nr. 259 SvühauSsave
182. Zahrgmg
Dienstag, U. Ottober 1952
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Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Oie Klage Preußen-Reich vor dem Gtaatsgerichtshof
Severing erwartete einen Reichskommiffar. — Heute Fortsetzung der Verhandlung.
Leipzig, 10. Ott. (SU.) Unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Burnke begann heute vormittag die Verhandlung der Klage gegen das Reich, die die Länder Preußen, Bayern und Vaden angestrengt haben. Es handelt sich um das Verfahren, das das größte deutsche Land in Gang gebracht hat, wegen der vom Kabinett v. Papen gegen Preußen verhängten Exekution vom 20. 2 u l i.
Der Staatsgerichtshof ist in folgender Be° fttzung zusammengetreten: Präsident des Reichsgerichts Dr. Sumte als Vorsitzender, Reichsgerichtsräte Triebe l, Schmitz und Dr. Schwalbe, sowie Oberverwaltungsgerichtsräte Dr. von Müller, Dr. Gumbel und Dr. Striegler als Beisitzer. Der Reichskanzler ist als Reichskommissar für Preußen nicht vertreten. Die kommissarische Regierung hat einen Vertreter nicht entsandt. Die Reichsregierung wird in den Verhandlungen durch die Ministerialdirektoren Gottheiner und Dr. Huche vertreten. Als Berater sind mit ihnen erschienen die Universitätsprofessoren Dr. 2a- kobi, Leipzig, Dr. Karl Schmitt, Berlin, und Dr. Bilfinger. Halle. Die ihrer Aemter entsetzten preußischen Minister werden durch die inzwischen zur Disposition gestellten preußischen Ministerialdirektoren Dr. D a d t und Dr. Brecht vertreten, denen Universitätsprofessor Dr. Siehe, Frankfurt a. M., beigegeben ist. Außerdem wird der bekannte Heidelberger Professor Dr. Anschütz als Kommentator zu der Reichsverfassung für die frühere preußische Regierung eintreten. Ferner sind vertreten die Fraktionen des Zentrums und der SPD. im Preußischen Landtag, sowie Bayern und Baden.
Die Sitzung wurde um 10.50 Uhr durch den Deichsgerichtspräsidenten eröffnet. Alsdann nimmt der Berichterstatter, Reichsgerichtsrat Schmitz, das Wort zur
Oie Fragen des Rechtsstreits.
Der Vorsitzende erklärt dann: „Ich mache besonders daraus aufmerksam, daß
der Staatsgerichtshof nicht über die politische Zweckmäßigkeit oder Wirksamkeit dessen zu entscheiden hat, was geschehen ist, sondern darüber, ob das Geschehene sich im Rahmen der Verfassung hält."
Zunächst wäre zu empfehlen, festzustellen, welche Lage am 20. Juli nach Auffassung der Beteiligten in 'Preußen herrschte. Welche Umstände haben Vorgelegen, die dem Herrn Reichspräsidenten zum Vorgehen gegen Preußen Anlaß gegeben haben? Welcher Zustand ist durch die Verordnung vom 20. Juli und ihre Ausführung in Preußen geschaffen worden? Wie sehen die Beteiligten die Stellung bei Reichskanzlers als Kommissar für Preußen an1? Wird der Reichskanzler in seiner Eigenschaft angesehen als reine Reichsstelle, oder auch zugleich als eine preußische Stelle? Wie ist die Rechtslage der ihrer Aemter enthobenen preußischen Staatsminister zu beurteilen? Haben wir diese Fragen erledigt, dann können mir uns der Besprechung des Artikels 48 zuwenden. Man muß ferner die Frage erörtern: Was heißt Pflichtverletzung eines Landes? Die weit erfordert Artikel 48 Absatz 1 subjektives Verschulden? Wie weit setzt das Vorgehen nach Artikel 48 Absatz 1 vorhergegangene Mängelrüge voraus? Darf aus Artikel 48 Absatz 1 etwa nur eingeschritten werden, nachdem die Pflichtverletzung gerichtlich zuvor festgestellt ist? Welches sind die Befugnisse des Reichspräsidenten aus Artikel 48 Absatz 1 und die Befugnisse der auf diesem Wege ernannten Kommissare? Können sie abberufen und ernennen? Dann kommt der Absatz 2 des Artikels 48. Hier ist zu fragen: Ist der Reichspräsident befugt, gegen ein deutsches Land aus dem Absatz 2 einzuschreiten, ohne gleichzeitig gegen andere Länder vorzugehen, in denen die gleichen Verhältnisse herrschen? Ist der Reichspräsident in seinem Einschreiten etwa gehindert dadurch, daß durch die Politik des Reiches <m sich die Voraussetzungen für sein Einschreiten geschaffen worden sind? Endlich ist noch zu fragen, in welchem Umfange die Schritte des Reichspräsi- henten, die auf Grund der Absätze 1 und 2 des Artikels 48 unternommen worden sind, rechtlich nachprüfbar sind und dazu kommt die Frage, ob der Ctaatsgerichtshof hierbei gegenüber anderen Gerichten eine Sonderstellung einnimmt.
Der Vorsitzende schließt seine Bemerkungen mit dem Hinweis, die größte Schwierigkeit des heutigen Verfahrens werde darin liegen, daß vermieden werden müsse, aus Anlaß eines be^,. stimmten Vorganges jetzt dem Artikel 4 &■ einen Sinn und eine Auslegung zu geben, die bei einem spateren anderen Vork o m m - nis unerträglich uyd falsch sein könnte.
Kein Vorstoß
gegen den Reichspräsidenten.
Ministerialdirektor Dr. Brecht gibt sodann eine Erklärung ab, in der betont wird, daß
der Sinn der Preußenklage nicht ein Angriff gegen die Person des Reichspräsidenten fei.
dohl aber würde die Richtigkeit der dem Reichspräsidenten gegebenenen Informationen bestritten.
Eine Erklärung des bayerischen Vertreters betont, daß die bayerische Klage nicht unmittelbar gegen die Verordnung vom 20. Juli
gerichtet sei, sondern die absolute und relative Grenze feststellen solle, die der Reichsregierung bei Maßnahmen gegen die Länder gegeben seien. Auch der badische Vertreter gibt eine längere Erklärung ähnlichen Inhalts ab.
Oer Standpunkt der Preußen-Kläger.
Ministerialdirektor Dr. Brecht leitete hierauf seine Ausführungen über den Klagestandpunkt mit einer Darlegung der politischen Verhältnisse vor dem 20. 2uli ein. Zu der an sich erwünschten Kabinettsbildung durch die RSDAP. sei es im Verlaufe der bisherigen politischen Entwicklung nicht gekommen. Die Aenderung der Haltung gegenüber den Rationalsozialisten in einem Augenblick bürgerkriegsähnlicher Zustände habe in Preußen zu einer starken Vermehrung politischer Gewalttaten geführt. Wenn die Reichsregierung die Meinung sei, daß an die Stelle der kriminalistischen Bekämpfung der RSDAP. eine politisch-psychologische treten müßte, so könnten
die Länder sehr leicht anderer Meinung fein. Dr. Brecht gab hierauf eine ins Einzelne gehende Darstellung der Vorgänge bei der Amtsenthebung. Er betonte dabei, daß weder Staatssekretär Meißner, noch die Staatssekretäre des Reichsinnen- und Reichsjustizministeriums vorher um ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens ersucht worden seien. Dr. Brecht bestritt dann eine innere Abhängigkeit der Preußenregierung von der KPD. Der gegen Staatssekretär Abegg erhobene Vorwurf, bei Verhandlungen mit Kommunistenführern diesen eine verschleierte Fortsetzung der Terrorakte empfohlen zu haben, stelle eine völlige Verdrehung dar. Dasselbe sei bei der Auslegung der Magdeburger Grze- s i n s k i ° Rede über die kommunistisch-sozialdemokratische Einheitsfront der Fall. Die Beschwerde des Reiches über die Aenderung der Geschäftsordnung des Preußischen Landtags über die Ausgabe von Waffenscheinen an die KPD. und von Staatsgeldern für Parteizwecke hätte mit den Pflichten Preußens gegen das Reich nichts zu tun.
Oer Standpunkt des Reiches.
Rach der Mittagspause erhält Ministerialdirektor Dr. G o 11 h e i n e r das Wort zur Klageerwiderung der Reichsregierung. Er bemerkt, die politische Entwicklung, die zum 20. 2uli geführt habe, könne auch erheblich anders gesehen werden, als sie von der Klageseite dargestellt worden sei. Insbesondere seien die blutigen Vorgänge vor dem 20. 2uli nach Auffassung der Reichsregierung zum wesentlichen Teil auf eine völlig einseitige Behandlung zurückzuführen, die man der ständig wachsenden nationalsozialistischen Bewegung habe angedeihen lassen. Dr. Gottheiner tritt der Auffassung der Kläger über die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen der Reichsregierung nachdrücklichst entgegen. Insbesondere sei es unwahr, daß zwischen der Reichsregierung und der RSDAP. jemals irgendwelche Vereinbarungen über das Vorgehen gegen Preußen getroffen worden seien. Die Reichsregierung habe sich in völlig freier Entscheidung zu dem Vorgehen vom 20. 2uli entschlossen. Die objektive Sachlage, die das Vorgehen des Reiches durch die Verordnung vom 20. 2uli 1932 notwendig gemacht hat, ist in erster Linie durch die blutigen älnruhen des Sommers 1932 gekennzeichnet.
Diese Gefahrenlage, die am stärksten in Preußen hervortrat, wurde für dieses Land durch das Verhalten und die parteipolitische Lage der damaligen geschäftsführenden preußischen Regierung erheblich gesteigert. An der Staatsfeindlichkeit der Kommunistischen Partei ist nicht zu zweifeln. Gerade diese Partei konnte vermuten, daß die damalige preußische Regierung aus parlamentstaktischen, wie aus anderen Gründen gegen die Kommunisten nicht mit letzter Entschiedenheit vorgehen werde, sondern sich die Möglichkeit einer gemeinsamen Front gegen den Nationalsozialismus offen halte und daß sie sich mit den Kommunisten in dem gemeinschaftlichen Gegensatz zu den Nationalsozialisten verbunden fühle. Die Tatsache der heftigen innerpolitischen Gegnerschaft gegen die Reichsregierung, aus der die damalige politische Leitung Preußens keinen Hehl machte, mußten die Kommunisten in dieser Ueberzeugung bestärken. Die Reichsregierung hat in ihren Schriftsätzen den Staatsgerichtshof Material zur Illustrierung dieser Lage vorgelegt.
Der Redner bringt bann eine ganze Reihe dieses Materials zur Sprache, wobei er u. a. daran erinnert, daß der Reichsminister des 2nneren den preußischen Minister Severing ersuchte, den „Vorwärts" auf Grund der Verordnung gegen politische Ausschreitungen zu verbieten. Minister Severing hat dies Ersuchen abgelehnt und mußte erst durch eine Entscheidung des Reichsgerichts, die das Ersuchen für berechtigt erklärte, dazu gezwungen werden. Beim Wiedererscheinen des
Blattes hat es derselbe Minister, der das Verbot ausgesprochen hatte und der in erster Linie die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Lande Preußen trug, mit seiner Amtsstellung für vereinbar gehalten, der Zeitung in einem an die Spitze der Rümmer gestellten Begrüßungsartikel ein „Glückauf" zuzurufen und auszusprechen, daß das Verbot auf» rüttelnder sei, als lange Artikel und Ausführungen sein könnten und der Zeitung neue Leser und Kämpfer zuführen werde. Schon durch diese Kundgebung Severings wurde die Frage, ob das Reich die gefährlichen Zustände in Preußen weiter so treiben lassen könne wie bisher, in höchstem Grade akut. Wenn das Reich mit seinen Maßnahmen noch wartete, so war von Einfluß hierauf der Aufruf, den Minister Severing am 13.2uli 1932 gegen den Bürgerkrieg erließ. Aber schon am 14. 2uli rief derselbe Minister in einer öffentlichen Versammlung in den Tennishallen in Berlin aus: „3agen wir am 31. 2uli die Regierung von Papen und ihre nationalsozialistischen Helfershelfer davon!" Gleichzeitig erhielt die Reichsregierung aus vertrauenswürdiger Quelle Kenntnis von
geheimen Verhandlungen zwischen dem preußischen Innenministerium und kommunistischen
Führern.
Inhalt dieser Verhandlungen waren Bedingungen und Gegenleistungen für die Förderung und Begünstigung der Kommunistischen Partei. Das Dekanntwerden dieser Tatsache, deren Richtigkeit sich später in vollem Umfange bestätigt hat, offenbarte bei der geschilderten politischen Gesamtlage eine so brennende Gefahr für das Deutsche Reich, daß nunmehr ohne jedes Zögern von den Befugnissen Gebrauch gemacht werden muß, die Artikel 48 der Reichsverfassung für Fälle dieser Art gibt.
Preußen, das den größten Teil des Reiches bildet und mit dem Reich die Hauptstadt und den Sitz der Regierung gemeinsam hat, ist vor allen anderen Ländern verpflichtet, Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Leitende Beamte des Landes Preußen haben diese Pflicht angesichts des drohenden Bürgerkrieges nicht erfüllt. Reichspräsident und Reichsregierung waren der Heber» zeugung, daß die Kommunistische Partei von staatsfeindlicher Gesinnung beseelt, gerade in Preußen in erster Linie für die Entstehung blutiger Unruhen verantwortlich zu machen sei und daß der verantwortliche Leiter der preußischen Politik, der Ministerpräsident, und der für die Polizei zuständige preußische Minister des2nnern wegen ihrer einseitigen, den Rationalsozialisten weit mehr als den Kommunisten abgeneigten Ein-
ßinfs- Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke, unter dessen Vorsitz die Verhandlung vor dein Staats- gerichtshos stattfindet. — In der Mitte: Ministerialdirektor Gottheiner, der Vertreter der Reichsregierung bei den Leipziger Verhandlungen. — Rechts: Ministerialdirektor a. D. Dr. Brecht vertritt 'die Klage der früheren preußischen Staatsregierung,
stellung nicht mehr imstande und Willens waren, dieser Lage Rechnung zu tragen. Unter diesen Umständen war die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20.2uti 1932 der einzige Weg zur raschen Befriedung des größten deutschen Landes zu gelangen.
Ministerialdirektoer Dr. Gottheiner schloß eine Ausführungen im wesentlichen wie folgt:
Minister Severing Hal die Sachlage, die der Reichsregierung Veranlassung gegeben hat vorzugehen. nach meiner Kenntnis genau so beurteilt. wie die Reichsregierung selbst. Er hatte Mitte Juni dem gegenwärtigen Reichsminister des Innern gegenüber erklärt, daß er sich an dem Geschrei über die nahe bevorstehende Einsetzung eines Reichskommissars über Preußen nicht beteiligt habe, weil er persönlich der Ansicht sei, daß diese Maßregel sich nicht mehr werde vermeiden lassen, und er habe im weiteren verlaufe dieser Unterredung mit Bezug aus diese Einsetzung erklärt: „warten Sie nicht mehr lange!"
Gottheiner berief sich dann u. a. auf einen Artikel der .Frankfurter Zeitung", in dem Grzesinski der Vorwurf gemacht worden sei, er habe als Führer der Berliner Polizei nicht dafür gesorgt, daß das Zivil entwaffnet und daß der Schuh der Bevölkerung ausschließlich in die Hände gelegt werde, die dazu berufen feien. Zu der Frage des „Vor- wärts"-Derbots und der Einstellung Severings dazu erklärte Gottheiner, ir dieser Haltung des preußischen Innenminister"; liege ein Akt, der mit der Stellung als Minister nicht vereinbar sei. Es ;ei auch nicht richtig, wenn Dr. Brecht erkläre, die Erläuterungen de' Reichsregierung zur Notverordnung und zur Absetzung der Minister seien erst durch Rundfunk bekanntgegeben worden. In der Pressekonferenz am 20. Juli schon sei eine Verlautbarung der Reichsregierung mit allen wesentlichen Gesichtspunkten ausgegeben worden. Ministerpräsident Braun habe sich über die Angelegenheit beruhigt, als chm auf Befragen erklärt worden fei, daß die Minister ihre Bezüge weiter erhalten sollten. Brecht ruft dazwischen: „Daraus kommt es wohl an?" Gottheiner: „Dem Herrn Braun jedenfalls. Er hat sich danach erkundigt und sich sehr befriedigt erklärt, daß dem so ist."
Oer Standpunkt der SpO.-Fraktion.
Der Vertreter der SPD. im Preußischen Landtag, Prof. Dr. Heller, bezweifelt die Richtigkeit der Behauptung, daß Ministerpräsident Braun die Gehaltsfrage im gegenwärtigen Streit- verfahren als das Wichtigste bezeichnet habe. Er bestreitet weiter, daß Severing sich dahin geäußert habe, er halte einen Reichskommissar in Preußen für unumgänglich nötig. Wenn aus der Politik der preußischen Regierung der Schluß gezogen werde, diese stehe den Kommunisten näher als den Rationalsozialisten, so könne man ähnliches auch von dem Verhältnis der Reichsregierung zur SPD. und RSDAP. sagen. Die „geheimen Verhandlungen" der Preußen-Regierung mit den Kommunisten seien im ganzen Ministerium bekannt gewesen. Der Staatsstreich der Reichsregierung sei nur verständlich, wenn man die Episode der Einigung zwischen Papen und Hitler betrachte. Diese Episode habe Abmachungen zwischen Papen und Hitler zur Folge gehabt, die Gottheiner allerdings bestreitet. Er. Heller,
beantrage daher die Ladung des Reichskanzlers. Hitlers und des Herrn v. Gleichen zur Vernehmung über diese Abmachungen. Es werde sich dann zeigen, daß nicht die nach Artikel 48 Absatz 2 zulässigen Motive, sondern politische Abmachungen mit Hitler zu dein Staatsstreich des Reiches in Preußen aeführt hatten.
Erwi derungen der Klager-Vertreter.
Ministerialdirektor Brecht erklärte:
Die Staatsfeindlichkeit und Staatsgefährlichkeit der SPD.
fei von der preußischen Regierung stets im Sinne der diesbezüglichen Reichsgerichtsentscheidungen beurteilt worden. Brecht beantragte, den früheren Oberreichsanwalt Dr. E b e r m e y c r als Zeugen darüber zu hören, daß diese Reichsgerichtsent- scheidungen gerade dank der älnterstützung durch die sozialdemokratischen Minister ermöglicht wurde. Anderseits weise er auf Reichsgerichtsentscheidungen über die Staatsgefährlichkeit der RSDAP. trotz des Legalitätsschwurs Hitlers hin. Es sei keineswegs die Ansicht der preußischen Regierung, daß zwischen RSDAP. und Kommunisten kein wesentlicher Unterschied bestehe, daß aber beiden mit gleicher Objektivität gegenüberzutreten fei, das fei seit dem 13. August ja auch die Ansicht der Reichsregierung. Dr. Brecht widersprach kategorisch der Erklärung, daß die zuständigen Staatssekretäre vor dein Vorgehen gegen Preußen gehört worden seien. Er beantrage, zur Klarstellung dieser Frage die Staatssekretäre M e i.h n e r und Z w e i g e r t als Zeugen zu vernehmen.
Von Dr.Brecht und Prof.Heller wurde bestritten, daß Severing im 2uni zum derzeitigen Reichsinnenminister gesagt habe, der Reichskommissar für Preußen müsse bald eingesetzt werden. Dr. Gottheiner hielt seine Behauptung aufrecht. Schließlich wird von preußischer Seite ersucht, Severing und den Reichsinne nminister als Zeugen zu ver-


