Zettfragen des Mittelstandes.
Oie Bausparkasse als soziale Notwendigkeit.
Don Or. jur. Krüger, Stuttgart.
Die sich stark wandelnden wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse wandeln auch zusehends die rechtlichen Formen des Wohnungsbaues. Dis zum Weltkrieg war es in Deutschland und den angrenzenden Ländern selbstverständlich, daß der kleinere, oder auch größere Kapitalist als Eigentümer oder als Hypotheken- und Grundschuldinhaber sein Geld auf Grundstücken anlegte. Auf dieser Grundlage sind fast alle Stadtgemeinden entstanden. 3n beiderlei Rechtsgestalt, als Eigentümer und als Hypotheken» bzw. Grundschuldinhaber, bezog der Privatmann, in wenigen Fällen eine Privatgesellschaft, die Kapitalrente aus dem Mietzins, oder aus dem Hypotheken- bzw. Grundschuld^ins. Die öffentliche Hand — Reich, Staat, Gemeinde usw. — war so gut wir gar nicht beteiligt. Diese Rente als Kapitalertrag bestimmte in rein finanzieller Hinsicht, das aufgezeigte Rechtsverhältnis bestimmte in rechtlicher Hinsicht das Verhältnis des Rentners und Eigentümers zu den Mietern. Deide Beziehungen waren durch den Mietsvertrag der Veteiligten geregelt, dessen mehr oder minder starke Bindung rechtlicher Art sich nach dem sogenannten „Wohnungsmarkt", d. h. nach Rachfrage und Angebot der verfügbaren Wohnungen richtete. Waren weniger verfügbare Wohnungen da, überwogen die Anforderungen des Eigentümers, anderenfalls die des Mieters die mietsvertraglichen Bindungen. Das Wohnen zur Miete wurde auf diesem Wege abhängig von der Persönlichkeit des Eigentümers und der rein wirtschaftlichen Lage des „Wohnungsmarktes". Diese Abhängigkeit wurde im Laufe der weiteren Entwicklung als unerträglich nur von wenigen empfunden. 3m allgemeinen fanden sich die Menschen aus der Macht der Gewohnheit mit diesen Verhältnissen ab. Rur wer sich finanziell heraufwirtschaftete, suchte für sich den Weg heraus durch Bau eines eigenen Hauses. Da aber zeigte sich das Merkwürdige, dah nur wenige in der eigenen „Villa" sich zufrieden fühlten. Aus hauswirtschaftlich-finanzieller Unkenntnis ■ kam das Haus schon bei der Herstellung oder im Verwaltungsbetrieb zu teuer, weil das Grundstück zu groß, oder der Bau zu großartig „herrschaftlich" war. Oder es wurde auf die Dauer im Betrieb zu teuer, weil die Räume, wirtschaftlich gesprochen, zu wenig aus» genüht wurden.
Diese ganze Entwicklung wurde durch die Kriegszeit und Rachkriegszeit jäh durchbrochen. Und heute wird man bereits feststellen müssen, daß eine irgendwie geartete Rückkehr in die eben charakterisierten Rechts» und Wirtschafts» Verhältnisse ausgeschlossen ist. Aus der objektiven Wohnungsnot heraus, dann aber auch aus sozialpolitischen und sozial-finanziellen Gründen haben die Gemeinden, von Staat und Reich unterstützt, den Ginzelkapitalisten abgelöst und durch ihre eigenen Organe auf Grund der Kapitalbildung in der öffentlichen Hand den Wohnhausbau in größerem Maße ausgenommen. Damit ist an die Stelle des Privateigentümers die juristische Person, meist die Staotgemeinde, getreten. Der Eigentums- gedanke mit allen oben besprochenen Auswirkungen ist hinübergewandelt in die Verwal- -tungs frage. Denn im Vordergrund dieses ^.öffentlichen" Bauens steht die Frage der Ver- "waltungsorgäne. Von ihnen wird wie selbstverständlich gefordert, daß das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer, d. h. der öffentlichen juristischen Person, „sozial" gestaltet wurde, indem vor allem der Mietzins möglichst niedrig fei. Diese Rechtsform, äußerlich wenig, innerlich stark gewandelt, birgt zwei Gefahren in sich, die nun auch in verschiedener Art auftreten. Einmal ist das Verhältnis der Mieter zu den Verwaltungsorganen infolge des nur zu oft herrschenden Mechanismus und Schematismus ein gan^ unpersönliches. Lind die öffentliche Hand selbst ist in Gefahr, die sozialen 3nteressen der Mieter mit denen ihrer eigenen Angehörigen, d. L der Steuerzahler, in Konflikt zu bringen. Als Folge tritt dann ein, daß statt der HauL- rente ein Haus zu schuh aus den öffentlichen Mitteln herauskonnnt. Aus beiden Erfahrungen heraus beginnen manche Gemeinden zu erwägen, diese Art öffentlichen Bauens einzuschränken, oder gar einzustellen. Dazu kommt noch, dah die allgemein schärfer werdende wirtschaftlich-finanzielle Krisis die Finanzmittel der öffentlichen Hand zunehmend für solches Bauen einschränkt, weshalb die erwähnte Einschränkung bis zur Einstellung nur noch eine Frage der Zeit sein wird.
Als weitere Form rechtlicher und wirtschaftlicher Art des Wohnhausbaues hat sich die der Wohnhausbaugenossenschaften gebildet. Hier vereinen die Mitglieder in relativ gesunder sozialer Weise in sich den Zusammenhang und Zusammenklang von Genossen, in ganzen Unternehmen und Mieter in bezug auf die eigene Wohnung, ja bei gesunder Organisation sogar Anteilnahme an der Selbstverwaltung des Haus- betriebes. Diese Genossenschaften sind in der Regel angewiesen auf die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand, Stadtgemeinde und (oder) Staat, die als Hypotheken- oder Grundschuldinhaber .fungieren. Auch hier zeigt die weitere Entwicklung aus verschiedenen Gründen zunehmende Schwierigkeit, ob die öffentliche Hand die letztgenannte Funktion ausbauen oder aufrechterhalten kann bzw. will. Denn mit der Vergröberung solcher Genossenschaften entsteht die Gefahr des Zusammenprallens der Unternehmerinteressen, die mit Hilfe des Genossenschaft^ kapttals im eigenen privatwirtschaftlichen 3nter- efse immer fort bauen wollen, und der Mietergenossenschaft, die sich nicht mit dem Risiko weiterer Dausinanzierungen belasten wollen. Dabei kommt es ganz auf die „genossenschaftliche" Gesinnung der Beteiligten an. Die Rechtsform der Genossenschaft an sich schlicht nicht aus dah private Machtinteressen einzelner, z. B. der Dau- Unternehmer, wenn sie als Genossen aktiv beteiligt sind, oder einzelner Genossen, die Der» waltungsposten erstreben, im Kleide der „Genossenschaft" sich höchst unsozial betätigen. Rur wenn es gelingt, die 3nteressen der Dauhand- werker in gesunder Weise mit denen als Genossen, die Wohnungen benötigen, zu vereinen, wenn allerseits in diesem Sinne „genossenschaftliche Gesinnung" herrscht, wird diese
Rechtsform der Genossenschaft, über die noch viel zu sagen wäre, sich durchsetzen. Stets aber wird sie sich auf Kleinwohnungen beschränken.
Fast gleichzeitig mit diesen Rechtsformen hat sich ganz aus den wirklichen Lebensnotwendigkeiten, man möchte sagen, mit elementarer Ursprünglichkeit, die „D a u s p ar k a s s e n g e me in» schaft für das Eigenheim" gebildet. Sie ist die lebendigste Rechtsform, die alle Möglichkeiten des Bauens in sich schlicht, die sich allen wirtschaftlich-finanziellen Verhältnissen anpaffen, ja darüber hinaus selbst diese von sich aus gestalten kann. Sie ist es deshalb, weil sie das Verhältnis von Individualität zur Gemeinschaft und umgekehrt wechselartig derart zu gestalten vermag, dah die beiderseitigen 3nteressen nicht nur wechselseitig gewürdigt und gewahrt, sondern befruchtet, bekräftigt werden, so dah die Gemeinschaft durch die 3ndividualität und diese wieder durch die Gemeinschaft gefördert wird. Und damit wird ja der Kernpunkt der sozialen Frage berührt.
3n der Bausparkasse wird angestrebt, daß alle für einen und einer für alle mitsparen, um Kapitalbildung in der Art zu ermöglichen, daß sie wirklich jedem der ©e- meinschafter, seinem eigenen Sparwillen und Sparkräften gemäß, anteilig zugute kommt. Sie ist eine Rechtsform, in der Kapitalbildung so erfolgt, dah sie die 3nteressen des einzelnen durch die Gemeinschaft in gesunder Weise finanziell fördert und im übrigen ihm, dem Einzelnen, völlig
freie 3nitiative wahrt. Cs bestehen bei den einzelnen Bausparkassen die verschiedenartigsten Tarife, und die Gelehrten sind sich heute noch nicht darüber einig, welcher dieser Tarife der „alleinseligmachende" ist. Es wird auch hier so herauskommen, dah man durch die Kombination, aller Tarife den richtigen Mittelweg finden wird.
Die Bausparkasse ist die freieste und gerechteste Form des Bauens. Sie bringt den Menschen mit seinem Wohnrecht in keinerlei Abhängigkeit. Sie kann in die sozialen Schwierigkeiten nicht verfallen, die für das Bauen der öffentlichen Hand, ja selbst für die Baugenossenschaft da, wo sie deren Charakter nicht zu wahren verstehen, möglich sind. Schließlich wirkt das indv- viduelle Sparen für ein Eigenheim in entscheidendem Sinne als eine soziale Rotwendigkeit, als diese Dausparkapitalien bestimmt und ausschließlich dem werbenden und Werte schaffenden Zweck zukommen, für den sie gegeben sind. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit finanziell-wirtschaftlicher Unsicherheit, die die so stark im deutschen Volke auf diesem Gebiet immer noch wirksamen Sparkräfte immer wieder beeinträchtigen.
Die Dausparkasse wird in diesem Sinne nicht eine vorübergehende Rechtsform und Organisation bleiben, aus der Zeit der Wohnungsnot geboren; sie wird — in der gekennzeichneten Richtung entwickelt — ein Grundstein für gesundes Dänen stets bleiben. Damit ist sie eine soziale CZlofr Wendigkeit für die Gesundung von Land und Volk, für die Erstarkung des Vaterlands.
Das Handwerk in Zeitalter der Maschine.
Don Frie» rich Oerlien, Hannover, Vorsitzendem des Reichsverbandes des deutschen Handwerks.
Das Handwerk ist unstreitig der typische Ver- feinen internationalen Znsammenschluh plant, beweist nicht nur, dah es im Zeitalter der fort» schrei tun den Technik und der zunehmenden 3n» dustrialisierung noch ein Handwerk gibt, sondern zeigt zugleich, daß es auch noch unbeugsame Kraft besitzt, sich wie die übrigen Berufsstände auf internationaler Grundlage zur Geltung zu bringen. Das LHandwerk ist der typische Vertreter individualistischer Wirtschaftsführung. Seine Erhaltung und Behauptung gegenüber der vielfach zutage tretenden Ueberschätzung der kollektiven Mächte ist eine große und wichtige Aufgabe, die durch den internationalen Zusammenschluß eine sehr wesentliche Förderung erfahren kann.
Das Handwerk als eine breite, gütererzeugende Schicht gewerblicher Menschen, hat trotz der vornehmlich um die Wende des 3ahrhun- derts vorherrschenden wissenschaftlichen ßeljr- meinung von seiner vollständigen Aussaugung durch die 3ndustrie vom Beginn des 20. 3ahr- Hunderts an eine ständige Aufwärtsentwicklung genommen. Allerdings ist auch das Handwerk von heute ein anderes als das der 80er und 90er 3ahre. Die wirtschaftliche Entwicklung hat auch im Handwerk einen großen Umwandlungs- Prozeß vollzogen, der zum Teil noch nicht ganz zum Abschluß gekommen ist. Heute bedienen sich auch die handwerklichen Betriebe mehr und mehr neuzeitlicher technischer und kaufmännischer Hilfsmittel. Das Zeitalter der Maschinen hat nicht den Untergang des Handwerks gebracht, vielmehr hat sich das Handwerk die Maschine zu seiner eigenen Erstarkung und Kräftigung in seinen Dienst gestellt, eine Anwendung, die durchaus nicht gleichbedeutend ist mit einer Mechanisierung des Arbeitsvorganges, sondern vielmehr lediglich der Erleichterung und Verbesserung der handwerklichen Tätigkeit dient. Rach der Betriebszählung vom 3uni 1925 zählt das deutsche Handwerk rund 200 000 Motorenbetriebe mit zwei Millionen PS. 50,8 v. H. der durch die Betriebszählung erfaßten Handwerksbetriebe (Betriebe bis zu fünf beschäftigten Personen) im Fleischergewerbe, 49 v. H. dieser Betriebe im Wagenbau und 40 v. H. der Bäckereien bis zu fünf beschäftigten Personen sind zur Motorenverwendung übergegangen.
Auch für die Zukunft wird das Handwerk weiterbestehen. Zu seinen Ausgaben zählt in erster Linie die Herstellung von Erzeugnissen, an die hinsichtlich der Güte erhöhte Ansprüche gestellt werden und die einem individuellen Bedürfnis dienen. Auch die Bedarfsdeckung eines lokal umgrenzten Absatzgebietes wird, wie z. B. beim Rahrungsmittelgewerbe und dem größten Teil des Baugewerbes, immer auf das Handwerk angewiesen sein. Schließlich gewährt auch das Gebiet der Reparaturenarbeiten dem Handwerker immer wieder Arbeitsmöglichkeit.
Rach den vom Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag für den 1.3anuar 1927 durchgeführten neueren Erhebungen zählt das deutsche Handwerk 1 300 000 selbständige Detriebsinhaber, 1 373 000 Gesellen, 693 000 Lehrlinge und 110 000 Angestellte. Heute leben in Deutschland rund 8 Millionen Menschen von der Tätigkeit im Handwerk.
Bei der Zerstreuung der einzelnen handwerklichen Betriebe bedarf der gesamte Berufsstand des starken Schuhes einer geschlossenen einheitlichen Organisation, eine Aufgabe, die der deutsche Gesetzgeber früher als andere erkannt hat. So hat gerade das sog. Handwerkerschuhgeseh vom 26.3uli 1897 durch Einführung der Handwerkskammern und durch die Möglichkeit der Errichtung von Zwangsinnungen wesentlich dazu beigetragen, vorhandene Lauheit gegenüber dem berufsständischen Zusammenschluß zu beseitigen und den einzelnen Handwerker vor 3solierung $u bewahren. Gestärkt durch gemeinsame Arbeit in den 3nnungcn und Kammern konnte die Eingliederung des Handwerks in die moderne Wirtschaftsentwicklung leichter vollzogen werden. Wir zählen heute 67 deutsche Handwerks- und Gewerbekammern und hatten 1926 17 318 3nnungen mit 934 900 Mitgliedern, davon allein 10 816 Zwangsinnungen mit 734 843 Mitgliedern. Die Spitzenorganisation des deutschen Handwerks stellt der Reichsverband des deutschen Handwerks mit Sih in Hannover dar, der mit dem deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, der Spihen- organifation der deutschen Handwerks- und Gewerbekammern, eine gemeinsame Geschäftsstelle unterhält.
Wenn oben von der wirtschaftlichen Bedeutung des Handwerks gesprochen wurde, so erwächst hieraus dem Gesetzgeber die Pflicht, im Widerstreit vornehmlich der 3nteressen der Vertreter des Greßkahitals und der Arbeitnehmer die Auswirkung feiner Maßnahmen auch auf das Handwerk zu beachten. Gerade darüber muh der handwerkliche Berufsstand schwerste Klagen führen, daß die gesamte Gesetzgebung zu wenig Rücksicht nimmt auf die Eigenarten und Sonderheiten der handwerklichen Betriebe. Das Handwerk erwartet keine Mittelstandspolitik, die ihm eine besondere Vorzugsstellung einräumt. Die mit der Gesetzgebung beauftragten Faktoren sollen aber Vorsorge dafür treffen, daß auch dem Handwerk im Zeitalter der Maschinen ein ausreichendes Feld zur Betätigung überlassen bleibt, das seiner äußeren Stärke und feiner inneren Leistungsfähigkeit entspricht. Der Gesetzgeber trägt damit zugleich zur Erhaltung eines Standes bei, dessen vermittelnde Rolle bei dem großen Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit unschwer entbehrt werden kann und dessen kulturelle Bedeutung den Berufsstand gleichfalls unentbehrlich macht.
Aattonalwirlschast oder Weltwirtschaft?
Don Or. Oskar Aust, Charlottenburg.
Zwar hat in dem großen, nun schon mehrere I Jahrhunderte andauernden sozialen Umschichtungs- ' prozeß vor allem der Kern des Mittelstandes, das Handwerk, der gewerbliche Mittelstand, seiner technischen Besiegung durch den Kapitalismus, den Jndustriealismus, wie sie hauptsächlich mit der gewaltigen Entwicklung der Naturwissenschaften und deren einseitiger Ausnutzung vor sich ging — rein äußerlich und insbesondere zahlenmäßig betrachtet —, in weit stärkerem Maße Widerstand geleistet, als gemeinhin angenommen wird. Wenn auch die gegenwärtige Gewerbeverfassung Deutschlands dank der einseitigen staats- und geldfinanzpolitisch begünstigten Ausnutzung der verschiedensten Errungenschaften des letzten Jahrhunderts als industriell-kapitalistisch gekennzeichnet werden muß, so trat das Handwerk doch noch als ein achtunggebietender Faktor in das zwanzigste Jahrhundert ein, als ein Faktor, der sich zahlenmäßig auf nahezu die Hälfte sämtlicher Erwerbstätigen, mit Ausnahme der Landwirtschaft, stützt.
Jedoch liegt in der Richtung, die die Entwicklung der sozialen Struktur hauptsächlich nach Beendigung des Weltkrieges eingeschlagen hat, eine Gefahr für das Handwerk gleichwie für die Landwirtschaft, also für die mehr oder we- Niger organisch gebundenen Berufszweige, der nicht etwa schon die Millionenstärke der hier in Betracht kommenden Berufsgruppen hinreichend entgegen- wirkt, die vielmehr in ihrer vollen, in ihrer un- heimlichen Schwere erkannt werden muß, damit sie bewußt bekämpft werden kann.
Um die Tendenz zur Oligarchie und um die Gefahr der Proletarisierung auch der noch wesentlich organisch gebundenen Berufs- zweige handelt es sich, ganz kurz gesagt. Es han- beit sich um die jedem Unverblendeten deutlich erkennbare, mit ungeheuren nationalen und sozialen Gefahren verbundene Tendenz des Ueberganges der tatsächlichen wirtschaftlichen und staatlichen Macht an eine kleine Oberschicht unter der Form der Demokratie als Deckmantel.
Nicht der jeden „demokratisch" Denkenden viel- leicht beruhigende Umstand, daß im Jahre 1907 allein die gewerblichen Kleinbetriebe (ganz abgesehen von den zum großen Teil handwerksmäßigen Mittelbetrieben) 5 383 283 Personen beschäftigten und die Großbetriebe nur 5 363 851, vermag die Bedeutung des soeben Gesagten in milderem Lichte erscheinen lassen. Vermochte doch auch der Umstand, daß im Jahre 1925 fast zehn Millionen (9 762 426) Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft gezählt wurden, nicht deren Niedergang und vor allem die Verelendung des Bauerntums aufzuhalten.
Diese Tatsachen vermögen bekanntlich gegenüber einer „zwangsläufigen" Entwicklung nicht mit Erfolg ins Feld geführt zu werden. Die Politik ver- sagt gegenüber „wirtschaftlichen Gegebenheiten", gegenüber „Zwangsläufigkeiten".
Unsere Andeutungen — mehr wie Andeutungen können schon aus Raumrücksichten hier nicht gegeben werden — lassen sich auf die Formel bringen: N a - tionalwirtschast oder Weltwirtschaft,
aus eine Formel, die mit absoluter Sicherheit immer schärfer in den Vordergrund treten wird (man denke an die zunehmenden Exportschwierigkeiten mit dem Fortschreiten der Industrialisierung der Welt). Es unterliegt gar keinem Zweifel, auf welcher Seite die hier in Betracht gezogenen Berufsstände zu stehen haben, ja, richtig gesehen, alle deutschen Wirtschaftszweige.
Deutsches Verhängnis ist es, daß, zumindest in der Nachkriegszeit, dieser Standort nicht gewählt worden ist! Selbstverständlich ist damit, daß das unbedingte Bekenntnis zur National- und Binnen- wirtschaft hier als notwendig erklärt wird, nichts gegen die „Weltwirtschaft an sich" gesagt. Betont muß es nur werden, daß die Idee der Nationpl- und der deutschen Binnenwirtschaft bis in ihre letzten Konsequenzen hätte praktisch durchgeführt werden müssen, und gerade aus reparationspolitischen Erwägungen! Die „Weltwirtschaft" würde dann nur eine Funktion unserer Nationalwirtschaft barg^estellt haben, während es hertte^— umge-
Hier haben Deutschlands Führer bisher versagt! Und hier ist der Punkt, wo Deutschland selbst zu seinem Verhängnis die Maschen des Versailler Dik- tats verengerte!
Diese Dinge bedürfen zur Ergreifung entsprechen- der Maßnahmen — von Rettungsmaßnahmen: man blicke nach dem deutschen Osten! — der sorg- samsten und vorurteilslosesten Untersuchung und Aufklärung. Verhängnisvolle Irrtümer malten hier ob.
Wodurch wird unsere Wirtschaft, werden nach der Reihe alle Schaffenden stranguliert? Durch untragbare Zahlungsverpflichtungen, und nicht allein infolge der Tributlast, nein auch aus anderen Gründen, nicht zuletzt aus Auslandkrediten, über die und über deren unheimliche Gefahren eine unglaubliche Verblendung besteht.
Was soll man beispielsweise dazu sagen, wenn man in dem im Jahre 1928 erschienenen Werk „Agrarpolitik" von Friedrich Aereboe, ordentlicher Professor an der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin, vr. phil., Dr. rer. pol. h. c.. Preußischem Landesökonomierat und Geheimen Regierungsrat, über Auslandkredite u. a. das Folgende lieft:
„Die Auslandanleihen find daher für uns beute nicht nur das notwendige Mittel, um unsere Wirtschaft wieder in Ordnung zu bringen, sondern auch die beste Gewähr dafür, daß man diese Wirtschaft nicht durch übermäßige Reparationen taput macht." Diese Sätze bringen die Verhängnis- vollsten Irrtümer zum Ausdruck von denen sowohl die herrschende Richtung der Nationalökonomie, als auch unsere gesamte Politik, vor allem die Nachkriegspolitik, besessen ist. Inzwischen wird es immer weiteren Kreisen klar, daß Auslandanleihen mit dem hölzernen Pferd von Troja vergleichbar sind.
Von 32 000 Kleinbetrieben haben in Pommern mehr als die Hälfte ihre Gesellen entlassen müssen; nur noch 800 beschäftigen mehr als zehn Hilfskräfte. Die Klein- und Mittelbetriebe kämpfen einen schweren Kampf um die Existenz! Monatlich eine Million Wechselproteste, täglich 90 000 Zahlungsbefehle, täglich 35 000 Pfändungen, davon 12 000 fruchtlos, täglich 10 000 Offenbarungseide — und so fort. In einem Aufrufe lese ich dies, der mir zuflog.
Pflicht aller derjenigen, die heute irgendwie eine Verantwortung für das Gemeinwohl haben, ist es, die Ursachen der heutigen Not klar zu erkennen, um ihr erfolgreich entgegewirken zu können.
Es ist nicht wahr — so heißt es nicht mit Unrecht in dem zuletzt erwähnten Aufruf — daß die jetzige Not durch höhere Gewalt verursacht ist; sie läßt sich beseitigen, in kurzer Zeit.
Erleichterungen bei der Sonder-Gebciudesieuer. Don ph. Modrow, Bücherrevisor in Alsfeld.
Die Sonder - Gebäude st euer wird allgemein als eine der drückendsten empfunden. Dies liegt in erster Linie daran, daß die E r m ä ß i * gungsmöglichkeiten den Steuerpflichtigen größtenteils so gut wie unbekannt sind.
Sucht man die steuerbegünstigten Tatbestände des hessischen Gesetzes vom 11. Dezember 1928 systematisch zu ordnen, so ergibt sich ungefähr folgendes Bild:
1. Don dem bebauten Grundbesitz Hessens waren ganz und von vornherein von Amts wegen freigestellt: gewisse öffentliche Gebäude und reine landwirtschaftliche Oekonomiegebäude (Art. 4); diese Befreiungen stimmten überein mit denen der Grundsteuer); ferner Reubauten, die nach dem 1.3uli 1918 bezugsfertig wurden und entweder ohne Beihilfen aus öffentlichen Mitteln, oder mit solchen Beihilfen aus öffentlichen Mitteln ausgeführt find, über die der Eigentümer erst nach befn 13. Februar 1924 verfügen konnte (Art. 5). Derartigen Reubauten sind durch Einoder Umbau neugeschaffene Gebäudeteile gleichgestellt. Die steuerpflichtigen Beihilfebauten sind nur mit der Hälfte des Werts anzusehen, der für die Gemeindegrundsteuer für das Rj. 1914 festgesetzt worden wäre. Was als Beihilfen aus öffentlichen Mitteln anzusehen ist, wird durch das Gesetz näher bestimmt.
2. Der Tarif zeigt eine Digression für Objekte Heineren Friedenswertes. Gebäude im Werte bis 7000 Mark werden nach einem niedrigeren Satz (1,2750 v. H. statt 1,6065 v. H.) versteuert (Art. 10,1). Außerdem tritt eine weitere Ermäßigung ein für Steuerpflichtige mit Wohnzwecken dienenden Gebäudeteilen bis insgesamt 4000 Mark Friedenswert um 40 v. H., bis insgesamt 6000 Mark Friedenswert um 20 v. H. der berechneten Steuer (Art. 9,1). Ausnahmsweise finden hierbei auch die persönlichen Verhältnisse eine Berücksichtigung; nicht vermietete Eigenhäuser von 7000 bis 10 000 Mark Friedenswert werden mit dem niedrigeren Sah belegt, falls der Eigentümer 1927 nur bis zu 100 Mk. Einkommensteuer bezahlt und zu Beginn des Rj. 1929 sonstigen Grundbesitz von nicht mehr als 10 000 Mark hat (Art. 10,2). Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche bis zu 70 Quadratmeter (bei kinderreichen Familien auch entsprechend mehr), die bis zum 1. 3uli 1918 einschl. bezugsfertig waren, die ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden und die mit nicht mehr als 20 v. H. des Friedenswertes belastet waren, sind freizustellen (Artikel 6,1a). Solche, die mit mehr als 20 v. H. belastet waren, sind durch Herabsetzung der Steuer um ein Viertel, jedoch nicht auf weniger als 0,50 v. H. des Friedenswertes zu begün-


