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Bekanntmachung.

Betr.: Neufestsetzung des Ortslohnes.

Das Hessische Oberoersicherungsamt hat mit Wirkung vom 1. Januar 1930 den Ortslohn für den Stadtbezirk Gießen wie folgt festgesetzt: 473D

Für Versicherte

über 21 Jahre von 16 bis 21 Jahren unter 16 Jahren männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich

RM. RM. RM. RM. RM. RM.

5, 3,50 4,10 2,80 2,30 1,70

Die in der Bekanntmachung vom 8. Juni 1927 enthaltene Festsetzung tritt mit dem 31. Dezember 1929 außer Kraft.

Gießen, den 13. Januar -930.

Versicherungsamt der Stadt Gießen.

Dr. Sei b.

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Bekanntmachung

über die Einreichung von Belegen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1929.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen über die ver einfachte Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1929 vom 14. Dezember 1929 sind bis spätestens 15. Februar 1930 ein­zureichen: 5170

I. von den Arbeitgebern, die den Steuer­abzug im Ueberweisungsoerfahren vor­genommen haben:

1. Lohnsteuer-Ueber Weisungslisten nebst

Bescheinigungen über die im Kalender­jahr 1929 einbehaltenen Steuerabzugs- beträae derjenigen Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr 1929 während der ganzen Dauer ihrer Beschäftigung oder während eines Teiles derselben in einer anderen Gemeinde als in der Beschäfti­gungsgemeinde einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Als Beschäftigungsgemeinde gilt die Gemeinde derjenigen Betriebsstätte, von der aus die Steuerabzugsbeträge für im Kalenderjahr 1929 gezahlten Arbeitslohn abgeführt worden find. Im Behördenverfahren ist der Sitz der ab­führenden Kaffe maßgebend.

Für jede Wohnfitzgemeinde ist eine befondereLohnsteuer-Ueberweifungslifte auszufchreiben. Besitzt der Arbeitgeber mehrere Betriebsstätten, von denen aus im Kalenderjahr 1929 Steuerabzugs­beträge abgeführt worden find, so sind von jeder dieser Betriebsstätten aus die Lohnsteuer-Ueberweisungsliften beson­ders auszuschreiben.

Hat ein Arbeitgeber die in mehreren Betriebsstätten einbehaltenen Steuer­beträge durch eine Stelle gesammelt an Ane Finanzkasse abgeführt, so sind die Ueberweisungslisten grundsätzlich von dieser Stelle aus auszuschreiben. In besonders begründeten Fällen kann der Präsident des Landesfinanzamts auf Antrag ein vereinfachtes Verfahren Zulassen.

Arbeitnehmer, die während der Dauer der Beschäftigung im Deutschen Reich weder einen Wohnsitz noch einen ge­wöhnlichen Aufenthalt hatten, find für ich in einer gemeinsamen Lohnsteuer- leberweisungsliste zusammen auszu- ühren.

2. Fehlanzeigen, sofern Lohnsteuer-Ueber- weisungslisten nach Ziffer 1 nicht aus­zuschreiben sind.

Bekanntmachung betr. die Bildung einer Deputation für

Jugendwohlfahrt.

Nachdem die Wahlzeit der Deputation für Jugendwohlfahrt mit dem 31. Dezem­ber 1929 abgelaufen ist, muß die Deputa­tion neu gebildet werden. Nach 8 51 Abs. 1 Ziffer 4 der Gießener Fürsorgeordnung stehen 6 Sitze in dieser Deputation den in der Stadt Gießen wirkenden freien Ver­einigungen der Jugendwohlfahrt und der Jugendbewegung, unter denen beide Ge­schlechter und mindestens ein Angehöriger der Jugendbewegung vertreten sein müs­sen, zu. Den gleichen Vereinigungen find zwei Beifitzerftellen im Beschwerdeaus­schuß zu übertragen, soweit dieser über Jugendsachen entscheidet. Die in Gießen bestehenden Vereinigungen, die in der De­putation für Jugendwohlfahrt oder im Be- chwerdeausschuß vertreten zu fein Mün­chen, werden aufgefordert,

bis zum 27. Januar 1930 dem Wohlfahrtsamt der Stadt Gießen, Gartenftraße 2, ihre Satzungen und ihre ^Mitgliederzahl mitzuteilen. Statt der Ein­reichung der Satzung genügt die Bezug­nahme auf eine etwa dem Wohlfahrtsamt bereits vorgelegte Satzung. 5320

Wohlfahrtsvereine find auch dann vor- fchlagsberechtigt, wenn sie sich nicht aus- chließlich mit Jugendwohlfahrt befassen.

Bestimmte Persönlichkeiten sind noch nicht zu benennen. Nach Ablauf obiger Frist, die genau einzuhalten ist, erhalten die sich meldenden Vereine zunächst Mit­teilung, ob sie nach den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen berücksich­tigt werden können oder nicht.

Wer die Frist nicht einhält, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Gießen, den 17. Januar 1929.

Der Oberbürgermeister. I. D.: Dr. Seid.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 21. Januar 1930, findet Rindvieh- (Nutzvieh-) Markt statt; sämt­liches Vieh wird gegen Maul- und Klauen­seuche schutzgeimpst. Auftriedszeit am Markttage von 8>2 bis 9% Uhr vormit­tags. Der nächste Schweinemarkt findet am 12. Februar 1930 statt. 375C

Gießen, den 18. Januar 1930.

. Der Oberbürgermeister.

_____I. V.: Dr. Rosenberg.______ Brennholzversteigerung

Freitag, den 24. Januar, 9% Uhr, wer-

Bekanntmachung.

Der für den Bereich der Hessischen Land- und Forstwirtschaft­lichen Berufsgenossenschaft gebildete Ausschuß zur Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienfte land- und forst- wirlschaftlid)er Arbeiter hat gemäß § 933 der Reichsversiche­rungsordnung die Jahresarbeitsverdienste für den Stadtbezirk Gießen wie folgt festgesetzt: 473D

A. Für Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge

über

21 Jahre RM.

von 1621 Jahren RM.

unter

16 Jahren RM.

1. In der Landwirtschaft beschäftigte

a) Gespannführer

1230

1050

660

b) Mägde

825

735

630

c) Taglöhner: männlich

1095

900

570

weiblich

600

495

330

2. Forstwirtschaftliche Ar­beiter:

männlich

1320

930

660

weiblich

795

660

390

3. Gärtner und Garten­arbeiter:

a) gelernte Gärtner: männlich

1320

930

660

weiblich

795

660

390

b) sonstige Garten­arbeiter: männlich

1095

900

570

weiblich

600

495

330

4. Im Weinbau beschäftigte

Arbeiter: männlich 1230

1050

660

weiblich

735

630

390

B. Für versicherte, die nicht als Lohnarbeiter bei der Verufs- genoffenschaft versichert sind: über von unter

21 Jahre

1621 Jahren

16 Jahren

RM.

RM.

RM.

1. Betriebsunternehmer 1200

2. Ehegatten der Betriebs-

840

600

Unternehmer 750

3. Sonstige im Betrieb Be­

660

schäftigte und Betriebs­fremde:

männlich 900

750

510

weiblich 540

450

300

Vorstehende Festsetzungen gelten nicht für Rechnungsführer, Lagerverwalter, Buchhalter, Buchhalterinnen, Gutsverwalter, Wirtschaftsführer, Gutsaufseher, Vögte, Forstgehilfen (Wild- meister, Jäger), Forst- und Jagdaufseher (Forstschutzbeamte), Meier und Meierinnen, Molkereimeifter, Kuhmeister, Käser, Schafmeister, Oberknechte, Gestütswärter, Futtermeister, Bereiter, Fischmeister, Torfmeister, Nieselmeister, Wirtschafterinnen, Ver­walterinnen, Brauer, Stärkemeister, Kraftwagenführer, Schlosser, Sägemeister, Tischler, Sattler, Küfer.

Diese Festsetzung tritt am 1. Januar 1930 in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die seitherige Festsetzung außer Kraft.

Gießen, den 13. Januar 1930.

Versicherungsamt der Stadt Gießen. Dr. Seid.

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Die Lohnsteuer-Ueberweisungsliften, Be­scheinigungen und Fehlanzeigen sind an das Finanzamt einzusenden, in dessen Be­zirk die Beschäftigungsgemeinde liegt.

II. von den Arbeitnehmern, bei denen der Steuerabzug im Kalenderjahr 1929 im Markenoerfahren durchgeführt wurde, die Steuerkarte und die Linlagebogen, die im Kalenderjahr 1929 zum Einkleben und Entwerten von Steuermarken verwendet worden find. Dabei ist die Nummer der Steuerkarte für 1930 und die Behörde, die diese Steuerkarte ausgestellt hat, sowie die Wohnung am 31. Dezember 1929 anzu­geben.

Zuständig für die Ablieferung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeit­nehmer zur Zeit der Ablieferung feinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat.

Auf die Verpflichtung zur Einreichung der Steuerkarten und Einlagebogen haben alle Arbeitgeber (auch wenn sie den Steuerabzug im Ueberweisungsverfahren durchführen) durch Anschlag in den Ar­beite und Geschäftsräumen hinzuweisen.

An Stelle des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Einreichung der Steuer­karten und Einlagebogen übernehmen. In diesem Fall sind die Steuerkarten und Einlagebogen dem für den Arbeitgeber zu­ständigen Finanzamt zu übersenden.

Die Versäumnis der den Arbeitgebern und Arbeitnehmern obliegenden Einliefe­rungspflicht ist mit den im § 377 der Reichsabgabenordnung vorgesehenen Stra­fen bedroht. Außerdem kann die Einliefe­rung durch die im § 202 der Reichsabgaben­ordnung vorgesehenen Strafen erzwungen werden.

Die Vordrucke für die Lohnsteuer-Ueber weisungsliften und Bescheinigungen (1,1) sowie für die Fehlanzeigen (1,2) sind bei dem unterzeichneten Finanzämtern kosten­los erhältlich. Auch wird von diesen jede weitere Auskunft erteilt.

Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 17. Januar 1930.

Die Finanzämter.

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Brennholzversteigerung

im Gemeindewald Langsdorf.

In den Distrikten Seekopf, Rasenstück und Stockwiesen werden nach vorheriger Zusammenkunft am Waldeingang der Pro- vinzialstraße LangsdorfNieder-Besfingen am Wittwoch, dem 22. Januar 1930, vor­mittags 9% Uhr, versteigert: 478D

Scheite: rm: Buche 147,6; Eiche (rund) 5,7; Kiefer (rund) 7,7.

Knüppel rm: Buche 40,5; Hainbuche 134,4; Eiche 15,5; Erle, Aspe, Kirschbaum 10,6; Kiefer 58; Fichte 1,8.

Reisig 3. Klasse: Buche 242 rm; Hain­buche und Eiche 133 rm.

Stammreisig 2. ft lasse rm: Hainbuche, Eiche, Erle 240; Kiefer 108.

Stöcke rm: Buche 69,5; Hainbuche und Eiche 25,7; Kief r 67,5.

Nutzholz:

Stämme: Esche 1. Kl. 1 Stück = 0,06 km

Derbftangen: Fichte km: 1. Kl. 10 Stück - 0,90 km; 2. Kl. 15 Stück = 0,90 km; 3. Kl. 6 Stück = 0,18 km.

Reisslängen: Fichte km: 7. Kl. 560 Stück = 1,68 km.

Ruhknüppel: Lärche (3 m lang) = 3,6 rm.

Ruhreisig: Fichte = 113 rm.

Langsdorf, den 15. Januar 1930.

Hessische Bürgermeisterei Langsdorf.

Kneipp.

den in der will'schen Wirtschaft zu Treis a. d. Lda. aus den Forstorten Fortbachseck, Himberg und Holzgeschirr des Staats­waldes der Försterei Treis a. d. Lda. ver­steigert: 480D

Scheiter rm: 43 Buche, 20 Eiche; Knüp­pel rm: 86 Buche, 133 Eiche, 2 Kiefer, 3 Fichte; Reisig 2. kl. (Stammreisig) rm: 203 Buche, 41 Eiche. Reisig 3. kl. rm: 118 Buche, 253 Eiche; Stöcke rm: 4 Eiche.

Auskunft erteilen Herr Förster Bing zu Treis a. d. Lda. und das Forstamt.

Gießen, den 15. Januar 1930.

_______Hessisches Forstamt Gießen._______

Holzversteigerung

aus Forstort Eibschenhain der Freiherren von Rordeck zur Rabenau Freitag, den 24. Januar 1930, 9.30 Uhr vormittags. Beginn in Abteilung 17 (Kinkwiese). Es werden versteigert: 525D

8 Fichtenderbstangen 2. Kl.; 6 rm Kie- sern-Nutzscheit (3 m lang); 64 rm Fichten­nutzreisig (Schichthaufe'n); rm Scheiter: Buche l.Kl. 68, 2. Kl. 4, Fichte 2. Kl. 7, Kiefer (rund) 20; Knüppel: Buche l.Kl. 26, 2. Kl. 4, Fichte l.Kl. 10, 2. Kl. 13, Kiefer 52; Knüppelreisig: Kiefer 16; Rei­sig: Buche 64; Stöcke: Buche 10, Fichte 6, Kiefer 8.

Londorf, den 17. Januar 1930.

______Hessisches Forftamt Rabenau.______

Nutz- und

Brennholzversteigerung

Donnerstag, den 23. Januar, vormittags 11 Uhr, werden in der GastwirtschaftZum steinernen Haus zu Rainrod aus den Staatswalddistrikten Görköpfe 4, 5, 7, Schenkenwald 1 und 4, Schlägelsberg 2, Mühlenkopf 1 und 2 und verschiedene der Försterei Rainrod und Schotter Spieß 4 der Försterei Kiliansherberge versteigert:

A. Ruhholz

(aus Kleerberg 3; Wolfslauf 14 und Schlägelsberg 4):

Lärche: Kl. la 64 Stck. = 8,36 km; Kl. 1b 15 St. = 3,89 km; Kl. 2a 1 St. = 0,22 km. Fichte: Kl. la 8 St. = 1,16 km, Kl. 1b 19 St. = 5,73 km; Kl. 2a 11 St. = 5,89 km; Kl. 2b 3 St. = 2,71 km; Kl. 3a 2 St. = 2,78 km; Kl. 3b 1 St. = 0,51 fm. Derb- (langen: Lärche: 1. Kl. 95 St., 2. Kl. 18 St., 3. Kl. 3 St. Fichte: l.Kl. 12 St., 2.Kl. 17 St., 3. Kl. 123 St. Reisstangen: Fichte: 4. Kl. 66 St., 5. Kl. 45 St., 6. Kl. 44 St., 7. Kl. 23 St. Ruhscheiter: Buche: 13 rm (1,25 m lang). Ruhknüppel: Liche: 2. Kl. 5 rm (2 m lang). 479D

B. Brennholz:

Scheiter rm: Buche: zirka 500 1. Kl., 150 2.511.; Liche: 53 l.Kl., 6 2.KI.; Fichte 5 2.KI. Knüppel: Buche: 221 1. Kl., 168 2. Kl.; Liche: 138 1. Kl., 31 2. Kl.; Lsche: 8; Birke: 1; Hainbuche: 1; Aspe: 11; Kiefer: 1; Cärtf . 13; Fichte: 14 2.Kl.; (Erle: 10. Reiserholz 1. kl. (knüppelreisig): 235 Buche; 37 Eiche; 4 Esche; 14 Aspe. Reiser­holz 2.61. (Slammreisig) rm: 82 Buche. Reiserholz 3. kl. (Astreisig) rm: 568 Buche; 34 Eiche; 2 Esche. Stöcke rm: Buche: 64 1 Kl., 71 2. Kl.; Eiche: 4 2. Kl.

Sämtliches Holz lagert an chauffierten Wegen oder in der nächsten Nähe. Das blau unterstrichene Holz in den Losholz- schlägen kommt zur Versteigerung. Besichti- gung des Holzes wird vorausgesetzt. Nähere Auskunft durch Förster Ruppert, Rainrod, und die unterzeichnete Stelle.

Hessisches Forstamt Eichelsdorf.

dem Fachmann

Karl Overbeck

Rodbcimcrtr.58, zur Reparatur.

Telephon 3715 IttSD

An- und Berkans gebr. Maschine«.

AuS anerkannter Ltammznrbt des ver« edeben Landschweines gibt fortlaufend ab:

Eber, Zungsauen und Ferkel

zur Zucht. 10235

£. fflotir. fiofgut Hülfenrod (8r. Alsleld),

Holzversteigerung.

Donnerstag, den 30. Januar 1930, soll aus dem Gemeindewald Annerod, Abt. 1, 2, 3, 4 und 7, nachfolgendes Holz ver« steigert werden: . 526C

185 Stück Derbstangen l.Kl'

228 2.

209 3.

161 Reisstangen 4. 487 5.

737 6.

1540 7. (Dohnen«

stangen).

Scheitholz rm; Eiche 14, Kiefer 1,7p Fichte 20.

Knüppel rm: Fichte 28.

Reiserholz wellen: Eiche 2. Kl. 50, Eiche 3. Kl. .515; Weichholz 2. Kl. 150; Kiefer 3. Kl. 20; Fichte 2. Kl. 120, Fichte 3. Kl. 915.

Beginn der Versteigerung und Zusam­menkunft vormittags 9 Uhr am Wald« eingang von Annerod bei Distrikt Neu« wiese, Abt. 7.

Annerod, den 17. Januar 1930.

Hessische Bürgermeisterei.

____________gez. Horn.____________

^M-verskklMWeu^

der Fürstlichen Oberförsterei Lich.

Montag, 27. Januar, werden im höler versteigert: Raummeter Scheitholz: Buche 83, Eiche (rund) 51; Knüppel: Buche 27, Eiche 45, Nadel 9; Stöcke: Buche 36, Eich« 61; Wellen: Buche 1200, Eiche 1900. Von mittags ab kommt zum Ausgebot: Fest» meter Schnittholz: Buche 3.5. Kl. 5, Wagnerholz: Eiche 2. und 3. Klasie zirka 40, Elsbeere 1, Kiefer 1; Raummeter Gartenpfosten: Eiche 17; Spalierholz: Fichte (1,55 m lang) 8; Stück Derbftangcnt Fichte: Sparren 102, Spalier 700; Reis» stangen 100, Bohnenstangen 500.

Zusammenkunft 9% Kreisstraße Lich Garbenteich, Waldeingang. 510D

Dienstag, 28. Januar, werden im Ried- wald versteigert: Raummeter Scheitholz: Buche 86, Fichte 30; Knüppel: Buche 7, Fichte 12; Stöcke: Buche 55, Eiche 4, Fichte 66; Wellen: Buche 2600, Eiche 170, Fichte 2000; Festmeter Schnittholz: Buche 3.5. Kl. 17, Wagnerholz: Eiche 2.-4.511. 10; Raummeter Gartenpfosten: Eiche 3, Spalierholz: Fichte (1,55 m lang) 21; Stück Derbstangen: Fichte (Spalier) 600.

Zusammenkunft 9% Pfaffenschneise (Hat­tenrodEttingshausen, Waldeingang).

Voranzeige: 3.2. Fuchsstrauch Kellers» berg; 4. 2. Meilbach; 10. 2. Brunnen- ^roalb; 11. 2. Mönchwald (Bauholz^ Stangen); 12.2. Hard (Bau-

Hk holz, Stangen).

Brennholzversteigerung

im Licher Stadtwalde.

In dem Distrikt Lisenkaute werden am Donnerstag, dem 23. Januar 1930, vor­mittags 10 Uhr, nach vorheriger Zusam- menkunft am Kreuzungspunkt der Nieder- Bessinger und Konzebühlschneise, Anfang bei Nr. 108, versteigert:

Scheiter rm: Buche 800, Hainbuche 5, Eiche 6.

Knüppel rm: Buche 130. Reisig Wellen: Buche 5000. Stöcke rm; Buche 300, Eiche 6.

Die blau unterstrichenen Nummern kom­men nicht zum Ausgebot. Nächste Holz­versteigerung Donnerstag, den 30. Januar 1930. 4770

Günstige Zahlungsbedingungen.

Lich, den 15. Januar 1930.

Hessische Bürgermeisterei Lich.

Geil.

Rutzholzversteigerung.

Dienstag, den 28. Januar 1930, kommt im Rieder-Weiseler Wald zur Versteige­rung: 5060

Stämme: Liche: 1. Kl. 64 Stck., 5,68 fm; 2. Kl. 99 Stck., 29,66 km; 3. Kl. 44 Stck.» 28,39 km; 4. Kl. 17 Stck., 12,91 km; 5. Kl. 19 Stck., 20,32 fm; 6. Kl. 24 Stck., 38,24 fm; 7. Kl. 5 Stck., 13,33 fm; 8. Kl. 1 Stck* 2,58 fm.

Stämme: Buche: 2. Kl. 4 Stck., 1,25 fm; 3. Kl. 13 Stck., 6,57 fm; 4. Kl. 8 Stck* 6,70 fm; 6. Kl. 1 Stck., 1,15 fm.

Stämme: Lsche: 1. Kl. 4 Stck., 0,84 fm; 2. Kl. 5 Stck., 2,34 fm; 3. Kl. 1 Stck., 0,43 fm.

Stämme: Kiefer: 2b-Kl. 1 Stck., 0,57 fm; 3b-Kl. 5 Stck., 2,74 fm; 5a-Kl. 1 Stck., 0,81 fm.

Stämme: Fichte: la-Kl. 20 Stck., 5,02 fm; lb-Kl. 37 Stck. 12,17 fm; 2a-Kl. 6 Stck* 3,90 fm; 3a-Kl.'l Stck., 1,48 fm.

Stämme: Lärche: lb-Kl. 3 Stck., 0,61 fm; 2a-Kl. 3 Stck., 1,78 fm; 2b-Kl. 1 Stck* 0,92 fm.

Ruhscheit: Liche rm: 12.

Zusammenkunft vormittags 9 Uhr an der Waldecke auf der Straße Butzbach- Hausen.

Vorherige Auskunft durck Förster Becker in Hausen, Post Butzbach.

Nieder-Weisel, den 16. Januar 1930.

Hessische Bürgermeisterei.

Winter.