Einzelbild herunterladen

Zettfragen des Mittelstandes.

Oie Bausparkasse als soziale Notwendigkeit.

Don Or. jur. Krüger, Stuttgart.

Die sich stark wandelnden wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse wandeln auch zusehends die rechtlichen Formen des Woh­nungsbaues. Dis zum Weltkrieg war es in Deutschland und den angrenzenden Ländern selbst­verständlich, daß der kleinere, oder auch größere Kapitalist als Eigentümer oder als Hypotheken- und Grundschuldinhaber sein Geld auf Grund­stücken anlegte. Auf dieser Grundlage sind fast alle Stadtgemeinden entstanden. 3n beiderlei Rechtsgestalt, als Eigentümer und als Hypo­theken» bzw. Grundschuldinhaber, bezog der Pri­vatmann, in wenigen Fällen eine Privatgesell­schaft, die Kapitalrente aus dem Mietzins, oder aus dem Hypotheken- bzw. Grundschuld^ins. Die öffentliche Hand Reich, Staat, Gemeinde usw. war so gut wir gar nicht beteiligt. Diese Rente als Kapitalertrag bestimmte in rein finan­zieller Hinsicht, das aufgezeigte Rechtsverhältnis bestimmte in rechtlicher Hinsicht das Verhältnis des Rentners und Eigentümers zu den Mietern. Deide Beziehungen waren durch den Mietsver­trag der Veteiligten geregelt, dessen mehr oder minder starke Bindung rechtlicher Art sich nach dem sogenanntenWohnungsmarkt", d. h. nach Rachfrage und Angebot der verfügbaren Woh­nungen richtete. Waren weniger verfügbare Wohnungen da, überwogen die Anforderungen des Eigentümers, anderenfalls die des Mieters die mietsvertraglichen Bindungen. Das Wohnen zur Miete wurde auf diesem Wege abhängig von der Persönlichkeit des Eigentümers und der rein wirtschaftlichen Lage desWohnungs­marktes". Diese Abhängigkeit wurde im Laufe der weiteren Entwicklung als unerträglich nur von wenigen empfunden. 3m allgemeinen fanden sich die Menschen aus der Macht der Gewohnheit mit diesen Verhältnissen ab. Rur wer sich finan­ziell heraufwirtschaftete, suchte für sich den Weg heraus durch Bau eines eigenen Hauses. Da aber zeigte sich das Merkwürdige, dah nur wenige in der eigenenVilla" sich zufrieden fühlten. Aus hauswirtschaftlich-finanzieller Un­kenntnis kam das Haus schon bei der Her­stellung oder im Verwaltungsbetrieb zu teuer, weil das Grundstück zu groß, oder der Bau zu großartigherrschaftlich" war. Oder es wurde auf die Dauer im Betrieb zu teuer, weil die Räume, wirtschaftlich gesprochen, zu wenig aus» genüht wurden.

Diese ganze Entwicklung wurde durch die Kriegszeit und Rachkriegszeit jäh durchbrochen. Und heute wird man bereits feststellen müssen, daß eine irgendwie geartete Rückkehr in die eben charakterisierten Rechts» und Wirtschafts» Verhältnisse ausgeschlossen ist. Aus der objek­tiven Wohnungsnot heraus, dann aber auch aus sozialpolitischen und sozial-finanziellen Gründen haben die Gemeinden, von Staat und Reich unterstützt, den Ginzelkapitalisten abgelöst und durch ihre eigenen Organe auf Grund der Ka­pitalbildung in der öffentlichen Hand den Wohnhausbau in größerem Maße ausgenommen. Damit ist an die Stelle des Privateigentümers die juristische Person, meist die Staotgemeinde, getreten. Der Eigentums- gedanke mit allen oben besprochenen Auswirkun­gen ist hinübergewandelt in die Verwal- -tungs frage. Denn im Vordergrund dieses ^.öffentlichen" Bauens steht die Frage der Ver- "waltungsorgäne. Von ihnen wird wie selbst­verständlich gefordert, daß das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer, d. h. der öffent­lichen juristischen Person,sozial" gestaltet wurde, indem vor allem der Mietzins möglichst niedrig fei. Diese Rechtsform, äußerlich wenig, innerlich stark gewandelt, birgt zwei Gefahren in sich, die nun auch in verschiedener Art auftreten. Ein­mal ist das Verhältnis der Mieter zu den Ver­waltungsorganen infolge des nur zu oft herr­schenden Mechanismus und Schematismus ein gan^ unpersönliches. Lind die öffentliche Hand selbst ist in Gefahr, die sozialen 3nteressen der Mieter mit denen ihrer eigenen Angehörigen, d. L der Steuerzahler, in Konflikt zu bringen. Als Folge tritt dann ein, daß statt der HauL- rente ein Haus zu schuh aus den öffentlichen Mitteln herauskonnnt. Aus beiden Erfahrungen heraus beginnen manche Gemeinden zu erwägen, diese Art öffentlichen Bauens einzuschränken, oder gar einzustellen. Dazu kommt noch, dah die all­gemein schärfer werdende wirtschaftlich-finanzielle Krisis die Finanzmittel der öffentlichen Hand zunehmend für solches Bauen einschränkt, weshalb die erwähnte Einschränkung bis zur Einstellung nur noch eine Frage der Zeit sein wird.

Als weitere Form rechtlicher und wirtschaft­licher Art des Wohnhausbaues hat sich die der Wohnhausbaugenossenschaften gebil­det. Hier vereinen die Mitglieder in relativ ge­sunder sozialer Weise in sich den Zusammenhang und Zusammenklang von Genossen, in ganzen Unternehmen und Mieter in bezug auf die eigene Wohnung, ja bei gesunder Organisation sogar Anteilnahme an der Selbstverwaltung des Haus- betriebes. Diese Genossenschaften sind in der Regel angewiesen auf die finanzielle Unter­stützung der öffentlichen Hand, Stadtgemeinde und (oder) Staat, die als Hypotheken- oder Grund­schuldinhaber .fungieren. Auch hier zeigt die weitere Entwicklung aus verschiedenen Gründen zunehmende Schwierigkeit, ob die öffentliche Hand die letztgenannte Funktion ausbauen oder auf­rechterhalten kann bzw. will. Denn mit der Ver­gröberung solcher Genossenschaften entsteht die Gefahr des Zusammenprallens der Unternehmer­interessen, die mit Hilfe des Genossenschaft^ kapttals im eigenen privatwirtschaftlichen 3nter- efse immer fort bauen wollen, und der Mieter­genossenschaft, die sich nicht mit dem Risiko wei­terer Dausinanzierungen belasten wollen. Dabei kommt es ganz auf diegenossenschaftliche" Ge­sinnung der Beteiligten an. Die Rechtsform der Genossenschaft an sich schlicht nicht aus dah private Machtinteressen einzelner, z. B. der Dau- Unternehmer, wenn sie als Genossen aktiv be­teiligt sind, oder einzelner Genossen, die Der» waltungsposten erstreben, im Kleide derGe­nossenschaft" sich höchst unsozial betätigen. Rur wenn es gelingt, die 3nteressen der Dauhand- werker in gesunder Weise mit denen als Ge­nossen, die Wohnungen benötigen, zu vereinen, wenn allerseits in diesem Sinnegenossen­schaftliche Gesinnung" herrscht, wird diese

Rechtsform der Genossenschaft, über die noch viel zu sagen wäre, sich durchsetzen. Stets aber wird sie sich auf Kleinwohnungen beschränken.

Fast gleichzeitig mit diesen Rechtsformen hat sich ganz aus den wirklichen Lebensnotwendig­keiten, man möchte sagen, mit elementarer Ur­sprünglichkeit, dieD a u s p ar k a s s e n g e me in» schaft für das Eigenheim" gebildet. Sie ist die lebendigste Rechtsform, die alle Möglich­keiten des Bauens in sich schlicht, die sich allen wirtschaftlich-finanziellen Verhältnissen anpaffen, ja darüber hinaus selbst diese von sich aus ge­stalten kann. Sie ist es deshalb, weil sie das Verhältnis von Individualität zur Gemeinschaft und umgekehrt wechselartig derart zu gestalten vermag, dah die beiderseitigen 3nteressen nicht nur wechselseitig gewürdigt und gewahrt, sondern befruchtet, bekräftigt werden, so dah die Gemein­schaft durch die 3ndividualität und diese wieder durch die Gemeinschaft gefördert wird. Und da­mit wird ja der Kernpunkt der sozialen Frage berührt.

3n der Bausparkasse wird angestrebt, daß alle für einen und einer für alle mitsparen, um Kapitalbildung in der Art zu ermöglichen, daß sie wirklich jedem der ©e- meinschafter, seinem eigenen Sparwillen und Sparkräften gemäß, anteilig zugute kommt. Sie ist eine Rechtsform, in der Kapitalbildung so er­folgt, dah sie die 3nteressen des einzelnen durch die Gemeinschaft in gesunder Weise finanziell för­dert und im übrigen ihm, dem Einzelnen, völlig

freie 3nitiative wahrt. Cs bestehen bei den ein­zelnen Bausparkassen die verschiedenartigsten Ta­rife, und die Gelehrten sind sich heute noch nicht darüber einig, welcher dieser Tarife derallein­seligmachende" ist. Es wird auch hier so her­auskommen, dah man durch die Kombination, aller Tarife den richtigen Mittelweg finden wird.

Die Bausparkasse ist die freieste und gerechteste Form des Bauens. Sie bringt den Menschen mit seinem Wohnrecht in keinerlei Abhängigkeit. Sie kann in die sozialen Schwierigkeiten nicht verfallen, die für das Bauen der öffentlichen Hand, ja selbst für die Baugenossenschaft da, wo sie deren Charakter nicht zu wahren ver­stehen, möglich sind. Schließlich wirkt das indv- viduelle Sparen für ein Eigenheim in entschei­dendem Sinne als eine soziale Rotwendigkeit, als diese Dausparkapitalien bestimmt und aus­schließlich dem werbenden und Werte schaffenden Zweck zukommen, für den sie gegeben sind. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit finanziell-wirt­schaftlicher Unsicherheit, die die so stark im deut­schen Volke auf diesem Gebiet immer noch wirk­samen Sparkräfte immer wieder beeinträchtigen.

Die Dausparkasse wird in diesem Sinne nicht eine vorübergehende Rechtsform und Organisation bleiben, aus der Zeit der Wohnungsnot geboren; sie wird in der gekennzeichneten Richtung ent­wickelt ein Grundstein für gesundes Dänen stets bleiben. Damit ist sie eine soziale CZlofr Wendigkeit für die Gesundung von Land und Volk, für die Erstarkung des Vaterlands.

Das Handwerk in Zeitalter der Maschine.

Don Frie» rich Oerlien, Hannover, Vorsitzendem des Reichsverbandes des deutschen Handwerks.

Das Handwerk ist unstreitig der typische Ver- feinen internationalen Znsammenschluh plant, be­weist nicht nur, dah es im Zeitalter der fort» schrei tun den Technik und der zunehmenden 3n» dustrialisierung noch ein Handwerk gibt, sondern zeigt zugleich, daß es auch noch unbeugsame Kraft besitzt, sich wie die übrigen Berufsstände auf internationaler Grundlage zur Geltung zu bringen. Das LHandwerk ist der typische Ver­treter individualistischer Wirtschaftsführung. Seine Erhaltung und Behauptung gegenüber der vielfach zutage tretenden Ueberschätzung der kollektiven Mächte ist eine große und wichtige Aufgabe, die durch den internationalen Zusam­menschluß eine sehr wesentliche Förderung er­fahren kann.

Das Handwerk als eine breite, gütererzeu­gende Schicht gewerblicher Menschen, hat trotz der vornehmlich um die Wende des 3ahrhun- derts vorherrschenden wissenschaftlichen ßeljr- meinung von seiner vollständigen Aussaugung durch die 3ndustrie vom Beginn des 20. 3ahr- Hunderts an eine ständige Aufwärtsentwicklung genommen. Allerdings ist auch das Handwerk von heute ein anderes als das der 80er und 90er 3ahre. Die wirtschaftliche Entwicklung hat auch im Handwerk einen großen Umwandlungs- Prozeß vollzogen, der zum Teil noch nicht ganz zum Abschluß gekommen ist. Heute bedienen sich auch die handwerklichen Betriebe mehr und mehr neuzeitlicher technischer und kaufmännischer Hilfs­mittel. Das Zeitalter der Maschinen hat nicht den Untergang des Handwerks gebracht, vielmehr hat sich das Handwerk die Maschine zu seiner eigenen Erstarkung und Kräftigung in seinen Dienst gestellt, eine Anwendung, die durchaus nicht gleichbedeutend ist mit einer Mechanisierung des Arbeitsvorganges, sondern vielmehr lediglich der Erleichterung und Verbesserung der hand­werklichen Tätigkeit dient. Rach der Betriebs­zählung vom 3uni 1925 zählt das deutsche Hand­werk rund 200 000 Motorenbetriebe mit zwei Millionen PS. 50,8 v. H. der durch die Betriebs­zählung erfaßten Handwerksbetriebe (Betriebe bis zu fünf beschäftigten Personen) im Fleischer­gewerbe, 49 v. H. dieser Betriebe im Wagenbau und 40 v. H. der Bäckereien bis zu fünf be­schäftigten Personen sind zur Motorenverwen­dung übergegangen.

Auch für die Zukunft wird das Handwerk weiterbestehen. Zu seinen Ausgaben zählt in erster Linie die Herstellung von Erzeugnissen, an die hinsichtlich der Güte erhöhte Ansprüche gestellt werden und die einem individuellen Bedürfnis dienen. Auch die Bedarfsdeckung eines lokal umgrenzten Absatzgebietes wird, wie z. B. beim Rahrungsmittelgewerbe und dem größten Teil des Baugewerbes, immer auf das Handwerk angewiesen sein. Schließlich gewährt auch das Gebiet der Reparaturenarbeiten dem Hand­werker immer wieder Arbeitsmöglichkeit.

Rach den vom Deutschen Handwerks- und Ge­werbekammertag für den 1.3anuar 1927 durch­geführten neueren Erhebungen zählt das deutsche Handwerk 1 300 000 selbständige Detriebsinhaber, 1 373 000 Gesellen, 693 000 Lehrlinge und 110 000 Angestellte. Heute leben in Deutschland rund 8 Millionen Menschen von der Tätigkeit im Handwerk.

Bei der Zerstreuung der einzelnen handwerk­lichen Betriebe bedarf der gesamte Berufsstand des starken Schuhes einer geschlossenen einheit­lichen Organisation, eine Aufgabe, die der deutsche Gesetzgeber früher als andere erkannt hat. So hat gerade das sog. Handwerkerschuhgeseh vom 26.3uli 1897 durch Einführung der Handwerks­kammern und durch die Möglichkeit der Errich­tung von Zwangsinnungen wesentlich dazu bei­getragen, vorhandene Lauheit gegenüber dem berufsständischen Zusammenschluß zu beseitigen und den einzelnen Handwerker vor 3solierung $u bewahren. Gestärkt durch gemeinsame Arbeit in den 3nnungcn und Kammern konnte die Ein­gliederung des Handwerks in die moderne Wirt­schaftsentwicklung leichter vollzogen werden. Wir zählen heute 67 deutsche Handwerks- und Ge­werbekammern und hatten 1926 17 318 3nnungen mit 934 900 Mitgliedern, davon allein 10 816 Zwangsinnungen mit 734 843 Mitgliedern. Die Spitzenorganisation des deutschen Handwerks stellt der Reichsverband des deutschen Handwerks mit Sih in Hannover dar, der mit dem deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, der Spihen- organifation der deutschen Handwerks- und Ge­werbekammern, eine gemeinsame Geschäftsstelle unterhält.

Wenn oben von der wirtschaftlichen Bedeutung des Handwerks gesprochen wurde, so erwächst hieraus dem Gesetzgeber die Pflicht, im Wider­streit vornehmlich der 3nteressen der Vertre­ter des Greßkahitals und der Arbeitnehmer die Auswirkung feiner Maßnahmen auch auf das Handwerk zu beachten. Gerade darüber muh der handwerkliche Berufsstand schwerste Klagen führen, daß die gesamte Gesetzgebung zu wenig Rücksicht nimmt auf die Eigenarten und Son­derheiten der handwerklichen Betriebe. Das Handwerk erwartet keine Mittelstandspolitik, die ihm eine besondere Vorzugsstellung einräumt. Die mit der Gesetzgebung beauftragten Faktoren sollen aber Vorsorge dafür treffen, daß auch dem Handwerk im Zeitalter der Maschinen ein aus­reichendes Feld zur Betätigung überlassen bleibt, das seiner äußeren Stärke und feiner inneren Leistungsfähigkeit entspricht. Der Ge­setzgeber trägt damit zugleich zur Erhaltung eines Standes bei, dessen vermittelnde Rolle bei dem großen Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit unschwer entbehrt werden kann und dessen kul­turelle Bedeutung den Berufsstand gleichfalls unentbehrlich macht.

Aattonalwirlschast oder Weltwirtschaft?

Don Or. Oskar Aust, Charlottenburg.

Zwar hat in dem großen, nun schon mehrere I Jahrhunderte andauernden sozialen Umschichtungs- ' prozeß vor allem der Kern des Mittelstandes, das Handwerk, der gewerbliche Mittel­stand, seiner technischen Besiegung durch den Ka­pitalismus, den Jndustriealismus, wie sie hauptsäch­lich mit der gewaltigen Entwicklung der Natur­wissenschaften und deren einseitiger Ausnutzung vor sich ging rein äußerlich und insbesondere zahlen­mäßig betrachtet, in weit stärkerem Maße Widerstand geleistet, als gemeinhin angenommen wird. Wenn auch die gegenwärtige Gewerbever­fassung Deutschlands dank der einseitigen staats- und geldfinanzpolitisch begünstigten Ausnutzung der verschiedensten Errungenschaften des letzten Jahr­hunderts als industriell-kapitalistisch gekennzeichnet werden muß, so trat das Handwerk doch noch als ein achtunggebietender Faktor in das zwanzigste Jahrhundert ein, als ein Faktor, der sich zahlen­mäßig auf nahezu die Hälfte sämtlicher Erwerbs­tätigen, mit Ausnahme der Landwirtschaft, stützt.

Jedoch liegt in der Richtung, die die Entwicklung der sozialen Struktur hauptsächlich nach Beendigung des Weltkrieges eingeschlagen hat, eine Gefahr für das Handwerk gleichwie für die Landwirtschaft, also für die mehr oder we- Niger organisch gebundenen Berufszweige, der nicht etwa schon die Millionenstärke der hier in Betracht kommenden Berufsgruppen hinreichend entgegen- wirkt, die vielmehr in ihrer vollen, in ihrer un- heimlichen Schwere erkannt werden muß, damit sie bewußt bekämpft werden kann.

Um die Tendenz zur Oligarchie und um die Gefahr der Proletarisierung auch der noch wesentlich organisch gebundenen Berufs- zweige handelt es sich, ganz kurz gesagt. Es han- beit sich um die jedem Unverblendeten deutlich er­kennbare, mit ungeheuren nationalen und sozialen Gefahren verbundene Tendenz des Ueberganges der tatsächlichen wirtschaftlichen und staatlichen Macht an eine kleine Oberschicht unter der Form der Demo­kratie als Deckmantel.

Nicht der jedendemokratisch" Denkenden viel- leicht beruhigende Umstand, daß im Jahre 1907 allein die gewerblichen Kleinbetriebe (ganz abge­sehen von den zum großen Teil handwerksmäßigen Mittelbetrieben) 5 383 283 Personen beschäftigten und die Großbetriebe nur 5 363 851, vermag die Be­deutung des soeben Gesagten in milderem Lichte erscheinen lassen. Vermochte doch auch der Umstand, daß im Jahre 1925 fast zehn Millionen (9 762 426) Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft gezählt wurden, nicht deren Niedergang und vor allem die Verelendung des Bauerntums aufzu­halten.

Diese Tatsachen vermögen bekanntlich gegenüber einerzwangsläufigen" Entwicklung nicht mit Er­folg ins Feld geführt zu werden. Die Politik ver- sagt gegenüberwirtschaftlichen Gegebenheiten", gegenüberZwangsläufigkeiten".

Unsere Andeutungen mehr wie Andeutungen können schon aus Raumrücksichten hier nicht gegeben werden lassen sich auf die Formel bringen: N a - tionalwirtschast oder Weltwirtschaft,

aus eine Formel, die mit absoluter Sicherheit immer schärfer in den Vordergrund treten wird (man denke an die zunehmenden Exportschwierigkeiten mit dem Fortschreiten der Industrialisierung der Welt). Es unterliegt gar keinem Zweifel, auf welcher Seite die hier in Betracht gezogenen Berufsstände zu stehen haben, ja, richtig gesehen, alle deutschen Wirtschafts­zweige.

Deutsches Verhängnis ist es, daß, zumindest in der Nachkriegszeit, dieser Standort nicht gewählt worden ist! Selbstverständlich ist damit, daß das unbedingte Bekenntnis zur National- und Binnen- wirtschaft hier als notwendig erklärt wird, nichts gegen dieWeltwirtschaft an sich" gesagt. Betont muß es nur werden, daß die Idee der Nationpl- und der deutschen Binnenwirtschaft bis in ihre letzten Konsequenzen hätte praktisch durchgeführt werden müssen, und gerade aus reparationspoliti­schen Erwägungen! DieWeltwirtschaft" würde dann nur eine Funktion unserer Nationalwirtschaft barg^estellt haben, während es hertte^ umge-

Hier haben Deutschlands Führer bisher versagt! Und hier ist der Punkt, wo Deutschland selbst zu seinem Verhängnis die Maschen des Versailler Dik- tats verengerte!

Diese Dinge bedürfen zur Ergreifung entsprechen- der Maßnahmen von Rettungsmaßnahmen: man blicke nach dem deutschen Osten! der sorg- samsten und vorurteilslosesten Untersuchung und Aufklärung. Verhängnisvolle Irrtümer malten hier ob.

Wodurch wird unsere Wirtschaft, werden nach der Reihe alle Schaffenden stranguliert? Durch un­tragbare Zahlungsverpflichtungen, und nicht allein infolge der Tributlast, nein auch aus anderen Grün­den, nicht zuletzt aus Auslandkrediten, über die und über deren unheimliche Gefahren eine un­glaubliche Verblendung besteht.

Was soll man beispielsweise dazu sagen, wenn man in dem im Jahre 1928 erschienenen Werk Agrarpolitik" von Friedrich Aereboe, ordentlicher Professor an der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin, vr. phil., Dr. rer. pol. h. c.. Preußischem Landesökonomierat und Geheimen Regierungsrat, über Auslandkredite u. a. das Folgende lieft:

Die Auslandanleihen find daher für uns beute nicht nur das notwendige Mittel, um unsere Wirtschaft wieder in Ordnung zu bringen, sondern auch die beste Gewähr dafür, daß man diese Wirt­schaft nicht durch übermäßige Reparationen taput macht." Diese Sätze bringen die Verhängnis- vollsten Irrtümer zum Ausdruck von denen sowohl die herrschende Richtung der Nationalöko­nomie, als auch unsere gesamte Politik, vor allem die Nachkriegspolitik, besessen ist. Inzwischen wird es immer weiteren Kreisen klar, daß Ausland­anleihen mit dem hölzernen Pferd von Troja ver­gleichbar sind.

Von 32 000 Kleinbetrieben haben in Pommern mehr als die Hälfte ihre Gesellen entlassen müssen; nur noch 800 beschäftigen mehr als zehn Hilfskräfte. Die Klein- und Mittelbetriebe kämpfen einen schwe­ren Kampf um die Existenz! Monatlich eine Million Wechselproteste, täglich 90 000 Zahlungsbefehle, täg­lich 35 000 Pfändungen, davon 12 000 fruchtlos, täg­lich 10 000 Offenbarungseide und so fort. In einem Aufrufe lese ich dies, der mir zuflog.

Pflicht aller derjenigen, die heute irgendwie eine Verantwortung für das Gemeinwohl haben, ist es, die Ursachen der heutigen Not klar zu erkennen, um ihr erfolgreich entgegewirken zu können.

Es ist nicht wahr so heißt es nicht mit Unrecht in dem zuletzt erwähnten Aufruf daß die jetzige Not durch höhere Gewalt verursacht ist; sie läßt sich beseitigen, in kurzer Zeit.

Erleichterungen bei der Sonder-Gebciudesieuer. Don ph. Modrow, Bücherrevisor in Alsfeld.

Die Sonder - Gebäude st euer wird all­gemein als eine der drückendsten empfunden. Dies liegt in erster Linie daran, daß die E r m ä ß i * gungsmöglichkeiten den Steuerpflichtigen größtenteils so gut wie unbekannt sind.

Sucht man die steuerbegünstigten Tatbestände des hessischen Gesetzes vom 11. Dezember 1928 systematisch zu ordnen, so ergibt sich ungefähr folgendes Bild:

1. Don dem bebauten Grundbesitz Hessens waren ganz und von vornherein von Amts wegen freigestellt: gewisse öffentliche Gebäude und reine landwirtschaftliche Oekonomiegebäude (Art. 4); diese Befreiungen stimmten überein mit denen der Grundsteuer); ferner Reubauten, die nach dem 1.3uli 1918 bezugsfertig wurden und entweder ohne Beihilfen aus öffentlichen Mitteln, oder mit solchen Beihilfen aus öffentlichen Mit­teln ausgeführt find, über die der Eigentümer erst nach befn 13. Februar 1924 verfügen konnte (Art. 5). Derartigen Reubauten sind durch Ein­oder Umbau neugeschaffene Gebäudeteile gleich­gestellt. Die steuerpflichtigen Beihilfebauten sind nur mit der Hälfte des Werts anzusehen, der für die Gemeindegrundsteuer für das Rj. 1914 festgesetzt worden wäre. Was als Beihilfen aus öffentlichen Mitteln anzusehen ist, wird durch das Gesetz näher bestimmt.

2. Der Tarif zeigt eine Digression für Ob­jekte Heineren Friedenswertes. Gebäude im Werte bis 7000 Mark werden nach einem nied­rigeren Satz (1,2750 v. H. statt 1,6065 v. H.) ver­steuert (Art. 10,1). Außerdem tritt eine weitere Ermäßigung ein für Steuerpflichtige mit Wohn­zwecken dienenden Gebäudeteilen bis insgesamt 4000 Mark Friedenswert um 40 v. H., bis ins­gesamt 6000 Mark Friedenswert um 20 v. H. der berechneten Steuer (Art. 9,1). Ausnahms­weise finden hierbei auch die persönlichen Ver­hältnisse eine Berücksichtigung; nicht vermietete Eigenhäuser von 7000 bis 10 000 Mark Friedens­wert werden mit dem niedrigeren Sah belegt, falls der Eigentümer 1927 nur bis zu 100 Mk. Einkommensteuer bezahlt und zu Beginn des Rj. 1929 sonstigen Grundbesitz von nicht mehr als 10 000 Mark hat (Art. 10,2). Einfamilien­häuser mit einer Wohnfläche bis zu 70 Quadrat­meter (bei kinderreichen Familien auch entspre­chend mehr), die bis zum 1. 3uli 1918 einschl. bezugsfertig waren, die ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden und die mit nicht mehr als 20 v. H. des Frie­denswertes belastet waren, sind freizustellen (Ar­tikel 6,1a). Solche, die mit mehr als 20 v. H. belastet waren, sind durch Herabsetzung der Steuer um ein Viertel, jedoch nicht auf weniger als 0,50 v. H. des Friedenswertes zu begün-