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gebe Veranlassung, die Frage des Beitritts der! Stadt zu dieser Verwertung^gesellschaft, die über I gute Verbindungen mit Käuferkreisen verfüge, in Erwägung zu ziehen. Nach den Bedingungen dieser Derwertungsgesellschaft müßte die Stadt sich auf die Dauer von 5 Jahren verpflichten, das in dieser Zeit anfallende Nutzholz mit Ausnahme der Mengen des Lokalbedarfs, die frei veräußert werden könn- I tcn, durch die Holzverkaufsstelle zu verkaufen und I für diese Tätigkeit 1 bis 2 v. H. Provision vom Er­lös zu zahlen. Bedenken bestünden lediglich hin­sichtlich der langen Bindung der Stadt, im übrigen I könne er dem Anschluß zustimmen. Nach kurzer Aussprache beschloß der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden hin, dem Anschluß mit der Ein­schränkung zuzustimmen, daß die Bindung probe­weise auf die Dauer von zwei Jahren erfolgt. Sofern dieser beschränkte Beitrittsbeschluß nicht vor- I behaltlose Annahme findet, soll von einem Anschluß in Anbetracht der für absehbare Zeit nicht voraus­zusehenden Verhältnisse Abstand genommen werden. Eine weitere Vorlage befaßte sich mit einem An­trag auf Einführung der Filialsteuer in unserer I Stadt. Die Einführung dieser Steuer war bereits I vor Jahresfrist mit Stimmengleichheit abgelehnt worden. Der erneute Antrag auf Einführung wurde I nach kurzer Aussprache mit 8 gegen 3 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen angenommen. Der Ent- I wurf einer entsprechenden Ortssatzung fand Zu­stimmung.

Gemeinderat in Büdingen.

!! Büdingen, 29. Dez. Eine bedeutsame Gemeinderatssihung fand am Dienstag vor den Weihnachtsfeiertagen statt. Sie wurde gegen den Willen des Bürgermeisters von den bürgerlichen Mitgliedern des GemeinderatZ ver­anlaßt. Die Tag sordnung lautete: ..Die Anstel­lung eines Berufsburgermeisters für die Ge­meinde Büdingen." Kreisdirektor Dr. Gähner wohnte der Sitzung bei. Zunächst wurde über ..Die Sicherung der Haushaltführung" gesprochen. Aach einem von der Bürgermeisterei aufgestellten und von der Aufsichtsbehörde empfohlenen Nachtrags- I Voranschlag für das Rechnungsjahr 1930 soll eine Erhöhung der Realsteuern in Höhe von 7000 Mk. erfolgen. Der Gemeinderat lehnte diesen Bor­schlag ob. Die Angelegenheit wird der zustän­digen Kommission zugewiesen, die nachprüsen soll, ob nicht andere Einnahmequellen geschaffen wer­den können, ohne die Steuern zu erhöhen. Es wurde in Erwägung gezogen, ob man nicht eine nochmalige Erhöhung des Wasser- g e l d e s vornehmen solle. Weiter wurde be­schlossen, die Steuerordnung über die Erhe­bung einer Bier st euer mit dem 1. Ja­nuar 1931 in Kraft treten zu lassen. Alsdann wurde über die Aufnahme von Kassendarlehen beraten und dahin entschieden, daß alle bereits durch den Gemeinderat und die einzelnen Depu­tationen bewilligten Ausgaben nochmals durch die Finanz- und Rechtskommission einer Nach­prüfung unterzogen werden sollen. Zu der Frage, ob man in Büdingen einen Derufsbürgermeister an st eilen soll, machte zunächst Gemeindcrat G l e n z den Vor- schlog, die Angelegenheit bis zum Frühjahr zu vertagen, weil nach der voraussichtlich im Früh­jahr in Kraft tretenden neuen Landgemeinde- vrdnung nicht der Gemeinderat, sondern die Wähler über diese Frage zu entscheiden hoben. Er stellte den Antrag, die Angelegenheit der Berwaltungs- und Rechtskommission zu über­weisen. Der Antrag wurde abgelehnt. Der An­trag der Gegenseite, einen Derufsbürgermeister onzustelleit, wurde dagegen angenommen. Ebenso wurde der vorliegende Entwurf der Ortssahung gegen die Stimmen derSPD.- Mitglieder des Gemeinderats angenommen. Da­mit ist die Büdinger Bürgermeisterfrage in ein entscheidendes Stadium getreten.

Gemeinderat in Nidda.

Nidda, 29. Dez. Der Gemeinderat war vor den Feiertagen zu einer dringenden Gemeinde­ratssihung einberufen worden. Die hauptsächlich­sten Punkte der Tagesordnung waren: Sicherung der Haushaltsführung der Gemeinden: hier: De- I schlußfassung über den Steuerousschlag vom | Grundbesitz und Gewerbe für Rj. 1931 und Aus­führung eines Teiles des Kanalisationsprvjettes als Notstandsarbeit. Der Gemeinderat steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die für 1929 und 1930 beschlossenen Steuerausschlagssätze die Grenze der L e i st u n g s f ä h i g k e i t d e r Steuerzahler erreicht haben und lehnt des- halb die Erhöhung der Sleuerausschlagssähe ein­stimmig ab. Wit der Sicherung der Haus­haltsführung der Stadt Nidda im Rj. 1931 wird sich der Gemeinderat in einer besonderen Sitzung im Laufe des Monats Januar 1931 be­fassen und in dieser Sitzung auch die Frage prüfen müssen, ob es notwendig ist, die Dürgersteuer zu erhöhen und neben der Bürgersteuer auch die Bier st euer einzuführen. Die Au s - führung eines Teils des Kanalisa­tion s p r o j e k t e s ist deshalb erneut aufgegrif­fen worden, weil Aussicht besteht, diese Arbeiten als 'N o t st a n d s a r b e i t e n mit verstärkter För­derung aus Mitteln der produktiven Arbetts- lofenfürforge durchzuführen. Bevor in dieser Sache ein Beschluß gefaßt wird, soll ^sestgestellt werden, welchen Kostenaufwand das Teilkanali- sationsprojelt erfordert. Außerdem soll die an der Teilkanaliiation interessierte Einwohnerschaft in einer öffentlichen Versammlung darüber gehört werden, ob die Ausführung des Projektes ge­wünscht wird.

Aus dem Zuchthaus entsprungen.

WSN. Butzbach. 1. Jan. Aus dem Lan­deszuchthaus Marienschloh sind am 31. Dezember, gegen 18 Llhr, zwei Gefan­gene entwichen. Cs handelt sich um den Arthur Knoll, geboren am 11. Oktober 1902 in Magdeburg, 1,67 Meter groß, hellblond, etwas rötliche Haarfarbe, Stirn mittel, Augen hellblau, Nase und Mund gewöhnlich, stechender Blick, mittlere Gestalt, besonderes Kennzeichen: am lin­ken Unterarm ein Stern und ein Wädchenlopf tätowiert, sowie um den Jakob Moos, geboren am 4. September 1906 zu Hüttenfeld, 1,68 Meter groß, schwarzes Haar, zurückgekämmt und dicht, etwas zurückgedrängte Stirn, blasses Aussehen, vorstehende Backenknochen, braune Augen, rundes Kinn, kräftige Gestalt. Angaben über den jetzt- gen Aufenthalt der Ausbrecher werden von jeder Polizei- und Gendarmerie-Station entgegen­genommen.

Landkreis Gießen.

U Großen-Linden, 29. Dez. In einer dringlichen Sitzung beschäftigte sich der Ge­rn e i n d e r a t mit einem Nachtragsvor­anschlag für 1 93 0. Ein voraussichtlicher Fehlbetrag, hervorgerufen di rch erhebliche Zu­

nahme der ausgesteuerten Erwerbslosen, soll i durch Erhöhung der Realsteuern ge­deckt werden. Es wurden folgende Steuersätze | einstimmig beschlossen: Grundsteuer: für Ge­bäude von 16 auf 18 Pf., für land- und forstwirt­schaftlich genutzten Grundbesitz von 40 auf 44Pf.: Gewerbe st euer: für Anlage- und Betriebs­kapital von 78 auf 85 Pf., für Gewerbeertrag von 240 auf 300 Pf. Die Sondergebäude» st e u e r wird nicht erhöht. Durch diese Maß­nahme erhöhen sich die Steuereinnahmen um 4500 Mark.

y. Mainzlar, 28. Dez. Heute wurde unter großer Beteiligung unsere Krankenschwester Elisabeths Grölz beerdigt, die durch einen Schlaganfall ihrem gesegneten Wirken schnell entrissen wurde. Sie gehörte zu den Schwestern, die im Jahre 1895 und früher, also vor 35 Jah­ren, der Anregung des Pfarrer D. Schlosser (Giesten) folgend, aus der Gemeinde heraus sich zur Krankenpflege im Elisabethen stift zu Darmstadt ausbilden ließen, um ihre Kraft in den Dienst der Heimatgemeinde, oder der un­versorgten Nachbargemeinden zu stellen. So wurde damals die Dekanatskrankenpflege des Dekanates Gießen ermöglicht, weil geeignete opferwillige Mädchen aus den Ge­meinden Annerod, Großen-Linden, Großen- Buseck, Mainzlar sich zur Berfügung stellten. Nachdem im Laufe der Jahre alle größeren Dekan atsgemeinden ihre eigenen Krankenpflege­stationen errichtet hatten, war die Dekanats­krankenpflege überflüssig geworden, und nach ihrer Auflösung trat Schwester Elisabeth« Grölz in den Dienst der Gemeinden Mainzlar und Dau- bringen, und seit einem Jahre, nachdem ihre Gesundheit erschüttert war, in den Dienst ihrer Heimatgemeinde. Sie hat in den langen Jahren | ihres schweren Dienstes vielen Kranken mit Rat und Tat geholfen, denn sie war eine schlichte, selbstlose Krankenpflegerin von Gottes Gnaden. Ihr gesegnetes Wirken wird unvergessen bleiben.

h. Annerod. 30. Dez. Arn zweiten Weih­nachtsfeiertag hielt der hiesige Gesangver­einHeiterkeit" im Engelhardtschen Saale seine Abendunterhaltung ab. Der ge­räumige Saal war bis auf den letzten Platz besetzt.

I (Singeleitet wurde der Abend durch eine An- I spräche des Präsidenten des Vereins, Heinrich Haaslll. Die vorgetragenen Chordarbietungen | unter der bewährten Leitung seines Dirigenten | Groh standen auf beachtenswerter Höhe und

I ernteten reichen Beifall. Den Höhepunkt des Abends stellte jedoch die Aufführung der Ope-

I rettePreziosa" mit der Musik von Karl Maria v. Weber dar, die in wochenlanger Arbeit ein­studiert wurde. Reicher Beifall wurde den Spie­lern nach jedem Akte zuteil. Das Stück soll voraussichtlich in Steinbach wiederholt werden.

Beuern, 31. Dez. Der hiesige Kegel­klub ..Gut Holz" veranstaltete im Gasthaus I zumHolländischen Hof" eine Weihnachtsfeier, der am Nachmittag bereits eine Bescherung der Kinder der Mitglieder vorausging. Die Feier der Erwachsenen wurde durch ein gemeinsam gesunge­nes Weihnachtslied eingeleitet, der 1. Vorsitzende I hielt eine kurze Festansprache. Im Anschluß daran I wurde eine neue Tischkegelbahn ihrer Bestimmung übergeben. Musik und allerlei unterhaltende Vor­träge hielten die Tellnehmer in weihnachtlicher Stimmung beisammen.

-- Gründe rg. 29. Dez. Am ersten Weih- nachtsfeiertag vollendete der Weichensteller i.R. JohannesGörnertin körperlicher und gei­stiger Frische fein 8 5. Lebensjahr. Der alte Herr ist der einzige hier noch lebende Altveteran. Er machte beim früheren hessischen Dragoner- Regiment Nr. 24 (Chevaulegers) den Krieg von 1870 71 mit. Zwei weitere Bewohner unserer Stadt haben noch ein höheres Alter aufzuweisen. Es sind dies der frühere Fuhrmann August Jöckel 1., der am 20. Dezember 89 Jahre er­reichte, und die Witwe Mathilde Kühn, die am 10. November 90 Jahre alt wurde. Beide er­freuen sich noch verhältnismäßig guter Gesundheit.

TOber-Befsingen,29. Dez. 3n den letz­ten Wochen wurde in unserem Dorfe eine Reihe von Einbrüchen verübt. Den Einbrechern fie­len meist Lebensrnittel, in einigen Fällen auch Geldbeträge in die Hände. Datz die Täter mit den Verhältnissen vertraut fein müssen, beweist die Art ihres Vorgehens in den einzelnen Fallen. Die Polizei hat sich der Sache angenommen und verfolgt Spuren.

Kreis Schotten.

ch Steinberg. 29. Dez. Am 2. Weihnachtstage veranstaltete der Männergcfangverein Harmonie" eine Feier zu Ehren seines 1 '23or- sitzenden, des Sägewerksbesitzers Heinrich August L a n g l i tz . der 25 Jahre im Amte ist. Der Chor­leiter des Vereins, Lehrer Judcrslebcn (Glas­hütten), hob die Verdienste des Jubilars hervor und überreichte ihm ein prachtvolles Diplom. Bürger­meister ©inner (Nieder-Seemen) überbrachte die Glückwünsche des dortigen Vereins. Herr Langlitz versprach, auch fernerhin seinem Verein ein treuer Führer zu sein. Liedvorträge und Gedichte beschlossen den Abend.

Preußen.

Drei Personen durch Gas vergifiet.

WSN. Frankfurt a. M., 31. Dez. In dem Hause Goldsteiner Straße 36 im Stadtteil Nie­der r a d bemerkten heute vormittag gegen 10 LLhr Hausbewohner ft arten Gasgeruch. Beim Eindringen in die Wohnung des arbeits­losen Jean Kolter fand man drei junge Leute, nämlich Kolter und seine beiden Freunde Krä­mer und Willi Thur, auf dem Boden liegend bewußtlos vor. Die drei hatten am gestrigen Abend in der Wohnung des Kolter gezecht und wahrscheinlich inder Trunkenheit ver­sehentlich den Gas Hahn geöffnet. Bei Krämer, der ebenfalls arbeitslos ist, war be­reits der Tod eingetreten. Kolter und Thur wurden in bedenklichem Zustand ins Dtädsische Krankenhaus eingeliefert.

Kreis Wetzlar.

(p Wißmar, 29. Dez. Bei der am letzten Samstag im hiesigen Revier abgehaltenen Treibjagd wurden 117 Hasen und 6 Fasanen zur Strecke gebracht.

3 Krofdorf30. Dez. In der jüngsten ö i 1 = jung der Gemeindevertretung von Krof­dorf-Gleiberg wurde die Gemeinderechnung für 1929 geprüft und abgenommen. Die Vertretung überprüfte in Abwesenheit des Gemeindevorstehers und seines Stellvertreters die Einnahme- und Ausgabebelege und setzte dann unter dem Vorsitz des Vorstehers die Rechnung, die Sonderrechnung und das Restverzeich- nis fest. Alsdann stand die eventuelle Erhöhung der G e m e i n d e u m l a g e n zur Beratung. Der Gemeindevorsteher gab Ausichk-ß über den Stand

der Gemeindefinanzen, und die Vertretung kam zu der Ansicht, daß der Etat ohne neue steuer­lich- Belastung durchgeführt werden kann. Es wurde daher sowohl eine Erhöhun der Gemeindeumlagen für 1930 als auch die Einführung der fBürgerfteuer und der Bier st euer a b - gelehnt. Im Rathaus wird vorläufig nur das größere Zimmer freigegeben. Für die Wasserlei­tungsarbeiten wünscht die Vertretung die Beantra­gung eines Kreiszuschusses, da durch die Beschäfti­gung von Wohlfahrtserwcrbslosen eine Anzahl Leute einem festen Arbeitsverhältnis wieder zugeführt wird.

Amtsgericht Gießen.

Fußgänger können erwarten, daß sie auf den Bürgersteigen von Gefahren, die der Fahrzeug­verkehr mit sich bringt, völlig gesichert find. Des­halb dürfen Radfahrer, wenn sie von der Fahr­bahn aus in Häuser an der Straßenfront oder von diesen auf die Fahrstraße gelangen wollen, unter keinen ilmftänben den Bürgersteig über­fahren: sie müssen das Rad darüber drücken. Allerdings besteht bei zahlreichen Radlern die verkehrswidrige Gepflogenheit, diese Vorschrift nicht einzuhalten, sobald sie sich überzeugt haben, daß die in Aussicht genommene Lieberfahrtsstelle frei von Passanten ist. Wie sehr man sich aber in einer solchen Annahme irren kann, beweist der Fragefall: Eine Frau, die eben auf dem Fußsteig die Lieberfahrtsstelle passiert hat, machte plötzlich Kehrt und ging zurück. So tarn es, daß sie von dem Radler, der die Passage frei glaubte an­gefahren wurde. Er erhielt eine namhafte Geld­strafe und wäre selbstverständlich auch bestraft worden, wenn der Bürgersteig frei von Passan­ten gewesen wäre.

In einem anderen Fall blieb ein den Fußsteig benutzender Radfahrer allerdings straflos. Er war von einem entgegenkommenden Auto auf die­sen gedrängt worden, so daß er zu Fall kanr. Der Radler hatte sein Rad in einem weiten Bo­gen von der Johannesstratze auf die rechte Seite der Neuen Däne, Richtung Schulstrahe, gekntt. Der Chauffeur war ihm auf der nämlichen also für den Autolenker falschen Seite in vorschrifts­widrig raschem Tempo entgegengesahren. Auch hatte er es unterlassen, an der fraglichen Stelle trotz ihrer Llnübersichtkichkeit Warnungssignale zu geben. Die Schuld an dem Unfall trug vorwiegend der Chauffeur, mag auch der Radfahrer allzu­schnell die Ecke genommen haben. Zudem war dec Autolenker angetrunken, eine Tatsache, die um so schwerer ins Gewicht fiel, als es sich um einen Berufschauffeur handelte, der auch schon wegen Autoübertretungen vorbestraft ist. Das Ge­richt erkannte wegen fahrlässiger Körperverletzung auf eine erhebliche Geldstrafe.

I In einem Nachbarort sollten Vater und Sohn im Verwaltungswege gepfändert werden. Der Vollstreckungsbeamte, durch frühere Verkomm- n'sie gewitzigt, nahm sich, wie ihm dies gestattet ist,' zur Llnterstützung den Ortsdiener mit. Die

I Schuldner erblickten hierin eine Schikane, wurden maßlos erregt und brachten es schließlich durch

I Drohungen und sonstiges brutales Verhalten den I Beamten gegenüber fertig, daß diese unverrich­teter Sache wieder gingen. Der Sohn wurde ge­gen den Ortsdiener auch tätlich, und Beleidigun­gen fielen gegen die Beamten ebenfalls. Die An­geklagten erhielten unter Berücksichtigung ihrer seitherigen Llnbestraftheit und ihrer Erregung wegen Widerstands, Beamtennötigung und Be­leidigung Geldstrafenvvn20 bzw. 30Mk.

Ein Erwerbsloser aus einer Nachbargemeinde wurde ertappt, als er sich seine freie Zeit mit Angeln in der Lahn vertrieb. Er besaß die not­wendigen Fischereigerätschaften, war aber nicht im Besitz einer für jeden Angler unerläßlichen Fischereikarte: auch angelte er in Abwesenheit des Pächters auf fremdem Fischereigebret. Dazu kommt noch der verbotene Gebrauch einer Stell­angel. Fischereifrevel nehmen in der Jetztzeit überhand. Möglicherweise hatte man es mit einem ausgemachten Fischräuber zu tun. Ein Beweis dafür war aber zunächst nicht zu erbringen. In Anbetracht der Vermögens- und Erwerbslosig­keit des Angeklagten erkannte das Gericht auf eine gelinde Geldstrafe von insgefamt 13 Mk.

Gießener Jugendgericht.

In der jüngsten Sitzung des Jugendgerichts wirkten als Schöffen mit Frau Marg. S chre r- n c r Witwe von Alten-Buseck und Lehrer Philipp Hofmann von Lang-Göns.

Ende August fand in der Wetzsteingasse m Gie­ßen eine Schlägerei statt, bei der ein s remder Wanderbursche von zwei hiesigenArbeitern" in roher Weise mißhandelt wurde. Ein junger Mann von hier wies die herbeigerusene Polizei auf die beiden Täter hin, die sich an den Marktlauben, aufhielten und den Anschein der Llnbefangenhcit > zu erwecken suchten. Als die beiden zur nahen j Polizeiwache gebracht werden sollten, begann ein Jugendlicher mit dem Angeber der Täter einen Streit. Als ein Wachtmeister auf den Hilferuf des Letzteren diesem beistand, wurde der Jugend­liche ausfällig, widersetzte sich dem Wachtmeister, schlug ihm auf die Hände und die Brust. Der An- getlagte, der nunmehr seine Handlungsweise zu bereuen scheint und erstmals vor Gericht stand, erhielt eine Woche Gefängnis bei vier­jähriger Bewährungsfrist.

Drei auswärtige junge Leute waren angeklagt, einen wertvollen photographischen Apparat an einem Ausflugsort entwendet zu haben, wo ihn sein Eigentümer unbewacht auf einer Fensterbank

I hatte liegen lassen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. da er die Handlungsweise der anderen offenbar zu keiner Zeit gebilligt hat. Tie beiden sind zwar der Straftat schuldig, tonn­ten jedoch nach dem Jugendgerichtsgesetz ohne Strafe gelassen werden, da sie sich bisher stets sehr gut führten und ihre Eltern eine Gewähr für eine ordentliche Erziehung bieten. Hiernach er­schien die Anordnung einer Erziehungsmaßregel als ausreichend.

An einer nachmitternächtigen Schlägerei die nach einer politischen Versammlung in der Schloß­gasse stattfand, hat sich auch ein Sechzehnjähri­ger (I» beteiligt, der heute ausblieb. Die Sache kommt erst in der Januarfitzung zur Verhandlung.

Ein 17jähriger junger Mann aus einem Nach- bardorfe, der mit seinem Vater in einem Auto nach Heidelberg gefahren war. wurde daselbst von Polizeibeamten betroffen, als er angeblich auf das Geheiß seines Vaters das Auto lenkte. Seine weitere Schutzbehauptung, daß sein Vater, ein nervöser Mann, derart ermüdet gewesen sei, daß das Auto besser von ihm, dem Beschuldigten, als von seinem Vater gelenkt worden sei, war unbeachtlich. Der junge Mann, der noch keinen

Führerschein erhalten kann, wußte genau, der, er sich durch fein selbständiges Autvlenken straf oae machte. Mit Rückficht auf die einerseits krrnesw..^ zu billigende Einstellung seines Vaters und auf die zu schützenden Belange des Verkehrs und^oer öffentlichen Sicherheit anderseits erhielt der ge­schuldigte eine Geldstrafe.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt oller unter dieser Rub :k stehenden Artikel übernimmt die Redaktion den,

Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Aendcrung der Hausnummern.

Auf das EingesandtAendcrung der Hausnv n- morn" vom 27. Dezember 1930 haben wir der gemeinheit mitzuteilen, daß das Feuerversicherung - buch der Stadt Gießen nicht vom Städtischen Hua: bouamt aufgestellt und geführt wird, sondern von der Brandocrsicherungskammcr. Das Hochbauami hatte lediglich den Hausbesitzern mitzuteilen, daß die Kammer eine Aendcrung der Hausnummern r notwendig gehalten hat, und es überwacht die Durch führung dieser Aendcrung. Die etwas naive An­nahme, daß die Arbeit nur durchgeführt wurde, weilbei der betreffenden Behörde Arbeitsmanget herrsche", ist also unbegründet.

Städtisches Hochbauamt. *

Zum neuen Fahrplan Städtischen Straßenbah i Gießen.

Die Notwendigkeit zur Einschränkung des Straßen- bahnbetriebes, um Ersparnisse zu erzielen, wird niemand bestreiten, der bisher den Verkehr auf der Elektrischen beobachtete. Daß dieser Zweck aber nun durch den neuen Fahrplan erreicht wird, darf an- gezwcifelt werden; denn er ist ganz dazu geschallen, daß noch gar mancher wegen der Unbequemlichkeit der Benutzung der Straßenbahn den Rücken kehrt. Ganz unbegreiflich erscheint, daß ausgerechn^ die rote Linie, die am meisten benutzt wird, zur Halste stillgelegt ist und ihre Benutzer gezwungen sind, am Marktplatz umzustcigen. Wäre es nicht richtiger ge­wesen, die wenigeren aps der grünen Linie unv steigen zu lassen? Dieses Umsteigen trägt gewiß nicht dazu bei, die Benutzung der Straßenbahn zu fördern. Am meisten wird dach die Straßenbahn von solchen benutzt, die schlecht zu Fuß sind oder nut Gepäck zur Bahn wollen. Mutz besonders erwähnt werden, daß es für diese wahrlich kein Dergnügen ist, am Rathaus auszustcigen, um das Krieger­denkmal zu laufen und wieder den anderen Wagen zu erklettern! Wieviel Ortsfremde erwischen bestimmt den verkehrten Wagen, trotz Inanspruchnahme der Schaffner um Auskunft. Die Straßenbahn wird wohl vor allem benutzt, um zu oder von dem Bahnhof zu kommen. Deshalb müssen aber auch die wichtigsten Ankunft- und Abfahrtzeiten der Züge im Fahrplan der Elektrischen berücksichtigt werden. Das ist aber ganz bestimmt nicht bei dem neuen Fahrplan geschehen. Wenn die zuständige Stelle den Fahrplan der Reichsbahn überprüft hatte, dann hätte sie wohl gesunden, daß nach Abgang des letzten Straßenbahnwagens 21.37 Uhr vom Gießener Bahnhof noch folgende Personenzuge mer ankommen: 21.46 von Gelnhausen, 21.50 v-Zug von Köln, 21.55 van Fulda und 21.57 von Frank- furt. Diese vier ankommenden Züge rechtfertigen bestimmt die Fahrt zweier Straßenbahnwagen wie bisher um 22.00 Uhr. Den Wegfall dieser beiden Wagen wird die Direktion der Straßenbahn nicht mit Unrentabilität begründen wallen: denn man kannte bisher beobachten, daß diese Wagen zu den bestbesetzten des ganzen Tages gehörten. Daß für den bisherigen letzten Wagen ab 22.25 Uhr vom Bahnhof kein Bedürfnis oorlag, will der Verwal­tung schon im April bekannt gewesen sein. Warum dauerte es nun 9 Monate, bis man sich zu einer Tat aufraffte, die sofort auf die gewordene Erkennt­nis hätte folgen müssen? Es konnten dadurch bis heute ungefähr 2000 Mark erspart werden. Diel wenig gibt auch ein Viel! Gespart konnte auch dadurch werden, daß im Winter in der ruhige­ren Verkehrszeit nach 20 Uhr bei der Straßenbahn 15-Minutcn-Verkchr eingeführt wird.

Hoffentlich veranlassen diese Zeilen schon letzt die nach Ablauf des Winterhalbjahres in Aussicht ge­stellte Nachprüfung der Angelegenheit und bewir­ken die angeregten Verbesserungen des Fahrplanes, die ohne Mehrkosten möglich sind. Sch.

Naben und Spatzen als Schädlinge auf den Felbern.

Geht man gegenwärtig die Kreisstratze von Wieseck nach Trohe entlang, so wird man eines Schwarms (mehrerer 100) Raben gewahr. Auch drei Jäger aus Gießen, vom Stolzen Morgen gegen Trohe kommend, mußten am Samstag- nachmittag diese Beobachtung machen. Beobachtet man nun, wo diese Raben sich niederlassen, so sind es hauptsächlich die lehtgcsäten Aecker mit Weizen. Die Vögel hacken dabei jedes Hälmchen samt dem Kern heraus. Das Unwesen treiben die Schädlinge schon den ganzen Herbst, und fr» haben schon manche Weizensaat völlig vernichtet. Es wäre doch Sache des Feldschuhpersonalt. daß den Raben durch Abschießen tüchtig zu Leibe gegangen wird. Wird nichts gegen die Raben getan, so haben wir sie das ganze Jahr und sie werden noch viele Aecker mit Frucht vernichten. Auch von leiten der Landwirtschasts- fammer sollte daran gedacht werden, die Raven da wo sie im Llebermaß Vorkommen, jetzt im Winter abschießen oder vergiften zu lassen. Wie mit den Raben, so ist es auch leide« mit den Sperlingen. Die Sperlinge treten auch dieses Jahr sehr im Llebermaß auf und schädigen den Landwirt.' Da zur Zeit alles Feld ohne Schnee liegt, halten sie sich auf dem tfnoe mir. Hoffentlich tragen diese Zeilen dazu bei, da; wenigstens die Raben aus der hiesigen Geger > vertrieben werden. Besonders sind die Gemeinden Rödgen. Trohe, Alten-Buseck und Wieseck in. Mitleidenschaft gezogen. Ein Landwirt.

Briefkasten ver Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

W. L. Sie können in Gemeinschaft mit Ihrer Frau das betreffende Anwesen (Eigens m) jetzt schon durch gerichtlichenodernotariel­len Akt (Vertrag) dem einen oder andern Ihrer beiden Kinder überschreiben. Der es er­halten soll und die Bedingungen der Llcdergaoe (Verkauf oder reine Auflassung) unterliegen Ihrer freien Vereinbarung. Es ist auch möglich, einem Kinde das Anwefen testamentarisch zu vermachen. Errichten Sie aber in jedem Falle zur Olermei- öung späterer Streitigkeiten unter den Kindern das Testament entweder vor dem Amtsgericht, oder einem Notar. Die Bürgermeisterei hat mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun.