Aus der Pwvinzialhauptüadt.
ließen, den 1.Rodember 1932.
Oie Zuschüsse
zur Wohnhaus Instandsetzung.
Don der Bürgermeisterei Gießen wird uns geschrieben:
2n Hausbefitzerkreisen taucht hartnäckig die Behauptung aus, die Stadt Gießen würde den größten Teil der sür den Gießener Hausbesitz bereitgestellten Beträge für die Instandsetzung von Wohnhäusern für sich verwenden. Die Stadt lasse jetzt mit Hilfe dieser Gelder einen großen Teil ihrer Häuser wieder in Stand sehen.
Diese Auffassung ist durchaus irrig. Bezu- schußt werden nur Instandsehungsarbeiten an Wohngebäuden, di« vor dem 1. 3u(i 1918 bezugsfertig hergestellt waren. Damit scheidet der gaiM städtische Wohnhausbesih so gut wie aus. Denn die Stadt besaß vor dem Kriege lediglich einige alt« Häuser im Stadtinnern, von denen z. 3- vier in Stand gesetzt werden. Hierzu sind Reichszufchüsse in einer Gesamthöhe von rund 800 Mk. beantragt worden. Ob dieser Betrag, der auch von vielen Privathausbesitzern erreicht wird, überhaupt genehmigt werden wird, steht dahin, denn während die Anträge von Privathausbesitzern von der Stadt entschieden werden, müssen di« Anträge der Stadt um Zuteilung von Reichszuschüssen dem Ministerium des Innern (Arbeit und Wirtschaft) in Darmstadt zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden.
Eine Bevorzugung der Stadt auf Kosten der Privathausbesitzer findet also unter keinen Um» ständen statt.
Eröffnungsfeier -er Volkshochschule.
3m Großen Hvrsaal der Universität fand am Samstagabend die Eröffnungsfeier des Wintersemesters 19 3 2/33 der Gießener Volkshochschule statt. Ein stattlicher Kreis von Zuhörern hatte sich dazu eingefunden. Das Kammerorchester der Volkshochschule, Las es sich zur Aufgabe gemacht hat, beste deutsche Haus- und Konzertmusik (Musik früherer Jahrhunderte. Werke bester Tondichter, selten aufgeführte Komposition) zu pflegen bzw. wieder ausleben zu lassen, leitete den Abend ein. Das' Orchester hat sich unter der Leitung von Musiklehrer Franz Bauer jun. zu einem recht stattlichen KlanAörper entwickelt und dank der sorgfältigen Leitung und dank des Eifers aller Mit- Äieder eine künstlerische Höhe erreicht, die dollste Anerkennung und alle Beachtung verdient. Mit einer Ouvertüre von Lullet) forderte das Orchester die Aufmerksamkeit der Zuhörer heraus. Sodann brachte Professor Messer Erzählungen, Gedichte, Skizzen usw. von Frau PaulaM e s s e r- Platz (f) zum Dortrag. Zunächst hörte man eine Erzählung, eine Schilderung der religiösen Entwicklung eines Mädchens vom frühen Kindesalter an und des Kindes Kampf um die Erkenntnis des Guten und Dösen, sein Sehnen um Gottnähe und Bewußtsein des Göttlichem Wort und Sinn dieser Erzählung fanden sinngemäße Aufnahme und Fortführung im Musikalischen durch das Adagio der Sonate in Eis-Moll von L. van Beethoven, das von Frau Elfriede Fischer in vollendeter Meisterschaft am Klavier wiedergegeben wurde. Der Musikdarbietung folgten dann Rezitationen von Gedichten, die unter den Titeln .Ahnung der Ewigkeit", »Bekenntnis". »Tage des Glücks", „Werden" und „Sehnsucht" Aus
druck einer Weltweite suchenden Seele waren. Zwei Skizzen „Don der Insel der Verborgenheit". »Die Diebin" gaben der Schriftstellerin Gelegenheit, zartesten Empfindungen Raum zu geben und psychologischen Feinheiten (in der Seele eines Kindes) nachzuschürsen. Eine Erzählung in Tagebuchform unter dem Titel „Elmau". in der die Welt einer Fronten, einer Genesenden und ihr Wunsch zur Wiederaufrichtung ihres (Innenlebens an der Großartigkeit einer sie umgebenden Aatur zum Ausdruck gebracht war, beschloß den Reigen der Rezitationen. Mit der l. Grundfuge aus der »Kunst der Fuge" von Ioh. Seb. Dach, vom Kammerorchester sehr charakteristisch wiedergegeben, fand der Abend seinen Abschluß.
Bornotizeir.
— Aus dem Stadttheaterbüro wird uns geschrieben: Heute, 20 älhr, 5. Vorstellung im Dienstag-Abonnement; Ladislaus Fodors jüngstes Werk, das Lustspiel »Roulette" unter Karl He Ysers Spielleitung, Ende 22 Tlhr. Gewöhnliche Preise. — Für Mittwoch ist unter der Spielleitung von Oberfpielleiter Peter F a s s o t t die Erstausführung eines »Stückes, das noch gemacht werden soll", „Sechs Personen suchen einen Autor" von Luigi Pirandello angesetzt. Die In- tenkam bringt mit der Aufführung dieses Werkes erstmalig ein Werk dieses geistreichen Italieners zur Aufführung. Pirandello, eine Hoffnung der italienischen Theaterliteratur, war schon lange an den Bühnen des Auslandes bekannt, ehe er 1924 in Wien mit diesem Werk erstmalig an einer deutschen Bühne zur Ausführung kam. Gewöhnliche Preise. 20 bis 22 älhr.
— Wahlversammlung der Zentrumspartei. Heute, 23.15 Llhr, findet im Katholischen Dereinshaus eine öffentliche Wahlversammlung der Zentrumspartei statt. Redner find Reichstagsabg. Schwarz (Frankfurta. W.) und Landtagsabg. Ministerialrat Hoffmann (Darmstadt). (Siehe gestrige Anzeige).
** Silberne Hochzeit. Lokomotivführer Heinrich Reh und Ehefrau Elisabeth, geb. Wagner, Mittelweg 24 dahier, begehen am 8. November das Fest der silbernen Hochzeit.
Schweinerotlauf. Das Polizeiamt teilt mit: In dem Schweinebestand des Landwirts Hch. Noll VII., Gießen, Neustadt 47, ist Schweinerotlauf festgestellt. Gehöftsperre ist angeordnet.
Amtsgericht Gießen.
Wegen Unterschlagung ivurde di« Ehefrau eines hiesigen Kaufmanns zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Sie hatte eine versenkbare Nähmaschine für 275 Mark unter ausdrücklichem Vorbehalt des Eigentums des Vertäufers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf Kredit gekauft, sie aber bereits vorher weiterveräußert. Den Damen ihres Käufers zu nennen, weigert« sie sich, so daß dem Lieferanten jede Möglichkeit genommen ist, wieder zu seinem Eigentum zu kommen. Deshalb besonders verfiel sie der immerhin hohen Strafe, obwohl sie noch nicht vorbestraft war.
Die Vorfälle, über die weiterhin verhandelt wurde, hatten das Gemeinsame, daß sie sich auf offener Straße abspielten. Zwei Fälle ließen sich auf politische Teweggründe der Täter zurück- führen. Beide Male handelte es sich um denselben nationalsozialistischen Arbeiter, der in der vorletzten Sitzung wegen ebenfalls auf offener Straße begangener Körperverletzung auf Grund des
Kein handwerksmäßiger Betrieb.
Ein interessanter Streitfall vor dem provinzialausschuß.
wann ist ein Gewerbebetrieb als handwerksmäßiger Betrieb anzusehen und zur Zahlung der Handwerkskammerbeiträge verpflichtet?
Mit dieser Frage hatte sich am Samstag der Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen zu befassen. Die Firma Winter- Hoff, Gießen, betreibt neben einer Drogerie eine Photohandlung, der eine Photo-Werkstatt ange- schlossen ist, in der Platten und ‘Silme entwickelt und Abzüge und Vergrößerungen angefertigt werden. Diese Photowerkstätte wurde nachttäglich in die Handwerksrolle ausgenommen.
Hiergegen erhob die Firma, gestützt auf den bereits erfolgten handelsgerichtlichen Eintrag, Einspruch mit der Begründung, daß zu dem Betrieb einer Photohandlung zwangsläufig eine Photowerk- statt gehöre, deren Tätigkeit jedoch nicht als handwerksmäßige Arbeit angesprochen werden könne, weil photographische Apparate repariert werden müßten und die Bearbeitung von Amateuraufnahmen erfolge. In der Photowerkstatt selbst würden keine Ausnahmen seitens der'Firma gemacht. Auch sei hierin kein gelerntes und fachlich geschultes Personal beschäftigt; der in Frage kommende Betrieb, der nicht einen derartigen Umfang angenommen habe, daß eine Eintragung hierauf gestützt werden könne, unterscheide sich von dem einttagungs- pflichtigen Photographengewerbe dadurch, daß es sich hier um einen Hilfsbetrieb zum Hauptgeschäft handle. Aus dem Artikel der Firma im „Gießener Anzeiger", betitelt: „Etwas über eine moderne Dunkelkammerwerkstatt" könne keinesfalls eine Eintragungspflicht hergeleitet werden, da es sich hier nur um eine Reklame für das g e - famte Photogeschäft handle.
Di« Hessisch «Handwerkskammer in Darmstadt vertra den Standpunkt, daß die Photowerkstatt nach ihrem Umfang, ihrer gan- -en Arbeitsweise und der Art der Kundenwerbung als ein eintragungspflichtiger Rebenbetrieb an5^rtc9,7n fct* öumal auch besonders fachlich vor- geoildetes Personal für die Photo technischen Ar- betten beschäftigt werde, und die Arbeiten einen derartigen Umfang angenommen hätten, daß bereits eine selbständige Kundenwerbung in erheblichem Umfang eingesetzt habe, die den Betrieb als eintragungspslichtig erscheinen lass«. Die Handwerkskammer bezog sich hierbei auf Entscheidungen des Reichswirtschaftsgerichts und auf das bereits erwähnte Inserat im „Gießener Anzeiger". Sie beantragte, den Einspruch der Firma abzulehnen.
Das KreisamtGießenhat durch Beschluß vom 31. August 1932 festgestellt, daß die Firma Winterhoff nicht verpflichtet sei, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, da der Handwerksbetrieb — hier die Photo-Werkstatt — zweifellos als Hilfsbetrieb zum Handelsgeschäft anzusehen sei.
Gegen diesen Bescheid erhob die Handwerkskammer Klage bei dem Provinzialaus
s ch u ß mit dem Antrag, die Entscheidung des Kreisamts Gießen aufzuheben und die Firma Winterhoff für eintragungspflichtig zu erklären.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Provinzialausschuß wurden der Vertreter der Firma, der Handwerkskammer, sowie Vertreter der Industrie- und Handelskannner Gießen eingehend vernommen. Die Vertreter der Industrie- unö Handelskammer Gießen legten die Gründe dar, nach denen die Firma nicht eintragungspflichtig sei. Der Vertreter der Firma, Otto Winter- hoff, bezeichnete das Photo-Geschäft als ein Saisongeschäft und die Pswto-Wertstatt als einen ausgesprochenen Hilfsbetrieb, in dem Personal beschäftigt werde, das keine handwerksmäßige Vorbildung besitze, daß z. D. der Letter der Photo- Werkst^tt ein Gärtner sei. Was die Werbung für fernen Photobetrieb angehe, so sei es ganz selbstverständlich, daß man auch einmal di« Dunkelkammerarbeit mit in die Reklame bringe. Herr Winterhoff gab ferner, um den Umfang seiner Photo-Werkstatt klarzulegen, «inen Lieb erblick über die in seinem Drogen- und Photobetrieb beschäftigten Angestellten, sowie über die Angestellten, die lediglich in der Werkstatt tätig sind. Er verwies hierbei auch auf Frankfurter Verhältnisse, wo Photowerkstätten mit 30 bis 50 Angestellten arbeiteten und keine 'Beiträge zur Handwerkskammer zu zahlen hätten. Soeben könne er in der Photo-Wertsta tt mit einem Angestellten auskommen. Trotzdem beschäftige er 3 bis 4 Angestellte, um im nächsten Frühjcchr und Sommer geschultes Personal zu haben. Er 6 en an fragte Klage abweisung.
Der Vertreter der Handwerkskammer wiederholte im wesentlichen die bereits erwähnten Ausführungen der Handwerkskammer.
Rach geheimer Beratung erkannte der Provinzialausschuß für Recht, die Klage der Handwerkskammer Darmstadt als unbegründet zurückzuweisen und die Kosten des Verfahrens der Klägerin zur Last zu setzen.
Die Firma Winterhoff ist hiernach von der Zahlung der Handwerkskammerbeiträge befreit.
Im weiteren Verlaufe der Tagesordnung erkannte der Provinzialausschuß für Recht:
1. Die Klage der Elisabeth Mortaigne in Gießen gegen den Bescheid der Bürgermeisterei Gießen vom 11. Mai 1932 wegen Versagung der Erlaubnis zum Betriebe eines Unternehmend zur Abgabe von Milch als unbegründet zurückzu- weisen und die Kosten des Verfahrens der Klägerin zur Last zu sehen. — Streitwert 500 Wk.
2. Die Klagen der Dezirksfürsorgeverbände a) der Stadt Frankfurt a. M. gegen den Kreis Friedberg wegen Erstattung von Fürsorgekosten für Hans Äowotnh aus Potsdam; b) der Stadt Hannover gegen die Stadt Gießen wegen desgleichen für Fritz Plönings aus Klötze als unbegründet kostenpflichtig zurückzuweisen.
§ 223a (Str.G. B.) und § 12 der Rotverordnung Dom 14. Iuni 1932 zu 6 Wochen Gefäng- n i s verurteilt worden ist. Diesmal erhielt er auf Grund der nämlichen Gesetzes stellen eine solche von insgesamt 6 Monaten. Er war auch in den beiden vorliegenden Fällen der Angreifer, die Angegriffenen waren politische Gegner von ihm, Reichsbannerleute bzw. ein Kommunist. Ihre politische Einstellung war ihm bekannt. Der erste Fall ereignete sich am Rachmittag des Tages der letzten Reichstagswahl, 31. 3uili l. I. Der Angeklagte begegnete in der Wolkengasse einem politischen Gegner, den er verhöhnte und welchem er sein Reichsbannerabzeichen abriß: bann fiel er über dessen Begleiter her und versetzte ihm mehrere Faustschläge und Fußtritte, obwohl ihn seine eigenen Gesinnungsgenossen davon abzuhalten suchten. Der ander« Vorfall, an dem noch e n zweiter Angeklagter beteiligt war, spielte sich ebenfalls in oer Rahe der Wolkengasse ab. Auch hier erhielt der verletzte Kommunist Fußtritt«, die ihn zu
Fall brachten, und Schläge mittels eines Schlagrings und eines Schulterriemens. Der Verletzte lag eine Woche in bet Klinik und war einige Wochen arbeitsunfähig. Die Strafe des zweiten Angeklagten lautete awf 3 Monate Gefängnis.
Gelegentlich der Einweihung des Kaufhauses „Karzentta" sammelten sich davor viele Rcu- gienge, und es drohte ein Menschenauflauf. Ihn zu vermeiden, wurden die stehenbleibenden Passanten polizeilich zum Weitergehen aufgefordert. Der Angeklagte war hierüber ungehalten und gab in beleidigender Weise dem amtierenden Wachtmeister seine Meinung dahin kund, er verstehe nichts von den in solchen Fällen eingreifenden Vorschriften. In derselben Rächt beleidigte er gelegentlich einer polizeilichen Festnahme eines Ruhestörers, mit der er gar nichts zu tun halle, einen anderen Wachtmeister in bezug auf seinen Beruf in ganz ähnlicher Weise. Die Beleidigungen trugen ihm eine Geldstrafe von 50 Mark ein.
Abenteuerliches Leben im Weltkrieg
Glück und Ende der englischen Meisterspionin Louise Marie de Bettignie. 23orß Klaus Jürgen Wille.
Don der Nordseeküste in der Nähe Antwerpens, dem Kanal entlang, der Maas und Schelde mit= einanider verbindet, zieht sich südwärts der „T o - deszaun", jene elektrizilätsgeladene Grenze aus schimmernden Kupferdrähten, in der oft tagelang die verkohlten Leichen belgischer oder sranzösiicher Spione hängen, und die alle Deserteure und Ueber- läufer hassen in ohnmächtiger Wut. Nichts hilft: immer mehr häufen sich in den Akten der deuvichen Grenzschutziommandos die kurzen Vermerke: „Unbekannt, tot. Im Zaun hängen geblieben!"
Aber irgendwo — das wissen auch die deutschen Grenzkommandos — gibt es eine Stelle, wo Menschengeist und Kühnheit gesiegt haben über die starre Technik. Wo diese Stelle ist — diese Frage verfolgt die Kommandanten bis tief in den unruhigen Schlaf auf hartem Feldbett.
Ein Mensch nur kennt diese Stelle, eine Frau. Ost genug schon ist L o u i s e M a r i e d e B e t t i g n ie," die englische Meisterspionin, von dem Dach eines Schweinestalles hart an der Grenze in kühnem Schwung über die schimmernden Kupferdrähle gesprungen, ist ein paar Schritte auf schmerzenden Füßen getaumelt und wurde dann verschluckt von dem Dunkel der Nacht. Hinter ihr und ihrem Tun steht ein Wort: „Ich muß!" Sie muß die 3000 Worte, in winziger Chiffreschrift auf ein hauchdünnes Blättchen geschrieben und auf die Gläser ihrer dunklen Brille geklebt, nach London bringen. Sie muß — 100 000 Menschenleben hängen davon ab ! Was gilt da ihr eigenes?
Wie kam Louise Marie de Bettignie, di.e Tochter eines altfranzösischen Adligen, die einst Erzieherin der Kinder des österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand werden sollte, zur Spionage, zu diesem aufreibenden, neroensressenden Handwerk, das ein S p i e I m i t !d e m Tode ist in des Wortes eigentlichster Bedeutung? Durch Zufall! Als die grauen Schlangen der deutschen Heere sich auf Lüttich zu wälzten, stoh sie zu einer Verwandten nach England und fiel in Folkestone dem Chef des dortigen Nachrichtenkomrnandos in die Hände. Zwei Tage später stand sie vor Colonel Thompson, dem Chef des britischen Spionagewesens, der sie für ein riesiges Honorar verpflichtete.
Monatelang gcht das aufregende Spiel, das Hinüber und Herüber nach London, Paris und dem befaßten Brüssel. Jeder Auftrag wird zur vollsten Zufriedenheit Thompsons ausgeführt, die Honorare der Bettignie wachsen ebenso schnell wie ihr Ruhm. Ein Handschreiben Thompsons bestätigt ihr, daß „ihre Dienste", wie das englische Hauptquartier bezeugen kann, während des Krieges von niemandem übertroffen worden find".
Im «deutschen Gouvernement in Brüssel verliert man allmählich die Nerven. Immer wieder kommen die großen, gelben Aktenbogen, auf denen „sofortige Berichte über unbekannte englische Spionin" gefordert werden und ihre baldige Verhaftung besohlen wird. Eine Meute von Detektiven, Militärpolizisten uwd Spürhunden wird auf Marie de Bettignie losgelassen, aber die Spionin ist schneller, geschickter, gerissener als ihre Verfolger. Bis ... ihr eigener Leichtsinn ihr eine Falle stellt! Mit ihrem weiblichen Adjutanten „Charlotte", aber ausgerüstet nur mit einem Passierschein, geht sie am deutschen Posten vorbei über die Grenze, macht sich laut lustig über die Dummheit des „german soldier". Zwei deutsche Kriminalbeamte — plötzlich aus dem Dunkel auftauchend — stehen vor ihr: „Ausweise bitte!" — Die englische Meisterspionin ist gefangen — durch Zufall!
Die Bettignie leugnet alles. „Charlotte" leugnet alles. Beweise sind nicht zu beschaffen, die Brille mit den Chisfrenachrichten ist zerbrochen. Die deutschen Militärbehörden in Brüssel sind ratlos. Bis endlich Madame T e s e l l i e r auftaucht, eine französische Abenteuerin, die als Sigilantin bei den Deutschen Dienst tut. Sie ist es, die den Beweis erbringt: die Bettignie und die bildschöne „Charlotte" kennen sich, sie haben sich in der Zelle wegen ihrer Aussagen verabredet. Das genügt — das Kriegsgericht tritt zusammen — das Urteil lautet: Todes- strafe!
Generalgouverneur von Vissing begnadigt die Meisterspionin („die ihrem Vaterland große Dienste geleistet hat", wie er ausdrücklich bestätigt) und wandelt die Todesstrafe um in lebenslängliches Zuchthaus. In Sieburg sitzen sie zusammen: die gefährliche Miß C a d e 11, die Gräfin de B e l 1 e v i l ( e (die früher einmal in deutschen Diensten stand), „Charlotte", die Bettignie, ein paar kleinere Spioninnen. Nichts lassen sie unversucht, um zu entfliehen, nichts gelingt. Am 18. August 1918 trifft die Kugel eines deutschen Postens Louise de Bettignie, als sie bei dem Ueberfteigen einer Mauer ertappt wird. Sie wird schwer verwundet, eine Operation ist nötig. Am 27. September 1918 stirbt die englische Meisterspionin im Militärlraittenhaus in Köln.
Fünf Monate später rückt eine Abteilung englischer Soldaten auf den Bichendorfer Friedhof in Köln. Unter den Klängen des „God save the king" wird die Leiche der Bettignie ephumiert und ihr mit der englischen Flagge bedeckter Sarg in die Heimatstadt Lüttich übergeführt, lieber das Grab in heimatlicher Erde rollen die Schüsse der drei Salven, die der toten Kameradin als letzter Gruß nachgesandt werden ...
Buntes
Oer Dirigent darf nicht in sein Haus.
Der berümte holländische Kapellmeister Dr. Willem Mengelberg mußte bei seiner letzten Rückkehr von einer längeren Kunstreise eine un= «ngenehme Erfahrung machen: er konnte nämlich nicht in sein Haus hinein, da dieses von den Behörden versiegelt war, und zwar wegen rückständiger Steuerzahlungen. Mengelberg führt seit vier Fahren einen erbitterten Streit mit dem holländischen Fin-anzamt wegen seiner Einkommensteuer, und nunmehr ist seine ganze Einrichtung bis zur Begleichung dieser Schuld mit Beschlag belegt. Dr. Mengelberg, der vor 61 Iahren in Tltrecht geboren wurde, ist einer der bekanntesten Dirigenten der Gegenwart, der einen großen Teil des Iahres im Auslande zubringt. Er ist nun der Ansicht, daß diese Abwesenheit ihm das Recht gibt, einen beträchtlichen Abstrich von der Eintommensteuer zu verlangen, aber die Behörden wollen auf diese etwas eigentümlich« Forderung nicht eingchen. Infolgedessen muß er jetzt in seiner Heimat Amsterdam im Hotel wohnen.
Wandervögel im Kampf mit Wölfen.
Zwei britische Wandervögel, die eine Tour durch die skandinavischen Berge unternahmen, haben ein aufregendes Abenteuer zu bestehen gehabt. Die beiden jungen Leute, Manning und Gray, waren von einem norwegischen Seehafen aus bis nach dem bekannten Lappendorf Kwick- jock vorgedrungen, das im nördlichsten Winkel von Schweden liegt. Sie waren bereits ganz nahe bei dem Dorf, als die Dunkelheit sie überfiel. Trotz des Schnees und der bitteren Kälte wollten sie in der Rächt nicht weitergehen, sondern beschlossen, in ihren Schlafsäcken die Rächt im Freien zu verbringen. Sie machten ein Feuer, kochten ihr Abendbrot ab und legten sich bann zur Ruhe nieder. Die Gegend ist ein Iagdgrund für Wölfe, die eine schwere Gefahr für die umliegenden Riederlassungen bedeuten. Die Raub- tiere wurden durch das Feuer angelockt und umgaben die Schlafenden, die von ihrem Fauchen erwachten. Manning, der sich zuerst der furchtbaren Gefahr bewußt wurde, feuerte durch den Schlafsack mit seinem Revolver auf die nächsten Wölfe. Der Schuß verscheuchte die Tiere, die in die Dunkelheit zurückwichen, wodurch den Wandervögeln die Möglichkeit gegeben wurde, aus ihren Schlafsäcken herauszukriechen. Bald aber kehrte das ganze Rudel zurück und drang auf sie ein, so daß die Iungens in heißer Schlacht sich ihrer 1
Allerlei.
Haut wehren mußten. Sie erschossen mehrere Wölfe, bis die übrigen entf ohen. Hebet zu- gerichtet und vollkommen erschöpf schleppten sie sich dann in das Dorf, wo sie freundlich aufgenommen und gepflegt wurden.
Neger werden Heller.
Wie die amerikanische Anthropologin Dr. Irene Täuber auf dem letzten Kongreß für Eugenik mitteilte, wird die Farbe der Reger in Amerika immer Heller, obwohl wenig weißes Blut in die Rassenmischung der Reger eindvingt. Die Auflichtung der Farbe ist der Kreuzung dunklerer Reger mit helleren zuzuschreibrn, die es . bereits in größerer Aiizahl gibt Die Zahl der reinblütigen Reger wird in den Vereinigten Staaten immer geringer. Unter den Eltern beträgt ihr Anteil noch 29 Prozent, aber unter den Kindern ist er bereits auf 14 Prozent zurückgegangen. „Die amerikanische Regerbevölkerung wird in Zukunft wahrscheinlich ein einheitlicheres Bild bieten als gegenwärtig", führte die Ee- lohrte aus. »Es wird ein geringerer Prozentsatz reinblütiger Reger einem sehr viel größeren Prozentsatz von Regern gegenüberstehen, die nur etwa di« Hälfte Rcgerahnen haben, während ein kleinerer Bruchteil aus Regern bestehen wird, in denen das weiße Blut überwiegt. Bei dieser Vereinheitlichung wird die Hautfarbe sich zu einer gleichförmigen Tönung entwickeln, die aber allgemein Heller sein wird als bisher."
Japan führt die lateinische Schrift ein.
Rachdem in der Türkei vor einigen Iahren der Diktator Kemal Pascha angeordnet hatte, daß im öffentlichen Leben die lateinische Schrift die türkische zu ersetzen habe, ist jetzt auch das japanische Tlnterrichtsministerium diesem Beispiel gefolgt, nachdem noch vor einem Iahr die Regierung es abgelehnt hatte, auf die nationale japanische Schrift zu verzichten. In der Türkei führte diese Maßnahme, die durch Liebergangsverordnungen langsam verwirklicht wurde, zu einer sehr starken wirtschaftlichen und kulturellen Belebung der Beziehungen zu den Westmächten. Dor einiger Zeit war deshalb eine japanische Abordnung in die Türkei gefahren, um die Vorteile an Ort und Stelle zu studieren. Die neue Anordnung ist in dem nationalen Iapan sehr unbeliebt, weshalb die Regierung zu ihrer Verteidigung ausführt, daß Iapan es sich selbst schuldig sei, in jeder Beziehung im Konzert der Weltmächte als gleichberechtigt mitzuwirken.


