Giftmörderinnen.
Die Gubener Giftmörderinnen Elsa Ziehm und Frau Ladewig sind verurteilt. -3n der Verhandlung haben sie die typische Erscheinung der Giftmörderinnen gezeigt, die uns erst vor einem Jahre in dem Riesenprozeß der ungarischen Giftmischerinnen so vielfach entgegentrat.
Diese düsterste Gestalt des weiblichen Verbrechens ist uralt. Als der erste große Giftmord- Prozeß im Jahre 131 v. Ehr. in Rom verhandelt wurde, da glaubte man zunächst, vor einam Rätsel zu stehen. Plötzlich starben kurz hintereinander viele der angesehensten Männer an der gleichen Krancheit, die man erst für eine Pest hielt, bis ausfiel, daß nur Männer von ihr befallen und hinweggerafft wurden. Schließlich verriet eine Sklavin die Verschwörung vornehmer Frauen gegen das stärkere Geschlecht, enthüllte die Geheimnisse ihrer Gistküche, und nicht weniger als 170 Frauen wurden hingerichtet.
Es blieb ein Rätsel, daß so viele Frauen, zudem aus den edelsten Geschlechtern, zu so gemeinen Mörderinnen werden konnten. Die damals größten Gelehrten konnten keine Antwort geben, und so nahm man leine Zuflucht zu einem alten, bei Unglücksfällen üblichen Brauch: Man ließ durch einen besonders dazu gewählten Diktator einen ehernen Ragel in den Jupitertempel einschlagen um das geschehene Anheil für die Vergangenheit zu tilgen und für die Zukunft zu „vernageln" zu verhindern.
Allerdings har dieser Ragel nicht viel genützt. Ein endloser, grausiger Zug von Giftmörderinnen geht durch die Geschichte. Erst die moderne Psychologie hat sich darum bemüht, die Geheimnisse des Seelenlebens aufzuklären, aus denen solch schaurige Taten erwachsen. Auch Männer greifen zum Gift, aber sie tun es meist nur in einzelnen Fällen zur Erlangung eines bestimm- ten Zweckes, nicht gewohnheitsmäßig. In einer von der Wissenschaft angefertigten Statistik er- scheint eine viel größere Zahl von Frauen als Giftmörder, und die Zunahme der weiblichen Verbrechen dieser Art tritt besonders seit der
Worten, da er bei dem damaligen Amsahsteuev- satz von 0,85 v. H. nur etwa 40 Mill. Mark betrug. Inzwischen ist dieser Ausfall aber durch die Erhöhung des Satzes auf 2 v. S>. auf 100 Mill. Mark gestiegen.
Arbeitsbeschaffung.
In Uebereinstimmung mit weiten Kreisen des Volkes empfindet es die Reichsregierung als unbefriedigend, daß dem weitaus überwiegenden Teil des großen Heeres der Arbeitslosen Hilfe nur a u f dem Wege der Unter st ützung gewährt werden kann. Sie versteht ihren dringenden Wunsch, anstatt der Unterstützung Arbeit zu erhalten. Die Lösung dieses Problems ist eine der vordringlichsten des ganzen öffentlichen und privaten Lebens.
Die Arbeitsbeschaffung durch die öffentliche Hand, die übrigens immer nur in sehr geringem Ausmaße zur Milderung der Arbeitslosigkeit beitragen kann, sind leider durch die bedrängte Lage der öffentlichen Finanzen und durch die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt besonders enge Grenzen gezogen.
3m Rahmen dieser beschränkten Möglichkeiten wird aber die Reichsregierung alles tun, um w e - nigstens einen Teil der Arbeitslosen wieder in das Wirtschaftsleben einzugliedern, sei es auch zunächst nur für eine vorübergehende Zeit. Gedacht ist insbesonders an die Förderung öffentlicher Arbeiten auf dem Gebiete des Straßenbaues, des Wasserbaues und der landwirtschaftlichen Bodcnverbesserungen. Diese Arbeiten sollen ent» weder als öffentliche Notstandsarbeiten oder wo das zweckmäßig erscheint, im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes ausgeführt werden. Die Kosten und insbesondere die baren Aufwendungen werden mög-lichst niedrig zu halten sein. Die Notverordnung gibt der Reichsregierung die Möglichkeit, die hierfür erforderlichen Maßnahmen mit größter Beschleunigung und in einem möglichst vereinfachten Verfahren zu treffen.
Zur Förderung der Arbeitsbeschaffung wird die Reichsregierung auch den weiteren Ausbau des freiwilligen Arbeitsdienstes ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Die Ausgestaltung des freiwilligen Arbeitsdienstes wird im Interesse der gesamten Wirtschaft auf zusätzliche Arbeiten beschränkt bleiben müssen.
Jnstandsetzungsarbeiten an Wohnungen und die Teilung von Wohnungen verdienen vom arbeitsmarktpo.litischen und wohnungspolitischen Gesichtspunkt aus besondere Förderung. Die Reichsregierung hat sich daher entschlossen, die Zinsen für Darlehen durch Zuschüsse zu verbilligen sowie ferner Bürgschaften für Verpflichtungen aus derartigen Darlehen zu übernehmen.
Ersparnisse in der Rechtspflege
Vereinfachung der Rechtsmittel.
Eine weitere Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und Verwaltung befaßt sich zunächst mit den Vereinfachungen und Ersparnissen. Die Rot der Zeit gestattet es nicht mehr, in jeder Strafsache drei Instanzen zuzulassen. In Zukunft wird daher gegen jedes Urteil des Amtsrichters oder des Schöffengerichtes nur noch ein Rechtsmittel, entweder die Berufung oder die Revision zulässig sein. Für bedeutendere Strafsachen wird das Gericht erster Instanz die Zuständigkeit der zweite-r Strafkammer (drei Derufsrichter, zwei Laienrichter) begründen. Revisionsinstanz ist das Reichsgericht. 3n allen Sachen, in denen das Rechtsmittel der Berufung gegeben ist, soll, um Verzögerungen zu vermeiden, das Gericht den Umfang der Beweisaufnahme nach seinem freien Ermessen bestimmen.
Von den weiteren Reuerungen auf strafprozessualem Gebiet seien folgende hervorgehoben:
Das Haftprüfungsverfahren unterbleibt, wenn der verhaftete Beschuldigte selbst darauf verzichtet. Die zulässige Dauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung wird von drei auf zehn Tage erhöht. Auch i n 3ugendsachen soll in Zukunft in gleichem Umfange wie bisher in gewöhnlichen Strafsachen der Einzelrichter an Stelle des Schöffengerichtes entscheiden können. 3n Privatklagesachen tritt das Gericht, außer den Armenrechtssachen, erst dann in Tätigkeit, wenn ein Vorschuß gezahlt worden ist. 3n E h e sch e i d u n g s- und Ehesachen, fotoie in Streitigkeiten wegen Herstellung der ehelichen Gemeinschaft wird die Revision nur dann zugelassen, wenn das De- rufungsurteil einen dahingehenden Ausspruch
enthält. Weiter wird in Kostenfachen die Beschwerde von einer Deschwerdesumme von 50 Mark abhängig gemacht. Für die Einsichtnahme des Schuldnerverzeichnisses und die Erteilung schriftlicher Auskünfte sind Gebühren von 50 Pf. bzw. 1 Mark eingeführt worden.
Um die Aufhebung des SA.-Verbols.
Machen die Länderregierungen Schwierigkeiten?
Mieikündigung und Zwangsvollstreckung.
Die in der Verordnung des Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1931 zugunsten des Grundbesitzes getroffenen Schutzmaßnahmen waren in ihrer W.rtung zeitlich beschränkt. Bisher war der Eintritt von Rechtsfolgen, die sich an die Richterfüllung gewisser Verbindlichkeiten und Lasten anknüpsten, nur für Leistungen ausgeschlossen, die bis zum 15. 3uli d. 3. fällig werden. Diese Frist ist jetzt auf den 15. Januar 1933er st reckt. Um die Dealkreditinstitute vor den Schaden, zu bewahren, die eintreten würden, wenn die Institute die ihren Pfandbriefgläubigern zu zahlenden Zinsen ohne Entschädigung aus anderen Mitteln verauslagen müßten, ist eine Vorschrift eingefügt worden, nach der der
I Gläubiger befugt sein soll, bei Richtzahlung nach I dem 15. Juli 1932 fällig werdender Zinsraten einen vereinbarten Zinszuschlag zu verlangen, jedoch nur bis zur Höhe von jährlich 0,5 v. H. des Kapitals.
In der Verordnung vom 8. Dezember 1931 war die Möglichkeit der einstweiligen Ein - stellung der Zwangsversteigerung nur einmal auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zugelassen. Jetzt ist folgende neue Regelung getroffen worden:
Die einstweilige Einstellung kann unter der Auflage der Erfüllung der Zinsverbindlichkeiten angeordnet werden. Sie darf grundsätzlich nur mit dieser Maßgabe erfolgen, wenn die Forderung des betreibenden Gläubigers innerhalb der ersten sieben Zehntel des Grundstückswertes sich hält.
Die einstweilige Einstellung kann künftig auf ein weiteres halbes Jahr erneut angeordnet werden. Auch die erneute Einstellung soll grundsätzlich nur unter der Bedingung gewährt werden, daß der Schuldner seinen Verpflichtungen zu wiederkehrenden Leistungen in der Zeit der Einstellung nachkommt. Die erneute Einstellung soll aber schlechthin unzulässig sein, wenn der Schuldner bereits bei Inkrafttreten der Verordnung oom 8. Dezember 1931 mit wiederkehrenden Leistungen für einen Zeitraum von sechs Monaten im Rückstände war und zur Stellung des Antrages auf Fortsetzung des Verfahrens diese alten Rückstände nicht bezahlt hat.
Für landwirtschaftliche Grundstücke ist im Inter- esse der Sicherstellung der Betriebsführung bis zur Ernte vorgesehen, daß die bei der Einstellung der Zwangsvollstreckung vorgesehenen Auflagen für die Zeit bis zum 30. September 1932 unzulässig sind.
Für die Folgezeit soll es für die landwirtschaftlichen Grundstücke bei den allgemeinen Vorschriften bewenden.
Besondere Beachtung verdienen die Uebergangs- bestimmungen zu den Vorschriften über die erneute einstweilige Einstellung der Grundstückszwangsversteigerung.
Lohn- und Gehaltspfändung.
Die Pfändungsgrenze betrug in der Vorkriegszeit monatlich 125 Mark. 1928 wurde sie auf 195 RM. erhöht. Die Pfändungsgrenze ist mit Wirkung vom 1. Juli d. I. ab auf 165 RM. monatlich herabgesetzt worden.
Keine Verlängerung der Bürgersteuer.
Bei Fehlbeträgen in den Gemeindehaus- Halten Durchprüfung der Ausgnbenfette.
Berlin, 14.3uni. (CNB.) 3n der Notverordnung über die finanziellen Maßnahmen ist eine Verlängerung der Bürger st euer nicht enthalten. Von unterrichteter Leite erfahren wir, daß das Kabinett sich schlüssig geworden ist, sie f o r t f a l l e n zu lassen. Sie geht also mit dem Monat 3 u n 1 ; u Ende.
Die Gemeinden hatten zwar beantragt, sie auch vom 1. Juli ab zunächst weiter zu erheben. Die Reichsregierung war aber der Ansicht, daß dse Gemeinden ohne die Bürger st euer aus- kommen müßten, da das Reich ihnen für die
Oie innerpolillsche Notverordnung verzögert sich.
Hitler beim Reichskanzler.
Berlin, 14.3uni. (LNB.) Ls steht nunmehr fest, daß die Notverordnung über die innerpolitifchen Fragen, die mit der Pressefreiheit und der Aufhebung des SA.- und des Uniformverbois Zusammenhängen, nicht vor Donnerstag zu erwarten ist.
Der Grund der Verzögerung liegt darin, daß Schwierigkeiten in der Uniformfrage eingetreten find, und zwar insofern, als eine Form der Notverordnung gefunden werden muß, die verhindert, daß die Länder von sich aus Verbote erlassen, und damit die Absichten der Reichsregierung durchkreuzen. Es scheint, daß mit den Ländern selbst wohl noch Fühlung genommen wird, um zu einer Verständigung zu gelangen. 3n politischen Kreisen nimmt man an, daß mit dieser Frage auch ein Besuch Adolf Hitlers und Görings beim Reichskanzler zufammen- hängt, der bereits am Dienstagnachmittag stattfand. WDAP. und Reichsregjemng.
Berlin, 14. Juni. (CNB.) Unter der Ueber» schrift: „Wir warnen die Reichsregierung! — W o bleiben bie angekündigten Taten?' bringt der „Singriff" heute zwei Artikel, die sich mit der Haltung der Reicysregieruna gegenüber den oppositionellen Bestrebungen beschäftigt.
Unter Bezugnahme auf eine Rede des Reichsbannerführers Höltermann in Darmstadt, welcher die schärfste, auch außerparlamentarische Opposition angekündigt hatte, schreibt das Blatt, die Regierung scheine kein Gefühl dafür zu haben, daß diese Worte die ganz eindeutige Drohung seien, daß das Reichsbanner es sich vor- । behält, angesi chts derAufhebungdesSA.- |
Verbots zur Selbsthilfe zu greifen. Die Regierung werde sich lehr bald darüber klar werden müssen, ob sie die Dinge so weitertreiben taffen wolle wie bisher und ob sie es verantworten könne, der Anhäufung eines gefähr. lichen Zü n d st o f f e s mit einer an Apathie gemahnenden Gelassenheit fernerhin zuzufehen. Wenn die Regierung von Papen ihren erbitterten und vor keiner Infamie zurückschreckenden Gegnern gegenüber in der bisherigen Taktik des mißoerstanden- vornehmen Gewährenlaffens beharrt, so sehen wir außerordentlich trübe in ihre Zukunft.
Der andere Artikel, den der Abg. Dr. Göbbels geschrieben hat, ist überschrieben: „Papen, werde hart!" Dr. Göbbels wendet sich gegen die Polemiken der Linlsblätter, gegen die Regierung und b.'milngelc die Z ^ckhältung I er Reichs- rcgierung. Dr. Göbbels schließt: Je länger man wartet, umsomehr gewinnt der Gegner an Zeit. Und ist er wieder einmal obenauf, er wird nicht mit sich spaßen lassen. Es geht um^pehr als um Partei- und Tagesfragen. Es geht um bie Sicherheit von Volk und Ration. Und darum rufen wir: „Papen, werde hart!"
Der „Dölkische Beobachter" verzeichnet es als erfreulich, daß die Reichsregierung in Sachen _ der Aufhebung des SA.-Verbotes gegenüber den Länderministern fest geblieben sei. Eine andere Frage sei die, ob die frondierenden Länderregierungen, die nahezu alle nur geschäftsführende feien, es wagen würden, Anordnungen der Reichsregierung durch gewiss^ Ausführungsbestimmungen und andere Maßnahmen zu durchkreuzen. Jedenfalls würden derarttge Pläne erwogen. Die SA. werde aufderHutsein und jeden Versuch, den jetzigen verfassungswidrigen Zustand in den Ländern gegen den klaren Willen des Reichspräsidenten und des Reichskabinetts zu verewigen, unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten mit schärfster Abwehr beantworten. Wo in einem derartigen Kampfe die besseren Chancen lägen, brauche wohl nicht besonders gesagt zu werden.
wohlfahrtsleistungen in diesem Etatjahre 670 Millionen statt 230 Millionen im Vorjahre zugewiesen hat. H?o sich in einzelnen Fällen Fehlbeträge ergeben, ist nach Auffassung der zuständigen Reichsstellen zunächst eine Durchprüfung der Ausgabenseite erforderlich.
Recht interessant ist die Frage, ob bie Länder von s i ch aus berechtigt sind, die Bürgerffeuer weiter zu erheben. Das wird in Kreisen der Reichsregierung als unzulässig bezeichnet. Das Reich hat für die Erhebung bestimmte Vorschriften erlassen und darüber hinaus haben die Länder nicht die Berechtigung zu einer weiteren Erhebung. Die Gründe, die zum Fallenlassen der Bürgersteuer geführt haben, liegen vor allem in der generellen Belastung durch die 2lrbeifslofenabgabe. Dazu kommt, daß z.B. in Preußen die Beamten eine weitere Kürzung ihrer Bezüge erfahren haben.
Eine rein nationalsozialistische Regierung in Oldenburg.
Oldenburg, 14. Juni. (CNB. Funkspruch.) Nunmehr steht, wie aus einer Mitteilung der Parteileitung der NSDAP, in Oldenburg hervorgeht, fest, daß die Nationalsozialisten die oldenburgische Negierung allein bilden werden. Die Kandidatenfrage ist noch nicht geregelt.
Aus aller Wett.
Ein vierjähriges Kind von einem Adler entführt.
In Ptre (Norwegen) war eine Familie mit ihrem vierjährigen Töchterchen zu einer Tauffeierlichkeit auf einem Bauernhof zu Besuch. Nachmittags hatte man sich ohne das Kind etwa 10 Minuten oom Hof entfernt. man zurückkam, war das Mädchen versch den. Nach vier Stunden ergebnislosen S: wollte man schon
alles aufgeben, bis einer der Bauern darauf hinwies, daß nachmittags Aur Zeit, als man den Hof verlassen hatte, ein Adler über dem Gehöft schwebte. Sofort ging man erneut auf die Suche
Iunb nach vielen Stunben kurz vor Mitternacht fand man das Kind in einem fast ^unzugänglichen Hoch- gebirgsmoor in der Nähe des Adlerhorstes. Da das Kind an einer sehr steilen Stelle aufgefunden wurde, nimmt man an, baß der Adler nicht die Kraft gehabt habe, das etwa 18 Kilo schwere Kind mit in feinen Horst zu schleppen. Das Kind war abgesehen von einigen Schrammen am Kopf u n - verletzt. Es erzählte, ein großer Vogel habe es mitgenommen. Solche Fälle haben ficy in Norwegen schon öfter ereignet, aber nie ist es den Adlern gelungen, die Beute in ihr Nest zu schleppen.
Blausäurevergiftungen bei einer Schiffssäuberung.
Ein folgenschwerer Unfall ereignete sich in Amsterdam bei der Säuberung des aus Niederländisch- Jndien zurückgekehrten 18 000 Tonnen großen Mo- torschiffes „Marnix van St. Aldegonde". Bei der Reinigung wurde Blausäuregas verwandt. Durch ein versehentlich nicht geschlossenes Kabinen- fenster war Blausäuregas ins Freie entwichen. Eine Anzahl Perfone erlitt dadurch schwere Vergiftungen, doch konnten die bereits bewußtlosen Personen wieder ins Leben zurückgeru- s e n werden. Ein hinzugezogener Arzt jedoch, der gleichfalls einen Ohnmachtsanfall erlitt, ist seitdem spurlos verschwunden, so daß vermutet wird, daß er im uZstande der Bewußtlosigkeit über Bord gestürzt und ertrunken ist. Der Vermißte ist der Assistent des Professors Synders vom Institut für Tropenhygiene in Amsterdam, Dr. Hoffmann.
Der frühere Kaiser von Abessinien aus dem Gefängnis entkommen.
Wie aus Addis Abeba gemeldet wird, ist der seit 1917 verhaftete frühere Kaiser von Abessinien, Liy Vassu als Frau verkleidet aus dem Gefängnis entkommen und befindet sich in dem unzugänglichen Godjamgebiet. Die Regierung hat starke Truppenabteilungen aufgeboten, um seiner habhaft zu werden, da befürchtet wird, daß sich Yassu Wiederinden Besitz des Thrones setzen will.
Jahrhundertwende hervor. Dabei machen sich, wenn man so sagen will, gewisse „Moden" bemerkbar. Während das Arlenik, das Hauptgift der Renaissance, noch im Anfang des 19. Jahrhunderts vorherrschte, wird in den fünfziger Jahren durch die damals aufkommenden Phosphorzündhölzer dieses zurückgedrängt, ist aber doch das wichtigste Mordmittel geblieben.
Warum die Frau so oft zu Gift greift, hat Professor Arthur Heffter in einer Schrift dargelegt. „Der Gewaltmord mit der Waffe liegt der Frau nicht", schreibt er, „denn es fehlt ihr an Kraft und persönlichem Mut ,an Entschlossenheit und Geschicklichkeit, während sie bei der Unauffälligkeit des Giftmordes keine Stärke aufzubieten braucht und kein Blut fließen sieht. Was sie beobachtet, Erbrechen und Schmerzen, ist ihr als Krankenpflegerin der Familie bekannt. Sie bleibt also innerhalb der Zuständigkeit ihres Geschlechtes. Heimlichkeit und List, die den Giftmord vorbereiten, sind nicht seltene weibliche Eigenschaften: hierzu kommt, daß die Freude an der schwer ober gar nicht entdeckbaren Ursache des Erfolges mehr weiblich als männlich ist."
Die Giftmörderinnen suchen ihre Opfer häufig unter den nächsten Angehörigen. So verabreichte zum Beispiel die berüchtigte Marquise von Drin- villiers ihrem Vater etwa dreißigmal das Gift und führte ihm acht Monate lang Arsenik zu, bis er schließlich starb. Die Holländerin grau van der Linden, die 1885 zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wurde, hat ihren Vater, ihre Mutter und ihren Sohn vergiftet. Margarete Gottfried in Bremen, deren Tat in der Romantik so großes Aufsehen erregte, vergiftete ihre ganze Familie. Frau van der Linden tötete außerdem 23 Personen, machte 36 schwer krank und rief bei 14 Personen Vergiftungserscheinungen hervor. Manchen Unglücklichen hat sie fünf- bis sechsmal zu vergiften versucht. Die Französin Marie Jean- neret wurde wegen neun Giftmorden zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Helene Jegado, die 1822 in Rennes hingerichtet wurde, vergiftete 26 Personen.
Wie die Frauen dazu kommen, solche Massenverbrechen zu verüben, läßt sich aus den Geständ
nissen vieler Giftmörderinnen erkennen. Zunächst wollen sie wirkliche oder vermeintliche Hindernisse überwinden. Wenn dies geglückt ist, läßt sie die Geldgier zu weiteren Morden schreiten, und schließlich morden sie um des Mordes willen. Von der „deutschen Brinvilliers", der Rürnbergerin Margarete Zwanziger, die zuerst aus Rache, dann aber ohne jeden ersichtlichen Grund Gift gab, hat der große Kriminalist Anselm Feuerbach gesagt, das stolze Gefühl unwiderstehlicher Macht habe sie zu den Verbrechen getrieben.
Bei der Jegado war es eine ausgesprochene Monomanie. Sie war ein tüchtiges Dienstmädchen aus der Bretagne, das die Personen, die sie vergiftet hat, bann mit großer Sorgfalt pflegte. „Ueberall, wohin ich auch komme, folgt mir der Tod", sagte sie. Die erbliche Belastung läßt sich in dielen Fällen nachweisen: daneben zeigt sich be- sonbere Willenskraft und seelische Stumpfheit. — Bezeichnend für die Gemütsverfassung dieser Mörderinnen ist die Aussage der Gottfried, die erklärte: „Ich hatte gewissermaßen Gefallen am Giftgeben. Ich schlief ruhig, und alle diese unrechten Handlungen drückten mich nicht. Man schaudert doch sonst vor dem Dösen: allein, das war bei mir nicht der Fall. Zuweilen war ich monatelang von dem Vergiftungstriebe frei, dann kam aber wieder eine Periode des Gegenteils. Am häufigsten gab ich Mäusebutter gkrfonen, mit denen ich allein war. Da fühlte ich diesen Trieb am stärksten. Ich konnte mit Lust morden!"
A. F.
Oer Denkzettel.
Eine hübsche Geschichte aus der friderizianischen Zeit wird in der kürzlich erschienenen und von Wilhelm v. Massow verfaßten Familiengeschichte des pommerschen Adelsgeschlechtes „Die Massows" erzählt. Der Held der Geschichte ist der Etatsund Kriegsminister Valentin v. Massow, den Friedrich der Große kurz nach dem Frieden von Hubertusburg auf diesen wichtigen Posten berief und der in seinem stattlichen Haus in der Wil- helmstrahe, der heutigen Dienstwohnung des Reichspräsidenten, bis zu feinem Tode segens
reich wirkte. Massow besah einen ungewöhnlichen Leibesumfang. Als zwei der jüngsten Offiziere vom Regiment Gensdarmes einst in den Straßen von Berlin spazieren gingen, fiel ihnen ein ungeheuer dicker Herr auf, und in ihrem Uebermut schloßen sie eine Wette ab, wie dick der alte Herr wohl sei. Run hieß es: „Wir müssen den Dicken me,s:n!" Dieser war unterdessen herangekommen: der eine der jungen Leutnants trat auf ihn zu und bat mit angenommenem feierlichen Ernst, ihn messen zu dürfen. Dies wurde mit der größten Liebenswürdigkeit gestattet. Dann trennte mein sich mit höflichem Gruß. Einige Tage darauf e.h e. en die leiden jungen Herren eine Einladung Su Tisch zu dem ihnen ganz unbekannten Minister v. Massow. Reugierig nahmen sie die Einladung an, aber wer beschreibt ihr Entsetzen, als sie in dem Hausherrn, der sie freundlich begrüßte, den dicken Herrn wiedererkannten, den sie gemessen hatten! Roch größer wurde ihre Verzweiflung, als sie hinter dem Hausherrn die Gestalt des gefürchteten Generals v. Ramin, des Komman- danten von Berlin, auftauchen sahen, der durch die übergroße Strenge bekannt war, mit der er gegen die Streiche junger Offiziere vorging. Wenn er etwas von der Geschichte erfuhr, war es um ihre Karriere geschehen. Mit großem Unbehagen setzten sie sich zu Tisch. Anfangs ging alles gut, aber dann begann der Minister, zu Ramin gewendet: „Denken Sie sich, Herr General, was mir kürzlich passiert ist!" — und nun erzählte er die Geschichte von der „Messung". Der General geriet darüber in gewaltigen Zorn und versicherte, er werde die Täter exemplarisch bestrafen: ob Se. Exzellenz nicht wisse, wer die beiden frechen Kerle gewesen seien? Rach einer kurzen Pause, die den beiden erblaßten armen Sündern eine Ewigkeit dünkte, zuckte Massow lächelnd die Achseln und erklärte dem wütenden Kommandanten, er habe sich darum nicht gekümmert und nicht einmal auf die Regimentsuniform geachtet. So ging alles für die beiden Missetäter glücklich vorüber, aber an den feinen Denkzettel, den sie auf diese Weise erhalten hatten, haben sie ihr Leben lang gedacht.


