Ausgabe 
10.8.1932 Frühausgabe
 
Einzelbild herunterladen

llr.M Krühausgabe

182. Jahrgang

Mittwoch, 10. August 1952

Erscheint täglich, anher Sonntags und Feiertags. Beilagen: Die Illustrierte ©tefeener Familienblätter Heimat im Bild - Die Scholle Monalr-Vezugspreis:

Mit 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr .. , -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

Zernsprechanschlüfse unter Sammelnummer 2251 Anschrift für Drahtnach­richten^ Anzeiger Stehen.

Postscheckkonto: $ranffurt am Main 11686.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Dnicf und Verlag: vrühl'fche Univer^rats-Vuch. und Stebiöniderei B. Lange in Sietzen. Schnftleitung und Gefchästrstelle: Zchulftratze 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspsennig; für Rs- Klameanzeigen von 70 mra Breite 35 Neichspfennig, Platzvorschrift 20°, mehr.

Chefredakteur

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in (Biehen.

Die neuen Maßnahmen gegen den Terror.

h Sondergerichte. Todesstrafe. Vermehrte Zuchthausstrafen. Verschärfung der Festungshaft. Burgfrieden während des ganzen Monats August.

eauf £b> Stift' luiifl« otef- 146?? 11610

inc

Dtef: lüft)16 aii>e" W n6|,r: Aelv' ßji-

lesen $

fr* S°°»E utyify' flifber 1 Wand- SS; AS SZiLK S.w

GiüiS'S

Bombend s>

M, M

aeiu**'.^£e M-

ZM

SSf*

KM

Berlin, 9. Aug. (IDI23.) Amtlich wird mil- geleill: Bei der Bekanntgabe der Juni-verordnung gegen politische Ausschreitungen hol der Reichspräsi­dent für den Fall des Wiederauflebens politischer Gewalttätigkeiten neue scharfe Ausnahmevorschriften angekün­digt. Die letzten Wochen haben in Deutschland bis­her unerhörte Gewaltakte gebracht. Reichs­präsident und Reichsregierung haben sich daher ent­schlossen. zur Unterdrückung des politischen Terrors von den schärf st en Mitteln Gebrauch zu machen.

Politische Gewalttaten werden durch die Verord­nung des Reichspräsidenten vom 9. August 1932 unter schwerste Strafdrohungen gestellt, für die ernstesten Fälle wird die T o d e s st r a f e angedroht. Das geltende Recht sieht die Todesstrafe vor für den Mörder, der mit Ueberlegung tötet und für schwere Sprengstoffverbrecher. Künftig Hal auch der sein Leben verwirkt, der ohne Ueberlegung inderLeidenschaftdespolitischen Kampfes, aus Zorn und Hatz einen tödlichen Angriff auf feinen Gegner unternimmt oder einen Polizeibeamten oder einen Angehörigen der Wehrmacht tötet. Auch der wird mit dem Tode bestraft, der durch eine Brand st iftung oder ein anderes gemeingefährliches verbre­chen den Tod eines Menschen verursacht.

Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren trifft denjenigen, der eine schwere Körperver­letzung durch Anwendung einer Schuhwasse oder bei einem tätlichen Angriff auf einen Polizeibeam- ten verursacht. Die gleiche Strafe trifft alle, die sich an Aufruhr oder Landfriedensbruch in erschwerter Weise beteiligen.

Mit Zuchthaus wird künftig eine Reihe von Ge­walttätigkeiten bestraft, die bisher meyr mit leichten Strafen bedroht waren. Alle aus politischen Be­weggründen begangenen Körperverletzun­gen, wenn sic von mehreren gemeinschaftlich, mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug ver­übt sind, stehen künftig unter Zuchthaus st rase, ferner alle Gewalttätigkeiten, die mit S ch u h w a f - f e n begangen werden und jeder tätliche Angriff auf einen Polizeibeamten,. wenn er auch nur zu einer einfachen Körperverletzung geführt hat. Zucht­haus ist ferner angedroht für die leichteren Fälle des Aufruhrs und des Landfriedens­bruchs und im Hinblick auf Vorkommnisse der letzten Zeil, für den aus polilischen Beweggründen begangenen erschwerten Landfriedensbruch.

Um die neuen schweren Strafdrohungen mit Nach­druck zur Geltung zu bringen, hat die Reichsregie­rung für diejenigen Bezirke, in denen dafür ein Bedürfnis hervorgetreten ist, im Benehmen mit der zuständigen Landesregierung Sondergerichte errichtet. Die Sondergerichte sind Gerichte des Lan­des. Sie arbeiten nach einem beschleunigten Verfahren. Ihre Urteile sind keinem Rechtsmittel unterworfen und deshalb sofort mit ihrer Verkündung rechtskräftig und voll- st r e ck b a r. Neben den durch die Verordnung des Reichspräsidenten neu geschaffenen Tatbeständen sind den Sondergerichten grundsätzlich auch alle leichteren Fälle der im politischen Kampf vorkom­menden strafbaren Handlungen zugewiefen. Fälle von minderer Bedeutung sollen jedoch in der Regel dem ordentlichen Verfahren zugeleitet werden.

Es war erwogen, weitere strafschärfende Bestim­mungen gegen diejenigen zu treffen, die aus dem Hintergrund die Massen zu Gewalt­tätigkeiten aufreizten. Einstweilen ist jedoch von einer solchen Maßnahme mit Rücksicht darauf abgesehen worden, daß § 11 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 bereits Gefängnis nicht unter drei Monaten für den an­droht, der öffentlich zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätig­keiten gegen Personen oder Sachen auffordert oder anreizt. Ls wird nachdrücklichst dafür gesorgt wer­den, daß diese Strafvorschriften gegen jedermann, auch gegen die Presse, die zu einem Teil in letzter Zeit in unverantwortlicher weise ge­hetzt hat, unnachsichtlich zur Anwendung gebracht werden.

3n der Bevölkerung sind auch neuerdings von verschiedener Seite Hoffnungen auf eine umfassende A m n e st i e erweckt worden. Die Reichsregierung erklärt, daß eine Amnestierung politischer Straftaten in schärfstem Gegensatz zu ihrer mit den neuen Verordnungen verfolgten Ab­sicht stehen würde, politische Gewalttaten unnachsicht­lich mit den schärfften Maßnahmen zu bekämpfen. Sie wird von diesem Standpunkt aus jedem etwa auftauchenden Wunsch nach einer Amnestie sich mit Nachdruck entgegensetzen.

Burgfrieden bis 31. August verlängert.

Berlin, 9. Aug. (WTB.) Amtlich wird mitgeteilt: Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet:

Die Vorschriften der Verordnung des Reichs­präsidenten zur Sicherung des inneren Friedens vom 29. 3uli 1932 (Reichsgesehblatt Teil I S. 389) gelten auch für die Zeit vom 12. August 1 9 3 2 b is zum Ablauf des 31. August 1932.

Reu deck, 9. August 1932.

Der Reichspräsident, v. Hindenburg.

Der Reichskanzler. Der Reichsminister des Innern, v. P a p e n. Freiherr v. G ah l.

Zunächst sieben Sondergenchie.

Berlin, 9. Aug. (TA.) Die am Dienstag be­schlossenen Sondergerichte werden zunächst eingesetzt in Königsberg, Elbing, Kiel, Berlin, Breslau, Hamm und Düsseldorf.

Verschärfung der HestungShast.

Berlin, 9. Aug. (WTB.) Amtlich wird mitgeteilt: 2m Zusammenhang mit _>en Maß­nahmen des Reiches gegen den politischen Terror ist eine schon seit längerer Zeit vorbereitete, auf dem Gebiete des Strafvollzugs liegende

Reformarbeit zum Abschluß gebracht wor­den. Die Reichsregierung veröffentlicht im Reichs- gesehblatt eine Vereinbarung der Landesregierun­gen über den Vollzug der F e st u n g s h a f t, die im Frühjahr dieses Jahres zustande ge­kommen ist, nachdem ihre Entwürfe zunächst im Januar dieses Jahres mit den Strafvollzugs- refcrenten der Länder und dann im März im Rechtspflegeausschuß im Reichsrat durchberaten worden waren. Die neuen Grundsätze tragen der erhöhten Bedeutung Rechnung, die die Festungshaft als Strafe für die leichteren Fälle des Hochverrats in den Rachkriegsjahren ge­wonnen hat; sie gestalten den Vollzug der Festungshaft strenger, als er bisher war. Das von den Ländern anerkannte Bedürfnis dazu ergab sich aus schweren Mißständen, die eine Folge der weitgehenden Freiheiten der bisherigen Dollzugsmethoden waren. Künftig soll es kei­nen unbeaufsichtigten Stadtaus­gang mehr geben, und die bisher sehr aus­gedehnte Bewegungsfreiheit der Ge­fangenen innerhalb der Anstalt wird in den neuen Vorschriften dadurch beschränkt, daß eine täg­liche sechsstündige Beschäftigungszeit und der Verschluß der Hafträume während dieser Zeit eingeführt werden. Während der übrigen Tages­zeit soll ein Haftraum nur verschlossen werden, wenn es die Ordnung oder Sicherheit erfordert. Die neuen Grundsätze werden die Landesregie­rungen gemäß der Vereinbarung innerhalb von drei Monaten seit der Bekanntmachung zur Durch­führung bringen.

Hitler oder Kamps?

Oie Forderung der ASOAP.

München, 9. August. (TU.) Die Nationalsozia­listische Parteikorrespondenz bringt unter der Ueber- schriftRegierungsbildung gemäß dem Wahlergeb­nis, oder erneute Sabotage des Volkswillens?" u. a. folgende Auslassungen: Auf Grund der Ermächti­gung des Reichspräsidenten hat der Reichskanzler den Reichstag aufgelöst nicht, um sich die Notwen­digkeit eines Präsidialkabinetts bestätigen zu las­sen, sondern ausdrücklich deshalb, weil die Zu­sammensetzung des Reichstages im Hinblick auf das stürmische Anwachsen der NSDAP, nicht mehr dem Willen des Volkes ent­sprach. Die Regierung von Papen, berufen zur Lösung eines festumgrenzten Aufgabe nämlich der, den Willen des Volkes verfassungsmäßig fest­zustellen und damit die Voraussetzungen zu schaffen

der Stärke und Bedeutung der nationalsoziali­stischen Bewegung Rechnung trägt.

Parteipolitische Mißgunst und persönliche Schwie­rigkeiten aber, die sich einer solchen, dem Sinne der Verfassung entsprechenden Lösung entgegenstellen, sind da, um überwunden zu werden. Die Auffas­sung des Herrn Reichspräsidenten, den Charak­ter des Reichskabinetts als einer über­parteilichen Regierung aufrechtzuerhalten, liegt durchaus auf der Linie der Auffas­sung der NSDAP., die keine Partei, sondern Volksbewegung im besten Sinne ist und seit ihrem Bestehen unaufhörlich für eine Partei- ungebundene, aber im Volkswillen verwurzelte Regierung kämpft. Jeder

H.H

Links: Reichskanzler von Papen, der evtl, einen der beiden Posten, die er bekleidet, nämlich die Reichskanzlerschaft oder das Reichskommissariat für Preußen, abgeben wird. Mitte: Reichspräsident von Hindenburg, dessen besonderes Vertrauen auch die umgebildete Regierung als sog. Präsidial­regierung stützen soll. Rechts: Adolf Hitler, der Führer der Nationalsozialisten, wird als künftiger Reichskanzler genannt.

für eine starke, im Volk verankerte Reichsregierung stand am 31. Juli außerhalb der Diskussion. Durch den Ausfall der Reichstagswahl ist der W i l l e d e s V o l k e s, der die nationalsozialistische Bewegung endlich in der Führung des Staates sehen will, erneut eindeutig festgestellt worden: Das deutsche Volk hat dem bisherigen Sy­stem sein vernichtendes Mißtrauen, dagegen der nationalsozialistischen Bewegung und ihrem Führer Adolf Hitler einen Beweis seines Ver­trauens ausgesprochen, der in der deut­schen Geschichte einzig dasteht.

Dieser überwältigende Vertrauensbeweis kann feinen verfassungsrechtlichen und politischen Niederschlag nicht in einer gnädig zugestande­nen unzureichenden Beteiligung an der Regie­rung finden, sondern nur darin, daß der Füh- ter der nationalsozialistischen Bewegung vom Reichspräsidenten zur Führung eines Reichs­kabinetts der Persönlichkeiten berufen wird, das

Versuch einer Regierungsbildung nach anderen als diesen organischen Maximen, die heute im Reich politisch durchführbar sind, betrachtet die NSDAP, als erneute Sabotage des erklärten Volkswillens, der ihr unversöhnlicher Kampf gelten wird.

Unterredung SchleichersmitSitler

Im Auftrage des Reichskanzlers."

Berlin, 9. Aug. (CNB.) Reichswehrminister v. Schleicher ist seit heute nachmittag wieder im Amt. Von unterrichteter Seite wird uns be­stätigt, daß er in den letzten Tagen die bereits gemeldete Unterteilung mit Adolf Hit­ler gehabt hat, und zwar hat sie im Auf­trage desDeichskanzlersmit dem Zweck stattgesunden, festzustellen, was der Führer der Rationalsozialisten in der Regierungsfrage will. Die Antwort, die Adolf Hitler gegeben hat, dürfte der Stellungnahme entsprechen, die in

der nationalsozialistischen Presse mit der Formel Hitler oder nicht sl" zum Ausdruck kommt. DerAngriff" hat diese These bereits in der Montagausgabe aufgestellt, und er hat sich heute einem Berliner Vormittagsblatt gegenüber ener­gisch dagegen verwahrt, daß er nur das Sprach­rohr einer angeblich oppositionellen Strömung innerhalb der RSDAP. sei. Gerade in so ent­scheidenden -Fragen, wie der Regierungsbildung, schreibt derAngriff", würde kein nationalsozia­listisches Organ die Disziplinlosigkeit begehen, in der Öffentlichkeit eine andere Meinung zu äußern, als die des Führer s. 3n der gegen­wärtigen Lage gebe es in der nationalsozialisti­schen Bewegung über den einzuschlagenden Kurs überhaupt nur eine Meinung und, das sei die Adolf Hitlers.

Hindenburg wieder in Berlin.

Berlin, 10. Aug. (CNB. Funkspruch.) Reichs­präsident von Hindenburg ist heute früh, aus Neudeck kommend, um 6.55 Uhr auf dem Bahnhof Friedrichstraße e i n g e t r o f f en.

NSDAP, und Zentrum.

München, 9. Aug. (TTl.) 3n der Rational­sozialistischen Parteikorrespondenz beschäftigt sich Reichstagsabgeordneter Florian mit dem Er­folg dernationalsozialistischen Erziehungsarbeit". Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß dem Zen­trum die sichere Schlüsselstellung durch den Rationalsozialismus zerschlagen worden sei. Für das Zentrum blieben nunmehr zwei Wege übrig: Entweder es geh« wieder in Schlüs­selstellung und bekenne sich offen zur Sache des Bolschewismus, oder es übernehme das Schicksal des politischen Treibholzes auf dem Strom des erwachten Deutschlands. Ein Zurück zu der leich­ten Arbeit auf dem Boden der politischen Dumm­heit Deutschlands gäbe es nicht mehr. Der Ra­tionalsozialismus sei des Zentrums stärkster und gefährlichster Feind. Er sei nicht mit der Deutschnationalen oder Deutschen Dolkspartei zu vergleichen.

Regierungsbildung inpreußen bis Ende August?

Berlin, 9. Aug. (VDZ.) 3n gut unter­richteten parlamentarischen Kreisen wird dem Rachrichtenbureau des VDZ. erklärt, es bestehe die Möglichkeit, daß gegen Ende August, wenn der Preußische Landtag wieder Zusam­mentritt, auch die Frage der preußischen Regierungsneubildung geklärt sei. Es hätten in dieser Hinsicht unverbindliche Verhandlungen stattgefunden. Dabei.sei von Zentrumsseite Wert darauf gelegt worden, die Rationalsozialisten für eine der Stärke ihrer Bewegung entsprechende verantwortliche Mit­arbeit zu gewinnen. Bei der Verquickung der Regierungsverhandlungen im Reich und, in Preu­ßen würde das Zentrum, so versichert man weiter in den genannten parlamentarischen Krei­sen, einer Kanzlerschaft Adolf Hitlers durchaus keine Schwierigkeiten ma­chen.

3n fast allen maßgeblichen politischen und parlamentarischen Kreisen wird der augenblick­liche Zustand der Verwaltung Preußens durch einen Reichskommissar als ein Provi­sorium bezeichnet, das noch in diesem MonateinemDefinitivum weichen müsse. Da die offiziellen Verhandlungen erst nach der Derfassungsfeier in Fluß kommen, geht man wohl nicht fehl in der Vermutung, daß die Plenarverhandlungen des Landtags kaum vor der letzten Augustwoche in Gang kommen wer­den.

Die DersaffungSseiern in Hessen.

Der Landlagspräsident gegen die Anordnung der Regierung.

WSR. Darmstadt, 9. Aug. Der Präsident des Hessischen Landtags, Professor Dr. Wer­ner, hat an den hessischen Staatspräsidenten fol­gendes Schreiben betreffend der Abhaltung von Derfassungsfeiern gerichtet:

Sehr geehrter Herr Staatspräsident!

Unter Rr. St. M. 493 I 5348 erläßt das gesamte Ministerium an sämtliche unterstellten Behörden eine Anordnung, die im W i d e r s p r u ch zu dem eindeutigen Beschluß der Mehrheit des Landtages steht. Es ist durch den Beschluß des Landtages nicht nur der Artikel 1 des Ge­setzes über den Derfassungsfeiertag auf­gehoben, sondern es ist mit großer Mehrheit (Zweidrittel-Mehrheit) am 8. 3uli fol­gender Antrag des Llbgeordneten Lenz und Frak­tion angenommen worden:

Der 11. August wird weder durch öffentliche, noch durch interne Ver­anstaltungen der Behörden, Schulen und An­stalten gefeiert

Für diesen Antrag hat auch die Zentrums­partei, also eine Regierungspartei, gestimmt.