Ausgabe 
12.5.1930
 
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Oer Voranschlag von Lauterbach.

& Lauterbach, 6. Mai. In der gestrigen Sit­zung Stadtoorstandes stand, wie schon kurz oertchtet, als Hauptpunkt die Beratung des B o r a n s ch l a g s d e r S t a d t L a u t e r b a ch für das Rechnungsjahr 19 3 0 auf der Tages­ordnung. Bürgermeister Walz erläuterte zu­nächst den Voranschlag. Aus seinen Ausführungen ging hervor, daß der Voranschlag alles enthält, was die weitere Entwicklung und eine in stetem Vor­wärtsstreben begriffene Kreisstadt wie Lauterbach unbedingt erfordert, und daß trotzdem Sparsamkeit als oberster Grundsatz im Auge behalten wurde. Dies wird dadurch bestätigt, daß trotz verschiedener größerer Aufgaben, die im Laufe des kommenden Rechnungsjahres ihrer Durchführung harren, eine ErhöhungderGemeindeum lagen nicht stattfindet. U. a. sind für Straßenbau 20 000 RM., für Zinsverbilligungen aus der Sonder- gebäudesteuer 5000 Mark und als Rücklage für der­

artige Zwecke, falls über kurz oder lang die Erhebung dieser Steuer nicht mehr zur Durchführung kommen sollte, 8000 Mark vorgesehen. Für soziale Fürsorge, wie z. B. für Unterstützung der Sozial- und Klein- rentner, Erwerbslosen, Krisenunterstlltzungsempfän- ger und sonstiger Hilfsbedürftiger sind 30 000 RM. eingesetzt. Für einen dringend notwendigen Ent- lastungskanal in der Straße am See sieht der Vor­anschlag 3000 RM. vor. Der Voranschlag schließt in der Abteilung für den Betri'eb mit 318 230 RM., in der Abteilung für das Vermögen mit 43 320 RM. ab. Die G e s a m t e i n n a h m e und . a u s g a b e beträgt somit 361 550 RM. Zur Be­streitung der Ausgaben ist außer den Erträgnissen aus dem Vermögen, den Reichssteueranteilen usw. noch eine Gemeindeumlage von 6 4 0 0 0 RM. erforderlich. Um diesen Betrag zu erreichen, wurden folgende vorläufige Ausschlags- sätze beschlossen: 1. Gr u n d st e u e r: a) von je 100 RM. Steuerwert Gebäude und Bauplätze 12 Pf., von 100 RM. Steuerwerk land- und forstwirtschaft­

lich genutztem Grundbesitz 24 Pf. 2. 'Gewerbe­st e u e r : von je 100 RM. Steuerwerk des Gewerbe­kapitals 30 Pf., von je 100 RM. Steuerwert des Gewerbeertrags 1,20 RM. 3. Sonde rgebäude- ft e u e r : a) bei Gebäuden unter 7000 RM. Steuer­wert 23 v. H. des staatlichen Sondergebäudesteuer­solls; b) bei Gebäuden über 7000 RM. Steuerwert 20 v. H. des staatlichen Sondergebäudesteuersolls. Bei diesen Steuersätzen muß hervorgehoben werden, daß dadurch eine Erhöhung der Umlage gegen das Vorjahr nicht bedingt ist, und daß diese Sätze mit die niedrigsten in Hessen sind. Die Ausschlagssätze für die endgültige Ver­anlagung 1 9 2 9 sind bei der Grund- und Son­dergebäudesteuer dieselben wie bei der vorläufigen Veranlagung für 1930. Bei der Gewerbesteuer er­höht sich im vorliegenden Falle der Ausschlagssatz für 1929 von 30 auf 35 Pf., beim Gewerbekapital und von 1,20 RM. auf 1,40 RM. beim Gewerbeertrag. Rach Beratung der einzelnen Rubriken wurde der V o r a n s ch lag einstimmig genehmigt.

Oie Mainzer Theaierfrage.

WSÄ. Mainz, 11. Mai. Die städtische Theaterdeputation besprach in ihrer letz­ten Sitzung, zu der auch der Betriebsrat des Theaters zugezogen war, die Gestaltung des Spieljahres 1 930/3 1. Bach längerer Be­ratung wurde beschlossen, den Intendanten zu er­mächtigen, zunächst auf der Basis einer acht­monatigen Spielzeit über die abzu­schließenden Verträge mit den Künstlern und dem Theaterpersonal zu verhandeln. Die Vereinbarun­gen sollen unter dem Vorbehalt getroffen wer­den, daß der zu erhoffende Reichs- und Staatszuschuß von den zuständigen Körper­schaften bewilligt wird.

Sprechstunden der Redaktion.

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Gießen, den 9. Mai 1930.

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