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Nr. 126 Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)Samstag, Zf. Mai (630

Wandern und Reisen Bäder und Sommerfrischen.

Bürgerliches Recht und Sommerreise.

Allerlei WisscneweNcs für unterwegs.

Alle- in den Koffern?" Ja, aber vorsichts» halber wollen wir doch noch daS Bürgerliche Gesetzbuch hineinlegcn; man kann nie wissen. Man wird es hoffentlich nicht brauchen, aber im Ernstfälle ist es doch gut und nützlich zu wissen, wie man seine Rechtsansprüche geltend machen kann.

Schon in der Eisenbahn. Wie ist das eigentlich mit dem Ankauf der Fahrkarte, habe ich mit dem Erwerb eine Derpslichtung der Reichsbahn- gescllschast erworben, mich an den Bestimmungs­ort zu befördern, zu der Zeit, wie sie der amt­liche Fahrplan angibt? Keineswegs. Jedes Hin­dernis, jede Verspätung entlastet die Gesellschaft von der $toat übernommenen Derpslichtung. Ob ich zu spät mein Ziel erreiche, ob ich den An­schluß durch die Schuld der Bahn verpasse: Ersatzansprüche sind aus hieraus entstandenen persönlichen oder sachlichen Schäden nicht durch­zufechten. lind wenn ich aus irgendwelchen Grün­den die Reife nicht durchführen kann, so bleibt mir nicht einmal der mit Rechtsmitteln durch­zusetzende Anspruch auf Zurückzahlung des Fahr­geldes. Die Reichsbahn kann den Betrag zurück­zahlen sie wird es fast immer tun, sofern man -die von ihr gestellten Bedingungen korrekt er­füllt aber zu zwingen vermag sie der ver­hinderte Reisende nicht.

Auf der Zielstation gewahren wir neben un­seren Kisten und Kasten noch einen weiteren Kosser, für den sich kein Besitzer findet. Zwar trägt er ein Schildchen mit dem Ramen und Wohnort des Eigentümers, aber der ist nicht aufzufinden, er ist sicher ein paar Stationen vorher ausgcstiegen, ohne seine Nebensachen zu- sammmenzuhalten. Was nun? Rehmen wir den Koffer mit, um den Besitzer zu benachrichtigen, daß sich sein Eigentum in unserer Verwahrung befindet, bis er darüber verfügt, in der stillen Hoffnung am Ende noch, wir könnten einen guten Finder lohn kassieren? Ganz falsch. Die Bahn hat ihr besonderes Finderrecht. Ihren Angestell­ten muh der gefundene Gegenstand unter allen Umständen ausgeliefert werden, sonst können wir uns sogar einer Fundunterschlagung schuldig machen. Und Finderlohn kommt - über­haupt nicht in Betracht, es gibt angesichts der Sonderbestimmungen der deutschen und der meisten ausländischen Bahngesellschaften keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Belohnung.

Dem Gepäckträger können wir unsere Mit­bringsel verschiedenster Art unbedenklich anver- trauen, wenn wir nicht gerade Schmuck- und Wertsachen kiloweise mit uns Herumschleppen. Ist er öffentlich angestellt, so haftet die an­stellende Behörde bis zu einem gewissen Satz für Verlust oder Beschädigung. Höhere Ge­

walt schlicht freilich auch hier Ersahpflicht aus. Für den Hausdiener deS Hotels, der am Bahnhof auf uns wartet und unser Gepäck annimmt, übernimmt der Besitzer die Haftung, die er aber wohl meist auf eine Versicherung abgcwälzt hat.

Wie ist das nun im Hotel? Wer hastet für Diebstahlschäden, die innerhalb des Hauses ent­standen sind? Die Rechtslage ist zunächst ganz eindeutig, das geltende Recht sagt darüber:

Wenn ein Stück Reisegepäck im Hotel ab­handen kommt, so hat der Wirt Ersatz zu leisten, ohne daß ihm ein Verschulden nachgcwiesen zu werden braucht. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet der Wirt nur bis zum Werte von 1000 Mark. Ein Anschlag, durch den der Gastwirt die Haftung ablchnt, ist wirkungslos." Trotz dieser klaren Bestimmung versuchen manche Hotelbesitzer dennoch, die Haftung von sich ab­zuwälzen. Sic kriegen es fertig, dem in später Abendstunde eintreffenden Gaste eine -Verein­barung zur Unterschrift vorzulegen, wonach sie für die zur Aufbewahrung übernommenen Gel­der, Wertsachen und Äoftborleiten nur die Ein­haltung der Bestimmungen über den unentgelt­lichen Derwahrungsauftrag versichern und im übrigen jede Haftung ablehncn. Damit ist dem Gast gar nicht geholfen. Das Gesetz, das ihn schützen will, wird in sein Gegenteil verkehrt. Ist das Zimmermädchen so unvorsichtig bei ihren

Hantierungen, daß uns ein Kleid, ein Anzug verbrennt, so müssen wir das geduldig ertragen. Hebt der Gastwirt unser Geld mit seinem Gclde zusammen in einem uralten Gcldschronk. den gerissene Knacker zu öffnen in der Lage sind, auf und wird der gesamte Inhalt gestohlen, so ist nichts zu machens der Hotelier hat ja für die Bewahrung unsere- Geldes dieselbe - rich­tiger gar keine Sorgfalt aufgewendet wie für den eigenen Besitz. Ganz grobe Fahrlässig­keit allein könnte uns schützen.

Wo ein Wirt auf die Idee kommt, uns der­artige ..Vereinbarungen" vorzulegcn, ohne un- gleichzeitig einen sicheren Versicherungsschutz zu vermitteln, lehnen wir die Zumutung ab und versuchen besser, ein rücksichtsvolleres Haus auf- zusuchen. Geht das nicht mehr, so unterschreiben wir notgedrungen und berufen un6 bei einem etwaigen Schadensfall darauf, daß die Verein­barung einer so weitgehenden Rechtlosmachung des Gastes unter Berücksichtigung seiner Zwangs­lage und der monopolartigen Stellung der Hotel­betriebe wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig fei. Rach dem Kommentar des Reichs- gcrichts zur Auslegung des Paragraphen 701 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden wir wohl in den einschlägigen Fällen damit durchkommen.

Besser freilich, wenn es ohne richterliche Hilfe geht. Sonst wird uns ollzulcicht die gesuchte Erholung wieder vergällt. Dr. R.-B.

Eine zweitägige Psingst-Wandetfahtt.

1. Tag:

Zollhaus Burg HohlenfelS Katzenelnbogen.

Wir sahrcn mit dem Frühzuge nach Diez, hier umsteigen und mit der Aarbahn nach Station Zollhaus. Von Zollhaus gehen wir roten Kreu­zen nach durch schönen Wald in ll/i Stunden nach der gut bewirtschafteten Burg Hohlenfels. Die Vßirg. eine der schönsten und besterhaltenen Wehrbauten des ganzen Taunus, liegt, inmitten prächtiger Wälder, malerisch auf einem Berg­rücken. und man genießt von dem Schloßaltan und namentlich vom Bergfried einen herrlichen Rundblick. Der Weitermarsch geht roten Vierecken nach zuerst durch Wald, später über freies Feld in zwei Stunden nach dem Endziel des ersten Tages, Katzenelnbogen mit seinem, hoch über dem Ort gelegenen Schlosse. Im Hotel Bremser finden wir vorzügliche Unterkunft.

2. Tag: Katzenelnbogen Jammertal Kloster Arnstein Obernhof.

Von Katzenelnbogen führen uns blaue Punkte zunächst durch flache Gegend über Klingelbach nach Ergeshausen. Hinter dem letzteren Orte zeigt uns ein Wegweiser die Richtung nach dem Dörsbach- oder Jammertal, das wir alsbald erreichen. Hier treffen wir auch dasL. des

Lahnhöhenwegs, das gemeinsam mit unserem seitherigen Zeichen weitergeht. Rachdem wir die Haarmühle passiert haben, nimmt das Tal einen wildromantischen Charakter an. Unser Pfad führt meist unten auf der Talsohle weiter, klimmt jedoch auch zuweilen an der Bergwand in die Höhe. Der Weg durch das Tal. das neben seiner wilden Schönheit auch oft Stollen von großer Lieblichkeit ausweist, sührt uns durch zahlreiche Mühlen in der Reuwegermühle sind Erfri­schungen zu haben in 4Vrstündiger. oft be­schwerlicher Wanderung nach dem Kloster Arn­stein. Kurz vor Arnstein versäumen wir nicht, den Weg nach links auf den Klosterberg ein­zuschlagen, um von hier einen entzückenden Blick auf das Lahntal zu genießen. Die Besichtigung des Klosters ist jederzeit gestattet. In der am Fuße des Klosters gelegenen Arnsteiner Mühle können wir Rast machen bis zur Heimsahrt von der 5 Minuten entfernten Station Obernhof.

Pfingsten ans der Lahn.

Die Zeit des Wasserwanderns hebt an. Auf den vielen Strömen, Flüssen und Flüßchen des Rheinlands werden auch in diesem Jahre wieder große Wanderfahrten veranstaltet werden. Der Oberrhein-Main-Kreis des Deutschen Kanuver­

bandeS veranstaltet eine Lahn-Rheinfahrt vom 3. Juni bi- 13. 3uni. Sie beginnt in Mar­burg und bringt in geruhsamem Wandern, bei dem durch Besichtigungen und Ausslüge alle Schönheiten des Lahngebiete- auSgckostet werden sollen, die Teilnehmer man rechnet mit einigen hundert Booten in kurzen Etappen nach Gießen. Weilburg. Runkel. Limburg. Obern­hof. Rassau und Bad Ems. Anschluß für die­jenigen. die nicht schon am 3. Juni ihren Pfingst- urlaub beginnen können, ist zu finden am Freitag. 6. Juni, abends in Weilburg oder am Psingst- samstagabend in dem herrlichen Runkel. Ucberall sind Quartiere und Zeltlagerplätze für die Ka­nuten vorbereitet. Aus allen deutschen Gauen dürften auf dieser Fahrt der Lahn und ihrer Landschaft neue Freunde gewonnen werden.

Schwetzingen.

Oer schönste deutsche Schlostpart.

Von Elisabeth prinh.

Schwetzingen, die Stadt des schönsten deutschen Schloßgartens und deS Spargels der dort bei den Volk-sesten. wie anders­wo die warmen Würstchen, frisch auS dem Topf zum Genuß auf der Stelle verabreicht wird , veranstaltet auch in diesem Jahre wieder Rokokofestspiele im Schloßgarten. Der Reisende, der aus dem Rordcn Deutsch­lands kommt, das gewaltige Jndustricgewirre Mannheims und Ludwigshafens im Rucken läßt und der Rheinebene kaum einen flüchtigen Blick bei der Durchfahrt nach der badischen Landes­hauptstadt Karlsruhe schenkt, ahnt nicht, welch köstliche Perle diese unscheinbare, flache Muschel in sich birgt! Jener doppeltürmige. schlichte Bau. den ein flüchtiger Blick bei der Station..Schwetzin­gen" streift, ist der Wächter zu einem Märchen­garten. so reizvoll und vielseitig in der Flucht feiner Erscheinungen, wie kaum ein anderer Park Deutschlandser vereinigt in sich die Vornehmheit von Sanssouci und Weimar, die Mannigfaltigkeit der Kunstwerke Veitshöchheims (bei Würzburg) und die landschaftliche Schönheit Rvmphenburgs (bei München) und Herrenhausens (bei Han­nover): so jedem etwas bietend' dem Maler, dem Dichter, dem Romantiker, dem Raturfteuich. Schon der erste Blick, wenn man heraustritt aus dem Torgewölbe, gibt eine Vorahnung dessen, was in dieser verzauberten Welt alles zu sehen und zu genießen ist. Ein weites Parterre nach Versailler Art öffnet sich, dessen Mittelachse daS Auge in weite Ferne leitet, sprudelnde Wasser, hochgewölbte Alleen und ein vielfaches Kunst- allerlei an Urnen. Göttern. Symbolen und über all dem schwebt im Mai der süße Flieder­duft. im Hochsommer der würzigere der Rose, flammt im Herbst das sestlich-seurige Rot deS Weinlaubs, indes aus berstender Schale das warme Braun der Kastanie quillt.

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