Einzelbild herunterladen

Nr. M Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oderhessen)Samstag, 3. Mai 1950

Das Handwerk fordert Gerechtigkeit.

Aus «reifen des Gießener Handwerks werden wir gebeten, zu dem Thema: .Lonfumoereine, Waren- baufcr und Mittelstand" eine Reihe von Forde- r u n a e n zu veröffentlichen, die unter der obigen Ueberschrift von demGermania"-Zentraloerband Deutscher Bäcker-Innungen, dem Deutschen Fleischer- verband und dem Deutschen Konditorenbund an die gesetzgebenden Körperschaften des Reiches gerichtet wurden. Es heißt in dieser Kundgebung u. a.:

1. Es ist gesetzlich festzulegen, daß es öffentlich- rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Unter- nehmungcn von Reich, Ländern und Kommunen untersagt ist, die Mitgliedschaft bei Konsumgenossen- schäften zu erwerben oder von Konsumvereinen Waren zu beziehen.

2. Allen^ Behörden und behördenähnlichen Orgo- nisationen, Schulen usw. ist es zu untersagen, in irgendeiner Form Reklame für die Konsumvereine zu machen.

3. Beseitigung der steuerlichen Bevorzugung der Konsumgenossenschaften und Gleichstellung mit dem freien Gewerbe.

4. Solange die Gewerbesteuer noch nicht in Weg- fall gekommen ist, Schaffung eines Zuschlages für Warenhäuser, Konsumvereine usw. und einer Filial- steuer.

5. Den Konsumgenossenschaften dürfen keine öffentlichen Mittel weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden.

6. Den Konsumgenossenschaften dürfen keinerlei Sonderstellungen in Gesetzen einaeräumt werden, wie es z. B. im Zündholzmonopol der Fall ist.

7. Die Verordnung des Reichsfinanzministers vom 5. Oktober 1929 ist derart abzuändern, daß die Mög- lichkeit besteht, den Finanzämtern den Nachweis zu führen, wenn Konsumgenossenschaften wieder gesetz­widrig auch an Nichtmitalieder verkaufen.

8. Es ist im Genossenschastsgesetz festzulegen, daß auch die Produktionsbetriebe der Konsumvereine ihre Waren nur an Mitglieder abgeben dürfen.

9. Abzulehnen ist die Forderung der Konsumge­nossenschaften, diese in Korporationen des öffent- lichen Rechtes zu verwandeln und sie mit weitgehen­den Befugnissen ouszustatten.

10. Die Konzessionsgesuche von Warenhäusern für die Errichtung von Gastwirtsbetrieben (Erfri­schungsräumen") sind, namentlich hinsichtlich der Be- dürfnisfrage und der Beachtung der feuerpolizei­lichen Vorschriften, mit genau der gleichen Strenge

prüfen, wie die Gesuche von Einzelunternehmen des Gastwirtsgewerbes

Oderheffen.

Voranschlag der Stadt Grünberg.

+ Grünberg, 2. Mai. In der jüngsten G e - meinderatssitzung wurde der von Stadt­rechner Gehringer oorgetragene Voran­schlag für 1 9 30 einstimmig genehmigt. Er schließt in Einnahme und Ausgabe mit 215 538,53 Mark ab. Davon entfallen 209 138,15 Mark auf die Betriebsrechnung und 6400,38 Mark auf die Ver- inögensabteilung. Im Nachfolgenden find die wich­tigsten Verwaltungszweige wiedergegeben. Die Ru­brik Gebäude bringt eine Einnahme von 5433 Mark und weist in Ausgabe 2065 Mark nach. Bei den Grundstücken sind 3855,22 Mark in Ein­nahme vorgesehen, denen eine Ausgabe von 4036,74 Mark gegenüber steht. Der Erlös aus dem Walde (428 Hektor) ist mit 48 343 Mark veranschlagt, das bedeutet zirka 14 000 Mark weniger als 1929, in Ausgabe sieht diese Rubrik 31 936,50 Mark vor. An Jagd- und Fischereipacht gehen 3061,80 Mt ein, die Schäferei erbringt 2800 Mark. Bei Märkten sind 1310 Mark Einnahme vorgesehen, denen 812 Mark Ausgaben gegenüberstehen. Die Rubrik Wasserversorgung erbringt 17 327,78 Mark Einnahme, darunter 16 500 Mark für Wasser­geld, die Ausgabe beträgt hier 16 337,08 Mark. Für die K l e i n k i n d e r s ch u l e sind 500 Mark Ein- nähme und 1 381,80 Mark Ausgabe vorgesehen. Die Rubrik allgemeine Verwaltung ist auf der Einnahmcseitc mit 2 025,64 Mark vermerkt, an Aus­gaben sieht dieselbe 17 419 Mark persönliche und 4926,92 Mark sachliche Kosten vor. Die öffent­liche Sicherheit erfordert 4938,87 Mark Aus­gabe, für Gesundheitspflege und Wohl- sahrtseinricht ungen sind 2 470,20 Mk vor­gesehen, die zur Aufwendung für Hebammen, und Impswesen, sowie für die Schwesternstation dienen. Die Rubrik Feuerlöschwesen zeigt 205 Mark Einnahme und 1385 Mark Ausgabe, bei Armen- pflege sind 672 Mark Einnahme und 5113 Mark Ausgabe eingesetzt. Die Rubrik Schulen stellt sich auf der Ausgabenseite auf 54 170,78 Mark (58 845,26 Mark in 1929), in diesem Betrage sind enthalten für die Volks- und Fortbildungsschule 8579,01 Mark, für die Oberrealschule 36 701,77 Mark (41 336,68 Mark in 1929) und für die Landwirtschaftsschule 8890 Mark An Einnahmen weist diese Rubrik auf 2661,30 Mark bei Volks, und Fortbildungsschule, darunter 1500 Mark Schulgeld der auswärtigen Fortbildungsschüler und 350 Mark Schulgeld in der Kachschule, auf die Landwirlschaftsschule entfallen 4226,68 Mark Einnahme. Unter Rubrik Kirche sind 3342,51 Mark Ausgabe vorgesehen, bei Fried­hof neben 59,83 Mark Einnahme 583,26 Mark Aus- gäbe. Für die Straßen müßen 13 979,08 Mark aufgewendet werden, während nur 155,26 Mark Einnahmen zu verzeichnen find. Die Rubrik Ka­näle gleicht sich ziemlich aus, denn bei 3131,50 Mk. Ausgaben erbringen die Kanalbenutzungsgebühren 3100 Mark Einnahme. Die Rubrik Landwirt­schaft erfordert 9456,73 Mark an Ausgaben und sieht 820 Mark Einnahmen vor. Einige kleineren Rubriken sind wie folgt in Ausgabe vorgesehen: Grenzverhältniise 360 Mark, Flüße und Bäche 500 Mark, öffentliche Anlagen und Denkmäler 110 Mk., gemeinnützige Zwecke 1174 Mark, Steuern und 216- goben (Brandversicherungsbeitrag der städtischen Gebäude) 481,45 Mark. Die städtischen S o n d er­st euer n sind mit 2500 Mark veranschlagt und zwar ist die Hundesteuer mit 1000 Mark, die Ver­gnügungssteuer mit 600 Mark und die Grund- crwerbssteuer mit 900 Mark festgesetzt. Der Anteil der auf die Stadt entfallenden Reichs st euern ist mit 22 910 Mark angenommen (25 460 Mark in 1929), davon entfallen auf Einkommensteuer 16 335 Mark, auf Körperschaftssteuer 900 Mark, auf Um- . satzsteuer 4745, auf Grunderwerbssteuer 900 Mark. Dem Reservefonds sollen 2402,18 Mark und dem Mobiliarerneuerungsfonds 1325,74 Mark zu- geführt werden. Bei Kapital zinsen sind 694.02 Mark Einnahme und 3791,82 Mark Ausgabe ange­legt, beim vochuldcn-Tilgungsfonds betragen die ent­

sprechenden Zahlen 245,35 Mark 1445,35 Mark und bei Kapitalien und Erneuerungsfonds 6400,38 Mark 6384,76 Mark. Der Gemeindeum­lagenbedarf stellt sich mit 63 200 Mark dem vorjährigen gleich. Eine Zusammenstellung der auf der Stadt lastenden Schulden, die für das Was­serwerk mit neuem Hochbehälter, Oberrealschulbau, Erwerb des Gebäudes für die Landwirtschaftsschule und verschiedene Straßenherstellungen und Kanali­sierung ausgenommen werden mußten, ergibt den Betrag von 268 000 Mark gegenüber einer Schul­denlast von zirka 400 000 Mark vor dem Kriege. Freilich ist die Verzinsung dieser Summe höher als früher, an Zinsen sind jährlich 20 692,88 Mark auf- zubringen, außerdem erfordert die jährliche Tilgung Den Betrag von 11899,91 Mark. Das Mitglied der Finanzkommission, Gemeinderat Repp, wies in der Aussprache auf die Tätigkeit des Beigeord­neten und Gemeinderechners hin, deren Bemühun­gen und Sparmaßnahmen es zu danken fei, den

Der Schießstand, aus eigenen Mitteln des Vereins erbaut, besitzt sechs Schießbahnen mit zwölf Wechsel- scheiben. Die Arbeiten sind nun so weit gediehen, daß die Einweihung am 11. Mai d. I. stattfinden kann. Hierbei soll ein Becherschießen stattfinden. Es soll dies kein offizielles Preisfchießen, sondern nur ein friedlicher Wettbewerb unter den Schützen- vereinen des Kreises Gießen-Nord fein. Das offizielle Kreisweltschießen findet am 27. Juli d. I. auf dem hiesigen Schießstande statt. Der neuerbaute Schieß- stand dürste seiner idyllischen Lage wegen aud^ der Anziehungspunkt vieler Wanderer werden-, die «ladt hat auch in der Nähe des Schießstandes Ruhebänke aufstellen lassen.

Kreis Alsfeld.

= Ober-Ohmen, 2. Mai. Mil dem gestrigen Tage hat der Briefträger Stichler aus Rupper- tenrod letztmalig unser Dorf besucht; seit gestern wird der Verkehr zwischen der seitherigen hiesigen

DürersJRarienleben nach London verknust.

.Sie Flucht nach Aegypten" und »Anbetung Der Hirten".

Zwei Blätter aus dem berühmten Holzfchnitt-ZykluS Dürers .Marienleben". von dem ein besonders schönes Exemplar jetzt für 130 000 Mark nach London verkauft wurde. Die Blätter tragen Numerierungen, die angeblich von Dürers Hand stammen sollen.

Voranschlag trotz bedeutender Mindereinnahmen (Holzerlös und Reichssteueranteile) auszugleichen und damit eine Steuererhöhung zu vermeiden.

i!n no< < t'«x « v H

OO Klein-Linden, 2. Mai. Mit dein Iah- res fest unserer evangelischen Jugend- Vereinigung, das am Samstag und Sonntag gefeiert wird, verbindet die Kreisverbindung Ober- Hessen des Hessenbundes ein Treffen ihrer Mitglie­der, die in großer Anzahl ihre Beteiligung zugesagt haben. Besonderes Interesse bringt man dem gro­ßen Zeltlager entgegen, das am Samstagabend am Allendorfer Wäldchen bezogen wird Beim Lager­feuer wird die Gruppe Lang-Göns ein Laienspiel Die blaue Blume" zur Aufführung bringen. Der Sonntagvormittag bringt nach einer Morgenwache das Kurrendesingen der Teilnehmer und den Fest- oottesdienst, in dem der Bundeswart des Hessen­bundes, Missionar Jürgens (Arheiligen), die Festpredigt übernommen hat. Pfarrer Becker (Gießen) wird nach dem Festzug einen Dortrag halten über das Thema:Was hat das Augsbur­ger Bekenntnis der Jugend zu sagen". Den Sonn­lagnachmittag füllen Spiel und Tanz, ein Laienspiel der Gruppe Klein-Linden, Vorführungen von Tanz­gruppen, Turnen und Gesangsvorträge aus.

* Staufenberg, 3. Mai Am morgigen Sonn­tag, 4. d. M., veranstaltet der hiesige Gesang­verein ein Konzert auf der Burg, wobei Männer-, Gemischte und Frauenchöre mit und ohne Orchesterbegleitung, sowie Sologesänge für Sopran zum Vortrag kommen (Dgl die Anzeige in der Freitagnummer.)

<5 Allendorf a. d. Lumda, 2. Mai. Am ver­gangenen Sonntag fand die feierliche Einseg­nung der diesjährigen Konfirmanden in der hiesigen Kirche statt Es wurden nur drei Knaben und sieben Mädchen konfirmiert. Bei dieser verhältnismäßig kleinen Zahl trat schon der erste der Kriegsjahrgänge in Erscheinung Neu auf­genommen in die Schule wurden mit Beginn des neuen Schuljahrs 26 Kinder, fünf Kinder mußten wegen nicht genügender körperlicher Entwicklung von der Aufnahme zurückgewiefen werden. In Dem nahen Climbach kam für dieses Jahr kein Kind zur Konfirmation. Aus der letzten Gemeinde­ratssitzung ist 'zu berichten: Dem Heinrich Weiß III. wird Das zum Wiederaufbau feiner ab­gebrannten Scheune notwendige Holz überlassen. Die Satzungen der vor kurzem gegründeten frei­willigen Feuerwehr wurden verlesen und gut­geheißen. Das Landeskirchenamt Darmstadt hatte ein Gutachten über Die Pflichten Der Stadt der hie­sigen Kirche gegenüber ausgearbeitet. Nach diesem Gutachten sollen die Bau, und Unterhal- tungskostenderKircheim wesentlichen je zur Hälfte von Der Stadt- und Kirchengemeinde getragen werden. Dahingegen sollen die Vergütungen Des Organisten und Kirchendieners sowie die Unterhal­tung Der Orgel, Uhr unD Glocken durch Die Stadt- gemeinde allein bestritten werden. Da alle diese Punkte auf einem alten verbrieften Rechte Der Kirche beruhen, schloß sich Der Gemeinderat nach kurzer Diskussion Dem Gutachten an. Das Ansinnen Der Germania". Versicherungs-Aktiengesellschaft in Stet­tin, auf Unfallversicherung (amtlicher SchulkinDer wurde. Der beträchtlichen Kost n wegen, einstimmig abgelehnt. Die Vergütung des Beigeordneten D ö l l wurde für Die Dauer Der Führung Der Bür­germeisterei Den Derzeitigen Richtlinien angepaßt Der unter Der äußerst tüchtigen Leitung seines ersten VorsitzenDen Heinrich F ö r ft e r stehende und zur Zeit einige 30 Mitglieder zählende hiesige S ch ü t - zenoerein hat in der Erbauung seines neuen Schießstandes eine mustergültige Anlage geschaffen.

Posthilfsstelle, jetzt Poststelle, und Dem Postamt Mücke nicht mehr durch die Agentur Ruppertenrod, sondern direkt zwischen beiden durch Den P o st - a u t o b u 3 abgewickelt. Der hiesigen Bürgerschaft bieten sich DaDurch gewiße Vorteile, Da jeDermann seine Post zweimal erreichen kann und zum anDcrn Die Paketaufgabe nicht mehr in RuppertenroD zu bewerkstelligen braucht, was von Der Bürgerschaft mit FreuDen begrüßt wirb. Die gleiche Maßnahme trifft auf Unter-SeibertenroD zu.

(!!) NieDer-Ofleiden, 2.Mai. Seit einigen Tagen hat Die Reichsbahn mit Erweiterung s- arbeiten im hiefi gen Bahnhof begonnen. Es sollen, wie man hört, einige Gleise verlängert werDen, Damit Platz zur Aufstellung Der Wagen, Die von unD nach Dem Basaltwerk Der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie an- unD abrollen, geschaffen wird. Das Werk ist jetzt wieder stark beschäftigt.

Kreis Lauterbach.

'Lauterbach, 2. Mai. Am 4. Juni d. I. findet hier ein Prämienmarkt (Pferde-, Rindvieh-, Ziegen-, Schweine- und Krämermarkt) statt. Die Prämiierung wird vom Landwirtschaftskammeraus- schuh für Oberhessen, Dem KreisrinDerzucht-, Äreis- ziegenzucht-, Kreisschweinezuchtverein und Der Stadt Lauterbach gemeinsam ausgeübt. Prämiiert werden reingezüchtete Tiere der Fleckviehrasse (Simmen- taler) und Vogelsberger Rasse sowie Saanenziegen und das veredelte Landschwein. Mit dem Prämien- markt ist eine Verlosung von Vieh und Geräten aller 2lrt verbunden. (Näheres in der heutigen An­zeige.)

Preußen.

Kreis Wetzlar.

Z Krofdorf, 2. Mai. Die Gemeindever­tretung von Krofdorf-Gleiberg hat in üjrer letz­ten Sitzung beschlossen, Anträge auf Erlaß der Gemeinde st euer für die in der hiesigen Ge­meinde errichteten Hausneubauten in jedem einzelnen Fall einer Prüfung zu unterziehen. Es sollen dabei die Beweggründe zum Bauen, Die Be­lastung Der Neubauten, das Einkommen der An­tragsteller und die Raumverhältnisse der Neubauten maßgebend sein. Die Durchführung der erforder­lichen Vorarbeiten wurde Der Finanzkommission übertragen. Ein Antrag Der Freien TUr­ne r s ch a f t e n von KrofDorf unD Gleiberg auf Erweiterung unD entsprechenDc Einebnung des Spielplatzes auf der Stühl wurde genehmigt, auch stellt Die GemeinDe Den Sportplatz Dem Ju- genbbunD Des GewerkschaftsverbanDes für sportliche Hebungen am 18. Mai zur Verfügung. Ein An­trag Der Autobesitzer auf Ermäßigung ihres WassergelDes würbe bis zur Geneh­migung Des erlasienen Ortsstatutes zurückgestellt.

0 Hochelheim, 1. Mai. Gestern nachmittig fand der in der hiesigen Gemeinde abgehaltene achtwöchige Kursus der Kreiswander- Haushaltsschule seinen Abschluß. Aus die­sem Anlaß fand eine Feier statt, der von feiten der Kreisverwaltung Landrat M i ß und Kreis­ausschuhoberinspektor Martin, von selten der Amtsverwaltung B eigeordneter Krill und Amtsobersekretär Sänger, ferner Kreistags­abgeordneter Langsdorf, Groß-Rechtenbach, der hiesige Ortsgeistliche, sowie Lehrer Zeuge, die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Eltern der Kurfusteilnehmerinnen beiwohnten. Zu Beginn der Feier prüfte Die Kreishaushalts­lehrerin, Fräulein Schröder, Die MäDchen ein- gehenD über Fragen Des Wertes unD Der Be­schaffenheit Der Nahrungsmittel, Kochen, Säug­lingspflege, Hühnerzucht und Handarbeit. Auch

Krankenverbände wurden praktisch vorgeführt. Die Prüfung verlief zur allgemeinen Zufriedenheit. Nach Abschluß Der Prüfung begrüßte GemeinDe- Vorsteher 3 u n g alle Gäste. Er Dankte der Kreisverwaltung für Die segensreiche Einrichtung Der Kreiswanderhaushaltskurse, sprach auch Der Lehrerin Den besonderen Dank der Gemeinde aus und überreichte ihr einen Blumenkorb. Ferner dankte er den Schülerinnen und Deren Eltern für Die rege Beteiligung an Dem Kursus und verband Damit Den Wunsch, daß Die jungen MäDchen das Gelernte zum Segen ihrer Familien verwerten möchten. Landrat M i h dankte für die Einladung und wünschte, daß die in dem Kur­sus ausgestreute Saat auf guten Boden gefallen sein möge und daß die Teilnehmerinnen mög­lichst viel gelernt haben möchten. Das, was in dem Kursus gelernt worden sei, sei außerordent­lich wichttg für den schweren Beruf der Land­frauen. An die jungen Mädchen richtete er' die Mahnung, daß die Beendigung des Kurses für sie kein Abschluß ihrer Arbeit, sondern eine An­regung sein solle, nun an sich selbst weiterzuar­beiten. Die Eltern bat Landrat Miß, ihre Kinder in der Arbeit selbständig werden zu lassen. Den Kursen komme besonders deshalb gkoße Bedeutung bei, weil im Kreise noch keine Mäd- chensortbildungsschulen eingerichtet seien. Mit den besten Glückwünschen für den ferneren Lebensweg der Teilnehmerinnen schloß Landrat M i h seine mit großem Beifall aufgenommene Ansprache. Als Vertreter des erkrankten Bürgermeisters Dr. Neumann sprach Beigeordneter Krill, Groh-Nechtenbach im Namen des Amtes Rechten- bach Der Kreisverwaltung Dank für die Zuteilung des Kurses aus, ebenso dankte er der Lehrerin für ihre schwierige Arbeit und ferner der Ge­meindevertretung für die Bereitstellung der er­forderlichen Mittel. Für Die Schülerinnen sprach Fräulein Anna Elisabeth Schweizer Deren Dank aus. Als Sprecher Der Eltern Dankte der Ortsgeistliche, Pfarrer S ch n e i D e r, allen be­teiligten Stellen für Das Zustandekommen und Die Abhaltting Des Kurses.

Meine Strafkammer Giehen.

Gießen, 2.Mai.

1. Ein Rechtskonsulent aus Gießen ist von Dem Amtsgericht Gießen wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von Drei Monaten verurteilt worDen. Seine Berufung tourDc ver­worfen. Wie Durch Die Beweisaufnahme fest- gestellt wurde, hatte der Angeklagte einen Be­kannten im Gefängnis, wo Dieser eine Strafe verbüßte, ausgesucht unD ihn zur Hergabe einer schrisllichen Einwilligungserllärung veranlaßt, wonach der Angeklagte die Kleidungsstücke und sonstigen Gegenstände des Inhaftierten in dessen Wohnung abholen und sie zu dessen Schwieger­eltern bringen sollte. Der Angeklagte tjatz die Gegenstände jedoch in seine Wohnung verbracht und in eigenem Interesse verwertet. Dor Gericht behauptete er, er habe sich ein Pfandrecht an Den GegenstänDen verschaffen wollen zur Siche­rung von Forderungen, Die ihm gegen Den be- trcffenDen Zeugen aus seiner rechtsberatenDen Tätigkeit zugestanDen hätten. Tatsächlich war Der Angeklagte für Den Zeugen niemals tätig geworDen.

2. Die Strafkammer hatte in einem anDcren Falle Die prinzipielle Frage zu entscheiden, ob ein strafbarer Widerstand gegen d i e Staatsgewalt vorliegt, wenn ein Verhaf­teter sich der Verbringung zur Wache dadurch widersetzt, daß er sich an feste Gegenstände wie Laternenpfähle, Umzäunungen anklammert oder sich auf den Boden wirft. Die Strafkammer hat in diesen Fällen das Vorliegen eines Wider­standes bejaht und zwei Burschen aus Bad-Nau­heim, die in solcher Weise sich vergangen hatten, unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils zu geringen G e l d st r a f c n verurteilt. Sie folgte bei ihrem Urteil der Rechtsprechung des Reichs­gerichts, das mit Recht zum Schuh Der Staats­autorität in Diesen Fällen eine Bestrafung ver­langt, zumal Da, wie Der vorliegenDe Fall bewies. Die Polizeibeamten bei einem solchen renitenten Verhalten geraDezu gezwungen werben, mit stär­keren Mitteln, wie Schlagen mit dem Gummi­knüppel, vorzugehen.

3. Ein LanDwirt aus Ober-Hörgern, Der wegen Tierquälerei wieDerholt vorbestraft ist. war in erster Instanz toieDerum wegen Tierquälerei zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er vernachlässigte nach den Feststellungen des Kreis­tierarztes in geradezu unbeschreiblicher Weise seinen Wirifchaftsbetrieb, reinigte nicht feinen Stall und unterließ es wiederholt, seine Tiere zu füttern und zu tränten, so daß schließlich Nachbarn eingreifen muhten. Der Angeklagte bestritt, daß in diesem Tatbestand eine rohe Miß­handlung Der Tiere liege. Das Gericht hielt jedoch eine Bestrafung für angebracht und wan­delte Die Haftstrafe nur mit Rücksicht Darauf in eine ® e I D ft r a f e um, Daß nach Der Dekun- Dung Der (BenDarmerie Der Angeklagte in letzter Zeit sich gebessert habe.

Vezirksschöffengericht Gießen.

* Gießen, 2. Mai. Wegen fahrlässiger Tötung ihres zehn Tage alten Kindes hatte sich eine Frau aus Assenyeim zu verantworten. C-e hatte das als Wiege dienende Körbchen mit Dem KinD trotz mehrfacher Warnungen einer Nachbarin immer wieder unmittelbar an den brennenden Herd gestellt. Als sie einmal vorüber­gehend Die Küche verlassen hatte, ftanD bei ihrer Rückkehr Der Korb in Flammen unD Das Kind zog sich Derart starke Brairdwunden zu, daß es daran, starb. Der groben Fahrlässigkeit wegen wurde auf eine Gefängnis st rase von acht Monaten erfannt.

Ein Landwirt aus Gelnhaar hat im Laufe Der letzten Jahre seinen beiDen MünDeln einen GelDbetrag von etwa 3000 Mark, meist sauer verdientes unD erspartes Geld, verun­treut. Das Geld hat er zum Teil für sein Haus verbraucht, zum Teil vertrunken. Strafe: ein Jahr Gefängnis.

Wegen schwerer UrkunDenfälschung erhielt ein Lohnarbeiter einen Monat Ge­fängnis. Um eine höhere Arbeitslosenver­sicherung zu erhalten, hat er eine Arbeitsbeschei­nigung verfälscht.

Gegen einen weiteren Angeklagten, Der trotz ordnungsmäßiger Ladung nicht erschienen war, wurde Haftbefehl erlassen.