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Städtchen am Rhein, erklang der Tritt marschierender K
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schienen war, wurde Haftbefehl erlassen.
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Bingen. 12. Aug. Durch Dingen, das schöne in diesen Lagen
Deutsche Kaufmanns-Zugend am Rhein.
Buntes Allerlei.
Wie der Alte Fritz den kürzeren zog.
Eine wenig bekannte Anekdote von Friedrich dem Großen wird in den „Schlesischen Monatsheften" erzählt. Der König besuchte einmal mit seinem Druder, dem Prinzen Heinrich, ein schlesisches Kloster, und dabei nahm der Prior die Gelegenheit wahr, den König zu bitten, Rovizen aufnehmen' zu dürfen. Der Alte Fritz gab die Erlaubnis und versprach, ihm die ersten Rovizen sogar selbst zu schicken. Zum Scherz sagte er französisch zum Prinzen Heinrich: „Wir werden
mangels ausreichenden Beweises von der klage der schweren Urkundenfälschung und Betruges freigesprochen werden.
Bund der Kaufmannsjugend int GHB. darftelle. Brausender Beifall erklang durch den Saal.
Nachdem Bürgermeister Dr. Sieglitz die Grüße der Stadt Bingen, die die Tagung vorbildlich unterstützte, ausgesprochen hatte, überbrachte Regierungsrat Jacobsen die Grüße der Wiesbadener Regierung, wovauf ein langer Fackelzug die Kaufmannsjugend zur Burg Klopp führte. Auf Burg Klopp behandelte in einer kurzen Gedenkstunde das Mitglied der Verwaltung des DHV., Hermann M i l tz o w (Hamburg), die gemeinsamen Fäden zwisck^n Stand, Verband und Volkstum. Eine Burgbeleuchtüng schloß diese Gedenkstunde.
Der Sonntag wurde mit Gottesdiensten eingeleitet, eingedenk des Wahrspruches, daß ein rechtes Leben nur möglich ist, wenn wir das Höchste auf dieser Welt nicht übersehen. Volkstümliche Spiele und sportliche Wettkämpfe folgten. An den Wettkämpfen nahmen 180 Jungkaufleute teil. Die Siegerverkündigung wurde mit einer Gedenkansprache von Schulrat Hassinger (Darmstadt) für die hessische Regierung eingeleitet, der die düngen und ihre Art zu packen wußte. Rach einem Festzug durch Bingen wurde die Tagung vor dem Riederwalddenkmal in Rüdesheim beschlossen. Gauvorsteher Auerbach verstand es ausgezeichnet, vor den Jungkaufleuten ein zu Herzen gehendes Bild von der Rot unseres deutschen DoÜkstums bei uns und in den Randstaaten zu entwickeln.
Erweitertes Schöffengericht Gießen.
• Gießen, 13. Aug. Ein von auswärts stammender junger Mann, der seinen Eltern einen größeren Geldbetrag gestohlen hatte und dann flüchtig ging, stand jetzt unter der Anklage der schweren Urkundenfälschung und des Betrugs. Als Vertreter einer Berliner Kunst-
Gegen einen anderen Angeklagten, die ordnungsmäßig bewirkte Ladung nicht
ihm zwei junge Ochsen senden!" Der Prior adeL der das Französische gut verstand, antwortete mit geheuchelt unwissender Miene: „Zum Be^ weise unseres Dankes werden wir die beiden unA von Eurer Majestät gesandten Rovizen Friedrichs und Heinrich nennen!" Da hatte der Alte Fritz den kürzeren gezogen und muhte sich nun seiner« seits bedanken, da er den Schein wahren wollte^ als hätte der Prior seine Worte nicht verstanden^
Rapoleon-Anekdole.
Rach dem Kongreß zu Erfurt kam Rapoleott auf der Rückreise durch Aschaffenburg. Die Zögi linge sämtlicher Lehranstalten sollten auf dem Wege zum Schlosse aufgestellt werden, um ihn mit Hochrufen zu empfangen. Der Kaiser fuhr die lange Front entlang. Am äußersten rechten Flü« gel herrschte vollständige Ruhe, während die anderen Schüler die vorgeschriebenen Hochrufe ausbrachten. Der Adjutant Rapoleons sah in dem schweigenden Verhalten des rechten Flügels eine verabredete Demonstration der Feinde Frankreichs und stellte den Bürgermeister darüber zur Rede: „Wer hat den jungen Leuten das Stillschweigen auf erlegt?“ Aber der Bürgermeister antwortete ruhig: „Der liebe Gott! ES sind die Zöglinge der Taubstummenanstalt."
aend aus Hessen, Hessen-Rassau und dem Rahegebiet. 3n vielen Zügen, mit Dampfern und einem großen Sonderzug trafen die 1400 Teilnehmer in den Rachmittagsstunden des Samstags und auch noch am Sonntag ein.
Samstagabend sah man in der Binger Festhalle einen schneidig durchgeführten Begrüßungs- abend mit schwungvollen Märschen und einem alten Schweizer Testspiel. Gauvorsteher Auerbach sprach über die Lebensziele des Jungkaufmanns. Drei Ziele stellte er den dungfaufleuten: einmal müsse jeder Jungkauf- mann feine besondere Eigenart entfalten und nach den in ihm ruhenden Gesetzen fein Leben führen. Unferer Zeit fehle oft genug jeglicher Halt. Da gelte es, Willensstärke Persönlichkeiten heranwachsen zu lassen, die in wahrer Freiheit ihr Leben führen und sich der Verantwortung bewußt sind, die sie gegenüber Körper, Geist und Seele Habern Zum anderen habe die Kaufmannsjugend ihren Beruf voll auszufüllen. Richt umsonst kennen wir das Ideal des königlichen Kaufmanns. Dem Kaufmann gehört die ganze Welt, er müsse daher mit Fleiß und Hingabe seine tägliche Berufsarbeit leisten. Zum Dritten müsse jeder ein rechter deutscher Mann werden. Ein deutscher Mann müsse fein Bestes für Stand, Volk und Vaterland hergeben. In dieser Rotzeit deutscher Freiheit habe jeder seinen Mann zu ftellen. Die Jungkaufleute müßten aber auch in der weiten Welt dafür sorgen, daß Deutschlands Rame wieder mit Achtung ausgesprochen werde. Diese Aufgaben könne der einzelne nicht leisten, sondern er müsse sich eingliedern in den sinnvollen Organismus einer Gemeinschaft, wie sie der
bildersabrik, für die er gegen eine ansehnliche Provision Bilder vertrieb, sollte er einen Teil der aufgegebenen Bestellscheine gefälscht, mehrere von ihm abgesehte Bilder weit unter dem vorgeschriebenen Preise verkauft und den hierfür erzielten Erlös für sich verbraucht haben. Dem Angeklagten, der bestritt, irgendwelche Fälschungen vorgenommen zu haben, konnte nur die Unterschlagung der vereinnahmten Beträge nachgewiesen werden. Er wurde in Anbetracht seiner Vorstrafen zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
Einem Mühlenbauer wurde zum Vorwurf gemacht daß er einem auswärts wohnenden Mühlenbesiher durch Vorspiegelung falscher Tatsachen über seine Vermögensverhältnisse und durch Fälschung von Wechselakzepten finanziell erheblich geschädigt habe. Infolge der Länge der inzwischen verstrichenen Zeit konnte durch die vernommenen Zeugen der Sachverhalt nicht mehr genügend aufgeklärt werden. Der Angeklagte, der jegliche Schuld bestritt, mußte daher
Kirchliche Nachrichten.
Israelitische Gemeinden.
Israelitische Religionsgemeinde. Gottesdienst in der Synagoge (Südanlage). Samstag, den 16. August, Vorabend 7.15 Uhr; morgens 8.30; abends 7.50 und 8.30 Uhr.
Israelitische Religionsgesellschaft. Sabbatfeier detz 16. August. Freitag abend 7.10 Uhr; Samstag vor» mittag 8; nachmittags 4; Sabbatausgang 8.30. —» Wochengottesdienst morgens 6.30; abends 7 Uhr.
Verantwortlich für das Feuilleton i. V.: Dr. Fr. W. Lang e.
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