llr.M Krühausgabe
182. Jahrgang
Mittwoch, 10. August 1952
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Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
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Chefredakteur
Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in (Biehen.
Die neuen Maßnahmen gegen den Terror.
h Sondergerichte. Todesstrafe. Vermehrte Zuchthausstrafen. Verschärfung der Festungshaft. — Burgfrieden während des ganzen Monats August.
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Berlin, 9. Aug. (IDI23.) Amtlich wird mil- geleill: Bei der Bekanntgabe der Juni-verordnung gegen politische Ausschreitungen hol der Reichspräsident für den Fall des Wiederauflebens politischer Gewalttätigkeiten neue scharfe Ausnahmevorschriften angekündigt. Die letzten Wochen haben in Deutschland bisher unerhörte Gewaltakte gebracht. Reichspräsident und Reichsregierung haben sich daher entschlossen. zur Unterdrückung des politischen Terrors von den schärf st en Mitteln Gebrauch zu machen.
Politische Gewalttaten werden durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 9. August 1932 unter schwerste Strafdrohungen gestellt, für die ernstesten Fälle wird die T o d e s st r a f e angedroht. Das geltende Recht sieht die Todesstrafe vor für den Mörder, der mit Ueberlegung tötet und für schwere Sprengstoffverbrecher. Künftig Hal auch der sein Leben verwirkt, der ohne Ueberlegung inderLeidenschaftdespolitischen Kampfes, aus Zorn und Hatz einen tödlichen Angriff auf feinen Gegner unternimmt oder einen Polizeibeamten oder einen Angehörigen der Wehrmacht tötet. Auch der wird mit dem Tode bestraft, der durch eine Brand st iftung oder ein anderes gemeingefährliches verbrechen den Tod eines Menschen verursacht.
Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren trifft denjenigen, der eine schwere Körperverletzung durch Anwendung einer Schuhwasse oder bei einem tätlichen Angriff auf einen Polizeibeam- ten verursacht. Die gleiche Strafe trifft alle, die sich an Aufruhr oder Landfriedensbruch in erschwerter Weise beteiligen.
Mit Zuchthaus wird künftig eine Reihe von Gewalttätigkeiten bestraft, die bisher meyr mit leichten Strafen bedroht waren. Alle aus politischen Beweggründen begangenen Körperverletzungen, wenn sic von mehreren gemeinschaftlich, mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug verübt sind, stehen künftig unter Zuchthaus st rase, ferner alle Gewalttätigkeiten, die mit S ch u h w a f - f e n begangen werden und jeder tätliche Angriff auf einen Polizeibeamten,. wenn er auch nur zu einer einfachen Körperverletzung geführt hat. Zuchthaus ist ferner angedroht für die leichteren Fälle des Aufruhrs und des Landfriedensbruchs und im Hinblick auf Vorkommnisse der letzten Zeil, für den aus polilischen Beweggründen begangenen erschwerten Landfriedensbruch.
Um die neuen schweren Strafdrohungen mit Nachdruck zur Geltung zu bringen, hat die Reichsregierung für diejenigen Bezirke, in denen dafür ein Bedürfnis hervorgetreten ist, im Benehmen mit der zuständigen Landesregierung Sondergerichte errichtet. Die Sondergerichte sind Gerichte des Landes. Sie arbeiten nach einem beschleunigten Verfahren. Ihre Urteile sind keinem Rechtsmittel unterworfen und deshalb sofort mit ihrer Verkündung rechtskräftig und voll- st r e ck b a r. Neben den durch die Verordnung des Reichspräsidenten neu geschaffenen Tatbeständen sind den Sondergerichten grundsätzlich auch alle leichteren Fälle der im politischen Kampf vorkommenden strafbaren Handlungen zugewiefen. Fälle von minderer Bedeutung sollen jedoch in der Regel dem ordentlichen Verfahren zugeleitet werden.
Es war erwogen, weitere strafschärfende Bestimmungen gegen diejenigen zu treffen, die aus dem Hintergrund die Massen zu Gewalttätigkeiten aufreizten. Einstweilen ist jedoch von einer solchen Maßnahme mit Rücksicht darauf abgesehen worden, daß § 11 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 bereits Gefängnis nicht unter drei Monaten für den androht, der öffentlich zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen auffordert oder anreizt. Ls wird nachdrücklichst dafür gesorgt werden, daß diese Strafvorschriften gegen jedermann, auch gegen die Presse, die zu einem Teil in letzter Zeit in unverantwortlicher weise gehetzt hat, unnachsichtlich zur Anwendung gebracht werden.
3n der Bevölkerung sind auch neuerdings von verschiedener Seite Hoffnungen auf eine umfassende A m n e st i e erweckt worden. Die Reichsregierung erklärt, daß eine Amnestierung politischer Straftaten in schärfstem Gegensatz zu ihrer mit den neuen Verordnungen verfolgten Absicht stehen würde, politische Gewalttaten unnachsichtlich mit den schärfften Maßnahmen zu bekämpfen. Sie wird von diesem Standpunkt aus jedem etwa auftauchenden Wunsch nach einer Amnestie sich mit Nachdruck entgegensetzen.
Burgfrieden bis 31. August verlängert.
Berlin, 9. Aug. (WTB.) Amtlich wird mitgeteilt: Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet:
Die Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inneren Friedens vom 29. 3uli 1932 (Reichsgesehblatt Teil I S. 389) gelten auch für die Zeit vom 12. August 1 9 3 2 b is zum Ablauf des 31. August 1932.
Reu deck, 9. August 1932.
Der Reichspräsident, v. Hindenburg.
Der Reichskanzler. Der Reichsminister des Innern, v. P a p e n. Freiherr v. G ah l.
Zunächst sieben Sondergenchie.
Berlin, 9. Aug. (TA.) Die am Dienstag beschlossenen Sondergerichte werden zunächst eingesetzt in Königsberg, Elbing, Kiel, Berlin, Breslau, Hamm und Düsseldorf.
Verschärfung der HestungShast.
Berlin, 9. Aug. (WTB.) Amtlich wird mitgeteilt: 2m Zusammenhang mit _>en Maßnahmen des Reiches gegen den politischen Terror ist eine schon seit längerer Zeit vorbereitete, auf dem Gebiete des Strafvollzugs liegende
Reformarbeit zum Abschluß gebracht worden. Die Reichsregierung veröffentlicht im Reichs- gesehblatt eine Vereinbarung der Landesregierungen über den Vollzug der F e st u n g s h a f t, die im Frühjahr dieses Jahres zustande gekommen ist, nachdem ihre Entwürfe zunächst im Januar dieses Jahres mit den Strafvollzugs- refcrenten der Länder und dann im März im Rechtspflegeausschuß im Reichsrat durchberaten worden waren. Die neuen Grundsätze tragen der erhöhten Bedeutung Rechnung, die die Festungshaft als Strafe für die leichteren Fälle des Hochverrats in den Rachkriegsjahren gewonnen hat; sie gestalten den Vollzug der Festungshaft strenger, als er bisher war. Das von den Ländern anerkannte Bedürfnis dazu ergab sich aus schweren Mißständen, die eine Folge der weitgehenden Freiheiten der bisherigen Dollzugsmethoden waren. Künftig soll es keinen unbeaufsichtigten Stadtausgang mehr geben, und die bisher sehr ausgedehnte Bewegungsfreiheit der Gefangenen innerhalb der Anstalt wird in den neuen Vorschriften dadurch beschränkt, daß eine tägliche sechsstündige Beschäftigungszeit und der Verschluß der Hafträume während dieser Zeit eingeführt werden. Während der übrigen Tageszeit soll ein Haftraum nur verschlossen werden, wenn es die Ordnung oder Sicherheit erfordert. Die neuen Grundsätze werden die Landesregierungen gemäß der Vereinbarung innerhalb von drei Monaten seit der Bekanntmachung zur Durchführung bringen.
Hitler oder Kamps?
Oie Forderung der ASOAP.
München, 9. August. (TU.) Die Nationalsozialistische Parteikorrespondenz bringt unter der Ueber- schrift „Regierungsbildung gemäß dem Wahlergebnis, oder erneute Sabotage des Volkswillens?" u. a. folgende Auslassungen: Auf Grund der Ermächtigung des Reichspräsidenten hat der Reichskanzler den Reichstag aufgelöst nicht, um sich die Notwendigkeit eines Präsidialkabinetts bestätigen zu lassen, sondern ausdrücklich deshalb, weil die Zusammensetzung des Reichstages im Hinblick auf das stürmische Anwachsen der NSDAP, nicht mehr dem Willen des Volkes entsprach. Die Regierung von Papen, berufen zur Lösung eines festumgrenzten Aufgabe — nämlich der, den Willen des Volkes verfassungsmäßig festzustellen und damit die Voraussetzungen zu schaffen
der Stärke und Bedeutung der nationalsozialistischen Bewegung Rechnung trägt.
Parteipolitische Mißgunst und persönliche Schwierigkeiten aber, die sich einer solchen, dem Sinne der Verfassung entsprechenden Lösung entgegenstellen, sind da, um überwunden zu werden. Die Auffassung des Herrn Reichspräsidenten, den Charakter des Reichskabinetts als einer überparteilichen Regierung aufrechtzuerhalten, liegt durchaus auf der Linie der Auffassung der NSDAP., die keine Partei, sondern Volksbewegung im besten Sinne ist und seit ihrem Bestehen unaufhörlich für eine Partei- ungebundene, aber im Volkswillen verwurzelte Regierung kämpft. Jeder
——
H.H
Links: Reichskanzler von Papen, der evtl, einen der beiden Posten, die er bekleidet, nämlich die Reichskanzlerschaft oder das Reichskommissariat für Preußen, abgeben wird. — Mitte: Reichspräsident von Hindenburg, dessen besonderes Vertrauen auch die umgebildete Regierung als sog. Präsidialregierung stützen soll. — Rechts: Adolf Hitler, der Führer der Nationalsozialisten, wird als künftiger Reichskanzler genannt.
für eine starke, im Volk verankerte Reichsregierung — stand am 31. Juli außerhalb der Diskussion. Durch den Ausfall der Reichstagswahl ist der W i l l e d e s V o l k e s, der die nationalsozialistische Bewegung endlich in der Führung des Staates sehen will, erneut eindeutig festgestellt worden: Das deutsche Volk hat dem bisherigen System sein vernichtendes Mißtrauen, dagegen der nationalsozialistischen Bewegung und ihrem Führer Adolf Hitler einen Beweis seines Vertrauens ausgesprochen, der in der deutschen Geschichte einzig dasteht.
Dieser überwältigende Vertrauensbeweis kann feinen verfassungsrechtlichen und politischen Niederschlag nicht in einer gnädig zugestandenen unzureichenden Beteiligung an der Regierung finden, sondern nur darin, daß der Füh- ter der nationalsozialistischen Bewegung vom Reichspräsidenten zur Führung eines Reichskabinetts der Persönlichkeiten berufen wird, das
Versuch einer Regierungsbildung nach anderen als diesen organischen Maximen, die heute im Reich politisch durchführbar sind, betrachtet die NSDAP, als erneute Sabotage des erklärten Volkswillens, der ihr unversöhnlicher Kampf gelten wird.
Unterredung SchleichersmitSitler
„Im Auftrage des Reichskanzlers."
Berlin, 9. Aug. (CNB.) Reichswehrminister v. Schleicher ist seit heute nachmittag wieder im Amt. Von unterrichteter Seite wird uns bestätigt, daß er in den letzten Tagen die bereits gemeldete Unterteilung mit Adolf Hitler gehabt hat, und zwar hat sie im Auftrage desDeichskanzlersmit dem Zweck stattgesunden, festzustellen, was der Führer der Rationalsozialisten in der Regierungsfrage will. Die Antwort, die Adolf Hitler gegeben hat, dürfte der Stellungnahme entsprechen, die in
der nationalsozialistischen Presse mit der Formel „Hitler oder nicht sl" zum Ausdruck kommt. Der „Angriff" hat diese These bereits in der Montagausgabe aufgestellt, und er hat sich heute einem Berliner Vormittagsblatt gegenüber energisch dagegen verwahrt, daß er nur das Sprachrohr einer angeblich oppositionellen Strömung innerhalb der RSDAP. sei. Gerade in so entscheidenden -Fragen, wie der Regierungsbildung, schreibt der „Angriff", würde kein nationalsozialistisches Organ die Disziplinlosigkeit begehen, in der Öffentlichkeit eine andere Meinung zu äußern, als die des Führer s. 3n der gegenwärtigen Lage gebe es in der nationalsozialistischen Bewegung über den einzuschlagenden Kurs überhaupt nur eine Meinung und, das sei die Adolf Hitlers.
Hindenburg wieder in Berlin.
Berlin, 10. Aug. (CNB. Funkspruch.) Reichspräsident von Hindenburg ist heute früh, aus Neudeck kommend, um 6.55 Uhr auf dem Bahnhof Friedrichstraße e i n g e t r o f f en.
NSDAP, und Zentrum.
München, 9. Aug. (TTl.) 3n der Rationalsozialistischen Parteikorrespondenz beschäftigt sich Reichstagsabgeordneter Florian mit dem Erfolg der „nationalsozialistischen Erziehungsarbeit". Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß dem Zentrum die sichere Schlüsselstellung durch den Rationalsozialismus zerschlagen worden sei. Für das Zentrum blieben nunmehr zwei Wege übrig: Entweder es geh« wieder in Schlüsselstellung und bekenne sich offen zur Sache des Bolschewismus, oder es übernehme das Schicksal des politischen Treibholzes auf dem Strom des erwachten Deutschlands. Ein Zurück zu der leichten Arbeit auf dem Boden der politischen Dummheit Deutschlands gäbe es nicht mehr. Der Rationalsozialismus sei des Zentrums stärkster und gefährlichster Feind. Er sei nicht mit der Deutschnationalen oder Deutschen Dolkspartei zu vergleichen.
Regierungsbildung inpreußen bis Ende August?
Berlin, 9. Aug. (VDZ.) 3n gut unterrichteten parlamentarischen Kreisen wird dem Rachrichtenbureau des VDZ. erklärt, es bestehe die Möglichkeit, daß gegen Ende August, wenn der Preußische Landtag wieder Zusammentritt, auch die Frage der preußischen Regierungsneubildung geklärt sei. Es hätten in dieser Hinsicht unverbindliche Verhandlungen stattgefunden. Dabei.sei von Zentrumsseite Wert darauf gelegt worden, die Rationalsozialisten für eine der Stärke ihrer Bewegung entsprechende verantwortliche Mitarbeit zu gewinnen. Bei der Verquickung der Regierungsverhandlungen im Reich und, in Preußen würde das Zentrum, so versichert man weiter in den genannten parlamentarischen Kreisen, einer Kanzlerschaft Adolf Hitlers durchaus keine Schwierigkeiten machen.
3n fast allen maßgeblichen politischen und parlamentarischen Kreisen wird der augenblickliche Zustand der Verwaltung Preußens durch einen Reichskommissar als ein Provisorium bezeichnet, das noch in diesem MonateinemDefinitivum weichen müsse. Da die offiziellen Verhandlungen erst nach der Derfassungsfeier in Fluß kommen, geht man wohl nicht fehl in der Vermutung, daß die Plenarverhandlungen des Landtags kaum vor der letzten Augustwoche in Gang kommen werden.
Die DersaffungSseiern in Hessen.
Der Landlagspräsident gegen die Anordnung der Regierung.
WSR. Darmstadt, 9. Aug. Der Präsident des Hessischen Landtags, Professor Dr. Werner, hat an den hessischen Staatspräsidenten folgendes Schreiben betreffend der Abhaltung von Derfassungsfeiern gerichtet:
Sehr geehrter Herr Staatspräsident!
Unter Rr. St. M. 493 I 5348 erläßt das gesamte Ministerium an sämtliche unterstellten Behörden eine Anordnung, die im W i d e r s p r u ch zu dem eindeutigen Beschluß der Mehrheit des Landtages steht. Es ist durch den Beschluß des Landtages nicht nur der Artikel 1 des Gesetzes über den Derfassungsfeiertag aufgehoben, sondern es ist mit großer Mehrheit (Zweidrittel-Mehrheit) am 8. 3uli folgender Antrag des Llbgeordneten Lenz und Fraktion angenommen worden:
„Der 11. August wird weder durch öffentliche, noch durch interne Veranstaltungen der Behörden, Schulen und Anstalten gefeiert“
Für diesen Antrag hat auch die Zentrumspartei, also eine Regierungspartei, gestimmt.


