Aus der VrovinzialhauptfiadL
Gießen, den 4. April 1932.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Stimmscheins.
Dom Kreisamt Gießen wird uns im Hinblick auf die Reichs Präsidentenwahl am kom- menden Sonntag über die Doraussetzungen für die Ausstellung eines Stimm- folgendes geschrieben:
^cn Vorschriften der Äeichsstimmordnung erhalt ieder Stimmberechtigte, der in eine Stimm- Ulte oder Stimmkartei eingetragen ist, von der Bürgermeisterei seines Wohnortes auf Antrag einen S t i m m s ch e i n. wenn er
1. sich am Abstimmungstage während der Ab- stimmunaszeit aus zwingenden Gründen außerhalb seines Stimmbezirks aufhält.
2. nach Ablauf der Einspruchsfrist seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt,
3. infolge eines körperlichen Leidens oder Gebrechens in seiner Bewegungsfreiheit behindert ist und durch den Stimmschein die Möglichkeit erhält, einen für ihn günstiger gelegenen Abstimmungsrau'm aufzusuchen.
Den Grund zur Ausstellung eines Stimm- schemes hat der Antragsteller glaubhaft zu machen. Der Antragsteller muß also bei der Antragstellung näher darleaen, warum er am Wahltage abwesend ist. Lediglich das Dorbringen, daß er abwesend sei, begründet noch nicht das Recht auf Erlangung eines Stimmscheines. Es müssen zwingende Gründe sein, die die Ausstellung eines Stimmscheines rechtfertigen. Das Dorhaben eines Ausflugs ist kein zwingender Grund. Wohl aber können berufliche und persönliche Gründe die Abwesenheit des Stimmberechtigten außerhalb seines Abstimmungsbezirks veranlassen. Auch die Ausübung der Wahl in einem anderen Wahlkreis ist an sich noch kein Grund. Das Reichswahl- geseh kennt keine volle Freizügigkeit hinsichtlich der Ausübung der Wahl. Es hat vielmehr die Rotwendigkeit der Beziehung des Stimmberechtigten zu einem bestimmten Abstimmungsbezirk aufrechterhalten. Diesen Grundsätzen würde cs widersprechen, wenn unterschiedslos, also auch aus nicht zwingenden Gründen. Stimmscheine erteilt würden. Ein solches Verfahren würde auch für eine ganze Reihe von Abstimmungsbezirken die unerwünschte Folge haben, daß der Ueber- olick über dos Gesamtabstimmungsergebnis an diesem Ort nicht unwesentlich beeinträchtigt würde, wie dies beim ersten Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl zum Teil der Fall war.
Schließlich sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß von einer Polizeibehörde ausgestellte Bescheinigungen. wonach die darin bezeichneten Personen in einem bestimmten Orte wohnhaft sind und in einem anderen Orte ihr Stimmrecht auszuüben beabsichtigen, keine gültigen Stimmscheine sind. -Zur Ausstellung von Stimmscheinen berechtigt sind nur die Bürgermeistereien.
Zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen.
2m Amtsverkündigungsblatt vom 1. April veröffentlicht das Kreisamt Gießen die nachstehend im Wortlaut wiedergegebene Anordnung:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung werden mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres für den Kreis Gießen alle öffentlichen politischen Kundgebungen und Dersammlungen verboten, die von Gruppen ortsfremder (nicht in dem Orte, in dem die Deran- staltung stattfindet, wohnender) Angehörigen einer politischen Organisation oder deren Unter-, Hilfs- und Rebenorganisotionen besucht werden. Als von der Teilnahme ausgeschlossene Gruppe wird nicht der Dersammlungsredner mit einer Begleitung von höchstens fünf Personen angesehen. Alle öffentlichen politischen Veranstaltungen werden gemäß § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 nur noch unter der Auflage genehmigt, daß die vorstehende Besuchsbeschränkung durchgeführt wird. Wir behalten uns vor, für größere Kundgebungen Ausnahmen zuzulassen.
Ferner wird ortsfremden Mitgliedern einer politischen Organisation oder deren Unter-, Hilfs- und Rebcnorganisationen verboten, sich während des Stattfindens einer öffentlichen politischen Versammlung bzw. eine Stunde vorher oder nachher an den Ortsein- und -ausgängen oder auf Wegen, Straßen und Plätzen des Ortes oder sonst in der Umgebung des Versammlungsraumes aufzuhalten.
Dem Verbot Zuwiderhandelnde haben mit Festnahme und Bestrafung auf Grund der Verordnung vom 28- März 1931 zu rechnen.
Oer Voranschlag der Evangelischen Kirchengemeinde für 1932.
Die Gesamtkirchengemeindevertretung der Evangelischen Gemeinde Gießen wird sich in einer Sitzung am morgigen Dienstag, nach Entgegennahme des kirchlichen Jahresberichts über das Jahr 1931, mit dem Voranschlag der Evangelischen Kirchengemeinde Gießen für 1932 beschäftigen. Der Voranschlag schließt in der vom Ge- samtkirchenvorstand festgesetzten Fassung in Einnahme und Ausgabe mit je 116 060,75 Mark ab, gegen 115 304,54 Mark im Jahre 1931. Auf den ordentlichen Haushaltsplan entfallen an E i n n a h - m e n 110710,75 Mark (im Vorjahre 114 904,54 Mark) an außerordentlichen Einnahmen sind im neuen Voranschlag 5350 Mark (im Vorjahr 400 Mark) vorgesehen. Die ordentlichen Ausgaben des Voranschlags für 1932 find mit 113 584,05 Mark (im Vorjahre 109 131,44 Mark), die außerordentlichen Ausgaben mit 2476,70 Mark (im Vorjahre 6173,10 Mark) verzeichnet. Den für 1932 veranschlagten Einnahmen liegt ein Au s s ch la g s sa tz ü o n 5,5 d. H. der Lokalkirchen st euer zugrunde, gegen 6 i). $). im Vorjahre. Erwähnt sei in diesem Zusammenhänge daß in einer längeren Eingabe einer Reihe von Mitgliedern der Gesamtkirchengemeindevertretung die Durchführung weitestgehender Sparmaßnahmen zwecks Bemessung des Ausschlagssatzes für die Kirchensteuer 1932 auf h ö ch ft c n s 5 v. H. gefordert worden war. Von anderer Seite stand demgegenüber der Vorschlag, auch für das neue Haushaltsjahr der Kirchengemeinde wieder 6 v. H. Lokalkirchensteuer zu erheben. Der Gesamtkirchenvorstand beschloß, nach Vornahme von mancherlei Abstrichen, die Festsetzung von 5,5 o. H. Lokalkirchen- fteuer in Vorschlag zu bringen. Die Unterzeichner der auf 5 o. H. Kirchensteuer gerichteten Eingabe glauben jedoch in dem Voranschlag noch weitere Ersparnis- möglichkeitcn erblicken zu können, die es gestatten würden, den Ausschlagssatz der Kirchensteuer für 1932
DieZagd v Ueberall in der Ratur regt sich neues Leben spricht frisches Grün und leuchtet der Frühlingsblumen bunte Krone. 2m 2agdrevier hat die Sah- und Heckzeit begonnen, und die Brut steht vor der Tür. Deswegen hat bas Gesetz die Mehrzahl unserer jagdbaren Tiere unter seinen Schuh genommen Doch damit allein ist es nicht getan. Oberste Pflicht des 2ägers ist es, dem. was da heranwächst und was er einmal ernten will, jeden Schutz angedeihen zu lallen. 2e mehr er die Ruhe im Revier sichern kann, um so größer wird der Erfolg sein. Wo bei Tag und vor allem bei Rächt Hunde jagen und hetzen, und wo herrenlose herumstrolchende Katzen die 2ung- halen zehnten, ist alle Liebesmühe um eine Hebung der 2agd umsonst. Rur energisches Durchgreifen gegenüber dieser größten Gefahr für die Reviere verspricht Besserung.
Fuchs. Marder, 2ltis. Wiesel haben 2unge, und ihre Raubtätigkeit ist daher besonders stark. Wo man die Fuchsgehecke nicht auslaufen lassen will, kommt die Zeit zum Graben der Baue heran. Dor allem aber muß die Riederjagd vor dem Wiesel geschützt werden. 2n jedem gut gepflegten Revier müßten jetzt in Hecken. Durch- lässen. Steinhaufen usw. die Wieselkastenfallen fängisch stehen. Die Unkosten sind gering, zumal wenn man bedenkt, daß jeder Satz Hasen, jedes Gelege und auch zahlreiche Alttiere verloren sind, wenn das Wiesel sie erreichen kann. Hinzu kommt, daß es der Katze gleich die Bäume und Sträucher nach Vogelnestern absucht. Leider verkennen die meisten Revierinhaber die Gefahr vollkommen und wiegen sich in Sicherheit, weil die Lebensweise des schlanken Räubers diesen wenig in Erscheinung treten läßt.
Die Rrähen, Elstern und Dohlen haben sich gepaart und sind beim Horstbau, oder sie brüten schon. Don 2ahr zu 2ahr wächst die Krähenplage. Denn natürliche Feinde hat das schwarze Gelichter kaum noch. Den Habicht hat man vertilgt. wo man ihn bekam, und den Wanderfalken desgleichen. Die riesigen Schädigungen der Landwirtschaft durch die von 2ähr zu Fahr wachsenden Schwärme der Winterkrähen haben schon zur Erwägung internationaler Abwehrmaß- nahmen geführt. Eben so groß ist aber im Verhältnis die Gefahr, die im Frühjahr und Sommer vor allem dem Riederwild droht. Von der Spitze eines Feldbaumes aus, oder tief über das Feld hinfliegend, oder zu Fuß jede Deckung absuchend. meist zu zweien, beobachten die Krähen alles, was sich in ihrem 2agt)gebiet ereignet. Wehe dem Gelege, wehe dem Fungwild, das sie entdecken! Das Mindeste, was gesehen muß, ist das Ausiuchen der Horste, die nach einiger Beobachtung der Ristmaterial tragenden Vögel leicht zu sinden fein werden. Abschuß am Horst beim Anflug oder beim Abflug, zu dem man den Brutvogel durch Klopfen an den Stamm veranlaßt hat, oder auch der Schuh in den Horst sind unerläßliche Dekämpfungsmethoden. Man schieße aber nie planlos in jeden Horst. Denn alte Krähenhorste werden gern von zu schonenden Raubvögeln, wie Bussarden. Falken und Eulen als Brutstätte angenommen. Auch hier: erst an- sprechen — dann schießen! Vielfach wird aller»
noch unter 5,5 v. H. festzusetzen. Bei dieser Sachlage, in deren Mittelpunkt 6ei aller Wahrung der berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Kirchengemeinde das Bestreben nach möglichst weitgehender steuerlicher Entlastung der Gemeindemitglieder steht, dürfte der morgigen Sitzung der Gesamtkirchengemeindevertre- hing besondere Bedeutung zukommen.
Lornotizen.
— Tageskalender für Montag: Coss Leib, 20 Uhr, Frauenvortrag mit Lichtbildern. — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Tabu".
— Aus dem Stadttheaterbüro wird uns geschrieben: Heute, 15.45 Uhr, gastiert einmalig das berühmte Theaterkind der Berliner Reinhardt- Bühnen Erika Graf mit ihrem Märchenenseinble auf der großen Deutschland-Tournee, wo ihr in allen Städten die Kinder zujubelten. Zur Aufführung gelangt das allen großen und kleine^ Kindern ans Herz gewachsene Märchen „Hänsel uno Gretel", mit Gesang und Tanz, zu einem rechten Theaterstück für Kinder umgeformt von Goerner. Besondere Kinderpreise. Ende 17.45 Uhr. — Dienstag, 5. April, Wiederholung des großen Operettenerfolges „Morgen geht's uns gut". Diese Schlaaeroperette von Hans Müller mit der Musik von Ralph Benatzky, die allenthalben höchste Aufführungszahlen erreicht, hat auch in Gießen eingeschlagen. Heinrich Hub als Spielleiter und Hauptdarsteller, Walter M o e h l als Kapellmeister, Ewald B ä u l k e als Tanzmeifter und Solotänzer, führten das Stück zu einem außerordentlichen Erfolg. Beginn 20 Uhr, Ende nach 22.30 Uhr. 25. Vorstellung im Dienstag-Abonnement zu Operettenpreifen.
— Eine öffentliche Kundgebung der NSDAP, findet am Dienstagabend im (Lass Leib statt. Regierungsrat Dr. Müller (Alsfeld) spricht über das Thema: „Der Beamte im nationalsozialistischen Staat". (Siehe heutige Anzeige.)
Nachfendung von Postsendungen. Zu Anträgen auf Nachsendung von Postsendungen sind möglichst die amtlichen Vordrucke zu benutzen, die an den Postschaltern und von den Postzustellern zur Abgabe bereitgehalten werden. Die Verwendung dieser amtlichen Vordrucke gewährleistet die pünktliche Rachsendung der Post und liegt daher im Vorteil der Empfänger.
*’ Die Abgabe ausländischer Roten. Das Reichsbankdirektorium hat auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung die Anordnung erlassen, daß von dem Erwerber ausländischer Roten im Rahmen der Zollgrenze eine schriftliche Erklärung zu verlangen ist, aus der hervorgeht, 1. daß die Roten für die Durchführung einer Reise des Paßinhabers benötigt werden; 2. daß eigene Bestände an ausländischen Roten nicht vorhanden sind: 3. daß dem Erwerber bekannt ist, daß Zahlungsmittel nur bis zu 200 Mk. über die Grenze verbracht werden dürfen, und daß er verpflichtet ist, die erworbenen Werte, soweit sie nicht benötigt wurden, der Reichsbank oder einer Devisenbank wieder anzubieten.
** Sterbefälle in Gießen. 2n der </Cit vom 16. bis 31. März verstarben in unserer Stadt: 16. Katharine Dörmer geb. Engel, Wwe., 51 Fahre, Liebigstcaße 17; W Frieda Haferkorn geb. Meier, ohne Beruf, 74 Fahre, Plockstr. 11: 22. Reinhard Mickel, Pfarrer i. R.. Kirchenrat. 85 Fahre, Marburger Str. 79; 23. Margarete Lehr- mund geb. Schütz, Wwe., 62 2ahre, Kaplans-
im April.
dings diese Abwehr nur ungenügend fein. Und wie soll der Besitzer einer reinen Feldjagd sich helfen, wenn die Horste der schwarzen Feinde über der Grenze im Wald stehen und dort nichts gegen sie geschieht? Hier hilft nur das sonst bei dem Fäger verpönte Gift, und zwar sollte es nur in der Form von Phosphoreiern angewendet werden, der einzigen Form, die auch in Preußen ausdrücklich staatlich genehmigt ist.
2n Waldrevieren denke man vor allem an die Salzlecken! Der April mit seinem ersten Grün ist bekanntlich für das Rehwild immer gefährlich, wenn es sich nach monatelanger Trockenüsung nun gierig auf die Grünäsung stürzt. Fm Rotwildrevier wird man daneben den Suhlen seine Aufmerksamkeit schenken, sie reinigen oder auch, wenn sie fehlen, verfuchen, an geeigneten Stellen solche anzulegen.
Wenn im Feldrevier Hecken usw. fehlen, kann durch Pachtung einzelner Aecker und Bepflanzen mit Topinambur u. ä. für Deckung gesorgt werden. Wertlose Stellen, wie alte Lehmgruben. Steinbrüche usw. lassen sich mit geringen Kosten in Remisen verwandeln. Leider scheut man gerade heute meist die Kosten dafür, und berechnet nicht, daß sich die Ausgaben in höherer Strecke bald bezahlt machen. Für alle diese Hegemahnahmen ist es jetzt die höchste Zeit.
Die eigentliche Jagd tritt dagegen zurück. R o t- und Damwild haben Schonzeit. Die Hirsche schieben neu. 2m Schwarzwildrevier frischen die Bachen noch.
Der R e h b o ck ist mit der Bildung seines neuen Gehörnes meist zu Ende und fegt. Es lohnt sich für den 2äger schon einmal, an den Plätz- und Fegestellen zu pirschen und zu sitzen, um seine Bocke kennenzulernen. Besser jetzt, als wenn die Schuhzeit herangckommen ist, und wenn dann oft die beschauliche Ruhe zu einem sicheren Ansprechen fehlt.
Die Hasen sehen und rammeln. Rach dem trockenen Verlauf des März darf man vielleicht darauf Höften, dah der erste Satz gut durchkommen wird.
Die Wildhühner stehen in der Balz. 2m Dergwald singt der Auerhahn im Morgendämmern sein eigentümliches Minnelied, in Moor und Heide kullert der Birkhahn und im Riederwald ist der H a s e l h a h n ein hitziger Kämpfer mit seinen Artgenossen. Wie sie, so hat auch der Fasan noch Schuhzeit (die Hennen aller genannten Arten sind natürlich geschützt!), dessen rauhen Dalzruf man jetzt auch in unseren Wäldern hören kann. Leider viel zu wenig! Der Fasan verdiente jagdwirtschaftlich eine viä größere Beachtung. Bor allem am Abend läht der R e b h a h n seinen Lockruf Horen.
Die Enten reihen und brüten auch schon. 2n den Wiesen liegen die Bekassinen und lassen im Dämmerlicht ihren Dalzruf aus der Luft ertönen, der ihnen den Ramen der „Himmelsziege" eingetragen hat. Der Schnepfen st rich, der in diesem Jahr durch den langen Rachwinter gar nicht in Gang kommen wollte, kann noch bis zum 15. April ausgeübt werden.
Hubertus.
gaffe 10; 23. Heinrich Künz, 3 2ahre, An der Kläranlage 66; 24. Luise Oechler, ohne Beruf, 77 Fahre, Seltersweg 30; 25. Elise Gondner geb. Feuerstein. Wwe., 80 Fahre, Steinstr. 84; 25. Marie Pfihner geb. Wagner. 56 Fahre. Wall- torftr. 7; 26. Marie Pietsch geb. Schild. Wwe., 81 Fahre, Hessenstr. 5; 26. Elisabetha Arnold geb. Find. 66 Fahre, Teufelslustgärtchen 8; 27. Margarete Heubinger geb. Dauer, 30 Fahre, Mühl- strahe 2; 29. Sophie Kölle geb. Kraiker, Wwe., 83 Fahre, Ludwigsplah 14; 30. Elise Thöt geb. Schieck, Wwe., 71 Fahre, Dleichstr. 33.
•• 30-Tage-Fahrt auf dem Nürburgring. liebet diese völlig neuartige, von der D. A. P. A. G. unter Mitwirkung des Automobilclubs von Deutschland und des A. D. A. C. ausschliehlich unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten durchgeführte Gebrauchsprüfung sprach dieser Tage im Rahmen eines Gesellschaftsabends des Oberhess. Automobil-Elub (A. v. D.) in Gießen Herr Hans D e u h e n aus Krefeld, Mitglied des Repräsentantenausschusses des A. v. D., der als dessen Delegierter jene anstrengenden Wochen unentwegter Tag- und Racht- arbeit auf dem Rürburgring selbst mitgemacht hat. Der Vortragende erläuterte zunächst den Sinn und Zweck dieser bisher größten Wirt- schaftlichkeitsprüsung der Welt für Kraftwagen und belegte dann mit ausführlichem Zahlenmaterial die vielseitigen Ergebnisse der Fahrt, deren Nutzanwendung für jeden Kraftwagenbesitzer von außerordentlichem Wert sein wird. Ergänzende Ausführungen, sowie ausgezeichnete Lichtbilder und zwei lebendige Filme gaben den Zuhörern ein anschauliches und imposantes Dild von der vorbildlichen, umfangreichen Organisationsarbeit, die in jenen Tagen auf dem Nürburgring geleistet worden ist. und von der freudigen Hingabe aller 'Beteiligten an die gemeinsame Ausgabe. So hat die 30-Tage-Fahrt auf dem Nürburgring erneut den überzeugenden Beweis dafür erbracht, daß das Kraftfahrzeug, wenn cs zweckentsprechend ausgewählt, dazu richtig verwendet und behandelt wird, als Beförderungsmittel für Personen und Lasten einen Höchstgrad von Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht hat und damit zu einem der wichtigsten Faktoren unseres heutigen Verkehrswesens geworden ist.
" Einheitskurzschrift lernen ist das Gebot der Stunde für untere Fugend, denn die Kurzschrift wird heute sowohl in allen größeren kaufmännischen Betrieben, als auch von der Beamtenschaft gefordert. Die Beschäftigung mit der Kurzschrift ist eine Geistesschulung fürs ganze Geben von nicht zu unterschätzendem Werte. Fe früher man damit beginnt, desto besser ist es, denn nur durch jahrelange anhaltende Hebung kann die Kurzschrift eine Helferin in dem heutigen Existenzkampf werden. Fn der Goetheschule — West- anlagc — eröffnet der Kurzschriftverein von 1861 am Donnerstag. 14. April, 19 Uhr, wiederum einen Anfängerlehrgang unter Leitung eines staatlich geprüften Kurzschriftlehrers. Die weitere Ausbildung erfolgt in 8 Kursen, von denen jeder den Anschluß an den vorhergehenden darstellt. Methodisch gut geschulte llnterrichtsleiter fördern die Kursusteilnehmer bis zur Höchstleistung. Man beachte die heutige Anzeige.
*♦ 166 Lehrkräfte treten freiwillig in den R u h e st a n d. Wie bereits berichtet, hatte der Minister für Kultus und Bildungswesen den
über 62 Jahre allen aktiven Lehrern und Lehrerin« nen der Volks- und höheren Schulen anheimgestellt, zugunsten der Junglehrer freiwillig in den Ruhestand zu treten. Die Zahl der Volksschullehrer und -lehrerinnen, die diesem Ersuchen entsprochen haben, Hal sich jetzt auf 126 erhöht. Außerdem haben noch 40 Lehrkräfte von höheren Schulen sich zum freiwilligen Uebertritt in den Ruhestand bereit erklärt.
Kleine Strafkammer Gießen.
'Gießen, 1. April. Ein Dureaubeamter verfolgte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Alsfeld, durch dos er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 30 Mark Geldstrafe verurteilt worden war. Er war an einer Straßenkreuzung in Alsfeld in seinem Auto mit einem anderen Kraftwagen zusammengefloßen; fein Wagen war durch den Zusammenprall auf den Bürgersteig gedrängt, und eine dort gerade gehende Frau war an der Schulter verletzt worden. Das Verschulden des Angellagten wurde auch heute darin gesunden, daß er das Vorsahrtsrecht des andern Autos nicht beachtet hatte. Für die Frage der Körperverletzung war es gleichgültig, ob die Frau durch das Auto angefahren und gegen das anliegende Haus geschleudert worden, oder ob diese Folge das Ergebnis einer schreckhaften Bewegung war. Die Berufung wurde zurück gewiesen.
Aufgehoben wurde ein Urteil des Amtsgerichts Grünberg, durch das ein Kaufmann von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung mangels Beweises freigesprochen worden war. Der Angeklagte hatte mit seinem Auto auf der Landstraße Radfahrer überholt, und zwar in dem Augenblick, wo die Straße dadurch verengt war, daß die hinten befindlichen Radfahrer die vor ihnen Fahrenden zu überholen versuchten. Außerdem war er trotz erheblichen Nebels mit bedeutender Geschwindigkeit gefahren. Unter Aufhebung des ersten Urteils wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt.
Amtsgericht Gießen.
Der Dieb, der sich in der Neuen Däue am 26. und in der Bahnhofstraße am 28. Fanuar in die Mansarden von Häusern eingcschlichen und einem Gesellen bzw. einem Hausmädchen 6 Mk., sowie einen Siegelring, bzw. eine Tasche mit etwa 12 Mk. Fnhalt aus unverschlossenen Behältern gestohlen hatte, wurde mit zehn Monaten Gefängnis bestraft. Er war bereits 65 2ahre alt und trieb sich ohne festen Wohnsitz in ö"r Welt herum; vorbestraft war er schon häufig. Fn dem letzterwähnten Fall war der Mansardendieb von der Frau des Hauses beobachtet worden, als er einen auf dem Gasmesser liegenden Schlüssel an sich nahm, damit das Zimmer des Hausmädchens aufschloß und darin verschwand. Die Frau schlug Alarm, und der Dieb konnte unmittelbar nach dem Diebstahl festgenommen und der Polizei überliefert werden.
Kein anderer Grund, als Parteifanatismus, der durch eine am nämlichen Tage abgehaltene nationalsozialistische Versammlung noch geschürt worden war, veranlaßte nach Schluß derselben einen Kommunisten, einem Nationalsozialisten auf der Straße mit seinem beschuhten Fuß einen Tritt auf den Oberschenkel, der blutige Spuren hinterließ, zu versehen. Die Parteileidenschaft, deren Wogen damals hoch gingen, fand bei der Strafzumessung weitgehende Berücksichtigung, und der noch unbestrafte Angeklagte wurde unter Zubilligung mildernder Umstände nur zu einer Geldstrafe von 10 Mk. verurteilt.
Ein zudringlicher Hausierer mußte in einem Nachbarort, da er trotz mehrfacher Aufforderung nicht ging, mit Gewalt aus der Hofreite entfernt werden. Bei dieser Gelegenheit setzte er dem Sohne des Hausbesitzers eine Scheinpistole. die ganz das Aussehen einer richtigen Pistole hatte, auf die Brust. Der Bedrohte hielt diese ebenfalls für eine solche; er mußte schon wegen der Degleitumstände der Drohung deren Verwirklichung befürchten. Nicht kam es darauf an, ob die Drohung ausführbar war oder nicht. Der Angeklagte erhielt wegen Hausfriedensbruchs eine Geldstrafe von 10 Mk. und wegen Bedrohung eine solche von 20 Mk.
Inhaltlich eines ihm zugegangenen Strafbefehls hatte ein Wirt das Verweilen von Gästen weit über die ihm und der Polizei gebotene Polizeistunde in seiner Wirtschaft geduldet. Sein Einspruch hatte keinen Erfolg. Doch kam er mit einer Geldstrafe von nur 3 Mk. davon Nach Ansicht des Gerichts hatte er zwar viel, aber noch nicht genug getan, um den Gästen den weiteren Aufenthalt in der Wirtsstube zu verleiden. Das Oeffnen der Fenster Mnd das ileber- einanderstellen der Tische und Stühle reichten nicht aus. Dem Wirt standen aber noch andere geeignete Mittel zur Verfügung, um seinen Geboten Nachdruck zu verschaffen. Er wandte sie aber wohl mit Rücksicht auf seine Gäste nicht an.
Wettervoraussage.
Die über England und dem Kanal liegende Storung hat mit dem Vorschub ihrer Warmluft Temperaturanstieg gebracht, so daß die Morgenwerte schon über 10 Grad lagen. Die kühle Luft an der Rückseite des Druckfallgebietes wird zunächst die warme wieder wcgräumcn und dabei Anlaß zu Schauern geben, die sogar schon von Gewittercrjchei nungen begleitet sein dürften, lieber Island ist eine neue Störung im Anmarsch, die wahrscheinlich später wieder Einfluß auf die Wetterlage gewinnen wird.
Aussichten für Dienstag: Wechselnd wolkig mit Aufheiterung, Regenschauer, zum Teil gewitterhafter Art.
Aussichten für Mittwoch: Anzeichen für Milderung und schlechtes Wetter vorhanden.
Lufttemperaturen am 3. April: mittags 15,2 Grad Celsius, abends 9,6 Grad, am 4. April: morgens 11,2 Grad. Maximum 15,5 Grad, Minimum 9,2 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 3. April: abends 9,4 Grad, am 4. April: morgens 7 Grad Celsius. — Sonnenfcheindauer 5% Stunden.
Sprechstunden der Redaktion.
11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstag nachmittag geschloffen.
Der richtige Weg zur Erlangung schöner weißer Zähne Beseitigung^ ^es häßlich Gefärbten
Zahnbelages ist folgender: Drücken Sie einen StranoChlorodont. Zahnpaste auf die trockene Chlorodont-Zahnbürste(SvezIalbürste mit gezahntem Lorstenschnw), bürsten Sie Ihr Gebig nun nach allen «Seiten, auch von unten nach oben, tauchen Ste erst fegt die Bürste in Wasser und spülen Sie mit Chlorodont-Mundwasser unter Gurgeln gründlich nach. Der Erfolg wird Sie überraschen! Der mißfarbene Zahnbelag ist verschwunden und ein herrliches Gefühl der Frische bleibt zurück. Hüten Sie sich vor minder- wertigen. billigen Nachahmungen und verlangen Sie ausdrücklich Chlorodont-Zahnpaste. Unier-Vorlriegspreise.


