Ausgabe 
24.12.1930
 
Einzelbild herunterladen

Reichsparleilag der Dolksrechtpartei in Stuttgart

Die Do.kSrechtpartci HUlt ihren Reichspartei­tag in Stuttgart ab. Der württembergikche Lanb- tagLalgeordnete Oberftubtcnöir flor Baufer sprach über ,Ausgaben und Ziele deS Volksrecht- kampseS'. AlS Hauptaufgabe der Volksrebtpariei bezeichnete er den Kamps für Recht und Frei­heit Int Innern und nach außen. für die Wic- derherftellung der rechtlichen und sittlichen Grund­lagen von Staat und Wirtschaft die Verteidigung der LebenSrechte deS deutschen Volles gegenüber der Bedrückung durch die Reparations asten gegen die der Kampf in erster Linie auch von der Entschuldung- üge auS geführt werden muß gegen den Mißbrauch der Parteigrwalt. gegen die Beherrschung des Staates durch daS Groß­kapital und die Hochfinanz und gegen die über­mäßige Dureaulratisierung. Do ksrecht, DolkSge- meinschaft, Dienst am Volk hat die VRP. aus ihre Fahne geschrieben. An diesen Dortrag, sowie an die Referate deS preußischen Landtagsabge­ordneten Pohl und deS fächs.schen Geschäftsfüh­rers 3acobi über die Stellung der Partei und über Fragen der Propaganda schloß sich eine leb- haste Aussprache an. Zum Programm der Reichs- regicrung steht die Dolksrechtpartci aus dem Standpunkt, daß die Staats- und Wirtschafts­krise nur auf dem Wege energischer und durch- greisender Reformen behoben werden kann, wäh­rend umstürzlcr.sche Gewol.maßnahmen die surcht- bare Rotlage unseres Dolkes nur verschlimmern würden. Zur wirksamen Durchsührung des Preis­abbaues scrdert die Dolksrechtpartei staatliche Maßnahmen gegen die Preisdiktatur der Kar­telle. Als Doraussetzung für die Behebung der Kapitalflucht fordert sie die Wiederherstellung des Dertrauens durch Wiedergutmachung des älnrechtS der Jwslattons- und Au wertungspo.i- tit war zur Stärkung der Kaufkraft und zur Min- derung der Arbeils osigkcit beitragen würde. 3n einer Entschließung wurden die Kampfziele der Dolksrechtpartei zusammengefaßt.

Aus Der Provmzialbouptstavi

Gießen, den 24. Dezember 1930.

Weihnachten.

Kann man sich Weihnachten denken ohne den Christbaum? älnb doch feierten unsere Dorsahren Weihnachten ohne die grüne, leuch­tende Tanne. Sie kannten den Christbaum nicht als schönsten Schmuck des Weihnach'.sfestes. Wir hören mit Staunen, wie der Christbaum zuerst im 17. Jahrhundert austaucht und von Straßburg her seinen Siegeszug hält durchs deutsche Land. Seltsam, der Brauch sieht uralt aus; so tief schöpft diese herrliche Weihnachtssitte aus dem Leben und Demut unseres Dolkes. Der Wald tut sich vor uns auf: seine Einsamkeit, seine Stille; schweigende Andacht erfüllt uns. Aus dem deutschen Walde kommt uns ein Grüßen und ein Rauschen, sehen wir den Christbaum an. 3mmer grün ist der Baum. Seine Radeln ver­welken nicht; sie reden samt den Lichtem vom Leben, das aus der stillen Ewigkeit Gottes her- eingekommen in diese arme dunkle Welt.

11ns ist's, wenn wir den Christbaum an- schauen, als stünden vor uns deutsche Mannen und Frauen und Kinder aus jenen Zeiten, da ton fember der liebe Krist, di: Botschaft vom hehren Gottessohn aus Galiläa zu unserem Dolk kam: die gute Mär, von der ein Luther sagt, daß er davon fingen und sagen will. Richt irgendeine Weisheit ist's, die die christlichen Boten der staunenden Welt verkünden: nicht eine Weisheit von Athen oder Rom oder Alexan­dria her, sondern Kunde von den Taten Gottes, in aller Schlichtheit, Einfachheit und darum in gewaltiger Größe sich bar allen Menschen. So steht der heilige Christ auch heute vor unserem Dolk: nicht als ein Weiser, nicht als Lehrer und Aufklärer, nicht als eine 3dee, sondern als das Wunder Gottes, als der, der da heißt:Wunder­bar, Kraft, Held, Cwigvater, Friedefürst." So predigt ihn auch die Kirche. 11 nb das mit Recht Auch wir Heutige erkennen, je tiefer wir das Rätsel der Welt erfühlen, je mehr wir uns mit aller Wissenschaft und Technik nach den furchtbaren Verlusten des Krieges, nach den Zusammenbrüchen unseres Menschen- wesens vor Abgründen der Welt sehen: Gott wohnt in einem Licht, da niemand zukommen kann. Das ist Gottes Größe, daß wir ihn nicht errechnen und ergrüben können, sondern daß er sich uns schenken und offenbaren muß von obenher. 3n diesem Christus leuchtet das Licht der Ewigkeit auf in den Dunkelheiten der Zeiten, in den Rätseln des Lebens. Wir fingen und sagen mit Luther:Den aller Welt­kreis nie beschloß, der lieget in Mariecn Schoß. Er ist ein Kindlein worden klein, das alle Ding erhält allein." An solchem Bekenntnis wird man mit tiefer Freude und Bewegung immer wieder gewahr, wie unser deutsches Dolk, wenn es aus eigenstem Wesen lebt und sich nicht von Fremden abdrängen läßt, das Geheimnis der Weihnacht, das Wunder der heiligen Rächt als Geheimnis, als Wunder erfaßt und im Geheimnis die Tiefen des Lebens und der Gottheit ahnt. Eine duf­tende Blüte von einer seltsam zarten 3nnigleit und Heimlichkeit ist die deutsche Weihnachts­dichtung. Diese Blumen sind nicht gewachsen in den Wüsten modernen Sichisolierens vom Doll, eines lebenssremden Sichgenügens und Philoso­phierens, sondern gewachsen aus dem Schoß un­seres Dolles, aus dem Dolksleben selbst, das genährt ist von den Kräften des Evangeliums.

So stehen auch wir heute mit unseren Dükern, mit unserem Dolk unter dem Christbaum und freuen uns der Botschaft der Engel:-Euch ist heute der Heiland geboren." Das ist Botschaft, wie wir sie brauchen in unserer Zeit, einer Zeit voll wirtschaftlichem Kamps und wirtschaftlicher Rot, voll seelischer Bedrückung und Zerrissen­heit. 3n die er Botschaft liegt Heil und, Hei­lung für unsere Seele, Hosfnung und Gewalt über das Leben, liegt die Kraft zu jener Lin­digkeit, die allen Menschen kund werden soll an der heiligen Weihnacht. Wir wollen am Heiligen Abend der Rot um uns her tätig und hilfreich gedenken und miteinander tragm, und uns die Hände reichen als eine große Familie. Geschwister am Tisch des himmlischen Dakers, der seine Hände segnend aus. re tet über seine Kinder. Wo die Liebe des himmlischen Kindes die Her­zen erfüllt, da wird Friede auf Erden und den Menschen e n Wohlgefallen. Es bauen sich Drücken des Verstehens hinüber und herüber. Balsam ist da für die Wunden. Es wächst die deutsche Dolksgemeinschaft, nach der unser Herz so bren­nend verlangt, ohne finden zu können. Vergessen wir es nicht: der Friede, den wir in unserem Dolk suchen, wird uns erst werden, wenn aus

Oie Bürgersteuer in Gießen.

3m Anschluß an btc Bekanntmachung in unserer heutigen Ausgabe wird unS von der Stadt­verwaltung folgendes geschrieben:

Gießen ist eine der ersten Städte, die die Erhe­bung der Bürg er st euer ab 1 930 beschlossen hot. Hierzu bestand eine gesetzliche Derpslichtung insofern, als für 1930 eine geringe Erhöhung der Realsteuersätze (Grundsteuer von 25 auf 27 Pf.) nach dem 1. 'August 1930 durch den Stadtrat be- fchloffen worden ist. Hier seien nun zu den Be­stimmungen über die Bürgersteuer folgende Erläu­terungen gegeben:

wer ist iceuerpflichlig?

Steuerpflichtig sind für 1930 alle im Gemeinde­bezirk der Stadt Gießen wohnhaften natürlichen Personen, die am 10. Oktober 1930 (Stichtag) 20 Jahre alt sind. Haben Personen am Stichtag in mehreren Gemeinden ihren Wohnsitz gehabt, dann sind sie in jeder dieser Gemeinden steuerpflichtig, wenn jede dieser Gemeinden Oie Bürgersteuer er­hebt. Für 1930 sind auch steuerpflichtig Personen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt wor­den sind (Studenten, Haustöchter usw.). Wer nach dem 10. Oktober 1930 in Gießen zuzieht, ist für 1930 hier nicht bürgersteuerpflichtig.

wer ist von der Bürgersteuer befreit?

1. Personen, die am Stichtag vom Wahlrecht ausgeschlossen (entmündigte, in Pflegschaft befindliche. Per onen mit Ehrverlust, oder unter vorläufiger Dormundschaft stehende), oder rechtlich am Wahlrecht behindert find (Geistes.ranke in Anstalten, Straf- und Untersuchungsgefangene, Schuyhästlinge) oder deren Wahlrecht am Stichtage ruht (Wehr- machtsangehör.ge).

2. Empfänger von Arbeitslosen- oder Krisen- unt.rstützung,

3. Empfänger von öffentlicher Fürsorge (lau­fende Unterstützung der allgemeinen Für­sorge, Klein- und Sozia.rentnersürsorge, Zu- sahunkerstühung der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterblieöenensürsorge),

4. Empfänger von Sozialrenten, sofern ihr jährliches Gesamteinkommen 930 Mark nicht übersteigt,

-.Empfänger von Zusatzrenten nach den Be­stimmungen des Re.chsv^r orgungsgesehes, für die unter 2. bis 5. Genannten, soweit am Fälligkeitstage (10. 3anuar 1931 und 10. März 1931) diese Voraussetzungen vorliegen. 3st dies nur an einem der beiden Fälligkeitstage der Fall, dann gilt die Befreiung nur für die zu diesem Termin fällige Rate.

wie hoch find die Mindestfähe der Bürgetffeuer?

Die Höhe wird von den Ländern Irajt eigenen Rechts bestimmt (Landessatz). F^r Hessen ist die Festsetzung in der Höhe der in der Ver­ordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 26. 3ult 1930 vorgesehenen Mindestsätze erfolgt. Diese Eclragen für Personen mit einem 3ahres- einkommen

bis 8 000 RM. = 6 RM.

von 8 000 bis 25 000 RM. = 12 25 000 50 000 = 50

50 000 100 000 = 100

100 000 200 000 = 200

200 000 500 000 = 500

über 500 000 = 1000

Als Einkommen gilt das Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes für den Steuer­abschnitt. der dem Stichtag unmittelbar vorangeht.

Jür wen ermäßigt sich die Bürgersteuer?

1. Für cinfommenfteucrfreie P:r onen auf die Hälfte des Satzes, der bei Einkommen bis zu 8000 Mark gilt.

2. Für die Ehefrau bei nicht dauernder Tren­nung vom Ehegatten auf die Hälste des vom Ehemann zu entrichtenden Bettags; hierbei bestimmt sich der für den Ehemann geltende Sah nach dem 3ahreseincommen, das die Ehe­gatten zusammen haben, die (S 'ega-t en haften als Gesamtschuldner für das Ci einhalbfache des auf den Ehemann entfallenden Steuer­betrags.

3. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen sich unter der einlommcnfteuerfreien Grenze (unter 1200Mark jährlich) bewegt (weibliche Haus­angestellte, Gewerbegehil.en, Knechte usw.) ist die Bürgersteuerpflicht mit der Zahlung der ersten Rate (3 Mark) und Einsendung des Kontrollabschnit s 2 mit dem Vermerk »keine Lohnsteuerabzüge" an die Stadtkasse abge­golten.

wann ist die Bürgersteuer fällig?

Für das Rechnungsjahr 1930 wird die Dürger- fteucr je zur Hälfte am 10. 3anuar und am 10. März 1931 fällig.

3nsoweit die Erhebung durch Lohn- ober Ge­haltsabzug erfolgt, hat der Arbeitgeber die Dür- gerfteuerraten bei der ersten nach dem Fällig­keitstag erfolgenden Lohn- ober Gehaltszahlung einzubehalten und binnen einer Woche mit dem zugehörigen Abschnitt der Steuerkarie an die etablfaßc Gießen abzuführen.

wie erfolgt die Veranlagung, Erhebung und Anforderung?

Bei der Veranlagung und Erhebung der Bür- geratener sind vier Personsngruppen zu unter­scheiden:

1. Steuerpflichtige, denen eine Steuerkarte aus­gestellt ist: Die Erhebung erfolgt durch Lohn­oder Gehaltsabzug. Die Anforderung gilt mit der Aushändigung der Stcuerkarte als betoirft.

2. Steuerpflichtige, die keine Steuerkarte er­halten, die jedoch durch das Finanzamt zur Ein­kommensteuer veranlagt werden: Sie Haven nach Veranlagung durch das zuständige Finanzamt auf Grund besonders erfolgender Anforderung die Steuer an die Finanz kasse Gießen abzuführen.

3. Steuerpflichtige, denen zwar eine Steuerkarie ausgefertigt ist, deren Jahreseinkommen jedoch den Betrag von 8000 Mk. übersteigt, und die dieserhalb neben dem Steuerabzug vom Arbeits­lohn noch vom Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt werden: Für das Einkommen bis 8300 Mark erfolgt die Erhebung durch Lohn- oder Gehaltsabzug, wobei die Anforderung der Steuer mit Zustellung der Steuerkarte als bewirkt gilt; für den überschießenden Dttrag nach Veranlagung durch das Finanzamt auf Grund besonders er­folgender Anforderung durch Zahlung an die Finanzkasse Gießen.

4. Alle übrigen Steuerpflichtigen: 3hnen wird die Steuer auf Grund besonderer Bekanntmachung demnächst angeforbert

welche Rechtsmittel sind gegeben?

Gegen die erstmalige Heranziehung zur Bürger­steuer und gegen einen Entscheid, durch den über einen Crstattungsanspruch entschieden wird, steht dem Pflichtigen das Recht des Einspruchs zu. Der Einspruch ist zu erheben:

1. in den Fällen, in denen die Steuer durch die Stadlkasse bzw. den Arbeitgeber eingezogen wird, beim Oberbürgermeister,

2. in den übrigen Fällen beim Finanzamt Gießen.

Richtet sich dpr Einspruch gegen eine Willens­kundgebung des Oberbürgermeisters, so hat dieser, soweit et dem Einspruch nicht abhilft, denselben an das Finanzamt abzugeben, das über ihn ent­scheidet.

Gegen die CinspruchSentscheidung des Finanz­amts steht dem Steuerpflichtigen die Berufung zu; über sie entscheidet das Finanzgericht.

Gegen die Berufungsentscheidung des Finanz­gerichts ist die Rechtsbeschwerde an den Reichs- finanzhvs zulässig.

Don wann ab und wo Einsprüche geltend ge­macht werden können, wird demnächst noch ver­öffentlicht.

Beispiele:

1. Verheirateter Steuerpflichtiger (Angestellter), der von seiner Ehefrau nicht dauernd getrennt lebt, mit einem Jahreseinkommen von 10 000 RM. Es find vom Finanzamt anzufordern:

Bürgersteuer bei einem Jahreseinkommen von 10 000 RM.

für den Ehemann 12 RM.

für die Ehefrau 6

Zusammen 18 RM.

Ab die auf der Steuerkarte für den Ehemann und seine Frau bereits an­geforderte Bürgersteuer für Jahres einkommen bis zu 8000 RM., mithin für den Ehemann 6 RM.

für die Ehefrau 3 9

Vom Finanzamt also noch anzufordern 9 RM.

2. Verwitweter Steuerpflichtiger (Geschäftsmann), der mit einer ledigen Tochter (über 20 Jahre) den Haushalt teilt, mit einem Jahreseinkommen von 10 000 RM.; die Tochter hat kein eigenes Einkommen.

Bürgersteuer bei einem Jahreseinkommen von 10 000 RM.

für den Ehemann 12 RM.

für die Tochter (H des Satzes, der

bei einem Einkommen bis zu 8000 Reichsmark gilt)

Anforderung erfolgt durch allgemeine Bekanntmachung.

Dom Finanzamt also anzufordern 12 RM.

unserem Volk wieder das große Bekenntnis der Väter kommt:Ehre sei Gott in der Höhe!", wenn die Knie sich beugen unter die Gewalt Gottes, -die Herzen sich erlchüttern lassen von der Forderung der Zeit und wieder die Tiefen der deutschen Seele aufbrechen, die uns das Leien von heute ver'chüttet hat. Deutsches Volk und Christentum sind in langem geschichtlichen Werden e.ns geworden; sie lassen sich nicht von- -einander lösen, es sei beim, daß unser Voll auseinanderoricht in innerer Fäulnis, und das Evangelium von uns genommen w rd, und wird anderen Völkern, etwa jungen Völkern fremder Erdteile, gegeben. H. G. M.

Weihnachisgaben aus der Städtischen Noihilfe.

Von der Städttschen Rothilfe wird uns be­richtet:

Aus den von der Gießener Geschäftswelt und der Bürgerschaft auf Grund der ergangenen Auf­rufe eingegangenen Spenden an Deklei- d u n g s - und Wäsche st ücken konnten noch vor Weihnachten rund 17 5 Familien zweck­dienlich bedacht werden. Den Spendern sei an dieser Stelle herzlichst gedankt.

Gictzcner Wochcnmarltpreise.

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 150 bis 160 Pf. (Kochbutter von 130 Pf. an), Watte 30 bis 35, Käse (10 6t_d) 60 bis 140,

Wirsing 8 bis 10 (pro Zentner 4 Mk.),

Weißkraut 5 bis 6 (pro Zentner 3 Mk.),

Rotkraut 8 bis 10 (pro Zentner 5 Mk.),

gelbe Rüben 8 bis 10. rote Rüben 8 bis 10. Spinat 15 bis 20, älnterkohlrabi 5 bis 6, Grünkohl 10 bis 15, Rosenkohl 25 bis 30,

Feldsalat 80 bis 100, Tomaten 70 bis 80,

Zwiebeln 8 bis 10, Meerrettich 30 bis 60,

Kartoffeln 3,5 bis 4 (pro Ztr. 2,20 bis 2,50 Mk.), Schwarzwurzeln 30 bis 50, Aepfel 25 bis 40, Birnen 20 bis 30, Dörrobst 30 bis 35, Rüsse 50 küs 60, Honig 40 bis 50, Gänse 80 bis 110, junge Hähne 80 bis 100, Suppenhühner 80 bis 100 Pro Pfund; Tauben 50 bis 70, Eier 17 bis 18, Blumenkohl 30 bis 70, Salat 20 bis 30, Endivien 10 bis 15, Oberkohlrabi 8 bis 10, Lauch 5 bis 10. Rettich 10 bis 15, Sellerie 10 bis 50 Pfennig pro S.ück.

Bornotizen.

Tageskalenber für Donnerstag (1 Feiertag). Stadtthea er:Gvldmarie und Pech- matie", lo.30 bis 18 Uhr; ..Der Mann, den fein Gewissen trieb", 23 bis 22 Uhr. Mtv.: Weih­nachtsfeier, in der Turnhalle, Steinstraße. Ru­derklubSaf.ia": Weihnachtsfeier auf der Hardt. Gesangverein ^Conwrdia": Weihnachtsfeier, 19 Uhr, Kathol. Vereinshaus. Lichtspielhaus, Bahnhvsstraße: ..Liebling der Götter". Astoria- Lichtspiele:Sie Somme".

Tageskalender für Freitag (zwei­ter Feiertag). Stadttheater:Gvldmarie und Pcchmarie", 15 bis 17.30 Uhr,Drei arme kleine Mädels", 18.30 bis 21.30 Ußr. Verein ehern. 116er: Weihnachtsfeier, 20 Ußr, im Cass Leib. Gesangverein Heiterkeit: Weihnachtsfeier, 16 Ahr, auf der Liebigshöhe. - VfB.: Waldweihnacht am Ehrendenkmal, 19 Uhr. Lichtspielhaus Bahnhofstraße:Liebling der Götter." Astoria- Lichtspiele:Die Somme."

Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Heute, Heiligabend, ge­schlossen. - Für die Weihnachtsfeiertage hat die Intendanz ein besonderes Festprogramm vorge­sehen. Am 1. Feiertag, nachmittags, geschlossene MärchenvorftellungGvldmarie und Pechmarie" mit Mu ik, Gesang und Tänzen von Aloys Prasch; Beginn 15.30 älhr. 20 Ähr als Vorstellung im

Freitag abonnement Erstausführung deS Schau­spiels .Der Mann, den sein Gewissen trieb" von Maurice Rostand unter der Spielleitung von Pet. Fallott. Mitwirkende Damen: Koch. Schwend, Wielander, Herren: Fassott, Schelchcr, Volck, We- sener, Zingel. Arn zLeiten Feiertag Wieder­holung deS diesjährigen erfolgreichen bunten Märchenspiels. .Gvldmarie und Pechmarie" von Aloys Drasch, ermäßigte Preise, Beginn 15 Uhr. 18.30 älhr Erstausführung der Schlageroperette: .Drei arme kleine Mädels" von Walter und Willi Kollo als Gastspiel der 'Bereinigten Operctten- bühnen Bochum-Hamborn außer Abonnement. ES wird nochmals nachdrücklich daraus hingewie'en, daß eine Wiederholung diese- Werkes nicht statt­finden kann. Der vielen auswärtigen Besucher wegen Beginn der Vorstellung 18.30 Uhr, Ende 21.o0 Uhr; ermäßigte Operettenpreise.

Veränderungen im Ministerium für KultuS und Dikdungswesen. Auf Grund deS Allersgrenzegeseyes tritt am 1. 3a- nuar 1931 der Staatsrat Rudolf Block beim Ministerium für Kultus und Dikdungswesen in den Ruhestand.

* DieMuseen sind am ersten Weihnachtsfeier- tag geschlossen. Am zweiten Feiertag sind die Museen und der Heidenturm zwischen 11 und 13 Uhr bei kleinen Preisen geöffnet. (Die Räume sind geheilt.)

Di e städtische Kunstsammlung im Reuen Schieß, Eingang Senckenbcrgsttaße, ist am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag von 11 biS 13 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.

Der Postdienst an den beiden Weihnachtsfeiertagen. Ter Postdienst beim Gießener Postamt am Donnerstag, 25. De­zember (1. Weihnachtsfeiertag) und Freitag. 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag) wird wie folgt ausgeübt: Schalterdienst ist an beiden Weih­nachtstagen wie Sonntags; die Briefkastenleerung erfolgt am 1. Feiertage au außergewöhnlicher Zeit um 6.15 ilßr bis 7.30 ^ihr, die Leerung von 8.30 bis 9.45 Uhr fällt aus, nachmittags findet die Briefkastenleerung wie Sonntags statt; am zwei­ten Feiertag wie Sonntags; die Ortsbrieszustel- lung ist am 1. Feiertag wie Sonntags, am zweiten Feiertag fällt sie aus; die Ortsgeldzustellung fällt an beiden Feiertagen auS, Ortspaketzustel­lung ist nur am 1. Feiertag vormittags: nach dem Lande findet am 1. Feiertag eine Brief- und eine Paketzustellung statt, am zweiten ist keine Zustellung; am 1. Feiertag ist Verzollung von 10 bis 11 Uhr, am 2. Feiertag findet keine Verzollung statt.

** Leistungsabbau bei der Straßen­bahn. Wie die Direktion der städtischen Straßen­bahn in unserem heutigen Anzeigenteil bekanntgibt, wird ab heute an den Fahrschemhcftchen ein Ab­bau vorgenommen »werden. Statt der bisherigen 6 Fahrscheine für 80 Pfennig, sollen künftig nur noch 5 Fahrscheine für 80 Pfennig in den Heftchen enthalten sein. Unsere Bürgerschaft wird von diesem Leistungsabbau sicherlich wenig erfreut sein.

Allgemeine Ortskrankenkasse Gießen-Land. Tie Burcauräume der All­gemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Land werden am 29. Dezember von Kaiserallee 3 nach Bahnhof­straße 90,92 verlegt. Die Geschäftsstelle bleibt an diesem Tage geschlossen. (Siehe heutige Bekannt­machung.)

" Vom Fahrrad gestürzt und schwer verletzt. Gestern nachmittag stürzte ein 19 Jahre altes Mädchen namens Weber aus Crumbach in der Rähe von Hohensolms aus der Landstraße vom Fahrrad und schlug dabei mit dem Kopse so heftig auf die Erde auf, daß eS einen schweren Schädelbruch davontrug. Das be­dauernswerte Mädchen, das in Hohensolms bei der Rebenstelle des Arbeitsamtes zur Arbeits­losenkontrolle gewesen war, wollte einem Mo­torradler und einem Handwerksburschen aus­weichen und verunglückte dabei. 3n ernstem Zu­stande wurde das Mädchen von der Gießener Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz der hiesigen Chirurgischen Klinik zugeführt, wo es heute morgen noch schwer darniederlag.

** Soll man Kaufmann werden? Vom DHV. in Gießen wird uns geschrieben: Die Ar- . beitslosenzifser wächst täglich. Besonders groß ist die Angst vor dem Kaufrnannsberuse. Daher ist jetzt bei vielen Eltern die besorgte Frage ver­ständlich, ob der Sohn Kaufmann werden soll. Rur der unbedingt tüchtige, der über eine abge­schlossene Schulbildung verfügt, hat Aussicht zum Dorwärtskommen. Es werden mit jedem Jahr mehr Anforderungen an den Kaufmann gestellt, zu denen die Ausbildung in vielen Lehrstellen in keinem Verhältnis steht. Richt jede Lehrstelle ist eine richtige AuSbildungsstätte, in der der öeßr- ling auch das lernt, was er später im Berufs­leben braucht. Es ist daher allen Eltern, die ihren Sohn Kaufmann werden lassen wollen, zu empfehlen, sich vorher genaue Auskunft über Voraussetzungen, Anforderungen und Aussichten des Kaufmannsberufes einzuholen. Die kaufmän­nische Stellenvermittlung des Deutschnationalen HandlungSgehilfen-Derbandes, Gießen, Lonh- sttaße 18, erteilt kostenfreien Rat und Auskunft. Siehe heutige Anzeige.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

ID. R. 2D. Die Steuererleichterung steht zunächst dem Vater zu, da er für das Kind unterhaltspflich­tig ist. Rusen sie aber unter Darlegung der Ver­hältnisse die Entscheidung des Finanzamtes Gießen, oder sodann des Landesfinanzamtes Darmstadt an, wenn Sie sich durch die derzeitige Regelung be­schwert fühlen.

(Schluß des redaktionellen Teils.)

Jeder Landwirt wird künftig bei der Auswirkung des Reichsmilchgesetzes der Viehhaltung mehr Inter­esse entgegenbringen als bisher. In Verbindung hier­mit dürste auch dem Grünland stärkere Beachtung geschenkt werden. Durch richtige Grünlanddüngung wird nicht nur mehr wirtschaftseigenes Futter ge­wonnen, sondern auch der Futterwert als solcher erhöht. Letzteres ist gerade durch Anwendung von Kalidüngesalzen der Fall. Man verabsäume daher nicht, Wiesen und Weiden neben den anderen not­wendigen Nährstoffen je nach Bodenverhältnissen Kalidungesalz oder Kainit zu verabreichen. 8730V

Das Verdienst, die wirtschaftliche Bedeutung der Dieselschen Erfindung weitblickend erkannt und den neuen Motor als Gebrauchsmaschine überhaupt erst geschaffen zu haben, gebührt der MAN. (Maschinen­fabrik Augsburg-Nürnberg AG.) Die größten Diesel- cnlagen der Welt stammen von der MAN. Jetzt bringt die MAN. nach eingehenden Erfahrungen'' Diesellastwagen und -omnibuife heraus, die mit beni16 neuen und zur Zeit stärksten Fahrzeugdiefel lOO-PS^3 6-Zylinder ausgerüstet sind. 348D