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Nr. 255 Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)Samstag, Zf. Oktober Ml

Handwerk und Krisenzeil.

Wie jeder Berufsstand, wird auch das hessische Handwerk von den Böten der gegenwärtigen Wirtschaftskrise schwer bedrückt. Auftragsmangel oder völliger Auftragsschwund, schwere Lasten steuerlicher, sozialer oder sonstiger Art, mancher­lei Schwierigkeiten und Verdruß aus dem Haus­und Grundbesitz und ähnliche Dinge machen den Angehörigen des Handwerks den Existenzkampf schwer. Dazu kommen ferner die Konkurrenz von Großbetrieben mit starker Kapitalkraft und wenig erfreuliche Aussichten auf den voraussichtlichen Gang der wirtschaftlichen Entwicklung in der nächsten Zukunst. Unter all diesen Umständen ist es natürlich, daß auch die Handwerksmeister angesichts der vielen Widrigkeiten des Alltags

Nerven" bekommen, die bei gewissen Gelegen­heiten sehr empfindlich reagieren.

In dieser Zeit der allgemeinen Krise mit ihren vielfachen Lasten hat das hessische Hand­werk zur Zeit noch eine besondere Schwierig­keit zu überwinden, die für die Gesamtheit des Handwerksstandes von erheblicher Bedeutung ist. Es handelt sich um die Beseitigung der Mißstimmung, die auf dem jüngsten Ver- bandstag des Landesverbandes des hessischen Handwerks und Gewerbes in Bensheim, sowie in der oberhessischen Handwerkerversammlung am vorigen Montag in Gießen wir berichteten darüber in unserer Nummer 252 vom 28. Ok­tober der Oesfentlichkeit bekannt wurde. Diese Mißstimmung hat, wie man in der Gießener Versammlung feststellen konnte, einen doppelten Grund: einmal ist es die ungeheuer schwere Last, die wir in der Einleitung dieses Artikels kenn­zeichneten und deren Abwehr nach der Meinung mancher Angehörigen des Handwerks von den Verwaltungsstellen der Handwerkskammer nicht mit der nötigen Energie erfolgt sein soll, zum anderen ist es die Krise der Darmstädter Dolks- bank und die dadurch umstrittene Person des Aufsichtsratsvorsihenden der Dolksbank und Handwerkskammerpräsidenten.

Wer als handwerksfreundlicher Beobachter die Zeitereignisse im Handwerk verfolgt, wird sagen müssen, daß Vorwürfe wegen ungenügender Ver­tretung der Handwerksinteressen durch das Bu­reau der Handwerkskammer und des Landesver­bandes nicht berechtigt sind. Nicht nur auf den Handwerkertagungen, sondern auch in oer Arbeit des Alltags ist nach unserer Kenntnis der Dinge bisher von den Handwerkervertretungen in Hessen so rege gearbeitet und in so vielfältiger Weise für die Bedürfnisse des Handwerks gesorgt wor­den, dah die Angehörigen des Handwerks in an­deren Gegenden des Reiches sich glücklich schätzen würden, wenn sie für ihren Bezirk die gleiche Fest­stellung machen könnten. Mit R»cht und im Sinne des gesamten Handwerks hat denn auch auf der Gießener Handwerkertagung der Bäcker­obermeister .L o e b e r, Gießen, dem Handwerks­kammerdirektor Schüttler die Versicherung ge­geben, dsß KU ihm und dem Deamtenkörper der Handwerkskammer volles Vertrauen des Hand­werks besteht. Weiter wurde besonders hervorge­hoben, daß das Handwerk in der Person des Mi­nisterialrats Hechler einen Freund und Förde­rer im Ministerium besitzt, dem wir verraten damit kein Geheimnis die Vertretung der hessi­schen Handwerksinteressen in den Ministerien nicht immer leicht gemacht worden ist. Bei dieser Sach­lage ist es für den unparteiischen Beobachter schwer, eine gewisse Mißstimmung über die Hand­werkskammerbeiträge wegen dieser Leistung an sich zu verstehen: ob es möglich sein wird, eine Senkung dieser Beiträge vorzunehmen, kann von Außenstehenden nicht beurteilt werden, grundsätz­lich muß aber jeder Handwerksmeister sich vor Augen halten, dah seine gesetzliche Vertretung für die Arbeit zu seinem Besten Geldmittel braucht, deren Einsatz auch ihm in irgendeiner Weise Vor­teil bringt. Die Entscheidung über eine Revi­sion der Deitragshöhe, bei der die Durchschlags­kraft der Arbeit der Kammer nicht beeinträchtigt werden darf, wird Aufgabe der berufenen Ver­tretung der Mitglieder der Handwerkskammer sein, kann aber nicht durch mißmutige Meinungs­äußerungen bei dieser oder jener Gelegenheit nutz­bringend behandelt werden. Jedenfalls wird das hessische Handwerk auch wegen der Kammerbei­träge an sich keinen Anlah haben, mit seiner ge­setzlichen Vertretung unzufrieden zu fein. Man kann daher den Wunsch der Kammer und aller handwerksfreundlichen Kreise nach streng sach­licher Arbeit auch auf den Tagungen vor

dem Forum der Oesfentlichkeit als berechtigt un­terstreichen, wobei natürlich nicht gesagt sein soll, dah durch einen solchen Wunsch das Recht der freien Meinungsäußerung, auch wenn sie einmal . temperamentvoll ausfällt, behindert werden darf.

Durch geordneten und fachlichen Arbeitsverlauf auf solchen Tagungen wird dem Handwerk ein gu­ter Dienst geleistet werden.

Die Mihstimmung gegen den derzeitigen Hand­werkskammerpräsidenten darf gleichfalls nicht dazu führen, der Handwerkssache selb st Ab­bruch zu tun. Wir können verstehen, dah sich in Handwerkskreisen der auch auf der Giehener Tagung klar zum Ausdruck gebrachte Wunsch regt, nach den Darmstädter Ereignissen eine an­dere Persönlichkeit als Vorsitzenden an der Spitze der Handwerkskammer zu sehen. Ein solcherPosten ist eben nicht nur dazu geschaffen, die handwerklichen Gedankengänge bei dem Geschehen der Zeit mög­lichst tiefgreifend zur Geltung zu bringen, sondern er hat auch der Ausgabe der handwerklichen Re­präsentation zu dienen und damit dem An­sehen des Handwerks sörderlich zu fein. Wenn die Giehener Tagung, wie ein Reoner zum Aus­druck brachte, nach dieser Richtung hin die Wir­kung eines reinigenden Gewitters hat, kann das Handwerk zufrieden sein. Völlig abwegig wäre es, wenn man die Gegenwart der Presse als Vertreter der Oesfentlichkeit auf der Giehener Tagung als einen Schaden für das Handwerk ansehen wollte. 3m Gegenteil konnte man in dieser Versammlung als neutraler Beobachter die Feststellung machen, dah unser hessisches Handwerk durchaus gesunde Grundsätze vertritt und diese in gebührender Weise beachtet wissen will. Dieser Standpunkt ist für das Handwerk und seine Wortführer nur von Vorteil und in jeder Weise ehrenhaft. Und noch ein weiteres war als bemerkenswertes Ergebnis der Giehener Tagung zu verbuchen, nämlich die Forderung,

bei den Arbeitsvergebungen bei denen natür­lich der Handwerkskammerpräsident ebenso wenig ausgeschaltet oder ungerecht behandelt werden darf, wie irgendein Innungsvorstand oder In­nungsmeister die Gesetze der Kollegialität in gebührender Weise zu beachten und dabei, wie Obermeister ßoeber (Giehen) nachdrücklich her­vorhob, sich immer bewuht zu sein, dah an jedem Platze der Handwerksmeister leben will und ein Recht auf (^istenz hat, das ihm nicht in sachlich nicht vertretbarer Weise beeinträchtigt werden darf. Die starke Zustimmung, die von der Ver­sammlung dieser Forderung zuteil wurde, brachte zum Ausdruck, dah das Handwerk in seiner Ge­samtheit zu diesem Grundsatz steht und dah es sich von dessen Anwendung die Möglichkeit ver­spricht, auch über die gegenwärtige Krisenzeit in möglichst erträglicher Weise zu einer gün­stigeren Schaffensperiode hinüber zu kommen.

Das hessische Handwerk ist trotz aller Not der Zeit in seiner Hundwerksmoral durchaus gesund. Es hat den Willen, im Rahmen der Handwerks­gesamtheit alle Kräfte einzusehen zu seinem Vor­teil und zum Besten der ganzen Bevölkerung. Und es ist bereit, allen denen Vertrauen entgegenzubringen, die für es eintreten und mit dem Kampf für die Schaffung besserer Existenz­bedingungen des Handwerks auch den Kampf für eine gedeihliche Aufbauarbeit zum Nutzen des ganzen Volkes führen. Aber es fordert auch und mit Recht, dah sein Vertrauen und fein Wille zu positiver Arbeit in der erforderlichen Weise gewürdigt und erwidert werden. Und auch darin wird es die Zustimmung aller derer finden, die in der Erhaltung und Förderung eines gesunden handwerklichenMit- t e l st a n d e s eine der besten Möglichkeiten zur Wiederaufrichtung unserer Wirtschaft und un­seres Volkes sehen.

nachher einen Brief über den Verlauf seines Trau­mes an seinen Bruder, Iesuitenpater Eduard L ä - nhi, ab, dem er ebenfalls eine Skizze beilegte über die Gasse, über das Auto, die Volksmenge und den Mörder im Augenblicke, wie er auf das Auto sprang und die tödlichen Schüsse abfeuerte. Diese Zeichnung stimmte mit den photo­graphischen Aufnahmen, die von der Presse nach einigen Tagen gebracht wurden, voll­kommen überein...

Man kann über das Traumgesicht des Verstor­benen denken, wie man will. Tatsache ist, dah ec die Ermordung des Thronfolgers vorausgesehen hat: das bestätigen seine vor dem Meuchelmord skizzierten und von Zeugen beglaubigten Aufzeich­nungen.

Landfriedensbruch-prozeß in Rodheim Das Urteil.

* Rodheim, 31. Oft. Der Landfriedens- bruch-Prozeß, der aus Ersparnisgründen am Ort der Tätlichkeiten stattfand, ist gestern beendet worden, lieber den Beginn des Prozesses berichteten wir bereits in der Dienstag-Nummer. Gestern abend erging zu später Stunde nach mehrtägiger Verhand­lung das Urteil. Von den elf Angeklagten die sämt­lich dem Reichsbanner angehören, wurden vier freigesprochen, die übrigen Angeklagten wur­den zu Gefängnis verurteilt, erhielten jedoch sämtlich Bewährungsfrist. Der Former Sj. P. (RodbeimV der Ziegeleiarbeiter O. W. P. (Rodheim) und oer Zementarbeiter W. M. (Rodheim) wurden zu je sechs Monaten Gefängnis bei drei­jähriger Bewährungsfrist verurteilt. Der jugendliche Angeklagte Schlosser W. A. (Gießen) erhielt einen Monat Gefängnis bei fünfjähriger Bewährungsfrist. Die Angeklagten Arbeiter K. A. (Rodheim), Hütten­arbeiter K. B. II. (Rodheim) und Fuhrmann W. B. (Rodheim) wurden mit Gefängnisstrafen von je drei Monaten bestraft, dreijährige Bewährungsfrist wurde auch ihnen zuerkannt. Die Kraftwagenführer W. B.. W. R. und der Arbeiter A. K., sämtlich aus Gießen, wurden freigesprochen. Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Hilfsverein für die Geisteskranken in Hessen.

Der Vorstand des Hilfsvereins für d ie Geisteskranken in Hessen hat seinen Be­richt über die Tätigkeit in der Zeit vom 1. April 1930 bis 31. März 1931 erstattet. Der Verein hat sich bei seinem Wirken nicht allein auf die materielle Unter ft ütjung der Geisteskranken und ihrer Familien beschränkt, sondern er hat sich auch der psychiatrischen Aufklärungsarbeit gewidmet und auf diesem Gebiete mit Erfolg gearbeitet. Diese Aufklärungsarbeit wurde besonders im Zu­sammenhang mit der hessischen Wanderausstel­lung für Gesundheitspflege und soziale Fürsorge, die demnächst auch in Oberhessen gezeigt wird, durchgeführt. Der Verein hat die Zusammenar­beit mit dem Verband Deutscher Hilfsvereine für Geisteskranke gepflegt und sich an der Dresdner Hhgieneausstellung beteiligt. Vorträge usw. ha­ben Aufklärung über Geisteskrankheiten und An­stalten für Geisteskranke in breitere Kreise der Be­völkerung getragen.

Der Bericht bringt neben den Ausführungen über die allgemeine Tätigkeit des Vereins auch eine Aebersicht über die Beiträge der Pro­vinzen und Kreise im Rechnungsjahr 1930. Die Gesamt-Einnahme beträgt 53 595,42 Mk., die Gesamtausgabe beziffert sich auf 52 366,61 Mk., so daß ein barer Aeberschuh von 4 228,81 Mk. zu verzeichnen ist. An S p e n d e n gingen u. a. aus Oberhessen von 18 324 privaten Gebern 6482 Mk. und von 50 öffentlichen Kassen 504 Wk. ein. In Rheinhessen wurden von 5311 Ge­bern 2499 Mk. und von 29 Kassen 431 Mk., in Starkenburg von 14677 Gebern 7422 Mk., und von 76 Kassen 931 Mk. aufgebracht. An der Gesamtsumme aus Oberhessen sind die ein­zelnen Kreise mit folgenden Beträgen betei­ligt: Kreis Gießen: 5678 Geber mit 2034 Mk. (12 Kassen = 154 Mk.): Kreis Alsfeld: 2298 Geber mit 725 Mk. (1 Kasse = 30 Mk.): Kreis Büdingen: 2971 Geber mit 942 Mk. (8 Kassen = 80 Mk.): Kreis Friedberg: 3625 Geber mit 1594 Mk. (17 Kassen = 164 Mk.): Kreis Lauterbach: 1895 Geber mit 675 Mk. (2 Kassen 7 Mk.); Kreis Schotten: 1857 Geber mit 510 Mk. (10 Kassen = 69 Mk.). Re­ben diesen Beträgen gingen dem Verein auch einige Mittel aus Pflegegeldbeiträgen, Stiftun­gen usw. zu.

Ein historisches Traumgesicht.

Einer, der den Mord von Serajewo vorhersah.

Von Walter König, Budapest.

Dieser Tage ist der Titularbischof Dr. Josef L ä n y i nach kurzer Krankheit gestorben. Der Verstorbene war vom Jahre 1900 bis 1906 un­garischer Sprachlehrer des in Serajewo ermor­deten Thronfolgers Franz Ferdinand, von dem er wegen seines mannhaften Charakters wie auch wegen seines heilig-mäßigen Lebenswandels aufrichtig geliebt und geschäht wurde. Der Name des Verstorbenen war nach Ausbruch des Krieges in der ausländischen Presse, insbesondere aber in philosophischen Zeitschriften oft zu lesen. Er hätte nämlich in der Nacht vor der Er­mordung des Thronfolgers Franz Fer­dinand ein Traumgesicht, in dem er diese bis in die kleinsten Einzelheiten genau Dor- ausgesehen hat. Die philosophischen Zeit­schriften des Auslandes haben sich mit diesem Traumgesichte des Verstorbenen seinerzeit ein­gehend befaßt. Als die ungarische Presse unlängst wieder einmal über den Traum des Verstorbenen schrieb, bat ich ihn bei meinem nächsten Besuch, mir hierüber den wahren Tatbestand bekanntzu­geben. Bischof Dr. Josef Länhi schilderte mir sein Traumgesicht, wie nachstehend folgt, Wort für Wort:

Am 28. Juli 1914 erwachte ich in der Früh um halb vier Ahr aus einem schweren Traume. Ich träumte, daß ich frühmorgens an meinen Schreibtisch ging, um die eingelaufene Post durch­zusehen. Oben auf der eingelangten Post war ein Brief mit schwarzen Rändern, schwarzem Siegel und den Wappen des Erzher­zogs Franz Ferdinand.

Auf den ersten Blick erkannte ich die Schrift des Thronfolgers. Erregt öffnete ich den Brief und erblickte am Kopf des Briefpapiers in himmelblauer Farbe ein Bild wie auf Ansichts­karten, auf dem eine Straße und eine enge Gasse dargestellt war. Der Thronfolger sah mit seiner Gattin in einem Automobil. Ihnen gegenüber sah ein General und neben dem Chauffeur ein Offizier. Auf beiden Seiten der Straße stand eine große Menschenmenge. Plötzlich sprangen aus der Menge zwei Burschen hervor und gaben auf die Hoheiten einige Schüsse ab.

Sodann folgte der Text des Briefes, der fol­gendermaßen lautete:

Eure Bischöfliche Gnaden!

Lieber Doktor Länhi!

Ich teile Ihnen mit, daß ich heute mit meiner Frau in Serajewo alsOpsereinespoliti- schen Meuchelmordes falle. Wir emp- pfehlen uns Ihren frommen Gebeten und heiligen Meßopfern und bitten Sie, unseren armen Kin­dern auch fernerhin in Liebe und Treue so er­geben zu bleiben, wie bisher.

Herzlich grüßt Sie

Ihr

Erzherzog Franz.

Serajewo, 28. Juni 1914 um halb vier Ahr morgens.

Zitternd und voll Tränen in den Augen sprang ich aus dem Bett und sah auf die Ahr, die ge­rade halb vier zeigte. Sodann eilte ich sofort zum Schreibtisch und schrieb pünktlich nieder, was ich im Traum gesehen und gelesen habe. Beim Niederschreiben behielt ich sogar die Form einiger Buchstaben, wie sie vom Erzherzog niedergeschrie­ben waren, bei.

Mein Diener trat am selben Morgen um drei Viertel sechs Ahr in mein Arbeitszimmer ein und sah mich blaß dasihen, wie ich den Rosenkranz betete. Er fragte mich, ob ich krank fei. Ich er­widerte ihm: Ru^en Sie gleich meine Mutter und den Gast, denn ich will die heilige Messe für die Hoheiten lesen. Ich hatte nämlich über sie einen schweren Traum.

Meine Mutter kam mit dem Gast um 6.45 Ahr herbei und ich erzählte ihnen und den neugierigen Dienern meinen Traum. Dann begaben wir uns in die Hauskapelle, wo ich für die Hoheiten die heilige Messe zelebrierte. Der ganze Tag verging in Angst und Dangen, bis mir ein Tele­gramm aus Wien die schreckliche Be­stätigung brachte, daß die Hoheiten in Se­rajewo ermordet wurden."

Des weiteren erzählte der Bischof, dah er nach Erwachen aus seinem Traume, dessen schriftlicher Niederlegung auch eine Skizze über das Bild und über d i e Ermordung, wie er sie gesehen hat, entworfen und beigelegt hätte. 3m Laufe des Vormittags lieh er seine Aufzeich­nungen durch zwei Zeugen unterfertigen und faßte

wo man

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*1 IV/»I