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ttwoch. 51. Dezember 1930

Nr. 96

Erscheint DienSlag und Freitag.

31. Dezember

Hur durch die Post zu beheben.

1930

4.

auch

5.

6.

Darmstadt, den 30. Dezember 1930.

bei

Mark auf

in

Links ab*

100 Mark.

neuen bisher

200 hier

n Zuschuß von 3000 M k.

1.

Re Gießener Hochschulgesellschaft

bisherige Zuschuß von k gekürzt werden. Auch

Bekanntmachung.

Betr.: Die Einführung der Biersteuer und der Bürgersteuer für die Ge­meinde Allendorf a. d. Lahn.

Auf Grund des Art. 3 Abs. 2 des hessischen Ausführungsgesetzes zu dem zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Be­hebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 (RGBl. I S. 311), vom 11. Dezember 1930 (RegBl. 6.311) wird auf Anordnung des Ministeriums des Innern für die Gemeinde Allen­dorf a. d. Lahn zum Ausgleich des Haushalts derselben:

Gießen, den 31. Dezember 1930.

Der Oberbürgermeister. Dr. Kelle r.

n § 3.

Zur Entrichtung byr Steuer ist verpflichtet, wer steuerpflichtige Ge­tränke zum Verzehr an Ort und Stelle entgeltlich abgibt (Steuerpflich­tiger).

§ 4.

Die Steuerschuld entsteht, wenn gemäß § 1 steuerpflichtige Getränke Zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden mit dem Zeitpunkt der Abgabe des Getränkes.

§ 5.

Der Steuerpflichtige hat bis zum 10. Tage eines jeden Monats die Getränke, für die im vergangenen Monat eine Steuerschuld entstanden

dem Beschluß des Kreistages ün ur 100 Mark empfangen, statt 'k- Oberregierungsrat Ritzel, der im schuh überstimmt wurde, regt die Be- : von 150 Mark an. Ein dahingehender 5 chudt (D. Dpt.). Giehen. wird jedoch er Mehrheit von Rechts und

Betr.: Sicherung der Haushaltsführung der Stadt Gießen.

Anordnung.

d-r'Äm°LS* ILafjember

G-n-hmigung des Ministers des Innern nnd d» Ministers'der Fin^nz7n! für den Haushalt der Stadt Gießen folgendes angeordnet:

* ?er ^oushalt der Stadt ist mit sofortiger Wirkung in den Rubriken des Voranschlags 1930 die durch den von mir festgeftellten Nach- tragsvoranschlag vom ;30. Dezember 1930 abgeändert word!n sind uach diesem Nachtragsooranschlng zu führen

2 v iü9/?Cm ^^nschlag in der Abteilung BVermögensrechnung" r ni*?ChC?nenCn ^pitalauf nahmen und Arbeiten haben/soweit Lnt. b»? knnten ®oröen s'nd, zu unterbleiben, es sei denn

..A"1 J!rbne*tcn Janbelt, die auszuführen die Stadt vertrag lich gebunden ist oder die zur Beschäftigung von Ausgesteuerten bringen "würde!"" ^ausfuhrung der Stadt finanzielle Nachteile

____regt Ober- lsrat Ritzel die Bewilligung des bis- Seitrages an, ein entsprechender Antrag r auch mit erheblicher Mehrheit von bet­en des Hauses abgelehnt, so daß 100 Mark gewährt werden.

» mit dem Zuschuß für das Theater bc- me, dem zu empfehlen sei, seinen Haus- h Erhöhung der Eintrittspreise auszu- 2Ibg$. Lchudt (Dt. Dp ). Gießen, KreiS- nitg.ied Benner lLoz s, Dieseck, Abg. r g c r (Soz.). Gießen. Abg. Dr. Katz Niesten und OberregierungSrat Ritzel egen den Landbundantrag Stellung und - nachdrücklich für die Bewilligung der '. ein. In den Ausführungen dieser wird die wirtschaftliche Roilage des >ters betont, die enge Derbundenheit instinstittits der Stadt Gießen mit den i des Kreises hervorgehoben und dabei irauf hingewiesen, daß das Gießener bisher Dorstellungen in Lich. Großen- Dieseck gegeben habe und am Reujahrs* ) in Heuchelheim spielen werde: weiter i Spielplan des Theaters, der durchaus leichtem und seichtem Stoff beherrscht »llc Anerkennung g.-zollt und der Wille aterintendanz zu weitgehendster Rück* e auf die Wünsche der Theaterfreunde chließlich wird auch erwähnt, daß die z des Theaters sich bei der Reichsbahn um die Schaffung besserer Zugver- i für die Theaterbesucher vom Lande ;abc und weiter bemühen werde, und )ird auch auf die enge Derbundenheit en er Theaters mit der Landesuniversi* auf seine hohe Bedeutung für die beit in Oberhessen hingewi.s.n. In der ing tritt eine Minderheit, bestehend aus dbundabgeordneten und dem Komrnu- bg. Lepper, Gießen, für die Strei - s Zuschusses ein. die Mehrheit des bestehend aus den Abgeordneten der Doltspartei. der Wirlschastspartei, der en und der Sozialdemokraten, bewil*

Ltcncrordnung

über die Erhebung einer Gelränkesteuer in der Stadt Giehen.

Der Staatskommissar hat auf Grund des Artikels 1 des Gesetzes zur der Haushaltsführung der Gemeinden vom 11. Dezember 1930 (RegBl. S. 311) mit Zustimmung der Landesregierung für den Gernar- e3en-3irr 6tQbt ®ic&en bie nachstehende Getränkesteuerordnung

§ 1.

Die entgeltliche Abgabe von Wein, weinähnlichen und weinhaltigen Getränken, Schaumwein, schaumweinähnlichen Getränken, Trinlbrannt- wem, Mineralwässer und künstlich bereiteten Getränken sowie Kakao, Kaffee, Tee und anderen Auszügen aus pflanzlichen Stoffen zum Ver­zehr an Ort und Stelle, insbesondere in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen Statten, wo derartige Getränke entgeltlich verabreicht wer­den, unterliegt einer Steuer nach Maßgabe dieser Ordnung

8 2.

tRnnnifpn miiffpn hic nut von Angestellten und

Beamten müssen bis auf weiteres unterbleiben.

vorbehalten3ur Sicherung der Haushaltsführung bleiben

Die Steuer beträgt 5 v.H. des Entgelts (Kleinhandelspreises) für die in 81 bezeichneten Getränke. Bei der Berechnung der Steuer darf für übliche Beigaben, deren Preis herkömmlicherweise im Preise für das Getränk mitenthallen ist (z. B. Zucker und Milch bei Kaffee, Zitrone bei Tee), nichts abgezogen werden: dagegen gehört das Bedienungsgeld nicht zum Kleinhandelspreis.

3" AEmemdeumlagen werden für das Rj. 19.30 wie folgt festgesetzt: mff öcr ®ruÄf,eucr DOn Gebäuden und Bauplätzen

beantragt ' * "C ®r^°*un0 ber gesetzlichen Miete wird nicht b) Der Steuersatz der Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlich ober gärtnerisch genutztem Grundbesitz auf 0,35 RM.

C 065 UCr bCr Gewerbesteuer vom Gewerbekapital auf t!- Gewerbesteuer vom Gewerbeertrag auf 3, RM.

?nfiM<>nhan,rtfUCr msirb blc Gemarkung der Stadt Gießen nach anliegenher Steuerordnung mit Wirkung vom 1. Januar 1931 ein*

eisfürsorgeaml und kreisjugendaml.

rndervoranschlag für diese Aemter schließt 149 Mk. Einnahmen, 483 296 Mk. Aus- so mit einem Fehlbetrag von 246 447 Mk. Leiter dieser Aemter, Reaierungsrat Dr. , betont, daß der Voranschlag nach den en größter Sparsamkeit ausgestellt und die g der veranschlagten Sätze zu erwarten 1 nicht ganz unvorhersehbare Ereignisse »trag des Abg. Benner (Soz.) - Heuchel- den, nach Befürwortung durch den Abg. l (Ldbd.).Öber-Höryern für Kriegsbe - tk. Kriegerhinterbliebene und eichgestellte einstimmig bewilligt: 'meinen Fürsorge für Kriegsbeschädigte rf wie im Vorjahre, statt der jetzt vom chuß beantragten 2000 Mark, zur allgemei- orge für Witwen und Waisen 9000 Mark Vorjahre, statt der jetzt vom Kreisausschuß

."**~7* ivu4 |ix. umuiuuo iiixyt iu luijtg,

toic sie schien. Ihr Plan war gefaßt Sic wollte ipn. an der Stelle packen, an der der Mann einer schonen Frau noch immer verwundbar war an der Eifersucht. Glaubte sie doch, daß immer noch Liebe m ihm für sie lebte. Sie brauchte sich nur jene Szene zu vergegenwärtigen, da sie von dem verlustreichen Abend im Spielklub nach Hause gekommen war.

Za die Eifersucht wollte sie in ihm zur glühenden Flamme entfachen. Spielen wollte sie eine Rolle, die ihr am besten lag! Eine Rolle, bei der sie sich selbst sogar gut unterhalten würde.

Die erste Gelegenheit dazu sollte sich bald bieten.

Kommissionsrat Schumann, der Direktor des neuen Zirkus, der in der Gesellschaft eine be­deutende Rolle spielte, veranstaltete mit seiner Vattin Olly, die als junge, elegante Schulreiterin eine gute Figur machte, ein ,.venetianisches Früh- lingsfest" in seiner prachtvollen Dilla m Dahlem, die von einem wundervollen, aufs reizvollste angelegten Park umgeben war, dellen besondere Sehenswürdigkeit ein zwischen hohem Baumbe- ftanö romantisch eingebetteter Teich bildete. Immerhin so groß, daß man darauf kleine Spa­zierfahrten unternehmen konnte.

Alles, was in der Welt des Theaters, des Films, der Kunst und an der Börse halbwegs einen Rarnen hatte, war natürlich dazu einge­laden, und wenn auch nicht alle kamen, so pflegten diese Feste doch immer Veranstaltungen von wir­kungsvollem, gesellschaftlichem Gepräge zu fein.

.Hubert, du wirst mich doch diesmal nicht allein gehen lassen", sagte Rorma am Tage vorher zu ihrem Gatten.

Er hatte keine große Luft, mitzukommen, aber er wußte, es wurde schon heimlich hier und da über ihn und Rorma getuschelt, besonders seit­dem diese Affäre am Theater vorgefallen war. 65 war vielleicht gut, wenn er sich mit Rorma wieder einmal im gesellschafllichen Trubel sehen lieh. Die bösen Zungen, von denen er kein Freund war, schwiegen bann vielleicht wieder für eine Teile, und die ^allzu galanten Verehrer seiner

me couorctx Deren Liebschaften mit ehemaligen Mitgliedern der Hofgesellschaft hinreichend be- tonnt waren, das neueste Chanson aus ihrer Operette der Zauberkünstler Legatin, in dem letzten Zirkusprogramm eine Attraktion von großer Seltenheit, holte zum Dergnügen der Gäste Blumensträuße aus ter leeren Lust, die er an die -tarnen verteilte, zauberte einem Kommerzienrat feine Brieftasche förmlich unter den Händen weg indem er sie in eine Drennschere verwandelte' dleweil der Kommerzienrat sich koketterweise die Schlafenhaare zu locken pflegte, und zog die ver­schwundene Tasche dem Trainer Buchholtz aus cas srackschoß wieder heraus.

Es war eine ungemein vergnügliche Produktton. Manches andere folgte noch.

Kommissionsrat Schumann und seine elegante @atlin machten mit Humor und Weltgewandheit die Honneurs.

^.rotj der Fülle der Gäste drängte man sich 00$ nirgends denn in den vielen und weiten Raumen des Hauses und auf den Wegen des Gartens und in feinen mancherlei Kiosken Ver­stecken und Laubennischen verteilten sich die An- we^nden und fanden und unterhielten sich je nachdem sie Freundschaft und Geschmack und der Flirt zusammenführte.

Wördehoff und Rorma waren eine ganze Weile MnSn5rn' schatte sich beinahe zärtlich an nrnfJI Arm geschmiegt und Wördehoff empfand H,"^ .b^ ^rubels beinahe etwas von dem

^Kgefuhll daß ihm diese schöne, strahlende £ cutterte sich im stillen über

Xoma beSen M unenHM8

m,3pAr e® Querte nicht lange, so empfand er SJiÄ orrtSor?ex blefcr Unterhaltung, und Ror- ihn nAös anbern *u 'Herzen, machte

.2lh Herr Barnowsky

ÄS ÄÄS. s H iu^'auf-uüd

Amtsverkündigungsblatt

für die^provinzias-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

cor ceor |ck>meicyelyaff Er lächelte ironisch.

»'-IDen also wird man denn da alles begrüßen können?" H u

..Gott kannst du dir doch denken. Hollmann wird jedenfalls nicht da fein zu deiner Be- ruhlgung. Er schwärint ja nicht für Zirkusluft, -aber die neuesten Größen vom Film und Brettl. Kollegen von dir, einige Kommerzienräte und die neuesten Modekunstgrößen werden wohl da sein Raturlich auch der Sport."

.Aha. Also Herr Barnowsky wohl auch?" Es klang gleichmütig.

^lonna warf kokett den Kopf in den Racken. nru" bift btKb Nicht etwa eifersüchtig?"

.Ah - red' nicht so, Rorsma."

Er dachte daran, daß er dem Maler noch nicht das feiner Frau geliehene Geld zurückgeschickt hatte. Er hatte es ihm persönlich bringen wollen. -Kun konnte es ja geschehen.

Rorma dachte daran. Aber sie vermied es, ihren Gatten zu fragen, ob er bereits die Angelegenheit geregelt habe.

G-S war in der Tat eine intime gesellschaftliche -Veranstaltung und eine Toilettenschau von fei- tenen ajjarteften Moden, die dieses Frühlingsfest darstellte. Es begann natürlich erst, als es so lang­sam zu dunkeln anfing. Hunderte von bunten veidenlampions schaukelten im Garten, über dem glattgeschorenen Rasen mit den Blumenbeeten bann, zwischen den Sträuchern und Bäumen, die in ihrem frischen Grün prunkten. Die großen Raume des Hauses, die weite Glasveranda, die schloßrampenartige Terrasse alles war strah- lend erleuchtet und in dem Licht strahlten die glanzenden Racken der Frauen, die mit ange­borener Anmut oder mit wohleinstudierter Ko- ketterte ihre kostbaren Toiletten trugen. Rorma trug em teefarbenes Seidenkleid mit großen. Hauchsein in den Stoff gewobenen Chincrrvserr gedeuteter Rokokomanier gerafft. Em Haarschmuck aus dicht aneinander- gerechten Reihern. fächerartig nach den Seiten ausgebreltet^ bildete eine reizvolle Folie für ihr pikantes Schauspielerinnengesicht. Sie hatte bald

ist, bei der eteucrftelle (§ 8) nach Art, Menge und Kleinhandelspreifen anzumelden und die sich danach ergebende, von ihm selbst zu berechnende steuer zu entrichten.

§ 6.

Wenn der Steuerpflichtige die ihm durch diese Steuerordnung auf­erlegten Pflichten nicht erfüllt, insbesondere die Meldung über die von 'Om abgegebenen steuerpflichtigen Getränke nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet, kann die Steuerschuld geschätzt werden.

§ 7.

Die Veranlagung und Erhebung der Getränkesteuer erfolgt durch den Oberbürgermeister oder die von ihm beauftragte Stelle.

§ 8.

Die Stcuerftelle kann mit dem Steuerpflichtigen Vereinbarungen über die zu entrichtende Steuer (z. B. über ihre Berechnung, Fälligkeit, Erhebung, Pauschalierung) treffen, soweit diese die Besteuerung verein­fachen und das steuerliche Ergebnis bei den Steuerpflichtigen nicht wesent­lich verändern. 1

§ 9.

Der Erteilung eines Steuerbescheides bedarf es nur dann, wenn die steuerstelle einen höheren Betrag als den nach § 5 selbst errechneten fest- setzt. In diesen Fällen ist der Mehrbetrag sofort nach Erhalt der Fest­setzung zu entrichten.

Erfolgt bis zum nächsten Anmeldungstermin (§ 5) eine Beanstandung ber von dem Steuerpflichtigen eingereichten Steuerberechnung nicht jo gilt die Steu-rberechnung als endgültige Veranlagung.

§ 10.

Gegen die Veranlagung zur Getränkesteuer ist binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Steuerbescheids (§9 Abs. 1) oder im Falle des § 9 Abs. 2 nach dem Tage, an dem die von dem Steuerpflich­tigen eingereichte Steuerberechnung als endgültige Veranlagung anzu- sehen ist, der Einspruch zulässig. Der Einspruch ist bei dem Oberbürger­meister einzulegen, der über ihn entscheidet. Gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters steht dem Steuerpflichtigen die Klage im Verwal­tungsstreitoerfahren gemäß Art. 200 StO. offen.

§ 11.

verfahren^"'b""g ber Getränkesteuer geschieht im Verwaltungszwangs.' § 12.

Die Steuerftelle kann die Steuer in einzelnen Fällen aus Billigkeits- grünben ganz oder teilweise erlassen.

. § 13.

Zuwiderhandlungen gegen diese Steuerordnung und die von dem Oberbürgermeister zur Ausführung erlassenen Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis zu dem nach Art. 199 StO. in Verbindung mit der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 jRGBl. I S. 44) zulässigen Höchstmaß bestraft, sofern nicht nach sonstigen Gesetzen eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verwirkt ist.

Jnbetreff der Erkennung der in Abs. 1 bezeichneten Strafen und des bezüglichen Verfahrens finden die Bestimmungen des Gesetzes vom 20. September 1890, betreffend die Einführung des Verwaltungsftraf- bcscheids bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Er­hebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, Anwendung.

Die nach Abs. 1 erkannten Geldstrafen fließen in die Stadtkasse.

§ 14.

Soweit die vorstehende Steuerordnung nichts Abweichendes bestimmt, inden die Vorschriften der Reichsabgabenordnung in ihrer jeweils gelten­den Fassung sinngemäß Anwendung.

§ 15.

Diese Steuerordnung tritt am 1. Januar 1931 in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des Rechnungsjahres 1930 außer Kraft.

Gießen, den 31. Dezember 1930.

Der Oberbürgermeister Dr. Keller.

fl. Sein Gesicht verriet den Polen, ast vibrierte darin.

-neigte sich tief vor Rorma und küßte )anb. Es war ein Kuß, der länger als :erte. Dann verbeugte er sich vor Dörde- großer Liebenswürdigkeit. Der nickte

> Sah dann ruhig zur Seite.

vsky verstand gut und temperamentvoll tung zu machen. Sein junger Ruhm seinen Worten. Und in seinen Augen 's, wenn er Rorma ansah.

Wördehoff - Sie gestatten, daß ich Ihre Gemahlin zu dem wundervollen Boston hf»n ?.!c 3aMbanb gerade spielt, in

oie Arme nehme?

Rorma lachte belustigt und legte vertraulich. bie Hand in seinen Arm.

Aber ja, übrigens bin ich doch kein Harems* Ä!^nttotetxC Abrdehofs ruhig lächelnd. Meine <zrau wird Ihnen dankbar sein. Ich tanze nämlich sehr ungern.

Barnowsky schritt mit Rorma davon.

Buchholtz, der ebenfalls auf der Terrasse bei ber Gruppe saß, schmunzelte leicht. Aber es war ein feines, verhaltenes Zucken um seine Lippen.

!a. Sie nur immer wieder um Ihre Stau Gemahlin beneiden, Herr Wördehoff." . fente kaum. Ebenso, wie man

w xn tK?r Gesellschaft kennt, ohne

zu wissen, wer und was sie eigentlich sind.

Er lächelte also pflichtgemäß.

re?1?1 xlcIt ? *&n "icht länger mehr im Sessel, nand auf um in den Garten zu gehen.

nifAt>r»am? Lampst die weichere und harmo­nischere Musik des Salonorchesters.

Langsam wanderte er die Wege unter den Lampions entlang. Hier und öa begegnete ct einem CBefannten und sprach mit ihm eine Weile

'ummelten sich einige Gondeln' Da ergötzte sich die junge Welt soweit sie noch nicht vom Tanzfteber allzu sehr ergriffen war. rnafLÜ!!nn,CLtiefdunkel geworden. Zahl­los funkelten die Sterne.

^^s^ördehofs hatte lange allein auf einer Bank

)N die Rächt hineingeträumt. Eine k nach Ruhe vor diesem ge-

MmhHCS- 2Jclben erfüllte ihn, das nur ge­dampft bis hierher drang. u

3a das war die alte Sehnsucht?

des Dichters nach Beschaulichkeit, nach stillem Gluck, aus dem heraus er schassen konnte. Die laute Welt - er kannte sie genug! - Da schreckte er zusammen.

ußar das nicht das Lachen RormaS?

Er lauschte.

LZottfetzung folgt.)

.......- **' H Dezember 1930 zum Staatskommissar für ,.rc Stadt Gießen bestellt.

Wird veröffentlicht.

t; es verbleibt also

Gleibergoereln.

suhrung der Biersteuer und Bürgers^euer ,ür (Sememh ®'cuerorbnu29bet b,e Erhebung der Gelrankesteuer. - Die Ein.

Umlagen für das Rj 1930 - inbe Qlflcnöorf a. d. Lahn. - ilcberficbt über die zur Erhebung kommenden Rachirags-

___________________ b Un>aflg aus Bahnübergängen. - Die Einführung der Biersteuer. - Dienstnachrichlen.

Haberkorn, Oberregierungsrat,

5ßfrm0Un? ?C5 5efrn Ministers des Innern vom 30. Dezember fflempinhL®rnnb äur Sicherung der Haushaltführunq der

Gemeinden vom 11. Dezember 1930 mm Sfnntßfr.mminnr k,." ^j