Ausgabe 
7.10.1932 Erstes Blatt
 
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desto mehr Darlehen können zur Durchführung wirtschaftlicher Aufgaben und Unternehmungen und damit zur Arbeitsbeschaffung gegeben wer­den. Geld, das nur irgendwo in einem Winkel aufgehoben liegt, ist für die Wirtschaft tot, es fehlt bei der Arbeitsbeschaffung. Das mögen jene bedenken, die Geld, obwohl sie es im Augen­blick gar nicht brauchen, zuhause behalten, statt es bewährten Geldinstituten anzuvertrauen.

Hausbesitzer sofort Reparaturzuschirffe beantragen!

Don der Bürgermeisterei Gießen wird uns ge­schriebeneAach der Veröffentlichung der Destlm- mungen über die Gewährung von Relchszuschussen für die Durchführung von Reparaturarbeiten in Wohnhäusern, Teilung von Wohnungen und Um­bau gewerblicher Räume zu Wohnzwecken ist zu erwarten dah sich weite Kreise um die Gewäh­rung dieser Zuschüsse bemühen werden. Del den zuständigen Stellen ist auch bereits eine große Anzahl Anträge eingelaufen. Da die Mittel, welche das Reich zur Verfügung stellen kann, be­schränkt sind, ist es empfehlenswert, dah die An­träge recht bald gestellt werden, damit sie mög­lichst bei den ersten sind, welche der obersten Lan­desbehörde zur Entscheidung vorgelegt werden. Cs ist klar, daß die zuerst gestellten Anträge berück­sichtigt werden können, während zu erwarten steht, dah später gestellte infolge Aufbrauchung der M t- tel der Ablehnung verfallen. Es ist für unsere Stadt sehr wichtig, dah recht gcohe Mittel von dem Reichszuschuh nach Giehen gelangen. Des­halb hat die Stadt Giehen in einer Bekannt­machung in unserem heutigen Blatte alle inter­essierten Kreise aufgefordert, ihre mündlichen An­träge, aus denen die Art der Arbeiten und die Höhe der Kosten hervorgehen, baldigst bei der dazu eingerichteten Dienststelle zu stellen. Auch ist das städtische Hochbauamt bereit, Auskünfte über die gesetzlichen Bestimmungen und die Art der Durchführung der Arbeiten zu geben. Jetzt liegt es also lediglich an den Hauseigentümern, dafür zu sorgen, dah sie bei den ersten sind, die mit einem Zuschuß bedacht werden können."

Neuregelung in der Ausübung der Schulzahnpflege.

Don der 'Bezirksgruppe Oberhessen des Reichs­verbandes der Zahnärzte Deutschlands wird uns geschrieben:

Einen bedeutsamen Erlaß bringt soeben das Preußische Ministerium für Dolkswohlfahrt zur öffentlichen Kenntnis. Er gründet sich auf ein höchftinstanzielles Urteil des Preußischen Ober­ve rw altungsgerich ts vom 7. Juni 1932 (II B 3. 32).

Bald nach dem Kriege ging die Mehrzahl der deutschen Gemeindeverwaltungen dazu über, im Benehmen mit dem Deutschen Zentralkomitee für Zahnpflege in den Schulen eine gemeindliche Schulzahnpflege einzurichten. Diese wurde teils in der Form der planmähigen Sanierung, teils als poliklinische Behandlung akuter Erkrankungen betrieben. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wurden in den Großstädten in der Regel eigene Schulzahnkliniken eingerichtet, für welche die Kommunen approbierte Zahnärzte verpflichteten. Eine ganze Reihe mittlerer und kleinerer Ge­meinden hat sich jedoch darauf beschränkt, die Schulzahnpflege nichtapprobierten Personen (Zahntechnikern,Dentisten") zu übertragen. Diese Anordnungen, einer Kommunalverwaltung erklärt der Ministerialerlaß auf Grund der Oberverwal- tungsgerichtsentscheiduna jetzt als ungesetzlich. Die Bestellung von Zahntechnikern zu einer von

den Kommunen übernommenen gesetzlich vorge­schriebenen oder freiwilligen Aufgabe hat daher zu unterbleiben. Auch nach § 123 RVO. geprüfte Dentisten" fallen unter das Verbot.

Hiermit wird ein seit Jahrzehnten geführter Kampf um die Stellung des approbierten Zahn­arztes in der öffentlichen Gesundheitsfürsorge zugunsten der wissenschaftlichen Zahnheilkunde entschieden. Das in den letzten Jahren immer wieder angegriffene, für den Staat bedeutsame Rechtsgut der gesetzlichen Approbation, deren Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zur Ausübung ihres Berufes bedürfen, wird durch diesen Erlaß erneut anerkannt und gefestigt."

Vornonzcn.

Tageskalender für Freitag: Stadttheater, 20 bis gegen 22 Uhr,Der 18. Ok­tober". Goethe-Bund, 20 Uhr, Reue Aula, Lichtbilder-Dortrag von Elly Beinhorn über Mein Flug um die Welt". Oberhess. Kunst­verein, Turmhaus am Drandplatz, 15 bis 17 Uhr, Ausstellung Lebendiges Photo. Lichtspielhaus. Bahnhofstraße:Die elf Schill'schen Offiziere". Astoria-Lichtspiele, Seltersweg:Der König der Steppe" undDrei Tage auf Leben und Tod"

*

** Landsturmtag In Gießen. Zu dem Bericht (Nr. 234 des GA.) über die Feier des Land­sturmtages des ehemaligen Landsturmbataillons XVI1I/9 am vorigen Sonntag in Gießen wird uns ergänzend mitgeteilt, daß der Bauerfche Gesangver­ein unter Leitung seines Dirigenten, Universitäts­musikdirektors Dr. T e m e s v a r y, bei der Gefalle- nen-Gedenkfeier auf dem Friedhof durch den Vor­trag einiger Gesänge mitwirkte. Wie schon in frühe­ren Jahren bei diesen Feiern, so hat auch diesmal der Bauerfche Gesangverein wieder in stimmungs­voller Weise zur Verschönerung der Gedenkstunde beigetragen und sich damit die dankbare Anerken­nung der alten Kameraden des Landsturmbatail­lons erneut erworben.

** Sonntagsrückfahrkarten noch Bacharach. Vom Bahnhof Gießen wird uns mit­geteilt: Am 8., 9. und 10. Oktober wird in Bacharach das herkömmliche Weinlesefest abgehalten. Zu der Veranstaltung werden von allen Orten im Umkreis vom 200 km um Bacharach, also auch von Gießen und umliegenden Bahnhöfen, Sonntagsrückfahrkarten nach Bacharach ausgegeben. Die Karten gelten von Samstag, 8. Oktober, 0 Uhr bis zum Montag, 10. Oktober Die Rückfahrt muß spätestens am Diens­tag, 11. Oktober, um 0 Uhr angetreten sein.

* Sonntagsrückfahrkarten zur AusstellungDie Hausfrau der Ge­genwart". Vom 14. bis 23. Oktober findet in Frankfurt a. M. die hauswirtschaftliche Ausstel­lungDie Hausfrau der Gegenwart" statt. Zu der Veranstaltung werden von aUen Orten im Umkreis von 150 Kilometer um Frankfurt a. M., also auch von Gießen und umliegenden Bahn­höfen, Sonntagsrückfahrkarten nach Frankfurt am Main ausgegeben. Die Karten gelten in der Zeit vom 13, bis 24. Oktober jeweils von 0 Uhr bis zum folgenden Tage 12 Uhr, zu welchem Zeitpunkt die Rückfahrt angetreten sein mutz. Für die dazwischenliegenden Samstage und Sonn­tage bleibt die gewöhnliche Geltungsdauer un­verändert.

Amtsgericht Gießen.

Ein auswärtiger Händler fuhr mit einem zwei- spännigen, mit Kartoffeln beladenen Fuhrwerk nach Gießen. Das eine Pferd lahmte, namentlich als es in der Stadt mit dem Pflaster in Be­rührung kam. Beim Anziehen wäre es aus dem Markt beinahe zusammengebrochen. Es litt an Huflederhautentzündung und befand sich einige Zeit in der hiesigen Veterinärklinik. Es hätte noch nicht eingespannt werden dürfen. DieSchmer- zen des Tieres rührten den Leiter des Fuhr­werks nicht. Das Gericht erblickte in seinem Ver­halten eine rohe Tiermißhandlung, eine Tier­quälerei im Sinne des § 360, 13 RStGD. und verurteilte ihn zu einer erheblichen Geld- st r a f e.

Die Reihe der letzthin erfolgten Verurteilungen wegen Überschreitung der Belastungsgrenze bei der Führung, von Lastkraftwagen konnte schon in der folgenden Sitzung fortgesetzt werden. Die Fälle lagen fast gleich, und die Beweisaufnahmen liehen, nachdem das Uebergewicht auf Grund der Zulassungsbescheinigungen durch hydraulische De- lastungsmesser festgestellt worden war, einen Zweifel an der Schuld der Angeklagten nicht zu. Einer Strafe (10 Mk.) verfielen nicht nur die Chauffeure, sondern auch die Unternehmer, die die Inbetriebnahme der Wagen angeordnet bzw. zugelassen hatten.

G.A -Sport.

Handball der Sp.-Dg. 1900.

OSC. Giehen I 1900 I 3:8 (1:4).

Die beiden Mannschaften standen sich in einem Pflchtspiel gegenüber, das die Diauweitzen er» wartet siegreich sah. Gleich nach Anstotz fiel durch den Mittelstürmer das erste Tor für 1900, dem bald darauf der Halbrechte den zweiten Treffer folgen lieh. 1900 spielte in der Folge weiter überlegen, konnte es aber nicht ver­hindern, dah bald auch der OSC. ein Tor erzielte. Die OSCer, durch den Erfolg ermutigt, gingen nun sehr aus sich heraus, vergaben aber einige Chancen. Kurz vor Schluh der ersten Halbzeit konnte 1900 durch den Rechtsaußen auf 4:1 er­höhen. Rach der Pause waren die 1900er ständig !e düberl gen obwohl keinerlei besondere Lei­stungen gezeigt wurden und viele günstige Tor- schuhgelegenheiten ausgelassen wurden. Trotzdem fielen in regelmäßigen Abständen zunächst drei weitere Tore und mit dem Schlußpfiff hing der Ball zum achtenmal im Rehe des Gegners. Die OSCer konnten dank ihres großen Eifers und ihrer wuchtigen Spielanlage in der zweiten Halb­zeit zwei weitere Tore erringen.

Anklage wegen des Darmstädter Bolksbank-Krachs.

WSR. D a r m st a d t, 6. Oft. Wie bekannt, ist im vergangenen Jahr die D a r m st ä d t e r V o l k s b a n k in finanzielle Schwierigkeiten gera­ten. Runmehr ist von der Staatsanwaltschaft A n- klage gegen die Vorstands- und Auf­sichtsratsmitglieder der alten Volksbank erhoben worden. Hauptverhandlungstermin vor der Großen Strafkammer ist auf den 14. Rovem- ber festgesetzt worden. Die sehr umsangreiche An­klage richtet sich gegen die früheren Direktoren Becker und Habicht, sowie gegen die Auf­sichtsratsmitglieder Rohl, Pech, Werner, Emmerich, Kalbfutz, Kramer, Weher,

Schneider, Zinnkann, Klump und Ren* mann. 24 Zeugen und drei Sachverständige sind von Gerichtsseite geladen. Die Dauer des Prozes­ses ist auf zwei Wochen berechnet. Die Mitglieder des alten Aussichtsrats haben mit der neuen Bank einen Vergleich abgeschlossen, wonach sie der Dank einen größeren Betrag zu einem geringen Zins­fuß zur Verfügung gestellt haben.

Oie frankfurter Universitätskrawalle vor Ger cht.

WSR. Frankfurt a. M., 6. Oft. Die Grohs Strafkammer verurteilte heute den 18jährigen Studenten Albert Haas zu sechs Monaten einer Woche und den 26jährigen Studenten Alfred Graf zu sechs Monaten Gefäng- n i s. Eine Entscheidung über Bewährungsfrist be­hält sich das Gericht nach weiteren Ermittlungen vor. Die beiden bisher unbescholtenen Angeklag­ten, die das Rechtsstudium betreiben, beteiligten sich aktiv an den Vorgängen, die sich am 22. 3uni an der Universität Frankfurt ahspielten. Am Tage vorher hatte der Rektor ein generelles Uniformverbot sür die Räume und die an­grenzenden Baulichkeiten erlassen. Am Vormittag des folgenden Tages tarn es zu einem erheblichen Krawall, der die sofortige Schliehung der Uni­versität zur Folge hatte. Ende Juli waren die disziplinarischen Untersuchungen über die Kra­walle zu Ende geführt, und in dem abschliehenden Urteil des Senats wurde die Entfernung zweier nationalsozialistischer Studenten von der Uni­versität Frankfurt verfügt. Zwei Studenten wur­den mit der Androhung der Entfernung, zwei mit einem Verweis bestraft und zwei freige­sprochen. Rebenher lief das Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen die beiden jetzt beschuldigten Angeklagten, die beide der Rational- sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angehören, Haas als SA.-Mann, Graf als SS.-Mann. In der Urteilsbegründung wird betont, dah die Menschenmenge sich öffentlich zusammenrottete mit der Absicht, Gewalttätigkeiten zu begehen und gegen die Universitätsbehörden zu demonstrieren Die Angeklagten seien in die Diensträume ein- gedrungen und könnten sich nicht darauf be­rufen, dah sie Studenten seien, denn als solche hätten sie nur das Recht, die Universität zu betreten, wenn sie studieren. Haas betätigte sich als Rädelsführer. Graf gibt Gewalttätig­keiten zu: daß er in Rotwehr handelte, konnte nicht festgestellt werden.

Wettervoraussage.

Das Hochdruckgebiet im Osten hat sich weiter ver­stärkt und nimmt unseren Bezirk mit in seinen Be­reich. Die aus ihm ausfließenden kontinentalen Luftmassen lassen die Jslandstörung bei uns nicht mehr zur Geltung kommen und werden zur Fort­dauer des herbstlichen Wetters führen.

Aussichten für Samstag: Frühnebel, tagsüber vielfach aufheiternd, trocken, noch leichter Rachtfrost.

Aussichten für Sonntag: Fortdauer der Hochdruckwetterlage.

Lufttemperaturen. Am 6. Oktober mit­tags 12,0 Grad Celsius, abends 4,1 Grad. Am 7. Oktober morgens minus 0,6 Grad. Maximum 12,3 Grad. Minimum minus 1,5 Grad. Sonnen­scheindauer 6 Stunden.

lSchluh des redaktionellen Teils.)

Im Pariser Autosalon werden wie alljährlich alle deutschen Wagen auf Continental-Reifen ausgestellt. Jeder Kenner wählt heute Continental.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung )

Dr. 2U. hier. Der 5 September 1911 war ein Dienstag, der 21. September 1912 ein Samstag.

gibt es, doch wenn sie mild ist, heißt sie Salem.

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Die milde SALEM

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