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Montag, 14. Dezember lM

Hr. 292 Erstes Statt

181. Jahrgang

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Die Illustrierte

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Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot,- für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Bietzen.

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wissen aber, datz über den wirtschaftlichen Er­wägungen seht politische Erwägungen stehen müssen, wir machen kein hehl daraus, datz die Ratoerordnung an vielen Stellen eine Verletzung der Arbeiterrechte darstellt. Aber wir müssen politische Gründe sprechen lassen, und die Kommunisten sind uns sicherlich sehr dankbar, datz wir das tun, weil wir ihnen damit die Verantwortung ab- nehmen. Heber unserem Parteiinteresse sieht für uns alle die Wahrung der Freiheit des deutschen Arbeiters. Diese Freiheit wäre er- ledigt, wenn der Faschismus kommt.

Die allgemeine Finanzdebatte und die Ab­stimmung über die damit in Verbindung flehenden Anträge werden nach der Weih­nachtspause erledigt werden. Aus den Er­klärungen der Parteien im haushaltsausschuh ergibt sich jetzt schon, dah eine Aufhebung der Rotverordnung im Wege einer vorzeitigen Re i chs l a g s e i n b e ru - fung ausgeschlossen ist.

Keine Aufhebung der Notverordnung.

Einberufung des Reichstags vor Weihnachten nicht mehr zu erwarten. - Wirtschastspartei und Sozialdemokraten sehen ihre Tolerierungspolitik fort. Fm Haushaltsausschuß.

Wie steht es in Basel?

Bis zum 23. Dezember wird der Bericht an die Regierungen erwartet.

bracht, wobei Krafträder und Kraftwagen, »ft sogar gepanzerte, verwendet werden. An schwer auffindbaren Stellen wird das Schmugglergut niedergelegt und mittelst Kraft­fahrzeugen in das Industriegebiet gebracht, wo es in Heineren Wengen vertrieben wird. Die Absahorganisation reicht aber, wie festgestellt worden ist, auch bis In die Großstädte des In­landes, ;. B. Berlin und Hamburg. Dieses wohl­organisierte Gewerbe wirft hohe Gewinne ab. In letzter Zell ist es beim Zusammentreffen mit

> Schmugglern in einer großen Anzahl von Fäl- len 3u lebhaften Fenergefechten ge­kommen.

Trotz all dieser Schwierigkeiten konnten allein in 4 drn Landesfinanzamtsbezirken Münster, Düssel- i. Lors und Köln in der Zeit vom 1. April bis

35. Oktober 1931 18.9 Mill. Zigaretten, 45 000 I Zigarren, 30 460 Kilogramm Tabak, 252 600 Kilo» j qcamm Getreide, 112 600 Kilogramm Müllerei» : cczeugnisse, 860 Fahrräder, 125 Krafträder und

115 Kraftwagen beschlagnahmt werden. Um die Dienstfreudigkeit der Beamten ausrechtzuerhalten ist es erforderlich, ihnen in besonders schwierigen und erfolgreichen Fällen auch Belohnungen zu» fwarnen zu lassen. Die hierfür aufzuwendenden Mittel bringen durch vermehrte Erfolge ein Bielfaches an Strafen und Abgaben wieder ein.

Parteien und Notverordnung.

Es folgte die Fortsetzung der finanzpolitischen

Oer Kamps gegen den Schmuggel an der Westgrenze.

Berlin, 12. Dez. (DDZ.) 2m Haushalts» ausschuh des Reichstages wurden zunächst nutzer» »ordentliche Zuwendungen an Beamte und Hilfs» ! lräfte des Grenzbewachungs» und i Lleueraufsichtsdienstes bewilligt. Der ; Reichsfinanzminister hatte ausgeführt, datz der Schmuggel an der W e st gren z e unter dem i Einfluß der wirtschaftlichen Verhältnisse einen Umfang angenommen hat, der nicht nur die I Rcichsfinanzen auf das schwerste schädige, sondern auch die Wirtschaft so gefährde, datz in einzelnen Hegenden ganze Wirtschaftszweige zu erliegen drohen.

In der hauplsache werden Tabakwaren, Kaffee, Getreide und Müllereierzengnisse von zum Teil bewaffneten Banden in Stärke bis Zu 100 Mann unter kriegsmäßiger Sicherung über die Grenze ge-

Basel, 13.Dez. (CAB.) Hier besteht der Eindruck, dah die Beratungen des Sonderaus­schusses, der die Zahlungsfähigkeit Deutschlands zu prüfen hat, jetzt in das entscheidende Stadium gelangt sind. Der Ausschuh hat zwar am Samstag und Sonntag keine Voll­sitzungen abgehalten, dafür hat aber der mit der statistischen Prüfung des dem Ausschuh vor- gelegten Zahlenmaterials beauftragte Unter» ausschuh gearbeitet. Vor allem hat aber in den beiden letzten Tagen eine Reche privater Besprechungen stattgefunden, in denen die grundsätzlichen und entscheidenden Fragen ange­schnitten worden sein dürften. Die materielle Untersuchung des Ausschusses über das von Deutschland beigebrachte Material ist größten­teils bereits durchgeführt. Es bleiben jetzt eigent­lich nur noch übrig d i e Lage der Reichs­bahn, die am Montag besprochen werden -wird, und vielleicht noch eine Erörterung über die all­gemeine Einwirkung der Reparationen auf die wirtschaftliche Krise in den einzelnen Ländern und in der Welt.

Damit ist der erste Teil der Aufgaben des Aus­schusses erledigt und es erhebt sich nunmehr die wichtige Frage, welche Schlußfolgerung sich aus der älntersuchung ergibt und in welcher Form das Ergebnis an die Regierungen weiter­geleitet werden wird. Kurz gesagt: man steht jetzt vor der wichtigen Frage des A u s schuh­st e r i ch t s.

Abgesehen von der französischen Dele­gation, die die Formulierung des Berichtes einer zweiten Tagung des Ausschusses z u Anfang des neuen Jahres Vorbehalten mochte, scheint der Ausschuh die Absicht zu hasten, wenn es irgendwie geht, bis zum 2 3. Dezem­ber mit den Arbeiten fertig zu wer­den. Es ist nach feiner Ansicht ohne weiteres möglich, bis zu diesem Termin den Bericht fertig­zustellen. Man scheint sich bereits dahin geeinigt zu haben, die Redaktion nicht, wie im Wig- gin°Ausfchuh, in die Hände eines einzigen Mit­gliedes zu legen, sondern damit ein Redak­tionskomitee zu beauftragen, und man

Am Konferenztisch des Sonderausschusses der BIZ. in Basel. 1. Professor Rist (Frankreich), 2. Colijn (Holland), 3. Graf Schwerin-Krosigk, der Vertreter des Reichsfinanzministeriums, 4. Dr. Melchior (Deutschland), 5. Stewart (USA.), 6. Beneduce, der Präsident des Sonderausschusses (Italien) 7. Francqui (Belgien), 8. Sir Walther Layton (England). Als erster ganz links: Dr. Bindfchedler (Schweiz).

gehalten werden könne. Wenn es nicht gelingt, die Kaufkraft der Bevölkerung zu erhalten, dann ist aber eine weitere Schrumpfung der Wirtschaft unvermeidlich. In längeren Ausführungen wandte sich dann der Redner gegen die Herabsetzung der Beamtengehäl- t e r und die Gehaltssonderregelung der Angehörigen der Reichswehr und der Schupo. Selbst vom Stand­punkt eines sehr warmherzigen Freundes der Reichs­wehr aus könne man diese Maßnahme nicht gut- heißen. Sie fei psychologisch falsch. Sie wirke ver­heerend auf die ganze übrige Beamtenschaft und auf deren Staatsfreudigkeit.

Abg. Dr. Hilferding (Soz.): Wir finden die Bestimmungen der Notverordnung verwerflich, die der großen Masse der werktätigen Bevölkerung weitere Lasten auferlegen, ohne daß es mög­lich ist, vorher oder mindestens gleichzeitig für eine Senkung der Lebenshaltungskosten zu sorgen.

wenn wir wissen würden, daß an Stelle dieser Rotverordnung eine bessere gesetzt werden könnte, so würden wir nicht einen Moment zögern, diese Rotverordnung abzulehnen. Mr

durch die Arbeitsäm ter, sür die von de« öffentlichen Fürsorge laufend unterstützten Perso­nen und für die Empfänger von Zusatzrente nach dem Reichsversorgungsnesetz durch die Dienst­stellen der öffentlichen Fürsorge.

Bezugs st eilen für das verbilligte Fleisch sind alle Verkaufsstellen von Frisch­fleisch, die sich bereit erklären, den De- zugsschein in Zahlung zu nehmen und den sonst gegebenen Vorschriften zu entspre­chen. Es kommen also außer den Fleischerläden auch Konsumvereine, Warenhäuser usw. als Ver­kaufsstellen in Betracht. Die Verkaufsstellen wer­den durch Aushang kenntlich gemacht. Die Verbilligung wird ausschließlich für frisches Rind- oder Schweinefleisch gewährt, Wurstwaren sind von der Verbilligung ausgeschlossen. Jeder Berechtigte kann wöchent­lich e i n P f u n d, Unterstützte mit vier und mehr Zuschlagsempfängern können wöchentlich zwei Pfund verbilligten Fleisches erhalten. Auf gerin­gere Mengen als ein Pfund wird eine Verbilli­gung nicht gewährt. Der verbilligte Preis mutz 30 Pfennig unter dem Tagespreis oder, sofern bereits örtlich besonders verbilligte Preise für Llnterstützungsempfänger vereinbart sind, 30 Pfennig unter diesem vereinbarten Preis liegen. Der erste Bezugsschein, der mit vier Wochenabschnitten versehen ist, wird Mitte Dezember ausgegeben. Jedem Wochen- abscynitt ist die Gültigkeitsdauer aufgedruckt; nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können die Scheine nicht mehr benutzt werden. Der erste Abschnitt hat wegen der Weihnachtsfeiertage ausnahmsweise eine Gültigkeitsdauer von zwei Wochen.

Notverordnung und Kriegsopfer.

Berlin, 12. Dez. (TU.) Die neue Rotverord­nung vom 8. Dezember erfaßt die versorgungs­rechtlichen Bezüge der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen nicht unmittelbar. Trotzdem werden die Belange dieses Personenkreises er­heblich getroffen, indem ihnen, soweit sie sozialversichert sind und bereits Sozial­renten beziehen, diese letzteren durch neue Ruhens» Vorschriften trotz pflichtgemäß geleisteter Beiträge praktisch ganz oder zum Teil ent­zogen werden. Ihre Renten aus der Sozial- ^vtzrftcherung (Sttbaliben- und Altersrenten, Ruhe­geld aus der Angestelltenverficherung, Invaliden- und Alterspensionen und das Ruhegehalt aus der knappschaftlichen Versicherung) ruheninHöhe ihrer Versorgungsrenten, soweit diese den Betrag von 25 Mark monatlich übersteigen. Ebenso ruhen die Sozialrenten neben Kranken­geld von mindestens einmonatiger Dauer, wäh­rend Pflegezulage. Zufahrente und Führerhund­zulage anrechnungsfrei bleiben. Die gleichen Ruhensvorfchriften gelten neben Bezügen der Dienstzeitrentner, Altrentner, ehemaligen Reichs- wehrangehörigen.Schutzpolizeibeamten, ehemaligen Offiziere der alten Wehrmacht, sowie der Ruhe­geld- und Wartegeldempfänger. Eine Aus­nahme ist nur bei der freiwilligen Ver­sicherung vorgesehen.

Aus der Krankenversicherung ist die Beschränkung der Leistungen auf die gesetzlich vorgesehenen im Gegensatz zu den satzungsgemäßen Mehrleistungen hervorzuheben. 1L a. wird d i c Leistungspflicht der Kassen auf 26 Wochen allgemein beschränkt. Wegen der Durchführung der Versicherungsheilbehand­lung für die Kriegsbeschädigten durch die Kran­kenkassen ist dieser Teil der Rotverordnung für Dersorgungsberechtigte ebenfalls von besonderer Bedeutung.

Alle vorstehend erwähnten Maßnahmen werden vom 1. Januar 1932 ab in Kraft gefetzt. Das Ruhen der Renten der Sozialversicherung tritt mit dem Ablauf des Kalendermonats ein, in dem den Berechtigten eine entsprechende Mit­teilung zugeht.

3n der Fürsorgepflichtverordnung ist eine Aenderung dahin vorgenommen, daß die Bemessung der Mehrleistungen, die den Emp» fängern der gehobenen Fürsorge gewährt werden, hinfort den obersten Landesbehörden überlassen bleibt. Ferner können die Fürsorgeverbände bei Unterstützungen öffentlichrechtlicher Art die Be­züge aus Äufwertungsgesetzen voll anrechnen, während bisher Bezüge dieser Art bis zu 270 Mk. jährlich anrechnungsfrei blieben.

Die Kriegerwaisen und die sie unter­haltenden Angehörigen werden dadurch hart be­troffen. daß grundsätzlich für Kinder über das vollendete 15. Lebensjahr hin­aus Kinderzuschüsse und Waisen­renten aus der Sozialversicherung nicht mehr gewährt werden und dah Stiefkinder und Enkel diese Leistungen überhaupt nicht mehr erhalten tönnen. Durch den Fortfall dieser Bezüge wird die Berufsausbildung gefährdet und ferner die wirtschaftliche Grundlage vieler vaterloser Kriegsopfer-Familien zerstört.

Oie Eisenbahner zur Notverordnung.

Der Gauvorstand der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner Bezirk Frankfurt a. M. faßte eine Entschließung, in der es u. a. heißt: Die in der vierten Rotverordnung getroffenen Bestimmungen über Gehalts- und Lohnsenkungen sind in ihrem Ausmaße und ihrer jetzigen Hohe für die un­teren Beamten und Arbeiter der Reichsbahn un­tragbar. Rach Durchführung der jetzigen Be­stimmungen liegen in Groß-Frankfurt die Gehäl­ter um mehr als 10 Prozent unter denen der Desoldungsordnung von 1 9 2 7, obwohl damals von allen Stellen die Rot­wendigkeit einer Erhöhung anerkannt wurde. Die Verordnung bestimmt auch für die Arbeiter der Reichsbahn eine Kürzung der Löhne um 10 Prozent, ohne die Sicherung, wonach dies«

Msfprache. _ r

2Ibg. Drewitz (WP.) hielt die Erhöhung der Umsatzsteuer nur für tragbar, wenn eine P auschale eingerichtet wird, so dah die Umsatz» fteuer in der Kette des Umsatzes nur einmal er­hoben wird. Die Zinsherabsehung müsse man mit einem nassen und einem trockenen Auge betrachten. Eine Preissenkung könne aber gar nicht durchgeführt werden, wenn nicht vorher die rie» semhohen Zinsen auf eine einigermaßen normale Höhe herabgesetzt sind. Der Preisdiktator müsse auch dafür sorgen, dah das Kohlensyndikat seinen gewerblichen Abnehmern eine bessere Qualität lie» h«t. Die Preisherabsetzungsaktion müsse sich nicht nur mit den Preisen, sondern auch mit der Qua­lität beschäst gen. Sobald außenpolitisch eine SVar- fjeit über die Reparationsfrage bestehe, müsse sich die Reichsregierung an die Umstellung des Steuersystems machen. 2m grohen und gan­zen könne man zur Rotverordnung sagen, dah die Reichsregierung recht gehabt habe, wenn sie

I eenen großzügigen Versuch gemacht habe, um dem Staat zu Helsen. .... . - , ,

Abg. Keil (Soz.) war dar Ansicht, daß trotz d<r Rotverordnung über dem nächsten Etats» johr Dunkel schwebe. Es müsse betont werden, d- durch die Rotverordnung das Einkom» nnen der breiten Massen weiter tief jefentt werde, ohne daß' dieser Senkung eine e sprechende Verringerung der Lebenshaltungs» kften gegenüberstehe. Die Mietensenkung wird twü Reuwohnungen im Rormalsatz weit hinter d»em Sah zurückbleiben, der für die Altwohnungen rftgeftellt ist. Weiter fei zu bedauern, daß wich­tige Rahrungsmittel. toi. z. D. der Zucker, von >er Preissenkung nicht berührt würden. Wenn man alled zusammenrechnet, so kommt man zu d^rn Resultat, daß die Massen an Steuern im 2ahre 1431 rund eine Milliarde Mark mehr zahlen «!s sie im 2ahre 1929 zahlen muhten, während t»cr Besitz rund eine halbe Milliarde Mark we­niger zu zahlen hat als 1929.

Eigentlich wäre jetzt die Zeit, wo der Reichstag in würdiger, entschiedener und unzweideu­tiger Form eine Kundgebung an die weit richten müßte, dah eine weiler, ah - Ilu ng der Reparationen für Deutsch­

land u n m ö g li ch sei, und dah bei dem Be­harren auf dem Reparationswirrwarr jede Hei­lung oder Besserung der Weltkrise von vorn­

herein zum Scheitern verurteilt ist.

Abg. M o r a k h (D. Vp.) kann sich der Besorgnis nicht entziehen, daß die Reallohnhöhe nicht

spricht davon, daß dieses Komitee sich aus Rist (Frankreich), L a h t o n (England) und Mel­chior (Deutschland) zusammensetzen wird. Wie verlautet, ist der allgemeine Rahmen des Be­richtes heute unverbindlich in einer Besprechung, die Rist, Lahton, Stewart und Beneduce hatten, besprochen worden, und es heißt, daß die drei erstgenannten Personen von dem Vorsitzeirden des Ausschusses gebeten worden sind, ihm bis Diens­tag einen Rahmenentwurf vorzulegen. Es ver­dient noch erwähnt zu werden, daß Geheimrat Schmitz von den 2G.» Farbenwerken, der sich zur Zeit in Basel aufhält, als Experte an den Vollsitzungen des Ausschusses teilnimmt.

Winterhilfe

durch Fleischverbilligung.

Abgabe von Frischfleisch an Erwerbslose und Rentenempfänger gegen Bezugsschein.

Berlin, 13.Dez. (WTB. Amtlich.) 2m Rah- men der Winterhilfe und zugleich als eine Hilfs­maßnahme für die Landwirtschaft hat die Reichs­regierung Mittel zur Verfügung gestellt, die der hilfsbedürftigen Bevölkerung für die nächsten Wochen BezugfrischenRind - oder Schweinefleisches zu einem verbil­ligten Preise ermöglichen sollen. Zur Teil­nahme an der Fleischverbilligung berechtigt sind alle Hauptunterstützungsempfänger der Arbeits­losenversicherung und der Krisenfürsorge, die Fa­milienzuschläge erhalten, ferner die von der öffent­lichen Fürsorge laufend als Hauptunterstühte in offener Fürsorge Unterstützten, die einen eigenen Haushalt führen und schließlich Empfänger der Zusatzrente nach dem ReichsversorgungZgesetz, so­weit sie einen eigenen Haushalt führen und aus­schließlich auf Rente und Zusatzrente angewiesen sind. Die Verbilligung wird ausGrundeines De zu gsscheines gewährt, der nicht über- tragbar ist. Ausgegeben werden die Bezugs­scheine für die Hauptunterstühungsempfänger der 1 Arbeitslosenversicherung und der Krisensürsorge

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