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Hamburger SA., die Gaue Berlin, Brandenburg, Pommern, Sachsen, Schlesien und Ostpreußen.

Frist bis 12. April.

München. 3. April. (LU.) SmVölkischen Beobachter" sindct sich heute folgende Anordnung für die SA-Gruppe Ost:Sämtliche Führer, einschließlich der Sturmführer des Gruvpenbe-- reiches Ost, haben bis zum 1 2. A p r i l 1931 der obersten SA-Führung in München die schriftliche Erklärung abzugeben, ob sic bedingungslos für Hitler sind. Die­jenigen Sturmführer, die bis zum genannten Zeit­punkt die Erklärung nicht abgegeben haben, sind mit dem 12. April 1931 aus der SA. und aus der Partei ausgeschlossen. Die Stürme, die damit aufgelöst sind, werden nach näherer Ver­fügung des neubestellten Gruppenführers Ost neu gebildet. Die SA-Reserve Vertin wird mit sofortiger Wirkung a u f g e l ö st. Die poli­tischen Funktionäre in der SA-Reserve unter­stehen von diesem Zeitpunkt ab allein der poli­tischen Leitung. Den übrigen Angehörigen wird es freigestellt, sich zu der durch den neubestellten Gruppenführer Ost bestätigten SA. oder SS. zu melden, gez. Der Chef des Stabes: Röhm."

Eine Erklärung

der Berliner Gauleitung.

Berlin, 3. April. (TU.) Die Gaulei­tung Berlin der NSDAP. teilt mit:

Der von dem Polizeihauptmann a.D. Sten- nes unternommene Versuch, sich nach seiner Ab­setzung als SA.-Führer und seinen Ausschluß aus der Partei in Berlin als Führer einer Oppositionsgruppe gegen die nationalsozialistische Bewegung zuetablieren", ist restlos geschei­tert.

Die gesamte SA. des Gaues Berlin sowie auch der umliegenden Bezirke ist mit Ausnahme von zwei Stürmen, deren Auflösung bereits verfügt ist, fest in der Hand des Gauführers Dr. Göbbels und des von Adolf Hitler neu eingesetzten SA.- Gruppenführers Ost Oberleutnant a.D. Schulz, der seinen Dienst bereits angekreten hat.

Die Geschäftsstelle der Partei in der Hedemcmn- straße, sowie auch die Geschäftsstelle der SA. befinden sich in den Händen der Gauleitung. Die gesamten Funktionäre, Bezirks- und Sektions­führer, einschließlich der Zellenobleute des Gaues Berlin, stehen unerschütterlich hinter Adolf Hit­ler. Die wenigen SA.-Anterführer, die ursprüng­lich dem Polizeihauptmann a.D. Stennes Ge­folgschaft geleistet hatten, haben nach der nun­mehr veröffentlichten Erklärung Adolf Hitlers und der damt für sie erfolgten Klarlegung der Verhältnisse, Stennes den Rücken ge­kehrt. Stennes selbst hat bereits auf ilmtoegen wieder Fühlung mit der Partei gesucht, jedoch kommt seine und seiner nächsten Amgebung Wie­deraufnahme in die Partei unter gar keinen Amständen mehr in Frage. Verlag und Redaktion des Berliner GauorgansDer Angriff", befin- . den sich nach dem inzwischen erfolgten Hinaus- ' Wurf einiger unsicherer Kantonisten restlos in den

Händen der Parteileitung.

OerAngriff" erklärt.

Berlin, 3. April. (TU.) In einer Erklärung des BerlagesDer Angriff" heißt es:

Dem Polizeihauptmann a. D. Stennes gelang .es am vergangenen Donnerstag, in letzter Stunde vor dnn üblichen Redaktionsschluß unseres Berliner GauorgansDer Angriff" unter Anwendung von Gewalt vorübergehend die Räume derAngriff"- Schrjftleitung, wie auch der Druckerei zu besetzen.

6 Durch diesen Bruch des Hausrechts konnte »er in der Donnerstag-Ausgabe desAngriffs" widerrechtlich Beröffentlichungen ge- . gen die nationalsozialistische Bewegung und ihren

Führer Adolf Hitler erzwingen. Möglich wurde dieser Terrorakt des Polizeihauptmanns a. D. Sten­nes dadurch, daß der bisherige Geschäftsführer des Angriff"-Berlages, der keinerlei politische Funktio­nen hatte, sondern lediglich als kaufmännischer Lei­ter des BerlagesDer Angriff" bestellt war, die ihm damit formal juristisch zustehenden Rechte gegen die Berlagsinhaber und somit die RSDAP.'miß­brauchte. Der bisherige Geschäftsführer des Ber­lagesDer Angriff", Ludwig W e i ß a u e r, wurde von der Gesellschafter-Versammlung des Verlages Der Angriff" als Geschäftsführer a b b e r u f e n. Als Gesck-aftsführer wurde vorläufig durch die Ge­sellschaftsversammlung und auf Anordnung Adolf Hitlers der Geschäftsführer des Zentralparteiverla­ges, Parteigenosse Max A m m a n n , bestimmt.

Im Anschluß hieran wird eine Bekanntmachung Dr. Goebbels veröffentlicht, durch die eine Anzahl von Personen aus der Partei ausge­schlossen wird.

Stennes erklärt.

Berlin, 3. April (Sil.) Hauptmann a. D. Stennes gibt eine Erklärung heraus, die beweist, daß er nicht gewillt ist, das Feld frei­willig zu räumen. Die Erklärung besagt:

Zahlreiche Pressemeldungen erwecken bewußt falsche Vorstellungen über die Lage in der nationalsozialistischen Bewegung in Berlin. Sie liegen begründet in planmäßig verbreiteten Falschmeldungen der heute abgesehten Gau lei tung (Goebbels). Da die Zer- sehungsarbeit der Münchener Parteileitung, die in der wortbrüchigen Absetzung von Hauptmann Stennes gipfelte, als ver­räterisch abgewendet werden muhte, wurde die Führung von der SA. übernommen. Haupt­mann Stennes vertritt mit der SA. den Kampf für denAationalsozialismus, der von der Münchener Parteileitung und ihnen Funktionären verraten wird. Die SA. einer solchen politischen Führung auszu­liefern, wäre Treubruch gewesen, lieber allem .steht uns die verantwortungsvolle Sreue zur 3öee und ihren Gefolgsmännern. Cs handelt sich also weder um illegalen Putschismus, noch um irgendwelches Abweichen von der national­sozialistischen Idee."

Der neue deutsche Gesandte in Wien.

Berlin, 2. April. (Sil.) Der Rechspräsident hat den Botschaftsrat bei der Botschaft in Paris, Dr. Rieth, zum Gesandten 1. Klasse in Wien ernannt.

Der bisherige deutsche Gesandte in Wien, Graf Lerchenfeld, ist bekanntlich nach Brüssel verseht worden.

Danzig lehnt polnische Kriegsschiffe ab.

Kündigung des Abkommens über Vorrechte der polnischen Kriegsschiffe im Danziger Hafen.

Danzig, 2. April. (WTB.) Am 8. Oktober 1921 wurde auf Veranlassung des Generalsekretärs des Völkerbundes ein A b k o m m e n zwischen Danzig und polen betreffend die Benutzung des Hafens von Danzig durch polnische Kriegsfahrzeuge geschlossen. Der General­sekretär des Völkerbundes hatte der Danziger Re­gierung durch den damaligen hohen Kommissar, Sir Richard haking. nahelegen lassen, einst­weilen den polnischen Kriegsschiffen besondere Ver­günstigungen einzuräumen, da die Schiffe Schwie­rigkeiten hatten, während des Winters einen schützenden Hafen zu finden. »Eine besondere Vereinbarung sieht vor. daß dieses Abkommen zum 1. Juli 19 31 mit dreimonatiger Frist, d.h. ab 1.April 1931 gekündigt werden kann.

Der Senat hat jetzt von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Kündigung des Abkommens am 1. April 19 31 ausge­sprochen. Der polnische Hafen Gdingen ist genügend ausgebaut: es liegt also kein Anlaß mehr vor, polnischen Kriegsschiffen in Danzig besondere Vorteile einzuräumen.

*

Die Polen haben mit großen Kosten, zu denen hauptsächlich Frankreich zugeschossen hat, das ehe­malige Fischerdorf Gdingen in der Danziger Bucht zu einem Hafen erstenRanges aus­gebaut. ihn den Gdinger Hafen zu einem ilm= schlagplatz zu machen, hat sich Polen auch eine Bahnlinie geleistet, die aus Südpolen, so­wie aus Ostoberschlesien Massengut heranbringen soll. Daß der Hafen Gdingen dem Danziger Hafen Abbruch getan hat, trifft zu, denn dies war ja auch der Zweck der ilebung. Den Polen ist es ober nicht eingefallen, auf die besonderen Benutzungsrechte im Danziger Ha­se n zu verzichten, die sie sich in den ersten Jahren nach der sogenannten Wiederherstellung Polens von Danzig erzwungen haben. Dazu gehört vor allem das Anlegerecht für polnische Kriegsschiffe im Danziger Kaiser- hafen, einen Anspruch, den die Polen seinerzeit damit begründeten, i>ah sie sonst an der Ostsee keinen geeigneten Winterhafen zur Verfügung hätten.

Polen hat die öffentliche Meinung aller Länder mit statistischen Angaben über die Entwicklung Gdingens behelligt und immer wieder dabei be­tont, daß durch den Ausbau Gdingens Polen eine Seemacht geworden sei. Trotzdem hat Palen das Benutzungsrecht im Danziger Hafen für seine Kriegsschiffe nicht aufgegeben, was sich nur so auslegen läßt, daß es mit dem Ausbau Gdingens doch wohl einen Haken haben muß. Oder aber Polen versucht, durch die Aufrechterhaltung des Benutzungsrechts den Danziger Hafen und damit den Freistaat selbst untersei ne Botmäßig- k e i t zu ziehen. Wenn polnische Kriegsschiffe in den Dairziger Hafen aus- und einfahren dürfen, so ist damit Danzig den polnischen Ka­nonen auf Gnade oder Angnade p r c i s g e g e b e n. Es ist aber zu beachten, daß das Danzig-Statut des Versailler Vertrages dem Freistaat die unbedingte Reutralität verleiht, wozu auch gehört, keine Kriegsschiffe unter fremder Flagge in feinen Hafenanlagen zu dulden. Das Ausnahmerecht für Polen ist seiner­zeit unter Mitwirkung des früheren Völker­bundskommissars, General Sir Haking, zuge­standen worden, wobei die Erwägung mitspielte, daß Polen für seine Kriegsschiffe unbedingt einen Anterschlups haben müsse. Diesen Anterschlupf haben die Polen weidlich ausgenuht, unter an­derem auch durch die Aufstapelung von Munition auf der Westerplatte.

Indem Danzig nunmehr den Vertrag kündigt, zieht es sich auf feine Reutralität zurück, ohne die Danzig staatlich nächt leben kann. Der Hinweis daraus, daß die Polen Gdingen ausge­baut haben, also nicht mehr in Verlegenheit kom­men, wo sie ihre Kriegsschiffe überwintern lassen sollen, ist nur eine beiläufige Begründung. Wesentlich handelt es sich darum, daß Danzig alle Arsache hat, jeden Versuch Polens, in d i e Hoheitsrechte Danzigs einzu­greifen, zu verhindern. Dazu besteht um so mehr Veranlassung, als Polen den Hafen in Gdingen in der Absicht ausgebaut hat, Danzig als Seehafen zugrunde zu richten. Die polnische Presse hat über die Kündigung wieder einmal Lärm geschlagen, aber sie vergißt, daß Danzig das klare und unzweifelhafte Recht für sich in Anspruch nehmen kann.

Die Handhabung der Aolvewrdmmg in Preußen.

Ein Erlaß Severings.

Berlin, 2. April. (ERB.) Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mittcilt, hat der preußische Minister des Innern Seoering eine Verord­nung zur Ausführung der Verordnung des Reichs­präsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 erlassen, die die Zuständigkeit der einzelnen Behörden regelt. Gleichzeitig hat der preußische Minister des Innern in einem Runderlaß die Ausgaben der Po­lizei bei der Durchführung der Notverordnung näher bestimmt. In dem Runderlaß heißt es u. a.: Die Verordnung richtet sich nicht gegen die Freiheit der politischen Betätigung in a n - ständiger und sachlicher Form, auch nicht gegen sachliche Auseinandersetzungen in Weltan­schauungsfragen: sie beschränkt nicht die Möglichkeit, sich zu politischer Tätigkeit zu vereinigen, oder den politischen Meinungsstreit durch die Presse zu führen.

Die Verordnung will den Mißbrauch politischer Rechte im Interesse des Allgemeinwohls ver- hüten. Der in sachlichen Bahnen und Grenzen sich bewegende Gebrauch versassungsmäßiger Rechte erleidet also keine Einschränkung. Das vom Stahlhelm zur Zeit betriebene Volks­begehren zur Auflösung des Preußischen Land­tages ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim­mungen zugelasfen und darf daher hinsichtlich der einzelnen, zu seiner Durchführung getroffe­nen gesetzmäßigen Veranstaltungen polizeilich nicht behindert werden.

Soweit allerdings etwa eine unsachliche Art des Wirkens für das Volksbegehren ein polizeiliches Einschreiten erforderlich machen sollte, fällt die Verantwortung hierfür den Veranstaltern selbst zu. Der Minister ersucht die Polizeibehörden, die Verordnung gerecht und völlig unpar­teiisch zu handhaben und jede kleinliche, dem Sinn und Zweck der Bestimmungen widerspre­chende Anwendung zu vermeiden, dagegen in allen Fällen, in denen Mißbrauch politischer Rechte die öffentliche Sicherheit und Ordnung ge­fährdet, sich der in der Verordnung gegebenen Mittel wirksam zu bedienen.

Maßnahmen gegen die Gotttosen-Propaganda. Berlin, 2. April. (ERB.) Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteitt, hat der preu­ßische Minister des Innern unter dem 31. März 1931 einen Runderlaß an alle Polizei­behörden gerichtet, der sich mit Maßnahmen gegen d i eGottlosenpropaganda"

befaßt. Es wird darauf hingewicsen, daß nach verschiedenen Verlautbarungen in der Öffentlich­keit für die bevorstehenden Ofterfeiertage zahl­reiche Kundgebungen, insbesondere Propa­gandafahrten gegen d i e christliche Kirche und die Feier des Osterfestes geplant sind. In dem Erlaß wird betont, daß niemand daran gehindert werden soll, seiner Auffassung in Religions- und Weltanschauungsfragen Ausdruck zu geben, sofern dies in Formen geschieht, die eine Verletzung Andersdenkender und jede Beschimp­fung und böswillige Verächtlichmachung der Re­ligionsgesellschaften des öffentlichen Rechtes ver­meiden.Wo aber", heißt es in dem Erlaß weiter, nach den Amständen zu besorgen ist, daß die christlichen Religionsgesellschaftea, ihre Einrichtun­gen, Gebräuche oder Gegenstände ihrer religiösen Verehrung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, sind derartige Veranstaltungen auf Grund des Paragraphen 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 28. März 1931 vorbeugend, und zwar auch für geschloffene Räume, zu verbieten. Das gleiche gilt für Propagandafahrten und Personenfahrten auf Lastwagen, sofern die oben bezeichneten Vor­aussetzungen vorliegen. Richt verbotene Veran­staltungen solcher Art sind polizeilich zu über­wachen und gegebenenfalls aufzulösen.

Kommunistische Ausschreitungen.

Berlin, 4. April. (TA.) Am Vorabend des Karfreitags versuchten die K o m m u n i ft e n in den verschiedensten Teilen Berlins Amzüge zu veranstalten. Die Polizei konnte die Ansamm­lungen, an denen oft mehrere hundert Personen (beteiligt waren, ohne besondere Zwischenfälle zerstreuen. Sie nahm zahlreiche Zwangs- g-efteUungen vor. Im Zentrum und im Norden der Stadt wurden die Schaufenster­scheiben mehrerer Geschäfte mit Steinen e i n- getoorfen, die in rote Fahnen eingewickelt waren. Die Täter foimten in allen Fällen nicht gefaßt werden.

Die Polizeiverwaltung von Rauen teilt mit: Am Karfreitag zwischen 19 und 20 Ahn mar­schierten trotz des Kundgebungsverbotes etwa 15 0 Berliner Kommunisten in geschlos­senem Zug nach dem Bahnhof Rauen. Die Polizei- beamten stellten sich ihnen entgegen. Hierbei kam es zu schweren Ausschreitungen der Kommunisten, die die Polizeibeamten mit Steinwürfen und Stöcken angriffen. Neunzehn Teilnehmer wurden fest genommen und dem Polizeipräsidium Berlin zugeführt. Zwei Polizeibeamte wurden leicht verletzt.

Das Erdbeben in Nikaragua.

5000 Tote in Managua?

Neuyork, 2. April. (WTB.) Ein äus M a - n a g u a nach der nicaraguanischen Hafenstadt San Juan del Sur zurückgekehrter Korrespondent der Associated Preß berichtet, daß die Zahl der Toten 5000 erreichen dürste. Ein Polizei­offizier in Managua schätzte die Zahl der Toten, die allein auf dem Marktplatz gefunden wurden, auf mehr als 1000. Bei dem Einsturz des Kran­kenhauses und des Gefängnisses kamen etwa 700 Menschen ums Leben.

Neuer Braud in der Nnglüässtadt

Reuhork, 3. April. (TA.) Im westlichen Stadtteil von Managua brach erneut ein Brand aus, der das Zeltlager der Obdachlosen bedroht. Die Frauen und Kinder der amerikani­schen Marinesoldaten werden jetzt in Flugzeugen nach dem Pazifik-Hafen (Forinte befördert. Die Regierung ist nach Masaya übergesiedelt, das vermutlich die neue Landeshauptstadt wer­

den wird. Die Truppen stehen in höchster Alarmbereitschaft, da das Heran- nahen von Räuberbanden gemeldet wurde.

Die amerikanischen Marinehilfstruppen in der vom Erdbeben zerstörten Stadt Managua waren am dritten Sage nach Aeberwindung von fast übermenschlichen Strapazen Herr der Lage. Rach Berichten des Oberbefehlshabers, Oberst Brad- man, wurden 2 0 0 0 Tote bei den Auf - räumunggarbeiten gezählt. Die Zahl der Verletzten konnte noch nicht annähernd fest- gestellt werden, da sehr viele von ihnen sich noch nicht zur Behandlung in die Krankenhäuser begeben haben.

Der angerichtete Schaden soll sich auf 7 0 Millionen Dollar belaufen. Allmählich macht sich auch die Arbeit der Hilfsaktion auf hygienischem Gebiet fühlbar. Schwestern vom Ro­ten Kreuz treffen in immer größerer Zahl ein und helfen den Aerzten bei der Unterbringung der Verwundeten. Nahrungsmittel sind jetzt in ge­nügender Menge vorhanden und auch für gutes Trinkwasser ist gesorgt.

Einigung über das neue Berliner Gtadtoberhaupt.

Links: Syndikus Lange (Soz.), der aller Vor­aussicht nach das Amt des Berliner Bürgermeisters übernehmen wird. Rechts: Dr. Heinrich Sa hm, der frühere Senatspräsident von Danzig, der durch Uebereinkunft der Parteien zum Oberbürgermeister von Berlin gewählt werden roiriC

Gchiffszusammenstoß bei Gibraltar.

London, 2. April. (WTB.) Das britische FlugzeugmutterschiffG l o r i o u s" ist gestern nachmittag infolge Nebels mit dem fran­zösischen passagierdampferFlorida" auf der höhe von Gibraltar zufammengesto- ß e n. 500 Passagiere des französischen passagier- dampfers wurden von dem britischen Flugzeug­mutterschiff an Bord genommen und dieFlorida" selbst im Schlepptau derGlorious" nach Malaga gebracht.

In einer dichten Nebelbank.

London, 3. April. (TU.) Das Flugzeug­mutterschiffG l o r i o u s" ist am Freitag in Gibraltar eingetroffen. Zu dem schweren Zusam­menstoß mit dem französischen DampferFlorida" wird ergänzend berichtet, daß sich zur Zeit des Unglücks 17 Flugzeuge des Flugzeugmutter­schiffes in derLuftbefanden und dieses selbst etwa 15 Meilen Fayrt machte, als sich eine dichte Nebelbank auf das Wasser senkte. Aus diesem Nebel tauchte plötzlich dieFlorida" auf, bevor die Flugzeuge ihr Mutterschiff wieder erreichen konnten. Der Zusammenstoß geschah so plötzlich, daß auf keinem der beiden Schiffe ein Alarmzeichen gegeben werden konnte. Ein Ausguckposten am Bug der Glorious" wurde zu Tode gequetscht und ein an­derer über Bord geschleudert. Die große Mehrzahl der Passagiere derFlorida" konnte auf dieGlo­rious" in Sicherheit gebracht werden. Fest steht bis jetzt, daß von ihnen 2 5 getötet wurden. Es ist damit zu rechnen, daß noch weitere Tote unter den Trümmern liegen. Der Bug des Flug- zeugmutterschisfs ist durch den Zusammenstoß auf eine Länge von über 13 Meter zusammengepreßt worden, während die Beschädigungen oberhalb der Wasserlinie noch weiterreichen. Auch das unftre Flugdeck wurde zum großen Teil zertrümmert. Die Glorious" hatte 500 bis 600 Passagiere in Malaga an Land gesetzt, wo sie vom britischen und franzö­sischen Konsul untergebracht wurden. 20 Verwuni-cte wurden nach Gibraltar geschafft, von denen inzwi­schen drei gestorben sind. DieFlorida" befindet sich noch im Hafen von Malaga.

36 Tote und 17 Verletzte auf -erFlorida".

Paris, 3. April. (TA.) Die französische Schiff­fahrtsgesellschaft, der der PassagierdampferFlo­rida" gehört, gibt über das Anglück folgenden Bericht aus:

DieFlorida" hatte Gibraltar passiert, als sie plötzlich in einen dichten Rebel geriet. Die Sicht wurde schließlich so schlecht, daß das Schiff seine Fahrt auf über die Hälfte verlangsamen mußte. Der Kapitän des Schiffes war davon unterrichtet, daß in der Nähe Aebungen eines englischen Geschwaders ftattfanben. Plötzlich tauchte aus dem Dunkel der Riesenleib derGlo­rious" auf, der gegen die Florida" stieß. Die Auswanderer und Passagiere 3.Kl. wurden in ihren Kabinen erdrückt. Außer 3 6 Toten sind 17 mehr oder weniger Schwerverletzte zu beklagen.

Aus aller Welt.

Furchtbare Familientragödie in Aschaffenburg.

Am Donnerstagmorgen erschoß in Aschaffen­burg die von ihrem Manne getrennt lebende Dankbeamtenfrau Resi Möhn ihre drei Kinder und ihre Schwester und stürzte sich dann aus dem vierten Stock auf die Straße. Die angeschos­senen Personen sind sämtlich ihren Verletzungen erlegen. Frau Möhn starb auf dem Transport ins Krankenhaus. Die Arsache zu dem furcht­baren Drama, dem im ganzen fünf Personen zum Opfer gefallen sind, ist in Familienzwistig- feiten zu suchen.

Schüsse in einer Synagoge. Fünf Schwerverletzte.

In der jüdischen Zentral-Shnagoge in Budapest spielte sich am gestrigen Freitagabend gegen Schluß des Gottesdienstes ein aufregender Vor­fall ab. In dem dichtgefüllten Tempel fielen rasch hintereinander mehrere Schüße und fünf Perso­nen stürzten blutüberströmt zu Boden. Der Täter wäre von der erregten Menge gelyncht worden, wenn ihn herbeieilende Polizei nicht befreit hätte. Von den fünf Verletzten liegen zwei im Sterben. Auch der Zustand der übrigen drei Verletzten ist ernst. Bei dem Täter handelt es sich um den 53 Jahre alten Ingenieur Z a 11 ok a. Er be­zeichnete sich als konfessionslos, war jedoch früher Katholik. Auf Grund des polizeiärztlichen Be­fundes wird er in eine Anstalt gebracht werden, da er an Verfolgungswahn leidet. Er war schon einmal bereits längere Zeit in einer Irrenanstalt in Pflege.

Anschluß Rumäniens an die mitteleuropäische Zeit.

Der Ministerrat in Bukarest beschloß, ab 15. April die mitteleuropäische Zeit in Rumänien einzuführen.

Neuer Weltrekord im Stceckenflug.

Die beiden französischen Flieger Mermoz und P a i l l a r d sind am Donnerstag um 5.45 Ahr in Oran glatt gelandet, nachdem sie den Streckenweltrekord auf abgeftedter Strecke um 200 Kilometer Überboten haben. Die Flugleistung war über 9000 Kilometer in 54 Stunden.