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Aus der Vrovinzialbaupistadi
Gießen, den 21. Februar 1930.
Lehrstetteniuche im Handwerk.
Don der Handwerkskammer-Nebenstelle in Gießen wird uns geschrieben:
Diele der an Ostern aus der Schule kommen- den jungen Leute beabsichtigen ein Handwerk »u erlernen und suchen nach einer paßenden Lehrstelle Eltern und Dormünder se.en dabei AUC Vermeidung von Nachteilen daraus hingewiesen daß nicht in jedem beliebigen Handwerksbetrieb Lehrlinge angeleitet werden dürfen, sondern nur dort, wo der Inhaber oder sonst jemand im ‘Betrieb die Meisterprüfung abgelegt hat, oder chm auf Grund der llebergangsbestimmungen zur Abänderung der Gewerceordnung vom 30. Mai 1908 die Anleit wngsbefuynis ausweislich einer Urkunde des zuständrgen Kreramts verliehen worden ist. Wo Zweifel herrschen, erkundige man sich bei der Handwerkskammer- Nebenstelle in Gießen. Die hin und toreber auftauchende Ansicht, es genüge wenn der Lehrherr die Meisterprüfung tm Laufe der Lehrzert ablegt, ist unrichtig.
Weiter dürfen in Handwerksbetrieben nicht beliebig viel Lehrlinge gleichzeitig gehalten werden; vielmehr sind Höchstfällen vorgeschrieben, und der Lehrherr muß bei Derstöhen die zu viel angenommenen Lehrlinge wieder entlassen. Ferner sei auch darauf aufmerksam gemacht, daß gemäß den Destimmungen der Gewerbeordnung innerhalb vierWechen nachLehr- bcg'.nn ein Lehrvertrag schriftlich zwischen dem Lehrherm einerseits und dem Lehrling und besten Dater bzw. Dormund anderseits abgeschlossen werden muh. Hierzu emp- siehlt es sich, das von der Handwerkskammer herausgegebene Formular zu benützen und drei E-emplare derjenigen Handwe rskammer-Neben- stelle, in deren Bezirk der Lehrmeister seinen Detriebssih hat, spätestens drei Monate nach Lehrbeginn in Dorlage zu bringen. Lehrverträge, zwischen Lehrmeistern, die einer Innung angeboren, mit ihren Lehrlingen müßen ebenfalls binnen vier Wochen nach Lehrbeginn abgeschlof- sen und In vier Exemplaren der zuständigen Innung zur Eintragung in deren Lehrlingsrolle vorgeleat werden. Lehrvertrage über be- vornnindete Lehrlinge müsen vom Lehrmeister mit dem Vormund abgeschlossen, von diesem dem zuständigen Vormundschaftsgericht zur Genehmigung vorgelegt und nach erfolgter vor- mundschaftsgerichtlicher Genehmigung der Handwerkskammer-Nebenstelle in Gießen bzw. der zuständigen Innung zur Eintragung in deren LehrlingSrolle in der vorerwähnten Anzahl vorgelegt werden.
Vielfach besteht die irrige Auffassung, auch in Handwerkerkreisen, daß der Lehrvertrag erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit abgeschlossen werde. Die Vertragschließenden können eine Probezeit bis zur Höchstdauer von 3 Monaten vereinbaren, während welcher beiden Teilen das
Recht zusteht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.
Durch die Vereinbarung einer längeren Probezeit als 4 Wochen wird die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluß eines schriftlichen Lehrvertrags binnen 4 Wochen nicht berührt. Die Un- terlassung des Vertragsabschlusses seht beide Parteien erheblichen Nachteilen aus. Die Vorlage des rechtzeitig abgeschlossenen, schristlichen Lehrvertrags ist übrigens auch eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesellenprüsung.
Wenn in einzelnen Fällen der Lehrherr gegen die vorstehenden Destimmungen verstößt, so setzt er sich der Gesahr einer Bestrafung aus; jedoch sind die u. XL hieraus auch für den Lehrling hervorgehenden Schäden derart, daß die Eltern bzw. Vormünder auch ihrerseits die Deachtung der genannten Vorschriften genau kontrollieren sollten.
Der Lehrmeister kann unter Vorlegung des ordnungsmäßig abgeschlossenen Lehrver rags beim Vorstand der zuständigen Krankenkasse den Erlaß der Deiträge zur Erwerbslosenversicherung beantragen. Falls derartigen Anträgen seitens der Krankenkasse entsprochen wird, ruht die Deitrags- pflicht zur Crwerbslosenversicherung bis zum beginn des letzten Jahres der Lehrzeit. Von diesem Zeitpunkt ab lebt die Deitragspslicht zur Er» werbslosenversicherung wieder auf.
Schließlich seien die Eltern noch darauf hinge- wiesen, daß sie ihre Kinder nur solchen Derusen zuführen sollten, für die sie körperlich u.ld geistig am besten geeignet sind. Falsche Berufswahl hat schon viele Menschen unglücklich gemacht. Soweit als irgend angängig bediene man sich der Einrichtung der Eignungsprüfung. Näheres über solche Prüfungen ist bet den Deruss- bzw. Arbeitsämtern zu erfahren.
w'aien für Eamsiag 22 Februar
1732: Gecrge Washington, Begründer bcriln- abhängigkeit Nordamerikas, in Westmoreland geboren (gestorben 1799); — 1788: der Philosoph Arthur Schopenhauer in Danzig geboren (gestorben 1860); — 1840: der Sozialist August Bebel in Köln a. Rh. geboren (gestorben 1913); — 1857: der Physiker Heinrich Hertz in Hamburg geboren (gestorben 1894).
Borrrotizen.
— Tageskalender für Freitag. Stadttheater: „Wie es Euch gefällt", 19.30 bis 22.30 Xlhr. — Oeffentlicher Vortrag: „Die Welt auf der Waage Gottes" (Redner Prediger Gugel, München), 20 Xlhr, Realgymnasium. — Englisches Seminar: Schottische Lieder zur Harse, gelungen von Heloise Russell-Fergusson, 20.30 Xlhr, im Musiksaal des Realgymnasiums. — Lichtspielhaus. Bahnhofstraße: „Balalaikanächte" (auf der Bühne wirkt die Don-Kosaken-Gruppe mit). — Astoria-Lichtspiele: „Der große Diaman- tendiebstahl" und „Schatten der Nacht".
— Aus dem S tad 11 heater bureau wird uns geschrieben: Die heutige Vorstellung „Wie es Euch gefällt!" von Shakespeare beginnt um 19.30 Xlhr. — Sonntag, 23. Februar, 18.30 Uhr, Fremdenvorstellung „Die andere Seite"; ermäßigte Preise. — Dienstag, 25. Februar, zum
letztenmal „Musik" von Frank Wedekind. — Mittwoch, 26. Februar, zum letztenmal „Wie es Euch gefällt!" von Shakespeare. — Am Sonntag, 2. März (Fastnachtsonntag): Erstaufführung „Weekend im Paradies", Schwank in 3 Akten von Arnold und Dach. Spielleitung: Heinrich Hub, der auch die Hauptrolle des dicken Rat Dittchen spielt.
— 23.2).21. Vortrag von Pfarrer Harth (Wien) über „Die Lage in Oesterreich". Näheres ist aus der heutigen 2lnzeige ersichtlich.
— Ob st- und Gartenbauverein. Kommenden Sonntag im Saale des Hotels Hopfeld Hauptversammlung. Näheres siehe heutige Anzeige.
•• Morgen keine Sitzung des Provinzialausschusses. Die auf den morgigen Samstagvormittag einberufene Sitzung des Provinzialausschusses für Oberhessen ist abgesagt worden.
" Ehrung eines Gießeners. Herrn Max Wertheim aus Gießen wurde für feine langjährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Ge- biete der Kriegsgräberfürsorge die Ehrenplakette des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Bezirksoerband Nassau, verliehen.
•• Straßenbahn - Fahrscheinhefte für Schüler. Wie die Direktion der städtischen Straßenbahn in unserem gestrigen Anzeigenteil bekanntgab, werden auf der Gießener Straßenbahn mit Wirkung vom 25. Februar ab Fahrscheinhefte für Schüler unter 14 Jahren aus- gegeben. Die Heftchen enthalten zehn Fahrscheine für alle Teilstrecken und kosten 75 Psennig.
•• Im Eisenbahnzug verstorben. Ein tragischer Todesfall ereignete sich gestern abend in einem Zuge der Strecke Fulda-Gießen zwischen den Stationen Grünberg und Saasen. Während der Fahrt des Zuges sank plötzlich der in einem Durchgangswagen sitzende Grubendirektor Gustav L üd decke aus Gießen, Frankfurter Straße 29 wohnhast, in sich zusammen, und nach wenigen Augenblicken war der bedauernswerte Mann verstorben. Der telephonisch zum Zuge in Großen-Duseck bestellte Dahnarzt stellte fest, daß ein Herzschlag dem Leben des 59 Jahre alten Herrn ein rasches Ende bereitet hatte. Der Verstorbene wurde in Gießen zunächst in der Leichenhalle des Dahnhofs untergebracht und von hier aus dem Neuen Friedhof zugeführt.
**AnfechtungeinesAnstellungsver« träges wegen falscher Angaben über die früheren Bezüge? In den von Steuersyndikus Hermann Will zu Gießen herausgegebenen „Aktuellen Steuerfragen", Rundschreiben Nr. 4, lesen wir folgende bedeutsame Entscheidung: Ein Kaufhaus, das einen leitenden Angestellten eines Warenhauses engagiert hatte und ihm ein Gehalt von 20 000 Mark nebst 6000 Mark garantierter Umsatzprovision aussetzte, focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an, da der Angestellte seine früheren Bezüge falsch angegeben habe. Aus diesen wahren Gehaltsbezügen ergebe sich, daß er nicht eine erste Kraft gewesen sei, die sie gesucht habe. Das Reich-gericht (II 474 29) hat die Klage abgewiesen. Die Begründung: Wer einen leitenden
Angestellten sucht, verschafft sich die Kenntnis von seiner Oualifitalion nicht aus seinen eigenen Angaben, sondern zieht Erkundigungen bei Fachleuten ein oder nimmt ihn, weil er sich durch eigene Leistungen empfohlen hat. In vorliegendem Falle sei der Angestellte, wie fcstgcstellt wurde, auf Erkundigungen bei Fachleuten eingestellt. Die Angaben des Angestellten seien also nicht ursächlich für die Einstellung gewesen.
(Schluß des redakllonellen Teils.)
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„Viele Ehekonflikte - sagt er oft - sind nichts weiter als ein Versagen der Nerven. Wieviel froher und glücklicher würden viele Menschen leben, wennj sie stets den unschädlichen Kaffee Hag tränken^' Coffein kann eben nicht jeder vertragen. Ich trinke Hag seit Jahren und möchte ihn auch wegen seines, unübertrefflichen Geschmacks nicht missen."
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