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Preußen.

Kreis Wetzlar.

< Wegrar, 13. Mai. 3m Schützengarten fand in* Erftaufführuna de* Gsefhefpieles Goethe und Charlotte ® a f f* von Letzrer <). Gerhard» (Droß-Rechtenoach) statt, wozu die Kreisgruppe Wetzlar des Deutschen üehrcrvereins ringeladen hatte, aus dessen Kreisen mich die Mit­wirkenden stammen. Goethes Wetzlarer Zeit erstand in prächttgen Bildern auf der Bühne: die brot- schneidende Lotte im Amtsmannshause, das Iagd- effen in Volpertshausen mit anschließendem Menuett und dem Erlebnis des Gewitters, ein Abend in der Familie Buff, Goethe trifft K. W. Jerusalem auf dem Wege nach Garbenh*im (Wahlheim», Goethe in Garbenheim, Bauerntanz in Hüttenberger Tracht. Das Spiel fteltte an die Aufführenden große An­forderungen, insbesondere dadurch, daß in ihm Lieder, Gedichte und Ausschnitte aus Goethescher Dichtung zu einem Ganzen verwoben sind. Die Handlung steigert sich zum Schluß zu dramatischer Wirkung. Die Hauptrollen wurden mit ganzer Hin­gabe gespielt: Goethe (Reichel-Steindorf), Lotte (Frau Post-Vollnkirchen), Kestner (Hoerning- Wetzlar), Jerusalem (Post- Vollnkirchen), Amtmann Buff (Gerhards-Rechtenbach), aber auch die übrigen Damen und Herren und die mitspielenden Kinder entledigten sich mit viel Hingabe und Ge­schick ihrer Aufgaben. Die wirkungsvollen Tänze hat Hr. Bock- Wetzlar einstudiert. Die Aufführung, die noch zweimal vor den Schülern der Stadt Wetzlar und der Umgebung wiederholt wurde, ist als eine Tat echter Heimatverbundenheit zu bezeichnen und wird, wie man hört, im Laufe des Sommers auch noch in anderen Kreisorten stattfinden.

> Wißmar, 16, Mai. Der Gemeindever­tretung lag ein Erlaß des Regierungspräsidenten vor, nach dem ab 1. April 1932 die Vergütung für d i e Gemeinde-Vorsteher nur 40 P§. pro Kopf der Einwohnerzahl und Jahr betragen soll. In Abwesenheit des Gemeindevorstehers be­schloß die Gemeindevertretung einstimmig, dagegen Einspruch zu erheben und es bei der jetzt gel­tenden Vergütung von 90 Pf. zu belassen, da man es trotz aller berechtigten Sparsamkeitsbestrebuntzen dem verantwortlichen Leiter der Gemeindegeschäfte nicht zumuten kann, bei der sich dauernd steigernden Arbeit und Schwierigkeit der Verwaltung für 762 Mark jährlich die Arbeit zu leisten. Er ist nicht in der Lage, noch einem anderen Verdienst nachzu­gehen. Der Volksbildungs-Ausschuß hielt seine satzungsgemäße Frühjahrsversammlung ab. Aus" dem Jahresbericht ging hervor, daß im

abgelaufenen Winter die Vorträge gut besucht waren und daß die Volksbücherei immer starker be­nutzt wurde. (2716 Bände Ausleihe.) Der Kassen­bericht schloß mit einem Bestand von 147,32 Mark ab. Für Bücherbeschaffung wurden 147 Mark ver­ausgabt, für Vorträge rund 30 Mark, für Wohl­fahrtszwecke 84,80 Mark. Die Satzung wurde da­hin geändert, daß hinfort auch Einzelmitgliedschaft möglich ist. Für den Sommer wurden.drei Wande- runge vorgesehen, die erste am 19. Juni über Staufenberg zum Todtenberg bei Treis. Eine lokale Obst- und Gartenbauausstellung wird im Herbst veranstaltet werden. Die Arbeit des Volksbildungs­ausschusses wurde von den Anwesenden voll und ganz gewürdigt und dem Arbeitsausschuß herzlicher Dank gesagt.

# Atzbach , 16. Mai. Im hiesigen Grund- stücks-Zusammenlegungs-D erfahren werden von den Grundstücksbesitzern zur Kostenver­billigung Arbeiten im Eigenhandbau ge­leistet. Zu einer jetzt in Erledigung begriffenen Ar­beit hat die Gemeinde für ihren Grundbesitz 16 Ar­beiter zu stellen. Zu der Ausführung der Arbeit sollen Einwohner, die mit Steuern im Rückstände sind, und Landwirte, die sich in Zahlungsschwierig­keiten befinden, herangezogen werden. Eine Bar­zahlung gewährt die Gemeinde für die Arbeits­leistung nicht. Der verdiente Lohn wird auf die Gemeindeabgaben verrechnet. Bei weiter auszufüh­renden Eigenhandbauleistungen soll ein Wechsel in den Arbeitern der Gemeinde stattfinden, damit jedem dringend bedürftigen steuerzahlenden Ein­wohner Gelegenheit geboten ist, einen Teil seiner Gemeindeabgaben durch Arbeitsleistung abzugelten.

00 Dorlar, 17. Mai. Hier wurde gestern ein seit dem 4. Mai aus Dutenhofen verschwundener 32jähriger lediger Mann aus der Lahn ge- l ä n d e t. Es liegt unzweifelhaft Selbstmord vor.

Amtsgericht Gießen.

Objekt eines Augenscheins kann auch der An­geklagte selbst fein. 3m Fragefall war dieser, ein auswärtiger Chauffeur, am 20. Februar, als er im Hofe einer Autoreparaturwerkstätte einen Wagen'reinigte, von einem Gießener Kraft­wagenführer beobachtet und bei der Polizei de­nunziert worden, weil er eine einheitliche, an der Mühe mit einem Abzeichen der Motorsturm­staffel der Nationalsozialistischen Partei versehene Kleidung trage, um seine Zugehörigkeit zu dieser äußerlich zu kennzeichnen. Ein Polizeibeamter begab sich in den Hof und fand die Angaben be­stätigt. Er blieb in den Verhandlungen dabei, der

Angeklagte habe gegen § 1 Kap. II, Teil 8, der 4. Notverordnung verstoßen. 3n der ersten Ver­handlung konnte sich das Gericht kein klares Bild über die Beschaffenheit der angeblich verbotenen Parteikleidung verschaffen, und in der nächsten Verhandlung erschien deshalb auf gerichtliche An­ordnung der Angeklagte in der nämlichen Klei­dung, die den Anlaß zur Anzeige gegeben hatte. Auf Grund eingehender Besichtigung vermochte das Gericht nicht die Lieberzeugung zu gewinnen, daß es sich um eine verbotene Parteikleidung handle; sie weiche von der heutigen bürgerlichen Kleidung keineswegs ab und werde in weiten Kreisen namentlich als Berufskleidung getragen; zudem habe der Angeklagte die Kleidung teil­weise schon vyr 5 Jahren besessen, also zu einer Zeit, wo er noch gar kein Angehöriger der Partei gewesen sei. An dieser Auffassung än­dere auch nichts die Tatsache, daß er ein ein­schlägiges Abzeichen an der Kleidung trug, und es fei auch gleichgültig, ob das Abzeichen an der Mühe, oder an dem Rockaufschlag getragen werde. Das Verbot, ein derartiges Abzeichen überhaupt zu tragen, fei durch die Notverord­nung vom 16. Januar 1932 wieder aufgehoben worden. Er erfolgte deshalb Freisprechung. Ebenso in einem weiteren ganz ähnlich liegenden Falle.

Ein Gläubiger hatte bei einer Schuldnerin einen Toilettetisch pfänden lassen, der aber von einem Dritten, dem Angeklagten, als Eigentum in An­spruch genommen wurde. Dieser erhob sog. Inter­ventionsklage gegen den Gläubiger auf Frei­gabe des Pfandes, wurde aber abgewiesen, und die zunächst eingestellte Zwangsvollstreckung nahm ihren Fortgang. Vor dem Versteigerungstermin nahm aber der Angeklagte den gepfändeten Ge­genstand an sich und entzog ihn auf diese Weise der Versteigerung. Eine solche Handlungsweise ist nach § 137 St.G.B. strafbar. Strafe: 30 Mark.

Ein 19jähriger vorbestrafter Bauschlosser wurde zu einer Gesamt gefängnis strafe von 2 Wochen verurteilt. Er hatte mit großer Frechheit in einem Hose der Frankfurter Straße von einem Fahrrad die Laterne und einige Tage später von einem anderen auf dem Bürgersteig aufgestellten Fahrrad einen Bosch-Dynamo ge­stohlen und beide Gegenstände dann weiterver­schenkt. Der Beschenkte, der um die Diebstähle wußte, oder wissen mußte, erhielt wegen Hehlerei an Stelle einer an sich verwirkten geringen Ge­fängnisstrafe eine Geldstrafevon 12 Mark.

Rundfunkprogramm.

Freitag, 20. Mai.

7.05: Frühkonzert auf Schallplatten. 7.30 (Von Baden-Baden): Konzert. 12 (M., Köln und Mün­chen): Konzert des Rundfunk-Orchesters. 13 (Von Köln): Konzert, Operettenmusik. 17 (Von Mün­chen): Desperkonzert. 18.25: .Der Viehhandel in der Volkswirtschaft", Vortrag von Dr. C. R. Scholtz. 18.50 (Von Mannheim): Aerztevortrag: Die Behandlung von 'Bewegungsstörungen". 19.30:Die Braut" undWasserschlacht". zwei Kurzgeschichten, erzählt von Emil Heß. 20.45. Chansons aus zwei Jahrhunderten. 21: Klassische Musik, gespielt vom Philharmonischen Orchester Stuttgart. 22.45 bis 24: Nachtmusik, Ouvertüren und Koloratur-Arien.

Samstag, 21. Mai.

7.05: Frühkonzert auf Schallplatten. 7.30 (Von Bad Homburg): Konzert. 12: Konzert auf Schall- platten. 13 (Von Pforzheim): Mittagskonzert des Symphonie-Theater-Orchesters, Pforzheim. 14. Konzert der Kapelle Fred Hett, Stuttgart. 15.30 Stunde der 3ugcnö: Wettbewerb (Qkiftclftunöc als Wettbewerb). 17 (M. und Köln): Konzert. 18.25:Der Mythos über Berthold Schwarz", Vortrag von Anton Fendrich, Freiburg. 18.50: Laufendes Band und ArbeiterfchicksuU, Vortrag von Georg Schwarz. 19.30: Dom Clown der Manege zum Exzentrik des Darietes, von Helmut 3aro 3aretzki. 20.15 (Don Karlsruhe): Orchester- fonaert des badischen Landestheater-Orchesters. 21.45: Der Stein, eine Kantate für Rundfunk, von Herbert Trantow. 22.45 bis 0.30: Tanzmusik.

. (Schluß des redaktionellen Teils.)

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