Ausgabe 
30.6.1930
 
Einzelbild herunterladen

HeichSdund akademisch gebildeter Landwirte, e. D.

Der Verein der hessischen höheren landwirtschaftlichen Staatsbeam­ten ist aus Grund eines Beschlusses seiner letz­ten Generalversammlung dem Rcichsbund aka­demisch gebildeter Landwirte e. V. geschlossen bei­getreten. In Auswirkung dieses Beschlusses fand nunmehr dieser Tage in Frankfurt a. M. die Gründungsversammlung des Lan­desvereins Hessen im Reichsbund aka­demisch gebildeter Landwirte (R. a. g. L.) statt.

Hessen und die Neugliederung des Reichs.

Staatspräsident Or. Adelung über das Ergebnis der Länderkonferenz.

05611. Darmstadt. 27. Juni. Staatspräsi­dent Dr. Adelung hatte dem Aeltesten­rat des Landtags Bericht erstattet über die Länderkonferenz und seine Haltung, die Billigung fand. Anschließend erklärte er den Landtagsjournalisten u. a.: Der Der- sassungsauSschuß der Länderkonferenz hat mit 15 gegen 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen die Beschlüsse des Llnterausschusses im wesentlichen zu den feinen gemacht. Ich habe mich der Stimme enthalten und meine Stellung­nahme mit der Erklärung begründet, die bereits in der Presse erschienen ist. Als Freund des dezentralisierten Einheitsstaates glaubte ich der Lötung, wie sie die Beschlüsse vorsehen, nicht zustimmen zu können:

Die Vorschläge des Verfassungsausschusses be­lassen den Ländern alter Art (Bayern. Sachsen, Württemberg und Baden) ihre eigen­staatliche Organisation und ihre seitherigen Zu­ständigkeiten fast unverändert und sichern diese verfassungsmäßig noch stärker als seither. Die einzige wesentliche Zuständigkeitsverschiebung zu­gunsten des Reiches, nämlich die Lleber- nähme der Justizverwaltung in die Zuständigkeit des Reichs, ist im Versassungsaus- schust wieder rückgängig gemacht wor­den. Ebenso wird, toerm man von der vor­geschlagenen Zusammenlegung von Reichs- und preußischer Regierung absieht, im Rorden, i m preußischen Gebiet, der Zustand, wie er gegenwärtig in den preußischen Provinzen be­steht, in allem wesentlichen aufrechterhal­ten. Eine ins Auge fallende Veränderung ist freilich vorgesehen: Die Provinzen sollen künftig wenigstens Länder heißen. Ich habe zum Aus­druck gebracht, daß bei einer so weit- Schen den Differenzierung zwischen dem rutschen Rorden und Süden man nicht von einer Lösung reden kann, die auf dem Weg xur deutschen Einheit liegt. Durch die für den Süden vorgesehene Regelung, die ja verfassungsmäßig besonder- gesichert werden soll, scheint es mir vielmehr, daß der Weg zur deutschen Einheit geradezu verbaut wird. Man wird auch nicht übersehen dürfen, daß cS gefährlich ist, eine End­lösung zu schassen, die den Rorden und Süden für die Dauer in so großer Differenzie­rung völlig unvermittelt einander gegen­überstellt. Ich verkenne keineswegs, daß jede in absehbarer Zeit erreichte Gesamtlösung d i e

historischen Gegebenheiten berücksichti­gen und deshalb in gewissem Umfange differen­zieren muh. Eine solche Differenzierung darf ledoch den Weg zu weiterer Vereinheitlichung nicht verbauen, sondern muß E n t - Wicklungsmöglichkeiten in dieser Rich­tung offen lassen. Alsdann wird man allerdings nicht unterlassen dürfen, auch das einheitliche Ziel zu zeichnen, auf das wir zukommen wollen. Ich betrachte es als eine bedauerliche ilnterlalfung, daß die Länderkvnse- rerrz sich dieser Ausgabe nicht unterzogen hat. Ich halte es bei einer Reform auch heute schon für möglich, in Teilen des Reiches Länder zu schaffen, die nach ihrem ganzen Aufbau dem zu erstrebenden künftigen Einhei tstyp mindesten- nahe kommen. Solche Länder könn­ten nach meiner Auffassung im Gesamtorganis- mu- des Reichs die motorische Kraft dar­stellen, durch die die Entwicklung vorwärts­getrieben würde. Auch im übrigen können die Arbeiten der Länderkonferenz nicht als voll­ständig angesehen werden. So ist insbesondere die so wichtige Frage des Finanzaus­gleichs, die nach den Vorschlägen des Ver­fassungsausschusses sich besonders kompliziert ge­stalten müßte, noch ganz unerörtert_ geblieben. Insbesondere aber fehlen alle Vorschläge für die territoriale ilmgliebcrung des Reichs, die, wie sich bei den Debatten immer wieder ergeben hat, für die Organisation und die Zuständigkeiten der von ihr betroffenen Länder von ausschlaggebender Bedeutung ist. So hat man denn auch unter Hinweis auf diese Zusammen­hänge für Länder wie Hessen und Thüringen im einzelnen alleö offen gelassen und nur ganz allgemein gewisse Möglichkeiten theo­retisch angedeutet. Daß auch dieser älmstand neben den schweren grundsätzlichen Bedenken für mich als Staatspräsident des Landes Hessen ein Grund mit sein mußte, den vorgelegten Vor­schlägen meine Zustimmung zu versagen, ist selbst­verständlich. Sollte es nicht möglich sein, in ab­sehbarer Zeit zu einer befriedigenden Gesamt­reform in Deutschland zu kommen, so wird es Sache der Reichsregierung sein müssen, mit den beteiligten Ländern zu prüfen, ob sich nicht wenigstens in Teilen des Reiches vorweg Lösungen finden lassen, die sich im Rahmen des für das ganze Reich zu zeichnenden Planes halten müßten.

Der Reichsbund ist die Berufsvertretung der­jenigen akademisch gebildeten Landwirte, deren wissenschaftliche Fachbildung durch eine staat­liche Prüfung abgeschlossen wurde. Er gliedert sich in die verschiedenen Landes- und Provinzial­vereine. Die Angehörigen der verschiedenen Be­rufskreise sind in besonderen Fachgruppen zu- sammcngefaßt (z. D. Landwirtschastslehrer, Hoch- schullehrer, Tierzuchtbeamte, Pflanzenbau- und -zuchtbeamte, Verwaltungslandwirte, praktische Landwirte). Die Gcsamtmitgliederzahl beträgt zur Zeit etwa 6000.

Die Gründungsversammlung, die von etwa 70 Herren aus Hessen besucht war, wurde von Llniv.-

Pros. Dr. S e s s o u s (Dießen) geleitet. AIS Mit­glied des gcschästSführenden Vorstandes des ReichSbundeS nahm Regierungstat Krüger (Berlin) an der Versammlung teil. Der Haupt- geschästssührer des R. a. g. L. erstattete ein Re­ferat: _WaS erwartet der R. ag.L. vom neuen Landesvcrein Hessen-Darmstadt 7", daS allge­meine Zustimmung sand. Die Vorstandswahl für den neuen Landesverein ergab: 1. Vorsitzender: Privatdozent Direktor Dr K r a f t (Gau-AlgeS- hcim, 2. Vorsitzender Llniv.-Pros. Dr. EessouS (Gießen), Geschäslssührer: LandwirlschastSrat Dr. G ö r l a ch (Heppenheim a. d. B ). Die weiteren Mitglieder des Vorstandes verteilen sich auf die verschiedenen Fachgruppen. Genannt feien noch: Ministerialrat Dauer, Generaldirektor Dr. Hamann, Direktor Berg, Diplomlandwirt B ö 11 r i ch, Freiherr v. Wangenhcim. AIS Vertrauensmann für Ehrcnangelegcnheiten wurde Oberlandwirtschaflsrat Direktor Dr. S ch ü l (Hep­penheim) gewählt.

Strafkammer Gießen.

Gießen, 27. Iuni.

Wegen Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung, sowie wegen Hausfrie­densbruch war ein hiesiger Arbeiter durch das Amtsgericht Gießen zu einer Gesamtstrafe von 8 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil verfolgte er Berufung, er wollte sreigesprochen sein, da er sich nicht schuldig suhle. Eines Tages war der Angeklagte auf dem Wohl­fahrtsamt vorstellig geworden, weil ihm die bis­her gewährte bare Mietentschädigung verwei­gert wurde. Es war nämlich der Behörde zur Kenntnis gekommen, daß er ein möbliertes Zim­mer für 25 Mark vermietet hatte, so daß er, zu­mal da ihm auch der auf ihn entfallende Son­derst eueranteil erlassen war, bei Weitergewäh- tung des baren Mietzuschusses säst das Doppelte des wirklich zu entrichtenden Mietzinses empfan­gen hätte. Da der Angeklagte überdies auch noch mit etwa 60 Mk. monatlich bar unterstützt wurde, wurde der bisher in Höhe von 13 Mk. gewährte bare Mietzuschuß gestrichen. AIS er hierüber mit dem dienst tuenden Beamten ver­handelte, geriet er in eine derartige Erregung, daß er sich plötzlich auf den Schalter schwang und dem Beamten einen Faustschlag auf die Backe versetzte, daß diesem die Brille wegslog, obwohl der Beamte sich durchaus ordnungsmäßig verhalten und ihm hierzu nicht den geringsten Anlaß gegeben hatte. Einer an ihn wiederholt ergangenen Aufforderung, sofort die Amtsräume zu verlassen, leistete er keine Folge, so daß er sich außer der Körperverletzung auch des Haus­friedensbruchs schuldig gemacht hatte. Seine Be­rufung hatte keinen Erfolg. Das Berufungsge­richt war ebenfalls der Ansicht, daß mit Rück­sicht aus die sich häufenden Fälle von Widet- fehlichkeiten von Unterstützungsempfängern der Strafzweck durch eine Geldstrafe nicht zu errei­chen fei. Es bestätigte daher das auf 8 la ge Gefängnis lautende erstinstanzliche Urteil.

Gießener Jugendgericht.

In der letzten Sitzung deS hiefigen Iugend- gerichts wirkten als Iugendfchöffen mit ReichS- bahnassistent Wilhelm Conrad und Oberwerk­meister Heinrich Ley, beide von Gießen. Ein

Jugendlicher, der detbotenerwe '' h*1! * ***** Fahrrad über den Bürgersteig gelabten tra. an­bei der Feststellung seiner Persönlichkeit auch einen falschen Hamen angegeben hatte, hat gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, der k & wegen Nichterscheinens deS Veranzeigten ver­worfen wurde.

Zwei junge Leute hatten sich wegen Münzver» brechenS zu verantworten Ein dritter jungte Mann, der zur Zelt flüchtig ist. hatte fc.I'che Einmarkstücke angefertigt und eines davon durch einen noch nicht strafmündigen Iungen in Ver­kehr gefetzt Die Erstgenannten, die um daS ge- meingesadrUche Münzverbvechen wußten, hatte« eS unterlassen, die Polizeibehörde von dem Tun und Treiben deS Dritten in Kenntnis zu setzen. Sie erhalten nunmehr zu bereits früher erlitten« Gefängnisstrafen eine Zusatzgefängnis- strafe.

Immer wieder kommt eS vor, daß fich Foribik- dungSschüler gegen die Schuldisztplin vergehen. Ein junger Mann, der angeklagt ist, als Fort- bildungslchüler in fortgesetzter Begangenschast In abgeschlossene Schulräume, die zum öffentlichen Dienst bestimmt find, widerrechtlich eingebrungtn zu fein ober, nachdem er ohne Befugnis darin verweilt hatte, auf »die Aufforderung deS be­rechtigten DerufSlehrerS und deS Hausmeister- sich nicht entfernt und auch noch den letzteren als dieser ihn zum Verlassen deS SchulhoseS aus­forderte. durch Stöße vor die Brust tätlich be­leidigt zu haben, behauptet, durch ungerechte Be­handlung zu feinem in der Hauptsache von ihm zugegebenen bedauerlichen Vorgehen gereizt worden zu sein. Di§ Verhandlung mußte zweck- Erhebung weiterer Beweise in tatsächlicher und persönlicher Beziehung vertagt werden, um die Dchuldsrage und die Frage der Verantwortlichkeit des Iugendlichen. dem von seinem Arbeitgeber ein guteS Zeugnis auSgestÄlt wird, noch nach Möglichkeit zu klären.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Die Mllchpreiverhöhung.

Mit Desremden werden wohl die Einwohner von Gießen die Ankündigung der Milchpreis­erhöhung imGießener Anzeiger" gelesen haben. Den Ruhen dieser MilchprelSethöhung haben aber nur die Landwirte, welche ihre Milch direkt an den Verbraucher liefern, also in der Rähe der Stadt wohnen, und die Milchhändler. Wie steht es aber mit ben Landwirten, die weit von der Stadt entfernt ihre Milch an den Händler oder die Molkerei abliefern? Diese Leute bekommen zwischen 11 und 15 Pf. ab Stall. Es wäre Aufgabe der Landwirtschafts­kammer und bet Bauernvereine, auch den Land­wirten der weiteren Umgebung der Städte za einem angemessenen MilchpreiS zu verhelscn und die gewaltige Spanne von Erzeuger auf dem flachen Lande bifl zum Verbraucher in der Stadt zu regulieren. Wenn der Verbrauchet einen so hohen Milchpreis bezahlen muh, so gehört auch dem Landwirt auf dem flachen Lande eine ent­sprechende Bezahlung, weil e r die meiste Mühe und Arbeit bei bet Milchgewinnung leistet.

Ein Städter.

der die Röte der Landwirte kennt.

«T |f !J .i V/

r

Äi

MW.

Hinsicht der Wirtschaftlichkeit Rechnung.

Unsere Qualität entspricht den höchsten Anforderungen.

AI1TOOELE sind für jeden Bedarfsfall bequem und wirtschaftlich erhältlich

^Quantum, da, Sie gerod, gebrauchen, au, den SHEU-KABINETTS und . ==g,n In jeder

SHELL

Unterwegs: -------------- -

Ä'Än^en VonSrlg.

RH E HAN IA-OSS AG MINERALÖLWERKE AKTIENGESELLSCHAFT