Ausgabe 
28.7.1930
 
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Nr. 174 Erster Blatt

180. Jahrgang

Montag, 28. Zull 1950

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Die Illustrierte

Gießener Familienblätter Heimat im Dill)

Die Scholle.

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GietzeimAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Die Notverordnungen des Reichspräsidenten.

Die neuen Steuern im Reichsgesetzblatt bekanntgegeben. Die Bestimmungen im Rahmen der aufgehobenen Rotverordnungen.

Berlin, 26. Juli. (WTD.) Die mehrtägigen Beratungen des Reichskabinetts über den dem Herrn Reichspräsidenten vorzuschlagenden Ent­wurf einer Rotverordnung wurden heute vormittag in der Reichskanzlei zu Ende ge­führt. Sie ergaben eine völlige Eini- gun g. Gin abschließender Vortrag des Reichskanzlers Dr. Brüning beim Herrn Reichspräsidenten über die Kabinetts­beratungen hat noch heute mittag statt gefunden. Das Reichskabinett beschäftigte sich sodann mit der Frage einer Reuregelung der Pen­sionen und beschloß, noch im August einen diese Frage regelnden und Mißstände beseitigenden Gesetzentwurf dem Reichsrat vorzulegen. Am Schlüsse der Kabinettssihung sprach Reichskanzler Dr. Brüning seinen Ministerkollegen und den Beamten, die gerade in letzter Zeit in Vorberei­tung der bedeutsamen Kabinettsentschliehungen ihre ganze Kraft eingesetzt hatten, den besten Dank für diese Mitarbeit aus. Die neue Rot­verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Rot­stände ist heute imReichsgesehblatt ver­öffentlicht. Eie ist von dem Reichspräsiden­ten, dem Reichskanzler und sämtlichen Ministern unterzeichnet.

Der Reichshaushalt 1930.

Der bisherige Reichstag hat der Reichsregie­rung die Mittel, die sie ihm als zur Deckung oes Etats unbedingt erforderlich vorgeschlagen hatte, versagt. Er ist deshalb aufgelöst worden. Die Reichsregierung hat sich entschlossen, diejenigen Maßnahmen sofort in Kraft zu setzen, die für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicher­heit, die Erhaltung einer geordneten Wirtschaft und die Durchführung der Arbeitslosenversicherung in der gegenwärtigen kritischen Zeit unobweislich er­scheinen. Vorbehaltlich einer vom neuen Reichstag uorzllnehmenden Feststellung des Reichshaushalts- plans 1930 durch Gesetz soll daher für die Haus- hallesuhrung des Reiches im Jahre 1930 der von der R e i ch s r e g i e r u n g dem Reichstag vorge legte Haushaltsentwurf unter Be- riicksichtigung der Beschlüsse des Plenums in zweiter Lesung gelten. Der Fehlbetrag beläuft sich, wie bereits früher bekanntgegeben ist, auf 760 Millionen. 30*1 Millionen sollten durch neue Steuern ausgebracht werden. Die Reichsregierung hat noch einmal gründlich geprüft, ob die Beschreitung an- derer Wege als der bisherigen unter den gegebenen Verhältnissen möglich war. Sie ist zu einer Ver­neinung dieser Frage gelangt. Der ursprünglich mit 304 Millionen erwartete Betrag wird sich nun aller­dings dadurch vermindern, daß diese Steuern anstatt zum 1. August zum Teil erst am 1. Septem- der in Kraft treten können. Der Minderbctrag von 28 Millionen soll im Etat eingespart wer­den. Dadurch erhöht sich der ursprünglich mit 100 Millionen vorgesehene Ersparungsbetrag auf 128 Millionen; weitere 6 Millionen Mark, die bisher noch ungedeckt waren, sollen ebenfalls eingespart werden. Der gesamte Ersparungsbetrag wird sich daher auf 134 Millionen Mark belaufen. Zusam- mcngefaßt ergibt die Deckung des Fehlbetrages von

760 Millionen folgendes Bild:

Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosen- Mill.

Versicherung und Arbeitslosenoersiche. Mk. rungsreform 269

Reichshilse, Einkommcnsteuerzuschlag und

Ledigensteuer 274

Verkürzung der Fristen bei der Tabak­steuer 48

Gesamtersparungen im Etat 134

Verringerung der Fehlbeträge 1929 35

Zusammen 760

Die Rot des Etats beruht im wesentlichen auf der Arbeitslosigkeit 1930 sind für die Arbeits­losenversicherung und für die Kriscnfürsorge ins­gesamt 685 Millionen RM. im Etat zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Mehrbedarf Herausstellen, so soll er zur Hälfte durch Zuschüsse des Reichs gedeckt werden, während der- andere Teil durch Erhöhung oder Abstufung der Beiträge oder durch die Verbindung beider Maß­nahmen aufgebracht werden soll. Diese Beschränkung der Beitragspflicht des Reichs muß als eine für die Beruhigung der Wirtschaft unerläßliche Voraus­setzung bezeichnet werden.

Die Deckungsmaßnahmen.

Dom Zwecke der Deckung der Fehlbeträge die­nen insbesondere die Reichshilfe derPer- fonen des öffentlichen Dienstes und die einmaligen außerordentlichen Zuschläge zur Einkommensteuer im Rechnungsjahr 1930. Diesen Abgaben sind drei Pcrsonengruppen unterworfen. Die erste Gruppe bilden die Be­amten und Angestellten der öffent­lichen Hand, denen wegen ihrer gesicherten Stellung ein Opfer zugemutet werden kann. Die zweite Gruppe bilden die höheren Einkom­men. d. h. also Einkommen von mehr als 8000 Mark. Die dritte Gruppe bilden die ledigen Personen, die für Frau oder Kinder nicht au sorgen haben und deshalb im Vergleich zu diesen als etwas leistungsfähiger angesprochen werden können.

Oie Reichshilse

gilt für die Beamten und Angestellten der öffent­lichen Hand im weitesten Sinne. Die Angestellten der öffentlichen Hand allerdings nur insoweit, als sie nicht der Arbeitslosenversicherung unter­liegen. Dagegen sind entsprechend den Beschlüssen des Reichstagsausschusses auch die Bezie­her von Aufsichtsratstantiemen der Reichshilse unterworfen. Die Reichshilfe bemißt sich nach den Bruttodienstbezügen, die für die Zeit vom 1. September 1930 bis zum 1. April 1931 gewährt werden. Die Reichshilse beträgt 2,5 Prozent der G e h a l t s be zu g e; für jedes minderjährige Kind bleiben 20 Mk. monat­lich frei. Personen, deren Dienstbezüge nach Ab­setzung von 20 Mk. für jedes Kind 2000 Mk. im Jahre nicht übersteigen, sind von der Reichs- Hilfe befreit. Die Bezieher von Aus- sichtsratstantiernen, bei denen die Reichshilse im Wege der Veranlagung erhoben wird, unterliegen der Reichshilse mit 60 v. H. der im Kalenderjahr 1929 erzielten Aufsichts­ratstantiemen. Die Reichshilfe ist bei der Be­rechnung des Einkommens abzuziehen.

Oie einmaligen außerordentlichen Zu­schläge zur Einkommensteuer

im Rechnungsjahr 1930 bestehen 1. in einem fünf­prozentigen Zuschlag zu der für 1929 veranlagten Steuer. Diesem Zuschlag unterliegen die wegen eines Einkommens von mehr als 8000 Mark veranlagten Personen; bei ihnen wird die gesamte Einkommensteuer, also ohne irgendwelche Abzüge, dem Zuschlag von 5 v. H. unterworfen. Es ist also ein Zwanzigstel der Ein­kommensteuer 1929 zu entrichten; 2. wird ein Zu - schlag zur Einkommen st euer der Le­digen erhoben. Dieser Zuschlag besteht einerseits in der Wiedcrhinzurechnung der durch die Gesetze von 1927 und 1928 eingeführten Abschläge von 25 v. H., b^chstens aber 3 Mark monatlich, ferner in einem Zuschlag von 10 v. H. zur Steuer bei den Pflichtigen, bei denen sich nicht der prozentuale, sondern der feste Abschlag ergibt. Als ledig gelten auch verwitwete oder geschiedene Personen, aus deren Ehe Kinder nicht hervorgegangen sind. Dom Zuschlag befreit sind unverheiratete Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, und ferner Steuerpflichtige, die zum Unterhalt ihrer geschie­denen Ehefrau oder eines bedürftigen Elternteils feit einem Jahre mindestens 10 v. H. ihres Ein-

kommens aufwendcn, und denen deshalb eine Er­mäßigung der Einkommensteuer bewilligt worden ist. Der Zuschlag zur Einkommensteuer der Le­digen wird bei den Lohnstcuerpflichtigen im Wege des Steuerabzugs in der Zeit vom 1. September 1930 bis 31. März 1931 erhoben. Bei den ver­anlagten Einkommensteuerpflichtigen unterliegen, da der Ledigenzuschlag nur für sieben Monate gel­ten soll, nur 60 v. H. der Iahressteuer für 1929 dem Ledigenzuschlag. Die Veranlagten haben den Zuschlag für die Einkommen von mehr als 8000 Mark und den Ledigcnzuschlag gleichzeitig mit ihren Einkornmensteueroorauszahlungen, also a m 10. Oktober 1930 und am 10. Januar 1931, zu entrichten.

Erschließung von Einnahmen für die Gemeinden.

Die Reichsregierung würde ihre Pflicht vernach­lässigt haben, wenn sie nur an den Reichsetat gedacht und nicht gleichzeitig auch für die Fi­nanzierung der Gemeindeetats etwas getan hätte. Deren Lage ist im Laufe der letzten Monate auch immer bedrohlicher geworden. Die Gemeinden sollen daher mit sofortiger Wirksamkeit das Recht erhalten, Bürger st euer und Ge- meindebiersteuer zu erheben, und zwar letztere in einem gegenüber dem bisherigen e r höhten Ausmaße. Gemeinden, deren Etats durch die Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge außer- ordentlich belastet sind, sollen das Recht bekommen, daneben auch von den übrigen Geträn­ken außer Bier eine Gemeindegetränke­steuer zu erheben. Bei der Ausgestaltung der Bürgersteuer ist den sozialen Gesichtspunkten durch eine Staffelung des Steuersatzes Rechnung getragen. Der Satz beträgt im allgemeinen 6 Mark. Er ermäßigt sich für Leistungsschwache auf drei Mark. Er erhöht sich auf 25, 50, 100, 200 und 500 Mark, bet den höchsten Einkommen beträgt er 1000 Mark. Die Verkoppelung der Bürgersteuer und der Gemeindesteuer mit den Realsteuern konnte nicht für die Dauer, son­dern nur für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Steuervereinheitlichungsgesetzes geregelt werden. Die Dorbereitungsarbeiten für diese unaufschieb- bare Steuervereinheillichung müssen schon jetzt be­gonnen werden. Darum beauftragt die Verordnung die Reichsregierung, diese Vorbereitunasmaßnah- men ohne jeden Verzug in Angriff zu nehmen.

Die Gründung einerDeutschen Siaaispmiei".

Berlin, 28. Juli. (CJIB. Eigene Meldung.) Das größte politische Ereignis des gestrigen Sonntags, das allem Anschein nach nicht nur von entscheidender Bedeutung für die kommenden Mahlen, sondern unter Umständen für die ganze Entwicklung unseres politischen Lebens fein kann, war öle Grün­dung derDeutschen Staatspartei". Die prominentesten Vertreter der Deutschen Demo­kratischen Partei, der v o l k s n a t i o n a - l e n Aktion (3ungbo), führende Mitglieder der Deutschen Volkspartei und markante Köpfe anderer junger politischer Gruppen haben gestern am Schlüsse einer streng geheimen Sitzung im Rheingold" die neue Partei gegründet, heute mittag wird der große Ausruf veröffentlicht wer­den, mit dem bie neue Partei an die vefsentlichkeit tritt. Der Aufruf ist von zahlreichen bekannten Politikern und wirtschaftsführem unterzeichnet. Man rechnet damit, daß noch zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, auch solche, die sich bisher parteipolitisch nicht betätigt haben, sich anschlichen werden. Die Deutsche Staatspartei wird mi t eige­ne n Listen am Wahlkampf teilnehmen. 3n poli­tischen Kreisen rechnet man damit, daß die Demo­kratische Partei, die volksnationale Aktion und eine Reihe von weiteren politischen Gruppen, vielleicht sogar Parteien, in der Deutschen Staatspartei auf- gehen werden.

Der Gründungsaufruf der Deutschen Staatspartei, der heute mittag der Oeffentlichkeit übergeben wird, wird vor allem ein Bekenntnis zum Staat, zur Republik enthalten. Ls wird betont wer­den, daß es sich nur um einen Schritt ; u einem größeren Zusammenschluß han­delt. Außenpolitisch wird man für ^rieben und Freiheit der Ration eintreten. In der Wehrfrage ist ein Bekenntnis zur Landesverteidi­gung zu erwarten. Besonders wird der Grund­satz der Gleichberechtigung aller deut­schen Staatsbürger ohne Unterschied des Standes und der Konfesiion unterstrichen werden. Der soziale Lharakter der neuen Partei wird in dem Aufruf stark hervortreten. Die Partei macht es sich besonders zum Ziel, jüngere politische Kräfte in die Parlamente zu bringen und der Ueberalterung und Bürokratisierung

im öffentlichen Leben und in den Par­teien entgegenzutreten.

Die Deutsche Demokratische Partei hat für kommenden Mittwoch ihren Parteiaus­schuß einberufen. In dieser Sitzung wird die end­gültige Entscheidung darüber fallen, ob die Demo­kratische Partei in der Deutschen Staatspartei auf­geht. 3n blefem Falle würde der demokratische Parteiapparat bei den Wahlen der Deutschen Staats­partei zur Verfügung stehen.

Die Gründer

derDeutschen Staatspartei"

Berlin, 28.3uli. (ERB. Eigene Meldung.) DieMontagspost" will in der Lage fein, die Beteiligung folgender Persönlichkeiten an der neuen Deutschen Staatspariei festzustellen. Don der Demokratischen Partei: der Ehren­vorsitzende Bürgermeister Petersen, Ham­burg. der Vorsitzende Reichsminister a. D. Koch- Weser, der derzeitige Reichsfinanzminister Dietrich, der Reichstagsabgeordnete Reichs­minister a. D. Külz, Staatssekretär a. D. Oskar Meyer, sowie die Gewerkschaftsführer Schneider und Ernst L e m m e r, der bis­herige Führer der jungdemokratischen Bewegung, ferner der preußische Finanzminister Dr. H ö p - ker-Aschoff.

Don der Deutschen Dolkspartei hört man die Ramen des Inhabers derKölnischen Zeitung", Dr. Reven-Dumvnt, des Her­ausgebers der früher von Stresemann geleiteten ZeitschriftDeutsche Stimmen" Eschenburg, ferner von den Führern der jungvolkspartei­lichen Gruppen Dr. Win schuh, der den sog. Februarklub" gegründet hat, und der Strese- mannbiograph Rochus Freiherr v. Rhein­baben.

Dom Fungdeutschen Orden bzw. der Dolksnationalen Aktion werden der Gründer und Führer dieser Bewegung, Mahraun, der Bundeskanzler Dornemann. Chefredakteur Abel und Major a. D. Horrmann genannt. Außerdem sind der bekannte Hamburger Bankier Melchior, der Großindustrielle Rob. Bosch, D a l t r u s ch von den christlichen Gewerkschaften, der Rektor der Landwirtschaftlichen Eüxhschule Berlin Geheimrat A e r e b o e und Professor D e r g i u s , Heidelberg, sowie Geheimrat Pro­fessor Haber an der Gründung der neuen Partei beteiligt.

Osthilfe.

Die Reichsregierung stand vor der Notwendigkeit die Durchführung der geplanten Osthitfe in mög­lichst weitem Umfange zu sichern, nachdem das Zu­standekommen des Osthilfegesetzes durch die Auf­lösung des Reichstags vereitelt worden war.

Der gleichzeitig durch Notverordnung in Kraft gesetzte Haushaltsplan bietet die Mittel, um die durch Frachtenerleichterung, Erleichterung der kom­munalen Lasten, Senkung der Schiffahrtsabgaben, Zinsverbilligung, Betriebssicherung und sonstige Maßnahmen auf wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiete im ursprünglichen Plan vor­gesehenen Hilfen In diesem Jahre zu gewähren. Für diese Zwecke sind insgesamt rund 126 Mill. Mark ausgcworfen. Daneben die Beschaffung der für die­ses Jahr im Rahmen der ländlichen Siedlung und der Umschuldung erforderlichen Kredithilfcn sicher- gestellt und der Dollstreckungsschutz geregelt.

Erwerbslosenversicherung, firanten- versicherung, Reichsversorgung.

Das Reichskabinett hat beschlossen, diejenigen Aenderungen der Arbeitslosenversicherung in Kraft zu setzen, die zur Erhaltung der Leiktungs- f ä h i g k e i t der Versicherung geboten sind. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist vom 1. August 1930 ab auf 4 % o. H. des Arbeits­entgelts festgesetzt worden. Auf der Aus­gabenseite sind Maßnahmen vorgesehen, die ins­gesamt für den Rest des Haushaltsjahres etwa 10 0 Millionen Mark ersparen werden. Die Reichsregierung hat hierbei den vom Reichs- tagsausschuß gebilligten Grundsatz angenommen, wonach die Höhe der Unterstützungen künftig in eine Beziehung zur Dauer der Anwarteschaft ge­bracht wird. Die normale Dauer der Sperr- fristen beträgt künftig sechs Wochen; dafür sind aber für die Fälle freiwilliger Arbeitsausgabe Er­leichterungen über bas gegenwärtig geltende Maß hinaus vorgesehen. Die Dauer einer Krisen- unterstützung wird unter bestimmten Voraus­setzungen jetzt auf die Dauer der Versicherung^ mäßigen Arbeitslosenunterstützung angerechnet.

Die Maßnahmen der Verordnung über die Kran- kenversicherung betreffen die Beteili­gung der Versicherten an den Ko st en für die ärztliche Behandlung und die Heilmittel, den Beginn des Krankengeldes, sie regeln die Familien­krankenpflege, beschränken die Kranken­kassen im Erwerb von Grund st ücken, in der Errichtung von Gebäuden und Anstalten und in der Festsetzung des Beitrags. Die Verordnung setzt die Berufspflich- ten der Kassenärzte fest und regelt den vertrauens- ärztlichen Dienst. Die Verordnung macht auch die Bildung unwirtschaftliches Zwergkassen unmöglich. Auf Grund der Verordnung haben die Kranken­kassen den Beitrag unter Berücksichtigung der Aen- berung ber Verordnung neu festzusetzen.

Auf dem Gebiete des Versorgungsrechts soll dis er st malige Anmeldung eines Renten- anspruchs künftig nicht mehr möglich sein, ber Rechtsanspruch auf N e u f e st s e tz u n g der Dersorgungsbezüge wegen veränderter Verhältnisse wirb beschränkt auf die Gesundheitsstörungen, für die am 31. Juli 1930 Rente bezogen wurde, und schließlich wird bie Möglichkeit des Rekurses in Fallen eingeschränkt, in denen bie rechtliche Bedeutung des Streitgegenstandes dieses Rechtsmittel nicht mehr erfordert.

Verhütung unwirischastlicher Preisbindungen.

Die Anpassung der gebundenen Preise an bie veränderte Wirtschaftslage und die gesunkene Kaufkraft breiter Massen, sowie die Rotlage der im freien Wettbewerb stehenden Wirtschasts- kreise seht sich zu langsam und ihrem Aus­maß nach unzulänglich durch. Die mangel­hafte Anpassung der gebundenen Preise hat Spannungen hervorgerusen, die einer aus­geglichenen Zusammenarbeit aller wirtschaftlich Tätigen im Wege stehen. Bei dieser die öffent­liche Sicherheit und Ordnung erheblich gefähr­denden Lage muh die Reichsregierung es sich angelegen sein lassen, Mißstände dieser Art. wo immer sie erkennbar sind, zu beseitigen. Sie rechnet dabei auf die verständnisvolle Mit­arbeit der beteiligten Wirtschaftskreise selbst. So­weit diese jedoch im Einzelfall nicht zu gewinnen sein sollte, sind ihr in dieser Derordnung di« Mittel an die Hand gegeben, das im Interesse der Gesamtheit Erforderliche auch gegenüber Widerstrebenden schnell und wirksam durchzusetzen. Zu diesem Zwecke wird die Reichs­regierung ermächtigt, unter bestimmten Doraus­sehungen durch Derwaltungsmahnahmen un­wirtschaftliche Preisbindungen auf- zuräumen. Die ilebertragung dieser Befug­nisse entspricht den Beschlüssen, die der Deutsche Iuristentag 1928 zur Abänderung der Kartell- Verordnung gefaßt hat. Ferner kann die Reichs­regierung die Eingangszölle solcher Waren, deren Erzeugung oder Verkehr durch Preisbindungen in unwirtschaftliche Bahnen gelenkt wird, auf­heben. Den Absichten, welche den Herrn Reichs­präsidenten zum Erlaß der Derordnung bestimmt