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17.6.1932 Frühausgabe
 
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Zreitag, 17. Juni 1932

ür. ho Srübausgabe

182. Jahrgang

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vnttk und Perlag: vrühl'fche Unwe^tai^vuch. und Stetnörnderet R. Lange in Giebel. Schriftleitung und Geschäftrttelle: SchuMraßeT.

Annahme von »nzeigen für bie lagesnummtr bi» zum 91ad)mittag vorher.

Preis für 1 mm Höhe für Anzeigen von 27 mm Brette orthd) 8, ausmärt» 10 Reichspsennig: für 'Re* Nlameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspsennig, piatjDorldjrift 20' , mehr.

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Dr. Fnedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Vohiili Dr crx. Wilh. Cange; für Feuilleton Dr H.2bnrtol; für den übrigen Teil Ernst Dlumschem und für den Anzeigenteil Mar Filter, fämtlid) >n (Riehen

Erscheint täglich, aufjn Sonntags und Feiertag». Beilagen: Die Illustrierte Gietzener Familienblätter Heimat tm Bild Die Scholle fflonatiBejagspreis:

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Oie Aufhebung des SA.- und Uniformverbots.

3m Schloßhotel von Ouchy. Von links nach rechts: Außenminister oon Neurath: Italiens Finanz- Minister Mosconi: Reichskanzler oon Pape n: Macdonald; der französische Mmisterprastdent Herriot.

0er Reichskanzler spricht mit Herriot.

Eine bcfr>evtgcndc Atmofphäre.

Lausanne,16. Juni. (WTB.! Heute mittag fand eine Zusammenkunft zwischen Reichskanzler v. Papen und dem französischen Ministerpräsidenten H e r r i 0 t statt. Bei der Besprechung gab Reichs- lanzler v. Papen dem französischen Minister- präs'.denten eine Darlegung der innenpolitischen Situation in Deutschland, die er in ihren Einzel- heiten schilderte. Weiter wurde eine eingehende Besprechung der ganzen Konlerenzgegenstände durchgeführt. die in sreundschaftlichslcn Formen verlief und als ergiebig angesehen werden darf. Die Besprechung dauerte über eine Stunde. Her» r i 0 t hat Donnerstagabend im Hotel Savoy" dem Reichskanzler im Beisein des Reichsaußen­ministers einen Gegenbesuch abgestattet. Kurz vorher hatte der Reichskanzler eine einstündige Unterredung mit Macdonald über die letzten Ereignisse in Deutschland und die innen- und außenpolitischen Ziele der Reichsregierung.

Auf deutscher Seite wird fest gestellt, daß in den Besprechungen mit Herriot und Macdonald durchaus der Wille, eine Grundlage für die all­gemeine Regelung zu finden, hervorgetreten ist. Herriot hat in der Unterredung weitgehendes Derständnis gezeigt. Wieweit allerdings Herriot in der Lage lein wird, bei diesen Entschlüssen den deutschen Wünschen entgegenzukommen, ist die Frage.

Aufschub her deutschen Zahlungen aus unbestimmte Zeit?

London, 17. Juni. (WTB. Funkspruch.) Die britische und die französische Delegation haben sich, wie pertinax demDaily Telegraph" aus Lausanne meldet, auf einen von Sir John Simons ausgearbeitelen Entwurf eines Ab­kommen» geeinigt, in dem die Fälligkeits­termine der deutschen Zahlungen auf unbe­stimmte Zeifverschoben werden. Man hoff!, durch diese Regelung ein ungestörtes Arbeiten dec Konferenz sichern zu können. Aus der Formulierung des Entwurfs glaubt Pertinax entnehmen zu können, daß die Lausanner Konferenz fich außer mit Repu- rations- auch mit allgemeinen euro­päischen wirtfchasts - und Finanz­fragen befassen und entweder selbst ober in Form oon Ausschüssen so lange tagen wird, bis eine endgültige Lösung der Probleme gefunden ist.

Mussolini und das deutsche

London, 17. Juni. (DTR. Funkspruch.) Mus­solini betonte einem Vertreter desDaily Ex­preß" gegenüber, daß alle Völker, des Geredes falt. Taten sehen wollten. Die Zeit der Repa­rationen sei zu Ende, wenn Deutschland Rein" sage, werde auch Italien ,Jl e i n" sagen.

©er Erlaß der neuen Notverordnung des Reichs gegen politische Ausschreitungen.

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nen niemals ein Aufreihen einer längst überwundenen geschicht­lichen Irennungslinie herbeiführen. Das Reich ist eine unzerreißbare Lin heil. Länderregierungen und Reichsregierung würden ein Wiederaufrichten der Mainlinie ebensowenig dulden, wie das gesamte deutsche Volk ohne Unterschied der Partei. Zu Beginn der lebenswichtigen Konserenz oon Lausanne kann das völlig unberechtigte Gerede oon der Mainlinie dem deutschen Volk nur schweren Schaden bringen. Ich bitte die ganze deutsche Presse, dieses Thema überhaupt nicht mehr zu erörtern.

Stahlhelm und Notverordnung.

Berlin, 16. Juni. (5U.) Die heute erschienene .Stahlhelm-Zeitung" sagt über die Aushebung des Tlnisormverbots und die Freigabe der SA. u. a.:

Die Aufhebung des UniformüerbotB gibt dem Stahlhelm endlich sein feldgraue» Ehrenkleid wieder, dessen Entziehung aus­gerechnet durch das Kabinett der.Frontsoldaten" nicht nur als eine Behinderung seiner nationalen Arbeit, sondern als eine schwere Kränkung wir­ken mußte Mit aufrichtiger Freude begrüßen wir auch die Aushebung des S A - B e r b 0 t s, das wir vom ersten Tage ab alS unberechtigt und schädlich bekampst haben. Mögen Stahlhelm und SA. nach dem Wort unseres ersten Bundesfüh­rers in Breinen in Zukunft in ehrlicher Kampfgemeinschaft dem gemeinsamen 3iel der inneren und äußeren Befreiung des Vater­landes entgegenmarschieren! In den Ländern, in denen die Systemsparteien, wenn auch nur ge­schäftsführend. noch am Ruder find, soll die Ab­sicht bestehen, die Aufhebung des SA.-Verbots durch die Reichsregierung mit dem M i 11 c l eigener Rotverordnungen zu sabo­tieren oder durch Anwendung des Aufmarsch-

Berlin. 16. Juni. (WTB.) Amtlich. Gnt- sprechend ihrer Erklärung bei der Ucbernahmc der Geschäfte hat die Reichsregierung dem Herrn Reichspräsidenten Vorschläge zur Mil­derung der seit März 1931 erlassenen po­litischen Ausnahmevorschristen ge­macht Reichspräsident und Reichsregierung las­sen sich bei ton neuen Vorschristen von der Ab­sicht leiten, die durch die früheren Rotverord- yungen erheblich eingeschränkte politische Freiheit namentlich für die wichtige bevor­stehende Wahlentscheidung teilweise wie­der herzu st eilen. Die'Reichsregierung hat die Vorschristen. die nunmehr rechtens sind, in einer neuen Verordnung zusammengestellt.

Auf dem Gebiete de» Versammlungsrechts find die Bestimmungen über1 bie Anmeldung und das verbot von öffentlichen politischen Versamm­lungen, oon Versammlungen und Auszügen unter freiem Himmel und oon den sogenannten Lastwagenfahrten gestrichen.

Ein vorheriges Verbot von solchen Versamm­lungen und Aufzügen ist nicht mehr gegeben. Co lle jedoch die Wiederherstellung der Der- sammlungsfreih.'it zu S örungen der öffentlichen Ruhe führen, so .st dem Reichsminister des In- r.crn d e Ermächtigung gegeben, erneut für das Reichsgebiet oder einzelne Teile Bestimmungen über d e Anmeldung und das Verbot von Ver­sammlungen zu treffen. Die Befugnis der zustän­digen Landes- und Ortspolizeibehörden. Ver­sammlungen unter freiem Himmel wegen unm ttelbarer Gefahr für die öffentliche S cherheil auf Grund des Artikels 123 Absatz 2 der Re cksverfassung zu verbieten, ist durch die neuen Vorschriften selbstverständlich nicht be­rührt.

Vollständig aufgehoben werden durch die neue Verordnung sämtliche einschränken­de n Bestimmungen über Plakate und Flugblätter politischen Inhalts mit Ausnahme der kommunistischen ©ottMenberoeaung. Dagegen haben hie Bestimmungen über das Ver­bot periodischer Druckschriften im we- srntlichen aufrecht erhalten werden müssen Der bisherige Vebowgrund der Gefährdung der öf­fentlichen Sicherheit und Ordnung, der wegen fei­ner weitgehenden Fassung besonders zu Beanstan­dungen Anlaß gegeben hatte, ist jedoch durch einen neuen Verbots gründ ersetzt worden, nach welchem das Eijchemen einer perio­dischen Druckfchrist dann auf gewisse Dauer unter- foat werden kann, wenn in ihr eine Vernsfent- lichung enthalten ist. die lebenswichtige Interessen des Staates dadurch gefährdet, daß unwahr oder entstellte Tatsachen behauptet oder verbreitet werden (9e- dacht ist hier etwa an unwahre Behauptungen, durch welche die Währung ober Interessen der Landesverteidigung gefährdet werden Die Höchst- dauer des Verbotes einer Tageszeitung ist von 8 auf 4 Wochen herabgesetzt worden.

?u denjenigen früheren Verordnungen, an deren Stelle die neue Rotverordnung tritt, gehört auch lic Verordnung vom 13 April 1932. durch welche "die sogenannten m i l i t ä r i h n l i ch e n Otqa- nifationen der R 6 DAP. aufgelöst wurden. Der Herr Reichspräsident hatte schon alsbald nach dem Erlaß dieser Verordnung den Wunsch geäußert, daß allgemeine und gleichmäßig anzuwendende Vor­schriften für alle Verbände solcher Art erlassen werden möchten.

Al» Ersah für die Bestimmungen, die daraufhin zunächst in der Verordnung vom 3. Mai 1932 über politische Verbände getroffen worden waren, sind in die neue Verordnung Vorschriften aufgenommen worden, nach denen politische Verbände, deren Mitglieder in ge­schlossener Ordnung öffentlich auf­zutreten pflegen, auf verlangen des Reichsministers des Innern verpflichtet find, ihm ihre Satzungen und sonstigen Bestim­mungen über ihre Organisation und Tätigkeit vorzulegen. Die verbände sind ferner verpflichtet, an diesen Bestimmungen und an ihrer Satzung jede Aenderung vor,unehmen, die der Reichvministcr des Innern zur Sicherung der Staatsautorität für erforderlich halt. Rach der Festlegung dieses weitgehenden, sich auf alle Verbände solcher Art trffrerfenben Reich»- aussichtsrechls war es vom Standpunkt der gleichmäßigen Behandlung geboten, auch der RSDAp. bei der Reubildung solcher verbände keine besonderen S d) r a fi­ten aufzuerlegen.

Schließlich ist auch das sogenannte 11 ni form- verbot in die neue Verordnung n ich t w t e her aufgenommen worden. Tie Reichstag e- rung hat sich zu seiner Aufhebung nicht ohne Be­denken entschlossen. Sic erwartet, daß gerade dce Wiederzulassung der Uniform die Jubrer in öt Lage versetzen wird, unbedingte Disz 1 p 11 n unter den Mitgliedern der Verbände zu hatten. Sollte sie sich hierin getäuscht sehen und die Wie- derzulassung der sogenannten ParteiuniforTnen Zusammenstöße zwischen den Anhanges der gegnerischen Verbände zur Folge haben, so wurde

sie genötigt fein, mit scharfen Bestim­mungen. zu denen ihr daS oben erwähnte Aus- sichtSrecht die Handhabe bietet, gegen die f ch u l d i g e n V e r n de e i n z u sch r e i t e n.

haben sich somit Reichspräsident und Reichs­regierung entschlossen, eine weitgehende Milderung der bisher bestehenden Aus- nahmevorschriftefi eintreten zu lassen, so haben sie gerade deswegen geglaubt, politische Ge - walttaten mit strengen Strafen belegen zu müssen. Wer glaubt, die in weitem Umfang wieder hergestellte politische Freiheit zu Gewalttaten gegen den politischen Gegner mißbrauchen zu können, den soll die ganze Schärfede» Gesetzes treffen. Die Reichs­regierung erwartet oon den Polizei- und Straf- verfolgungsbehörden, daß fie mit Strenge gegen derartige Gewalttätigkeiten oorgehen und die Täter rascher und fühlbarer Bestrafung zuführen werden.

Der Reichspräsident und die Reichsregierung erwarten von dem deutschen Volke und insbeson­dere von den politischen Parteien und Verbänden, daß die größere Freiheit des politischen Leben», welche durch die neuen Vorschriften gewährleistet wird, nicht erneut zu einer Verwilde­rung der politischen Sitten führt, und daß fich die politischen Führer aller Grade ihrer Verantwortung für die Ausrechterhaltung der öf­fentlichen Orbmmg in Deutschland bewußt sind, und das ihre dazu tun, um die politischen Kämpfe in dem Rahmen zu führen, der einer ge­sitteten Ration würdig ist. Reichspräsi­dent und Reichsrcgierung lassen andererseits kei­nen Zweifel darüber, daß, wenn diese Erwartun­gen sich als trügerisch erweisen sollten neue und scharfe Ausnahmevorschristen die un­vermeidbare Folge sein müßten.

Em Vries des Reichspräsidenten.

Berlin, 16. Juni. (WTB.) Der R e i ch s p r ä - s i d e n t hat an den Reichsminister Oes Innern, Freiherrn von Gayl, im Zusammenhang mit dem Erlaß der politischen Notverordnung folgendes Schreiben gerichtet:

Sehr geehrter Herr Reichsminister!

Anbei übersende ich Ihnen die von mir vollzogene D e r 0 r d n u n g gegen politische Aus­schreitungen zur Veröffentlichung. Ich habe die mir von der Reichsregierung oorgeschlagenen weit- gehenden Milderungen der bisherigen Vorschriften in dem Vertrauen darauf vor- genommen, daß der politische Meinungs- kamps in Deutschland sich künftig in ruhigeren Formen abspielen wird, und daß Gewalttätigkeiten unterbleiben. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, so bin ich entschlossen, mit allen mir versassungs- mäßig zustehenden RI i tteln gegen Ausschreitungen dieser A rt vorzu- gehen. Ich ermächtige Sie, diese meine Meinung J bekanntzugeben. Mit freundlichen Grüßen bin ich ' Ihr ergebener

gez.i von Hindenburg."

Es gibt feine Mainlmie.

Frcißcri von Wat)l über Reich und Länder.

Berlin, 16. Juni. (WTB. Funkspruch.) Vor Vertretern der Presse führte Reichsinnenminister Freiherr oon Gayl im Anschluß an die Der- offentlidjung der Verordnung gegen politische Aus- schreitungen im besonderen Hinblick auf das Ver­hältnis von Reich und Ländern folgendes aus:

Durch die ganze Presse sind in den letzten lagen Mitteilungen über Meinungsverschiedenheiten ge­gangen, welche zwischen den Regierungen einiger Länder und der Reichsregie, r u n g über diese Notverordnung bestehen. Die Tat­sache, daß einzelne Regierungen schwere Se­he n t e n in der Aussprache der Herren Minister- Präsidenten mit dem Kabinett beim Empfang durch den Herrn Reichspräsidenten geäußert haben, ist richtig. Wir haben jede dieser Aeußerungen ent­gegengenommen, sorgfältig geprüft und gegen unsere eigenen Gedanken pflichtgemäß abgewogen. Unsere Entscheidung ist aber für bie Verordnung in der heute vorliegenden Form gefallen. Das Kabinett hat einen einmütigen Beschluß gefaßt. Der Herr Reichspräsident hat nach enigehenden Vorträgen die Verordnung vollzogen. Sie ist nunmehr geltendes Recht, das die Reichsregierung zu bewahren hat.

Meinungsoerfchiedenheiten zwischen einzelnen Länderrcgierungen und der Reichsregierung sind selbstverständlich. Da» schließt nicht au», daß, wie früher in anderen Fällen, auch bei der Durchführung dieser Verordnung ein gutes undsachgemähesZufammcnwirkeu oon Länderrcgierungen und Reichsregierung statt, finden wird. Ich lege den größten wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Län­dern. Im FVsammenhang mit diesen Dingen ist in der Presse von einem wiederauf- richten der Mainlinie die Rede gewesen. Sachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den süddentfchen Ländern und dem Reich fön-

Oie erste Begegnung in Lausanne.

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