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Ur. «5 Erstes Blatt

181. Jahrgang

Dienstag, 19. Mai 1931

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Lietzener FamilienblLttei tzetmal im Bild Die Scholle

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General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Dietzen.

Randnoten.

Nun hat auch die französischen Mili­tärflieger der Ruhm ihrer polnischen Kol­legen nicht schlafen lassen. Sie haben gleichfalls eine Spazierfahrt über die deutsche Grenze tief nach Deutschland unternommen und haben in Schweinfurt notlanden müssen, wobei sie samt ihren Maschinen erst einmal festgenom­men wurden. Gleich drei an der Zahl mit Flug­zeugen, wie sie uns verboten sind: Maschinen­gewehre und alle Schikanen sind natürlich vorhan­den, wenn auch die Munition fehlte. Die Aus­sagen der Herren klingen so phantastisch, dah es schwer wird, sie zu glauben. Sie haben danach von Lyon nach Straßburg oder Colmar gewollt, gerieten aber dann über den Vogesen in Rebel und haben schließlich jede Orientierung verloren, so dah siedenMainmit dem Rhein ver- wechselten. Sine für ausgebildete Flieger im­merhin überraschende Feststellung. Man sieht, da auch photographische Apparate an Bord fehl­ten und die Landung offensichtlich wegenMan- g e l anDrennstofs erfolgte, nicht recht ein, welchen Zweck eine solche Expedition, falls sie unfriedlicher Art gewesen sein oder Spionage­zwecken gedient haben sollte, haben könnte, und muh deshalb geneigt sein, so schwer es auch fällt, tatsächlich an ein Versehen zu glauben. Wie es aber möglich ist, dah ausgebildete Fliegeroffiziere sich so verfließen und auf der Landkarte gleich um mehrere Breitengrade irren schliehlich liegt Schweinfurt in der Luftlinie 250 Kilometer von Strahburg entfernt bleibt unerfindlich. Man mühte dann schon annehmen, dah die Bedingun­gen, unter denen in Frankreich die Militärs ihr Pilotenei-amen ablegen dürfen, lächerlich lejcht sind .

Die Würfel sind gefallen! Das Interna­tionale Olympische Comite hat sich jetzt endlich entschlossen, der Stadt Berlin als Ver­treter Deutschlands die Austragung der Olym­pischen Spiele für das Jahr 1936 anzftvertrauen. Dieser Beschluß der darüber entscheidenden Stelle ist keineswegs auf den ersten Anhieb hin gefal­len, vielmehr hat Deutschland sich schon seit dem Jahre 1907 um die Spiele beworben, muhte aber für das Jahr 1912, nachdem es den Zuschlag er­halten hatte, zugunsten Stockholms ver­zichten, da man damals bei uns noch keine geeigneten Anlagen hatte, die eine sichere Gewähr für eine ordentliche Abwicklung der Spiele leisteten. Dann kamen wir für das Jahr 1916 in Frage, doch machte uns hier der Welt­krieg einen groben Strich durch die Rechnung, er warf uns sogar aus dem Rennen, dah wir noch nicht einma. 1920 an den Olympischen Spie­len in Paris teilnehmen tonnten.

Bei den Pariser Spielen sind es allerdings hauptsächlich die Franzosen gewesen, die nicht zu­liehen, dah die deutschen Sportler an der Olym­piade teilnahmen, angeblich, weil sie nicht sehen wollten, wie die deutsche Spvrtmannschaft an der Spitze aller Staaten in das Stade de Colombes einmarschieren sollte, da die Satzun­gen es so vorsehen, dah die Rationen nach dem Alphabet des gastgebenden Landes in die Olympiastätte cinziehen müssen. Auch für die Jahre 1926 und 1932 fielen wir unter durchsich­tigem Vorwande aus, aber, aufmerksam gemacht durch die außerordentlich großen Erfolge un­serer Sportler, muhten die verschiedenen Lander- Vertretungen in dem Internationalen Olympischen Comitö schliehlich doch einsehen, dah es jetzt ihre Pflicht sei, die durch den Krieg gelockerten Sportbeziehungen Deutschlands zu den anderen Staaten wieder herzustellen. Das Comite hat jedenfalls zugesagt und damit nicht ohne in­nere Hemmungen dem deutschen Sport die Hand zur Versöhnung gereicht.

Obwohl wir nun glücklich zwanzig Jahre warten muhten, bis uns die Austragung einer Olympiade übergeben wurde, wissen wir es jetzt um so mehr zu schätzen, was man uns in die Hände gelegt hat. Wir können bestimmt nicht so pompös die Stätten für die Spiele ausrichten, wie es etwa Frankreich. Holland und Amerika vermocht haben, wir können aber dafür bürgen, dah bei uns alles getan wird, um dem elften neuzeitlichen Olympia einen enl» sprechenden Rahmen zu schaffen. Schon heute, kurz nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Olympischen Komitees haben alle in Betracht kommenden Stellen, nicht zuletzt Reichs- und Staatsregierung, ihrer Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben, an dem großen sportlichen und völker­verbindenden Werk mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln mitzuarbeiten. Wir werden allen anderen Sportnationen 1936 zeigen, daß man auch mit bescheidenen Mitteln eine würdige Olympiade aufziehen kann.

Die Polen haben wirklich ein Schweineglück: Die politische Atmosphäre Europas ist im Augen­blick mit Elektrizität derartig geladen, dah die Zu stände in Oberschlesien, die um die Jahreswende einen, richtigen Völkrrbrmdsskandal bildeten, fast in Vergessenheit gera­ten sind. Wir erinnern uns noch daran, daß damals die deutsche Regierung eine vom Deut­schen Volksbund eingereichte Beschwerde unter­stützte, dah über die Methoden, wie Polen seinen Verpflichtungen zum Schutze der deutschen Min­derheit nachkommt, allgemeine Entrüstung herrschte und daß die Polen gerade noch mit einem blauen Auge wegkamen, als ihnen aufer­legt wurde, bis zur Mai-Tagung des Rates einen ausführlichen Bericht vorzulegen, in dem sie genau mitteilen sollten, was inzwischen geschehen sei, um diesen unerhörten Zuständen ein ®nbe zu machen. Dabei war ausdrücklich bestimmt wor-

Oie Zollunion vor dem Völkerbundsrat.

Hendersons Antrag.

Einholung eines Rcchtsgutachlens des Haager Schiedsgerichts.

Genf, 18.Mai. (211.) Dr. Curtius er­öffnete heute in seiner Eigenschaft als Präsi­dent des Völkerbundsrates die Ver­handlungen über das deutsch-österreichische Zoll­abkommen. Er leitete die Verhandlungen in deutscher Sprache. Der englische Auhenminister Henderson als Antragsteller führte etwa fol­gendes aus: Ich möchte zunächst vor dem Völler- bund klar feststellen, dah ich in keiner Weise die Absichten weder der deutschen noch der öster­reichischen Regierung in Zweifel zu stellen beab­sichtige. Ohne Zweifel waren die beiden Regie­rungen von der ernsten wirtschaftlichen Lage, vor der sie stehen und tat dringenden Rotwendigkeit der Ergreifung von Maßnahmen beeinfluht, die ihrer schweren finanziellen und wirtschaftlichen Lage Erleichterungen bringen können. Aus der unmittelbaren Fühlungnahme mit meinen Kol­legen in Paris ergab sich, daß Zweifel an der Vereinbarkeit des Zollprotokolls mit den Be­stimmungen gewisser internationaler Instrumente vorhanden seien. Ich sah es daher als meine Pflicht an, als damaliger Präsident des Dölker- bundsrates dem Generalsekretär des Völkerbundes .mitzuteilen, daß der Völkerbund, unter dessen Aufsicht das Protokoll von 1922 abgeschlossen wurde, die hierbei aufgetauchten rechtlichen Probleme prüfen müsse. Rach meiner Meinung werden bedeutungsvolle wirtschaftliche und auch politische Fragen hierdurch aufge­rollt. Jedoch ist die Frage, mit der sich der Dölkerbundsrat zu befaflen hat, entschieden recht­licher Ratur. Aus diesem Grunde ist die Einholung eines Re ch t s g u t a ch t e n s durch den Internationalen Haager Schiedsgerichtshof notwendig.

Henderson legte sodann dem Völkerbundsrat folgenden Entschliehungsentwurf vor:

Der völkerbundsral hat die Ehre, den Inter, nationalen Haager Gerichtshof zu ersuchen, auf Grund des Artikels 14 des Dölkerbundspaktes ein Gutachten zu erstatten, ob die Zoll­union nach dem deutsch-österreichischen Pro­tokoll vom 19. Ulärj 1931 vereinbar ist mit dem Artikel 88 des Vertrages von St. Germain und dem ersten Genfer Protokoll von 1922. Der völkerbundsral ersucht den Haager Gerichtshof, diese Frage in dringendem Verfahren zu verhandeln. Der Ge­neralsekretär wird beauftragt, sich dem Haager Gerichtshof zur Verfügung zu stellen und sich bei den Verhandlungen vertreten zu lassen."

Der englische Auhenminister erllärte sodann: Er hoffe, die österreichische Regierung werde sich verpflichten, bis zum Vorliegen der Ent­scheidung, die der Dölkerbundsrat auf Grund des Gutächtens des Haager Gerichtshofes fassen werde, keinerlei weitere Schritte zur Schaffung der vorgesehenen Zollunion zu tun.

Schober nimmt den Antrag an

Keinerlei Verhandlungen bis zur Entscheidung im Haag.

Der österreichische Auhenminister Schober st i m m t e dem An trag Hendersons zu. Es handele sich bei der Rechtsfrage um das Gen­fer Protokoll von 1922. Oesterreich habe sich da­bei verpflichtet, sich seiner llnabhängigkeit nicht zu begeben, diese Verpflichtung jedoch nur darum eingegangen, weil sie identisch sei mit dem Artikel 88 des Vertrages von St. Germain. Er müsse sich g e g e n j ed e extensive Auslegung, die zu einer Be­einträchtigung führe, verwahren. Dah Oesterreich sich tatsächlich feiner Unabhängigkeit durch den Abschluß der geplanten Zollunion nicht begeben würde, ergebe sich aus einer ganzen Reihe von Grundsätzen, die in Richtlinien niedergelegt seien. Jede der beiden Reglerungen und jedes der beiden Parlamente sei unabhängig von einan­der zur Feststellung der Zolltarife zuständig. Aenderungen bedürften der Zustimmung beider Parlamente. Auch die Annahme, dah ein kleiner Staat von dem ihm eingeräumten Recht einer Zollunion gegenüber seinem mächtigeren Partner nicht Gebrauch machen könne, widerspreche allen von Oesterreich bei Zollunionen gemachten Er­fahrungen.

Die österreichische Regierung verhandele jetzt mit mehreren Rachbarstaaten über neue Verträge, die am 1. Juli in Kraft treten sollen. Oesterreich

den, dah der Bericht möglichst frühzeitig einge­reicht werden sollte, um eine eingehende Prüfung vor der Ratstagung zu ermöglichen. Darum ha­ben die Polen sich gedrückt, ihr Bericht, 60 Sei­ten stark, ist erst im letzten Augenblick dem Rat zugeleitet worden, in der selbstverständ­lichen Erwartung, dah dadurch die Möglichkeit einer eingehenden Prüfung von vornherein abge- schnitten war.

Inwieweit diese Berechnung richtig ist, bleibt abzuwarten. Unverkennbar besteht ja die Gefahr, daß die Tagesordnung des Rates viel zu überlastet ist, und infolgedessen am Ende der Woche für diesen Spezialfall keine Zeit mehr bleibt. Es bliebe in dem Fall kaum etwas anderes übrig als eine Vertagung. Aber man wird doch wenigstens erwar-

und Deutschland seien bereit, jeder für sich mit dritten Staaten über die Angleichung von handelspolitischen Verträgen und über die Herstellung eines freien Handelsverkehrs zu ver­handeln. Alles dies beweise, dah Oesterreich seine handelspolitische Unabhängigkeit nicht aufgebe. Es könnten auf Grund des Genfer Protokolls gegen den geplanten Vertrag keine Einwendungen erhoben werden. Auf keinen Fall sei es zulässig, dah Schobers Besprechungen mit Dr. Curtius als eine Verletzung des Genfer Protokolls bezeichnet würden. Einer der wichtig­sten Teile der Souveränität sei sein Recht, mit an­deren Staaten zu verhandeln. Eine extensive Aus­legung des Genfer Protokolls würde die Sorge des Auslandes um unsere Un­abhängigkeit zu weit treiben. Das Genfer Protokoll verpflichte Oesterreich nicht nur zur Wahrung der Unabhängigkeit, .sondern auch zur Respektierung der Verträge. Am Schluß erllärte sich Dr. Schober nochmals vor­behaltlos mit den Ausführungen Hendersons einverstanden.

Henderson rkhlele an Schober die ausdrück­liche Anfrage, ob die österreichische Regierung feinen Vorschlag annehme, den Status quo bis zur Entscheidung des Internationalen Haager Gerichtshofes aufrechtzuerhalten. Schober erwiderte darauf lediglich mit dem Hinweis auf feine Erklärung, nach der Oesterreich den Vor­schlag Hendersons annehme. Die österreichische Regierung hat sich damit verpflichtet, bis zu dem vorliegen des Haager Gutachtens und der Entscheidung des Völkerbundsrates keine end­gültige Tatsache auf dem Gebiet der deutsch­österreichischen Zollverhandlungen zu schaffen.

Curtius spricht.

Oesterreichs Souveränität bleibt unberührt.

Reichsauhenminister Dr. Curtius stimmte ebenfalls dem Anträge Hendersons zu, legte jedoch energisch Verwahrung gegenüber der Behauptung ein, daß die Unabhängigkeit Oesterreichs durch das deutsch-österreichische Zoll­abkommen in irgendeinem Punkte verletzt werde. Curtius hob besonders die Zollunion zwi­schen Belgien und Luxemburg her­vor, bei der Luxemburg auch als ein schwächerer Staat ein Zollabkommen mit einem stärkeren Staat abgeschlossen habe. Wenn man aber Deutschland und Oesterreich das Recht abstreite, gemeinsam ein wirtschaftliches Abkommen abzu-

schliehen, dann wolle man sie offenbar damit a l S Staaten minderen Rechtes behandeln. Die deutsche und die österreichische Regierung hätten übereinstimmend beim Abschluß des Zoll­protokolls eröärt, dah der Plan ausschließ­lich aus wirtschaftlichen Erwägun­gen abgeschlossen sei und ausschließlich wirt­schaftliche Zwecke verfolge. Deutschland und Oesterreich hätten ein Recht, zu verlangen, daß man ihren Erklärungen glaube. Die deutsche Re­gierung bestreite entschieden, daß der Vertrag von St. Germain auch die wirtschaftliche Un­abhängigkeit Oesterreichs einschränke. Dieser Ver­trag garantiere sicherlich die politische Unab­hängigkeit Oesterreichs, sollte er jedoch auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit Oesterreichs ein* schränken, wie behauptet werde, so würde die deutsche Regierung keinerlei Bedenken haben, daß diese Frage vor dem Haager Gerichtshof geklärt würde. Die im Zusammenhang mit dem Zoll­abkommen aufgeworfenen wirtschaftlichen Fragen mühten in dem Europaausschuß erörtert werden. Wenn durch den Haager Gerichtshof die Rechts­fragen geklärt seien, kämen sämtliche anderen aufgeworfenen Fragen damit endgültig inWeg- f a II. Denn wohin würde man gelangen, wenn man im Völkerbundsrat in Zukunft internatio­nale wirtschaftliche Verträge nur unter dem Ge­sichtspunkt behandelte, ob sie dem einen oder anderen Staat genehm und günstig seien?

Briands Standpunkt.

Driand gab eine schriftlich festgelegte Erklä­rung ab, in der gesagt wird: Eine Unterscheidung zwischen der politischen und wirtschaftlichen Un­abhängigkeit Oesterreichs sei nicht möglich, da die Unabhängigkeit Oesterreichs gleichmähig im Ver­trage von Versailles, von St. Germain und im Genfer Protokoll von 1922 garantiert sei und diese Bestimmungen untrennbar wären, eine Ver­letzung einer dieser Bestimmungen gleichzeitig die Verletzung sämtlicher Bestimmungen der Ver­träge audlöfe. Briand erkannte schliehlich unein­geschränkt den Vorschlag Hendersons an, nunmehr ein Rechstgutachten des Haager Gerichtshofes ein- auholen. Zunächst handele es sich lediglich um den rechtlichen Charakter dieses Problems, aber das Problem trage auch eine politische Seite, die nunmehr aufgerollt sei und die der Dölkerbundsrat prüfen müsse. Mit gro­ßer Befriedigung habe er von der Erklärung der österreichischen Regierung Kenntnis genommen, den Status.quo bis zur Entscheidung des In­ternationalen Haager Gerichtshofes aufrecht zu erhalten.

Das Ergebnis der Ratsdebatte.

Uebenveisung an den Haager Gerichtshof. - Zn der Zwischenzeit keine Zollverhandlungen.

Was nun?

BerschleppungsgefahrenSoll Oesterreich unter Druck gesetzt werden?

Gens, 18. Mai. (TU.) Das Ergebnis der großen Aussprache im Dölkerbundsrat über das deutsch-österreichische Zollabkommen kann dahin zusammengesaht werden, dah nunmehr in be­schleunigtem Verfahren der Haager Ge­richtshof ein Rechtsgutachten über die Verein­barkeit des Zollabkommens mit dem Vertrag von St. Germain und dem Genfer Protokoll von 1922 erstatten wird. Aus Grund dieses Rechts­gutachtens wird sodann der Dölkerbunds­rat auf.seiner Septembertagung end­gültig über die Rechtsfrage der Zulässigkeit des Protokolls des Zollabkommens entscheiden. Fer­ner hat die Derhandlung des Rates am Montag ergeben, dah unter dem Druck der englischen und der französischen Regierung die öster­reichische Regierung zuge standen hat, bis zur vorliegenden Rechtsentscheidung d i e Verhandlungen zum Abschluß der Zoll­union nicht fortzuführen und den Status quo ausrecht zu erhalten. In unterrichteten Kreisen besteht übereinstimmend die Auffassung, dah dieses Zugeständnis Oesterreichs nur unter dem stärksten Druck der Gegenseite erzielt worden Ist. Die Ver­handlungen haben ergeben, daß die englische Re gierung, wie stets in den letzten Jahren der militärischen Vorherrschaft Frankreichs in Europa, sich den französischen Wün­schen angeschlossen hat.

Die Zwischenzeit, in der die deutsch-österreichi­schen Verhandlungen ruhen, wird ohne Zweifel

von französischer und tschechoslowa­kischer Seite ausgenuht werden, um den Druck auf die österreichische Regierung zu ver­schärfen und durch Zusicherung von Einzelvorteilen Oesterreich zum A u f g e b e n des Zollplanes zu bewegen. Ferner bietet die gegenwärtige Rege­lung den alliierten Mächten die Möglichkeit, auf der Septembertagung durch Verschleppen der Ver­handlungen eine neue Verschiebung der endgültigen Entscheidung herbeizuführen, selbst wenn das Rechtsgutachten des Haager Gerichts­hofes bereit« vorliegt. Von französischer und englischer Seite wird das vorläufige Ruhen- lassen der deutsch-österreichischen Zollverhandlun­gen als der erste Schritt zur endgültigen Deseitt- gung des Zollplanes angesehen. Die Zukunft des deutsch-österreichischen Zvlluniongedankens hängt jetzt allein von der Festigkeit und Entschlossen­heit der deutschen und der österreichischen Re-

, gierung ab.

Enttäuschung und Besorgnis.

Tas Echo der Berliner Presse.

Berlin, 19. Mai. (TU.) Eine Reihe Berliner Blätter nimmt zu dem Ergebnis der Aussprache im Bölkerbundsrat über die Zollunion Stellung. Die Börsenzeitung" bezeichnet den Verlauf der Aussprache als einen schweren Schlag für die Zoll­union. Die Wendung der Dinge zuungunsten Deutsch­lands und Oesterreichs sei durch das Verhal­ten des Vertreters der englischen Arbeiterregierung herbeigeführt worden. £ieDeutsche Allgemeine Zeitung" weist auf die großen Gefahren hin, die die Verpflichtung, bis zur Entscheidung im Haag keine Verhandlungen

ten dürfen, daß von deutscher Seite ein kleines bischen in den polnischen Bericht hineingeleuchtet wird, denn er ist in der Art der Tatsachenoerdrehung wirklich ein besonders starkes Stück. Danach müßte in Oberschlesien eigentlich alles in schön st er Ordnung sein. Die Gemüter sollen sich beruhigt haben, die Rechte der deutschen Minderheiten stehen angeblich unter dem besonderen Schutze der Regie­rung, vor allem wird von demgroßen Vertrauen" der deutschen Sejmmitglieder zum Wojwoden ge­sprochen und schließlich der Terror, unter dem die Deutschen standen, bagatellisiert; in über hundert Fällen hätten die Geschädigten keine Klage erhoben, 22 Fälle seien außerdem niedergeschla­gen, ganze fünfzig Fälle haben zu einer Verurteilung geführt.

Das mag zahlenmäßig richtig sein, wir kennen aber das polnische System inzwischen gut genug, um zu wissen, worauf es zurückzuführen ist, daß in über hundert Fällen von den Deutschen, auch wenn sie halbtot geschlagen wurden, keine Klage erhoben ist. Sie haben eben gegen den polnischen Terror keine Mittel. Mit solchen Fälschungen wird also nichts genützt. Woraus es ankommt, ist, daß der Woiwode Graczinsky der Vertrauensmann der Auf­ständischenorganisation, immer noch auf sei­nem Posten ist, daß auch alle Beweise für eine Lösung der Verbindung zwischen den polnischen Bebörden und den Aufständischen fehlen. Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann der Rat seine Sefriebigungsarbeit in Oberschlesien nicht als erfüllt ansehen.