Nr. 135 Erstes Blatt
180. Jahrgang
Donnerstag, 12. Zunl 1950
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Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Die Ausgabebedingungen der ^eparaiionsanleihe.
Deutsche Erläuterungen. — Auflegung der Anleihe am 12. und 13. Juni.
Die wochenlangen Verhandlungen über die Ausgestaltung der Voung-Anleihe find nun endlich zum Abschluß gekommen. Ein Wort des Dankes bei dieser Gelegenheit an den Reichsbank- präsidenten Dr. Luther, dessen Zähigkeit und taktischem Verhandlungsgeschick es gelungen ist, die Ausgabebedingungen der Tributanleihe so. zu gestalten, daß sie finanziell erträglich sind und einen Wegweiser zu einer besseren Zukunft abgeben können. Dr. Luther hat im eigentlichen Sinne des Wortes die Verhandlungen zu seiner persönlichsten Angelegenheit gemacht: er war seit vielen Wochen unentwegt auf Reisen, er hat in Brüssel, in Paris und in London an Ort und Stelle mit den maßgebenden Persönlichkeiten der Hochfinanz immer und immer wieder konferiert, und es ist ihm schließlich gelungen, nicht nur die Einheitlichkeit der Anleihe zu sichern, sondern auch alle Sonderbelastungen für Deutschland, die man uns wieder zugemutet hatte, zu vermeiden.
Vamentlich die Franzosen strebten bekanntlich für das Drittel, das der Reichsbahn und der Reichspost aus der ersten Tranchp der Bounst- anleihe zuslicht, besondere Sicherheiten an: sie wollten entweder die Einnahmen der Reichsbahngesellschaft oder der Reichspost verpfändet wissen, oder sie wollten die hundert Millionen Dollar in Form einer hypothekarischen Garantie sichcrstellen. Praktisch aber wäre das darauf hinausgelaufen, daß die Reichsbahn in ihrer Bewegungsfreiheit genau so eingeengt geblieben wäre, wie unter dem Dawes- rcgime, ja, das System der Treuhänder hätte sogar noch eine Erweiterung erfahren, da ja auch die bisher davon unberührte Reichspost dann einbezogen worden wäre. Erfreulicherweise hat man, allerdings erst im letzten Augenblick, auch in Paris eingesehen, daß dieses Verfahren politisch ganz unmöglich ist, und man hat sich damit begnügt, dah die Zinsen und die Amor- tisationsbctrüge für diese hundert Millionen Dollars bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich auf ein Sonderkonto eingezahlt werden. Es find auch Garantien dafür getroffen worden, daß dem ungeschützten Teil der deutschen Annuitäten aus der eigentümlichen Zweiteilung der Anleihe — zwei Drittel für Reparationen, ein Drittel für Anlage in deutschen Vermögenswerten — keine Doppelbclastung erwächst. Die Einzelheiten dieser eigentümlichen Regelung sind natürlich ziemlich kompliziert. Es mag an dieser Stelle daher genügen, festzustellen, daß die Sicherungen für Deutschland juristisch absolut einwandfrei sind und daß irgendwelche Mehrlei st ungen über den Zahlungsplan des Voung-Abkommens hinaus nicht in Frage kommen, eine Befürchtung, die noch vor gar nicht langer Zeit keineswegs ohne weiteres von der Hand zu weisen war.
Die Ausstattung des ersten Teils der Mobilisierungsanleihe entspricht, das sei ganz offen ausgesprochen, noch nicht in allen Einzelheiten den tatsächlichen Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft und der deutschen Finanzen. Wir sehen davon ab, noch einmal die politische Frage auszuwerfen, ob die Mobilisierung unserer Reparationszahlungen zweckmäßig und wünschenswert, ob sie nicht vermeidbar gewesen wäre. Hier stehen wir mit der Ratifizierung der Haager Abkommen durch olle beteiligten Rationen vor vollendeten Tatsachen. Man wird also heute das Problem nicht mehr politisch, sondern nur noch finanziell und wirtschaftlich ansehen können. Der Zinsfuß, mit dem die Boung-Anleihe in Höhe von 5,50 Prozent ausgestattct worden ist, scheint annehmbar zu sein. Er ist zwar gewiß noch nicht dos wünschenswerte Endziel, entspricht aber doch zunächst den wirtschaftllchcn Bedürfnissen Deutschlands und der Lage auf den internationalen Kapitalmärkten. Dagegen erscheint uns der Ausgabckurs nicht absolut befriedigend. Die Emissionsbanken zahlen nur 86 Prozent des Rominalbctrages aus und sie sind ihrerseits verpflichtet, die Stücke zu einem Kurse von 90 Prozent weiter zu begeben. Die Spanne von 4 Prozent zwischen Auszahlung und Rominalbetrag erscheint uns reichlich hoch^ Soweit der Reparationsteil der Anleihe in Frage kommt, kann uns dos zunächst verhältnismäßig gleichgültig sein, obwohl auch hierbei später im Falle einer Konvertierung die Spanne eine beträchtliche Rolle spielen kann. Soweit es sich aber um die hundert Millionen Dollars handelt, die der Reichsbahn und der Reichspost zu- fließen sollen, gewinnt die Differenz für uns sofort sehr große Bedeutung, do um sie natürlich der Effektivzins, mit dem Post und Eisenbahn belastet werden, wächst. Bei der Begebung künftiger Tranchen wird man daraus bedacht sein müssen, diese Span ne wesentlich zu vermindern, auch dann, wenn künftig etwa auf die Verkoppelung von Reparationszahlungen und deutschem Wiederaufbau, die zwar interessant. aber politisch in mancher Hinsicht nicht unbedenklich ist. verzichtet wird. Denn nur so, daß man den Effektivzins der Anleihe systematisch ermäßigt, wird man allmählich auch die allgemeinen Anleihebedin- gungcn. unter denen Deutschland auf den internationalen Plätzen langfristiges Geld erhalten kann, allmählich verbessern können. Als Aktiv
posten verbuchen wir die vorgesehenen Konvertierungsmöglichkeiten. mit denen diese Anleihe im Gegensatz zu der Dawes-Anleihe ausaestattet worden ist. Unb wir hoffen, daß das Reich hiervon sobald wie irgend möglich Gebrauch macht, schon um das Terrain für die notwendigen Anleihetransaktionen der Wirtschaft wieder freizumachen.
Oie Modalitäten.
Paris 11.Juni. (WTB.) lieber dos (Ergebnis der Verhandlungen, die heule nacht zu einer Einigung über die Emission der ersten Pounganleihe geführt hoben, ist einer von deutscher Seite gegebenen Darstellung noch zu entnehmen:
-Die in Ausführung der Vereinbarungen der Haager Konferenz 1929.30, im besonderen der lieber- einkunst über die Mobilisierung eines Bruchteiles des nicht auffchiebbaren Teiles der Annuitäten des Neuen Planes ausgegebenen Anleihe trägt die Bezeichnung „Internationale ö^prozen- tige Anleihe des Deutschen Reiches 19 3 0".
Die Anleihe ist innerhalb einer Frist von 35 Jahren durch einen kumulativen Tilgungsfonds zu tilgen, der für den Ankauf oder die Auslosung von Stücken zu verwenden ist.
Falls Auslosung erforderlich wird, hat sie zu pari zu erfolgen. Die Verlosungen sollen im Mo- not April, erstmalig im April 1931 ftattfinben. Die ausgelosten Schuldverschreibungen find an dem auf die Ziehung folgenden 1. Juni rückzahlbar. Die deutsche Regierung behält sich das Recht vor, vom Jahre 1935 ab die noch nicht eingelösten Stücke der Anleihe ganz oder teilweise in Höhe des Gegenwertes von etwa 30 Millionen oder eines Vielfachen zu pari einzulösen. Der Zinsfuß beträgt 5% Prozt; die Zinsscheine sind am 1. 9uni und 1. Dezember fällig. Kapital und Zinsen der Anleihe werden ohne Abzug irgendwelcher gegenwärtiger oder zukünftiger deutscher Steuern ausgezahlt.
Die vorstehend beschriebene Anleihe unterscheidet sich in ihren Bedingungen von der im Jahre
Düsseldorf, 11.Juni. (TU.) Reichsarbeits- Minister Stegerwald machte auf einer Tagung des Großen Vorstandes des Gesamtvorstandes der Christlichen Gewerkschaften in Düsseldorf Ausführungen zu der Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches für die Gruppe Nordwest. Er führte u.a. aus:
„Große Teile des deutschen Volkes sehen immer noch nicht, worum es gegenwärtig acht. Don der Markstabilisicrung bis Ende 1925 mußten zur Rettung und Festigung der neuen Währung drakonische Steuern erhoben werden, teilweise aus Kosten der Substanz. Im Hochsommer 1925 wurden das deutsche Steuerwesen und die Aufwertungsfrage neu geregelt und der Nachkriegszolltarif vom Reichstag gleichzeitig beschlossen. Die Steuern wurden um 2,5 Milliarden Reichsmark gesenkt. Damals gingen einige Freunde und ich zum damaligen Reichskanzler Luther und forderten, daß mit der Steuersenkung gleichzeitig ein Preisabbau erfolgen müsse, wenn wir nicht in eine völlig falsche Preisentwicklung hineingeraten wallten. Luther war zu entschlossenen Schritten selbst auf dem Wege der Gesetzgebung bereit. Er scheiterte, weil die Sozialdemokraten bei der Erledigung des Zolltarises im Reichstage Obstruktion machten und weil auf jedes kleine Inter- essengrüppchen Rücksicht genommen werden mußte, um ein beschlußfähiges Haus zu erhalten. In den Jahren 1925, 1926 und 1927 sind dann auch nicht die Löhne den Preisen oorausgefteUt, sondern sie find den Preisen nachgefolgt.
Gegenwärtig befinden wir uns in einer rück- läufigen Weltpreisbewegung. Die dcutfche Wirtschaft zahlt in 1930 für die gleiche vom Ausland #eingefübrte Rohstoffmenge mehr als eine 2Hil- liarde Mark weniger, als in 1928.
Und nun fragt es sich, ob mir durch eine falsche Wirtschafts, und Steuerpolitik uns selbst in eine Weltwirtschastssackgass« hineinmanövrieren wollen.
Was die Reich.'regierung gegenwärtig vor- schlägt. ist kein endgültiges steuerliches und staatsorganisches Sanierungsprogramm- Dieses kommt erst im Herbst. Die gegenwärtige Aufgabe ist die unbedingte Sanierung des Reichshaushaltes und der Arbeitslosenversicherung ohne Steuern, die die Kapitalflucht begünstigen und die Produktion verteuere Den Schiedsspruch für Rordwest habe ich für verbindlich erklärt, weil der Manteltarif von einem Teil der Gewerkschaften unbegreiflicher Weise zu unrechten Zeiten gekündigt worden ist, weil der Schiedsspruch an den Tariflöhnen nicht rüttelt,
1924 herausgekommenen Dawes-Anleihe am augenfälligsten dadurch, dah anstelle des damaligen 7 pr ozcntigen Zinsfußes ein Zinsfuß von 51/2 Prozent getreten ist. Dabei ist zu beachten, daß die dem Deutschen Reich auf fein Drittel zutommende Auszahlung für die europäische Tranche nur um etwa */< Prozent hinter der zurückbleibt, die bei der Dawes-Anleihe erzielt wurde, obwohl der Emissionspreis um zwei Punkte niedriger bemessen wird. Die amerikanische Tranche der Dawes-Anleihe war mit 5 Prozent über pari rückzahlbar, sie ist daher mit oer neuen Anliehe nicht vergleichbar, die durchweg zum Nennwert zurückgezahlt wird. Ein weiterer bemerkenswerter Unterschied zwischen damals und heute ist die Möglichkeit,
bereits nach fünf Jahren die neue Anleihe ganz oder teilweise zurückzuzahlen,
weil bei der Dawes-Anleihe eine Konvertierbarkeit seinerzeit nicht zu erreichen war. 3m Kreise der Bankiers waren die Meinungen geteilt, ob für die neue Anleihe nicht ein höherer Emissionskurs angezeigt gewesen wäre: aber schließlich hat sich die Auffassung durchgeseht, dah man den ersten Zeichnern Aussicht auf einen merklichen Kursgewinn lassen mühte.
Die vorbereitenden Arbeiten für die Anleihe, die trotz größter Arbeitsanspannung von allen Seiten und trotz starken Drängens namentlich auch der deutschen Vertreter einen so langen Zeitraum in Anspruch genommen haben, bezogen sich in der Hauptsache auf die Probleme der zwei A n l e i h e d r i t t e l, die zur Mobilisierung der Reparationsleistungen bestimmt sind. Es handelt sich um die sonstigen Anleiheverhandlungen völlig fremde Aufgabe, die im Reuen Plan und im Mobilifierungsabkommen vereinbarten Vorschriften mit ihren politischen und wirtschaftspolitischen Ausdrucksformen und Inhalten für eine gemeinschaftliche Anleihe nutzbar zu machen, die verkauft werden soll, 3m Anfangsstadium der Verhandlungen war freilich bei den emittierenden Bankiers der änderen Länder der Wunsch hcrvorgetreten, es mühten für das dem Deutschen Reich zur Verfügung gestellte Drittel durch die Reichsregierung be -
weil in einer Zeit, in der wirtschaftliche Stabilität das Gebot der Stunde ist, in einer der wichtigsten Rohstoffindustrien cm tarisloser Zu st and und damit die Gefahr örtlicher und unübersehbarer Kämpfe im 3nteresse des Staatsganzen verhindert werden muhte: ferner, weil die iln- ternehmer sich verpflichteten, über die Kürzung der Akkordlohnsätze hinaus (die wesentlich höher als die Tariflöhne liegen) eine Senkung der Cisenpreise vorzunehmen und ich mir eigens die Kontrolle über das tatsächliche Ausmaß der Eisenpreisfenkung durch Wirtschaftssachverständige Vorbehalten habe.
Die Kürzung der Spitzenakkordlöhne kommt nicht dem „Kapitalisten", sondern dem deutschen
Volke und der deutschen Wirtschaft zustatten.
Für mich und auch für andere Mitglieder der Reichsregierung sind allerdings die Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung, deren Reform, die vorgeschlagenen' Steuern und die Verbindlichkeit ser- k l ä r u n g des Schiedsspruches von Rordwest als eine Einheit anzusehen. Wenn im An- schluh an die Erledigung des Boung-Planes Staat und Wirtschaft in Ordnung gebracht werden sollen, dann müssen alle Opfer bringen. Einer einseitigen Belastung der Arbeiter muß und werde ich mich auf das a Ilern ach- drücklichhe widersetzen.
Oie Preis- und Lohnsenkung.
Eigener Drahtbericht des „Gieß. Anz."
Berlin, 12. 3uni. Wie wir von gut unterrichteter Seite hören, stehen die zwischen einzelnen Gewerkschaftsvertretern und führenden Persönlichkeiten aus dem Arbeitgeberlager eingeleiteten Verhandlungen über eine gemeinsame Aktion hinsichtlich Preis- und Lohnsenkung vor dem Abschluß. Eine von Herrn von Raumer ausgearbeitete Verlautbarung liegt vor, deren Tlnterzeich- nung noch im Laufe dieser Woche erfolgen soll. Trotzdem diese äußerlichen Erfolge vorliegen, ist man aber nicht nur in Gewerkschaftskreisen zur Zeit äußerst skeptisch. Die entworfene Vereinbarung wird als ungenügend hinsichtlich der Preisfrage von fast allen Ge- werkschaststreisen bezeichnet, da sie nur die Zu - sicherung einer Einwirkung für eine Preissenkung auf die allein entscheidenden betreffenden Kartelle und Syndikate enthält. Verhandlungen, die vom Reichswirtschaftsministerium mit den Kartellen unö Syndikaten eingeleitet wurden, scheinen nicht den erwünschten Erfolg gebracht zu haben. Die Verhandlungen über die Verbindlichkeit der gegenseitigen Zusagen werden weitergeführt.
sondere Sicherungen geliefert werden. Dieser Gedanke wurde indessen im Lause der Verhandlungen aufgegeben, nachdem von dcutfchcr Seite daraus htngewiescn war, daß es eine höhere Sicherung als das unbedingte Zahlungsversprechen des Deutschen Reiches gar nicht geben könne.
In Ausführung des Reuen planes und des Wobllisierungsabkommens sind Sonderabmachungen mit den Gläubigermächten getroffen worden, die den besonderen Verhältnissen dieser sowohl Reparafionszwecken, wie eigenen Zwecken des Deutschen Reiches dienenden Anleihe Rechnung tragen und die Tragung der Lasten aus der Anleihe, insbesondere ihre Verteilung, zwischen Deutschland und den Gläubigermächlen regeln.
Durch eine Abmachung solcher Art ist auch die Währungsfrage hinsichtlich der neuen Anleihe geregelt worden, und zwar so, daß den Erwerbern und Inhabern der Anleihestücke der Goldwert derjenigen Währung, in der die Stücke a u 5 g e ft e 111 sind, sowohl für das Kapital wie für den Fälligkeitstag der Zinsen zugesichert sind.
Die Schuldverschreibungen der neuen Anleihe ersetzen zu einem entsprechenden Teil die Annuitätenschuld des Deutschen Reiches. Daraus sind in einem besonderen Abkommen die not- wendigen Folgerungen zum Besten Deutschlands gezogen. Insbesondere kommen
Tilgungsgewinne, die etwa durch Rückkauf der Anleihe unter pari entstehen, ebenso die Zinsgewinne der dem Tilgungsfonds zuzuführenden, oder sonst für den Anleihedienff zu verwendenden Gelder dem Tilgungsfonds zugute.
Wird dadurch die Anleihe vor Ablauf der 35 Jahre getilgt, fo kommt mit dem Anleihedienst auch die ihm entsprechende Zahlung auf die Annuitäten in Fortfall. Deutschland ist außerdem das Recht eilige- räumt, auch seinerseits im Rahmen der 'normalen Tilgung die Anleihe auf dem Markt zurückzukaufen und durch Abgabe der zurückgekauften Stücke an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich den Betrag der Rückkaufsgewinne zu erhöhen.
Oie Auflegung des deutschen Anteils.
Berlin, 11. 3uni. (WTB.) Ein Konsortium unter der Leitung der R e i ch s b a n t hat am 11. dieses Monats die deutscheAusgabe der internationalen 5Prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930 in Höhe von 36 Millionen Reichsmark übernommen Kapital und Zinsen dieser Schuldverschreibungen sind in Deutschland bei der Reichsbank in Reichsmark zahlbar, doch können Zinsscheine und rückzahlbare Stücke auch bei den außerhalb Deutschlands für andere Abschnitte der internationalen 5* _• prozentigen 2lnle h? des Deutschen Reiches rorgesehenen Zahlstellen zur Zahlung vorgelegt werden. Sie wird dann zum jeweiligen Kurse der Reichsmark in der Währung jedes Landes bezahlt.
Das deutsche Konsortium wird die Anleihe am 12. und 13. d. M. zur öffentlichen Zeichnung zu einem Kurse von 93 Prozent zuzüglich Stückzinsen ab 1. 3uni dieses Jahres auflegen. Zeichnungsstellen sind die Mitglieder und Enterbe* tciligten des Reichsanleihckonsortiums. Tie Bezahlung der zugeteilten Stücke hat in der Zeit vom 16. bis 25. 3uni zu erfolgen. Die Anleihe ist mit halbjährigen ZinSscheinen, fällig am 1. 3uni und 1. Dezember jedes Jahres ausgestattet. 3hre Laufzeit beträgt 35 3ahre, jedoch kann das Reich sie ganz oder teilweise vom 1. 3uni 1935 ab mit sechsmonatiger Ankündigung zurückzahlen. Kapital und Zinsen werden ohne Abzug irgendwelcher gegenwärtiger oder zukünftiger deutschen Steuern ausgezaylt.
Oie Emission in England und Amerika.
London, 11.3uni. (WTB.) Die Zeichnungsliste für den englischen Anteil an der Voung-Anleihe wird am 13. d. M. aufgelegt werden.
Reuyork, 11. 3uni. (WTB.) Der amerikanische Anteil an der ersten Boung- Anleihe in Höhe von 98 250 000 Dollar wird morgen durch ein Bankensyndikat unter der Führung des Bankhauses Morgan zu einem Emis» sionskurs von 90 Prozent aufgelegt.
Schwieriger Reichstagsstart.
Eigener Drahtbericht des „Gieß. Anz."
Berlin, 12. 3uni. Die Wiederausnahme der Reichstagsarbeit steht im Zeichen ernster Komplikationen. Es zeigt sich bereits letzt, daß die Mehrzahl der Regierungsparteien dem Regierungsprogramm ablehnend gegenüb ersteht. Aus diesem Grunde erwartet man in den hiesigen politischen Kreisen, daß es bereits in der kommenden Woche zu recht lebhaften Auseinandersetzungen mit den Parteiführern komrnen wird, und es läßt sich noch nach keiner Richtung hin überblicken, in welcher Form das Regierungsprogramm schließlich den Reichs-
Stegerwald über den Schiedsspruch Mdwest.
Oer Arbeitsminister egt seine Gründe für die Verbindlichkeitserklärung dar.


