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Zreitag, 16. Januar 1951

Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)

Nr. 15 Zweites Blatt

(Fortsetzung folgt.)

zulässigen Mehrleistungen. Es liegt daher die Vermutung nahe, daß die Ermächtigung l^r Kassen, ein bestimmtes Alter für tue Kinder fest- zusetzen, sich logifcherweise auf die Mehrleistungen zu beziehen hat, die gesetzlichen Verumgcn na^ Absatz 1 §205 RVO. jedoch für ein unbegrenztes Alter zu vollziehen sind. Es wird nicht aus- bleiben, daß sich auch mit dieser Frage tue Rechtsprechung zu befassen hat.

Furcht von ihr.

Sv sah sie lange.

Flüchtig strich er Ricolette über das Haar und jagte davon. _ L _

Lurch den Schloßhof in den dunklen Portal- bogen hinein den schmalen Dergpfad hinunter . in die Stadt. , , , _

Er merkte den Regen kaum, der nun in dünnen Fäden, gleichmäßig kühl herunterkam. Er fühlte den ObinD nicht, der seinen bloßen Hals umweh.e. Er hatte keine Zeit gehabt, seinen Anzug zu ver­vollständigen. Jede Minute konnte kostbar sem...

Run rannte er die dunkle, schmale, holprige Straße dahin Keine Laterne erhellte den Weg. Für wen auch? Alle schliefen hier hinter den ge- schlossenen Fensterläden. Alles war voll Ruhe.

Hier und da blinzelte schon wieder ein S'.ern zwischen dem verslatternden Gewölk hindurch. Und der Rach hinter den Gärten rauschte laut. Der Toden der Straße war aufgeweicht und voller Pfützen.

Da war die Apotheke.

Daneben wohnte Dr. Windthorst. An vermur ein Klingelzug. Wördehoff griff mit gestrecktem Arm danach. _ , tc ,

Ein blechernes, hohles Klingeln rasselte durch die Rächt. Und noch einmal! Dann Stille!

Ti? oben ein Fensterladen ausgestov.en wurde. Ein vcrschlasenes, bartzerzaustes Gesicht beugte sich heraus. Eine dunkle, etwas knarrende Stimme

Ra? Wer ruft mich?"

Dr. Windthorst selbst?" e<

Leider ja. Ah Sie sind doch

Wördehofs. 3a der Gast vom Schloß. Pro­fessor Kinna ist schwer krank. Wahrscheinlich ner­vöser Zusammenbruch. Ganz plötzlich. Er liegt wie tOt$aft dich der Satan! Die Katze läßt das Mcu^ sen nicht! Da hat er natürlich wieder gegen mich gewütet! Und das junge Fräulein? Ra ja, der Salat ist fertig! Ich komme sofort!"

Tr Windthorst war ein kleiner, untersetzter, wohlbeleib.er Herr. Gelassen, ruhig in seiner Artz Aber seiner Physiognomie mit den scharfen, fast stechenden Augen merkte man an, daß hinter der hohen Slim ein scharfer Verstand wirFani fein mußte. Wördehoff erinnerte sich, ihm vcrichiedent- lich begegnet zu fein.

Zurück nach dem Schloß! ,

Wördehoff aab unterwegs eine kurze Darftel- lung de'sen, was sich mit Kinna begeben und tote man ihn gefunden hatte.

Lr. Windthorst wetterte loS: .

Da hab ich ihm nun streng verboten, rntenNv zu arbeiten! Ratürlich hat er die ganze Zett über komponiert, als ob er s überhaupt noch notig ^'3a er war schon wieder seit einigen Tagen reichlich aufgeregt , . , _

.Sehen Sie? 2H ich kenne chn ja! Der Mann kann nicht tatenlos sein. Ich habe ihm mehr als

Oie Familienkrankenpflege in derKranken Versicherung.

Äon Derwaltungsamfmann Keiher, Gießen^.

(Schluß.)

Inwieweit dies der Fall ist, soll in folgendem aus- ; geführt werden. ,

4. a) Die unehelichen Kinder eine» männlichen Versicherten.

Rach § 1708 BGB. ist der Vater eines unehelichen Kindes verpflichtet, diesem bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres Unterhalt zu gewahren, lieber das 16 Lebensjahr hinaus besteht eine Unterhaltspflicht für ihn'nur dann, wenn das Kind infolge körper- icher oder geistiger Gebrechen außerstande .st, sich selbst zu unterhalten. Die Unterhaltspflicht in diesem Falle ist auch nur gegeben, solange dieser Zustand des Kindes anhält. 3n welchem Umfange er unter- haltsvflichtig ist, spielt hier keine Rolle. Maßgebend ist daß arunb|ählid) ein Unterhaltsverhaltnis besteht. Im allgemeinen besteht also eine Unterhaltspflicht eines männlichen Versicherten gegenüber selnem un­ehelichen Kinde nur auf Die Dauer v°n 16 Jahren. Dje Familienkrankenpflege für das uneheliche Kind kann nur so lange in Frage kommen, als em gesetz­licher Unterhaltsanspruch an seinen Vater besteht. 3m aoUc der Erkrankung eines unehelichen Kindes wird es daher. Aufgabe feines Vormundes fein, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Familienkrankenpflege aus dem Krankenversicherungsverhältnis seines Mündeloaters best'ht. Da die meisten unehelichen Kinder auf Grund des Reichsgcfetzes für Fugendwohlfahrt unter Amts- vormundschaft der Jugendämter stehen, wird es be­sonders deren Aufgabe sein, diesbezügliche Prüfun­gen oorzunehmen. Weil der Anspruch auf Familien, krankenpstege aber nur von dem Versicherten, m diesem Falle also von dem Vater des unehelichen Kindes bei seiner Krankenkasse erhoben werden kann der'Anspruch auch nicht abtretbar und auch der Pfändung entzogen ist, werden sich die Jugend­ämter mit den Kindesvätern in Verbindung zu setzen haben, damit die Leistungen dem Kinde zugute kom- men. Erfahrungsgemäß ist ein erheblicher Teil Der unehelichen Mündel der Jugendämter aus Kosten der öf entließen Fürsorge untergebracht. Die Leistungen aus der Familienkrankenpflege werden daher um so mehr durch die Jugendämter in Anspruch zu nehmen sein, als dadurch eine Entlastung der Fursorgeaup Wendungen herbeigeführt wird. Rach meinen Erfah­rungen als städtischer Berussvormund und Lester des Städtischen Jugendamts sind nicht alle Vater unehelicher Kinder mit so viel Wohlwollen jur ihre Sprößlinge erfüllt, daß sie neben der leidigen Ali- mentenzahlung auch noch Verhandlungen mit ihren Krankenkassen wegen der Familienkrankenpflege führen. Am zweckmäßigsten erscheint es wohl, Voll- macht von dem Versicherten zur Geltendmachung der Ansprüche zu erwirken. Dabei fordert das Gesetz selbstverständlich, daß die Vaterschaft festgestellt ist. Der außereheliche Vater eines Kindes muß also entweder die Vaterschaft zu dem Kind in vollstreck- barer Urkunde anerkannt haben, ober er muh zum Unterhalt verurteilt sein. Die Krankenkassen burjen an ber Prüfung bieser Voraussetzungen keinesfalls vorübergehen.

4. b) Die unehelichen Kinder einer weiblichen versicherten.

Reben dem zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch des unehelichen Kindes an seinen Vater hat eg auch einen solchen an feine Mutter, deren Eltern

* Dgl. I. Teil des Aufsatzes in Rr. 10 des Gießener Anzeigers vom 13. Januar. ______

pflege zu gewähren ist.

In Absatz 3 des § 205 RDO. ist den Kranken­kassen die Möglichkeit eingeräumt, über die ge­setzlichen Rcgelleistungen in der Familienlranken- pflege hinaus freiwillige Leistungen (Mehrleistungen) festzusetzen. Die hier in 'Betracht kommenden, vom Gesetz zugelassenen Mehrte.stun- gen wurden oben bereits angebeutet.

Im Zusammenhang mit meinen vorstehenden Ausführungen wäre jetzt noch zu sagen, daß die Fam'tlicnkrankcnpflege aufsonstige Ange­hörige" durch die Satzung erstreckt werden kann, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben, von ihm ganz ober überwie­gend unterhalten werden und sich im Inlande aushaltcn. Der Gesetzgeber hat sich darüber aus- geschwiegen, wie weit er den Begrifffonftigc Angehörige" ausgedehnt wissen will. Es sindda- hcr in der Literatur bereits widersprecyende Mei­nungen geäußert worden. Die eine Meinung geht dahin, daß untersonstigen Angehörigen" nur die Verwandten der aufsteigenden Linie zu betrach­ten sind, während andere Sachkenner der Auf­fassung sind, daß untersonstigen Angehörigen nicht nur die Verwandten im gesetzlichen Sinne, sondern auch solche Personen zu verstehen sind, die zum Versicherten in einem Schwager- schaf tsverhäl tnis stehen. Das Reich,ver- sicbcrungsamt hat bereits vor Jahren den Be­griffsonstige Angehörige" in diesem Sinne aus- gelegt. Die Rechtsprechung wird also diele hochst- instanzttche Auslegung infolange zum Prinzip zu machen haben, als keine anderweite Definition durch Gesetz oder letztrichterliche Entscheidung ge­geben wird. Cs werden hiernach bis auf weiteres neben den leiblichen Verwandten des Verttcherten auch diejenigen Personen in die Familienkranken­pflege einzubeziehen sein, die mit ihm ver­schwägert sind. Als solche kommen die leib­lichen Verwandten seines Ehegatten in Betracht.

Es fei darauf hingewiesen, daß die Kranren- faTfen befugt sind, den Kreis der »sonstigen An- gehörigen" durch Satzung zu begrenzen. Erstreckt die Krankenkasse ihre Mehrleistungen hiernach auch auf Verschwägerte des Versicherten (etwa Schwiegereltern und Stieskinder siehe oben), so wird dies als eine ungesetzliche Leistung nicht anzusprechen fein. Besonders bemerkt sei noch daß es nicht genügt, daß dieses Familienmitglied von dem Versicherten ganz oder überwiegend unterhalten wird, sondern es muß die weitere Tatsache vorliegen, daß es mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Die Krankenkassen sind 'ermächtigt, durch Wal­zung zu bestimmen, daß für Kinder über einer bestimmten Altersgrenze ein Anspruch nicht mehr besteht Mit dem Inkrafttreten der Rotverord- nung vom 26. Juli 1930 ist bei vielen Kranken­kassen hier das 14. Lebensjahr festgesetzt worden. Auch hier dürsten Zweifel über den Willen des Gesetzgebers gerechtfertigt feilt. Die Befugnis der Krankenkassen, durch Satzungen die Leistung der Familienpflege für Kinder durch Festsetzung eines bestimmten Alters zu begrenzen, tst m Absatz 3 des §205 RDO. festgelegt. Diese Gesetzesstelle besaßt sich indessen lediglich mit den durch Satzung

Es hämmerte gegen die Tür, daß die Wunde zitterten! Das also war der Paukenschlag!

Lind eine Stimme draußen:

Herr Wördehoff! - Herr Wordehoff!

Das war Jacobus. e , rr . .,

3a ja schrie Wördehoff und 50g mit fliegenden Händen seine Sachen an.Was ist denn los?"

Angst in der Kehle. . .

Der Herr Professor er liegt iin MuNkzimmer das gnädige Fräulein läßt inständigst tut.en

Da war er schon an der Tür riß fie auf draußen im Flur brannte das elektrische Licht. Die Treppe war erleuchtet alles war hell.

Gott fei Dank', stieß Jacobus hervorSie haben einen festen Schlaf gehabt. Mein Klopsen hört man doch sonst! Ich habe mit den sausten gegen die Tür getrommelt!"

Was ist mit dem Professor?

Er liegt wie tot unten. Fräulein Ricolette ist bei ihm. Ich habe die Tür aufbrechen muffen - da er fich nicht mehr meldete. Es ist em ilfjr.

Sie eilten nach unten.

Äamen in die Vorhalle. Licht - Licht überall. Schwer dufteten die Rosen in der Scha.e auf dem ^Oücoleltc^- Ricolette dachte Wördehoff krampfhaft. Herrgott was ist denn passiert < Arme Ricolette

Er rannte durch die Zimmerflucht, daß Jacobus ihm kaum folgen konnte Alle Türen standen weit offen. .

Run erreichte er das Muslkzimmer

Er sah Ricolette, wie sie mit todblassem Gesicht vor Kinna kniete, der auf dem Sofa lag. <jrau Marthe stand daneben

Ricolette blickte auf. Verzweifelt hoffnungs­los. Wördehoff griff nach ihrer Hano und hielt sie fest. Dann beugte er sich über Kinna.

Der lag mit geschlossenen Augen da. Das Gesicht schneeweiß. Eingefallen.

Tot? dachte er wie erstarrt.

Aber nein, die Schläfenader zuckte. In langen Pausen. Sie lag wie ein dicker, blauer Strang unter der Haut.

Vor einer halben Stunde toollte ich ihn rufen, er" solle endlich zu Bett gehen", sag e Ricolette tonlosEs war so still drinnen. Er antwortete gar nicht. Da holte ich Jacobus. Er öffnete die Tur gewaltsam und so fanden wir ihn.

Sie hielt mühsam ihr Schluchzen.zuruck Zusammenbruch", murmelte Wördehoff. Ricolette preßte seine Hand.

Das ist so wie damals

.Ich muh einen Arzt holen

_3a Dr. Windthorst er wohnt gleich neben bet Apotheke du weißt doch"

3a jastieß Wördehoff hervor.Ia- eobuS schließen Sie die Haustür auf machen Sie Licht cm Portal. Ich reime

Die kleine Mcolette.

Vornan von Paul Hain

20 Fortsetzung Nachdruck verboten

Unwillkürlich dachte er daran, daß auch er selbst unter einem solchen qualvollen Druck stand, und daß er erst wieder frei würde aufatmen können, wenn diese Spannung von seiner Seele genom­men war.

Aber wie? , , ,

O - er kannte seinen Wea! Run kannte er ihn. Er mußte Rorma schreiben! Ja, daS war er sich und ihr schuldig! 2lber sie mußte emsehen: Run mußte sie ihm die Freiheit geben!

Rein nicht schreiben! Er wollte selbst zu ihr hinfahren! Rach Partenkirchen. Die Haushälterin hatte ihm ja mitgeteilt, wo sie zu finden war. Die selbst hatte noch keine Zeile geschickt. Run ja das war gegenseitig. .. .,

Also Hins ähren! ilnb Auge m Auge mit ihr klar und ehrlich sprechen!

Es wird sich alles leichter entwirren, dachte er, als es jetzt von hier aussieht, ilnb ein Lächeln umspielte seinen Mund. v _

Roch immer rauschte draußen der Regen. Der Sturmwind sauste.

Da entschloß sich Wördehoff zu Bette zu gehen und löschte das Licht.

Morgen war ja cm neuer Tag, em Tag voll. Sonne und Lust und bunten Blumen, em Tag, helfen Allerschönstes Ricolette war!

Da fiel ihm fchon im Halbschlaf Professor Kinna noch einmal ein. Ob der noch immer im Musck- zimmer saß? Aber er konnte Den Gedan en Nicht festhalten. Das gleichmäßige Rauschen gen8 verwirrte sein Denken und schläferte es em.

Dann träumte er. . ...

Von Ricolette, die wie eine Waldprmzestm zu ihm kam - ihn küßte und zu den toe<t)ielnben Traumvorstellungen tonte eine ferne SJuftf, Die seltsamerweise immer lauter wurde. Greller, Dißv- nanzenreicher.

Paukenschläge dröhnten dazwischen. Es war, als spiele ein ganzes Orchester, und der Dirigent hatte die Leitung verloren und jedes Instrument spiele nun fernen eigenen Part sinnlos und gleichgültig. Immer dröhnender wurde der Paukenschlag, so dah die Traumerscheinungen förmlich davon zer­rissen wurden. Die Wände hallten davon wider, schienen zerbrechen au wollen alles wurde zu einem ungeheuren Tumult.

Da fuhr Wördeholf aus dem Schlaf hoch.

Ganz heiß war ihm.

Er warf die Decke beiseite.

Herrgott - dieser Paukenton dröhnte der noch aus dem Traum hinüber in das Wachsein?

Er sprang plötzlich auf.

einmal gesagt, was ihm nicht von selbst zasliegt, soll er nicht fangen wollen! Seine Renen halten das eben nicht mehr aus, und die Phantasie laßt sich in dem Alter nicht mehr zwingen. Sein Hcrz 'ist auch ungemein schwach. Da hat er nun einen so wundervollen Ruhe itz, chat eine Prinzessin zur Tochter er könnte da oben noch zehn 3a.)re leben und er muß wieder gegen sich loswuten, als ginge es nicht anders. Unglaublich, unglaub­lich ist so was! Rachher hat natürlich immer der behandelnde Arzt schuld tjatooll! Das kennen wir!"

Sie erreichten im Gehschritt das Schloß.

Die erleuchteten Fenster wirkten von unten selt­sam spukhaft, sie schienen wie geiftenjafte Vierecke in der schwarzen Luft zu schweben. Auch vor dem Hofportal leuchtete jetzt die e'.ekttische Lampe dcn Bergansteigenden entgegen. An die Mauer ge­drückt tag Prinz und lief ihnen schweifwedelnd entgegen, um dann hinterherzutrot en und sich in der Vorhalle niederzulegen, ihnen mit traurigen Augen nachblickend, als wüßte er, was geschehen war.

Kinna lag noch immer wie ohne Bewußtsein auf dem Sofa.

Frau Marthe hatte ihm inzwischen kalte Um­schläge auf die Stirn gelegt. Aber er hatte die Augen kaum geöffnet.

Ricolette war nicht von seiner Seite gewichen und blickte ohne Unterbrechung auf ihn, auf ein Zeichen wiedererwachenden Bewußtseins wartend. Wördehoff muhte sie erst sanft an der Schulter berühren, um ihr die Anwesenheit des Arztes anzuzeigen. Da blickte fie hoch und ging Dr. Windt- horst entgegen, der neic.ian den Regenmantel ab­gelegt hatte und Instrumente und Medikamente auspackte. ,.

Weiß schon - weiß schon", knurrte er,bin ganz im Bilde"

Aber gleich darauf schüttelte er ihr gutmutig- tröstend die Hand.

Wird sich schon wieder einrenken. Immer Kopf hoch. Sieht zuerst alles schlimmer aus, als es ist."

Man lieh ihn allein mit Kinna.

Wördehoff ging nach oven, um seinen Anzug zu vervollständigen. Jacobus setzte sich in die Halle zu Prinz, der leise winselte, und Ricolette und Frau Marthe blieben im Rebenz nm ec. Rach einer Weile kam Wördehoff zurück und gc cllte sich zu ihnen. Er fetzte sich neben Ricolette und hielt ihre Hände in den seinen. Leise flüsterte er ihr Trostworte ins Ohr. Frau Marthes Gegenwart behinderte sie nicht mehr. Moch e fie sehen, dah sie sich gefunden hatten jetzt war ja alles so anders älnd mählich bekam Ricolettes b aJeS Gesicht wieder Farbe. Run. da der erste Schrecken übtx- wunden war, da der Arzt sich um Kinna bemühte, , da sie selbst sich neben Wördehoff geborgen unD nicht mehr einsam fühlte, wich auch langsam Die

Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 befaßt sich nämlich noch einmal mit dem § 205 RDO. und bestimmt u. a., daß die Familienkrankenpf lege, nicht wie in der Rotverordnung vom 26. Juli 1930 ausgeführt, dem Ehegatten und Den unterhalts- berechtigien Kindern, sondern dem unter­haltsberechtigten Ehegatten und den unterhaltsberechtigten Kindern zusteht. Hierdurch ist das Unterhaltsprinzip, das neben der Versicherung bestehen muß, noch einmal ganz besonders betont worden. Es wird Ausgabe der Rechtsprechung sein, einen klaren Weg zu zeigen, ob und inwieweit für Stiefkinder Familien kr an ken-

Oberheffen

Dritte Hüttenberger Geflügelschau in Lang-GönS.

= Lang-GönS. 14. Ian. Die diesjährige S ch a u des hiesigen Geflügel-undKanin- chenzuchtvereins, die vom 9. bis 11. Ian. in der Turnhalle ftattianD, war au8 ganz Over- belfen und Dem benachbarten Preuszen feör stark beschickt Rund 450 Rurnmem wurden gezeigt. Die Preisrichter. Hch. Jäger. Ober H rjern Ludw. M 0 0 g k. Echzell, und Otto S 0 e 0 1 e r, Rieuer- Gemünden, hatten keine leichte Arbeit. Das j^icr- matcrial war im allgemeinen gut. Der uxfua> Der Ausstellung war schon am Samstag sehr lebhaft. Das gute Wetter am Sonntag lockte ebenfalls viele Interessenten. Zahlreiche Käufe lonn- ten getätigt werden. Der ©eslügttzuchtverem Lang-Göns, der unter der Leitung von Wagner- meister Otto May steht, tonn mit dem Ergebnis dieser dritten Schau sehr zufrieden fein.

In der nachfolgenden Übersicht werden m Den jeweiligen Klassen nur die Hauptpreise (Ehrenpreis E., erste Preise = 1» mitgetcuL

Stämme. Brahma: Ph. Hasser, R.oder Wei­sel. E. Weiße Wyandotten: Qlorbert ©rünebaum, Lang-Göns, E. Engi. Zwergkäm'<er. birken'ar- big: Karl Philipp IV.. S.einb rg, © Wyardot en, schwarz: Ludwig Klinte', Lollar. 1. R)vdel nder: Wilh. Rühl, Lang-Göns. 1. Zwergwyandv ten, schwarz: L. Klinkel, Lollar. 1. Dan'.am, schwarz: F. Becker. Rieder-'Weisel. 1. Federsarb. Zwerge, pvrzellanfarb. o.B.: K. Müller II.. Lang-Gons. 1.

Hühner. Langshan: A. Schm d , Lang GonS, E.u.1. Orpington, schw.: Fr. Woli. Laubach. E. und zwei 1. Orpington. gelb: Frau Spruck Gr.- Linden. E. Wyando ' . schwarz: H-mr. Hardt, Ridda, ©.. Hch. Zeiß. Lang Göns, 1. Wh and 0 ten. weiß: Rorbert ©rüncuaum, Lang ©.ns, zvei ©., Karl Stoll, Lang-©öns, 1. Wyandotten. gestreift: Friede. Schönwolf, Beienheim, 1. Wyandotteni. golh: Otto Spitznage!, Aschaffenburg. 1 Wyan- Dotten, blaugolb: Tbith. Martin. Hoche! eim, 1. Wyandotten. filber: Karl Eise, Lich, 1. Rhodelän- der: Karl Stoll, Lang-Göns, zwei ©., Heinrich Pfeiffer. Steinberg. ©.. Alb. Engel, Hörnsheim. 1. Plymouth Rocks, gelb: Hch. Jost, Beienhetm, E. Plymouth Rocks, gestreift: Wilh. Henr:ch, Lang- Göns, E., ©g. Luh, Leihgestern. 1. Süßer, bunt: Otto May, Lang-Göns, E. und 1., Otto Heeb. Lang-Göns, E. Süsser, hell: Otto Eckhard, Lang- Göns, E. Italiener, rebhulmsacb.: Wilhelm Tom- mersheim, Bettenhausen, E.. ©g. Hofmann. Wetz- lar-Büblingshau'en. 1.. Wilh. Ester. Butzbach, , Willi Frey, Lang'Göns, ©., Henn. Leopold. ©'!- tenau, E. Italiener, f Über färb : Wtth. Müller IL. Sömsheim. E. und 1., ®g. Haase, ©ambad). 1.

taliencr. schwarz : Wilh. Müller V., Lang'© ms, E. und 1 , Heinr. Wagner, Großen-Linden, z.ver E Italiener, gelb: Louis Schmidt, Hörnshetm. E. und 1. Minorka: Otto May Lang-Göns zwec E Karl Pfifferling, Schlitz, 1. Rheinländer, schw.: Wilh. Schmidt. Wieseck, ©.. Frau Spruck. ©roßen- Linden, zwei L. Hugo Lindt II., WeckcSheim. 1. Welsumer: Wilh. Hencich. Lang Gons. E., Rem- hard Müller. Kirch ©Öns. 1. Barnevelder: Hemr. Deppler, Kirch^Göns, zwei E.. Karl Ludw. Al- bach II. Lich. E.. Joy. Martin. Hochelhenn, 1.

und Voreltern. Dieser Anspruch ist zeillich nickt begrenzt. Es kann also eine Leistung nach § 205 RVO. sowohl aus dem Veriicyerungsverhaltnis der Mutter des unehelichen Kindes, als auch dem seiner Großeltern oder llrgroheltern mütterlicher­seits beansprucht werden. Ein voreheliches Ki.rd, dessen Mutter einen anderen Mann, als den Vater des Kindes geheiratet hat, und dem von diesem sein Familienname erteilt worden ist (§ 1706 BGB.), kommt als eheliches Kind nicht in Be­tracht. Es bleib', obwohl es den gleichen Familien­namen Der Kinder aus Dieser Ehe (Sttesgeschwi- ster) führt, unehelich, seine rechtliche Stellung scheint nur ehelich. Da ihm ein älnterhaltsanspruch an seinen Stiefvater nicht zusteht, kann mithin auch dessen Dersicherungsverhältnis nicht die Grundlage für die Familienkrankenpflege für die» es Kind bilden. Sehr wohl ist dieser Anspruch hingegen gegeben, wenn seine Mutter kranken­versichert ist, denn an diese hat das uneheli-che Kind einen ttlnterhaltsanspruch.

5. Stiefkinder und Enkel.

Den Enkeln steht ein llnterhaltsanlpruch gegen­über den Verwandten gerader Linie beuer Ellern­teile (bei dem unehelichen Enkel nur gegenüber den Verwandten der Mutter) zu. Es wird all0 ein Anspruch nach § 205 0*250. aus dem Versuche- rungsverhältnis Der Verwandten gerader ßinie herleitbar fein. . ....

Die Rotverordnung vom 26.3uh 1930 knüpft den Anspruch für die vorgenannten Gruppen an eine weitere Bedingung: Sie müssen vor Eintritt des Versicherungsfalles von dem Derficherten überwiegend unterhalten worden fein. Das theoretische Bestehen die es älnterhaltsanspruches genügt hier also nicht. Das betreffende Ktnd muß vielmehr tatsächlich von dem Versicherten vor dem Versicherungsfall (Erkrankung) übertoicgenD un- terhalten worden fein; d. h. also, daß mehr als die Hälfte des llnterhaltsbedürinifses von Dem Versicherten gedeckt wird. Es ist auch hier etn- gehende Prüfung dieser Voraussetzung notwendig, es ist sehr wohl denkbar, daß unter Den Parteien Streit Darüber entsteht, ob der -Unterhalt über­wiegend, oder nur zu einem Teil geleistet wor- 6CTaOier Gesagte bezieht sich zunächst auf Die Enkel. Hinsichtlich der Stiefkinder besteht hier em gesetzliches Kuriosum. Stiefkinder smd solche Km- der die der andere Ehegatte bei der Eheschlie­ßung bereits hatte. Der Anspruch auf Familien- krankenpflege ist, wie schon mehrfach erwähnt, an das Bestehen eines Unterhaltsverhaltntßes ge­bunden. Rach dem Gesetz sind jedoch Unterhalts­beziehungen zwischen Personen, zwischen denen em Ettefverhältnis besteht, nicht gegeben. Da diese zwingende Voraussetzung bei Den Stiefkindern fehlt, muß es hier sehr fraglicher scheinen, ob ein Anspruch aus § 205 RVO für SlufhnDer erhoben werden kann. Selbstverstandl^> wird em Anspruch jedoch gegeben sein auf ©rund des Dersicherungsverhältnifses Demjenigen Ehegatten, gegenüber Dem Der Unterhaltsanspruch gegeben ist nämlich der leiblichen Mutter, oder des leib­lichen Vaters. Es ist zu vermuten, daß m Der Werkstatt des Gesetzgebers unter dem Einfluß po­litischer Kompromisse und dem raschen Tempo Der ©esehgebungsrnaschine ein Konstrukttonsfehler »un­terlaufen ist. Es war zu erwarten, daß dieser Widerspruch aufgeklärt würde.- -ine Gelegenheit I hierzu war gegeben. Die Rotverordnung des