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General-Anzeiger für Oberhessen

Vn'ck vnd Verlag: vrvhl'sche UniversslSlr-vuch- mid Ztelndruckerei B. Lange in Sietzen. Schristleitnng und Geschäftrftelle: schul^ratze 7.

Ur Erstes Blatt 180. Jahrgang Dienstag, 18. Sebruar 1950

SietzenerAnzeiger

Der Kampf um den Staatsvoranschlag in Hessen.

Eine neue Denkschrift der Regierung.

Den Abgeordneten des Hessischen Landtages ist nunmehr der Entwurf des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 1930 zuaegangen, dem eine umfang­reiche Denkschrift der Negierung beigegeben ist.

Die Zahlenangaben, die darin enthalten sind, hat die Oesfentlichkeit schon aus den Aussagen des Fi­nanzministers Äirnbergcr vor der Presse erfahren Nach dem Voranschlag für 1928 ergab sich bekannt­lich ein Defizit von 6,26 Millionen Diark, für 1929 schätzt die Denkschrift das Defizit auf 11 Millionen Mark. Es wird ausführ­lich die enge Verflechtung von Staats- finanzen und Wirtschaftslage in der Denkschrift behandelt, vor allem wie es kommt, daß das Jahr 1928 so viel günstiger abschloß, als man es bei der Aufstellu. g des Voranschlages erwarten konnte, und aus welchen Gründen sich der Rech­nungsabschluß für 1929 auf 11 Millionen Mark De­fizit belaufen wird, lieber

die Aussichten für das Jahr 1930 wird u. a. gesagt: Bei der Aufstellung des Staats­voranschlages für das Jahr 1930 sah sich die Regie­rung einer Menge von Schwierigkeiten gegenüber: den Sorgen wegen der wirtschaftlichen Entwicklung an sich mit ihrem wahrscheinlichen weiteren Rückgang des Reichs st eueraufkom- mens, das schon 1929 für Hessen einen Ausfall von zwei Millionen brachte; dazu kam die Un- sicherheitinderGestaltungdesReichs- a u s g l e i ch e s unter dem schweren Druck der Re­parationszahlungen und über das, was Hessen aus dieser unbedingt notwendigen Sanierung und vor allem aus dem Finanzausgleich für seine Finanzen zu erwarten hat, dies insbesondere, nachdem dos Reich Rücksicht auf die Bedürfnisse der Länder nicht in besonderem Maße gezeigt hat. Dazu kommt als meilere Schwierigkeit die Tatsache, daß die Geld­beschaffung auf große Schwierigkeiten stößt, besonders die Unterbringung l a n g f r i ft i - ger Anleihen. Besetzung und Ruhrkampf wirken durch die noch andauernde wirtschaftliche Schädigung des besetzten Gebietes und des ganzen Landes als Randstaat ebenfalls ungünstig mit.

Zu all dem kommt noch die Belastung, die mehr und mehr für Hessens Finanzen aus manchen Ausgaben erwächst, die in anderen Ländern ganz oder in größerem Maße die Gemeinden oder die Kommunalverbände tragen. Infolge­dessen hat sich der innere Finanzausgleich zwi­schen den Ländern und den Gemeinden nirgends so ungünstig gestaltet wie gerade in Hessen.

(In Württemberg zum Beispiel mit seinen an sich viel günstigeren wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen tragen die Gemeinden 45 bis 80 v. 5). zu den persönlichen Volksschulunkosten bei, was in Hessen einem Betrage von 23000 Mark je Stelle entsprechen und den Fehlbetrag wohl decken würde). Eine Regelung der Eisenbahnentschädi­gungen und ein Ertrag aus dieser Forderung Hessens an das Reick könnte wohl eine erhebliche Besserung der hessischen Finanzen bringen. Durch eine ErhöhungbestehenderSteuern oder durch die Schaffung neuer Steuern der ungünstigen Finanzlage zu steuern, erscheint bei der Gcsamtwirtschastslage unmöglich, wenn auch Hessen in der Belastung durch Landes- und Ge­meindesteuern nicht an der Spitze der Länder steht. Die Denkschrift sagt dann weiter:

Außer diesen Maßnahmen ober soll auf dem ganzen Gebiete der Staatsverwaltung eine planmäßige Vereinfachung durch Abbau von Aemtern und Stellen durchgeführt werden, fo weit möglich unter Nutzbarmachung der Vor­schläge des Sparkommissars und im Anschluß an sie.

Erwähnt wird, daß in diesem Gutachten die Orga­nisation der hessischen Staatsverwaltung im allge­meinen als durchaus sachgemäß, einfach und billig anerkannt wird im Vergleich zu vielen anderen Staaten, wo die Verwaltung durch Mittelstellen, durch Nebeneinanderarbeiten von Staat und Selbst- Verwaltungsbehörden verteuert wird. Aus diesen Organisationsänderungen lassen sich jedoch finan­ziell nur geringe Wirkungen bereits für das Jahr 1 930 erzielen, doch kommt schon vielfach die Absicht als Grundlage für später da­durch zum Ausdruck, daß eine ganze Anzahl von planmäßigen Stellen auf den Inhaber ge­setzt werden, denn es soll möglichst vermieden wer­den, Staatsbeamte oder Staatsangestellte brotlos zu machen. Es wird vielmehr meist nur eine Ver­zögerung in dem Einrückender jungen Anwärter eintreten, wie sie namentlich in den akademischen Berufen schon lange üblich ist.

ilm nicht die Deckungsmittel für die laufen­den Verpflichtungen des Staates zu gefährden, waren beim Staatsvoranschlag 1930 Maßnahmen nötig die sich in einer unmittelbaren und als- baldigen Erleichterung des Staatsvoranschlages auswirkten. Diese Maßnahmen sind unter der Bezeichnung Sofortprogramm bereits mit­geteilt worden.

Bel bet Bearbeitung des Gutachtens des Reichs- sparkommisfars kann es sich erweifeu. daß man­ches im Notprogramm der hessischen Regierung mit jenen Vorschlägen nach Art und weise über- einftimrat, daß manche Vorschläge der Regie­

rung sogar weilergehende Ersparnisse zeitigen werden, als die Vorschläge des Sparkommissars und umgekehrt. Dadurch soll der ernste Wille der Regierung zum Ausdruck kommen, aus eig­ner Kraft alles zu tun, was irgendwie zur He­bung der wirtschaftlichen und kulturellen Lebens­fähigkeit des Staates geeignet ist.

Zum Schluß wird gesagt, aus der Gestaltung des neuen Etats leite man die Hoffnung her, daß bei weiteren Vereinfachung der Verwal­tungsorganismus und bei einigermaßen ange-

Frankfurt a. M., 17. Febr. Der Hessische Städtetag befaßte sich in seiner heutigen Sitzung erneut mit dem Sparprogramm der hessischen Regierung und faßte folgende Entschließung:

3n den amtlichen Veröffentlichungen zum Spar­programm in Hessen wird zu dem Kapitel Schulgelderhöhung und Volksschul- lasten der Gemeinden" die beabsichtigte Belastung der Gemeinden mit Beiträgen zu den Dolksschulkosten in Verbindung gebracht mit der im vergangenen Jahre eingetretenen Schulgelder­höhung für die höheren Schulen und behauptet, daß durch diese Schulgelderhöhung den Ge­meindenein Ausgleich erwachse", der in einzelnen Städten sogar eine Mehrein­nahme herbeiführe. Dieser Auffassung muß wider­sprochen werden. Denn die im Jahre 1929 ver­ordnete Erhöhung des Schuldgeldes stellt selbst­verständlich nichts anderes dar als einen, allerdings äußerst bescheidenen Ausgleich für die Mehrausgaben, die den Städten seit­her schon durch die von ihnen zu leistenden Zu­schüsse zu den Kosten der höheren Schulen ent­standen waren. Diese Zuschüsse sind allein in den 5 größten Städten des Landes seit der Mark­stabilisierung im Jahre 1924 um 576 372 Mk. ge­stiegen. Erst wenn man diese Tatsache mit in Rechnung stellt und sie in Verbindung bringt mit den für die 5 größten Städte amtlicherseits be­kanntgegebenen Zahlen der Auswirkung der Schulgelderhöhung (209 000 Mk.) sowie der be­absichtigten Beitragsleistung zu den Volksschulen (170 000 Mk.) und der Pflegegelderhöhung (218 343 Ml.), gewinnt man das richtige Bild für die Belastung der Städte.

Erfüllt von der Sorge, daß sich die Zuwen­dungen der hessischen Regierung

Frankfurt a. M., 17. Febr. Der Vorstand des Hessischen Landgemeindetags befaßte sich heute unter dem Vorsitz von Bürgermeister Alexander, Gonsenheim, mit dem Sparpro­gramm der Hess. Regierung und legte nach ein­gehender Beratung icine Stellungnahme in nach­stehender Entschließung nieder:

Der Hessische Landgemeindetag erhebt als be­rufene Vertretung von nahezu tausend hessi­schen Landgemeinden gegen denjenigen Teil der von der hessischen Regierung geplanten Spar­maßnahmen Protest, der nichts weiter als eine Verschiebung der Lasten ohne Zubill gungneuerEinnahmequellen für die oetroffenen Gemeinden be­deuten. Die ungeheure Belastung, welche die dar­niederliegende Wirtschaft den Gemeinden und Bezirksfursorgeverbänden gebracht hat. ist die Tlrsache, daß zahlreiche Landgemeinden in indu­striereicher Gegend ihre Voranschläge für_ das Rj. 1930 beim besten Willen und bei größter Sparsamkeit nicht in Ordnung zu bringen vermögen. Eine weitere Steigerung des zu er­wartenden Fehlbetrages durch die angekündig­ten Maßnahmen des Staates müßte verhängnis­voll wirken. Angesichts der unabweisbaren Lebensnotwendigleit der Gemeinden erhebt der Hessische Landgemeindetag die Forderung auf Schaffung eines ausreichenden La­st e n a u s g z e i ch s zur Herstellung dringend er­forderlicher Gefahrengemeinschaften auf dem Gebiete der sozialen Für­sorge, sowie die Forderung auf Errich­tung eines neuen innerstaatlichen Finanzausgleichs.

Gegenüber den in der Presse aufgetauchten Behauptungen, wonach das Sofortprogramm der hessischen Regierung keine nennenswerte De- laftung der Gemeinden brächte, sieht sich der Hessische Landgemeindetag zu folgenden Feststel­lungen veranlaßt:

1 .Die Erhöhung der Einnahmen der skaal. lichenheil-undPslegean st alten be­deutet eine Erhöhung der Aufwendungen der Bezirksfürforgeverbände und der Gemeinden.

2 . Der Beitrag der Gemeinden von 200 Mark für jebe Volksschullehrerstelle bringt den Gemeinden eine weitere Reubelaffung, ohne -ah hierfür Ersah geleistet wird. Die la der Presse gezogenen vergleiche in bezug auf die geringfügige Steigerung der Losten für die

messener Gestaltung des Finanzausgleiches sowie einer befriedigenden Regelung der Eisenbahn- entschädigungsfrage sowie vor allem bei einer Besserung der Wirtschaftlichen Konjunktur mit ste g.mden Steuererlrägni.sen auch der Zeitpunkt nicht fern sei, in dem die heisischen Staatsfinanzen ins Gleichgewicht zu bringen sind, dies namentlich, wenn das | Reich nach seinen früheren Zusagen die Verpflich­tungen einlöst, die es einem durch die poli­tischen Verhältnisse so schwer betroffenen Lande wie Hessen schuldet.

für den Wohnungsbau unter dem ge­setzlichen Maß bewegen und dadurch der Wohnungsbau in den Städten im Jahre 1930 zum Erliegen kommen muß, hat der Hessische Städtetag die Finanzierung des Woh­nungsbaues noch einmal eingehend mit dem Er­gebnis geprüft, daß er auf seiner Behauptung, die hessische Regierung stelle nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Mittel dem Wohnungsbau zur Verfügung, beharren muß.

Rach der wohlbegründeten Auffassung des Städtetages hat die hessische Regierung für den Wohnungsbau weder einen Betrag aus der Gebäudesondersteuer bereitgestellt, der dem gesetzlich zulässigen Mindestmaß von 15 bis 20 Prozent des Friedensmietwerts entspricht, noch hat sie die Mieterhöhung von 2 0 Prozent über die F r i e d e n s m i e t e hinaus in dem gesetzlich vorgeschriebenen Maße dem Wohnungsbau zugeführt. Diese Mängel werden auch nicht dadurch geheilt, daß die hessische Regierung durch Aufnahme von An­leihen dem Wohnungsbau Mittel zuführt; denn der Gebäudesondersteueranteil wird durch diese Anleihen nicht vermehrt, sondern nur durch den Schuldendien st (Verzinsung und Til­gung) belastet. Durch die beabsichtigte Kür­zung um 2 Millionen Mark für den Wohnungs­bau aus der Gebäudesondersteuer würden die Aufwendungen für den Wohnungsbau noch weiter unter das gesetzlich zulässige Maß sinken. Der Hessische Städtetag muß dieser Kürzung widersprechen, zumal sie nicht mit dem Mangel an ersten Hypotheken, wie die Entwicklung in den letzten Monaten gezeigt hat, begründet werden kann.

Gemeinden mit höheren Schulen wirken irre­führend. Mehr als 90 v. h. der hessischen Ge­meinden besitzen keine höheren Schu­len, erfahren also auch keinen Ausgleich der geschilderten Art. 3m übrigen verlangen die Gemeinden mit höheren Schulen schon seit 1920 eine Reuregelung der Sostenverleilung der höheren Schulen, bis jetzt erfolglos.

3. Der Wegfall des seitherigen Staatsznschusses zur Versicherungsan st alt für ge­meindliche Beamte bewirkt eine Reube­lastung der Landgemeinden, auf die nach der jetzigen Rechtslage der Ausfall abgewälzt wer­den wird.

4. Die Verringerung des Staatsbeitrages zur Straßenunterhaltung verursacht eben­falls eine Schädigung der Gemeinden und Pro­vinzen.

5. Die Einsparungen auf dem Gebiete des Volks­schulwesens durch Erhöhung der Klas­senstärke gefährden das mit großen Opfern aufgebaute System der modernen Volksschule. Mit dieser Frage im Zusammenhang stehend, erhebt der hessische Landgemeindetag gleichzeitig Einspruch gegen eine Entblößung des flachen Landes von höheren Lehranstalten. Die Landgemeinden mit ihrer die übergroße Mehrzahl der Gesamlein- wohner Hessens bildenden Bevölkerung müssen auf dem Gebiete des höheren Schulwesens die gleiche Berücksichtigung fordern, wie die Städte.

6. Die geplante starke Verminderung der staatlichen Baudarlehen trifft die Landgemeinden besonders hart. Diese Maß­nahme müßte sich außerdem in der ungünstig­sten weise auf das Wirtschaftsleben des Landes auswirken.

Der Hessische Landgemeindetag sieht die Her­absetzung des Zuschusses zum Hessi­schenLandestheater" in Darmstadt a 1 s ungenügen d an. Es wird festgestellt, daß es sich hier in der Hauptsache um ein Theater der Stadt Darmstadt handelt, und daß es den Landgemeinden nicht zugemutet werden kann, wesenlliche neue Lasten zu übernehmen, während ein einer Stadt zugute kommendes Theater

auf Landeskosten unterhalten werden soll-

Die beabsichtigte Verminderung der Polizei st eilen gibt dem Hessischen Land- gemeindetag willkommene Veranlassung, sich ge­gen die geplante Schaffung von Gen­darmerie-Großstationen zu wenden, da eine solche Maßnahme nicht im Interesse der Landgemeinden gelegen sein kann. Die seitherige Verteilung der Gendarmeriebeamten über das ganze Land ist vom Standpunkte der Land­gemeinden unter allen Umständen einer Zusam- menbällung der Gendarmerie auf wenige Haupt- Plätze vorzuziehen.

Grundsätzlich sieht sich der Hessische Landge­meindetag zu der Feststellung veranlaßt, daß es geltendem Landesrecht (Art. 15 des Hess. Aus­führungsgesetzes zum Finanzausgleichsgeseh vom 27. März 1924) widerspricht, den Gemeinden neue Lasten aufzubürden, ohne ihnen gleichzeitig aus­reichende neu'e Einnahmequellen zu erschließen.

Der Hessische Landgemeindetag muh im Inter­esse der bedrohten Gemeinden mit aller Entschied denheit die Forderung vertreten, das Defizit des hessischen Staates durch geeignetere Maßnahmen herabzudrücken. Als geeignetes Mittel hierzu sind gewisse Aenderungen in der Organisation der Staatsver­waltung zu bezeichnen, die auf die Dauer zu namhaften Ersparnissen in der Zen­tralverwaltung zu führen vermögen. 3m besonderen erhebt der Hessische Landgemeindetag die Forderung auf Aufhebung der Ober- rechnungskammer, Revisionsamt II und die lleberweisung der Rechnungsprüfung der Kir­chen, Gemeinden und Korporationen an geeignete Revisionsverbände. Eine Zurückführung der staatlichen Dauverwaltung auf einen einfacheren und billigeren Stand erscheint ebenso vertretbar, wie die vorübergehende Auf­hebung der derzeitigen Denkmal­pflege. die Vergrößerung von Forst- amtsbezi - ten, Einsparungen an der T e ch- nischen Hochschule, der Landesuniver- fität, Landesbibliothek. Geologi­schen Landesanstalt und an anderen Stellen.

Hinsichtlich einer Bemerkung in der kürzlichen Erklärung des Hessischen Städtetags legt der Hessische Landgemeindetag nachdrücklichst Ver­wahrung ein gegen die dort zutage getretene Absicht der Inanspruchnahme staatli­cher Baudarlehnsmittel zugunsten der Städte, die den Landgemeinden zustehen, ein. Der Landgemeindetag ertlärt, daß durchaus die Mög­lichkeit bestand, die angeblich noch freien Mittel (700000 Mk.) auf Grund ausreichender Beschaf­fung erster Hypotheken ihrem Verwendungszweck in den Landgemeinden zuzuführen. Die weitere Bereitstellung dieser Mittel für die Landgemein­den wird dringend gefordert.

Der Hess. Landgemeindetag bittet die Staats­regierung im Bewußtsein der hohen Verantwor­tung, die alle beteiligten Faktoren trifft, von einer Belastung der Gemeinden unter allen Um­ständen abzusehen, sondern im Gegenteil auf Mittel und Wege zu sinnen, um den von finan­ziellem Zusammenbruch bedrohten Gemeinden des Landes zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Auf­gaben zu verhelfen.

Schließlich kann sich der Hessische Land- gemeinbetag der Besorgnis nicht erwehren, daß die von der hessischen Staatsregierung in ihrem Sparprogramm vorgesehenen Maßnahmen eine Gesundung der hessischen Staatsfinanzen auf die Dauer nicht werden herbeifüh­ren können, so daß zu erwägen wäre, ob nicht dem Gedanken der Schaffung eines dezentralisierten Einheitsstaates mit bestimmt abgegrenzten Wirt­schaftsgebieten unter Aufrechterhaltung der Eigenheiten der einzelnen Länder ernstlich näher getreten werden müßte.

Oie GieNeneinsparungen.

Im Forstwesen. An den höheren Schulen. Bei der Polizei.

WSR. Darmstadt, 17. Febr. Zu der Zu­schrift des Lehrervereins an die Presse bemerkt die Hessische Amtliche Pressestelle auf die Frage, ob es in dem hessischen Staatsvoranschlag eine Position gibt, an der auch nur im entferntesten ähnliche Abstriche vorgenommen worden feien wie im Volksschulwesen, daß das hessische Forst­wesen vor dem Kriege 114 Akademiker hatte. Diese Zahl ist jetzt so sehr verringert, daß für 1930 nur noch 71 Amtsvorstandsstellen vorge­sehen sind, davon 7 bzw. 9 Inhaberstellen. Die ursprüngliche Zahl von 10 Oberforfterftellen ist auf 7 reduziert. Die Einsparungen bei den För­sterstellen ergibt sich aus folgender Gegenüber­stellung: 1911 582, 1929 396, 1930 353 Stellen. Rach Durchführung des Abbauplanes werden die Stellen von insgesamt 2 4 Amts- Vorständen eingegangen sein, was eine Verminderung gegenüber dem Stand von 1911 um 28 v. H. darstellt, dies, obwohl sich in der Zwischenzeit die Detriebsfläche um rund 15 000 Hektar, d. h. nach früheren Begriffen um fast 6 Oberförstereien, vergrößert und der Geschäfts- umfang erheblich zugenommen hat. Bei dem Lehrerpersonal der höheren Schulen sind infolge der allgemeinen Sparmaßnahmen . folgende Aenderungen vorgesehen: Abgesetzt sind

Oer Hessische Städtetag nimmt nochmals zum Sparprogramm Stellung.

Auch der Hessische Landgemeindetag meldet sich zum Sparprogramm.