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Oberhessen.

Landkreis (Sieben

Präsidenten nder.

Vrahlberichh ober- hat, wie wir von ju- Im Slaakmlnifletiim gereicht nnb um Cut* Zum l.Mptil gebdcit h°lung (einer Ech^d* aub angetreten. Der ich°m Bemütjen, Br. Abschiedsgesuch ander stehl im 62. Ce- 1)re an bet Spitze bet nJlafJau.

it in ^ranffurf?

an. tyKEB. L.^cr Machte, an bet Pa- :antt zu (ein, ist ein n das Slädlische firaa- Lr würbe sosort slrcrz ch um ble Papageien- licht mit Sicherheit jck ngehenbe Hnterfu^ung städtischen SeMeilr- iftilutes unb rnehrm raufte war im Leschc Itfdto mitzebracht talli iging, Salb botauf et- f^inungen, die oermu* berüchtigte Papageien- im (Bange befind!:- müssen, ob diese Bc iile sind schon jetzt * ,icht,mabregm Veiterverbreitung W

len.__

111,61

20,35

16.43

168.23

21.2

111,58

58,66 2,47 m.95

61.16

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16,48 11« !4.« 2,(62 0.261

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58.42

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I12.y 81.48 13.76 12.38 73.22

163,43 1 68" 58 265 111,o6 111.9» 112-2 10/02 » 20j

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Grundstückseigentümern ein "Betrag von 119 995,09 Mark aufzubringen. Aach dem HauPtgeldaus» I gleich, der sich zusammensetzt aus zu viel oder zu wenig erhaltenem Geländewert, Obstbaumwert, baren Zuschlägen, Bonitätswertzuschlag, gestei­gerten Obstbäumen, Drainagekosten, Zaunver- Atzungen usw., sind 156 208,81 Mk. zu bezahlen, unb 152 791,63 Mk. gelangen an die Grundstücks­eigentümer zur Auszahlung. Die in vorstehen­den Kosten enthaltenen Drainagekosten belaufen sich auf rund 41OOO Mk. Der Gesamterlös |üc die versteigerten Massengrundstücke betrug 181 218,57 Mk.

p Lollar, 10. 3an. Unsere Krankenschwester Elisabeth Melchior wurde, wie bereits berichtet, unerwartet für unsere Bürgerschaft nach Queck bei Schlitz verseht. Mit dieser Versetzung, die vom MutterhausElisabethenstift" in Darm- Wstcdt ungeordnet wurde, beschäftigte sich eine (ehr gut besuchte außerordentliche Hauptversamm- luing des hiesigen VereinsKinder­freund", der unsere Kleinkinderschule und ewHwesternstation unterhält. Der Dereinsvor- fugende Dekan G u ß m a n it gab zunächst einen > äleberblick über die Gründe zur Abberufung der *8 Shwester, wobei u. a. chie Notwendigkeit be- standen habe, an dem neuen Wirkungsort der -g SHwester Elisabeth eine selbständig arbeitende Shwester als Ersah für die dort erkrankte ' Schwester zu bekommen. Weiter war aus den Darlegungen des Vorsitzenden zu entnehmen, daß b ie Versetzung der Schwester ohne Zutun des Vorstandes erfolgte und daß Vorstellungen bei b'rm Mutterhaus, die Schwester Elisabeth in unserem Orte zu belassen, ohne Erfolg blieben. Mittlerweile ist ihre Nachfolgerin, Schwester Sina Hohmeier aus Mainz, hier einge- inoffen. 3n der Aussprache wurde u. a. eine Lenderung des zwischen dem VereinKin- bfirfrcunb" und dem Mutterhaus ,Elisabethen- stift" bestehenden Vertrages als 'notwendig bezeichnet, damit dem Verein ein größeres Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Dnstellung der Schwester gesichert werde. Ter Vereinsvorstand hat in seiner jüngsten

ck. Heu ch e l h e i m, 10. San. Die Erbau­ung der Wasserleitung nimmt nun, nach­dem die Vorarbeiten hierzu schon jahrelang die maßgebenden Stellen beschäftigten, endlich greif-

' Großen-Linden, 11. 3an. Der Obst­händler 3ohs. W e b e r V., Großen-Linden, AU- netcran von 1870/71, begeht am 12. Januar tn »»Iler geistiger und körperlicher Frische seinen 8 }. Geburtstag. Am gleichen Lage wtrd Trau Elisabetha Schmidt, geb. Menges, 79 Fahre alt. ~

Watzenborn-Steinberg, 10. 3an. Ccit einigen Lagen liegen auf der hieügen Vür- .z.crmeisterei die Kostenausschläge des ^eldbereinigungs- Verfahrens zur Smsichtnahme offen. Hiernach wird zur Aufbrin- tpng der Kosten des Verfahrens ein Kostenzu- schlag in Höhe von 50 Mk. auf den Normalmor- n<n erhoben. Dieser richtet sich, nach dem Be­schluß einer Kommissionssihung. je zur Halste nach hem Bonitätswert und die Fläche. Die Erhe- biing der Kosten erfolgt in 6 Zielen am 1. Fe- t)iuar 1930. 1. November 1930, 1. November 1831 usw. Das letzte Ziel wird 1. November 1P34 erhoben werden. Die Verzinsung beginnt mit 10 Prozent am 1. November 1929. Beträge b"i8 zu 50 Mk. sind auf einmal beim ersten Ziel fällig. Zsu diesem Ziel erfolgt auch die Derrech- ong mit den Gläubigern des Hauptgcldaus- gleichs. Auch dieser ist mit 10 Prozent Zinsen Dom 1. November 1929 ab zu verzinsen. Für die Schuldner des Geldausgleichs werden dieselben Zinsen und Ziele wie oben eingeräumt. Die Erhebung von Zinsen erfolgt bereits ab 1. November vorigen 3ahres seitens der Ge- NNeinde, weil der Staat für seine Vorlagen vom gleichen Zeitpunkt ab eine Verzinsung in der an­gegebenen Hohe fordert. Diese vom Staat vor­gesehene Anforderung von Zinsen für eine zu- riickliegende Zeit muß in jeder Beziehung als eine Härte angesehen werden. Entsprechende Vor­stellungen an maßgebender Stelle dürsten hier- brirch unvermeidlich sein. Bei der bereinigten Fläche von 5 976 463 Quadratmeter und dem Donitötswert von 2 007 682 Mk. ist von den

»dc

Sitzung einen entsprechenden Beschluß bereits ge- s»cht. Sn einer einstimmig angenommenen Ent- (»äliehung wird die plötzliche Abberufung der Schwester Elisabeth von der Versammlung leb- >ift bedauert, die Gründe für die Abberufung »erden als nicht stichhaltig bezeichnet, und es üirb die Zurückversetzung der Schwester Elisabeth mich Lollar gefordert. Wenn bis zum 15. 3anuar bdne zustimmende Antwort des Mutterhauses engetroffen ist, soll sich eine neue Witglieder- tanämmlung mit der Angelegenheit beschäftigen.

I Mainzlar, 10.San. Eine rege Werbe- ticdglcit entfaltet der Sungdeutsche Orden im unserem Dorfe. Die Schar wurde zu Beginn t".s 3ahres 1925 von nur sechs Brüdern ge- g mndct. Durch weitere Beitritte konnte kurze Zeit danach eine 3unggefolgschaft und im ver- g angenen 3ahre ein 3ungtrupp gegründet wer­t'm. Wiederholt ist die Schar mit sehr gut be­suchten Vorträgen von bekannten jungdeutschen Führern an die Oeffentlichkeit getreten. Durch den Aufruf des Hochmeisters des Sungdeutschen Or- ! d ms Artur Mahraun zwecks Bildung der .DolkSnationalen-Neichsvereinigung" ist nunmehr trie Zahl der Beitritte zu dieser Vereinigung auf MX) gestiegen. Sin Vortrag, der sich mit bm Bestrebungen der neugegründeten Reichs- btrelnigung befaßt, wird demnächst hier stakt- ftnben.

v. Londorf. 10. 3cm. Auf der hiesigen Bahnstation ist ein amtlicher Spedi- tÜonSdienst für ankommerrdes Stückgut für

maßgebenden Stellen beschastraten, enDüch greis- >are Formen an. Zu Beginn des neuen 3ahres ind die Arbeiten und Lieferungen zugefchlagen r orden. Die Ausführung der Wasserleitung ein» chließlich Lieferung und Verlegung des Orts* ohrnehes, sowie die Ausführung der Kanalisa­tionsarbeiten ist dem hies'gen Tie^bauunterr-.ehmer Ludwig Schneider übertragen worden. Die Lieferung von Zement- und Tonrohren für die I Kanalisierung wurden der hiefiaen Firma S a ck

& 3 ughard zugeschlagen. Zirka 900 Meter : Zcmentrohre von besonderem Ausmaß liefert dce

Firma D e r n & C o. (Gießen). Am heutigen Tag Kct der älntcmehmer L. Schneider mit etwa

0 Mann die Arbeiten begonnen. Man rechnet lit einer Bauzeit von mindestens drei Monaten. ;0er Unternehmer ist verpflichtet worden, in elfter Linie nur Erwerbslose, dann unter die '.Ärifcnfürforge fallende und endlich Ausgesteuerte, hie sich in besonderer Notlage befinden, zu be- ischäftigen.

DieReformdesHebammenwesensinHessen

j e 2 5 M a r k.

von

Nachdruck verboten

Ohne Gewähr

Auf jede gezogene Nummer sind zwei gleich

10. ssanuar 1930

1. Siebungstag

139043

167015 203360 238428 311808

362646 389392

119826

162742

211880

248642

277608

319095

119177 181847

235771 311378

354932 388740

101407

121328

134693

149844

183221

205289

239502

263525

280212

305093

324086

346304

368828

378986

119967

155836

214142

251549

283706

322301

102517

126911

137312

166246

194545

222009

242485

283873

281270

305493

327803

348803

369408

381231

136048 173296 224106 257349 309633 340444

159244

2C'9-<

239965

313723

369144

105017

128306 138678

168048

196088 228192

232348 269745

283683 306957 337003

355763 370420

388166

138538

175062

229825

263172

309858

390126

171919

217478

240556

314293

371025

191002

230525

272139

313917

396137

133062 140964

176260 196208 228416 256970

272655 286924 307169 337891

361497 372837

392461

229469

243288

318401

377125

25110 56584

85219 97507

111113 134216 142572 180756 201692 234588

260337 278477 303922 324079 345587 367061

376998

102792 121619 138743 160111 184541

218040 237292

254960 283196 294138 303446 312818

332442

352026 365482 880110

232447

274523

348944

387574

106794 127628 147907 170126 191163 222597

241443 256933 287071 294841 308095 313681

338750 355235

371109 882950

99733 114678 132488 153846 174651 202181 230239 251709 266477

290752 302430

309811 323762 345511 385131

375791 389400

101263 118513

138423 154287

182395 213624 237103

254325 282517

291287 303263

311202 325086

347408 365334

376620

130318 153052

173729 197299

223574 249802

261905 267531

801893

309809 315763

337568

103565

124222

143370

164024

186862

221361 240341

255477

283323

294535

305977

313235

333036

363959

369267

381836

133146

142133

176335

201092

231477

239623

273600

288687

320216

338641

362984

376338

898188

Scwknnauszug

4. Klasse 34. Preußisch-Süddeutsche (260. Prcuß.) Klaffen-Lotterie

8n der heutigen Vormkttagsziebung wurden Gewinne über 150 M. gezogen

2 Bctoinnt »u 60000 W. 33830

2 Vetotnni ,u 5000 M. 93008

4 ©etoinne *u 2000 M. 64650 68463

2 ffctolnne in 1000 M. 363907 ....

14 ©etrinne >u 800 W. 16198 19865 54154 192976

244001 285533 299285 ,n,o

20 ©ctoinn* >u 500 ClV. 77814 123336 127471

131639 210440 292857 304154 304409 323478

260 «etnmn. »u 300 TL 1830 1964 10668 15843 18379 22566 27259 27717 28627 34553 43082 47940 52073 63429 55488 61710 61772 62987 63274 70009 70598 72917 74347 76060 84821 91912

92545 92845 93273 93439 95076 96460 98742

----- ------ ------ ------ ------ 110221

74065 83654 100362 101562 104547 108533 116804

------ ------ ------ ------ 177136 17970?

343581

94 e-kvlnn« zu 400 M 1702 16445 25474 30438

34337 34340 37651 39059 84200 84646 103450 - * ****** 148851

ön der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 150 M. gezogen

2 »etDlnne (a 6000 TL 238811

6 S.w.nne iu 3000 M. 41675 260303 367600

4 ®«totnne »u 2000 TL 91783 120463

2 zu 1000 M- 194600

8 «etoinne »u 800 TL 92802 198308 266017

366143

18 (Sttoinns iu 600 M. 38579 61993 209466 266709

275667 303998 309713 318425 345008

100 ®»!Dtnn» |U 400 «EL 14505 21025 21575 30707

32723 33388 63661 54584 72455 73078 73293

brand von Gettenau. Meisterhaft wiedergege­bene Chöre der Gesangvereine ^Liederkranz", Frohsinn" und des Arbeitergesangvereins ver­schönten die Feier in bester Weise.

Kreis Alsfeld.

-er. Homberg a. d. Ohm, 10. San. Gen­darmerie-Hauptwachtmeister Wilhelm Wei - hert wurde in die neu errichtete Gendarmerie- ftation Mörfelden, Kreis Groß-Gerau, mit Wir­kung vom 1. Januar 1930 als Gendarmerie- meister versetzt, nachdem er in Homberg nahezu 10 Lahre seinen Dienst mit großer Gewissen­haftigkeit versehen hat. Er hat dort seinen Dienst bereits angetreten.

Preußen.

Kreis Wetzlar.

z Lützellinden, 10. 3an. Die erste Drennholzversteigerung der hiesigen Gemeinde sand am Mittwoch unter zahlreicher Beteiligung von hiesigen und auswärtigen Stei­gerern im Oberwald statt. Die Preise blieben durchweg erheblich hinter den Ergebnissen der vorjährigen Versteigerungen zurück. Es wurden folgende Durchschnittsgebote abgegeben: Duchen- scheit 33 bis 35 Mk., Duchenknüppel 22 bis 26 Mk. je zwei Raummeter, während Duchen- wellen zumeist mit 14 bis 16 Mk je 50 Stück versteigert wurden.

<O> Hörnsheim, 9. San. Bei einer Treibjagd in einem Teil der hiesigen Feld­mark wurden 18 Hasen zur Strecke gebracht.

Sezitksschöffengericht Gießen.

Gießen, 10. San. Ein arbeitsloser Stein- richter legte seinem Antrag auf Weiterzahlung der Arbeitslosenunterstützung eine Arbeitsbeschei­nigung der Vogelsberger Basaltsteinwerke Riß» berg bei, wo er vom 18. März bis 16. Mai 6. S. gearbeitet hatte. Um eine Verlängerung der Ar­

beitszeit vorzutäuschen und eher die Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, hatte er das Datum 18. März in 12. März umgefälscht. Er war geständig und erhielt eine Gefäng­nisstrafe von einer Woche wegen schwerer Privaturkundenfälschung. Eine solche und nicht die Fälschung einer ö f - f e n t l i ch e n Urkunde, für die die Mindeststrafe drei Monate gewesen wäre, wurde angenommen, da das Gericht Zweifel hatte, ob er sich über die Voraussetzungen bc3 schwereren Verbrechen- im Klaren gewesen war.

Ein Kraftwagenführer hatte an feinem Führer­schein, der auf seine veränderten Verhältnisse nicht mehr ganz stimmte, eine Qlenberung vor­genommen und ihn bei der Kontrolle vorgezeigt. Da er nicht gehandelt hatte, um sich einen Der- mögensvorteil zu verschaffen, lag einfache Urkundenfälschung vor. An Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von drei Tagen wurde auf eine Geldstrafe von 15 Mark erkannt.

Ein noch junger Schlosser hat einem ihm benachbarten Mechaniker einen Photographen­apparat. ein Zigarettenetui, eine Drille, ein Petschaft und andere Sachen gestohlen. Da er wohl in einer gewissen Notlage gehandelt hat, ließ das Gericht Milde walten und ^erkannte wegen dreier einfacher Diebstähle an Stelle von an sich verwirkten Gefängnisstrafen von je vier Wochen auf drei Geld st rasen

hohe Gewinne gefallen, und zwar >e einer aus die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II

der Dienstleistung der Hebammen durch die Kran­ken- und Ersahkassen nichts zu ändern. Bei Ver­letzung ihrer Berufspflichten kann die Hebamme neben der Zurücknahme der Niederlassungsgeneh­migung oder der Aufhebung eines Dienstvertra­ges mit Geldstrafen bis zu 300 Mark belegt werden, doch kann sie hiergegen Beschwerde an den Innenminister verfolgen. Das Gesetz regelt sodann ausführlich

die Stellung der Gemeindehebammen,

/die heute schon die Mehrzahl bilden, also Heb­ammen, die von einer Stadt- oder Landgemeinde oder auch mehreren Gemeinden, die zu einem Hebammenbezirk zusammenge.chlos'en sind, durch schriftlichen Dienstvertrag angenommen werden. Diese Hebammen sind keine Beamtinnen, sondern Dertragsangestellte. Auch der Vertrag wird im Gesetzentwurf umrissen, er muh die Zusicherung eines Mindesteinkommens und die Gewährung eines Ruhegehaltes einschliehen. Gemeindehebammen dürfen auch nur angestellt werden, soweit ein Bedürfnis vorliegt, das durch freie Hebammen nicht gedeckt wird. Den Ge­meindehebammen muß die Gemeinde ihre Gerät­schaften und Berufskleider stellen und erneuern, die Kosten für bei Unbemittelten geleistete Hilfe müssen ihr vergütet werden, ebenso Reisekosten und Tagegelder für Wiederholungslehrg nge oder wichtige Sitzungen des Kreishebammcnvereins. Die beiderseitige Kündigungsfrist des Vertrages beträgt ein Sahr. Wenn das Mindesteinkommen der Hebamme nicht erreicht wird, hat die Ge­meinde den Unterschied zuzuzahlen. Das Min- de st einkommen in den vier hessischen Orts­klassen A, B, C und D muh betragen 1200, 1000, 800 und 600 Mark. Das Ruhegehalt richtet sich nach den Sätzen des Dersicherunas- gesetzes für gemeindeliche Beamte. Für bisher schon angestellte Gemeindehebammen sind Vor­schriften für die Aufnahme in diese Versicherungs­anstalt vorgesehen, die von der Gemeinde ver- anlaht werden muh. Bei der Hauptstaatskasse wird für alle Gemeinden ein Ausgleichsstock gebildet, der durch einen bestimmten Beitrag für jede Hebamme gespeist wird und aus dem die zur Erreichung des Mindesteinkommens notwen­digen Summen zurückvergütet werden.

Sn den Schluhbestimmungen wird bestimmt, daß allen berufsunfähigen oder gebrechlichen und in Not befindlichen Hebammen, oder wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und dem­nächst ihren Beruf aufgeben, von der Gemeinde, in der sie ihren Beruf zuletzt ausgeübt haben, eine Ren'e zu gewähren ist, zu der der Staat zwei Trittck befeuert

Hebammen, die bereits ihren Beruf ausüben, bedürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes keiner Riederlafsungsbefcheinigung. hebammenfchüle- rinnen find bevorzugt anzuftellen.

Die Verträge der bisherigen Gemeindehebammen sind dem Gesetz entsprechend abzuändern.

Geburtenrückgang, fehlende Altersversicherung und geringes Einkommen durch Ueberbesehung in manchen Gemeinden haben zu einem teilweisen Ausbleiben des Nachwuchses an Hebammen ge­führt. Der Gesetzentwurf macht es daher den Gemeinden zur Pflicht, für ausreichende Versor­gung mit Hebammenhilfe zu sorgen und geeig­nete weibliche Personen, also Mädchen und jün­gere Frauen, als Hebammenschülerinnen armeh- men und auf Gemeindekosten ausbilden zu lassen. Dadurch soll auch geeigneten, aber unbemittelten Personen Gelegenheit zur Bewerbung gegeben werden. Die Gemeinden müssen sich verpflichten, diese Schülerirmen dann als Hebamme anzustellen, während sich die Schülerinnen zur Niederlassung im betreffenden Gemeindebezirk verpflich'en müs­sen, andernfalls sie einen Teil der Ausbildungs­kosten zurückerstatten müssen.

Schließlich erkennt der Gesetzentwurf als die Berufsvertretung der Hebammen den Hessischen Landesverband bzw. seine Kreisvereine an. Der Zentralvorstand des Verbandes, dem alle Heb­ammen angehören müssen, soll von den Behörden in allen Berusssragen wie seither gehört werden.

Der Gesetzentwurf gilt nicht für Hebammen in Entbindungsheimen, Wöchnerinnenanstalten, Hebammenlehranstalten und Krankenhäusern. Diese Anstaltshebammen dürfen außerhalb der Anstalt keine Geburtshilfe ausüben (nur in Not­fällen), sie bedürfen keiner Niederlassungsbeschei­nigung, da sie ja an die Anstalt gebunden sind, und unterstehen der dauernden Kontrolle der Kreisgesundheitsämter, denen für die Konzessio- nierung von solchen Gntbindungs- und Wöchne- rinnenheimen bestimmte Richtlinien erteilt sind.

die Orte Londorf, Kesselbach, Nordeck und Winnen eingerichtet worden.

Kreis Büdingen.

Echzell, 9. San. Der Geflügelzucht- verein Echzell und ilmgegenö beging dieser Tage im Saale zumDeutschen Haus" das Fest seines 25jährigen Bestehens. Die drei hiesigen Gesangvereine, sowie der Musikver­ein hatten sich in den Dienst der guten Sache ge­stellt. Nach den Degrüßungsworten des Vor­sitzenden Heinrich Mogk III. wurden die Ver­einsgründer besonders geehrt. Sattlermeister Wil­helm Heß , dem als langjähriger Vereinsleiter hinsichtlich des Aufschwungs des Vereins viel zu danken ist, wurde unter Lieberreichung einer Ehrentafel zum Ehrenvorsitzenden er­nannt. Dabei wurden feine Verdienste hinreichend gewürdigt. Weitere Ehrendiplome erhielten die Gründer Phil. O st h e i m, Heinr. L o h f i n k, Hch. Noll VIII., Wilh. Reitz Wilh. Hel­ler I., Phil. Heller, Konr. H a u b, Ludwig Schmidt, Aug. R e i b o l d, Georg Muth. Wilh. Möbs I., Heinrich Holler I., Heinrich Phil. Dinding, Bürgermeister O. Speng­ler und Karl Vetter, Grundschwalheim und Wilh. S ch u ch a r d, Gettenau. Die Festrede hielt der Vorsitzende des Landesverbandes hessischer Geflügelzüchter, Landwirt Karl D e i t h von Rei­chelsheim. Sn seinen Ausführungen hob er die volkswirtschaftliche Bedeutung der Geflügelhal­tung hervor und besprach die Maßnahmen, die nötig sind, um den Bedarf an Geflügel und Eiern (jährlich für über 320 Millionen Mark Einfuhr) im Snland zu erzeugen. Der Vertreter des Provinzialverbandes, Sean Kolter, Dad-Nau- heim, würdigte die Leistungen deS Geflügelzucht­vereins Echzell, dessen Zuchterfolge bis weit über die Greuzen unseres engeren Vaterlandes Slten Ruf hätten. Ehrenpräsident Wilh. Heß ug die Vereinsgeschichte vor und gedachte der besonderen Verdienste deS IZehrerS Hilbe-

WHP. Der Hessische Landtag wird sich in feiner nächsten Sitzungsperiode mit dem vom (Innenminister vor gelegten Gesetzentwurf über die Neuregelung des Hebam menwe sens beschäftigen, eine Frage, die unbestritten von der größten Bedeutung für den Staat, wie für die einzelne Familie ist. Da kaum daran zu denken ist, daß das vom Reichstag geforderte Reichsheb- ammengeseh in absehbarer Zeit vorliegen wird, hat das Snnenminifterium einem Ersuchen des Landtages entsprochen und den vorliegenden Ge­setzentwurf ausgearbeitet. Er basiert auf der Ent­wicklung, die das Hebammenwefen in den letzten zwei Sahrzehnten genommen hat, faßt zahlreiche bisher nur auf Verordnung beruhende Vorschrif­ten in Gesehesform und berücksichtigt sowohl die Ergebnisse fünfzehnjähriger (!) Verhandlungen, wie auch die Vorschläge des Reichsgesundheits­rates zur einheitlichen Regelung des deutschen Hebammenwesens. Hessen, das schon im vorigen Jahrhundert führend im Hebammenwesen war, geht damit einen weiteren Schritt voran unter anerkennenswerter Mitarbeit des Hessischen Heb­ammenverbandes.

Aus dem Inhalt des umfangreichen Gesetzes, dem noch eingehende Durchführungsbestimmungen folgen werden, seien einige die Oeffentlichkeit und besonders die Frauenwelt interessierende Stellen mitgeteilt: m

Hebammen im Sinne des Gesetzes sind weibliche Personen, die das Prüfungszeug­nis einer hessischen H eb a m m en le hr- anstatt gemäß § 30 Absatz 3 der Reichsge- Werbeordnung besitzen. Sn Ausnahmefällen gelten auch außerhessische Zeugnisse, wenn mit den betreffenden Ländern ein Gegenfei tig » keitsvertrag besteht. Mädchen und Friuen, die keine ärztliche Approbation oder ein Prü­fungszeugnis besitzen, dürfen auch gelegentlich die Geburtshilfe nicht ausüben. Notfälle sind natürlich ausgeschlossen, aber dann muß es nach­weislich nicht möglich gewesen fein, rechtzeitig eine Hebamme oder einen Arzt zuzuziehen. Den Heb­ammen ist ihre Berufsausübung nur gestattet, wenn sie die Genehmigung zur Nieder- lasfung alsHebamme erhalten haben.Bis­her galt die Hebammenzulasfung für ganx Hessen, und in den Städten häuften sich daher die Heb­ammen zum Schaden des flachen Landes.

Die Nicderlasfungsgenehmigung wird für einen ganz bestimmten örtlichen Hebammenbezirk erteilt, und die Hebamme muß in diesem Bezirk wohnen.

Es kann ihr sogar ein bestimmter Teil des Be­zirkes zuni Wohnen vorgeschrieben werden. Sn der Regel soll jede Gemeinde, in der mindestens eine 5>ebamme ihr Auskommen findet, einen solchen Bezirk bilden, sonst können benachbarte Gemeinden zusammengeschlossen werden. Nur in (Notfällen, oder in Stellvertretung einer ver­hinderten zuständigen Hebamme, oder auf An­weisung oder mit Zustimmung des Kreisamtes darf die Hebamme außerhalbarbeiten". Man will damit denReisehebammen", die sich vielfach mit unlauteren Nebchrgeschäften befaßten, das Handwerk legen. Die Niederlassungsge­nehmigung kann unter bestimmten Voraus­setzungen zurückgenommen werden, so wenn die Hebamme einen Wiederholungslehrgang ohne genügenden Grund versäumt, wenn sie trotz Ver­warnung ihre vorgeschriebenen Bücher unvoll­ständig oder unrichtig führt, wenn sie sich grobe Verstöße gegen ihre Berufspflichten zuschulden kommen läßt, wenn sie eigenmächtig ihren Wohn­sitz verlegt, wenn sie innerhalb eines Sahres länger als zwei Monate oder hintereinander länger als drei Wochen abwesend ist, ober länger als ein Sahr ihren Beruf nicht ausübt, wenn sie ihr 65. Lebensjahr vollendet oder durch körper­liche Gebrechen oder Schwächung ihrer geistigen und körperlichen Kräfte xur Erfüllung ihrer Be­rufspflichten dauernd unfähig ist.

Sm Einzelfall ist der Gesundheitsbehörde Bewegungsfreiheit zu lassen. Für die Pflichten der Hebamme bestehen Vorschriften, die genau einzuhalten sind. Dazu gehört die Förderung der natürlichen Ernährung der Säuglinge und die Teilnahme an Wiederholungslehrgängen in der Hebammenlehranstalt, die sich in Mainz befindet. Für eine nebenberufliche Erwerbstätigleit ist die Genehmigung des Kreisamtes vorgeschrieben. Sb re Berufstätigkeit unterliegt der Aufsicht des zuständigen Kreisgesundhe'.tsamteS. Die Ge­bührenordnung der Hebammen wird neu geregelt, die Gebührensätze werden Aenderungen erfahren. DaS Snnenministe- rium gedenkt jedoch, an der Pauschalabgeltung

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Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, 12. Januar. 1. Sonntag nach Epiphanias. LandesMissionsfesi.

Sladlkirche. 9.30 Uhr: Pfarrer Mahr: 11: Kinder- kirche für die Matthäusgemeinde: Pfarrer Mabr; 5: Pfarrer Becker. Iohannestirche. 9.30: Pfarrer Bechtolsheimer: 11: Kinderkirche für die Lukas- gemeinde: Pfarrer Bechtolsheimer; 5: Pfarrossistent Schlaudrasf; 8: Bibelbesprcchung im Zohannessaal; Pfarrer Lenz. Kapelle des Alten Friedhofs. 9.30; Pfarrer Lenz; 11: Kinderkirche. Elifabeth kleln- kinderschule. 9.45: Pfarrer Lic. Söaas; 11: Kinder­kirche für die Petrusgemeinde; Pfarrer Lic. Waas. Wieseck. 9.45; 11: Kinderkirche; Opfer für die Heiden­mission. Kirchberg. 10: Kirchberg; 1.30: Mainzlar; 1.30: Daubringen. Hansen-Garbenteich. 10: Garben­teich; 1: Hausen. Watzenborn-Steinberg. 1: Haupt­gottesdienst; 2: Kinderkirche. Lich. 10: Stifts­dechant Kahn; 12.45: Kindergottesdienst. Bieder- Bessingen. Stiftsdechant Kahn.

Mittwoch, den 15. Januar.

Lich. Abends 8 Uhr: Bibelstunde, katholische Gemeinden.

Samstag, den 11. Januar.

Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.

Sonntag, 12. Januar. 1. Sonntag nach Epiphanias.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion der Jungfrauen und Hausangestellten; 8: Kommu­nion; 9: Hochamt mit Predigt; 11: Messe mit Pre­digt; 1630: Jungfrauen-Kongregation; 17.30: Chri­stenlehre und Andacht mit Segen. Grünberg. 9.30: Messe mit Predigt. Hungen. 9.30: Hochamt mit Predigt. Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt. Nidda. 8.30: Hochamt mit Predigt. Lollar. 8.45: Messe mit Predigt.________________________________

Sonn aneivleust Z.Acr-.tc u. Uvottzeken nm 12.1.30 Dr. Zttewitz. Dr. Meyerhofs. Engelavollieke.

Zahnarzt: Dr. Buchinger. 'D