Einzelbild herunterladen

Nr. 2? Erstes Blatt

M. Jahrgang

Montag, 2. Zebniar (931

Eriche <nl lügttch.autza Senntag» und Feierlag»

Betlaaen

Die Illustriere«

Gießenei FamilrenblLNei tzermai im Bild

Dir Scholl« Monat,vezugsvretr.

2.20 Reichsmark and 30 Reichspfennig für Traget» lohn, auch bei Richter» Keinen einzetnerRummern

folge höhere, (Bemalt Hernforrchanlchlüste

MnterSammeInummer2251. Sn|d)nft für Drahtnach» richten Lnzeloer Siesten.

Poflfcheckkonto:

5ro»Hurt am Main 11686.

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vntck vnd Verlag: vrühl'sche Univerfitätr-Vuch- nnö Stetnörudcret B. Lange in Stehen. Schriftleitnng und Geschäftsstelle: Zchusttraße 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bi» zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärt» 10 Reichspfennig; für Ne» klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20" , mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr Wiih. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.TKyriot; für den übrigen Teil Lrnst Diumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Diesten.

ErregunginpolenüberdieGrenzverlehungeinesdeusschenGporifliegers Ein deutscher Sportflieger auf dem Flug von Schneidemühl zum Jticfcngebirge im Nebel verirrt und wegen Dergaserflörung auf polnischem Gebiet notgelandet. - Falsche Verdächtigungen der polnischen presse. Repressalie für Oppeln.

Warschau, 1. Febr. (1BIB.) Die in einem Teil der Samslagauslage unseres Vlalles bereits mitgeleilt wurde, berichtete die Posener Presse über eine Flotlandung eines deutschen Flug. Zeuges etwa einen Kilometer entfernt auf pol­nischem Gebiet in der Nähe von Wöllstein. Das Flugzeug sei aus einer höhe von 1000 Meter we- geneinervergaserstörung niedergegangen und leicht beschädigt worden. Der Flugzeug­führer Gruse, nach Angabe der polnischen presse ein ehemaliger Reichswehroffizier aus Schneidemühl, sei unverletzt geblieben und auf Veranlassung der polnischen Behörden in das Doll st einer Gefängnis gebracht wor­den.

Ls hat den Anschein, als ob man in Warschau entschlossen wäre, an dem Flieger Gruse für die Festnahme der bei Oppeln gelandeten polnischen Militärflieger Vergeltung zu üben. So be­hauptet die halbamtliche Nachrichtenagentur Iskra, dast der Flugsportverein Schneide­mühl, dem Gruse angehört, militäris-ch organisiert sei. Mit Nachdruck wird hervor- gehoben, dast die polnischen Behörden bei einer neuerlichen Untersuchung des Flugzeuges unter dem Führersitz einen Photographen- apparat gefunden hätten. Iskra nimmt an, dah der deutsche Pilot polnische» Gebiet überflogen hätte, um die Flugstrecke nach Breslau abzukürzen ober auch um andere Zwecke zu verfol­gen, worauf der Photoapparat Hinweisen würde. 3n beiden Fällen liege jedenfalls eine bewußte Grenzverletzung vor, um so mehr, als die deutsch-polnische Grenze bei Wollstein sehr leicht zu erkennen sei. Zum Schluß erwähnt Iskra, daß der Flugsportverein Schneidemühl mehrere Flugzeuge besitze, mit denen regelmäßig Hebungen vorgenommen würden. Der Krakauer Illustrierte Kurier behauptet, dah Gruse ein dem Schneide- mühler Flugsportverein zeitweilig zugeteil­ter Reichswehroffizier fei. Der Apparat Gruses sei ein zweisitziges Militärleich k- f l u g ) e u g. Untersuchungen seien im Gange, ob hier nicht ein S p i o n a g e ver s u ch vorliege.

Falsche po Nische Bebauvlungen.

Kein Offizier und auch kein Militärflugzeug.

Berlin, 31. San. (EBB.) Zu den von pol­nischen Zeitungen im Zusammenhang mit der Notlandung des deutschen Sportfliegrrs Gruse bei Wollstein aufgestellten Behauptungen er­fahren wir von unterrichteter Seite, dah der Flieger Gruse weder früher Reichs» wehroffizier noch Reserveoffizier der alten Armee gewesen ist. Gruse ist 3ungflicger und im Jahre 1 907 geboren Er hat im Iahre 1930 seinen Flugs chein als Eportflieger erhalten. Die Darstellungen der polnischen Presse laufen offensichtlich darauf hinaus, einen .Fall" zu konstruieren, durch den man die Angelegenheit der in Oppeln festgenommenen polnischen Militär l eger zu be­einflussen sucht. Gruse hatte beabsichtigt, von Echneidemühl aus nach dem Aiesenge- birge zu fliegen. Er war am Freitagvormittag gegen 10 Uhr in Schneidemühl bei nebligem Wetter gestartet. Auf Grund t>:r Wetter­berichte hoffte er glücklich durchzukommen. Offen­bar ist das Wetter aber weiterhin derart neblig gewesen, dah Gruse die Orientierung verlor, weiter nach Osten auf polnisches Gebiet geriet und dann bei Wollstein notlanden muhte. Die Regierung in Schneidemühl hat in­zwischen bereits alle erforderlichen Schritte bei den Zentralstellen in Ber'in unternommen, um die Freilassung des Fliegers Gruse zu er­wirken. Geradezu unsinnig ist die Behauptung polnischer Blätter, dah das Flugzeug des Gruse sehr leicht für Militärflugzwecke umgebaut werden könnte; es handelt sich um ein Leicht­flugzeug von 20 P. S. nach dem System Klemm- Daimler.

Der Prozeß gegen die polnischen Militärflieger.

Sühne für die Gieitzverlctzung bei Lpvcln.

Oppeln 31.Jan. (WTB.) Unter großem An. drang von Publikum und Presse, auch der polni­schen, fand vor dem Erweiterten Schöffengericht die Verhandlung gegen die beiden polnischen Flieger, die am Tage des Reichskanzlerbesuchs bei Oppeln notlandeten, statt. Die beiden Ange­klagten, Feldwebel Wolf und Sergeant 3 m i c l a vom Fliegerregiment in Krakau, sind beschuldigt, die Reichsgrenze unbefugt überschrit­ten haben, ohne im Besitz eines Aus­weises gewesen zu sein, der Verpflichtung sich durch einen Paß oder sonstige Papiere über ihre Person auszuweisen, nicht nachgekommen zu sein und schließlich das Luftfahrtgesetz übertreten zu haben.

Aus der Vernehmung des Angeklagten Wolf geht

u.a. hervor, daß er 1915 als Beobachter und Jagdflieger an der deutsch-fran­zösischen Front weilte. Seit 1927 gehört er dem polnischen Militär als Flugzeugführer an. Der Angeklagte startete am 9 Januar mittags in Krakau mit dem Auftrag, das Flugzeug nach Graudenz zu bringen. Infolge des heftigen Windes nahm er einen Kurs, bei dem er annahm, daß er niemals die deutsche Grenze berühren könnte. Rach halbstündiger Flugdauer bemerkte er bei dem schlechten Wetter seinen Angaben zufolye herrschte ein heftigesSchneetreiben, das ihn zwang, mitunter nur in einer Höhe von 20 bis 30 Meter zu fliegen das er sich ü d e r e i n e r S t a d t befand. Da er überhaupt nicht wußte, wo er war, habe er eine Notlandung vorgenommen, um sich zu orientieren. Als Grund für fein Verfliegen gibt der Angeklagte an, daß der Wind stärker war, als er berechnet hakte. Die Frage, ob er gewußt habe, daß an jenem läge der Reichskanz- ler in Oppeln gewesen sei, verneint der Ange­klagte.

Der Angeklagte 3 m i e l a erklärt, dah er am 9. Januar mit der Weisung, sein Flugzeug nach Thornzu bringen, aufgestiegen sei Sein K o m - pah sei schon vor öem Start nicht in Ordnung gewesen. Da jedoch kein weiterer Kompaß zur Verfügung stand, habe er die Wei­sung bekommen, sich hinter Wolf zu hal­ten. Er habe wohl eine Karte gehabt, aber keine Veranlassung, sich selbst auf der Karte zu orientieren. Erst kurz vor der Landung in Oppeln habe er festgestellt, dah fein Vorgesetzter Wolf unsicher war. Zu Anfang des Fluges habe er auf Grund der Eifenbahnverbindungen fest- gestellt, dah sie richtig flogen; dann aber sei Schnee gekommen, und er habe sich daraus auf seinen Vorgesetzten verlassen. Auf die Frage, ob er gewußt habe, daß der Reichskanzler an jenem Tage in Oppeln war, erklärte er, daß er überhaupt keine Leitungen lese. Kurz vor seiner Landung habe er wohl gemerkt, daß sein Vorgesetzter ihm vom Boden aus Zeichen gab, die er jedoch nicht verstan­den hätte. Er sei daraus ebenfalls ge­landet. Dem Angettagten wird darauf ein Brief vorgehalten, den er am Tage nach der polizeilichen Vernehmung, am 11. Januar, an seine Braut geschrieben hat, in dem er au^führte, dah er schon nach einer halben Stunde gemerkt habe, daß sie nicht auf dem auf der Karte verzeichneten Wege flogen. 3miela bleibt dabei, paß er diese Aussage auch der Polizei gemacht habe und dah dies richtig sei.

Hierauf wird der Angeklagte Wolf über die Vorgänge nach der Landung vernommen. Die erste Person, die an feine Maschine herangekom- men sei, sei ein Eisenbahner gewesen, den er auf polnisch gefragt habe, wo er sei; der Eisenbahner hätte geantwortet, in Deutsch­land. Daraufhin habe er die Karte zur Hand genommen, die ihm während des Fluges aus der Hand gerutscht war, und die er, da er festgeschnallt war, nicht wieder ausheben konnte. Er habe dann auf der Karte die Richtung nach Kattowih gesucht und daraufhin seinem Kollegen 3miela, der sich noch in der Luft befand, Zeichen gegeben, wie er zu flie­gen habe, um nach Kattowih zu kommen. 3miela habe ihn aber nicht verstanden. Mit einem Gefreiten der Reichswehr sei er dann zu 3miela gegangen und habe mitgeteilt, dah sie ver­haftet seien, weil sie sich auf deutschem Boden befänden. Er könne sich erinnern, dah der Rame Brüning gefallen sei. und hält es für möglich, dah der Eisenbahner, der zuerst an feinem Appa­rat herankam, gefragt habe: ,.Si e k ommen wohl B r ü n i n g, b e s u ch e nerklärte aber mit aller Entschiedenheit, dah er nicht gewußt habe, dah Brüning Reichskanzler sei. Als er dies er fahren habe, habe er getagt:Auch! dieser Schmerz noch"; er hätte sich sofort gesagt, daß die Landung dadurch falsch aufgesaht wer­den würde.

Aus der Zeugenvernehmung ist nur die Kontro­verse hervorzuheben, daß entgegen der Aussage des Angeklagten Wolf von zwei Zeugen erklärt wird, der Feldwebel Wolf habe gleich n ach der Landung gesagt: ..Heute ist Brü­ning da!", worauf der eine Zeuge, ein Ober­gefreiter, ihm erwidert habe, dann sei er ja besser a 1 s sie unterrichtet.

Das Urteil.

Zwei Wochen Gefängnis für Wolf. Fmicla frcigcfprochen.

Nach dreiviertelstündiger Beratung verkündete Landgerichtsdirektor Dr. Christian das Urteil, das gemäß dem Antrag des Oberftaatsan- ro a 115 gegen 3 m i e l a auf Freisprechung und gegen Feldwebel Dolf auf zwei Dochen Gefängnis wegen Paßvergehens lautete. Diese Strafe gilt durch öle Untersuchungshaft als verbüßt. Soweit Freisprechung erfolgt, trägt die Staatskasse die kosten, im übrigen die Verteidi­gung. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsan­walt Simon, hatte auch bet Wolf das Borliegen eines fahrlässigen pahvergehens verneint und aus- geführk, daß die Flieger sich in einem Notzu­

stand befunden hätten, wodurch die Grenzver­letzung die Rechtswidrigkeit verliere, und für beide Angeklagte Freispruch beantragt. Die beiden pol­nischen Militärflugzeuge sind freigegeben wor­den. Die Freigabe war bis nach Beendigung des Prozesses aufgeschoben worden, um eventuell die Möglichkeit zu haben, sie zur Aufklärung des Tat­bestandes in Augenschein zu nehmen.

Eine Kommission zur Prüfung des Arbeiislosenprobtems.

Ten Borfitz führt der ehemalige Rcichs- aroeitsministcr Tr. Branns.

Berlin, 31. 3an. (WTB.) Der große Umfang, den die Arbeitslosigkeit in der wett und besonders in Deutschland angenommen hat, hat bewirkt, dah ständig aus allen Kreisen der Bevölkerung Vor­schläge zur Lösung der mit der -Arbeitslosigkeit zusammenhängenden Fragen gemacht werden. Die Reichsregierung hat nunmehr eine Kommission berufen, die die grundlegenden Fragen der Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit und ihrer Folgen behan­deln und der Reichsregierung ein Gutachten darüber erstatten soll.

Die Kommission besteht aus folgenden Persönlich­keiten.

1. Dr. Heinrich Brauns, Reichsminister a. D.

2. Dr.Bernhard Dernburg, Reichsministera.v.

3. Dr. Hermann Dersch, Direktor im Rcichsver- sicherungsamt, Professor an der Universität Berlin.

4. Dr. Wilhelm (Engler, Präsident de» Lande»- arbeitsamts Hessen.

5. Hans Frick, Ministerialdirektor a. D.

6. Dr. Eduard Heimann, Professor an der Universität Hamburg.

7. Frau Antonie h o p m a n n.

8. Dr. Wilhelm polligfeit, Professor an der Universität Frankfurt a. M.

9. Dr. Adolf Tortilowicz von Batocki -Friede, Oberpräsident a. D.

10. Dr. Friederich Cahn, Präsident de» Baye­rischen Statistischen Canbesamt».

Den Vorsitz wird Dr. Brauns führen. Die Kom­mission wird erstmalig am 5. Februar 1931 zusam- mentreten. Der Kommission gehören diesmal im Gegensatz zu der mit ähnlichen Aufgaben befaßten Kommission von 1929 Vertreter wirtschaftlicher Or­ganisationen und öffentlicher Körperschaften nicht an. Selbstverständlich wird die Kommission aber Vertreter der genannten Kreise und andere Sach­verständige in weitestem Umfang gutachtlich hören.

Der Reichslandbund fordert Rücktritt des Kabinetts Brüning-Schiele.

Eine Entschließung des Bundesvorstands enthält schärfste Kampfansage gegen die Reichsregierung.

Berlin, 2. Febr. (ERB.) Der Bundes­vorstand des Reichslandbundes hak am Sonntag in Berlin eine Beratung abgehalten, in der die Reichslandbundtagung, die am 2. Fe­bruar beginnt, vorbereitet wurde. Dabei haben die Vertreter der Provinzial- und Kreis-Landbünde eine Entschließung an­genommen, in der sie betonen, daß sie ge­schlossen hinter der Führung des Reichslandbundes stehen und dah die Ge­samtheit des Reichslandbundes einmütig alle be­schlossenen Maßnahmen durchführen müsse. Diese Solidaritätserklärung erhält ihre Bedeutung da­durch, daß der Bundesvorstand des Reichsland­bundes gleichzeitig eine Entschließung an­genommen hat, die eine Kampfansage ge­gen d i e gesamte Regierung, einschließ­lich des Reichsernährungsministers Schiele, der bis vor kurzem der erklärte Führer des Reichs­landbundes war, enthält.

3n der Entschließung heißt es: Der Herr Reichspräsident hatte in seiner Botschaft vom 18. März 1930 der Reichsregierung die Auf­gabe gestellt, daß zunächst die Agrar mah- nahmen, die der gesamten Landwirtschaft zu­gute kommen sollen, aber für den Osten besonders lebensnotwendig seien, mit aller Beschleu­nigung und in einem Umfange durchgeführt werden, der der deutschen Landwirtschaft in allen ihren Betrieben, den großen wie den bäuerlichen, für die Dauer d i e Lebensfähigkeit Wie­de r g i b t. Seitdem find zehn Monate vergan­gen. Die Rotlage der Landwirtschaft hat sich gerade in dieser Zeit in einem Ausmaße verschärft, welches in den letzten 100 3ähren geradezu beispiellos in der Welt dasteht. Unsere Warnungen siird ungehört verhallt. Die stän­dig wachsende Zahl der Konkurse in der Gesamtwirtschaft, die über alte Vorstellungen hinaus gewachsene Zahl der Arbeitslosen siird das sichtbare Ergebnis der Versäumnisse und Fehler deutscher Agrarpolitik der Rachkriegs­zeit bis zum heutigen Tage. Wenn auch auf einer Reihe von Teilgebieten Maßnahmen, die der Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Rentabllität dienen sollten, getroffen worden sind, so find die maßgebenden Grundpro- b l e m e bis heute noch nicht tatkräftig und ausreichend an.gefaßt worden.

Auf dem Gebiete der Veredelungswirt­schaft ist nichtdasGering st egeschehen. Aber auch in der Frage der Unterbringung der durch den deutschen Boden bedingten Rog­gen- und Kartoffelernten ist trotz prak­tischer Vorschläge der Landwirtschaft eine Re­gelung nicht gefunden worden, die der Erhaltung dieser größten Produktionszweige ge­recht wird. Aber auch die weiteren ßin^etgebiete der heimischen Erzeugung aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gärtnerei, Gemüse- unö Obst­und Weinbau, Geflügelhaltung find in gleicher Weise vernachlässigt. Dies gilt sowohl für das Gebiet der Zoll- und Handelspolitik unb der innerwirtschaftlichen Maßnahmen als auch der Kredit-, Steuer- und Sozialpolitik. Durch diese Vernachlässigungen sind alle Teile des Land­volkes, alle Betriebsgrößen und Betriebsarten im ganzen Reiche betroffen. Insbesondere vermissen

wir die erforderliche rasche Hilfeleistung für den wirtschaftlich zusammenbrechenden und damit nationalpolitisch gefährdeten deutschen Osten.

Die Schuldigen an dieser katastrophalen Entwicklung find die Kreise einseitig händlerischer und exportindustriel- ler (Interessenten, die die gesamte deutsche Wirtschaft und Politik schon seit der Vorkriegszeit in verhängnisvoller Weise zum Schaden des deutschen Volkes beeinflußt gaben. Die eigen­nützigen Bestrebungen dieser Kreise unter Ein­spannung der Marxisten haben es verstanden, die Möglichkeiten des nachrevolutionären Systems für ihre Sonderzwecke auszunuhen. Geschicktes Ausspielen ihrer politischen Hilfstruppen in den Parlamenten habe es ermöglicht,-für ihre Fehl- Politik den äußeren geseh- und verfassungs­mäßigen Rahmen zu schaffen.

Auch die gegenwärtige Reichsregie­rung ist diesen Einflüssen Schritt für Schritt er­legen und dadurch mitschuldig. Diesen Gegenkräften hätte eine Regierung nur dann im Sinne des Hin» dcnburgaustrages erfolgreich begegnen können, wenn sie sich auf die Kräfte g e st ü tz t hätte, die bereit waren, das Tributproblem anzupacken, den Schutz der deutschen Arbeit als sicherste Lebcnsgrundlage des deutschen Volkes aufzurichten und sich von den marxistischen Mächten, die gegen­wärtig Preußen und von da aus die Reichspolitik beherrschen, gekäst hätten.

Die Reichsregierung hat durch ihr Versagen beim Landvolk tiefstes Mißtrauen erweckt. Die Verhandlungen der letzten Tage über neue Agrar» maßnahmen können an diesem Urteil um so weniger etwas ändern, als die von der Regierung in Aus­sicht genommene Methode der Durchführung von Halbheiten zu Mißerfolgen führen muß. Tönende Worte und halbe Maßnahmen lehnt die Landwirt­schaft ab Sie hat ein umfassendes Sanie­rungsprogramm oorgelegt.

Der Reichslandbund kämpft um eine Reichsleitung, die s i ch f r e i m a ch t von den bisherigen schädlichen Einflüssen und Abhängigkeiten und fordert daher den Rücktritt einer Regierung, die nicht sofort und ungeschmälert diese Forderung zur Tat macht.

Oie Einsparungen im Reichshaushalt.

Was bezweckt die Bolkspartei mit ihrer Forderung?

Berlin, 31. 3an. (TU.) Ueber die «Stellung der DVP. zu Öen kommenden Haushaltsberatun-, gen erfährt die Teleguaphen-Union aus maß-, geblichen volksparteilichen Kreisen folgendes:

Der vielgenannte volkspartelliche Antrag, noch weitere Ersparnisse in Höhe von mindestens 3 00 Millionen vvrzuneh- men, geht nicht darauf aus, der Regierung Schwierigkeiten zu machen, sondern will im Ge­genteil die Autorität der Regierung vor dem Reichstage und vor dem Lande stär­ken. Die DVP. sieht eine große Gefahv für die Reichsregierung und ihr innen- und außenpolitisches Programm, wenn ter vom Reichsfinanzminister zugegebene Fehlbetrag