Ausgabe 
25.1.1930
 
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Nr. 21 Erstes Blatt

180. Jahrgang

Samstag, 25. Januar 1950

Eriche lnl läglich.ouher Sonntags und Feierlags.

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Die Illustrierte _ Gießener Familienblätter

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General-Anzeiger für Oberhessen

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Nachspiel zum Haag.

Nach der eiligen Rückkehr der deutschen Delegation aus dem Haag ist man in Berlin noch in dieser Woche daran gegangen, die parlamentarische Erledigung des Poungplans vorzuberei­ten. Der Reichspräsident hat die Berichte un­serer Delegationsführer entgegengenommen und ihnen für ihre Arbeit und ihre Haltung Dank und Anerkenmmg ausgesprochen. Mit vollem Recht, denn die Herren C u r t i u s und Moldenhauer, auf denen während der Konferenztage die schwerste Last ruhte, haben sich in einer durch das Ergebnis der ersten Haager Konferenz und die katastrophale Fi­nanzpolitik der Aera Hilferding wesentlich verschlech­terten Situation durch den Einsatz ihrer ganzen Per­sönlichkeit bemüht, das denkbar Mögliche für Deutsch­land herauszuholen. Und auch diejenigen, die in manchen taktischen Fragen, wie z. B. im Falle Schacht, eine andere Haltung gewünscht hätten und in einer Reihe von Punkten die getroffenen Abma­chungen für äufterft bedenklich halten, werden der deutschen Delegation dankbar zugestehen müssen, daß trotz dieser im ganzen ungünstigeren Lage doch dies­mal im Haag ein anderer, frischerer Wind wehte. Namentlich von dem neuen Reichsfinanzminister Moldenhauer ging diese robustere Tonart aus, die unsere Vorhandlungsgegner von vornherein nicht darüber im Zweifel liest, daß wir keineswegs blost zum Unterzeichnen nach dem Haag gekommen wa­ren. Der mutige Elan, mit dem der Rheinländer Moldenhauer mit großer Unbekümmertheit für die Sorgen seines britischen Kollegen Snowden die Verhandlungen führte, durste jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die deutsche Delegation sich in äußerst geschwächter Verteidigungsstellung befand. Sie hat diese zwar in der großen Linie zu halten vermocht, aber einzelne wichtige Stützpunkte sind doch verloren gegangen, und es fragt sich noch, pb die erzielten Verbesserungen geeignet sind, die Ein­bußen aufzuwiegen. Man wird dies erst übersehen können, wenn das gesamte Dokumentenmaterial der Oeffentlichkeit unterbreitet werden wird.

Das R e i ch s k a b i n e t t hat sich inzwischen ebenfalls mit dem Ergebnis der zweiten Haager Konferenz befaßt und es gebilligt. Letzteres überrascht. Man hätte sich wohl denken können, daß schon das Rcichskabinett von sich aus gewisse Vor­behalte machen würde, statt sich mit den getroffenen Abmachungen sofort restlos zu identifizieren und es nun dem Reichstag zu überlassen, an dem Gesetzes­werk Kritik zu üben. Es kann doch heute schon kei­nem Zweifel unterliegen, daß auch im Lager der bürgerlichen Regierungsparteien zahlreiche und ernste Bedenken gegen eine solche vom Reichs­kabinett anscheinend empfohlene bedingungslose Zu­stimmung zu den Haager Abkommen bestehen. Wir brauchen in diesem Zusammenhang nur an die S a n k t i o n s f r a g e zu erinnern, die uns noch kei­neswegs genügend geklärt und eindeutig interpre­tiert erscheint, oder an die von den Franzosen un­erträglich hingcschleppten Saarverhandlnn- g en, von deren Abschluß das Zentrum durch den Mund seines Parteiführers Kaas vor Beginn der Haager Konferenz feine Zustimmung zum Poung- plan abhängig gemacht hat. Wir dürfen wohl mit Recht erwarten, daß die bürgerlichen Regierungs­parteien, namentlich Zentrum und Deutsche Volks- Partei, bei der Behandlung der Pounggesctze von ihrer Pflicht zur Kritik ausgiebig Gebrauch machen werden und cs nun nicht aus Angst vor parlamen­tarischen Schwierigkeiten und möglichen innerpoliti- schcn Verwicklungen unterlassen, das im Haag Er­reichte an dem zu messen, was sie vor der zweiten Haager Konferenz als Ziel der Verhandlungen auf- gestellt hatten.

Wir wissen alle, daß es für uns im Haag bei den gegebenen Machtverhältnissen und in der Situa­tion, in die uns die phantastische Unfähigkeit des verflossenen Reichssinanzministcrs hineinmanövriert hat nicht darum gehen konnte, auch an sich noch so berechtigte Forderungen 'durchzusetzen. Um Forderungen ging es ja leider nach der ersten Haa­ger Konferenz, die uns die Verfälschung des Pariser Sachverständigenplans brachte, eigentlich überhaupt nicht mehr, sondern lediglich noch darum, tue Arbeit der Ausschüsse in einem uns günstigen Sinne in das Houngabkommen, fon sog.Neuen Plan" hinein­zuverarbeiten und für die Auslegung und praktische Ingangsetzung diesesNeuen Plans" günstige Ab­machungen zu treffen. Aber eben diese Abmachungen bedürfen im Zusammenhang mit dem Poungplan selber noch einer sehr sorgfältigen und eingehenden Prüfung, bevor die deutsche Volksvert^tung sich zu einer endgültigen Stellungnahme dafür oder da­wider wird entschließen können. Wir würden es deshalb für nicht unbedenklich halten, wenn nun die Reichsregierung, wie es nach den letzten amt­lichen Verlautbarungen vielleicht den Anschein haben könnte, mit der Hetzpeitsche hinter den gesetzgebenden Körperschaften, Reichsrat und Reichstag, stände, um von ihnen eine überstürzte parlamentarische Erledi­gung der Pounggesetze zu erreichen. Wir haben zwar ein gewisses Verständnis dafür, daß die Reichs­regierung bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Ent­scheidung über das Poungabkommen herbeigeführt wissen möchte, schon um der Pariser Regierung von vornherein jeden Vorwand für eine Verschleppung der zum 30. Juni zugesagten G e s a m t r ä u m u n g zu nehmen. Aber die finanziellen Lasten, die uns der Poungplan zumutet, sind doch mögen sie uns auch gegenüber dem Dawesplan für den Augen­blick wenigstens eine nicht unwesentliche Erleichte­rung bringen immer noch so schwer, dazu noch mit schwerwiegenden politischen Hypotheken, wie der Sanktionsformel, befrachtet, daß die Aussicht auf eine vorzeitige Räumung der dritten Zone allein für die Entscheidung des Reichstags unmöglich maß­gebend sein kann, zumal das Schicksal des Saar­gebiets, ohne dessen Rückkehr zum Reich die

Zündholzmonopol und Kassenlage des Reiches.

Reichsfinanzminister Moldenhauer berichtet im Haushaltsausschuß. Jm Augenblick keine Schwierigkeiten. Doch auch bei Annahme des ssoungplanes bleibt die Finanz­lage des Reiches äußerst angespannt.

Berlin, 24. Ian. (V.D.Z.) 3m Haushalts- ausschuß des Reichstages begann heute die Beratung des Zündwarenrnonopolge- festes.

ReiSSfinanzminister Dr. Mldknhauer begründete den Gesetzentwurf und gab dabei eine allgemeine Uebersicht über die Kassenlage des Reiches. Er führte aus: Mit Hilfe des Ende De­zember von den Banken gegebenen Heber = brückungskredits in Höhe von 350 Millio­nen Mark ist es gelungen, den Ultimo Dezem­ber ohne weitere Schwierigkeiten zu überwinden. Der Betriebskredit der Reichsbank konnte ain 31. Dezember 1929, wie es im Bankgesetz vorgesehen ist, restlos abgedeckt werden. In­zwischen ist durch die im Januar fälligen Steuer­einzahlungen eine Verbesserung der Kassenlage in dem Maße eingetreten, daß i m Augenblick Schwierigkeiten nicht b e - ste h e n. Am 31. Januar wäre ein Bankenkredit in Höhe von 200 Millionen Mark zur Rückzahlung fällig; inzwischen ist aber dieser Kredit auf etwa 6 bis 9 Monate verlängert worden. Somit ist für die Monate 3anuar bis März mit folgenden Ueberschüssen ober Fehlbeträgen zu rechnen:

Für Januar: Ueberschuß von 117 Mill. Mk., für Februar: Fehlbetrag von 117 Mill. Mk., für März: Fehlbetrag von 140 Mill. Mark.

Die Monate Januar und Februar werden sich also ungefähr ausgleichen; Ende März wird ein Fehlbetrag von etwa 140 bis 150 Mil­lionen vorhanden sein. Zur Deckung dieses Fehl­betrages werden rund 5 5 bis 60 Millionen Mark aus der Abrechnung mit dem Generalagen­ten bzw. mit der Reichsbahn nach Inkrast 1 re - t c n des Poungplanes verfügbar werden, die jetzt infolge der nachträglichen Zahlung des Reichs­bahnanteils an der Dawesannuität vom General­agenten noch zurückbehalten werden. 2 0 Millio­nen werden aus dem Verkauf von Effekten flüssig gemacht werden können, lieber die Deckung des dann noch verbleibenden Fehlbetrages sind Ver­handlungen eingeleitet worden, von denen ich hoffe, daß sie zu dem gewünschten Erfolge führen werden.

hält die in den letzten INonalen beobachtete Steuerdepression noch länger an und verschärft sich die ungünstige Lage des Arbeitsmarktes noch über das erwartete Maß hinaus, dann können diese beiden Punkte eine Verschlechterung der Kassenlage um etwa 100 bis 120 Millionen Reichsmark herbeiführen. Ob mit einer solchen Verschlechterung aber tatsächlich gerechnet wer­den muß, wird sich kaum vor Mitte Februar übersehen lassen.

Nach den für das erste Halbjahr des Rech­nungsjahres 1930 ausgestellten Kassenplänen er­geben sich folgende Tieberschüsse oder Fehlbeträge: für erstes Vierteljahr 1930: Fehlbetrag von 273 Millionen; für zweites Vierteljahr: Lieberschuh von 96 Millionen. Dieser Betrag erhöht sich

durch die erste Rate der Kreuger-Anleihe um 195 Millionen, durch die Aenderung der Recoverh - *21 c t - Verfahrens (Freiwerden eines jetzt in Devisen gebildeten Reservefonds) um 14 Millionen. 3m zweiten Vierteljahr wird also kassenmähig ein Lieberschuh von 3 0 5 Millionen vorhanden sein, mit dem der Fehl­betrag des ersten Vierteljahres abgedeckt und Kredite in Höhe von rund 40 Millionen zurück­gezahlt werden können.

3n den veranschlagten Ausgaben für die Mo­nate April bis September sind hierbei monatlich je 50 Millionen Reichsmark zur Abdeckung des von den Danken gegebenen Lieber- brückungskredits von 350 Millionen ent­halten, so dah dieser Kredit Ende September mit 300 Millionen abgedeckt sein wird. Der Mi­nister verwies darauf, dah vorstehende Rech­nungslegung auf der Annahme des Voungplans beruhe. Die Rechnung beweise jedoch eindeutig, dah trotz Annahme des Voungplans die Kassenlage des Reiches nach wie vor äußer st angespannt bleibe. Er sehe zur Lieberwindung des Tlltimos 3uni mit seinem Fehlbetrag von 273 Millionen keinen Weg, wenn die Kreuger-Anleihe nicht zustande komme.

Dr. Hans Kraemer

gab zunächst die Erklärung ab, dah er lediglich als Vorsitzender des Wirtschafts­politischen Ausschusses des Reichs­wirtschaftsrates den Auftrag bekommen habe, die Verhältnisse der deutschen Zünd- Holzindustrie zu untersuchen. Lediglich in dieser Eigenschaft sei er später Vorsitzender des Aufsichtsrats des Syndikats geworden. Auch ge­höre er keineswegs dem AufsichtZrat des Schwe­dentrustes an. Der Schwedentrust werde heute auf 2,6 Milliarden Mark geschäht. Gegen ihn sei ein Kampf unmöglich. Der Schweden­trust habe nahezu 75 Prozent der deut­schen Zündholzfabriken aufgekauft, doch sei mit ihm, der sich durch weitere Ankäufe leicht ein Privat Monopol verschafft haben könnte, die Verständigung erzielt, dah sein Anteil auf 65 Prozent und sein Abstimmungsverhältnis innerhalb des Syndikats auf 50 Prozent festgelegt wurde. Diese Verständigung sei auf Wunsch der Schweden und der Deutschen durch das Sperrgesetz sanktioniert worden. Die Auffassung, dah durch eine Verteuerung die Aermsten der Armen getroffen werden, sei gänz­lich abwegig. Zu 75 Prozent werden Zündhölzer von den Rauchern, die heute allein 32 Milliarden Zigaretten im 3ahre konsumierten, verbraucht. 30 Prozent des gesamten Konsums entfielen auf russische Zündhölzer, die zu Dumpingpreisen eingeführt werden. Für das Monopol hätten sich nicht nur die Schweden, sondern auch die deutschen Zünd­holzfabrikanten mit alleiniger Ausnahme der unerlaubt Fabrizierenden eingesetzt.

Räumung ja nur eine halbe Maßnahme bleibt und uns keineswegs die wirtschaftliche Ellenbogenfrei­heit bringt, die für die Durchführung des Aoung- plans auch nach dem Urteil der Sachverständigen Voraussetzung ist, heute noch völlig im Dunkeln liegt.

Wir sehen auch nicht ein, weshalb der deutsche Reichstag mit der Ratifizierung des Poungabkom- tnens absolut vorangehen muß. Wir gönnen in die­sem Falle dem französischen Parlament neidlos den Vortritt. Denn Deutschland ist ja auch heute noch der Gebende und das Interesse Frankreichs an der baldigen Mobilisierung der ersten deutschen Zah­lungsrate dürste unser Interesse an der Räumung zumindest aufwiegen. Schon aus taktischen Gründen würden wir es für verfehlt halten, wenn es gelänge, uns bei der Ratifizierung des Poungabkommens in die Vorhand zu spielen. Wir können mit Ruhe ab- warten, wie die Pariser Deputiertenkammer sich zu dem Haager Ergebnis stellt und haben vielleicht allen Grund, die Erläuterungen und Auslegungen, die das Kabinett Tardieu den im Haag getroffenen Vereinbarungen in der Kammer geben werden, für unsere eigene Stellungnahme nutzbringend zu ver­werten. Also nur keine übertriebene Eile, sondern sorgfältige Prüfung und bedachtes Abwägen der Vor- und Nachteile, bevor wir zu einem bindenden Entschluß kommen!

Besondere Beachtung verdient unseres Erachtens in den kommenden (Erörterungen die Sanktions­formel, auf die man sich im Haag geeinigt hat. Und zwar deshalb, weil es Herrn Tardieu ge­lang, hier ein Rudiment aus der Zeit krassester Ge­waltpolitik in die angeblich neue Aera der Ver­söhnung und der Gesamtliquidation des Krieges hin­überzuretten. Noch bedenklicher erscheint uns d i e unklare Formulierung des Vertrags­textes, die später von ähnlich spitzfindigen Advo­katen wie Poincars und Frankreich hat gegebe­nenfalls stets über geschickte Anwälte seiner Sache verfügt in einer Weise ausgelegt werden könnte, die, wie wir nach den mit Poincare gemachten Er­fahrungen fürchten müssen, für uns sehr peinliche lleberrafdjungen zeitigen müßte. Der französische Ministerpräsident verlangte im Haager Schlußproto- koll die ausdrückliche Feststellung des Sanktions­

rechts Frankreichs, Deutschland die Außerkraftsetzung des berüchtigten Artikels 430 des Versailler Ver­trags, der den Gläubigern das Recht auf Sanktionen einräumt, wenn die Neparationskommission eine deutsche Verfehlung festgestellt hat. Da mit der In­gangsetzung des Poungplans und der Einrichtung der Internationalen Zahlungsbank die Reparations­kommission eo ipso verschwindet, so konnte der Ar­tikel 430 in dieser Form wenigstens nicht länger aufrechterhalten werden. So heißt es also auch in der Formel, auf die man sich schließlich im Haag geeinigt hat, ausdrücklich, daßunter dem Regime des neuen Plans die Befugnisse der Gläubigermächte sich nach den Bestimmungen des Planes begrenzen", mit andern Worten, für Sanktionen im Sinne des Ar­tikels 430 ist im Poungplan kein Raum. Aber Frank­reich stellt ebenso ausdrücklich fest und Deutschland gesteht mit Bedauern zu, daß im Falle der Inter­nationale Gerichtshof im Haag feststellt, daß Hand­lungen der deutschen Regierung ihren Willen be­weisen, den neuen Plan zu zerstören, der oder die Gläubiger ihre volle Handlungsfrei­heit wiedergewinnen. Unter dieserHandlungsfrei­heit" versteht Frankreich das Recht auf Repressalien gegen Deutschland im Rahmen des geltenden Völker­rechts unter Beachtung der Bestimmungen des Lo- carnooertrags, des Kelloggpaktes und der Völker­bundsakte. Das ist dercas extreme", deräußerste Fall", dem die deutsche Delegation unter Vorbehalt zwar, aber doch zugestimmt hat.

Gewiß ist es sehr unwahrscheinlich, daß unter den gegebenen Machtverhältnissen eine deutsche Regie­rung sich offen von dem Poungplan lossagen wird, ihnzerreißt"; sicherlich bedeutet auch die Einschal­tung des Internationalen Gerichtshofs im Haag ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsventil. Aber dem steht gegenüber ein so kautschukartiger Begriff wie Handlungen, die Deutschlands Willen beweisen, den Plan zu zerstören", ein Begriff, der in feiner Dehnbarkeit französischen Sanktionsforderungen Tür und Tor öffnet. Wie leicht man einenbösen Willen" des Schuldners aus irgendwelchen Maßnahmen ober Unterlassungen konstruieren kann, haben wir doch im Lause einer zehnjährigen Geschichte des Ver­sailler Vertrages wahrhaft zur Genüge erfahren. Wie leicht könnte man zum Beispiel eine Finanz-

Ser Kampf um das Zündholzmonspol.

Tic Begünstigung der Hanfum-Genossen- schäften bleibt.

Berlin. 24. 3an. (Priv.-Tel.) Das Zünd- holzrnonopolgeseh bildete heute im Reichstag den Gegenstand langwieriger interfraktioneller Ver­handlungen zwischen den Sachbearbeitern der Regierungsparteien und dem Reichsfinanzmini­sterium. 3n der achten Abendstunde wurde die Besprechung beendet. Eine Einigung ist darüber erzielt worden, daß in der Frage der Q u a l i - t ä t der Zündhölzer die Regierung Bestim­mungen erlassen soll, und daß der in der Vor­lage festgesetzte Höch st preis als Rormal- preis gelten soll. 3n der Frage der Dor­zugsbestimmun gen für die Produk­tion der Konsumgenossenschaften wurde festgestellt, daß eine B e s e i t i g u n g die­ser Ausnahmebestimmungen nicht möglich sei angesichts der Rotwendigkeit, die Kreuger-An­leihe zu erhalten und aus diesem Grunde die rechtzeitige Verabschiedung des Ge­setzes nicht durch neue Verhandlungen mit dem Schweden-Trust zu gefährden, die bei einer Strei­chung der Vorzugsbestimmungen unvermeidlich sein würden.

Die Ausstellung des Reichsetats.

Auf der Suche nach neuen Steuern.

Berlin, 24. Jan. (Priv.-Tel.) Reichsfinanz­minister Prof. Dr. Ri o l d e n h a u e r ist, wie wir erfahren, damit beschäftigt, den neuen Haus­haltsplan fertigzustellen, der bereits in der kom­menden Woche der geplanten Besprechung mit den Länderfinanz Mini st ern unterbreitet werden soll. Im Hinblick auf die ernste Finanzlage des Reiches hat sich der Reichsfinanzminister ent­schlossen, die Etatsvoranschläge noch ein­mal zusammenzu st reichen, um auf jeden Fall die Balancierung des Etats zu ermög­lichen. Da der neue Etat über durch das gewaltige Defizit der vergangenen Jahre belastet ist, werden die bis jetzt geplanten Steuererhöhungen doch nicht reichen, so daß man sich bereits damit beschäftigt, die Erhöhung anderer Steuern zu untersuchen. In gewissen politischen Kreisen trägt man sich dabei mit der Absicht, ent­gegen den ursprünglichen Plänen, die Umsatz- steuer, die jetzt ) v. H. beträgt, um ein Viertel v. H. , auf insgesamt 1 v. H. zu erhöhen. Es scheint, daß auch die Deutsche Volkspartei die­sen Plänen zustimmt. Darüber hinaus wird auch er­wogen, die Alkoholsteuer auf noch andere Arten von Alkohol auszudehnen, wobei man u. a. an eine höhere Besteuerung der Süd­weine denkt. Eine Gesamterhöhung des Brannt­weinmonopols soll dagegen nicht in Betracht kom­men. Der Reichsfinanzminister wirb über diese Er-

politik im Stile Hilferbings als Sabotage bes Poungplans auslegen, weil sie Deutschlands Steuer­kraft untergrabe und dadurch die Reparationsleistun­gen unmöglich mache. Es wäre gewiß nicht leicht, den Beweis zu erbringen, daß nichtböser Wille" vorläge. Aber schon vor dem Beweis des Gegen­teils würde die bloße Klageerhebung Frankreichs vor dem Internationalen Gerichtshof vollauf genügen, Deutschlands Kredit ernstlich zu gefährden und der deutschen Wirtschaft schweren Schaben zuzufügen. Mit Bitterkeit erinnern wir uns ber pathetischen Worte Brianbs vor bem VölkerbunbWeg mit ben Kanonen!", wenn wir nun erleben müssen, baß am Enbe bes Weges, ber von Locarno zum Poungplan führte, wiederum die französischen Ba­jonette als Sicherheitsgenbarm aufgepflanzt wer­den. Wir vermögen nicht den offiziellen Optimismus zu teilen, der mit ben ber Wilhelmstraße nahestehen­den Kreisen die Sanktionsformel als einen bloßen Schönheitsfehler" ansieht. Gewiß, die un­glückselige Agitation bes Hugenbergschen Volksbegeh­rens hat bem französischen Ministerpräsidenten un­gewollt Schlagworte an die Hand gegeben, von denen Herr Tardieu zur Begründung ferner Sank- tionsforberung im Haag ausgiebig Gebrauch machte, aber das entbindet unseres Erachtens weder Reichs­regierung noch Reichstag von ber Pflicht, zumin­dest auf eine klare und einbeutige For­mulierung biefesäußersten Falles" zu bringen, die jebe willkürliche Auslegung unb Konstruktion bes bösen Willens" in Zukunft unmöglich mgcht. Währenb bas Interesse ber öffentlichen Meinung in ben ©läubigerlänbern mit ber gleichen Eile, mit ber sich bie Minister vom Haag nach Lonbon zur Flottenkonferenz begaben, über bie Haager Konfe­renz zur Tagesordnung überging unb sich ben großen weltpolitischen Problemen ber Seeabrüstung zuwanbte, hat Deutschlanb an dem Ergebnis dieser Haager Konoferenz noch merklich zu schlucken. Volk und Parteien werben in ben fommenben inner- politischen Kämpfen um ben Poungplan, in benen das eben skizzierte Sanktionsproblem eine wichtige Rolle spielen bürste, schärfste Konzentration und volle Neroenkraft brauchen, um zu einem Entschluß zu kommen, ber in eine bessere Zukunft weist.