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Die neuen Sleuerpläne der hessischen Regierung.

der Vorsteher Hast den Vries des Oberpräsidenten verlas, in welchem die Einsetzung der Staats­kommissare mitocteilt wird. Der Kommunist Kas­per verlangte, vast das Haus sosort in eine C r - werbslosendebatte eintrete. Die Tribüne unterstützte dieses Verlangen durch laute Zuruse. Der Lärm aus der Tribüne nahm schliestiich eine derartige Ausdehnung an, dast der Vorsteher die Räumung der Tribüne anordnete. Die Tribünenbesucher tobten, lärmten und begannen mit den nichtkommunistischen Tribünenbesucl>ern Streit. Endlich erschien ein P o l i ze i a u f g e - b o t und unter großem Tumult, in den sich auch verschiedene aus die Tribüne geeilte kommunisti­sche Stadtverordnete etnmischtcn, gelang es, die Tribünenbesucher zu entfernen. Aber die Kommu­nisten verursachten neue Lärmszenen. Unter ge­steigertem Tumult wurde schliestlich die ge- samtekommunisttscheStadtverordne- tensraktion von der Polizei aus dem Sitzungssaal entfernt. Im Vorsaal de« Sitzungssaales hatten sich Erwerbslose eingefun­den und auS Tischen und Stühlen eineVarri- tade errichtet, die von der Polizei auS- einandergcschoben werden mustte. Al« die Kom­munisten hinausgebracht waren, betrat der Sprecher der Rationalsozialtsten die Rednertribüne und kündigte den AuSzug sei­ner Fraktion an, nicht etwa aus Sympathie für die Kommunisten oder auS Widerstand gegen da« Schassen von Ordnung, sondern als allgemei­nen Protest gegen das ganze in den letzten Zügen liegende System.

Hessens Anteil an derWeMe.

AinanzauSschutz bc6 Hcss>!chc» Landtags

WHP. Darmstadt. 27. Rov. Der Finanz- ausschust erörterte die Anträge des Landbun- de« und der Deutschen VolkSvartei über die Verwendung der Westhilfe. Don dem Landbund war gefordert worden, die Mittel auSschliestlich für l a n d w i r t f ch a f t- lt che Zwecke bereitzustellen, während die Volkspartei Verteilung auf die einzel­nen Wirtschaftszweige verlangte.

Staatspräsident Adelung wies darauf hin, dast es feinen Vemühungen im Reichsrat nicht gelungen fei, die Westhtlfe auf den Betrag von 20 Millionen Mark statt der jetzt bewilligten 5 Millionen Mark äu erhöhen. Der für 1930 auf Hessen entfallende Betrag von 3,1 Mill. Mark soll mit 1,3 Mill. Mark für die Mainzer Straßenbrücke und mit je 7-800 000 Mk. für Landwirtschaft und Gewerbe, Handwerk und In­dustrie verwendet werden. Der volkSParteiltche Antrag fand daher in abgeänderter Form An­nahme, während der Landbundantrag für er­ledigt ' erklärt wurde.

Einstimmige Annahme fand das Ersuchen der Regierung, fürwertschaffendeArbeit«- losenf ürsorge einen Landesbritraa von einer Million Mark bereitzustellen, damit der gleiche Betrag von Reichsseite aus in Anspruch genom­men werden kann.

Die Aenderung de« Steuervoraus- zahlungsgesetzes wurde einstimmig gutge- heisten. Bisher waren alljährlich zweiSteuer- a u s s ch l ä g e notwendig: die vorläufige und die endgültige Steuerfestsetzung. Mm diese Doppel­arbeit der Finanzbehörden zu vereinfachen, ist nun der Innenminister ermächtigt, für daS Jahr 1930 anzuordnen, dast die für die Gemeinden, Kreife und Provinzen zu entrichtende Grundsteuer, Son- dergebäudesteuer und Gewerbesteuer abgegolten find durch die Zahlungen, die vorläufig nach den Besteuerungsgrundlagen des Vorjahres zu ent­richten waren. In der Praxi« gelten also für 1929 und 1930 die Besteuerungsgrundlagen von -1929 al« endgültige Grundlage. Der Rachteil, dast im Jahre 1930 sich die Verhältnisse de« Steuerpflichtigen grundlegend g e ä n b e r t haben können, kann im Wege des DilltgkeitS- erlasse« beteiligt werden.

Einstimmig gebilligt wurde da« Ausführung«- gefetz zur Bürgersteuer. Es gelten als Lan- deSsatz die Mindestsätze der Rotver­ordnung (6 Mk. bzw. 3 Mk. für einkommen- steuerfreie Personen).

Neue Vortagen

im Hessischen Landtag.

Dem Landtag ging eine Regierungsvorlage zu, in der zum Zwecke der verstärkten För­derung offen tlicherRot st andSarbei- ten (wertefchafsende Arbeitslosenfürsorge) ein weiterer Betrag von einer Million Mark an­gefordert wird. Die Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten hat sich bereit erklärt, Helfen einen Betrag bis zu zwei Millionen Mark zur Verfügung zu stellen, der aber im Hinblick auf die bisherigen Leistungen de« Landes auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung nur in Höhe von einer Millionen Mark in Anspruch genommen werden soll.

Der nationalsozialistische Abg. Dr. Werner beantragt, in dem überwiegend evangelischen Hessen in FeiertagSangelegenheiten (Refor­ma tionssest) den evangelischen Belangen pari­tätischer Rechnung zu tragen und insbesondere den Beamten und Lehrern die Freinahme von Dienststunden zum Kirchgang zu gestatten. Er fordert ferner eine Verordnung zum Schutze be­drohter Pflanzen- und Tierarten.

Die Deutsche Dolkspartel sordert Mn- tersuchung der Vorgänge, die zum Zusammen­bruch der Wohnungsfürsorgegesellschaft in Hessen geführt haben.

Die Deutschnationalen fordern Herab- fehung der Zahl der Landtagsabgeordneten von 70 auf 25, Schaffung einer berufsständischen Kam­mer, Heraufsetzung des Wahlalters, Filialsteuer, Warenhausgesetz, Beschränkung der BahnbosS- läben, Verbot der Einfuhr unnötiger Ausland­ware und Einschränkung der öffentlichen Feste.

Oer Thüringische Landtag fordert Finanzhilfe der Kirche.

Weimar, 27. Rov. (TM.) Der Thüringer Landtag nahm am Donnerstag einen na­tionalsozialistischen Antrag an, der die Regierung beauftragt, mit der Thüringer Landeskirche dahin zu verhandeln, daß die Kirche ein Drittel der Mittel, die sie in diesem Jahre vom Lande Thüringen erhält, für Linderung der sozialen Rot, für Rotstandsar^eiten und produktive ErwerbSlosen- fürforge verwendet. Der Antrag wurde ange­nommen mit den Stimmen der Rationalfozia- llsten und einiger Abgeordneten der Wirtschafts­partei gegen Teile der übrigen Regierungspar­teien bei Enthaltung der Kommunisten, die die Einstellung fümtlicher Zahlungen an die Kirche verlangten.

WHP. Darmstadt, 27. Rov. Die Vorlagen der hessischen Regierung zur Erhöhung ber Grundsteuer und der Sondergebäudesteuer sehen folgendes vor:

Erhöhung der Grundsteuer.

Der IahreSsah der staatlichen Grundsteuer von den Gebäuden nebst dein Zubehör, dem zuge­hörigen Hofreitengrund und den mit diesem zu­sammenhängenden Grab- und GraSgärten sowie von Bauplätzen wird mit Wirkung vom 1. April 1931 an von 12 aus 36 Reichspfennig je von vollen 100 Mark des festgesetzten Steuer- wertes erhöht iGrundsteuerzuschlag). Der Grund­steuerzuschlag bleibt unerhoben, wenn der Grund­steuerwert des zuschlagspflichtigen Vermögens für einen Steuerpflichtigen zusammen 4000 Mark nicht übersteigt. Der Grundsteuerzuschlag ist in dem gleichen Verhältnis wie die Sondergebäude­steuer zu ermäßigen: a) insoweit Mieträume ohne Verschulden de« Eigentümers länger als einen Monat leerslehen, b) Insoweit die Ein­ziehung der Mieten dem Eigentümer nach Laae der Sache nicht möglich ist, c) insoweit gewerb­lich benutzte Räume durch Detriebseinschränkun- gen oder ungünstigen Geschästsgang nicht nur vorübergehend erbevlich geringer auSgenuht wer­den als in der Vorkriegszeit.

Der Finanzminister soll ermächtigt werden, die Erhebung der erhöhten Vorauszahlungen auf Grund Öffentlicher Bekanntmachung anzuordnen. Da« Gesetz gilt nur für das Jahr 1931, weil c« nach Durchführung des Grundsteuer- rahmengesetze« wieder außer Kraft zu treten hat.

Auch wird es nach Ansicht des Finanzmini­sterium« bereit« vom 1. April 1930 ab in seiner Wirkung durch das Realsteuecsenkungsgesetz abge­schwächt werden.

Erhöhung der Sondergebäudesteuer. Das Gesetz über die Sondergebäudrsteuer 1929 ist durch Verordnung des Gelamtministerium« vom 5. d. M. aus unbestimmte Zeit weiter erstreckt wor­den. Der neue Gesetzentwurf sieht vor: Der Steuer- pflichtige hat eine Erklärung über die Höhe der Friedensmiete abzugeben. Beträgt die Friedens­miete mehr als 5 Prozent des Friedens wertes, so erhöbt sich die Sondergebäudrsteuer in dem­selben Verhältnis. Die bisherige Steuerbercchnung bleibt unverändert bestehen. G« ist lediglich am Schlüsse der bisherigen Berechnung in den in Betracht kommenden Fällen noch eine Berechnung anzuhängen: 5 : m - s: x (m Friebensmiete in Prozenten be« Werte« au«gedrückt, s = ©teuer nach bisherigem Recht, x neue Steuer. Beispiel: Friebensmiete (m) 6,2 Prozent bc« Grundsteuer- wertes, Steuer nach bisherigem Recht (s) 100) Mk., bann ist die Berechnung: 5:6,2 1000: x ist 1240

Die Genfer Abrüstungsverhandlungen sind längst nicht mehr ernst zu nehmen, sie dienen aus­schließlich den einseitigen InteTessen der Versailler Mächte, die auch bei der Ausarbeitung de« Abrüstungsvertrages bi« jetzt Punkt für Punkt durchgesetzt haben, daß an dem bisherigen Rüstungszustand nichts geändert wird, wohl aber alle Möglichkeiten offen bleiben, weiter z u rüsten. Das gilt selbstverständlich nicht sür Deutschland, da« am Donnerstag durch einen Meberrumpe- lungsversuch erneut auf die militärischen Verpflich­tungen des Versailler Vertrage« fest gelegt werden sollte. Man wollte einen Passu« in den Konventionsentwurf einschmuggeln, wonach die Aufrechterhaltung der früherenVer- träge, also de« Versailler Diktate«, die Vorbe­dingung für das Inkrafttreten des Abrüstungs­abkommens fei. Graf Bernstorfs hat die Konferenz nicht Im Mnflaren darüber gelassen, daß Deutsch­land ein zweites in al den Versailler Vertrag nicht unterzeichnet. Das mag der Gegenseite genügen, auch den Engländern und Franzosen, die trotz der Ableugnung von Geheim­abkommen aller Art doch wieder die Alliierten des Jahres 1914 zu sein scheinen.

Der Zusammenstoß in der Abrüstungskommiffion. Genf, 27. Rov. (WTB.) Im Vorbereitenden Abrüstungsausschuß begann die Aussprache Über den in erster Lesung angenommenen Artikel Ea, wonach die Abrüstungskonventionnicht die früheren Entscheidungen berührt, durch die gewisse vertragschließende Staaten eine Begrenzung ihrer Land-, Flotten- und Luft­rüstungen angenommen haben." Zu diesem Antrag lag ein französischer Zusatzantrag vor, der den in erster Lesung angenommenen Ar­tikel noch verschärft und davon spricht, daß die Aufrechterhaltung der früheren Verträge die Vorbedingung für das Inkraft­bleiben der Konvention bilde. In der heutigen Sihuna wurde der Antrag gestellt, den betreffen­den QIrtifel mit dem vorliegenden Zusatzantrag zur Revidierung an einen M n t e r a u «f d) u f) zu überweisen. Graf Bernstorfs erhob gegen dieses Versahren sofort Einspruch und erklärte, die Mebertveifung an einen technischen Mnter- ausschuß, der in geheimer Sitzung tage, müsse den Eindruck erwecken, daß der Aus­schuß Furcht habe, diese Frage in öffentlicher Sitzung zu diskutieren. Der französische Ver­treter M a s f i g l i erwiderte ziemlich gereizt, daß er an sich für die Mcbertoeifung an einen Mnter* anSschuß fei, wenn aber Graf Dernstorff eine öffentliche Behandlung wünsche, so habe er keinen Anlaß, sich dem zu widersetzen.

Graf Bernstorfs gab dann folgende Erklärung ab: Der Artikel Ea nimmt Bezug auf die Ver­träge von Washington und London. Insoweit habe ich dazu feine Bemerkungen zu machen. An­dererseits handelt es sich um die FriedenS- verträge, durch die man uns gegenüber gewisse wohlbekannte Verpflich­tungen ein gegangen ist. Der Konventions- entwurs hat mit Abrüstung, soweit es sich um die Landstreitkräfie handelt, nichts mehr ge­meinsam als die Mcbcrfchrift. Gäbe unsere Kommission sich von diesem kläglichen Ende

Mark. Diese BerechnunaSart gilt in gleicher Weise für die staatliche wie für die kommunale Steuer).

Von dieser Steuererhöhung find nusgenom- in e n Fälle, wo die Sondergebäudesteuer bisher schon ermäßigt wurde, also bei der Halbierung für Neubauten, bei Steuerbefreiung bzw. Ermäßi­gung für Einfamilienhäuser bis zu 70 qm, bei Er­mäßigungen für Objekte, die am 31. Dezember 1918 gering belastet waren, und ferner bei Objekten bis zu 6000 RM. Wert und für gewerbliche Räume, die infolge Betriebseinschränkung usw. nicht voll aus- genutzt werden. Die Steuererhöhung soll so lange gelten können, bis ein Reichsgeseü die Sonder­gebäudesteuer allgemein neu regelt. Wie wir hören, haben sich die Regierungsparteien bereits dahin ge­einigt, daß die aus den Steuererhöhungen sich ergebende Mietpreis st eigerung zwischen Hausbesitzern und Mietern halbiert wird.

Aenderung des hessischen Besoldungsgesetzes.

In dem Entwurf zur Aenderung des Besoldungs­gesetzes ist bestimmt, daß in Zukunft ledige B e - amte anstelle des Wohnungsgeldzuschus- s e s nach der nächstniedrigeren Tarisklasse, wie es das Besoldungsgesetz zur Zeit vorsieht, die Hälfte des Wohnungsgeldzuschusses erhalten, das sich nach Artikel 10 des Besoldungsgesetzes ergibt. Auch für die Staatsblcnftanroärter ist eine Ver­ringerung der Vergütung vorgesehen. Das Gesetz soll am 1. Februar 1931 in Kraft treten und bis zum 31. Januar 1934 laufen. Außerdem wird die An- wärtervergütung bei der Polizei In der ersten Stufe auf etwa 60, Prozent des Anfangs­grundgehaltes der Stelle festgesetzt, in der die erste Einstellung des Anwärters ersolgt. Zur Zeit beträgt diese Anfangsvergütung über 80 Prozent. Aenderung des Stellenplanes

In dem Entwurf zur Aenderung de« Stellen­planes wird bestimmt, daß von allen Stellen der gleichen Art, die auf mehrere Besoldungsgruppen verteilt sind, 40 Prozent in der höhe­ren Gruppe abgesetzt und in der nächst niedrigeren Gruppe zuaesetzt werden. Die sich hiernach ergebende Gesamtzahl der Stellen bildet, wenn mehr al« zwei Besol­dungsgruppen in Betracht kommen, die Grund­lage für die Verminderung der Stellen um eben­falls 40 Prozent dieser Gesamtzahl. Eine Aen­derung der Besoldungslvrdnung tritt hierdurch nicht ein. Alle hiernach \n verschiedenen Be­soldungsgruppen Wegsallenden Stellen gelten bi« zu ihrem Freiwerden in der jetzigen Besoldungs­gruppe als auf den Inhaber gesetzt. Rach Inkrafttreten einer neuen RelchSbesoldung-s- ordnung wird eine Rachprüfung der Bestimmun­gen vorzunehmen sein.

ihrer fünfjährigen Arbeit Rechenschaft, dann würde sie nicht auch noch durch den Artikel Ea dieses jetzt entstehende Scheinwerk den früheren Verträgen gegenüberstellen. Rimmt die Majori­tät den Artikel Ea an, so werden dadurch frei­lich nur die Stauten betroffen, die einen solchen Konventionsentwurf unterzeichnen wollen. Ich jedenfalls gehöre nicht zu ihnen. Im Gegentell,

Ich werde die Gelegenheit des Artikels E a be­nutzen, um gegen den Konventions­entwurf in feiner Totalität zu stimmen, vielleicht gibt es Delegierte in unserer Kom­mission, die von dem Glauben beseelt sind, man könne meiner Regierung einen vertrag zur Mitzeichnung anbieten, der, statt eine wirkliche Abrüstung zu bringen, den wirklichen Rüftungsstand zu Lande ver­schleiert oder gar seine Erhöhung gebattet, und der für mich gleichzeitig eine Erneuerung der deutschen Unter­schrift unter d i e Abrüstungsbe- stimmungen des Versailler Ver­trages bedeuten würde. Ich muß Sie bitten, einer solchen Illusion endgültig zu entsagen. Deutschland kann einen ersten Abrüstnngsoer- trag nur dann als solchen anerkennen, wenn er eine gerechte, der Sicherheit aller Staaten Rechnung tragende Lösung bringt. Deutschland wird die Abrüstungskonvention danach beurteilen, ob sie als Gegenleistung für die deutsche Abrüstung endlich den Grund­satz paritätischer Sicherheit verwirk­licht; der Entwurf, den Sie in den letzten fünf

Jahren ausgearbeitet haben, tut das nicht.

An die Erklärung des Grafen Bernftorff knüpfte sich eine längere bewegte Aussprache^ in der Lord Cecil (England) und Massigst (Frankreich) sich gegen die deutsche Auffassung wandten, während ihr de M a r i n l s (Italien) im wesentlichen zu ftimrnte. Bei der Abstimmung wurde der Antrag, den Artikel Ea mit dem vorliegenden Zusatzantrage zu st r e i ch e n , und die ganze Frage bis zur Ab- rüstnngskonferenz offenzu lassen, gegen die Stimmen Deutschlands, Rußlands, Italiens, der Türkei und Bulgariens a b g e I e h n t. Die Formu­lierung des betreffenden 2Irtifels unter Berücksichti­gung des französischen Zusatzantrages und eines ähn­lichen Antrages Lord Cecils wurden einem Redak­tionskomitee überwiesen.

Die weitgehende Mnterstützung Frank­reichs durch Lord Robert Cecil hat nickt überrascht. Es ist ein offene« Geheimnis, daß die englische Regierung vor und während der Genfer Verhandlungen der französischen Re­gierung weitgehende Mnterstützung in der Frage der Landrüstungen z u g e s a g t hat, falls Frankreich sein Flotte nbauprograrnm dem Lon­doner Flottenabkommen an Paßt und damit die Anwenbung der bekannten Klausel des Londoner Abkommens verhindert, die eine Aushebung der Londoner Vereinbarungen Vor­sicht. wenn eine andere Macht zu neuen Flotten- rüftungen schreitet. DaS dringende Interesse der englischen Regierung an der Aufrechterhaltung des Londoner Abkommens hat die Haltung der englischen Regierung in den Genfer Abrüstungs­verhandlungen entscheidend bestimmt und damit tn krassem Gegensatz zu der bisherigen Haltung

der gegenwärtigen englischen Regierung unb ihres Vertreters Frankreich die Durchsetzung seiner Wünsche ermöglicht. In unterrichteten Kreisen verlautet ferner, daß die fortgesetzten vertraulichen Verhandlungen zwischen der eng­lischen und französischen Abordnung über den Rahmen der Abrüstungsfrage hinaus Verein­barungen weitgehender politischer Bindungen zum Gegenstand gehabt haben. Die Feststellung des Grafen Bernstorff, man habe die Landrüstungen den Deerüftungen ge­opfert, hat um fo mehr Verstimmung ausgelöst, als sie angesichts der englisch-französischen Svn- derverhandlungen tatsächlich den Ragel auf den Kopf traf.

Aus oller Wett.

Der Robel-Friedenspreis für Kellogg und SoeberMom.

Da« Rvbel-Komitee des norwegischen Stor- things hat den Robelfriedenspreis für 1929 dem früheren amerikanischen Staatssekretär Kellogg und den Friedenspreis für 1930 denOIchwedischen Erzbischof Rathan Soederblom zuerkannt. Beide werden persönlich nach Oslo kommen, um am 10. Dezember d. I. die Friedenspreise ent­gegenzunehmen. Jeder der zuerkannten Friedens­preise beträgt rund 194 000 Mk.

Begeisterter Empfang des Do X in Lissabon.

Das Flugschiff Do X ist am Donnerstag um 16.20 Mhr auf dem Tajo gegenüber der portu­giesischen Marineflugstation niedergegangen. Zu seinem Empfang hatten sich der deutsche Ge­schäftsträger, portugiesische Marineflicgerosfi- ziere, Vertreter der Lissabonner Behörden und zahlreiche Zuschauer eingefunden. Rach Aussagen der Besatzung ist der Flug von La Coruna nach Lissabon gut verlaufen. Das Flug­schiff hatte abwechselnd gutes und schlechtes Wet­ter und muhte teilweise gegen heftigen Sturm ankämpsen. Vor dem Riedergehen auf den Tajo hatte der Do X Lissabon überflogen, wobei er von der Menge jubelnd begrüßt wurde.

Lin Richter durch einen Geistesgestörten erschossen.

Der Aufsichtsrichter des Amtsgerichts in Eberswalde, Amtsgerichtsrat Dr. G o r ck e, wurde von einem Geistesgestörten, dem Friseur Dornstein erschossen. Der Täter hatte Gorcke aufgelauert, als dieser sich auf dem Weg vom Amtsgericht zur Forstakademie, an der er Vor­lesungen hielt, befand. Mmnittelbar vor der Forst­akademie schoß Dornstein mit einer Pistole dem Amtsgerichtsrat in den Rücken. Der Schwerver­letzte konnte trotz der sofort im Krankenhaus vor­genommenen Operation nicht am Geben erhalten! werden. Der schon einmal auf seinen Geistes­zustand untersuchte, aber für nicht gemeingefähr­lich erklärte Dornstein hatte vor Jahren einen Prozeß verloren, der von Amtsgerichtsrat Gorcke in erster Instanz entschieden worden war. Seitdem hatte Dornstein den Amtsgerichtsrat mit Eingaben und Beschwerden dauernd verfolgt. Dornstein gab zu, daß er die feste Absicht hatte, den in Eberswalde allgemein hochgeschätzten Richter zu erschießen. Amtsge­richtsrat Gorcke, der neben feiner Tätigkeit als aufsichtsführender Richter des Eberswalder Amts­gerichts noch Dozent und Professor an der Forst­lichen Hochschule war, war 65 Jahre alt.

Tagung des Bundes der Viehhändler Deutschlands e. v.

Unter zahlreicher Teilnahme aus dem ganzen Reich und in Anwesenheit von Vertretern der Reichs- und Staatsbehörden fand in Berlin die 30. Haupt­versammlung des Bundes der Viehhändler Deutsch­lands e. V. statt. Nach Begrüßungsworten des Präsidenten Hermann Daniel (Koblenz) wurden die Anträge beraten, die insbesondere viehseu­chenpolizeiliche Fragen zum Gegenstand hatten. Besondere Bedeutung dürften einem An­trag aus Schaffung eines Seuchenschutz­gesetzes beizumesseu fein, durch das die Vieh­besitzer gegen die Schäden, die ihnen durch Maul- und Klauenseuche sowie Wirch Schweineseuche und -pest entstehen, gesichert werden. Weiterhin wurde eine Vereinfachung der Seuchenüberwachung und Seuchengesetzgebung in ganz Deutschland beantragt. Weitere Anträge beschäftigten sich mit der Frage Viehhandel und Reichsbahn", die im Augenblick insofern aktuell ist, als zur Zeit bei der Reichsbahn Beratungen schweben, die Tier-Tarife einer grundlegenden Aenderung zu unterziehen.

Lohnsenkung in der Wuppertaler Metallindustrie.

In Wuppertal (Barmen-Elberfeld) ist in der Metallindustrie eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeberverband und den Metallarbeiter« gewerkschaftcn zustande gekommen, nach dem die Lohnsätze um 6 v.H. gesenkt werden.

Explosionskatastrophe in einem mexikanischen Dorf.

In dem Dorfe Guadelupe wurden bet einer Benzinexplosion 13 Mitglieder einer Zirkus- ge feilsch ast getötet und 16 verletzt. Infolge der Explosion entkam eine Anzahl wilder Tiere, darunter mehrere Löwen, die in dem Dorfe umherliefen, bis sie erschossen wurden.

Ratten und Mäuse auf der Flucht vor dem Hochwasser.

Als ein Paddelboot auf die im Rhein liegende Hammersteiner Insel bei Reuwied juftcuette, bemerkten die Paddler auf den aus bem Wasser ragenden Kronen der ,'Bäume und Sträucher eine gräuliche bewegliche Masse. Demi näheren Heransahren stellten sie fest, daß die Aeste und Sträucher zu Tausenden von Mäusen und Ratten, die sich vor dem Hochwasser geflüchtet hatten, bevölkert waren. Bei einem Schlag mit dem Paddel an einen Daumast stürzten gegen 100 Mäuse und Ratten in« Wasser und versuchten in wilder Hast auf dem Paddelboot Zuflucht zu nehmen. Rur durch eine schnelle Drehung deS Bootes konnte das Eindringen der unge­betenen Gäste verhindert werden, die abtrieben und ertranken.

verschmähte Liebe aus Korsika.

Ein Dors in unmittelbarer Rähe von Dastia auf Korsika war der Schauplatz eines blutigen Eifersuchtsdramas, wie es sich wohl selten ab­gespielt haben dürste. Ein junges Mädchen, daS von ihrem Liebhaber verlassen worden war, hatte ihn zu einem Revolverduell heraus­gefordert, das in den frühen Morgenstunden auf einem außerhalb des Dorfes gelegenen Felde ausgetragen wurde. Auf zwanzig Schritt Ent­fernung feuerten beide einige Schüsse ab. Wäh­rend der junge Mann tödlich getroffen zusammen­brach, starb das junge Mädchen bereit« wenige Stunden später an den erlittenen Verletzungen.

Englisch-französische Einheitsfront in Genf

Graf Bernstorff lehnt mit aller Schärfe eine erneute Festlegung aus den Versailler Vertrag ab.