Ausgabe 
8.10.1932 Erstes Blatt
 
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Samstag, 8. ©Höbet 1952

Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für ©derhessen)

M. 257 Zweites Blatt

Rom, Oktober.

ErhflIHid» in Fadigeschähenl

Mark 80.' 40. 40.

»euer am 10.10.1932

rund» u. Gew.-St. am 25.10.1932

täDt. Grund- u. Gew.-St. am 25.11.1932

-in zwei Zeilen, der Kampf geht weiter.' Der Luft- minifter Balbo ist der Meinung, daß ein Krieger -der Lüfte schweigend sterben müsse und so wird man -dem wirklich toten Hauptmann knappe militärische Ehren geben. Ein neues Geschlecht soll heranwachjen, o fremd der bisherigen Südenromantik wie das Gelb­gas dem römischen Blau. Männer verlange die Zeit.

Nachts, die Uhr am Abfahrtseingang zeigte 23.10, -wurde der Hauptbahnhof bombardiert. Und vernichtend getroffen. Die Autozuimpen stürzten stch tollkühn ins Feuer, die Masken- und Rüssel- männer kletterten im Splitterregen über die Dädjer. Aber die Züge fuhren fahrplanmäßig ab, denn Ord­nung muß sein. Die Reisenden waren nur vorher -ermahnt worden, nicht in der lcßten Minute von Hause fortzugehen, um nicht Gefahr zu laufen, unterwegs in eine der schon beschriebenen Verkehrs­stockungen zu geraten. Das erste Sirenenstgnal hieß: Straße frei'. Auch kein Fußgänger durfte sic mehr überschreiten, da blieb die Polizei unerbittlich. Tat er cs dennoch, so landete er auf einer Rot- -kreuzstation. ... , ,

Dem angenommenen Feind blieb es Vorbehalten,

Die Ausgabe von Steuergutscheinen erfolgt nach * der Notverordnung zur Belebung der Wirtschaft , vom 4. September 1932 einmal für bestimmte Steuerzahlungen und weiterhin für die Mehr b eschäftigung von Arbeitneh- m er n. Zu der Notverordnung bringen die Durch­führungsbestimmungen vom 26. September 1932 er­gänzende Vorschriften.

Die Steuergut-jcheine werden in zwei Gruppen hergestellt. Die erste Gruppe umfaßt die Gutscheine ( über 10, 20 und 50 Mark, die zweite Gruppe die­jenigen zu 100, 200, 1000, 10 000 und 20 000 Mark. Die Scheine der ersten Gruppe bestehen aus einem Stamm mit 5 Abschnitten, die auf je ein Fünftel des Betrages, über den der Steuergutschein aus­gegeben wird, zuzüglich eines Aufgeldes lauten. Der erste Abschnitt kann vom 1. 4.1934, der zweite vom 1. 4.1935. der dritte vom 1. 4.1936 ujw. ab tn Anrechnung gegeben werden. Die Gutscheine der zweiten Gruppe lauten über den Betrag, mit dem sie zuzüglich Aufgeld in dem auf ihm angegebenen Zeitraum in Anrechnung genommen werden Die in den verschiedenen Zeiträumen anrechnungsfahigen Gutscheine der zweiten Gruppe haben zur Unter­scheidung verschiedene Farben. Ein Gutscheinberech­tigter, der für 500 Mark Steuergutscheine zu bean­spruchen hat, erhält 5 Scheine zu je 100 Mark von denen jeder eine andere Farbe hat. Bis 3uni 30. 9. 1933 werden Gutscheine unter 50 Mark nicht aus­gegeben. Besteht an diesem Zeitpunkt noch ein An­spruch auf Erteilung von Steuer-gutscheinen für einen Betrag von 10 bis 50 Mark, so werden dann auch Gutscheine über 20 bzw. 10 Mark ausgegeben. Um früher in den Genuß des Steuergutschcines zu kommen, kann ein Gutscheinberechtigter, dessen gut- scheinsähigcr Betrag im Laufe eines Kalender viertel-

I jahres 50 Mark nicht erreicht, lodoch uberJO Mark beträgt, bei dem für ihn zuständigen Finanzamt beantragen, daß dieses einer von ihm bekannten Bank Sparkasse oder Genossenschaft eine Bescheini­gung darüber erteilt, daß er Steuergutschcine in bestimmter Höhe zu beanspruchen hat. Die Banken usw. können dann mehrere derartige Bescheinigun­gen, die sämtlich über durch 10 Mark teilbare Be­träge auszustellen Pnd, bei jedem Finanzamt in Steuergutscheine umtauschen. Die Steuergiltscheine werden von sämtlichen Finanz- und Zollkassen des Reichs bei der Einzahlung von Reichssteuern, mit Ausnahme der Einkommensteuer, der Körperschaft- steuer, dem Steuerabzug vom Kapitalertrag und dem Steuerabzug vom Arbeitslohn m den aus den Gutscheinen bzw. bei den kleineren Schemen auf Den Abschnitten angegebenen Zeiträumen angerechnet. Weiterhin sind die Gutscheine an jeder deutichen Bör e zum Börsenhandel zugel-assen. so daß >eder- zeit auch Verwertung durch Verkauf möglich ist. Außerdem ist der Anspruch auf Ausgabe von Steuer gutscheinen übertragbar. Die Übertragung des Anspruchs auf Ausgabe von Steuergutscheinen und die Anschasfungsgeschäfte über Steucrgutscheine unterliegen weder der Börsenumsatzsteuer, noch Dur- fen aus diesen Anlässen Landes- und Gemcinde-

- steuern erhoben werden. Gutscheine werden gewahrt i bei der UmWeuer, bei der Gewerbesteuer (Land , und Gemeinde, jedoch nicht sur die Steuer vom i Wanderlager und Wandergewerbe) bei der Grund­steuer (Land und Gemeinde, ledoch nicht bei der ' Hauszinssteuer bzw. SonDergebaubestcuer) m hohe

von 40 v. H. und bei Der Beforderungssteuer m 5)ähe von 100 v. H. der in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 19,33 kraft Gesetzes faUig gewordenen und entrichteten Betrage. Zinsen und Verzugszuschläge, sowie Steuerbetrage, die oo. dem

Wirtschaft.

Berlin geschästslos, aber widerstandsfähig.

B e r l i n, 8. Okt. (WTB. Funkspruch.) Zu Beginn der heutigen Börse war die Tendenz, im Gegensatz zu den Erwartungen des Vormittags, der unter dem flauen Schluß der gestrigen Neuyorker Börse litt, recht widerstandsfähig. Die Märkte boten Zwar das übliche Bild der Umsatzlosigkeit, wobei der frühere Börsenbeginn heute noch besonders stark in Er­scheinung trat. Da aber die Kundschaft weiter an ihrem Besitz festzuhalten scheint, neigte die Spekula­tion zu Deckungen. Hierzu wurde sie einmal durch Die optimistischere Auffassung Der außenpolitischen Lage veranlaßt, zum an­dern regte ber R ü ck g a n g b e r A r bc l t s l o s e n - 3 i f f c r n im September um 123 000 Personen etwas an. Bei geringstem Geschäft lagen die ersten Kurse im allgemeinen gegen gestern nur wenig verändert. Als relativ fest sind Elektropapiere wie Beku a, Lahmener und Siemens zu nennen, auch Elektrisch Schlesien waren fast um 1 v.H. gebessert. Ferner konnten Schultheis auf Meldungen von einem be­lebteren Bierabsatz bei einigen Brauereien des Reiches 1,5 v. H. gewinnen. Anderseits verloren Kunstseideaktien bis zu 1,25 v. H. Hansa und Mans- selber waren um je 1,5 v.H. rückgängig. Deutsche Kabel büßten 1,40 v. H. ein, und Salzdetfurth gaben

Feind über Rom.

Stiegerangriffe auf dieEwigeStadt.-EinBild von den italienischenHerbstmanövern

Von unferem römischen ^.-Korrespondenten.

(_JierAzu imuferqiilugo

sind sämtliche Probleme des Zweikreisers beiMendel38 qelöst, dem Fernempfänger, von dem am meisten ge­redet wird. Mendel38 ist auch mit Recht als Schlager bezeichnet worden; denn er kann genug, um |eden zufriedenzustellen und bietet die G°ron^ daß on jedem Empfangsort eine ausreichende Trenns=härfe vorhanden ist, so daß man mit dem Mende 138 nicht bloß heute, sondern auch in Zukunft gut fahren wird. Prüfungsbericht de. .Berfloe« lokalonxeiger"

um 2 v. H. nach.

Lebhaft war das Geschäft nur auf einigen Ge­bieten des RentenmarkteS. So hielt die Nach­frage für kurzfristige Anlagewerte an. Rcichsfchuld- buchforderungen blieben sehr beachtet, ohne das dies kursmäßig zum Ausdruck kam. und «chußgeblets- anleihe verzeichneten bei größeren Umsätzen eine Steigerung bis auf 5,80. Hierdurch beeinflußt war auch die Neubesitzanleihe nach unveränderter Eröff­nung im Verlaufe um 15 Pf. gebessert.

Im Verlaufe mußte die Tendenz an den Aktien­märkten als ruhigund abwartend, aber im Grundton doch als freundlich bezeichnet werden. Kursveränderungen von Belang waren nicht oder nur in ganz wenigen Fällen fcjtzustellen-, so konnten z B. Feldmiihle 0,75 v. H. gewinnen, wahrend Holz- mann im selben Ausmaß nachgaben. Auch Chade- attien neigten zur Schwäche und wurden 2 Mark unter gestern taxiert. Dagegen holten z.B. Deutsche Erdöl ihren Anfangsverlust voll wieder em und zagen noch darüber hinaus um zirka 0,5 v. H. an.

Am Geldmarkt war Tagesgelb weiter leicht mit 4 40 bzw. 4,25 v. H., während Monatsgeld un- verändert 5 bis 7 v. H. blieb. Privatdiskonten waren weiter gefragt, und auch für Reichswechsel per 5. Januar sowie Reichsschatzanweisungen per 16. Ja­nuar bestand weiter Interesse.

Zrankfurt sehr still.

Frankfurt a. M., 8. Okt. (WTB. Drahtmel­dung.) Die gestrige Neuyorker Börse hat an der Wochenschlußbörse zwar v e r ft i m m t und die be- stehende Zurückhaltung der Spekulation in weit- gehendem Umfange verstärkt, eine nennensroerte Ab- fchwächung des Kursniveaus trat aber nicht ein, Da die Verringerung der Arbeitslosenziffern und die Absicht der Regierung auf Ausweitung des Arbeitsbeschaffungsprogramms ten­denzstützend wirkte. Bei sehr kleinen Umsätzen cr-

Ratschläge für dcn «adloLlnkauf. Woraus kommt es eigentlich an? Man will viele Stationen Horen, trennscharf, Einknopf-Bedienung, tonreme Wieder- gäbe eingebaute Lichtantenne, stabile Bauart bei äußerlich schöner Form. Don den Empfängern, die diesen Forderungen entsprechen, ist Lumophon 23 Derjenige der mit seinen zwei Kreisen und drei Röhren mehr und Besseres leistet, als man erwartet.

zusammen 160,

o berechnet sich der gutscheinfähige Betrag auf 40 v.H. von 160 Mark = 64 Mark. Hat der Steuer- pflichtige den Antrag auf Ausgabe von Steuergut- cheinen, die auf 50 Mark lauten, gestellt, so händigt >as Finanzamt nach Eingang der Mitteilung Der Stcttitkasse Dem Gutscheinberechtigten einen Gutschein über 50 Mark aus, oder übersendet ihm -diesen als Einschreibesendung oder als Wertbrief gegen Erhebung der Uebersendungskosten im Nachnahme­weg. Der Spitzenbetrag von 14 Mark wird bei Der nächsten Berechnung berücksichtigt. Das Finanzamt kann die auszugebenden Gutscheine zurückbehallen und als Sicherheit behandeln, wenn ein Gutschein- berechtigter mit nichtgestundeten Steuern im Ruck- tand ist. Ist ein Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Grundsteuer- oder Bcfördcrungssteuerbetrag, für den Steuergutscheinc ausgegeben wurden, zu erstatten, sv hat Ausgleich stattzufinden bzw. Erstattung er­folgt nur Zug um Zug gegen Rückgabe der zuviel erhaltenen, oder anderen Steuergutscheme un glei­chen Betrag und von gleicher Art. Geschieht Dies nicht, so ist der zu erstattende Betrag um Den Nenn­betrag der Gutscheine zu kürzen.

(Schluß folgt.)

JW DU ST Rif REKLAME

§

*-

2

Die Gutscheine werben von dem Finanzamt, das für die Besteuerung des Gubscheinberechtigten nach dem Umsatzsteuergesetz zuständig ist, oder wenn er nicht iimsatzsteuerpflichtig ist, von -dem Finanzamt, das für für seine Einkommensteuerveranlagung zu­ständig ist, aus Antrag des Gutscheinberechtigten aus- qegeben. Dies gilt auch für die auf die Grund- und Gewerbesteuern des Landes und der Gemeinde ent- fallenden Gutscheine. Der Antrag muß bis zum 31 3 1934 gestellt fein und braucht nur bei Der crft- maligcn Anforberung eines Steuergutscheines ge­stellt zu roerDen. Wünscht ein Gutscheinberechtigter Die Ausgabe von Steuergutscheinen, -Die auf 50 Mk. lauten, 'so muß das in Dem Antrag bejonDers an­gegeben werden, andernfalls werden ihm vor Dem 30 9.1933 Steuergutscheine erst ausgehändigt, wenn er solche von 500 Mark zu erhalten hat. Die ge- werbe- unb grundsteuerpflichtigen Personen haben dcn Landes- und Gemeindekassen mitzuteilen, wel­ches Finanzamt für die Ausgabe von öteuergub scheinen für sic zuständig ist. Diese Kassen Haden die von Den einzelnen Gutscheinberechtigten eingezahl- ten Beträge, Die für Die Ausgabe von Gutscheinen in Frage kommen, Dem zuständigen Finanzamt Anfang Dezember 1932, Anfang März, Anfang Juni, Anfang September, sowie Ansang Oktober 1933 mitzuteilen. Der Gutschcinberechtigtc kann be­antragen, daß die Landes- und Gemcindekassen die von ihm eingezahltcn und zu berücksichtigenden Be­träge schon vor Den erwähnten Zeitpunkten mit. teilen. Dem Antrag muß entsprochen werden sobald ein zu berücksichtigender Betrag von 1250 Mark er­reicht bzw. überschritten ist. Bei der Berechnung der gutscheinfähigen Beträge werden sämtlich Betrage zugrunde gelegt, die Der einzelne Gutscheinberech- tinte auf Die obengenannten Steuern (ohne Zinsen und Verzugszuschläge) eingezahlt hat. Außerdem sind noch Die Beträge mit einzurechnen, ine ein Steuer- pflichtiger für die Mehrbeschaftigung von Arbeit- nchmern zu beanspruchen hat. Zahlt z. B. ein Steuerpflichtiger die zu biefem Zeitpunkt fällige

1. Oktober 1932 traft Gesetzes zu entrichten waren aber erst nach dem 30. September 1932 entrichtet werden, sind bei der Berechnung der gutscheinfähigen Beträge nicht mitzurechnen, auch nicht, wenn für die Steuerbeträge Stundung oorlag.

Den Anspruch auf Ausgabe von Steuergutscheinen für Steuerzahlungen erwirbt im allgemeinen Der Steuerschuldner. Erfolgt Die Zahlung her Steuer jedoch durch einen anderen, weil dieser neben Dem Steuerschuldner, oder an dessen Stelle für tue Steuern persönlich haftet, so ist er gutscheinberechtigt. In Den Fällen, in Denen ein landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder gärtnerischer Betrieb ganz oder teilweise verpachtet ist und nach den Verpflich­tungen im Pachtvertrag der Pächter Die Grund­steuer entrichtet, steht der Anspruch auf Die Ausgabe der Gutscheine für Die entrichtete Grundsteuer dem Pächter zu. Er hat dann der Kasse, bei Der er Die Grundsteuer entrichtet, nachzuweisen, daß er auf Grund des Pachtvertrages Die Grundsteuer zu ent- richten hat. Den Anspruch aus Ausgabe von Gut­scheinen kann nur erwerben, wer im Inland Wohn­sitz,' gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz ober Ort Der Leitung hat, oder sonst unbeschränkt einkommen- ober korperschastssteuerpflichtig ist. Ein Im Ausland Wohnender, Der in Deutschland ein Haus besitzt und in Deutschland nicht mit seinem gesamten Einkom­men (inländisches und ausländisches) zur Einkom­mensteuer hcrangezogen wird, erhält somit auf seine in Der Zeit vom 1.10.1932 bis 30. 9.1933 kraft Ge­setzes fällig gewordenen und bezahlten Grundsteuern keine Gutscheine.

auch eine pikante politische Soße über Den Höllen- -braten zu gießen: Die französische Presse brachte es fertig, Den Vatikan in aller Form Der Neutralitätsverletzung zu bezichti­gen, weil die souveräne Vatikanstadt Die für ganz Rom und Umgebung gellenden Abwehr- und Schutz­maßnahmen auch befolgte. Auch im Palast des Papstes wurden Die Lichter gelöscht, auch dort mußten Die Fenster geschlossen werden. Also: Ein- -vernehmen mit Dem Feinde! von Paris aus gesehen. Offenbar gibt es an Der Seine Leute, Die da glauben, im Ernstfälle werbe bie -im Herzen o)on Rom gelegene Datikanstabtnicht mitmadjen". Sondern unbeirrt über Die Kriegszone hinweg- fünfen und überhaupt eine selbständige Haltung bewahren. Was man denn in Paris sagen würde, gab ein römisches Blatt zurück, wenn Dort bei einer nächtlichen Flieg crübung bie deutsche B o t - schäft, die auch exterritorial sei, Die allgemeine Verdunkelung durch eine private Festbeleuchtung stören würde? Ucbrigens hielt auch der Palazzo Farnese, Die sraiizösische Botschaft in Rom, Feuer und Licht zurück und die Fenster geschlossen. Schon aus Selbsterhaltungstrieb.

Um 6.30 Uhr letztes Sirenensignal: Keine Gefahr mehr! Allgemeines Aufatmen. Es -waren ja gewiß recht interessante und aufregende Stunden, es war eine lehrreiche Unterbrechung des täglichen Großstadteinerleis gewesen aber -die liebe Sonne, sie schien jetzt Doch nocheinmal so schön.

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NuObaumgehöuie

Die technische Seite der Steuergutscheme

Von Steuerinspektor Frees, Gießen.

Seit Wochen lag der nächtliche Ueberfcill in der Luft es war also kaum mehr eine Ucberraschung für bieS als plötzlich um Mitternacht herum die Sirenen aufhcultcn, und der Donner der Ge­schütze über die flachen Dächer rollte. Aus den Zeitungen wußte man sogar, wie lange dl? Flieger- angriffe anhallen würden, zwei Nachte und einen Tag, man konnte sich einrichten. Aber u n h e i rn - (ich blieb e s doch.

Schon die Sirenen selber! Rom ist keine Fabrik­stadt es genügte bisher die Mittagskanone auf Dem ©ianicolo, um die nahrhafte Zäsur in Den blauen Tag zu schneiden, und das war immer em so an­genehmes Pumpern, daß der Gedanke an Pulver­schleim und Feueratem gar nicht aufkam. Und nun auf einmal dieses ncrvenzerrenbc, pcitschenhieb- artiqc ganz unb gar unsiibliche STommanbieren, die­ses Folterstöhnen und Höllendrohen, von zehn zu zehn Sekunden pulsend, dieses wüste Keifen und Kreischen zwischen Den Sternen

Unb bann schlagartig bas Dunkel. Die leuch­tende Riesenstadt geht aus wie ein Licht. Man steht auf dem Korso plötzlich wie auf einsamer Land straße. Die Autobusse stehen still, als wäre bie Schußmaskc losgegangen, bie Straßenbahnen er­starren zu Museumsstücken, die Automobile Haden alle zu gleicher Zeit einen furchtbaren Schlag auf Den Kopf gekriegt und taumeln sterbend an Die Randsteine oder Hauswände. Lästige Insekten nur, jetzt merkt man's, waren wir Menschen, wir krie­chen Demütig -in Die nächstbeste Ritze unb hären schaudernd den Himmel in Stücke bersten. Gleich drauf freilich erwacht wieder das muß die erste Lebensäußerung sein die Neugierde und staunt säliglingshaft nach oben. Dort droben gehen selt­same Dinge vor, ein Netz aus lauter silberweiß- leuchtenDen Maschen und Riemen ist über das schwarze Nichts gespannt unb dieses Netz fährt un­ruhig, dabei doch mit einer gewissen Stetigkeit hin unb her, Dehnt sich aus, schrumpft zusammen, es ist gar kein Netz, cs sinD lauter lange Hexenfmger mit wölkchenartigen Kuppen, Die geisterhaft Herumtasten. So, als ob jemand nach seinem Schatten hasche oder ein Hundckinb nach Dem ersten Beller. Kann man denn ein Geräusch zwischen Die Finger kriegen? Man kann es offenbar, Denn jetzt vereinigen sich auf einmal vier, acht, Dutzen.be der geometrischen Streifen zu einem Dreieck, bie Hexenfinger sinb wie Lineale, die leuchtenben Polypenarme werden zu kalt berechneten Strichen und greifen zu, um- tfammoi das Geräusch, Den Motorenlärm, Den Flieger bie Abwehrgeschütze böllern los ach ja, 'bas haben wir doch schon einmal erlebt, tn illustrierten Zeitschriften gesehen? Damals, als die Menschen noch Krieg führten Zeppeline über Englanb Bombengesch waber über friedlichen Städten--

3n Rom regiert ein Mann, der nicht an die, Abrüstungskonferenz glaubt, an «bie Genfer Frie- densoersicherung nur so weit, wie ein Bauer an bie Hagelversicherung. Police hin, Police her, das Wetterkommt boch. Wenigstens sollen sich die Menschen nicht wehrlos wie das Korn niederwalzen lassen, es ist gut, sich beizeiten vorzusehen. Beson­ders die Städter sollen sich an die himmlischen Möglichkeiten unseres aufgeklärten Zeitalters ge­wöhnen, an die Elementargewalt der modernen Lufttorpedos und die Sprengwirkuna der Gegen­granaten, das Gas nicht zu vergessen. .Und es darf gesagt werden, daß wir es anscheinend schon herrlich weit gebracht haben, im Angriff wie in Der Abwehr. Bald werden wir unsere Gas­maske mit Der Selbstverständlichkeit Der Akten­mappe und Des Da-mentäschchens tragen. In Rom hat es jedenfalls diese 34 Stunden hindurch ge­klappt wie auf dem Kasernenhof, das Publikum, so meldete Der Heeresbericht ausdrücklich, bewies eine mustergültige Disziplin Was em Opfer werden will, krümmt sich eben beizeiten.

Als nach Der etwas grausigen Nacht der Himmel wieder blaute und die Sonne sich anschickte zu lachen, ging es ihr schlecht. Die Flieger waren schon wieder Da. Jetzt konnten sie besser zielen, denn das Mdunkeln des Tages hat man noch nicht fertig­gebracht. Es ging nicht lange, da war Die schnur­gerade Königsallee schnurgerade vergast. Das Rote Kreuz raste herum, die Feuerwehr brauste heran, Rüsselmänner sprangen ab. Tragbahren hinter Tragbahren das war auf einmal Der ganze Großstadtverkehr. Dann schlug es im Parlament ein, ein ganz gemeiner Witz, Sie verstehen. Cs gab zahllose Opfer, der Brand griff reißend um sich, Die Wasserleitung war zerschlagen, so daß man Wasser aus Dem zwei Kilometer entfernten Tiber heran- pumpen mußte. Doch alles floppte wundervoll unö als kurz Darauf Die Batterien zu speien anfingen, Rom ist eine starke Festung, murmelte man in allen vollgestopften Hausfluren, sicherlich stehe Musso­lini als sein eigener Kriegsminlster und Feldherr neben Dem Richtkanonier. Unb so war es.

Krach und Gegenkrach. Vergasen und Entgasen. Verkehr auf, Verkehr ab, als ob man Ventile offne und schließe. Ein merkwürdiger Tag. Ein Bomben­flugzeug ist abgestürzt, die Zeitungen bringen es

MENDE 138

vVer vergleicht, findet Mende 138 unerreicht!