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)
1
Oberhessen.
Landkreis (Sieben
Präsidenten nder.
Vrahlberichh ober- hat, wie wir von ju- Im Slaakmlnifletiim gereicht nnb um Cut* Zum l.Mptil gebdcit h°lung (einer Ech^d* aub angetreten. Der ich°m Bemütjen, Br. Abschiedsgesuch ander stehl im 62. Ce- 1)re an bet Spitze bet •nJlafJau.
it in ^ranffurf?
an. tyKEB. L.^cr Machte, an bet Pa- :antt zu (ein, ist ein n das Slädlische firaa- Lr würbe sosort slrcrz ch um ble Papageien- licht mit Sicherheit jck ngehenbe Hnterfu^ung städtischen SeMeilr- iftilutes unb rnehrm raufte war im Leschc Itfdto mitzebracht talli iging, Salb botauf et- f^inungen, die oermu* berüchtigte Papageien- im (Bange befind!:- müssen, ob diese Bc iile sind schon jetzt * ,icht,mabregm Veiterverbreitung W
len.__
111,61
20,35
16.43
168.23
21.2
111,58
58,66 2,47 m.95
61.16
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Grundstückseigentümern ein "Betrag von 119 995,09 Mark aufzubringen. Aach dem HauPtgeldaus» I gleich, der sich zusammensetzt aus zu viel oder zu wenig erhaltenem Geländewert, Obstbaumwert, baren Zuschlägen, Bonitätswertzuschlag, gesteigerten Obstbäumen, Drainagekosten, Zaunver- Atzungen usw., sind 156 208,81 Mk. zu bezahlen, unb 152 791,63 Mk. gelangen an die Grundstückseigentümer zur Auszahlung. Die in vorstehenden Kosten enthaltenen Drainagekosten belaufen sich auf rund 41OOO Mk. — Der Gesamterlös |üc die versteigerten Massengrundstücke betrug 181 218,57 Mk.
p Lollar, 10. 3an. Unsere Krankenschwester Elisabeth Melchior wurde, wie bereits berichtet, unerwartet für unsere Bürgerschaft nach Queck bei Schlitz verseht. Mit dieser Versetzung, die vom Mutterhaus „Elisabethenstift" in Darm- Wstcdt ungeordnet wurde, beschäftigte sich eine (ehr gut besuchte außerordentliche Hauptversamm- luing des hiesigen Vereins „Kinderfreund", der unsere Kleinkinderschule und ewHwesternstation unterhält. Der Dereinsvor- fugende Dekan G u ß m a n it gab zunächst einen > äleberblick über die Gründe zur Abberufung der *8 Shwester, wobei u. a. chie Notwendigkeit be- standen habe, an dem neuen Wirkungsort der -g SHwester Elisabeth eine selbständig arbeitende Shwester als Ersah für die dort erkrankte ' Schwester zu bekommen. Weiter war aus den Darlegungen des Vorsitzenden zu entnehmen, daß b ie Versetzung der Schwester ohne Zutun des Vorstandes erfolgte und daß Vorstellungen bei b'rm Mutterhaus, die Schwester Elisabeth in unserem Orte zu belassen, ohne Erfolg blieben. Mittlerweile ist ihre Nachfolgerin, Schwester Sina Hohmeier aus Mainz, hier einge- inoffen. 3n der Aussprache wurde u. a. eine Lenderung des zwischen dem Verein „Kin- bfirfrcunb" und dem Mutterhaus ,Elisabethen- stift" bestehenden Vertrages als 'notwendig bezeichnet, damit dem Verein ein größeres Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Dnstellung der Schwester gesichert werde. Ter Vereinsvorstand hat in seiner jüngsten
ck. Heu ch e l h e i m, 10. San. Die Erbauung der Wasserleitung nimmt nun, nachdem die Vorarbeiten hierzu schon jahrelang die maßgebenden Stellen beschäftigten, endlich greif-
' Großen-Linden, 11. 3an. Der Obsthändler 3ohs. W e b e r V., Großen-Linden, AU- netcran von 1870/71, begeht am 12. Januar tn »»Iler geistiger und körperlicher Frische seinen 8 }. Geburtstag. Am gleichen Lage wtrd Trau Elisabetha Schmidt, geb. Menges, 79 Fahre alt. ~
Watzenborn-Steinberg, 10. 3an. Ccit einigen Lagen liegen auf der hieügen Vür- .z.crmeisterei die Kostenausschläge des ^eldbereinigungs- Verfahrens zur Smsichtnahme offen. Hiernach wird zur Aufbrin- tpng der Kosten des Verfahrens ein Kostenzu- schlag in Höhe von 50 Mk. auf den Normalmor- n<n erhoben. Dieser richtet sich, nach dem Beschluß einer Kommissionssihung. je zur Halste nach hem Bonitätswert und die Fläche. Die Erhe- biing der Kosten erfolgt in 6 Zielen am 1. Fe- t)iuar 1930. 1. November 1930, 1. November 1831 usw. Das letzte Ziel wird 1. November 1P34 erhoben werden. Die Verzinsung beginnt mit 10 Prozent am 1. November 1929. Beträge b"i8 zu 50 Mk. sind auf einmal beim ersten Ziel fällig. Zsu diesem Ziel erfolgt auch die Derrech- ong mit den Gläubigern des Hauptgcldaus- gleichs. Auch dieser ist mit 10 Prozent Zinsen Dom 1. November 1929 ab zu verzinsen. Für die Schuldner des Geldausgleichs werden dieselben Zinsen und Ziele wie oben eingeräumt. Die Erhebung von Zinsen erfolgt bereits ab 1. November vorigen 3ahres seitens der Ge- NNeinde, weil der Staat für seine Vorlagen vom gleichen Zeitpunkt ab eine Verzinsung in der angegebenen Hohe fordert. Diese vom Staat vorgesehene Anforderung von Zinsen für eine zu- riickliegende Zeit muß in jeder Beziehung als eine Härte angesehen werden. Entsprechende Vorstellungen an maßgebender Stelle dürsten hier- brirch unvermeidlich sein. — Bei der bereinigten Fläche von 5 976 463 Quadratmeter und dem Donitötswert von 2 007 682 Mk. ist von den
»dc
Sitzung einen entsprechenden Beschluß bereits ge- s»cht. Sn einer einstimmig angenommenen Ent- (»äliehung wird die plötzliche Abberufung der Schwester Elisabeth von der Versammlung leb- >ift bedauert, die Gründe für die Abberufung »erden als nicht stichhaltig bezeichnet, und es üirb die Zurückversetzung der Schwester Elisabeth mich Lollar gefordert. Wenn bis zum 15. 3anuar bdne zustimmende Antwort des Mutterhauses engetroffen ist, soll sich eine neue Witglieder- tanämmlung mit der Angelegenheit beschäftigen.
I Mainzlar, 10.San. Eine rege Werbe- ticdglcit entfaltet der Sungdeutsche Orden im unserem Dorfe. Die Schar wurde zu Beginn t".s 3ahres 1925 von nur sechs Brüdern ge- g mndct. Durch weitere Beitritte konnte kurze Zeit danach eine 3unggefolgschaft und im ver- g angenen 3ahre ein 3ungtrupp gegründet wert'm. Wiederholt ist die Schar mit sehr gut besuchten Vorträgen von bekannten jungdeutschen Führern an die Oeffentlichkeit getreten. Durch den Aufruf des Hochmeisters des Sungdeutschen Or- ! d ms Artur Mahraun zwecks Bildung der .DolkSnationalen-Neichsvereinigung" ist nunmehr trie Zahl der Beitritte zu dieser Vereinigung auf MX) gestiegen. Sin Vortrag, der sich mit bm Bestrebungen der neugegründeten Reichs- btrelnigung befaßt, wird demnächst hier stakt- ftnben.
v. Londorf. 10. 3cm. Auf der hiesigen Bahnstation ist ein amtlicher Spedi- tÜonSdienst für ankommerrdes Stückgut für
maßgebenden Stellen beschastraten, enDüch greis- >are Formen an. Zu Beginn des neuen 3ahres ind die Arbeiten und Lieferungen zugefchlagen r orden. Die Ausführung der Wasserleitung ein» chließlich Lieferung und Verlegung des Orts* ohrnehes, sowie die Ausführung der Kanalisationsarbeiten ist dem hies'gen Tie^bauunterr-.ehmer Ludwig Schneider übertragen worden. Die Lieferung von Zement- und Tonrohren für die I Kanalisierung wurden der hiefiaen Firma S a ck
& 3 ughard zugeschlagen. Zirka 900 Meter : Zcmentrohre von besonderem Ausmaß liefert dce
Firma D e r n & C o. (Gießen). Am heutigen Tag Kct der älntcmehmer L. Schneider mit etwa
0 Mann die Arbeiten begonnen. Man rechnet lit einer Bauzeit von mindestens drei Monaten. ;0er Unternehmer ist verpflichtet worden, in elfter Linie nur Erwerbslose, dann unter die '.Ärifcnfürforge fallende und endlich Ausgesteuerte, hie sich in besonderer Notlage befinden, zu be- ischäftigen.
DieReformdesHebammenwesensinHessen
j e 2 5 M a r k.
von
Nachdruck verboten
Ohne Gewähr
Auf jede gezogene Nummer sind zwei gleich
10. ssanuar 1930
1. Siebungstag
139043
167015 203360 238428 311808
362646 389392
119826
162742
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277608
319095
119177 181847
235771 311378
354932 388740
101407
121328
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183221
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263525
280212
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324086
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378986
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2C'9-<9ß
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387574
106794 127628 147907 170126 191163 222597
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371109 882950
99733 114678 132488 153846 174651 202181 230239 251709 266477
290752 302430
309811 323762 345511 385131
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291287 303263
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376620
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801893
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103565
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143370
164024
186862
221361 240341
255477
283323
294535
305977
313235
333036
363959
369267
381836
133146
142133
176335
201092
231477
239623
273600
288687
320216
338641
362984
376338
898188
Scwknnauszug
4. Klasse 34. Preußisch-Süddeutsche (260. Prcuß.) Klaffen-Lotterie
8n der heutigen Vormkttagsziebung wurden Gewinne über 150 M. gezogen
2 Bctoinnt »u 60000 W. 33830
2 Vetotnni ,u 5000 M. 93008
4 ©etoinne *u 2000 M. 64650 68463
2 ffctolnne in 1000 M. 363907 ....
14 ©etrinne >u 800 W. 16198 19865 54154 192976
244001 285533 299285 ,n,„o
20 ©ctoinn* >u 500 ClV. 77814 123336 127471
131639 210440 292857 304154 304409 323478
260 «etnmn. »u 300 TL 1830 1964 10668 15843 18379 22566 27259 27717 28627 34553 43082 47940 52073 63429 55488 61710 61772 62987 63274 70009 70598 72917 74347 76060 84821 91912
92545 92845 93273 93439 95076 96460 98742
----- ------ ------ ------ ------ 110221
74065 83654 100362 101562 104547 108533 116804
------ ------ ------ ------ 177136 17970?
343581
94 e-kvlnn« zu 400 M 1702 16445 25474 30438
34337 34340 37651 39059 84200 84646 103450 - * ****** 148851
ön der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 150 M. gezogen
2 »etDlnne (a 6000 TL 238811
6 S.w.nne iu 3000 M. 41675 260303 367600
4 ®«totnne »u 2000 TL 91783 120463
2 zu 1000 M- 194600
8 «etoinne »u 800 TL 92802 198308 266017
366143
18 (Sttoinns iu 600 M. 38579 61993 209466 266709
275667 303998 309713 318425 345008
100 ®»!Dtnn» |U 400 «EL 14505 21025 21575 30707
32723 33388 63661 54584 72455 73078 73293
brand von Gettenau. Meisterhaft wiedergegebene Chöre der Gesangvereine ^Liederkranz", „Frohsinn" und des Arbeitergesangvereins verschönten die Feier in bester Weise.
Kreis Alsfeld.
-er. Homberg a. d. Ohm, 10. San. Gendarmerie-Hauptwachtmeister Wilhelm Wei - hert wurde in die neu errichtete Gendarmerie- ftation Mörfelden, Kreis Groß-Gerau, mit Wirkung vom 1. Januar 1930 als Gendarmerie- meister versetzt, nachdem er in Homberg nahezu 10 Lahre seinen Dienst mit großer Gewissenhaftigkeit versehen hat. Er hat dort seinen Dienst bereits angetreten.
Preußen.
Kreis Wetzlar.
z Lützellinden, 10. 3an. Die erste Drennholzversteigerung der hiesigen Gemeinde sand am Mittwoch unter zahlreicher Beteiligung von hiesigen und auswärtigen Steigerern im Oberwald statt. Die Preise blieben durchweg erheblich hinter den Ergebnissen der vorjährigen Versteigerungen zurück. Es wurden folgende Durchschnittsgebote abgegeben: Duchen- scheit 33 bis 35 Mk., Duchenknüppel 22 bis 26 Mk. je zwei Raummeter, während Duchen- wellen zumeist mit 14 bis 16 Mk je 50 Stück versteigert wurden.
<O> Hörnsheim, 9. San. Bei einer Treibjagd in einem Teil der hiesigen Feldmark wurden 18 Hasen zur Strecke gebracht.
Sezitksschöffengericht Gießen.
• Gießen, 10. San. Ein arbeitsloser Stein- richter legte seinem Antrag auf Weiterzahlung der Arbeitslosenunterstützung eine Arbeitsbescheinigung der Vogelsberger Basaltsteinwerke Riß» berg bei, wo er vom 18. März bis 16. Mai 6. S. gearbeitet hatte. Um eine Verlängerung der Ar
beitszeit vorzutäuschen und eher die Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, hatte er das Datum 18. März in 12. März umgefälscht. Er war geständig und erhielt eine Gefängnisstrafe von einer Woche wegen schwerer Privaturkundenfälschung. Eine solche und nicht die Fälschung einer ö f - f e n t l i ch e n Urkunde, für die die Mindeststrafe drei Monate gewesen wäre, wurde angenommen, da das Gericht Zweifel hatte, ob er sich über die Voraussetzungen bc3 schwereren Verbrechen- im Klaren gewesen war.
Ein Kraftwagenführer hatte an feinem Führerschein, der auf seine veränderten Verhältnisse nicht mehr ganz stimmte, eine Qlenberung vorgenommen und ihn bei der Kontrolle vorgezeigt. Da er nicht gehandelt hatte, um sich einen Der- mögensvorteil zu verschaffen, lag einfache Urkundenfälschung vor. An Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von drei Tagen wurde auf eine Geldstrafe von 15 Mark erkannt.
Ein noch junger Schlosser hat einem ihm benachbarten Mechaniker einen Photographenapparat. ein Zigarettenetui, eine Drille, ein Petschaft und andere Sachen gestohlen. Da er wohl in einer gewissen Notlage gehandelt hat, ließ das Gericht Milde walten und ^erkannte wegen dreier einfacher Diebstähle an Stelle von an sich verwirkten Gefängnisstrafen von je vier Wochen auf drei Geld st rasen
hohe Gewinne gefallen, und zwar >e einer aus die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II
der Dienstleistung der Hebammen durch die Kranken- und Ersahkassen nichts zu ändern. Bei Verletzung ihrer Berufspflichten kann die Hebamme neben der Zurücknahme der Niederlassungsgenehmigung oder der Aufhebung eines Dienstvertrages mit Geldstrafen bis zu 300 Mark belegt werden, doch kann sie hiergegen Beschwerde an den Innenminister verfolgen. Das Gesetz regelt sodann ausführlich
die Stellung der Gemeindehebammen,
/die heute schon die Mehrzahl bilden, also Hebammen, die von einer Stadt- oder Landgemeinde oder auch mehreren Gemeinden, die zu einem Hebammenbezirk zusammenge.chlos'en sind, durch schriftlichen Dienstvertrag angenommen werden. Diese Hebammen sind keine Beamtinnen, sondern Dertragsangestellte. Auch der Vertrag wird im Gesetzentwurf umrissen, er muh die Zusicherung eines Mindesteinkommens und die Gewährung eines Ruhegehaltes einschliehen. Gemeindehebammen dürfen auch nur angestellt werden, soweit ein Bedürfnis vorliegt, das durch freie Hebammen nicht gedeckt wird. Den Gemeindehebammen muß die Gemeinde ihre Gerätschaften und Berufskleider stellen und erneuern, die Kosten für bei Unbemittelten geleistete Hilfe müssen ihr vergütet werden, ebenso Reisekosten und Tagegelder für Wiederholungslehrg nge oder wichtige Sitzungen des Kreishebammcnvereins. Die beiderseitige Kündigungsfrist des Vertrages beträgt ein Sahr. Wenn das Mindesteinkommen der Hebamme nicht erreicht wird, hat die Gemeinde den Unterschied zuzuzahlen. Das Min- de st einkommen in den vier hessischen Ortsklassen A, B, C und D muh betragen 1200, 1000, 800 und 600 Mark. Das Ruhegehalt richtet sich nach den Sätzen des Dersicherunas- gesetzes für gemeindeliche Beamte. Für bisher schon angestellte Gemeindehebammen sind Vorschriften für die Aufnahme in diese Versicherungsanstalt vorgesehen, die von der Gemeinde ver- anlaht werden muh. Bei der Hauptstaatskasse wird für alle Gemeinden ein Ausgleichsstock gebildet, der durch einen bestimmten Beitrag für jede Hebamme gespeist wird und aus dem die zur Erreichung des Mindesteinkommens notwendigen Summen zurückvergütet werden.
Sn den Schluhbestimmungen wird bestimmt, daß allen berufsunfähigen oder gebrechlichen und in Not befindlichen Hebammen, oder wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und demnächst ihren Beruf aufgeben, von der Gemeinde, in der sie ihren Beruf zuletzt ausgeübt haben, eine Ren'e zu gewähren ist, zu der der Staat zwei Trittck befeuert
Hebammen, die bereits ihren Beruf ausüben, bedürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes keiner Riederlafsungsbefcheinigung. hebammenfchüle- rinnen find bevorzugt anzuftellen.
Die Verträge der bisherigen Gemeindehebammen sind dem Gesetz entsprechend abzuändern.
Geburtenrückgang, fehlende Altersversicherung und geringes Einkommen durch Ueberbesehung in manchen Gemeinden haben zu einem teilweisen Ausbleiben des Nachwuchses an Hebammen geführt. Der Gesetzentwurf macht es daher den Gemeinden zur Pflicht, für ausreichende Versorgung mit Hebammenhilfe zu sorgen und geeignete weibliche Personen, also Mädchen und jüngere Frauen, als Hebammenschülerinnen armeh- men und auf Gemeindekosten ausbilden zu lassen. Dadurch soll auch geeigneten, aber unbemittelten Personen Gelegenheit zur Bewerbung gegeben werden. Die Gemeinden müssen sich verpflichten, diese Schülerirmen dann als Hebamme anzustellen, während sich die Schülerinnen zur Niederlassung im betreffenden Gemeindebezirk verpflich'en müssen, andernfalls sie einen Teil der Ausbildungskosten zurückerstatten müssen.
Schließlich erkennt der Gesetzentwurf als die Berufsvertretung der Hebammen den Hessischen Landesverband bzw. seine Kreisvereine an. Der Zentralvorstand des Verbandes, dem alle Hebammen angehören müssen, soll von den Behörden in allen Berusssragen wie seither gehört werden.
Der Gesetzentwurf gilt nicht für Hebammen in Entbindungsheimen, Wöchnerinnenanstalten, Hebammenlehranstalten und Krankenhäusern. Diese Anstaltshebammen dürfen außerhalb der Anstalt keine Geburtshilfe ausüben (nur in Notfällen), sie bedürfen keiner Niederlassungsbescheinigung, da sie ja an die Anstalt gebunden sind, und unterstehen der dauernden Kontrolle der Kreisgesundheitsämter, denen für die Konzessio- nierung von solchen Gntbindungs- und Wöchne- rinnenheimen bestimmte Richtlinien erteilt sind.
die Orte Londorf, Kesselbach, Nordeck und Winnen eingerichtet worden.
Kreis Büdingen.
Echzell, 9. San. Der Geflügelzucht- verein Echzell und ilmgegenö beging dieser Tage im Saale zum „Deutschen Haus" das Fest seines 25jährigen Bestehens. Die drei hiesigen Gesangvereine, sowie der Musikverein hatten sich in den Dienst der guten Sache gestellt. Nach den Degrüßungsworten des Vorsitzenden Heinrich Mogk III. wurden die Vereinsgründer besonders geehrt. Sattlermeister Wilhelm Heß , dem als langjähriger Vereinsleiter hinsichtlich des Aufschwungs des Vereins viel zu danken ist, wurde unter Lieberreichung einer Ehrentafel zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Dabei wurden feine Verdienste hinreichend gewürdigt. Weitere Ehrendiplome erhielten die Gründer Phil. O st h e i m, Heinr. L o h f i n k, Hch. Noll VIII., Wilh. Reitz Wilh. Heller I., Phil. Heller, Konr. H a u b, Ludwig Schmidt, Aug. R e i b o l d, Georg Muth. Wilh. Möbs I., Heinrich Holler I., Heinrich Phil. Dinding, Bürgermeister O. Spengler und Karl Vetter, Grundschwalheim und Wilh. S ch u ch a r d, Gettenau. Die Festrede hielt der Vorsitzende des Landesverbandes hessischer Geflügelzüchter, Landwirt Karl D e i t h von Reichelsheim. Sn seinen Ausführungen hob er die volkswirtschaftliche Bedeutung der Geflügelhaltung hervor und besprach die Maßnahmen, die nötig sind, um den Bedarf an Geflügel und Eiern (jährlich für über 320 Millionen Mark Einfuhr) im Snland zu erzeugen. Der Vertreter des Provinzialverbandes, Sean Kolter, Dad-Nau- heim, würdigte die Leistungen deS Geflügelzuchtvereins Echzell, dessen Zuchterfolge bis weit über die Greuzen unseres engeren Vaterlandes Slten Ruf hätten. Ehrenpräsident Wilh. Heß ug die Vereinsgeschichte vor und gedachte der besonderen Verdienste deS IZehrerS Hilbe-
WHP. Der Hessische Landtag wird sich in feiner nächsten Sitzungsperiode mit dem vom (Innenminister vor gelegten Gesetzentwurf über die Neuregelung des Hebam menwe sens beschäftigen, eine Frage, die unbestritten von der größten Bedeutung für den Staat, wie für die einzelne Familie ist. Da kaum daran zu denken ist, daß das vom Reichstag geforderte Reichsheb- ammengeseh in absehbarer Zeit vorliegen wird, hat das Snnenminifterium einem Ersuchen des Landtages entsprochen und den vorliegenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Er basiert auf der Entwicklung, die das Hebammenwefen in den letzten zwei Sahrzehnten genommen hat, faßt zahlreiche bisher nur auf Verordnung beruhende Vorschriften in Gesehesform und berücksichtigt sowohl die Ergebnisse fünfzehnjähriger (!) Verhandlungen, wie auch die Vorschläge des Reichsgesundheitsrates zur einheitlichen Regelung des deutschen Hebammenwesens. Hessen, das schon im vorigen Jahrhundert führend im Hebammenwesen war, geht damit einen weiteren Schritt voran unter anerkennenswerter Mitarbeit des Hessischen Hebammenverbandes.
Aus dem Inhalt des umfangreichen Gesetzes, dem noch eingehende Durchführungsbestimmungen folgen werden, seien einige die Oeffentlichkeit und besonders die Frauenwelt interessierende Stellen mitgeteilt: m
Hebammen im Sinne des Gesetzes sind weibliche Personen, die das Prüfungszeugnis einer hessischen H eb a m m en le hr- anstatt gemäß § 30 Absatz 3 der Reichsge- Werbeordnung besitzen. Sn Ausnahmefällen gelten auch außerhessische Zeugnisse, wenn mit den betreffenden Ländern ein Gegenfei tig » keitsvertrag besteht. Mädchen und Friuen, die keine ärztliche Approbation oder ein Prüfungszeugnis besitzen, dürfen auch gelegentlich die Geburtshilfe nicht ausüben. Notfälle sind natürlich ausgeschlossen, aber dann muß es nachweislich nicht möglich gewesen fein, rechtzeitig eine Hebamme oder einen Arzt zuzuziehen. Den Hebammen ist ihre Berufsausübung nur gestattet, wenn sie die Genehmigung zur Nieder- lasfung alsHebamme erhalten haben.Bisher galt die Hebammenzulasfung für ganx Hessen, und in den Städten häuften sich daher die Hebammen zum Schaden des flachen Landes.
Die Nicderlasfungsgenehmigung wird für einen ganz bestimmten örtlichen Hebammenbezirk erteilt, und die Hebamme muß in diesem Bezirk wohnen.
Es kann ihr sogar ein bestimmter Teil des Bezirkes zuni Wohnen vorgeschrieben werden. Sn der Regel soll jede Gemeinde, in der mindestens eine 5>ebamme ihr Auskommen findet, einen solchen Bezirk bilden, sonst können benachbarte Gemeinden zusammengeschlossen werden. Nur in (Notfällen, oder in Stellvertretung einer verhinderten zuständigen Hebamme, oder auf Anweisung oder mit Zustimmung des Kreisamtes darf die Hebamme außerhalb „arbeiten". Man will damit den „Reisehebammen", die sich vielfach mit unlauteren Nebchrgeschäften befaßten, das Handwerk legen. Die Niederlassungsgenehmigung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden, so wenn die Hebamme einen Wiederholungslehrgang ohne genügenden Grund versäumt, wenn sie trotz Verwarnung ihre vorgeschriebenen Bücher unvollständig oder unrichtig führt, wenn sie sich grobe Verstöße gegen ihre Berufspflichten zuschulden kommen läßt, wenn sie eigenmächtig ihren Wohnsitz verlegt, wenn sie innerhalb eines Sahres länger als zwei Monate oder hintereinander länger als drei Wochen abwesend ist, ober länger als ein Sahr ihren Beruf nicht ausübt, wenn sie ihr 65. Lebensjahr vollendet oder durch körperliche Gebrechen oder Schwächung ihrer geistigen und körperlichen Kräfte xur Erfüllung ihrer Berufspflichten dauernd unfähig ist.
Sm Einzelfall ist der Gesundheitsbehörde Bewegungsfreiheit zu lassen. Für die Pflichten der Hebamme bestehen Vorschriften, die genau einzuhalten sind. Dazu gehört die Förderung der natürlichen Ernährung der Säuglinge und die Teilnahme an Wiederholungslehrgängen in der Hebammenlehranstalt, die sich in Mainz befindet. Für eine nebenberufliche Erwerbstätigleit ist die Genehmigung des Kreisamtes vorgeschrieben. Sb re Berufstätigkeit unterliegt der Aufsicht des zuständigen Kreisgesundhe'.tsamteS. Die Gebührenordnung der Hebammen wird neu geregelt, die Gebührensätze werden Aenderungen erfahren. DaS Snnenministe- rium gedenkt jedoch, an der Pauschalabgeltung
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218 äetPhme Ml 300 Wl 2220 6522 18618 25090
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63169 74056 75649 77213 79131 81724
87129 90883 92450 94618 95193 95517 - — ------ ------ 105346 111110
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Sonntag, 12. Januar. 1. Sonntag nach Epiphanias. LandesMissionsfesi.
Sladlkirche. 9.30 Uhr: Pfarrer Mahr: 11: Kinder- kirche für die Matthäusgemeinde: Pfarrer Mabr; 5: Pfarrer Becker. — Iohannestirche. 9.30: Pfarrer Bechtolsheimer: 11: Kinderkirche für die Lukas- gemeinde: Pfarrer Bechtolsheimer; 5: Pfarrossistent Schlaudrasf; 8: Bibelbesprcchung im Zohannessaal; Pfarrer Lenz. — Kapelle des Alten Friedhofs. 9.30; Pfarrer Lenz; 11: Kinderkirche. — Elifabeth kleln- kinderschule. 9.45: Pfarrer Lic. Söaas; 11: Kinderkirche für die Petrusgemeinde; Pfarrer Lic. Waas. — Wieseck. 9.45; 11: Kinderkirche; Opfer für die Heidenmission. — Kirchberg. 10: Kirchberg; 1.30: Mainzlar; 1.30: Daubringen.— Hansen-Garbenteich. 10: Garbenteich; 1: Hausen. — Watzenborn-Steinberg. 1: Hauptgottesdienst; 2: Kinderkirche. — Lich. 10: Stiftsdechant Kahn; 12.45: Kindergottesdienst. — Bieder- Bessingen. Stiftsdechant Kahn.
Mittwoch, den 15. Januar.
Lich. Abends 8 Uhr: Bibelstunde, katholische Gemeinden.
Samstag, den 11. Januar.
Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.
Sonntag, 12. Januar. 1. Sonntag nach Epiphanias.
Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion der Jungfrauen und Hausangestellten; 8: Kommunion; 9: Hochamt mit Predigt; 11: Messe mit Predigt; 1630: Jungfrauen-Kongregation; 17.30: Christenlehre und Andacht mit Segen. — Grünberg. 9.30: Messe mit Predigt. — Hungen. 9.30: Hochamt mit Predigt. — Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt. — Nidda. 8.30: Hochamt mit Predigt. — Lollar. 8.45: Messe mit Predigt.________________________________
Sonn aneivleust Z.Acr-.tc u. Uvottzeken nm 12.1.30 Dr. Zttewitz. Dr. Meyerhofs. Engelavollieke.
Zahnarzt: Dr. Buchinger. 'D


