Einzelbild herunterladen

scllschaft hat ferner die Verhandlungen über ihre Beteiligung an der Elektrifizierung der Strecke AugsburgLllmStuttgart zum Ab­schluß gebracyr.

. Im ganzen beläuft sich der Anteil, der au werbende Anlagen entfällt, bisher aus 5 5 D. H, während 2 8,2 v. H. auf den S t r a- ß e n b a u und 1 6,8 v. H. auf sonstige Lief- bauten entfallen. Die G e s a m t k o st en - summe der mit Hilfe der Gesellschaft finanzier­ten Maßnahmen beläuft sich auf rund 225 Millionen Mark, so daß der Anteil der Gesellschaft an ihrer Finanzierung etwa ein Vier­tel beträgt. Don den Restkosten werden 25 bis 30 Millionen Mark durch Zuschüsse der ReichSanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitsloscnversiche- rung, ein weiterer Teil durch Darlehen der Län­der, der Rest von den Trägern selbst, oder aus anderem Wege aufgebracht.

Darlehensnehmer sind zum großen Teil ge­mischt - wirtschaftliche und öffent­lich - rechtliche Unternehmungen (mit 44 v. H. der Gesamtsumme), ferner K o m m u n a l - verbände, zum großen Teil die preußischen Provinzen (mit 19,2 v. H.), während auf Reichs- Unternehmungen und Länder 5,7 v. H. und auf die Kommunen 31,1 v. H. entfallen."

Die vorstehenden Darlegungen dürften im An­schluß an unseren ArtikelArbeitserschließung im Lahngebict" in Rr. 74 desGießener An­zeigers" vom 28. März allgemein besonderem In­teresse begegnen. Den an der Arbeitsbeschaffung im Gießener Wirtschaftsbezirk und im ganzen Lahngebiet beteiligten Behörden werden diese Mitteilungen wohl von besonderem Werte fein, da sie geeignet sind, als Beispiele bei Verhand­lungen in der von uns in dem ArtikelArbeits- crschließung im Lahngebiet" vorgeschlagenen Art zu dienen.

Oberheffen.

Kreistag in Lauterbach.

* Lauterbach, 4. April. Am Donnerstag fand im Sitzungssaale des Kreisamtsgebäudes eine ordentliche Kreistagssitzung statt, in der zwei wichtige Punkte nach eingehender und zum Teil sehr lebhafter Aussprache ihre Erledigung fanden. Es handelte als erstes sich um die Prüfung und Begutachtung der Rechnung der Kreiskasse, die die Zustimmung des Kreistages fand, sowie um die Vorlage des Verwaltungs-Rechenschaftsberichtes für 1929. Der Rechenschaftsbericht wurde genehmigt. Im Anschluß daran befaßte man sich mit dem Vor­anschlag der Kreiskasse für das Rech­nungsjahr 1931, der unter Berücksichtigung einiger Abänderungen ebenfalls genehmigt wurde. Der Voranschlag schließt in Einnahmen und Aus­gaben mit der Gesamtsumme von 289 869 Mark (gegenüber 280 592 Mark im Vorjahre) ab. Der Vor­anschlag weist als Summe in Einnahmen und Aus­gaben für den Betrieb insgesamt 255158 Mark, für das Vermögen 34 711 Mark aus.

Landgemeindetagung in Schotten.

00 Schotten, 30. März. Im hiesigen Rat­haussaale sand unter Leitung des Vorsitzenden' Bürgermeister Menge!, Schotten, eine Ta­gung des Kreisverbandes Schotten des Hessischen Landgemeindetages statt, an der auch Vertreter des Kreisamtes teil- nahmen.

Aus dem Tätigkeitsberichtdes Vor­sitz enden erhielt man Aufschluß über die vom Vorstand des Hessischen und Oberhesfischen Land» gemeintetags geleisteten Arbeiten auf den vielen Gebieten der gemeindlichen Verwaltung. Fragen . über Filialsteuer. Kreditgewährung an die Ge- 1 meinten, Ausstellung ter Bürgscheine, Belastung y der Gemeinden mit statistischen Erhebungen wur­den besprochen. Die vom oberhesfischen Landwirt- schaftskammerousschuh in Verbindung mit den betreffenden Städten ausgestellten Richtlinien für die Abhaltung der Prämiierungsmärkte wurde bekanntgegeben. Besonders wurde auf den am 11. April in Alsfeld stattfindenten Oberhesfischen Provnrzial-Landgemeindetag hingewiesen. Leb­hafte Beschwerten wurden geführt über die un­geheuer rasche Abnutzung ter elektrischen Birnen in ter Straßenbeleuchtung. Dem Lieberlandwerk soll davon Kenntnis gegeben werten mit der Bitte um baldigste Abstellung dieses Mißstandes, der allen Gemeinden viele Kosten verursacht. Wei- terwurte verhandelt über die Aufstellung derneuen Gemeindevoranschläge, und es wurden manche Einzelheiten daraus besprochen. Auch auf die Be­schäftigung ter ausgesteuerten Erwerbslosen, die den Gemeinden viele Sorgen und Kosten verur­sachen, wurde eingegangen. Die Versammlung wandte sich gegen die Sperre ter Waldstraßen im Oberwald, deren Freigabe im Interesse ter Hebung des Fremdenverkehrs erbeten werten soll. Angeregt wurde die Beibehaltung ter Grenz- gänge mit den Feldgelchwvrenen, die jährlich vor- genommen werden soll.

Rach Besprechung verschiedener sonstiger Der- waltungsangelegenheiten hielten Kreisveterinär­arzt Dr. Metz und Bürgermeister Menge! Vorträge über Viehkauf und Währschaft beim Viehhantel. Der eine Vortrag behandelte die tierärztliche, ter andere die juristische Seite un­ter besonderer Berücksichtigung von praktischen Fällen, die die Gemeinden als solche betreffen. Die Vorträge sanden großes Interesse. Eine nähere Aussprache schloß sich an, besonders über die Punkte, die die Gemeinden bei dem Ankauf von Bullen, Böcken usw.» wie auch beim Verkauf zu beachten haben.

An die Versammlung schloß sich ein einfaches Essen in terKrone" an, bei dem Regirrungsrat Schwan treffende Worte auf unseren Reichsprä­sidenten und das deutsche Vaterland sprach.

Gemeinderat in Grünberg.

-s-Grünberg, 1.April. In der jüngstenGe- meinderatssihung teilt der Bürgermeister zunächst mit, daß die Firma, welche die Tee­rung derBahnhofstraße ausgeführt habe, nach persönlicher Inaugenscheinnahme der ent­standenen Schäden sich zur Wiederherstellung und nochmaligen Teerung auf eigene Kosten verpflich­tet habe.

Hinsichtlich der Ortssahung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer wünscht das Ministerium zwei redaktionelle und eine sachliche Aenderung; letztere betrifft die Erhöhung ter Steuer von 10 auf 15 Prozent der Einnahmen, sofern Eintrittskarten in verschiedenen Preis­stufen ausgegeben werten. Rach kurzer Aus­sprache wurde in diesem Sinne beschlossen.

In den letzten Iahren hatte man das ursprüng­lich vier Ziele betragende Wassergeld um xm fünftes Ziel vermehrt. Der Dürgenneifttr

Die Ausübung des bedingten Strafaufschubs in Hessen.

Während bisher in Hessen die Gewährung des Strafaufschubs als eines teilweisen Gnatenakbes eine Angelegenheit des Iuftizministers war, wurde dieser durch das Gesetz über die Ausübung des bedingten Strafaufschubs vom 10. Dezember 1930, nachdem festgestellt worden war, daß die Er­fordernisse der versassungsändcrnden Gesetzgebung erfüllt sind, ermächtigt, die Gewährung des bedingten Strafaufschubs den Gerichten zu übertragen.

Durch die Verordnung des Iuftizministers vom 2 7. M ä r z 1 9 3 1 ist nunmehr folgendes bestimmt toorten:

Wird ein Angeklagter von einem hessischen Strafgericht (Einzelrichter, Erweitertes Schöffen­gericht usw.) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so kann das erkennende Gericht anordnen, daß die Strafe ganz oder zum Teil nicht vollstreckt wird, wenn sich ter Verurteilte während einer ihm zu sehenden Probezeit gut führt (bedingter Strafaufschub). Erkennendes Gericht ist das­jenige Gericht, das in seiner Sitzung selbst das Urteil in ter betreffenden Strafsache fällt. Die Anordnung des Strafaufschubs erfolgt nicht im Urteil, das heitzt im sogenannten Urteilstenor selbst, sondern durch einen besonderen, mit feinem Rechtsmittel anfechtbaren Beschluß mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmeirgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Der Beschluß wird hinfällig, wenn auf einen Einspruch hin über die Bemessung der Strafe neu entschieden oder wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird.

In ter neuen Entscheidung kann jedoch wiederum erneut bedingter Strafaufschub gewährt werten, und zwar unter den oben angegebenen Voraus­setzungen.

Ist ein Angeklagter mehrfach au Strafe ver­urteilt worden und deshalb eine Gesamtstrafe zu bilden, so treten die über die früher erkannten Cinzelstrafen ergangenen Beschlüsse außer Kraft, soweit sie von hessischen Gerichten getroffen sind. Das nunmehr für die Festsetzung ter Gesamtstrafe zuständige Gericht kann über die Gewährung des bedingten Strafaufschubs erneut Entschließung fassen, falls die Gesamtstrafe sechs Monate nicht übersteigt und die Einzelstrafen sämtlich vonhessischenGerichten erkannt sind. Ist an einer Gesamtstrafe ein Gericht des Reichs oder eines anderen Landes beteiligt, so ist nach ter Vereinbarung des Reichs und der Länder über die vorläufige Entlassung und die Ausübung des Begnadigungsrechts zu verfahren.

Bedingter Strafaufschub tert nur bewilligt werten, wenn die Persönlichkeit des Verurteilten, die Beweggründe feiner Tat, fein Vorleben und fein Verhalten n a ch der Tat die Erwartung begrünten, datz er künftig ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben führen wird. Bedingter Straf­aufschub soll dagegen nicht gewährt werten, wenn das öffentliche Interesse oder die Rücksicht auf den Verletzten die alsbaldige Vollstreckung ter Strafe erforderlich machen. Die Strafauf-

schubsfrist, d. h. die Probezeit, ist mindestens auf zwei Iahre und höchstens auf fünf Iahre zu bemessen. Sie läuft, wenn ein Teil ter Strafe verbüßt werten muß, von ter Entlassung aus der Strafanstalt, sonst jedoch schon von der Rechts­kraft des Urteils an. Ist die Probezeit auf we­niger als fünf Iahre bemessen, so kann sie aus besonderen Grünten z. D. bei mangelhafter Führung des Verurteilten nachträglich bis auf insgesamt fünf Iahre verlängert werden.

Das Gericht kann dem Verurteilten, dem es bedingten Strafaufschub gewährt, die besondere Auslage machen, sich unter Schutzaufsicht zu stel­len. Es kann ihm auch noch andere Pflichten auf­erlegen, z. B. die Bezahlung einer Buße an die Staatskasse oder an eine andere Stelle. Ins­besondere soll das Gericht dem Verurteilten, so­weit es dessen wirtschaftliche Lage zulätzt, in sei­nem Beschlüsse aufgeben,

den Schaden wieder gutzumachen, den er durch seine Straftat verursacht hat.

Es kann diese Anordnungen auch noch nach­träglich treffen, ändern oder wieder aufheben.

Wird ter Verurteilte etwa wegen einer Tat, die er nach der Bewilligung des bedingten Straf­aufschubs begangen hat, nochmals verurteilt, so ordnet das Gericht die Vollstreckung ter Strafe an. Es kann jedoch davon absehen, wenn auch für die neue Strafe bedingter Strafaufschub bewil­ligt oder wegen ter neuen Tat nur auf Geldstrafe erkannt wurde. Das Gericht ordnet die Straf­vollstreckung ferner an, wenn der Verurteilte den in bezug auf feine Person getroffenen Anordnun­gen gröblich zuwiderhantelt oder wenn er sich bei ter Verbüßung eines Strafteils schlecht führt oder wenn nach seinem Verhalten seit Anordnung des bedingten Strafaufschubs nicht zu erwarten ist, test er künftig ein gesetzmäßiges und geord­netes Leben führen wird.

Rach Ablauf ter Probezeit darf die Strafvoll­streckung nur angeordnet werden, wenn der Ver­urteilte wegen einer neuer Tat, die vor Ablauf der Probezeit begangen wurde, oder in einem zu dieser Zeit bereits anhängigen Strafverfah­ren nach Ablauf der Probezeit verurteilt Wor­ten ist.

Die Strafvollstreckung darf nur binnen sechs Monaten nach ter rechtskräftigen Beendigung des neuen Strafverfahrens angeordnet werten.

Wird die Strafvollstreckung nicht angeordnet, so gilt die Strafe mit Ablauf der Probezeit als erlassen.

Diese neue Verordnung, die einerseits den Iu- stizminister in wünschenswerter Weise entlastet, andererseits die Machtbefugnisse des Gerichtes, das die Persönlichkeit eines Angeklagten am besten kennt, wesentlich verstärkt, ist geeignet, das Ziel jeglicher Strafjustiz, die Besserung desAn- geklagten zu fördern und gleichzeitig den Ausgleich zwischen Schuld und Sühne unter so­zialen Gesichtspunkten herbeizuführen.

Die Verordnung tritt am 15. April 1931 in Kraft.

beantragte nun nach § 9 der Wasserbezugsord- nung ab 1. April die Erhebung des Wasfergeldes vierteljahrsweise vorzunehmen, was genehmigt wurde. Auf Anfrage teilte er mit, daß die Vor­arbeiten zum Einbau der neuen Wasser­mess e r so weit gediehen fein, daß innerhalb zwei Tagen sämtliche Wassermesser eingebaut werden könnten, so datz etsva vom 10. April ab die Wassermesser in Tätigkeit seien.

Ein Gemeinderatsmitglied wies auf diehoh en Aus stände der Gemeinde hin, die bei­spielsweise für 1929 noch etwa 9000 Mk. betragen, woraus ter Bürgermeister erklärte, datz gegen solche rückständige Schuldner, die böswillig ihren Verpflichtungen gegenüber ter Gemeinde nicht nachkämen, mit aller Schärfe vorgegangen werden müsse.

In ter anschließenden geheimen Sitzung fand noch eine Aussprache über den neuen Vor­anschlag statt, nachdem man am Tage vorher ebenfalls in geheimer Sitzung sich schon einmal mit ter gleichen Sache beschäftigt hatte.

Bad-Nauhcimer ÄerkehrSfi-ageu.

Bad-Nauheim, 31.März. In einer Ge- samtausfchußfitzung des Verkehrsvereins, die sich unter dem Vorsitz von Diplom-Ingenieur Weniger mit verschiedenen aktuellen Fragen beschäftigte, konnte mitgeteilt werden, daß die Neu­auflage des offiziellen Fremdenführers 1931, die in 16 000 Exemplaren vom Verkehrsverein herausgegeben wird, finanziell gesichert ist und an­fangs Mai erscheinen wird. Von besonderen Werbeveranstaltungen im kommenden Sommer sind geplant ein Rosenkorso am 19. Juli und die Wiederholung des HeimatfestspielesDer Schachtmeister". Der Derkehrsverein gehört dem Hessischen Verkehrsverband an. Aufgeworfen wurde die Frage, ob es nötig fei, auch noch im Ver­kehrsbund Oberheffen zu verbleiben. Die Frage wurde vom Ausschuß mit großer Mehrheit bejaht, nachdem aus der Versammlung die Not­wendigkeit des Verbleibens begründet worden mar. Dabei wurde betont, daß eine allgemeine ober- hessische Verkehrswerbung auch der Badestadt zu­gute komme. Auch wurde auf die verkebrswerbende Kraft der Pressefaßrten hingewiesen, die vom Verkehrsbund Oberheffen mehrfach durchgeführt worden sind, und von denen eine in Bad-Nauheim ihren Ausgang nahm. Wegen besserer Erschließung des hinter ft ein gebiete soll mit dem Tau- nusklub verhandelt werden. Für notwendig gehal­ten wurde vor allem ein Ausbau des Mar­kierungsnetzes, Schaffung einer Fahrstraße nach der Capersburg, Instandsetzung des Weges vom Forsthaus Winterftein nach der Kaisergrube und dem Römerturm am Geulskopf. Die General­versammlung des Verkehrsvereins findet am 20. April statt. Der im Entwurf vorliegende Ge­schäftsbericht fand Zustimmung, ebenso die vom Geschäftssührer Nickel erläuterte Rechnung des ersten Geschäftsjahres, die bei einem Umsatz von 20 000 RM. ohne Schulden abschließt.

Gemeinderat in Büdingen.

L Büdingen, 30. März. Wie seinerzeit be­richtet, hatte ter Gemeinte rat am 23. Dezember die Anstellung eines Berufsbürger- meistersfürunsereStadt beschlossen und, nachdem der gegenwärtige Bürgermeister die Aus­führung dieses Beschlusses wegen Anfechtungs- möglichkeit ausgesetzt hatte, die Entscheidung über die Anstellung eine« Berufsbürgermeisters am

11. Februar erneut bejaht. Gegenüber verschie­den en Beanstandungen aus der Bürgerschaft er­klärte sich der Gemeinterat in seiner jüngsten Sitzung erneut für die Durchführung seiner frühe­ren Beschlüsse in dieser Angelegenheit.

Die Gaswerkdeputation hatte den Ankauf eines neuen Fünferofens für das städtische Gaswerk beschlossen. Zwei Gemeinteratsmit- glieter fochten diese Entscheidung an, da sie eine Ueberschreitung der Befugnisse ter Deputation darstelle. Die Angelegenheit soll vom Gemeinde- rat noch einmal mit ter Gaswerkdeputation be­raten werten.

Auf Antrag derGemeinde-Arrnen-und Krankenpflege st ation genehmigte ter Ge, meinterat einen jährlichen Zuschuß von 800 M k. und Unterhalt der beiten Schwestern.

Zur Durchführung der Feldbereinigung werten weitere 80 000 Mk. notwendig. Ein Er­suchen des Feldbereinigungskommissars, die Ge­meinte solle diesen Betrag durch Kapitalaufnahme flüssig machen, wurde vom Gemeinterat abgelehnt. Der Gemeinterat ist jedoch bereit, die Bürgschaft für diesen Betrag zu übernehmen.

Landkreis Gießen.

OO Klein-Linden, 2. April. Die vom evangelischen Kreiswohlfahrtsdienst durchgeführte Sammlung für die Winternothilse, die in unserem Dorfe von Gliedern ter evan­gelischen Iugendvereinigung Klein-Linden vor­genommen wurde, ergab den Betrag von 115 Ml. Eine von den Konfirmandinnen vorgenom­mene Sammlung für den Gustav-Adolf-Äerein brachte etwa 50 Mk. ein. Vor jugendlichen Er­werbslosen und anderen Interessenten sprach am Montagabend im Schulhause ein Vorstandsmit­glied der Ortsgruppe Gießen des Verbands für deutsche Iugendherbergen über das Thema Wandern und Iugendherbergswesen".

g. Klein-Linden, 1. April. Aus der jüngsten Gemeinderatssihung ist folgen­des zu berichten: Als erster Punkt stand die Anschaffung von Wassermefsem zur Besprechung. Rach längerer Aussprache wurde die Lieferung, in Frage kommen etwa 350 Stück, ter Firma Siemens & Halske übertragen. Der Lieferfirma wurde aufgegeben, die erforderlichen Paßstücke sofort und zwar gratis zu liefern. Die Lieferung der Wassermesser kommt erst später in Frage. Die Messer bleiben Eigentum der Gemeinde. Vor einiger Zeit hatte der Gemeinterat den Erlaß einer Polizeiverordnung über die Entwässerung von Grundstücken in der Gemeinde Klein-Linden beschlossen, die von dem Ministerium des Innern insofern beanstandet wurde, als an Stelle ter technischen Vorschriften, die deutschen Rormen- vorschriften DIN 1986 zugrunde zu legen sind. Der Gemeinderat beschloß die entsprechende Aen- terung der Polizeiverordnung. Dem Gesuch eines hiesigen Gastwirts um Erlaß der von der Ge­meinde angeforderten Vergnügungssteuer tourte ausnahmsweise, mit Rücksicht auf die allgemein schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse, stattgege­ben, indem ihm die Hälfte ter Steuer erlassen tourte. Das Gesuch der Frau Maria Pauly die das elterliche Geschäft übernommen hat, um Erteilung der Wirtschaftskonzession wird besür- toortet. Am Schlüsse der Sitzung teilte der Bürgermeister in bezug auf die Rotstandsarbeiten für die Wasserleitung mit, daß das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft die Förderung, welche sich ursprünglich auf die Zeit vom 1. August 1930 fci* 31, März 1931 erfttetf*?. Hf 30. Ium lau­

fenden Iahres verlängert hat. Weiter toutbe dem Gemeinderat noch davon Kenntnis gegeben, datz die Beschwerde der Gemeinde gegen das Urteil des Deschwerteausschusses beim Kreisamt Gießen, wonach die Gemeinte einen hiesigen Gewerbetreibenden mit wöchentlich 12 Mark unter­stützen sollte, von Erfolg war.

OO Klein-Linden, 2. April. Schulverwalter Ernst Röhrig, der seither an der hiesigen Volks­schule wirkte, ist mit Beginn des neuen Schuljahres die Verwaltung einer Lehrerstelle zu Weitershain übertragen worden. Mit der Verwaltung der Stelle zu Klein-Linden, die infolge der neuen Abbaumaß- nahmen auf eine halbe Stelle herabgesetzt wurde, wurde Schulverwalter Heinrich Sommer, seither in Lang-Göns, betraut.

£ Wieseck, 4. April. Am Gründonnerstag ge­riet der Sohn von Otto Schäfer beim Heber- queren der Marburger Straße vor das Auto eines Marburger Professors. Der Junge wurde zur Seite geschleudert und erlitt dabei eine Kopfverletzu n g. Er wurde von dem Wagen- besitzer sofort zu Dr. Schmidt und dann in die Chirurgische Klinik nach Gießen gebracht. Lebens­gefahr besteht nicht. In der Nacht zum Samstag wurde an der Gießener Straße der Gartenzaun am Grundstück Walter mit Gewalt auseip.andergerissen, ebenso wurde die Halle von Wachter beschädigt und einige Pfähle ausgerissen. Die wenig rühmlichen Taten dürften sicherlich übermütigen jungen Leuten zuzuschreiben fein.

* Saasen, 31. März. Heute tourte die seit einem Jahre nicht besetzte erste Lehrer stelle durch Lehrer B l e s e r, ter seither in Strebendorf stand, beseht. Die Stelle tourte seither von Schul- Verwalter Keil versehen, der nach Strebendorf verseht wurde.

z Rödgen, 31. März. In Wagners Saal versammelten sich am Sonntagmittag die Eltern der Kinder, die die Kinderschule besuchen unä Viele Freunde ter hiesigen Kleinkinder-« schule. Das Heine Volk feierte Ostern im voraus, brachte nette Berschen zum Vortrag, machte Spiele und zeigte allerlei Reigen. Den Höhepunkt erreichte das Fest, als die Hasentante Ostereier austeilte.

* Reiskirchen, 1. April. Dieser Tage sprach hier vor Mitgliedern ter Spar- und Dar­lehenskasse Rechtsanwalt Zimmer von Gießen über die Haftung des Tierhalters. Die für die landwirtschaftliche Bevölkerung sehr lehr­reichen und durch eine Fülle von Beispielen ver­ständlichen Ausführungen über die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Tierhaltehaftung fanden reichen Beifall. Eine längere Aussprache, in ter der Redner Fragen beantwortete, schloß sich an tert Vortrag an, Herr Stumpf konnte mit Recht dem Vortragenden den Dank ter Ge­nossenschaft und ter Erschienenen aussprechen.

> Grünberg, 30. März. Der Dienen­zuchtverein Grünberg und Umge­bung hielt im Gasthaus Repp seine diesjährige Generalversammlung ab. Der Vor­sitzende, Reichsbahnsekretär Schüz, erstattete ten . Bericht über ein arbeits-, aber auch erfolgreiches Iahr und wies besonders auf die im Verlause ter Zeit durch den Imkerbund erreichten Fort­schritte hin. Der Grünberger Verein umfaßt zur Zeit 52 Mitglieder. Die Ehrenmitglieder Keil und Linden st ruth, sowie Mitglied Heinrich Müller (Queckborn) schieden durch Tod^aus, die Versammlung ehrte ihr Andenken in der üblichen Weise. Der Kassenbericht ergab einen Ueberschuß von 143 Mark: dem Rechner tourte nach ter Prüfung Entlastung erteilt. Die Vor­standswahl hatte folgendes Ergebnis: 1. Vor­sitzender Reichsbahnsekretär Gg. Schüz (Grün­berg), 2. Vorsitzender Lehrer Otto I o ch e m (Queckborn), Rechner Wassermeister Wilhelm Schröder (Orünberg), Schriftführer Lehrer G. Höchst (Grünberg). Im weiteren Verlaufs der Versammlung wurde der Beschluß gefaßt, neu eintretenben Mitgliedern kostenlos einen Bie­nenschwarm zu überlassen und jenen Mitglie­dern, die nicht durch eigenes Verschulten um ihren Bestand gekommen sind, die gleiche Ver­günstigung zu gewähren.

+ Grünberg, 2. April. Am Sonntagabend hielt ter Kriegsbeschädigte W. Hahn aus Bel­tershain im hiesigen Lichtspielhaus einen Licht- biltervortrag über seine Kriegserlebnisse. Bei der Marine ausgebildet, nahm er an ter Skager­rakschlacht teil und kam später zu den Luft- schifsem. Hier machte er die denkwürdige Fahrt des LuftschiffesL 59" mit, die von dem Luft­schiffhafen Iamboli (Bulgarien) nach Deutsch- Ostafrika gehen sollte, um die dortige Schuhtruppe mit notwendigen. Arzneien und Verbandsstoffen zu versorgen. Die interessante Schilderung fand die ungeteilte Aufmerksamkeit der Zuhörer. Der Vortrag war leider nicht so besucht, wie er es wohl verdient hätte.

* Lich, 30.März. In den Räumen des Land­wirtschaftsamtes sand die diesjährige Schluß - Prüfung der landwirtschaftlichen Schule statt. Als Vertreter der Regierung war Ministerialrat Bauer und als Vertreter des Wirtschaftsausschusses ter Schule und der Stadt Bürgermeister Geil erschienen. Eine größere Anzahl Landwirte und Bürgermeister ter um­liegenden Orte wohnten der Feier bei. Die Unterklasse wurde von Landwirtschaftsrat Dr. Schneider überDer Kalk und seine Bedeu­tung in der Landwirtschaft", die Oberklasse von Landwirtschaftsassessor Dr. Zöller überDie Bekämpfung der Samenunkräuter auf dem Acker und von Direktor Dr. Lehr überGegenwarts­fragen der landwirtschaftlichen Betriebssührung" geprüft. Ministerialrat Bauer hob in seiner Ansprache an Eltern und Schüler die Bedeutung des Besuches der landwirtschaftlichen Schulen zur Uebertoinbung ter Wirtschaftskrise hervor und sprach den Lehrern und Schülern seine Aner­kennung für das Geleistete aus. Im Tätigkeits­bericht des Landwirtschaftsamtes berichtete Di­rektor Dr. Lehr, daß die Schule in ten 25 Iah­ren ihres Bestehens 511 Landwirte wissenschaft­lich ausgebildet hat. Im letzten Winterhalbjahr war sie von 31 Schülern besucht. Im Landwirt- schastspflegedienst wurden in 18 Gemeinden Gc- markungsrundgänge, in fünf Orten Vortrags- futfe und insgesamt 56 Vorträge abgehalten. Daneben kamen 21 exakte Düngungsversuche, 16 Sortenvcrsuche, 4 Kulturversuche und ^lhlreiche Schauversuche zur Durchführung. 2 Schtoeine- mastversuche und 12 Milchviehfütterungsversuche mit 60 Kühen tourten angestellt. 23 Boden­proben wurden auf Bodensäure und 345 Milch­proben auf Fettgehalt untersucht. Alle Veran­staltungen und Beratungen geschahen unen> zeitlich.

)( Lich, 31. März. Eine würdige Einleitung ter Karwoche war die in der St. MarienMte- kirche zum Besten unserer Chorschule veranstalt muftlalffd>e Palsivnsfei«L towte