HeichSdund akademisch gebildeter Landwirte, e. D.
Der Verein der hessischen höheren landwirtschaftlichen Staatsbeamten ist aus Grund eines Beschlusses seiner letzten Generalversammlung dem Rcichsbund akademisch gebildeter Landwirte e. V. geschlossen beigetreten. In Auswirkung dieses Beschlusses fand nunmehr dieser Tage in Frankfurt a. M. die Gründungsversammlung des Landesvereins Hessen im Reichsbund akademisch gebildeter Landwirte (R. a. g. L.) statt.
Hessen und die Neugliederung des Reichs.
Staatspräsident Or. Adelung über das Ergebnis der Länderkonferenz.
05611. Darmstadt. 27. Juni. Staatspräsident Dr. Adelung hatte dem Aeltestenrat des Landtags Bericht erstattet über die Länderkonferenz und seine Haltung, die Billigung fand. Anschließend erklärte er den Landtagsjournalisten u. a.: Der Der- sassungsauSschuß der Länderkonferenz hat mit 15 gegen 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen die Beschlüsse des Llnterausschusses im wesentlichen zu den feinen gemacht. Ich habe mich der Stimme enthalten und meine Stellungnahme mit der Erklärung begründet, die bereits in der Presse erschienen ist. Als Freund des dezentralisierten Einheitsstaates glaubte ich der Lötung, wie sie die Beschlüsse vorsehen, nicht zustimmen zu können:
Die Vorschläge des Verfassungsausschusses belassen den Ländern alter Art (Bayern. Sachsen, Württemberg und Baden) ihre eigenstaatliche Organisation und ihre seitherigen Zuständigkeiten fast unverändert und sichern diese verfassungsmäßig noch stärker als seither. Die einzige wesentliche Zuständigkeitsverschiebung zugunsten des Reiches, nämlich die Lleber- nähme der Justizverwaltung in die Zuständigkeit des Reichs, ist im Versassungsaus- schust wieder rückgängig gemacht worden. Ebenso wird, toerm man von der vorgeschlagenen Zusammenlegung von Reichs- und preußischer Regierung absieht, im Rorden, i m preußischen Gebiet, der Zustand, wie er gegenwärtig in den preußischen Provinzen besteht, in allem wesentlichen aufrechterhalten. Eine ins Auge fallende Veränderung ist freilich vorgesehen: Die Provinzen sollen künftig wenigstens Länder heißen. Ich habe zum Ausdruck gebracht, daß bei einer so weit- Schen den Differenzierung zwischen dem rutschen Rorden und Süden man nicht von einer Lösung reden kann, die auf dem Weg xur deutschen Einheit liegt. Durch die für den Süden vorgesehene Regelung, die ja verfassungsmäßig besonder- gesichert werden soll, scheint es mir vielmehr, daß der Weg zur deutschen Einheit geradezu verbaut wird. Man wird auch nicht übersehen dürfen, daß cS gefährlich ist, eine Endlösung zu schassen, die den Rorden und Süden für die Dauer in so großer Differenzierung völlig unvermittelt einander gegenüberstellt. Ich verkenne keineswegs, daß jede in absehbarer Zeit erreichte Gesamtlösung d i e
historischen Gegebenheiten berücksichtigen und deshalb in gewissem Umfange differenzieren muh. Eine solche Differenzierung darf ledoch den Weg zu weiterer Vereinheitlichung nicht verbauen, sondern muß E n t - Wicklungsmöglichkeiten in dieser Richtung offen lassen. Alsdann wird man allerdings nicht unterlassen dürfen, auch das einheitliche Ziel zu zeichnen, auf das wir zukommen wollen. Ich betrachte es als eine bedauerliche ilnterlalfung, daß die Länderkvnse- rerrz sich dieser Ausgabe nicht unterzogen hat. Ich halte es bei einer Reform auch heute schon für möglich, in Teilen des Reiches Länder zu schaffen, die nach ihrem ganzen Aufbau dem zu erstrebenden künftigen Einhei tstyp mindesten- nahe kommen. Solche Länder könnten nach meiner Auffassung im Gesamtorganis- mu- des Reichs die motorische Kraft darstellen, durch die die Entwicklung vorwärtsgetrieben würde. Auch im übrigen können die Arbeiten der Länderkonferenz nicht als vollständig angesehen werden. So ist insbesondere die so wichtige Frage des Finanzausgleichs, die nach den Vorschlägen des Verfassungsausschusses sich besonders kompliziert gestalten müßte, noch ganz unerörtert_ geblieben. Insbesondere aber fehlen alle Vorschläge für die territoriale ilmgliebcrung des Reichs, die, wie sich bei den Debatten immer wieder ergeben hat, für die Organisation und die Zuständigkeiten der von ihr betroffenen Länder von ausschlaggebender Bedeutung ist. So hat man denn auch unter Hinweis auf diese Zusammenhänge für Länder wie Hessen und Thüringen im einzelnen alleö offen gelassen und nur ganz allgemein gewisse Möglichkeiten theoretisch angedeutet. Daß auch dieser älmstand neben den schweren grundsätzlichen Bedenken für mich als Staatspräsident des Landes Hessen ein Grund mit sein mußte, den vorgelegten Vorschlägen meine Zustimmung zu versagen, ist selbstverständlich. Sollte es nicht möglich sein, in absehbarer Zeit zu einer befriedigenden Gesamtreform in Deutschland zu kommen, so wird es Sache der Reichsregierung sein müssen, mit den beteiligten Ländern zu prüfen, ob sich nicht wenigstens in Teilen des Reiches vorweg Lösungen finden lassen, die sich im Rahmen des für das ganze Reich zu zeichnenden Planes halten müßten.
Der Reichsbund ist die Berufsvertretung derjenigen akademisch gebildeten Landwirte, deren wissenschaftliche Fachbildung durch eine staatliche Prüfung abgeschlossen wurde. Er gliedert sich in die verschiedenen Landes- und Provinzialvereine. Die Angehörigen der verschiedenen Berufskreise sind in besonderen Fachgruppen zu- sammcngefaßt (z. D. Landwirtschastslehrer, Hoch- schullehrer, Tierzuchtbeamte, Pflanzenbau- und -zuchtbeamte, Verwaltungslandwirte, praktische Landwirte). Die Gcsamtmitgliederzahl beträgt zur Zeit etwa 6000.
Die Gründungsversammlung, die von etwa 70 Herren aus Hessen besucht war, wurde von Llniv.-
Pros. Dr. S e s s o u s (Dießen) geleitet. AIS Mitglied des gcschästSführenden Vorstandes des ReichSbundeS nahm Regierungstat Krüger (Berlin) an der Versammlung teil. Der Haupt- geschästssührer des R. a. g. L. erstattete ein Referat: _WaS erwartet der R. ag.L. vom neuen Landesvcrein Hessen-Darmstadt 7", daS allgemeine Zustimmung sand. Die Vorstandswahl für den neuen Landesverein ergab: 1. Vorsitzender: Privatdozent Direktor Dr K r a f t (Gau-AlgeS- hcim, 2. Vorsitzender Llniv.-Pros. Dr. EessouS (Gießen), Geschäslssührer: LandwirlschastSrat Dr. G ö r l a ch (Heppenheim a. d. B ). Die weiteren Mitglieder des Vorstandes verteilen sich auf die verschiedenen Fachgruppen. Genannt feien noch: Ministerialrat Dauer, Generaldirektor Dr. Hamann, Direktor Berg, Diplomlandwirt B ö 11 r i ch, Freiherr v. Wangenhcim. AIS Vertrauensmann für Ehrcnangelegcnheiten wurde Oberlandwirtschaflsrat Direktor Dr. S ch ü l (Heppenheim) gewählt.
Strafkammer Gießen.
Gießen, 27. Iuni.
Wegen Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung, sowie wegen Hausfriedensbruch war ein hiesiger Arbeiter durch das Amtsgericht Gießen zu einer Gesamtstrafe von 8 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil verfolgte er Berufung, er wollte sreigesprochen sein, da er sich nicht schuldig suhle. Eines Tages war der Angeklagte auf dem Wohlfahrtsamt vorstellig geworden, weil ihm die bisher gewährte bare Mietentschädigung verweigert wurde. Es war nämlich der Behörde zur Kenntnis gekommen, daß er ein möbliertes Zimmer für 25 Mark vermietet hatte, so daß er, zumal da ihm auch der auf ihn entfallende Sonderst eueranteil erlassen war, bei Weitergewäh- tung des baren Mietzuschusses säst das Doppelte des wirklich zu entrichtenden Mietzinses empfangen hätte. Da der Angeklagte überdies auch noch mit etwa 60 Mk. monatlich bar unterstützt wurde, wurde der bisher in Höhe von 13 Mk. gewährte bare Mietzuschuß gestrichen. AIS er hierüber mit dem dienst tuenden Beamten verhandelte, geriet er in eine derartige Erregung, daß er sich plötzlich auf den Schalter schwang und dem Beamten einen Faustschlag auf die Backe versetzte, daß diesem die Brille wegslog, obwohl der Beamte sich durchaus ordnungsmäßig verhalten und ihm hierzu nicht den geringsten Anlaß gegeben hatte. Einer an ihn wiederholt ergangenen Aufforderung, sofort die Amtsräume zu verlassen, leistete er keine Folge, so daß er sich außer der Körperverletzung auch des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hatte. Seine Berufung hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war ebenfalls der Ansicht, daß mit Rücksicht aus die sich häufenden Fälle von Widet- fehlichkeiten von Unterstützungsempfängern der Strafzweck durch eine Geldstrafe nicht zu erreichen fei. Es bestätigte daher das auf 8 la ge Gefängnis lautende erstinstanzliche Urteil.
Gießener Jugendgericht.
In der letzten Sitzung deS hiefigen Iugend- gerichts wirkten als Iugendfchöffen mit ReichS- bahnassistent Wilhelm Conrad und Oberwerkmeister Heinrich Ley, beide von Gießen. Ein
Jugendlicher, der detbotenerwe '' h*1! * ***** Fahrrad über den Bürgersteig gelabten tra. anbei der Feststellung seiner Persönlichkeit auch einen falschen Hamen angegeben hatte, hat gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, der k & wegen Nichterscheinens deS Veranzeigten verworfen wurde.
Zwei junge Leute hatten sich wegen Münzver» brechenS zu verantworten Ein dritter jungte Mann, der zur Zelt flüchtig ist. hatte fc.I'che Einmarkstücke angefertigt und eines davon durch einen noch nicht strafmündigen Iungen in Verkehr gefetzt Die Erstgenannten, die um daS ge- meingesadrUche Münzverbvechen wußten, hatte« eS unterlassen, die Polizeibehörde von dem Tun und Treiben deS Dritten in Kenntnis zu setzen. Sie erhalten nunmehr zu bereits früher erlitten« Gefängnisstrafen eine Zusatzgefängnis- strafe.
Immer wieder kommt eS vor, daß fich Foribik- dungSschüler gegen die Schuldisztplin vergehen. Ein junger Mann, der angeklagt ist, als Fort- bildungslchüler in fortgesetzter Begangenschast In abgeschlossene Schulräume, die zum öffentlichen Dienst bestimmt find, widerrechtlich eingebrungtn zu fein ober, nachdem er ohne Befugnis darin verweilt hatte, auf »die Aufforderung deS berechtigten DerufSlehrerS und deS Hausmeister- sich nicht entfernt und auch noch den letzteren als dieser ihn zum Verlassen deS SchulhoseS ausforderte. durch Stöße vor die Brust tätlich beleidigt zu haben, behauptet, durch ungerechte Behandlung zu feinem in der Hauptsache von ihm zugegebenen bedauerlichen Vorgehen gereizt worden zu sein. Di§ Verhandlung mußte zweck- Erhebung weiterer Beweise in tatsächlicher und persönlicher Beziehung vertagt werden, um die Dchuldsrage und die Frage der Verantwortlichkeit des Iugendlichen. dem von seinem Arbeitgeber ein guteS Zeugnis auSgestÄlt wird, noch nach Möglichkeit zu klären.
Eingesandt.
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Die Mllchpreiverhöhung.
Mit Desremden werden wohl die Einwohner von Gießen die Ankündigung der Milchpreiserhöhung im „Gießener Anzeiger" gelesen haben. Den Ruhen dieser MilchprelSethöhung haben aber nur die Landwirte, welche ihre Milch direkt an den Verbraucher liefern, also in der Rähe der Stadt wohnen, und die Milchhändler. Wie steht es aber mit ben Landwirten, die weit von der Stadt entfernt ihre Milch an den Händler oder die Molkerei abliefern? Diese Leute bekommen zwischen 11 und 15 Pf. ab Stall. Es wäre Aufgabe der Landwirtschaftskammer und bet Bauernvereine, auch den Landwirten der weiteren Umgebung der Städte za einem angemessenen MilchpreiS zu verhelscn und die gewaltige Spanne von Erzeuger auf dem flachen Lande bifl zum Verbraucher in der Stadt zu regulieren. Wenn der Verbrauchet einen so hohen Milchpreis bezahlen muh, so gehört auch dem Landwirt auf dem flachen Lande eine entsprechende Bezahlung, weil e r die meiste Mühe und Arbeit bei bet Milchgewinnung leistet.
Ein Städter.
der die Röte der Landwirte kennt.
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