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land und trafen einebefriedigende allgemeine Abmachung", wie Barnadiston schreibt. Die Berab» redung bildete zwar keinen förmlichen Staatsoer- trag, enthielt aber eine stark moralische Bin - dungfürbeideTeile. Militärische Nachrichten aller Art wurden ausgetauscht, die Landungsplätze und die Etappen für den Einmarsch der britischen Truppen festgestellt, das Requisitionsrecht in Bel­gien wurde ihnen zugesagt, belgische Karten wurden nach London gesandt, dem englischen Generalstabe wurde die Erforschung des mutmaßlichen Kriegs­schauplatzes gestattet und seine Spionage in den be­nachbarten deutschen Landschaften gefördert.

Beide Teile, England wie Belgien, sündigten da­mit aufs stärkste gegen die international aufgerichtete belgische Neutralität. Diese erheischte nach der Uetzer- zeugung der maßgebenden Vertreter des Völker­rechts deutschen, belgischen, französischen ftrenge Unparteilichkeit der belgischen Regierung:Der dauernd neutralisierte Staat", sagt ein französischer Gelehrter,ist gezwungen, in Friedenszeiten, jede Verhandlung mit fremden Mächten zu vermeiden, welche direkt oder indirekt seine Neutralität im Kriegsfälle beschränken oder in diesem Falle seine Pflichten der Unparteilichkeit und der Enthaltung schwieriger gestalten könnten." (Gott­schalk, Berliner Monatshefte zur Aufklärung der Kriegsursachen, Dezemberhest 1930). Die Rechtsver­letzung war um so zynischer, als die englische wie die belgische Regierung überzeugt waren, daß Bel­giens Neutralität nicht bedroht war, denn sie wußten, daß Deutschland keine militärischen Vorberei­tungen traf. Daß die französische Regierung in diese Verhandlungen eingeweiht war und sie von Herzen billigte, ist selbstverständlich.

lieber die Zeit nach 1906 haben wir dokumenta­rische Nachrichten von gleicher Ausführlichkeit nicht, man wird noch Veröffentlichungen aus den eng­lischen und französischen Archiven abwarten müßen. Aber was wir jetzt schon wissen, zwingt zu dem Schluß, daß die englischen und französischen Ab­sichten, Belgien in den Krieg hineinzuziehen, un­verändert geblieben sind. Daß der Entente Respekt vor den Neutralitätsrechten kleiner Staaten fernlag, ergibt sich schon aus ihrem Verhältnis zu Holland. Da England im Jahre 1906 beschlossen hatte, Antwerpen zur Basis seiner Unterneh­mungen zu machen, so wollte es die Durchfahrt durch die holländischen Gewässer in der Scheldemündung erzwingen und alle holländischen Proteste beiseite schieben, und als einige Jahre später die Holländer damit umgingen, Vltssingen zu befestigen, um sich geaen eine solche Gefahr zu sichern, wurde dies Vorhaben in England wie in Frankreich lebhaft bekämpft und in der Tat hintertri eben. Der Plan, Antwerpen zu besetzen, bestand also fort. Selbstverständlich ging auch jene französische Propaganda weiter und ver­band sich mit militärischen Vorbereitungen. Süd­belgien wurde vom französischen Generalstab syste­matisch erkundet, und belgische Kreise beteiligten sich unter Duldung ihrer Regierung an Spenden für das französische Kriegsflugwesen. Für den franzö­sischen Generalstab stand es, wie der General Percin bekannt hat, fest, daß Belgiens Neutralität in einem großen Kriege nicht bestehen könne. Weder Deutsch­land noch Frankreich, sagt er, konnten und wollten sie beachten, Frankreich insbesondere konnte seine große Armee nicht auf der schmalen Front gegen Elsaß-Lothringen aufmarschieren lassen. (Arthur Ponsonby, Lügen in Kriegszeiten. Berlin 1930.) Auf demselben Blatt steht, daß die englische Regie­rung sich von der belgischen das Recht erteilen ließ, die belgischen Flugplätze und Festungen zu besichti­gen, was ohne Zweifel die etwaige Invasion englischer Truppen erleichterte. Um so we­niger hätte hie Brüsseler Regierung auf diesen -Wunsch eingehen dürfen, als ihr die Absicht Eng­lands, Belgien zum Kriegsschauplatz zu machen, l wohlbekannt war.

Es steht also fest, daß die englische und franzo- ' fische Regierung Belgiens Neutralität als illusorisch betrachtet haben und entschlossen waren, im Falle eines Krieges einzumarschieren. Belgien selbst hat diesem Vorsatz durch jene militärisch-politischen Beziehungen und durch Duldung, ja Förderung der französischen Agitation in unerlaubter und spe­ziell für Deutschland bedrohlichen Weise Vorschub g e l e i st e t. Es hat damit das Recht verwirkt, die Vorrechte, die ihm die garantierte Neutralität ver­lieh, anzurufen. Deutschland hatte zwar einen lega­len Grund zum Einmarsch im Jahre 1914 nicht, da ihm die schwerwiegendsten Verfehlungen Belgiens nicht bekannt waren, aber politische Gründe hatte es reichlich, tatsächlich kam es nur einem französisch- englischen zuvor. Es war eitel Heuchelei, wenn die Entente sich als Schirmerin des internationalen Rechts hinstellte; sie plante dasselbe wie Deutsch­land, nur mit dem Unterschiede, daß Deutschland Belgiens Neutralität verletzte, um sich gegen einen Angriff auf sein Dasein zu verteidigen, die Entente dagegen Belgien in einen Angriffs­krieg zur Zertrümmerung der Mittelmächte hineinziehen wollte.

Kriegsbeschädigte

und Kapita'abfindungen.

Der Reichsarbeitsminister hat mitgeteilt, daß es die ungünstige Finanzlage des Reiches nicht mehr zuläßt, Kapitalabfindungen im lausenden Rech­nungsjahr zu bewilligen. Gleichwohl sei ihm be­kannt geworden, daß Beschädigte usw. vielfach Verträge über Erwerb von Grund­stücken und Errichtung von Häusern abschließen, weil sie mit der Bewilligung der Kapi­tal a b f i n d u n g in späterer Zeit rechnen. Da es sich zur Zeit nicht übersehen läßt, ob und in welchem Umfange künftig Mittel für die Kapitalabfindung bereitgestellt werden können, kann eine schwere Schädig un g und unter Umständen eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der betreffenden Rentenempfänger die Folge solcher Verträge fein. Die für Kapitalabfin­dung in Frage kommenden Versorgunasbevsch- tigten werden daher hiermit ausdrücklich ge­warnt. Verpflichtungen zu übernehmen oder Bauvorhaben in Angriff zu nehmen, die nur mit Hilfe der Abfindung (Kapitalabsindungf der Rente erfüllt bzw. finanziert werden können. Cs kann keineswegs damit gerechnet werden, daß die aus voreilig abgeschlossenen Verträgen usw. ent­stehenden Schwierigkeiten aus Mitteln öffentlicher Stellen behoben werden können. Ebensowenig kann zugestanden werden, daß, falls später wie­der Mittel für Kapitalabfindungen seitens des Reiches zur Cßerfügung gestellt werden, Anträge Versorgungsberechtigter auf Abfindung, die trotz vorstehenden Hinweises Verpflichtungen vor der Bewilligung der Kapitalabfindung übernommen haben und nachher in Schwierigkeiten geraten sind, denjenigen Anträgen auf Abfindung von Versorgungsberechtigten vorgezogen werden, die sich vor der Bewilligung der Abfindung nicht ver­traglich gebunden haben.

i Aus der Prvvinsialhaupistadt.

G i e h e n, den 27. Dezember 1980.

Verwandelte Landschaft.

Alles ist verwandelt durch den Schneefall.

Vom Berge nieder schau ich in das Land. Wie weich eingebettet liegt es da! Wo ist die Landstraße, auf der ich wanderte? Nur angedeutet durch einige Wagenspuren. Der Fluß zur Seite ist wie ein seide­nes Band. Noch glänzt das Wasser, aber wie bald wird es auch still stehen und weiß überdeckt sein.

Was ist das ein köstliches Wanderns Schier über­reicher Glanz umfängt uns. Es ist ein Leuchten und Funkeln, wenn die Sonnenstrahlen die weiße Fläche treffen.

Die Dörfer lagen warm zugedeckt. Hier und da steigt eine leichte Rauchfahne in die Luft. Die Glocken läuten. Weich und murmelnd kommen die Töne zu uns. Es ist, als ob der Schnee die Laute verschluckt.

Hinter den Fensterscheiben stehen die ganz Heinen Kinder, drücken ihre Näschen platt und schauen mit verlangenden Blicken nach der schneeigen Pracht. Ihre größeren Geschwister tummeln sich schon auf der Straße', Schneeballen durchsausen die Luft, und

geschenkt xu erhalten; rrnd vaS größte Vergnü­gen, das Geschenkte umzutauschen. Das ist für sie gewissermaßen noch ein Festtag, besonders dann, wenn eine gute Freundin bei dem Umtausch be-- hilflich ist.

Schenken ist bekanntlich keine leichte Kunst, es kann für den ausübenden Teil eine fast zu ernst­hafte Angelegenheit werden, wie ein Examen; und mancher ist am Heiligabend bei diesem heimlichen Rigorosum mit Pauken und Trompeten durch­gefallen.

Es gehört ein Talent dazu, zu schenken, aber auch sich beschenken zu lassen. Was am Hei­ligen Abend noch entzückte, tarnt am ersten Feier­tage schon entbehrlich erscheinen und am zweiten sogar mißfallen. Ein tröstliches Wort aber gibt es für beide; die unglücklichen Schenker und die unzufriedenen Beschenkten: öer Umlaufd). Er hebt mit Raturnotwendigkeit am dritten Feiertage an und währt bis zum Schluß des alten Jahres. Er ist gewissermaßen des Weihnachtsgeschäftes zweiter Teil.

Die Verpflichtung zum Umtausch ist eine etwas umstrittene Angelegenheit, die aber bei der großen Kulanz unserer Geschäftsleute nach Möglichkeit zur Zufriedenheit der älmtauscher gelöst wird. An- geneh-m aber ist dieser Teil des nachträglichen

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dort wird ein Schneemann gebaut. Winterlust! Wie gern täten wir mit.

Wir wandern... Die Erde ist still, ganz still. Weit reichen die Blicke. Auch da, wohin unsere Augen nicht bringen können, ist das sanfte Auf und Nieder der Bodenwellen ausgeglichen und erscheint als eine einzige Fläche.

Starr stehen die Baume. Die dunklen Aeste wer­den überdeckt von leuchtendem Weiß. Vom leisesten Windhauch fallen Schneeflocken zur Erde. Und wenn die Sonne mit ihrer Kraft die Schneemassen zum Schmelzen bringt, hängen am andern Morgen lange Eiszapfen an den Zweigen. Kommt der scharfe Ost­wind, dann klingen diese Eiszapfen. Es ist ein gar wundersames Lied.

lieber die weiße Fläche ziehen sich lange blaue Schatten, ein leises Knistern und Knirschen klingt unter unferm Tritt.

Schüchtern äugt ein Reh aus der Schonung. Da, wo es die Aeste berührt, riefelt Schnee herab. Es tritt wieder zurück in den schützenden Wald. Nur seine zierliche Spur ist noch zu sehen.

Im weichen Schnee wanderst du fast lautlos wei­ter. Eine überwältigende Ruhe umfängt dich. Kein Käfersurren, kein Vogelgesang.

Aufatmend stehst du still. Die Sonne hat den Nebel besiegt. Welches Farbenspiel bietet sich deinen Augen dar! Wie hell glänzende Edelsteine leuchten die Schneekristalle in tausendfältiger Farbenpracht.

Wieder hat der Nebel die Sonne verschlungen. Eine weiche Dämmerung senkt sich über Wald und Feld. Himmel und Erde fließen ineinander über.

Unendlich dehnt sich die weiße Fläche..B.

Taten für Sonntag, 28 Dezember.

1908: großes Erdbeben in Unteritalien und Sizi­lien, Zerstörung der Städte Messina und Reggio.

Oer große Llmiausch.

Ein Dust von Tannenzweigen liegt noch in der Luft. Die weihnachtliche Ruhe wird noch aus- getoflet; aber schon eilen die Menschen mit ge° heimnisvollen kleinen Paketen über die Straße zu den Kaufhäusern.

Für jede Frau ist es bekanntlich ein Vergnügen, in laufen; ein noch größeres Vergnügen, etwas

Weihnachtsgeschäftes nicht, und deshalb sollte man von dieser Gelegenheit nur in dringenden Fällen Gebrauch machen. X.

Neuer Gießener Ehrendoktor.

Die veterinär-medizinische Fakultät der hessi­schen Landesuniversität ernannte den Geheimrat Professor Heinrich von Zügel in Qlturr» Hardt,den großen Meister der Tiermalerei, der durch seine hervorragenden Werke die Eigenart und das Seelenleben der Haustiere in harmoni- scher Gestaltung mit Landschaft, Licht und Luft zur künstlerisch vollendeten Darstellung brachte, den Gründer einer S->ule schaffensfreudiger Künstler, die auf neuen Wegen in der deutschen Tiermalerei eine führende Stellung errungen hat", ehren­halber zum Doktor der Veterinär­medizin.

Verhütet Weihnachtsbaumbrände!

Wenn in der Weihnachtszeit abends der Weihnachtsbaum brennt und die Weihnachtslieder erklingen, hört man häufiger als sonst von der Straße her Glockenzeichen oder Fanfarentöne: die Signale der Feuerwehr. 3n der Weihnachts­zeit 1929 wurde z. B. die Berliner Feuerwehr achtundzwanzigmal bei Christbaumbräirden zu Hilfe gerufen. Da die Weihnachtsbaumbrände nicht nur erhebliche Sachschäden verursachen, sondern Personen dabei gefährliche Brandwunden erlei­den können, ist es ratsam, sich nachfolgende Winke zur Vermeidung der Feuersgefahr zu merken:

Frische Weihnachtsbäume sind ziemlich schwer entzündlich; stehen sie längere Zeit in geheizten Zimmern, so trocknen sie rasch aus und können dann sehr leicht an den brennenden Weihnachts­kerzen Feuer fangen. Dieses vorzeitige Trocken­werden läßt sich bett)intern, intern man den Baum in ein mit Wasser gefülltes Gefäß stellt. Der Weihnachtsbaum ist standsicher aufzustellen. Am besten erreicht man dies, intern man die Spitze mit einem Bindfaden an zwei Stellen anbintet. Man soll den Baum niemals in die Rähe leicht brennbarer Gegenstände, wie Gardinen unb Vor­

hänge. stellen, da schon geringer Luftzug genügt, um diese an die brennenden Kerzen zu wehen und in Brand zu setzen. Eine weitere Gefahr besteht öarin, daß beim Anzünten und Auslöschen Per­sonen den Lichtern zu nahe kommen und dabei die Kleider in Brand geraten. Dies läßt sich da­durch vermeiden, daß man beim Anzünden mit den obersten Kerzen beginnt. Auch ist darauf zu achten, daß die Kerzen nicht unmittelbar unter Zweigen und Baumschmuck befestigt werden. Größte Auf­merksamkeit ist ebenso darauf zu richten, daß die Kerzen nicht zu weit herunterbrennen, sondern rechtzeitig gelöscht werden.

Ein in Brand geratener Daum steht im Ru in Flammen. 3m Entstehen bemerkte Brände können vielleicht von Anwesenden noch gelöscht werten, wenn geeignete Löschmittel, wie ein Eimer mit Wasser, oder eine wollene Decke, rasch zur Hand sind. Gelingt es nicht, das Feuer sofort zu lö­schen, dann ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren. Frauen sollten sich mit Rücksicht auf ihre leicht feuerfangende Kleidung an diesen Lösch­arbeiten nicht beteiligen.

Oie Abgabe von Feuerwerkskörpern.

Wegen des bevorstehenden Reujahrs sieht sich das Polizeiamt Gießen veranlaßt, auf die nachstehenden Bestimmungen über den Ver­kehr mit Feuerwerkskörpern hinzu­weisen:

Wer Feuerwerkskorper, Frösche, Schwärmer, Zündplättchen und dergleichen feilhalten will, muh beim Polizeiamt unter Angabe ter zu lagernden Gesamtmenge Anzeige erstatten.

3n Läden dürfen nicht mehr als 2,5 Kilo­gramm, im Hause außerdem nicht mehr als 10 Kilogramm vorrätig gehalten werden. Auf Rachweis eines besonderen Bedürfnisses kann ausnahmsweise eine Lagerung im Hause bis zu 15 Kilogramm zeitweilig gestattet werden. Dio Aufbewahrung muß in einem auf dem Dach­boden (Speicher) telegenen, mit feinem Schorn- steinrohr in Verbindung stehenden abgesonderten: Raume erfolgen, welcher beständig unter Ver­schluß gehalten und mit Licht nicht betreten wird.

Die Behälter müssen den Bestimmungen des § 6 Absatz 1 und 2 der Verordnung; den Ver­kehr mit Sprengstoffen betreffend, vorn 21. Ao- vember 1905 entsprechen und mit festgeschlossenem! Deckel versehen sein.

Die Abgabe von Feuerwerkskörpern an Per­sonen, von denen ein Mißbrauch derselben zu befürchten ist, insbesondere an Personen unter 16 Jahren, ist verboten. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Spielwaren, die ganz Heina Mengen von Sprengstoffen enthalten. Verboten ist jedoch die Abgabe der vielfach in Spielwaren- und Papiergeschäften als Spielwaren zum Ver­kauf gelangenden sogenannten Knallkorken, du deren Sprengstoffinhalt die für Spielwaren zu­lässige Menge überschreitet.

Oie Abführung der Bürgersteuer.

Das Reichsfinanzministerium teilt mit: Nach deck maßgebenden Bestimmungen hat der Arbeitgeber die Bürgersteuer bei Lohnempfängern'in zwei gleichen Raten bei der ersten auf den 10. Januar 1931 und 10. März 1931 folgenden Lohnzah­lung einzubehalten. Zur Erleichterung für die Ar-- beitnehmer hat der Reichsminister der Finanzen im Einvernehmen mit den Reichsratsausschüssen dio Arbeitsgeber ermächtigt, in den Fällen der Lohn­zahlung für Zeiträume von nicht mehr als einer Woche den Abzug jeder der beiden Bürgersteuer­raten auf die Lohnzahlungen in der Zeit vom 1 L bis2 4. Januar 1931 bzw. 11. bis 24. März 1931 zu vertellen. In den Fällen, in denen die Lohnzahlung wöchentlich am Freitag erfolgt, könnte, wenn von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, die eine Hälfte der Bürgersteuerrate bei der Lohn­zahlung am Freitag, dem 16. Januar, und die andere Hälfte am Freitag, dem 23. Januar, cinbehaltcn wer­den. Die einbehaltenen Beträge sind binnen einer Woche nach der letzten Lohnzahlung (in dem Bei­spiel bis zum 30. Januar) an die Gemeindekassq abzuführen.

Weihnachtsfeiern in den Kliniken.

Zur Weihnachtsfeier in der Klinik f ü f Ohren-, Nasen- und Halskranke ver­sammelten sich am Sonntagabend Patienten, Aerztg und das gesamte Personal. Unter dem Weihnachts­baum wurden gemeinsame Weihnachtslieder gesunq gen, und Pfarrer Müller hielt eine Ansprache. Oberschwester Martinius hatte mit Patienten, Kindern und Angestellten der Klinik ein Weihnachtsq märchen eingeübt, dessen Wiedergabe viel Freuds bereitete. Jedem Patienten und den Angestellten konnten kleine Weihnachtsgaben ausgehändigt wer­den. Der Direktor der Anstalt, Professor Dr. B r ü g* gewann, dankte in seiner Ansprache allen, btd zum Gelingen der Feier beigetragen hatten.

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Am Montagabend sand auch eine Weihnachts­feier in der chirurgischen Klinik ftatt Die Feier erhielt eine besondere Note durch dio Mitwirkung einiger Musikfreunde unserer Stadt» Frau Dr. Weyl (Gesang), Herr Schneider (Cello) und Fräulein F e 1 ch n e r (Klavier), die ihro Kunst in den Dienst der guten Sache gestellt hatten. Der Anstaltsgeistliche, Pfarrer Müller, zeichnete in feiner Ansprache die Weihnachtszeit als lebendige Zeit, als eine Zeit, da Licht und Leben die Herzen erheben soll. Für die schwerer Erkrankten wurde in den einzelnen Sälen der Christbaum angezündet und jedem Patienten und Angestellten mit Heber- reichung von Weihnachtsgeschenken eine besonder« Freude bereitet.

Auch die Llniversitätshautklinik ver­anstaltete am Dienstagabend eine Weih­nachtsfeier. Schwester Ruppertine hatte aus Patientinnen und Angestellten einen Mäd­chenchor zusammengestellt, der mit feinen Liedern viel Freute bereitete. Gedichtvorträge, ein Rei­genspiel und eine kleine Weihnachtsaufführung, von Kindern wiedergegeben, schufen den Kranken eine Stunde, in der alles Leid vergessen werdens konnte. Lehrer Klein, Gießen, hatte für alle Stücke die Klavierbegleitung übernommen. Rach einem gemeinsamen Liede hielten Pfarrer Mül­ler und Pfarrer Dr. Hemm es Weihnachts- ansprachen.

Gegen die Verlegung des Darmstädter pädagogischen Instituts.

Der Vorstand ter Ortsgruppe Gießen der Deutschen Staatspartei befaßte sich wie man uns berichtet in seiner Sitzung am 23. d. W., u. a. auch mit der beabsichtigten Verlegung des Darmstädter Pädagogi­schen Instituts und faßte nach eingehendes Besprechung folgende Entschließung:

Die Deutsche Staatspartei, Ortsgruppe Gie« Heu, hat mit Befremden von Der geplanten Der«