlrdenAn- zeigenteil i. B. Th.Kümmel sämtlich in (biegen.

Neue Wege der deutschen Handelspolitik.

Butterbeimischung zur Margarine und Ausdehnung des Maismonopols zur Hebung der deutschen Bauernw.rtschast.-Zwischenregelung mit Kanada.

Berlin, 28. Dez. (WTB. Funkspruch.) Zur Förderung der Verwendung inländischer tierischer Fette ist die Reichsregierung durch eine Notverord­nung des Herrn Reichspräsidenten ermächtigt wor­den, einen Verwendungszwang für But­ter bei der Herstellung von Margarine in Ergänzung des schon seit 1. Dezember 1930 be­stehenden Verwendungszwanges für Talg und Schmal; anzuordnen. Die Reichsregierung wird ferner ermächtigt, Vorschriften über den Umfang der Herstellung von Rlargarine, kunslspeisestlt, Speiseöl, Pflanzenfetten und gehärtetem Tran zu erlassen sowie einen Verwendungszwang von inlän­dischen Oelsaaten in den Oelmühlen anzuordnen. Schließlich enthält die Verordnung noch Bestimmun­gen, die die Reklame von Margarine und Kunslspeisefetten betreffen, um Mißbräu­chen auf diesem Gebiete entgegenzuwirkcn.

Zu dieser in einem Teil unserer gestrigen Aus­gabe bereits gemeldeten Anordnung wirü als Be­gründung amtlich rnitgeteilt:

Diese Maßnahmen fallen feen bäuerlichen Wirtschaften helfen, die aus das schwerste unter der allgemeinen Wirtschaftskrise ur.6 dem Tiefstand der Preise für die Produkte der Vieh- und Milchwirtschaft leiden. Der Erlös aus diesen Betriebszweigen lag bereits im vergangenen Wirt- ichafteja'hr mit nur noch 4,3 Milliarden Mark um 2,1 Milliarden Mark unter dem Erlös im Wirt- jchafttjahr 1928-29. Das Schicksal der bäuerlichen Veredelungswirtschaft ist besonders bedeutungsvoll auch deshalb, weil von ihr das Gedeihen des ge­samtwirtschaftlich unentbehrlichen Siedlungswerks obhängt.

Die'jetzt vorgesehene Regelung der Fettwirtschaft stellt eine Ergänzung der Kontingentie­rung der Einfuhr von Butter und Schmalz dar.

Sie soll den Anteil der ausländischen Rohstoffe bei der Margarineherstellung zugunsten der ein­heimischen tierischen Fette einschließlich Butler zurückdrängen. Die Margarineindnstrie ver­arbeitet heute zu etwa 97 bis 98 Prozent Roh­stoffe ausländischer Herkunft, und zwar vor allem pflanzliche Oele und Tran.

Ursprünglich war Rindertalg der Grundstoff der Margarine. Roch im Jahre 1913 betrug der Anteil der tierischen Fette (Talg, Schmalz) etwas mehr als die Hälfte. Der Buttermarkt soll durch Verarbei­tung gewisser Mengen bei der Margarineherstellung entlastet werden. Im Verhältnis zur Gesamtmarga­rineerzeugung sind die für die Beimischung in Frage kommenden Buttermengen gering, so daß die Butterbeimischung keinen Einfluß auf den M a r g a r i n e p r e i s, soweit es fick um Marga­rine für den Verbrauch der breiten Massen handelt, haben wird.

Bei der Reichsregierung besteht der Wunsch, die mit der Verordnung angeftrebten Ziele im Wege f i e i m i LI i g e r 'S e r e i n b a r u n g mit der Mar­garine- und Oelmühlenindustrie zu erreichen, so daß die Ermächtigung zur gesetzlichen Regelung gar nicht Anwendung zu finden braucht.

Durch die gleiche Verordnung des Herrn Reichs­präsidenten wird das Maismonopo 1 auf andere Getreidearten als die in Nr. 1 bis 7 des Zolltarifs besonders genannten, sowie auf Reis, Rcisabfälle, Rückstände von der Stärkeerzeugung aus Reis ufw. ausgedehnt.

Der Zweck des Maismonopols war es, eine über­mäßige Einfuhr ausländischer Futtermittel im In­teresse der Verwertung deutscher Futtermittel fern- zuhalten. Die Lösung dieser Ausgabe wurde durch eine steigende Einfuhr von Reis und Reisabsällen mehr und mehr gefährdet.

3m Hinblick auf die großen inländischen Ernten an Kartoffeln, Hafer, sonstigem Fultergetreide und Futtermitteln, die die Futlerversorgung der inländischen Viehhaltung zu angemessenen Preisen ermöglichen, und angesichts ihrer Be­deutung für den gesamten Getreidemarkt war deshalb zur Sicherung des Absatzes und der Verwertung dieser inländischen Erzeugnisse auf dem Futtermiltelmarkt die Einbeziehung von Reis und Reisabfällen in das Maismonopol unerläßlich.

Die Preise für Speisereis sollen durch diese Regelung nicht beeinflußt werden.

Die Haltbarkeit derMargarine

Berlin, 28. Dez. (TU.) DerVorwärts" hatte gemeldet, daß die Margarine eine Umschlagsdauer von 60 Tagen habe, während- die m.istverwendete Bauernbutter nur 12 Tage haltbar sei. Es sei demnach zu befürchten, daß b:i der Beimischung Don J&uttcr zur Margarine auch die Margarine in 12 Tagen ranzig weiden würde. Von zuständiger Stelle wird hierzu mitgeteilt, daß die Haltbarkeit einer Margarine, deren Umschlagsdauer 60 Tage betrügt, nur durch Beimischung von Ben- 3 o e u r e erreicht werde. Wenn diese Beimischung zur Margarine nicht erfolge, würde auch diese nach einigen Tagen ranzig werden. Nachdom nunmehr der Bcimschungszwang von Butter zur Marga- rtne omgeführt worden fei, werde auch d e r mit Butter vermischten Margarine Ben­

zoesäure b e i g e m i s ch t werden, und dadurch dieselbe Haltbarkeit, wie bei der nicht mit Butter vermischten Margarine erzielt werden.

MeiWeglinstll'U'ig mit Kanada.

Berlin, 28. Tez. (WTB.) Die Anwendung des deutschen Obertarifs auf Kanada wurde seinerzeit im Hinblick auf bevorstehende Handelsvertragsverhand'u "en auf se' s Monate ausgesetzt. Diese Sechs-Ron lle-Frist läuft am 1. Januar 1933 ab. Da -_-.chandlungen mit der kanadischen Regierung im Hinblick auf die Ot­tawa-Konferenz in der Zwischenzeit noch nicht aus­genommen teercen konnten, haben sich beide Re­gierungen entschlossen, vom 1. Januar 1933 ab, sich gegenseitig autonom eine de facto - Meistbegünstigung zu gewähren. Für die Behandlung deutscher Maren in Kanada bedeutet dies, daß an die Stelle des bisher an- gewandten Generaltarifs der kanadische Mittel- tarif tritt. Verhandlungen zur Herste lang eines vertragsmäßigen Zustandes zwischen Deutschland und Kanada sirrd für die nächste Zeit in Aussicht genommen.

Gin kanadischer Kommentar.

Ottawa, 28. Dez. (WTB.) Der stellvertre­tende Premierminister Sir George P e rley wies darauf hin, daß das deutsch-kanadische Abkom­men die Herstellung der Meistbegünstigung zwi­schen den beiden Rationen gebracht habe. Man hoffe, die Verhandlungen über den Abschluß eines endgültigen Vertrags noch vor dem Ab­lauf der Laufzeit des jetzigen zu einem gutem Ende zu bringen. Perfey erklärte noch, daß Deutschland schon 1930 die vierte Stelle im Außen­handel Kanadas eingenommen hat.

Deutsch-französisches Zusatzabkommen unterzeichnet

V e r l i n , 28. Dez. (WTB.) Amtlich wird mit­geteilt: Das am 21. Dezember in Verlin para­phierte Zusatzabkommen zum deutsch- französischen Handelsabkommen vom 17. August 1927, sowie der am gleichen Tag para­phierte Aotenwechsel zu der deutsch-französischen Vereinbarung über den Warenaustausch zwischen dem Saargebiet und dem deutschen Zollgebiet vom 23. Februar 1928 sind nach erfolgter Genehmigung durch die deutsche und die französische Regierung heute im Auswärtigen 2Imt unterzeichnet worden.

Der Wortlaut des Zusatzabkommens und des Rotenwechsels wird in der am 29. Dezember er­scheinenden Hummer des Deutschen Reichsanzei- gers und Preußischen Staatsanzeigers veröffent­licht werden.

Die deutsch-englischen Verhandlungen.

Die Möglichkeiten für gegenseitige Z gcständnisse geklärt.

Berlin, 28. Dez. (TU.) Heber die eng­lisch-deutschen Wirtschaftsverhand­lungen wird von zuständiger Stelle rnitgeteilt: Wenn in amtlichen englischen Kreisen über das Ergebnis der kürzlich in Berlin geführten Ver­handlungen über die englisch-deutschen Wirt­schaftsbeziehungen Zurückhaltung beobachtet wird, so entspricht dies der zwischen beiden Abord­nungen getroffenen- Vereinbarung, keine Mit­teilungen über Einzelheiten herauszugeben, so­lange die Verhandlungen schweben. Wie nach der letzten Besprechung der Mitglieder der Ab­ordnungen in Berlin am 21. Dezember rnitgeteilt worden ist, sind bei den Verhandlungen die Möglichkeiten für gegenseitige Zu­geständnisse geklärt worden, und zwar sowohl hinsichtlich der deutschen Wünsche nach Herabsetzung englischer Zölle, die für die deutsche Einfuhr besonders abträglich sind, wie bezüglich der englischen Wünsche nach ver­mehrter Zufuhr englischer Kohle nach Deutschland. Die Ergebnisse werden zur Zeit den beiden Regierungen unterbreitet und die Verhandlungen vereinbarungsgemäß an­fangs Januar fortgesetzt werden.

Die Ausweisung des Kaplans Gilles.

Brüssel, 28. Dez. (ERB.) Es bestätigt sich, daß d<e Ausweisung desKavlansGil- le s aus Eupen an amtlicher Stelle mita nti- belgischer Tätigkeit" begründet wird. Außer den in der deutschen Presse genannten, recht harmlos klingenden Delikten, insbesondere der Empfehlung des deutschen Pertti-Waschmit­tels an Stelle eines belgischen Fabrikats, wissen d:e hiesigen Zeitungen kein schwerwiegen­des Vergehen gegen den belgischen Staat anzugeben, das die Ausweisung rechtfertigen würde. Die vom Ministerrat beschlossene und durch königliche Verordnung erfolgte Ausweisung Gilles scheint ein erster Ausdruck des schär­feren Vorgehens gegen alleStaatsfeinde" zu fein, das den Liberalen bei der Regie­

rungsbildung für ihre weitere Mitarbeit ver­sprochen wurde. Zweifellos bietet Eupen-Mal» medy in dieser Hinsicht leichtere OHöglid)leiten als etwa die Zurückweisung der flämischen Rationalisten, denn hier pflegt die flä­mische Regierungspartei ein milderndes Wort einzulegen. Allerdings haben die Vorgänge an der Kadettenanstalt in Ramur, die zu einer Keimzelle staatsfeindlicher Propaganda unter den flämischen Zöglingen geworden war, zu leb­haften Besorgnissen Anlaß gegeben.

DieKölnische Volkszeitung" berichtet über den Fall: Dem ausgeteiesenen Geistlichen, der Reichsdeutscher geblieben ist und der sich in Eupen allgemeiner Beliebtheit und größter Ach­tung erfreut, werden folgendeVergehen" zur Last gelegt: Bei einem Ausflug des 3 ü n g »

Berlin, 28. Dez. (TH.) Amtlich wird rnitgeteilt: Die Reichszuschüsse für Znstandsehungs- arbeiten an Wohngebäuden betragen ein Fünftel der Kosten, für die Teilung von Woh­nungen die Hälfte. Hm den einzelnen Hausbe­sitzern die Ausbringung des Anteils an den Kosten zu erleichtern, hat die Reichsregierung besondere Maßnahmen getroffen. Die Deutsche Bau- und Todenbank Berlin hat sich bereit erklärt, Kredit auf der Grundlage der dem Hausbesih zustehen- den Steuergutscheine für die Grund­steuer zu geben, soweit die Steuergutscheine am 1. April 1934 und am 1. April 1935 fällig wer­den.

Der besondere vorteil für den Hausbesitzer liegt darin, daß auch der Anspruch auf zu­künftige Steuergutscheine als Grundlage für eine Kreditgewährung anerkannt wird. Zur Durchführung der Kreditaktion hat der Reichs- arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzministcr die Reichsbürgschaft übernommen. Der Kredit wird dem Haus­besitzer unmittelbar durch geeignete örtliche Kreditinstitute gegeben werden, die insoweit mit der Bau- und Bodenbank Zusammen­arbeiten.

Daneben ist die bereits vor einigen Monaten eingeleitete Kreditbeschaffung auf der Grundlage von Instandsetzungsteechfeln dadurch weiter gefördert, daß der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen Anträgen von größeren Kreditinstituten auf Hebernahme der Reichsbürgschaft entsprochen hat.

Berlin, 28. Dez. (TH.) Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Ar­beitslosenversicherung, der mit der Durchführung des Rotwerks der deutschen Jugend beauftragt ist, hat in einem längeren Schreiben die Präsidenten der Landesarbeitsämter aufgefordert, unverzüglich in den Bezirken aller Arbeitsämter Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Der Vorsitzende oes zuständigen Arbeitsamts soll nach Fühlungnahme mit den maßgeblichen Stellen da­für Sorge tragen, daß die Arbeitsgemeinschaft tunlichst bald gebildet, ein Vorsitzender gewählt und die Geschäftsführung möglichst im Anschluß an eine bereits bestehende Einrichtung geordnet wird.

Die Arbeitsgemeinschaft Hal zunächst die Auf­gabe, den Gesamtplan für die Erfassung der arbeitslosen Jugend aufzustellen.

Die geistige und sportliche Beschäftigung wird vor­nehmlich den Einrichtungen der Jugendpflege, der Volksbildung, den Turn- und Sportvereinen und anderen entsprechenden Verbänden und Stellen ob* liegen, die für geeignete Lehrkräfte und sachge­mäße Durchführung zu sorgen haben. Für die Verpflegung der arbeitslosen Jugend kommen be­sonders die Einrichtungen der Winterhilfe, der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, die Volksküchen und Gemeinschaftsküchen für Arbeits- lose in Betracht.

Zur Bildung einer Kameradschaft ist jede Gemeinjchaftsgruppe (Jugendverbände und -bünde aller Art, Berufsverbände ufw.) berechtigt, die keine staatsfeindlichen Ziele verfolgt. Die Äameradfckaft soll in der Regel nicht unter 25 Mitglieder umfassen.

Die Kameradschaften haben die Aufgabe, die ge- meinschaflliche Verpflegung zu regeln und die hier­zu notwendigen Hilfsdienste zweckmäßig zu Der teilen; neue Einrichtungen sollen hierbei möglichst nicht geschaffen, sondern bestehende Anlagen nus- genutzt werden. Die Führer der Kameradschaften müssen die Gewähr moralischer und sachlicher Eig-

lingsvcreins, dessen Präses der Ausge- wicsene ist, entfaltete einer der jungen Leute, Reffe eines bekannten Eupener Hnioniften. das Grenzecho" und las aus ihm vor. Der Präses verwies ihm das mit der Begründung, daß die Politik nicht li'n den 3 ü n g lingsverein hineingehöre. Ferner hat der Kaplan in einer Unterredung mit der Lei­terin einer neben dem 3ünglingshause gelegenen Weschanstalt dem deutschen Seifenpulver Per- f i l vor dem belgischen S o l e i l den Vorzug ge­geben. Diese Begründung für eine so harte Maß­nahme, wie sie eine Ausweisung darstellt, ist so fadenscheinig, daß man versteht, wenn von belgischer Seite die Dinge anders dar- gestellt werden. Danach soll der Kaplan das Grenzecho" als einschrnutz ges" Blatt bezeich­net haben. An sich wäre das eine Meinung, die von der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung geteilt würde. Die Seifenpulvergcschichte wird fo hingestellt, als habe Kaplan Gilles der Leiterin der Waschanstalt Vorwürfe gemacht, weil sie für ein belgisches Seifenpulver Rellame mache, obwohl die deutschen Erzeugnisse beffer feien. Die von belgischer Seite gegebene Darstellung wird in beiden Fällen von unterrichteter Stelle mit Rachdruck bestritten.

Reichsarbeitskommissar Gereke ist z. Zt. da­mit beschäftigt, die beiden Beiräte auiammm jufkMen, die in der Verordnung des Reichspräsi denken für die Arbeitsbereiche der S i ed 1 u n g s - und der Arbeitsbeschaffung vorgesehen sind. Man hofft', daß diese Beiräte bereits zu Neujahr ihre Tätigkeit werden aufnchmen fou nen. Für das Sofort-Programm der Ar beitsbefchaffung unter Einschaltting der Gemeinden ist die Finanzierung bereits in ihren Einzelheiten seftgelegt. 300 Millionen entfallen auf die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten, 200 Mil lionen auf die Rentenbank-Kreditanftalt, und zwar werden diese Gelder dem vorgesehenen Bestand an Steuergutscheinen entnommen, die bisher nur in geringem Umfang von der Privatwirtschaft direkt in Anspruch genommen waren. Die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten und die Rentenbank Kredit­anstalt werden diese Gelder in Form von 'Akzepten den Darlehensnehmern zur Verfügung stellen. Die Darlehensnehmer, also die Gemeinden, beauftragen ihrerseits auch wieder private Unternehmungen mit der Ausführung der Arbeiten. Die Wechsel der Ge^ meinden werden mit dem Giro der Lieferanten versehen.

Der ganze Plan stellt sich somit als eine Art Zwischenschaltung der öffentlichen Hand dar, wobei der alte mit den Stouergutschcinen gegebene Arbeitsbeschaffungsplan an sich unverändert bleibt, also auch hinsichtlich der im Papen-Programrn vor gesehenen Einzelheiten ihrer Einlösung, wobei daran gedacht ist, zu einem späteren Zeitpunkt die daraus erwachsende Gesaml'schuld der Gemeinden zu konsolidieren. Die Wechsel find bei der Reichs- bank rediskontfähig.

nung bieten und sich bereits im freiwilligen Ar beitsdienst, in beruflichen Bll du ngsmaß nahmen oder in der Jugendführung bewährt haben.

Die Reichsanstall stellt für junge Arbeitslose ihre beruflichen Bildungsmasznahmen in den Dienst des Roiwerks. Sie bleiben nach wie vor darauf gerichtet, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitslosen zu erhallen und zu steigern, ihre Verwendungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Verbundenheit mit dem Beruf aufrechtzuer­halten.

Die Bestimmungen für die Durchführung der be­ruflichen Bildungsmaßnahmen bleiben im vollen Umfange und unverändert in Geltung. Im Bedarfs­fälle werden weitere Mittel der Reichsanstall zur Verfügung gestellt, ui.i eine größere Ausdehnung der beruflichen Bildungsmaß rahmen zu ermöglichen. Sowell Berufsverbände berufsfordernde Matznah men für arbeitslose Jugendliche aus eigenen Mit­teln durchführen, können sie für die Bemessung der Beihilfe als Ersatz für die Maßnahmen d'r Reichs auf falt angesehen werden. Falls örtlich keine Mög­lichkeit beruflicher Fortbildung geboren werden kann, darf ausnahmsweise eine andere ftn inoU< Beschäftigung, die den Bedürfnissen und der beson­deren Loge der jugendlichen Arbollsllll-.i gerecht wird, an Stelle der beruflichen Fortbildung treten.

Anträge auf Gewährung von Beihilfe i sind an den Vorsitzenden des Arbeitsamts zu richten.

Ein Waffenlager der KPD. in Hamburg ausgehoben.

Hamburg, 28. Dez. (WTB.) Polizeibeamte beobachteten Dienstag abend in St. Pauli, wie vier Männer eine schwere Kiste von einem Ok- sckäftsauto abluden. Da ihnen das Verhalten der Männer verdächtig vorkam, ließen sie die Kiste öffnen und stellten fest, daß sie mehrere (3 c-

Die Ananziervng der Arbeitsbeschaffung.

Wohnhaus-Instandsetzungen.Oie Zwischenschaltung der öffentlichen Hand.

Das Aoüverk der deutschen Jugend.

Oie Ausgaben der Arbeitsgemeinschaften.