Itr. 41 Zweites Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheffen)
Freitag, 21. FebruarMO
Mozarts „Requiem“.
3ur bevorstehenden Aufführung des Konzertvereins.
Während der Arbeit an der „Zauberflötr" «rhielt Mozart im Juli des Jahres LZ91 den Besuch eines ernsten, hageren, in Grau gekleideten Mannes, der ihm einen Dries übergab, in dem dec Meister gefragt wurde, ob und zu welchen Bedingungen er eine Totenmesse schrei- len wolle. Aach Rücksprache mit seiner Frau nahm QILosart das Angebot an und forderte 50 Dutaten. Der geheimnisvolle Bote kam bald Lieder, übergab Mozart die verlangte Summe imb versprach eine besondere Zulage bei Ablieferung der Komposition. Heber die Anlage Les Werkes wurde Mozart freie Verfügung riberlassen: der Bote wies darauf hin, man möge wicht versuchen, den Besteller zu erfahren, da lies vergeblich fein würde.
Als Mozart nach Prag fahren wollte, erschien Lieder der eigenartige Bote und erinnerte an Las Requiem. Diese sonderbare Erscheinung übte auf Mozart einen starken Eindruck aus.
Das Geheimnis um den ungenannten Auftraggeber lichtete sich später: es war der Gras Franz von Walsegg zu Stuppach, der durch seinen Derwaltcr Leutgeb das Werk bestellt hatte. Der Graf war ein eifriger Musik- Ireund, der gern als Komponist gelten wollte: -cc schrieb darum verschiedentlich fremde Kompositionen ab und gab sie als eigene aus: auch non dem Requiem, das er dem Andenken seiner verstorbenen Gattin widmete, fertigte er eine .^opie an, mit der Aufschrift: „Requiem com- josto del conte Walsegg“.
Rach der Aufführung der Zauberflöte förderte Mozart mit allen feinen Kräften das begonnene Werk: fein Gesundheitszustand wurde allerdings immer bedenklicher, schwermütige Stimmungen be- lielen ihn. Seine Frau will ihn auf heitern: ober aus einem Ausfluge in den Prater spricht <c ihr vom Tode, und tränenden Auges bekennt <r ihr, dah er das Requiem für sich selber schreibe. Fortwährend beschäftigte ihn das Werk, jede vollendete Rümmer ließ er sich Vorsingen, «r selbst begleitete auf dem Instrument. So Lerichtet Schack: „Selbst an dem Vorabende keines Todes lieh er sich die Partitur seines Requiems an das Bett bringen und sang (es dar 2 Hhr nachmittags) selbst noch die Altstimme. Schack, der Hausfreund, fang, wie er
es denn vorher immer pflegte, Sopran, Hofer, Mozarts Schwager, den Tenor. Gerl (fpäter Bafjist in Mannheim) den Bah. Sie waren bei den ersten Takten des „Lacnmosa“, als Mozart heftig zu weinen anfing, die Partitur zur Seite legte und — 11 Stunden später verschied."
Rach dem Tode des Meisters war seine Witwe darauf bedacht, das unvollendet gebliebene Werk ergänzen zu lassen, um mit dem Besteller des Werkes alle Differenzen zu vermeiden. Joseph E y b l e r gab einen dahingehenden Versuch bald auf; die endgültige Fertigstellung des Werkes wurde dann Mozarts Kompositionsschüler Franz Baver Sühmayer, der schon bei der eiligen Komposition des „Titus“ dem Meister Hilfsdienste geleistet hatte, übertragen. Rach Angabe von Konstanze Mozart hatte der Verstorbene Sühmayer in den Plan des Werkes eingeweiht und mit ihm die vollendeten Teile durchgespro- chen: so schien er am berufensten für die Fertig- stelluna des Requiems, von dem die beiden ersten Sähe Requiem und Kyrie vollständig Vorlagen; vom Dies irae war eine Scizze vorhanden, die neben den ausgeführten Gesangstimmen und der Generalbahstimme Andeutungen des toei.eren Jnstrumentalpartes enthielt; sie brach im Lacri- mosa nach dem achten Takte ab. Ebenso fand sich auch ein vollständiger Entwurf von Domine, Jesu Christe und Hostias vor. Sanctus, Benedictus, Agnus Dei dagegen fehlten noch. Anscheinend haben dem Bearbeiter außer der Originalpartitur noch andere Quellen zur Verfügung gestanden; so läht das oben erwähnte Durchsingen des „Lacri- mosa“ das Vorhandensein ausgeschriebener Stimmen vermuten; zudem hatte die Witwe „einige wenige Zettelchen mit Musik", die sie auf dem Schreibpulte Mozarts nach seinem Tode aufge- funden hatte, an Sühmayer übergeben. Dieser ahmte ziemlich getreu die Handschrift Mozarts nach, und so konnte das Werk als Ganzes dem Besteller übermittelt werden. Die Frage, ob die drei fehlenden Sätze völlig neu von Sühmayer. wie er selber angibt, geschaffen wurden, und welche Teile als seine eigene Zutat anzusehen sind, wird sich wohl niemals restlos Karen lassen; wohl aber neigt man auf Orunö eingehender stilkritischer Hntersuchungen der Annahme zu, bah zu den ergänzten Tellen doch noch Skizzen von Mozart Vorgelegen haben.
Im Vergleich zu den früheren kirchlichen Werken Mozarts läßt sich im Requiem eine starke Stilwandlung feststellen, die von einem Heber» fluten des rein Geistigen durch das Musikalische im italienischen Sinne hinführt zu einer bis
Das Gutachten des Reichssparkommissars für Hessen.
Amtlich. Das gedruckte Gutachten desReichs- sparkornmissars ist nunmehr dem Finanzaus- Ichuh des Landtages zugeleitet worden. Das Gutachten erblickt die Hauptgründe für die absolute Steigerung öet hessischen Staatsausgaben in der Rachkriegs- }cit, soweit sie nicht auf der allgemeinen Geldentwertung usw. beruht, z. D. in der endgültigen Verstaatlichung des Vermesfungs- iD.c f e n s, in der Hebernahme des Volks- schul-Personalaufwandes und der P o- iizei-Personalkosten auf den Staat, in der Einrichtung neuer Behörden, wie der Landwirtschaftsämter u. a. m.
Es ist zuzugeben, dah für die Steigerung der hessischen Staatsausgaben in Hessen auch besondere Ursachen wirksam waren. Dazu gehört nach der Höhe der Belastung der Staatskasse in erster Linie die Hebernahme der vollenpersönlichenKostenderVolks- Ichule und der Polizei. Es muh aber doch hervorgehoben werden, dah auch in anderen Ländern (z. B. die Dolksschullasten in Bayern) tiefe Kosten ganz oder fast ganz vom Staate ■übernommen wurden und dah in Hessen bereits feit 1925 ein Teil des Personalaufwandes für die Polizei wieder von den Gemein den getragen wird. Bei der Beurteilung dieser Frage muh vor allem berücksichtigt werden, inwieweit bei dem Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden die Mehrbelastung des Staates ausgeglichen wurde. Es darf daraus hingewiesen werden, dah in Hessen der Staat 65 v. H. des Landesanteils der Einkorn- men- und Körperschaftssteuer für sich in Anspruch nimmt, während den Gemeinden und Kom- niunalverbänden 35 v. H. verbleiben und dah der Anteil des Staates in anderen Ländern vielfach wesentlich geringer ist. Immerhin wird angesichts der schwierigen Finanzlage des Staates im Einklang mit len Anregungen des Reichssparkommissars von reu em zu prüfen fein, ob dieser Lastenausgleich roch den jetzigen Verhältnissen entspricht.
Rach dem Gutachten sollte die Verbilligung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland nicht nur auf dem Wege der Reu- regelung des Verhältnisses zwischen de ni Reich und den Ländern, sondern auch auf dem einer Rationalisierung der Länderverwaltungen erfolgen. Von diesem Gesichtspunkte aus sei auch die hessische Verwaltung in ihren einzelnen Zweigen auf das gründlichste auf Ersparnismöglichkeiten durchge- i»rüft worden.
Maßgeblich erschiene vor allem, dah dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung noch nicht genügend Rechnung getragen werde. Wirklich sparsam und rationell werde die öffentliche Verwaltung erst dann sein, wenn man nur solchen Slaatsauf- wand gestattet, der zu dem praktischen Der« wallungsersolg in einem richtigen Verhältnis stehe.
Das Gutachten fordert eine schärfere Trennung von Exekutive und Legislative. Greife das Parlament zu sehr in die Verwaltung ein. so seien dadurch nur finanzielle «Steigerungen der Ausgaben die unerwünschte Folge. Demgemäh müife die Stellung der Minister gegenüber dem Parlament fester gestaltet werden (Selbstbeschränkung des Parlaments, Bindung des Mihtrauens- fcotumd an eine qualifizierte Mehrheit); Stärkung der Stellung des Finanz Ministers in Finanzfragen gegenüber seinen Ministerkollegen, Eber auch Stärkung des Finanzministers gegen
über dem Parlament. Weiter sollte ein Haus- haltskommissar eingesetzt werden, der unabhängig von politischen Erwägungen rein fachlich die Anforderungen der Ressorts auf ihre Rotwendigkeit hin zu untersuchen und dabei gegebenenfalls selbst örtliche Prüfungen vorzunehmen hätte, ohne ihm aber diktatorische Befugnisse einzuräumen.
Jür ein Land wie Hessen stellten nach Ansicht des Reichssparkommissars 5 2N i n i st e r i e n einen z u großen Verwaltungsapparat dar. Ls sollte daher das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft zweckmäßigerweise wieder mit dem Innenministerium vereinigt werden. Darüber hinaus ist in dem Gutachten auch der Vorschlag aussührlich behandelt worden, dah sich Hessen mit nur einem Minister begnügen könnte, zu dem gegebenenfalls Minister ohne Portefeuille hinzuzutretcn hätten.
Angesichts der zu erwartenden Widerstände aus allen von einer Verwaltungsreform betroffenen Interessentenkreisen sollte — so schlägt das Gutachten vor — der Landtag, wenn er Sparvorschläge grundsätzlich billigt, der Regierung die Ermächtigung zu ihrer Durchführung in einem besonderen Gesetze übertragen.
Der Reichssparkommissar schlägt.vor, gewisse Arbeitsgebiete vom Staat auf die betreffenden Interessentenkreise (u. a. Landwirtschaft) überzuleiten. Die Provinzialverwaltungen sollen durch Zweckverbände mit bestimmten Aufgaben erseht werden. Des weiteren fordert er eine strengere Durchführung der Dezentralisation, da die Zentralinstanz (Ministerien) noch zu sehr mit zahlreichen Einzelheiten befaßt würde, die in der Orts-(Dezirrs-) instanz erledigt werden könnten. Es wird die Zusammenlegung der bisherigen 18 in 11 Kreise vorgeschlagen; ferner stärkere Beteiligung der Gemeinden an den Schullasten, an den Polizeilasten, an den Kosten der Heilanstalten usw., weiter die Rationierung gewisser Staatsleistungen (für Theater usw.) auf einen bestimmten Höchstbetrag, Wegfall von 352 Schulstellen, darunter Aufhebung von Zwergschulen, ebenso Aufhebung und Zusammenlegung von gewerblichen und höheren Schulen; Wegfall von Forstämtem, Gerichten, Kreisgesundheits-, Veterinär-, Dermessungsäm- tern u. a. m.
Oer Beamtenkörper
sollte getrennt werden in den Teil, der für dis Durchführung der Hoheitsaufgaben unbedingt erforderlich wäre und der im Deamtenverhältnis auch zu belassen sei, während der nicht mit solchen Aufgaben befaßte Teil, darunter auch das Kanzlei-, Fernsprech- und Amtsgehilfenpersonal im Angestellten- bzw. Arbeiterverhältnis zu beschäftigen sei, Aufgaben, wie die der Betriebsverwaltungen, seien von Angestellten und Arbeitern zu erledigen. Das Gutachten beanstandet die Heberführung von Angestellten nach einer bestimmten Anzahl Dienstjahre in Beamtenstellen. Richt nur vom Standpunkt der Sparsamkeit, sondern auch aus wohlverstandenen beamtenpolitischen Interessen sollten sich die Beamtenorganisationen für ein möglichstes Klein- Halten des Beamtenkörpers einsehen. Das Gutachten wendet sich weiter gegen das übertriebene System der Bef ähi - gungsnachweise, wie das bestehende Auf- rückungssystem, als finanziell verteuernd wirkend, und fordert die Rückkehr zum reinen
s Deförderungssystem. Es wird die nicht I seltene Höherstufung von Beamtengruppen bemängelt und der dabei zutage getretene z u weitgehende Einfluß der Berufsorganisationen der Beamtenschaft; ferner Die Heberjctocrtung von Täti^k.iten, die in gleicher Qualität auch von geringer bezahlten Kräften ausgeführt werden könnten. Es sei daher eine neue Dienstpostenbewer- tung in der gesamten Verwaltung vorzunehmen. Die Forderung des Außendienst- Personals nach Gleichstellung mit dem Personal des reinen Ministerialdienstes könne grundsätzlich nicht anerkannt werden. Die vielfach als besonders sozial bezeichnete Schlüsselung hält der Reichssparkommissar nicht für richtig. Für die Festsetzung der Besoldungen komme es nicht darauf an, welche Vorbildung der Stelleninhaber tatsächlich habe, sondern es solle nur entscheiden, wie die ausgeübte Tätigkeit zu bewerten sei. Don einem Beamtenabbau im Sinne des früheren Personalabbaues solle nach Auffassung des Gutachtens im Interesse des Derufsbeamtentums möglichst abgesehen und die Verringerung des Deamtenkörpers dadurch organisch herveige- führt werden, dah Reueinstellungen unterbleiben und so allmählich der niedrigere Personalstand erzielt wird.
vom finanzwirtschaftlichen Standpunkte aus schlägt das Gutachten eine Lastenverschie- b u n g vom Staat auf d i e Gemeinde vor.
Empfohlen wird weiter, beim Staat wie bei den Gemeinden zu mehrjährigen, etwa zweijährigen Dudgetperioden überlageren. Die Vermögenslage Hessens sei namentlich wegen seines großen Besitzes an Domänen and Forsten sehr günstig. Der Reichssparkommissar gibt zum Schluß der Ansicht Ausdruck, daß eine Sanierung der hessischen Staatsfinanzen im Sinne einer dauernden Beseitigung der Fehlbeträge im Staatshaushalt möglich sei, vorausgesetzt, daß die Reform die gesamte öffentliche Verwaltung in allen ihren Teilen ergreift. Die Beseitigung der finanziellen Rot des Landes fei nicht in erster Linie durch Veränderung seiner staatsrechtlichen Deihält.sisse zu erreichen, sondern würde nur mit der entschlossenen Durchführung von Dereinf achung s- und Derbilli- gungsmaßnahmen im eigenen Lande gewährleistet.
Die Anführung von Zahlen erübrigt sich hier, da alle in dem Gutachten angeführten Ziffern und Berechnungen sich auf das Staatsbudget 1927 beziehen. Das Gutachten bestätigt die Erfahrung. daß es für den schließlichen Erfolg einer Verwaltungsvereinfachung zunächst nicht entscheidend ist. ein genaues Bild von den erzielbaren Ersparnissen zu besitzen. Für den endgültigen Sparerfolg seien Derartige Zahlen nicht das zunächst Entscheidende. Cs komme weiter hinzu, dah für eine objektive Betrachtung der Verwaltung eines Landes durch einen Landfremden es unvermeidlich erscheine, dah hierhei gewisse Dinge unrichtig gesehen werden und Irrtümer entstehen, die durch den in der Landesverwaltung selbst Ausgewachsenen berichtigt werden können.
Oie Reamkengehälker.
Herr Landwirt Fr. Vommersheim, Langsdorf. Mitglied des Gießener Kreistages, bittet uns um den Abdruck der nachstehenden Ausführungen:
„In Rr. 39 des „Gießener Anzeiger" vom Samstag, 15. Februar, schreibt Herr Reichsbahn- Obcrfcfretär Althaus (Gießen) einen Artikel: „W e r trägt Die Schuld an der Rot- lage des Handw er ks?“
Der Verfasser macht in diesem Artikel mir als Abgeordneten des Landbundes des Gießener Kreistags den Vorwurf, ich hätte in unbegreiflicher Weise eine Kürzung der Be am- tengehälter gefordert.
Zur Richtigstellung bemerke ich, daß der Landbund stets ein Freund der Beamten gewesen und es auch heute noch ist. Es dürfte Herrn Althaus aber bekannt sein, daß unsere heutige Wirtschaftslage dermaßen gestaltet ist, dah man geradezu von einer Krisis sprechen muh und diese nur durch äußerste Sparsamkeit und Verringerung der Ausgaben in Reich. Ländern und Kommunen beseitigt werden kann. (Siehe Sparprogramm der hessischen Regierung.) In diesem Sinne waren meine Ausführungen in der fraglichen Kreistagsverhandlung zu verstehen.
Wenn der Herr Verfasser die Zeitungen der letzten Wochen genau gelesen hat, so muß er mir zugestehen, daß ich mit meiner Ansicht über Abhilfsmaßnahmen fein Einspänner, sondern in guter Gesellschaft bin. Selbst eine sozialdemokratische Deamtenvereinigung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß ehe das Heer der Arbeitslosen durch Abbau vergrößert werden soll, die Kürzung der großen Gehälter vorzuziehen sei. Selbst unsere Regierungen haben den Gedanken in Erwägung gezogen.
Glaubt der Herr Verfasser im Emst, dah andere Stände, wie Arbeiter, Handwerker und Landwirtschaft, auf Rosen gebettet sind; nein, hier ist die Lage t r o st I o s , ja man kann sagen zum Verzweifeln. Ich erlaube mir, schlagende Beweise zu bringen. Die Arbeitslosenziffern steigen von Tag zu Tag. Wenn ein Arbeiter täglich acht Siunocn arbeitet und pro Stunde 1 Mark, also 8 Mark, verdient, so sind das bei 300 Arbeitstagen jährlich 2400 Mark für eine sechs- bis achtköpsige Familie. Der Handwerker kann sich kaum über Wasser halten, er hat mit dem Borgunwesen zu kämpfen, seine Kunden befinden sich selbst in großer Rot durch Steucrübetbürbung und Geldknappheit, ihr Beruf ist unrentabel Wie fieht es aber aus bei diesen Schichten, wenn das Alter kommt und die Kräfte zum Arbeiten nachlassen? Die Konkurse und Zusammenbrüche reden deutlich genug.
Wir alle müssen entbehren lernen, dann tragen wir unser Dolksleid zusammen, dann wird es nur halbes Leid sein, wie Herr AlthauS ganz recht sagt.
Richt Haß und Reid gegen die Beamten, sondern Bewahrung unseres Volkes vor dem allgemeinen Zusammenbruch sind die Beweggründe meines Wirkens."
Verband hessischer Kleinkaliberschühen- vereine.
! Hungen, 18. Febr. Der Verband hessischer K l e i n k a l ib e r s ch ütz e nv e r - eine hielt hier im „Solmser Hof" eine Kreis- Versammlung ab, die von den Vertretern der Verbandsvereine gut besucht war. Der Leiter des Landesverbandes Hessen, Oberstleutnant g. D. Frank Lindheim, leitete die Tagung. Zunächst beschäftigte man sich mit der Wahl eines Kreisschießmeisters. Der Kreisver- band Gießen, dem eine große Zahl von Vereinen angcschlossen ist, wurde in zwei Bezirke geteilt, wobei man die Vereine nördlich der Bahnstrecke Gießen—Grünberg zum Bezirk Gießen» Rord bereinigte und vor einiger Zeit schon der Förster Förster aus Allendors zum Kreisschießmeister dieses Bezirks gewählt wurde. Die 14 Vereine südlich der Strecke Gießen—Grünberg wurden zum Bezirk Giehen-Süd zusammengefaßt und jetzt Otto Momberger!.-Rodheim a. d. Horloff zum Kreisschiehmeister dieses Bezirkes einstimmig gewählt. 3m weiteren Verlaufe der Versammlung hielt Oberstleutnant Frank L i n d h e i m einen Vortrag über „D i e Erfahrungen des letzten Schießjahre s". Er teilte dabei u. a. mit, daß dem hessischen Landesverband 630 Kleinkaliberschühenvereine mit rund 14 000 Mitgliedern angeschlossen sind; im verflossenen Jahre traten allein 90 neue Vereine dem Landesverband bet Weller betonte der Redner, das Kleinkaliberschießen solle ein
zum Letzten vordringenden Straffung in der Durcharbeitung; nicht zum mindesten der Einfluß Händels und auch Bachs, mit deren Werken sich Mozart in der dazwischenliegenden Zeit gründlich befaßt hatte, ließ hier, ähnlich wie in der „Zauberflöte“, einen abgeklärten, dem deutschen Wesen entsprechenden Stll heranreisen. Zudem war der Meister durch seine Lebcnsschicksale von einem mehr kultischen Erleben des Kirchlichen zu einem verinnerlichten persönlichen Erfassen des Religiösen gelangt.
Es lag wohl in der Absicht Mozarts, in dem Introitus und im Kyrie durch Anlehnung der Themen an die traditionelle kirchliche musikalische Ausdrucksweise eine möglichst objektive Haltung zu bewahren. Das Eingangsthema (Requiem aeternam) ist dem Thema in Händels Begräbnis-Anthem innerlich verwandt; das Sopransolo folgt einem alten Choralton; der Kyrie-Fuge liegen Themen zugrunde, die völlig den Thementypen entsprechen, wie wir sie bei Dach und Händel antreffen; und dennoch weiß der Meister diesem traditionellen Heberbrach- ten durch die Art seiner Durcharbeitung eine individuelle Gestaltung zu verleihen. In der Instrumentation gibt er dem Eingang eine düstere Farbe durch die thematische Beteiligung der Fagotti und Corni di Bassctto. Das zweite Fugenthema wird durch Engführungen und chromatische Abwandlung zu stärkster Ausdruckskraft gesteigert; auf dem Höhepunkt der Entwicklung bricht die in sich bis zum äußersten hin gestraffte Fuge mit einem verminderten Sc Morb ab, um noch einmal das Kyrie eleison mit starken homophonen Akzenten zu bekräftigen.
Am Eingang der Sequenz der Totenmesse steht das Dies irae mit seiner Erregung im Orchester und den realistischen Anrufen des Chores. Das „solvet saeclum in favilla“ stellt thematisch die Verbindung zum Eingangsmotiv her; der Anruf des Chores steigert sich in seiner dreimaligen Wiederholung, beim dritten Mal ergreift den Dah bei „quantus tremor" eine quilismatische Dewegung, die dann alle Stimmen erfaßt. Das Tuba mirum atmet Ruhe und strengen Ernst in seinem Dahsolo, dem die Posaunen eine ganz besondere Eindruckskraft verlechen; im Tenorsolo gedrückte Bangigkeit im Gedenken an das Schuldbuch, Leidenschaft im Altsolo, Hoffnung, tröstliche Zuversicht im Sopranfolo. Im Rex trennen- dae Ausdruck des Majestätischen in der Begleitung, schreckhafte Rufe des Chores; Kanonführungen von Chor und Orchester; im Mittelsatz flehendes Bitten im Aus klang des Satzes. Zu
den schönsten Teilen des Werkes ist das Recordare zu zählen, von dem Mozart selbst zu seiner Frau äußerte, dah es für ihn von besonderer Wichtigkeit wäre, dah er gerade diesen Teil noch vor seinem Tode aufgezeichnet habe. Weich und hingebungsvoll entfaltet sich dieser Solostimmen- satz, dem dreimal wieder kehrenden Hauvtthema durch starke Interpretationen der Zwischenteile besondere Auswirkung verleihend. Im Confutatis werden die Schrecken der Verdammten geschildert; den Angstrufen der Männerstimmen stellen sich Bittgesänge der Frauenstimmen gegenüber; nach einer Wiederholung des ganzen Blldes einen sich die Stimmen zu dem durch modulatorisch reiche Sequenzen ausdrucksstarken „Oro supplex“. Das „Lacrimosa“ mit seinem Schluchzen der Violinen steigert sich zum Aufschrei bei „homo reus“; tiefste, innerlichste Wirkung gibt der Schluß mit seinem „dona eis requiem“.
Im „Domine Jesu Christe“ des „Offertoriums" interpretiert der Meister die schreckhafte Bildlichkeit des Textes mit anschaulicher Ausdruckskraft; die Solostimmen stehen dazu im lichten Gegensatz; das Anrecht aller auf Erlösung als d.eRachkommen Abrahams dokumentiert sich in der Fuge „quam olim Abrahae promisisti“. Das „Hostias“ erlebt Mozart als eine Prozession; der Wiederholung gibt er subjektive, mystische Färbung; die kurzen Schlußakte „fac eas, Domine,“ führen mit ihrer Ergriffenheit zu einer Wiederholung der Fuge „quam olim Äbrahae“. Das „Sanctus“ erscheint dem „Dies irae“ melodisch verwandt, indem es die Eingangsintervalle in Dur bringt. Wir können hier sowohl wie auch im „Osanna“ das Zugrundeliegen originaler Mozartscher Themen annehmen, die allerdings in der Instrumentierung wie in der Durchführung der Fuge nicht immer glücklich von Sühmayer ergänzt wurden. Im „Benedictus" kann man ebenfalls mit Berechtigung Mozartsche Grundthemen wiedererkennen, in die der Bearbeiter Eigenes hineingefügt hat. Das Agnus Dei möchte man als völlig von Mozartschem Geiste getragen ansehen; ihm fügt Sühmayer eine Wiederholung des Choralthemas aus dem Introitus und die fugierte Wiederkehr des Requiemthemas an und schließt das Werk mit einer Wiedergabe der Kyrie eleison-Juge auf die Worte „cum sanctis tuis in aeternum“ ab. Mit dieser Echluhwendung beruft sich Sühmayer auf eine Anweisung zur Vollendung des Werkes, die ihm Mozart gegeben habe, falls er vorher durch den Tod abgerufen werde. Dr. H.


