Aus der Provinzialhauptstadt.
Gießen, den 18. Mai 1932.
Das Gießener Mietvertragsfonnular vor Gericht.
Der Wietervcrein Gießen schult un« eine längere Zuschrift über da- Ergebnis einer Gerichtsverhandlung, in der über den § 11 des vom Gießener HauSbesiyerverein herauSgegebenen Mietvertragsformulars entschieden wurde. Dieser Paragraph des Mietvertrages lautet:
„Für allgemeine Abnutzung der Mieträume find bei dem Auszug im Laute des ersten ZahreS 20 Prozent, im zweiten Jahre 15 Prozent, im dritten Jahre 12 Prozent, im vierten Jahre 9 Prozent der IahreSmiete be- fonderS zu vergüten. Hierdurch werden jedoch Ansprüche auS einer ordnungswidrigen De* Nutzung der Mieträume nicht berührt."
Wie der Mieterverein uns schreibt, haben Ende vorigen IahreS anläßlich deS Auszugs zweier Mieter im ersten bzw. zweiten Dertragsjahr zwei hiesige Hausbesitzer, getrennt voneinander und jeder durch einen anderen Anwalt vertreten, den Versuch gemacht, aus dem § 11 des Mietvertrages Ersatzansprüche in Höhe von je etwa 200 Mark geltend zu machen. Die beiden beklagten Mieter wandten sich an den Mieterverein, mit dessen Hilfe die Prozesse durchgeführt wurden. In beiden Fällen hat das Amtsgericht durch zwei verschiedene Richter die Klagen abgewiesen. Auf die Berufung der Hausbesitzer wurden die Prozesse erneut vor dem Landgericht verhandelt, das die Berufung deS einen Hausbesitzers kostenpflichtig verwarf, die Klage also abwies, woraus der andere Hausbesitzer seine Berufung zurücknahm. AuS der Urteilsbegründung des Landgerichts sind folgende Sätze bemerkenswert:
„Rach tz 535 BGB wird durch den Mietvertrag der Vermieter verpflichtet, den Gebrauch der vermieteten Sachen während der Mietzeit zu gewähren, während der Mieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten hat. Der Vermieter hat ferner Di« Sache nach § 536 in vertragsmäßigem Zustand zu übergeben und darin zu erhalten, letzteres selbstverständlich auch dann, wenn die Sache eben durch den regelmäßigen Gebrauch nicht mehr in vertragsmäßigem Zustand, also abgenutzt, ist. Diese und noch eine Reihe anderer Verpflichtungen des Vermieter- sollen nach dem Willen des Gesetzes durch die Zahlung deS Mietpreises abgegolten werden. Dieser ist also als Entgelt für den Gebrauch der Sache und die durch diesen Gebrauch verursachte Abnutzung. Ebensowenig, wie der Vermieter während des Mietverhält- nisseS vom Mieter die Reparatur der abgenutzten Mietsache verlangen kann, kann er dies Verlangen nach Beendigung des MietverhältnisseS stellen.
Im vorliegenden Fall hat sich der Mieter verpflichtet, alle nötig werdenden Reparaturen bis zu 25 Mark im Ginzelsalle zu zahlen. Dadurch ist der Vermieter gegen ollen Schaden gedeckt. Daß er daneben eine Vergütung für etwas bekommt. was durch die Entrichtung des Mietpreises bereits bezahlt worden ist, entspricht nicht der Auffassung eineS billig und gerecht denkenden Menschen, verstößt also gegen die guten Sitten. Eine derartige Bestimmung ließe sich noch halten, wenn vor dem Einzug eines jeden Mieters die Wohnung von Grund auf neu hergerichtet würde und die beim Auszug fällig werdenden Beträge dann jeweils wieder zur Reuherrich- tung der Wohnung verwendet würden. Daß diese- im vorliegenden Fall nicht geschehen ist. daß insbesondere der Beklagte keine neuhergerichtete Wohnung bezogen hat, hat der Kläger ausdrücklich zugegeben. e
Hinzu kommt noch, daß der Zweck von Abmachungen, wie der vorliegenden, weniger dahin gebt, den Vermieter, der ja. wie schon ausgc» fübrt, durch andere Vertragsbestimmungen gegen Schäden an der Wohnung sichergestellt ist. wegen der Abnutzung der Wohnung schadlos zu halten, sondern vielmehr, »dem Mieter das ihm zustehende Kündigungsrecht in ungebührlicher Weise äu erschweren, während der Vermieter in dieser Richtung freie Hand behält" (LG München in DIZ. Spalte 460 ff). 3m vorliegenden Falle ist Daneben noch zu beachten, daß nach § 11 des Mietvertrages die Abnutzungsgebühr „‘Beim Auszug", nicht etwa „beim Einzug auf Kündigung des Mieters" zu entrichten ist. Der Vermieter kann also nach dieser Bestimmung die ..AbnuhungSentschädigung" auch dann verlangen, wenn er dem Mieter gekündigt hat.
Der Kläger hat den Beklagten zum Abschluß des Vertrages unter Ausnutzung der in Gießen bezüglich kleiner Wohnungen noch immer herrschenden Wohnungsnot veranlaßt. Letzterer befand sich auch insofern in einer Rotlage, als die Mehrzahl der Gießener Hausbesitzer im Hausbesitzerverein Gießen sind, der alle seine Mitglieder Derartige Verträge schließen läßt unD ein entsprechenDes Formular herausgegeben hat. Diese beinahe eine Monopolstellung darstellende Position des Hausbesitzervereins war einer Der Hauptgründe zum Abschluß deS Vertrages. Eine VertragSabrede. wie Die hier vorliegende, ist also in jedem Fall als gegen § 138 BGB. verstoßend, als nichtig zu betrachten. Der Kläger hat keinen Anspruch aus Zahlung des „Abnuhungsgeldes“. Die Berufung war demnach als unbegründet zurückzuweisen."
Der Mieterverein zieht aus dieser Gerichtsentscheidung Die Schlußfolgerung, daß Die bisherigen Mietverträge auf Grund Der vom Hausbesitzerverein herausgegebenen Formulare ungültig seien. Er macht deshalb Dem Hausbesitzerverein Den Vorschlag, das bisherige Dertragssormular und die entsprechenden Verträge aufzugeben und gemeinsam mit dem Mieterverein ein lokalgültiges Vertragsformular zu schaffen, wodurch viele Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, sowie Prozesse beseitigt werden könnten.
Zuschlagfreie Bermögensteuerzahlung bis 23. Mai.
Vom Landessinanzamt Darmstadt wird mitgeteilt: Da Die Finanzämter angewiesen fmD, in Den nächsten Tagen noch eine möglichst große Zahl von Steuerbescheiden zur Absendung zu
50.®tifhingsfefl her Landsmannschaft Dannftadlia
DaS 50. StiftungSsest der Darmstadtia, von alten und jungen Darmstädtern in sehr großer Zahl besucht, wurde am Pfingstsonntag abend im internet KreiS mit einem Begrüßung«- abeno eingeleitet, der eine frohgestimmte Schar in dem in frischen Farben leuchtenden Darm- städterhauS versammelte.
Am Psingstmontag vereinigte eine ernste Feierst unde die Festteilnehmer mit Angehörigen verstorbener DundeSbrüder vor Der Ehrentafel im großen Kneipsaal, wo A. H. Pfarrer Berck in Roßdorf all derer «dachte, die in Der Heimat seit Der Gründuna gestorben, oder im Weltkrieg in Oft und West gefallen sind. Der von dem Vorsitzenden des Altherrenverban- deS. Dr. R e i n e w a l d. geleitete Festkonvent versammelte alle Träger de- violett-weiß-rvten DandeS. Rach der Bewillkommnung aller von nah und fern herbeigeeilten BundeSbrüder nahm der l.Ehargierte die Verleihung des DandeS an zwei Alte Herren vor und nahm selber auS Der Hinterlassenschaft eine« jüngst verstorbenen Darmstädters einen Ring entgegen. Der in Zukunft bei allen festlichen Anlässen an Der Hand deS jeweiligen „Ersten" Die Erinnerung an Die lebendige Verbundenheit Der Toten unD der Lebenden wachhalten wird. Don feilen anderer Alter Herren wurden wertvolle Erinnerungsstücke auS der Vergangenheit der Darmstadtia überreicht. Der Festkonvent fand feinen Abschluß mit dem feierlichen LandeSvater als Dem Treugelöbni« für Dater- lanD unD Freundschaft.
In einer Universitätsstadt wie Gießen find Korporationen mit langer Geschichte mit der Bürgerschaft eng verknüpft, und jie nimmt Anteil an der Festfreude. DaS kam bei dem
Sestzug
zum Ausdruck, der sich nach 19 Uhr vom Darmstädterhaus aus durch die Stadt zumGesellschastS- cerein bewegte und an Dem an 200 Alte Herren unD fast 100 Aktive mit ihren Gästen teilnahmen. Tücherschwenken und viele Blumen grüßten Die alten Studenten, Die es wieder einmal hingezogen hatte zur alten Musenstadt, wo die meisten Die sorgloseste Zeit ihres LebenS verbracht hatten.
Oer Festlommers.
3m Saale des Gesellschaftsvereins fand an- fchließend Der FestkornrnerS statt. Dem u. a. Der Rektor und eine Anzahl Professoren der Universität. Bürgermeister Dr. Seid. Oberstleutnant K l e p k e und zahlreiche weitere Ehrengäste beiwohnten.
Der l.Ehargierte cand. med. Koch eröffnete den Kommers mit herzlichen Worten Der Begrüßung. Sr. Magnifizenz dem Rektor Prof. Dr. V a n s e l o w und den übrigen Herren des akademischen Lehrkörpers erklärte er. daß ihre freudig begrüßte Anwesenheit dazu angetan sei, die geistige Bindung zwischen Professoren und Hörern noch zu festigen. Bürgermeister Dr. S e i b als Vertreter Der Stadt versicherte er. daß die Darmstadtia sich allezeit innig verbunden fühle mit der Stadt Gießen. Dem Landeskommandanten in Helsen und Kommandeur unseres Bataillons. Oberstleutnant K 1 e p k e. sagte er. daß Mannesmut und kämpferischer Geist, die von jeher Militär und Studentenschaft verbanden, in der Darm- stadtia lebendig seien. Der Redner begrüßte dann zusammenfassend alle Landsmannschaster und die übrigen Ehrengäste
Der Vorsitzende des AltherrenverbandeS. Dr. R e i n e w a l d (Gießen), erklärte in seiner Ansprache u. a., daß man bei aller Würdigung Der schwierigen Zeitverhältnisse doch gerne Den 50. Gedenktag der Dundesgründung festlich begehe, um aus dieser Feier neue Kraft zu schöpfen unh daran den festen Willen zu stählen, sich von Der Rot Der Zeit nicht beugen zu lassen. Er betonte weiter die Rotwendigkeit des gegenseitigen Verstehens und des festen Zusammen- haltens als stärkstes Bollwerk in Sturm und Rot. Sodann wies er kurz auf die Geschichte der Darmstadtia hin und erwähnte dabei u. a., daß Die Landsmannschaft Darmstadtia 328 Kriegsteilnehmer aufzuweisen hat, von denen 43 den Heldentod fürs Vaterland gefunden haben. Er würdigte hierauf das schwere Ringen der akademischen 3ugent> in der Rachkriegszeit und heute, erinnerte an Die willige Opferbereitschaft der Alten Herren, ferner an die Pflege Der wertvollen geistigen Güter deS Bundes unD betonte die besondere Ausgabe des Altherren- verbandes, die jungen BundeSbrüder Durch weisen Rat unD gutes Beispiel zu führen unD zu erziehen in ihrem schweren Kampfe um die Gewinnung DeS LebenSraumeS. Das Gebot der
Stunde sei heute mehr beim je. eine feste Brücke zwischen alt und jung zu bauen, sich in die soziale und in Die geistige Rot Der 3ugenb ein- zufühlen und sie mitzuverftehen. Dieser Weg werde stets zu harmonischer Zusammenarbeit führen und daS weitere Blühen deS Bundes zur Folge haben
AH. Geh. Hofkammerrat a. D 11 e b e r l e (®ie$baben) feierte in einer längeren Ansprache u a. zunächst die hervorragende Stellung der Darm- ftabtia im Verbände Der deutschen Landsmannschaften und an unserer Alma Mater Ludoviciana. Er wies dann auf die wachsende Geltung de» landsmannschaftlichen Gedankens on den deutschen Hochschulen hin und pries den starken Halt, den die deutsche Landsmannschast mit ihren Idealen „Ehre, Freundschaft, Vaterland" der akademischen Jugend und auch den 2Ilten Herren gebe und die Erziehung einer akademischen Jugend ermögliche, die von hohen Gedanken erfüllt, körperlich ertüchtigt durch Mensur und Sport, aus der Not unserer Zeit herausführen könne. Er feierte dann den Geist der Landsmannslbaften, sowie den Reichtum de» landsmannschaftlichen Gedankens und forderte, daß von dieser Grundlage aus an der Wiedererstarkung be» deutschen Geistes gearbeitet und der Glaube an die Wiedergeburt unteres Volkes nicht verloren werde. Das deutsche Volk könne nicht untergehen, wenn es sich immer mehr auf seine nationale Berufung besinne, wenn es sich immer bewußt bleibe, daß vor allem der Geist und bann erst bie vom Geist burdjbrungene Materie nach oben führe. Ieber Landsmannschaster müsse das landsmannschafUiche Gedankengut in unser Volk hinelntragen. Die Landsmannschaften wollten unserem entrechteten und mißhandelten Volke helfen, au» Not und Knechtschaft herauszukommen, damit es wieder werde ein Volk mit Recht, ein Volk mit Wehr, ein einig Volk ein Volk mit Ehr. Mit einem Treuegelobnis zur deutschen Landsmannschaft und zum deutschen Vaterland schloß der Redner feine 'Ansprache. Anschließend fang bie Festkorona bas Deutschlanblieb.
6e. Magnifizenz der Rektor Prof. Dr. Danse- l o w brachte im Namen der Universität der Darm- ftabtia, „einem ihrer liebsten unb angesehensten Amber", herzliche Glückwünsche zum 50jährigen Be- stehen bar und betonte, worauf die Darmstadtia stolz sei, das fei auch der Stolz der Universität. Nach kurzem Hinweis auf Die ruhmreiche Deraanaenheit Der Darmstadtia pries er als alter Wasfenstudent Die hohe Bedeutung des Waffenstudententums, das höchste Manneszucht und gute Selbstbeherrschung als Grundlage der studentischen Erziehung ansehe. Wer fair play auf Mensur stehe, werde auch fair play im Leben stehen. Er ermahnte zum Schluffe die Kommilitonen, an sich selbst und am deutschen Vaterland nicht zu verzweifeln, sondern in verantwortungsbewußter Pflichterfüllung eifrig weiterzu- arbeiten.
Bürgermeister Dr Seid brachte die herzlichen Glückwünsche der Stadt Gießen zum Ausdruck unb rühmte Dabei bie enge Derbunbenheit zwischen der Darmstadtia und der Gießener Bürgerschaft. Er betonte weiter, daß die Leistungen Der Darmstadtia in Krieg und Frieden Anlaß zu berechtigtem Stolz geben unb auch für bie Zukunft Hervorragenbes Erwarten ließen. Er wünschte, daß in ber Landsmann- schäft Darmstadtia allezeit tüchtige Männer und wertvolle Staatsbürger zum Wohle des Volkes herangebildet werden möchten.
Oberstleutnant K l e p k e beglückwünschte bie Jubilarin in seiner Eigenschaft als Lanbeskommandant in Hessen und namens des Offizierkorps unseres Bataillons. Er betonte bie allezeit enge Verbunden- beit zwischen Offizierkorps und dem deutschen Was- fenftubententum, sowie bie gleiche Auffassung von den Aufgaben, Rechten unb Pflichten ber Wassen-> träger. Weiter begrüßte er, baß ber Waffenstudent auch ber Träger bes Wehrgebankens unb des Wehr- willens ist, ben ber Geist ber Kampf- unb Opferbe- reitschaft beseele. Zum Schluß feierte er die Käme- rabschaft zwischen Waffenstubenten unb Offizierkorps.
Weiter sprachen noch einige Vertreter von aus- märtigen Landsmannschaften, bie bie herzlichen Beziehungen zur Darmstabtia feierten unb der Jubilarin zur 50-Iahr-Feier aufrichtige Glückwünsche barbrachten.
Bei frohem Liebersang unb ben Klängen Der Musik, bie von Angehörigen unferer Bataillonskapelle gestellt würbe, hielt der Kommers Die große teil- nehmerschar in festlich froher Stimmung lange beisammen Der ganze Verlauf des Abends war für jeden Teilnehmer, insbesondere aber für bie Lands- Mannschaft Darmstadtia ein starkes und würdiges Erlebnis, dessen man sich immer gerne erinnern wird.
bringen, dies aber nicht überall bis zum 20. Mai 1932 durchgesührt sein wird, werden ausnahmsweise Zuschläge nicht erhoben werden, wenn die Steuerpflichtigen ihre Vermögensteuerzahlung bis zum 23. Mai 1932 entrichten.
Oer Empfang der Salzburger Emigranten in Gießen am-18 Mai-1732
Al« vor 200 Fahren am Geburtstag Luther- Der Erzbischof Firmian 20 000 Evangelische mitten im Winter Der Alpen binnen Drei Monaten aus seinem Lande auszuwandern zwang, regten Die traurigen Züge Der armen Vertriebenen ganz Europa auf. Bekanntlich eröffnete ihnen Der König Friedrich Wilhelm I von Preußen in Litauen eine Zuflucht Aul Der langen Danberung dahin kam auch ein Trupp durch Gießen. Wie rührend die Einwohner unserer Stadt damals ihre vertriebenen Glaubensgenossen aufgeeommen haben, können wir au« einem gleichzeitigen Bericht erfahren. Er findet sich in der Erfurter Zeitschrift, die Den bombastischen Titel führt: „Reu eröffnete« Welt unb Staats Theatrum, welches Die in allen Thcilen Der Welt vorsollende Staat«-. Kriegs- und Friedens-Afsairen ... oorftellet unD zugleich mit gehörigen Dokumenten hinlänglich erläutert" Da lesen wir in Der „Siebenden Eröffnung Monat 3ul 1732“: „Also meldet man unS au« Der Wet- terau: Rach dem die von Frankfurt über Friedberg reisende 250 Salzburgische Emigranten sich nachmittags der Stadt Gießen genähert, »erfügten sich nebst Dem Herrn Polizeirat einige Glieder de«
Rats hinaus, selbige zu empfangen." Aus dem Selhersberg werden sie mit weiß Brot und Bier erquidt, von sämtlichen Präzeptores samt ihren Schülern begrüßt, paarweis ausgestellt und unter Glockengeläut und Absingung geistlicher Lieder in die Stadtkirche geführt, „allwo der Herr Stadt- unb Garnisonsprediger Schilling eine erbauliche Rede an sie getan“. Darnach brachte man sie in Prozession auf das Rathaus, wo sich Die Gießer Bürger 10, 20 auf einmal zur Herberge ausbaten. „Ein jeder Zunftmeister führte die Gäste an den vor sie bestellten Ort, die Vornehmen ließen solche durch ihre Bediente abholen, wiewohl man deren auch sähe, die sich nicht schämten, ihre Glaubensbrüder selbst durch die Stadt nach Hause zu bringen.“ Andern Tags hielt ihnen der Herr Superintendent D. Roll eine Predigt über Math. X, VerS 32 33, auf dem Rathaus teilte man ihnen Almosen aus. nachmittags wurden sie von Herrn Pfarrer Schilling examiniert, „da man sich denn gewundert, daß sie so gute Rechenschaft von ihrem Glauben geben können". Diese GlaubenS- prüsung ist besonders bezeichnend: man wollte sich vergewissern, ob man feine Wohltat auch wirklich lutherischen GlaubenSbrüdern und nicht etwa „Schwärmern oder Sektierern" Autoenbcte. hatte doch Firmian die Vertreibung bald damit begründet. daß sie Rebellen, halb daß sie Sektierer seien. Es ist auch ganz auffallend, daß in Kassel z. D. Die reformierte Geistlichkeit keine Rotiz von ben Salzburgern nimmt, um so begeisterter der einzige lutherische Pfarrer Schlosser sie begrüßt. Am Abend wurden auf Dem Rathaus schon wieder gesammelte
Gaben ausgeteilt, unter anderem 300 Gulden, Jo De« Herrn Landgrafen von Hesten-Darmstadt Hochfürstliche Durchsucht diesen Leuten in Gießen au reichen gnädigst verordnet '. Am dritten Tag * il&r „zogen sie unter herbei gebrachtem Vorspann unb anberen Behältnissen, unter Lüutung aller Glocken, Begleitung Der Herrn Beamten und Rathaus-Glieder. auch der beständig mit Singen anhaltenden Stadt-Schule mit Vergießung vieler Thronen, herylicber Danksagung und Srkanntlich- keit vor da« viele Gute ab bi« auf Die Hessen- Eastelische Grenhen. woraus man sie noch einmal Aum Valet traktierte unb Darauf sie bem König- lich-Schweb sch-Fürstlich-Hessen-Easselischen Herrn Kommissariu- überlief fert“ Der Landgraf zu Hes- fen-ÄaHel war damals zugleich König von Schweden. „Wie sehr diese einfältige, aber treue Zeugen der Wahrheit die Gemüther derer hiesigen Einwohner eingenommen, löffel sich nicht wohl beschreiben. 3a. man muh zum Preist Gotte« sagen, daß Römisch-Katholische und selbst die Judenschaft ganh frehtoilhg milde Almosen eingesammelt". Der Bericht schließt mit dem Wunsche, e« möge die Rot der Glaubensgenossen nallc Evangelischen zu gleicher Liebe erwecken, damit sie von denen, die draussen sind, nicht beschämet oder im Guten übertroffen werden". A. Shringhau-.
Daten für Mittwoch, 18. Mai.
1782. Der Freischarenführer Major Adolf Freiherr von Lützow in Berlin geboren; — 1799: der fron- höfische Schriftsteller Pierre De Beaumarchais in Paris gestorben; — 1804: Napoleon I. wird erblicher Kaiser; — 1848: Eröffnung der ersten Deutschen Na- lionaloerfammlung in Frankfurt a. 'DL; — 1869: Der ehemalige Kronprinz Rupprecht von Bayern in München geboren.
Taten für Donnerstag, 19. Mai.
1607: Gründung der Universität Gießen; — 1762: der Philofoph Gottlieb Fichte in Rammenau geboren.
Vornotizen.
— Tageskalender für Mittwoch. Lichtspielhaus: Bahnhofstraße: „Es war einmal ein Walzer".
— Au« dem S t a d t t h e a t e rb u r e a u wird uns geschrieben: Heute, Mittwoch, bleibt da« Theater geschloffen. — Donnerstag, 19. Mai, 19.30, al- 31. Vorstellung im Mittwoch-Abonnement Operetteirgastfpiel des Stadttheaters Mainz mit der Operette „Der fidele Bauer". Ein Vorspiel und 2 Akte von Viktor Leon. Musik von Leo Fall. Eine luftige Angelegenheit, die in wahrhaft fideler Wei^e den Gegensatz von Stadt und Land gestaltet. Ende 22 Uhr. Operettenpreise, -r Die Intendanz teilt weiter mit. daß auf viele Zuschriften aus dem Publikum hin noch eine letzte Vorstellung des „Hauptmanns von Köpenick" am Samstag, 21 Mai, um 19.30 Uhr, angesetzt ist. Diese Ausführung wird zu kleinen Preisen stattfinden. Die letzte Gelegenheit, dieses Stück zu sehen!
— Vortrag im DHD- Morgen, Donnerstag, abend spricht im Heim des Deutschnationalen Hand- lungsgehilfen-Verbandes Handwerkskammersyndikus Röhr über „Bata und fein Wirlfchaftssystem'^. Zu bem Vortrag sind auch Gäste willkommen. (Siehe heutige Anzeige.)
** Zweijährige Konzessionsfperre sürSchankwirtschaften inHefsen. Der hessische Minister des Innern hat auf Grund des § 21 Abs. 2 des Gaststättengesehes vom 28. April 1930 angeordnet, daß bi« zum 1. Oktober 1934 im Volksstaat Hessen Erlaubnisse für neu zu errichtende Schankwirtschasten jeder Art grundsätzlich nicht erteilt werden Dürfen Ausnahmen Dürfen nur in ganz besonders gelagerten Fällen von Den Kreisämtern zu gelassen werden Die Anordnung gilt nicht für Anträge, die am Tage des Inkrafttreten- <17. Mai 1932) der Erlaubni-behörde erster Instanz Vorgelegen haben.
* • Starke Steigerung der Mehl- preise. 3m Laufe ber letzten Monate ist eine erhebliche Steigerung ber Mehlpreise eingetreten, mit ber die Bestrebungen Aur Riedrighaltung der Dackwarenpreise nicht in Einklang zu bringen sind. Während man in Gießen am 15. Februar für den Doppelzentner „Triumpf'-Mebl 42,50 Mk. zahlte, kostete Diese- Mehl am 12. Mai 46 Mk., Mehl der Marke „Alaska" wurde am 15. Februar mit 38,50 Mk. je Doppel^ntner bezahlt, am 12. Mai kostete es aber 42 Mk., Mehl Der Marke „Bäckerstolz" erhielt man am 15. Februar zu 35 Mk. je Doppelzentner, am 12. Mai Dagegen mußte man hierfür 38,50 Mk bezahlen. Es wäre angebracht, wenn die Preisbewegung auf Dem Mehlmarktc von Den zuständigen behördlichen Stellen einmal gründlich unter die Lupe genommen würde.
• • Eine Bitte an Die Spaziergänger! Laßt die Maiglöckchen erst aufblühen und reifet nicht schon die kaum erldjienenen Knojpen ab'
• • E i n Militär-Groß-Konzert soll, wie in früheren 3ahren. am Sonntag. 29. Mai, in der Volk-Halle von unserer Reichswehr veranstaltet werden. Der erste Teil de« Programm« wird klassische Musikstücke von G. Perdi. L. v. Beethoven. Eua. d Albert unb Fran.; Lllzt, ber -weite Teil alte hessische Präsentiermärsche, alte deutsche Volkslieder und -um Abschluß den Großen Zapfenstreich bringen. Da« Konzert wird ausgeführt von den vereinigten Mufikkorp- de« 15. 3nfanterie»Regiment«, und -war dem 1. Bataillon Gießen. 3. Bataillon Kassel, Ausbildungs- Bataillon Marburg und dem Spielmann-Aus-ug des Ausbildungs-Bataillon«. Die Leitung des Konzert« wird der Heere-musikinspizient H. Schmidt- Berlin übernehmen.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion bem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Der Prri» für städtische Mülleimer unb Notverordnung.
Dor einigen Tagen kaufte ich in einem hiesigen Geschäft einen von der Stadt vorgeschriebenen Mülleimer; Preis — nach wie vor der Rotverordnung — 7,50 Mark, durch Die Stadtverwaltung festgesetzt Vielleicht erklärt die Stadtverwaltung der Öffentlichkeit einmal, warum sie die Rotverordnung des Herrn Reichspräsidenten mißachtet. Was hat der Herr Reichskommissar für Preisüberwachung dazu zu sagen ge- gehabt? W.


