Ausgabe 
1.10.1930
 
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Nr. 229 Erstes Blatt

180. Zahrgang

Mittwoch, 1. Gttober 1950

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General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Icd Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Das Ganiemngsprogramm der Michsregierung.

Ein plan auf lange Gicht zur Gesundung der öffentlichen Finanzen. - Starke Abstriche am Reichshaushali. Gehalts­kürzungen bei Fortfall des Rotopfers. Vereinfachung des Steuersystems. Keine Steuererhöhungen aber Lastensenkung.

Berlin. 30. Sept. (WTB.) Die Reichsregie- rung veröffentlicht jetzt die angekündjgte um­fassende Vorlage zur Sanierung der Reichs- ftnanzen und zur Gesundung der deutschen Wirt­schaft. 3n der Einleitung weist die Vorlage auf- die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierig­keiten und ihre Ursachen hin. Zunächst gilt es, so heißt es dann, einen geordneten und ausgeglichenen Etat für das kom­mende Jahr aufzustellen, damit das erschüt­terte Vertrauen in unsere Finanzwirlschaft wie-- derhergeLetlt und damit unserer Wirtschaft neuer Wille, sich zu betätigen und Arbeit zu schaffen, gegeben wird.

Die Ei sparniffe im Reichsh »Halt

3m Abschnitt 1 werden sodann die Verein- f a ch u n g s o o r s ch l ä g e für den Reichs- ha us holt im einzelnen dargelegt. Für 1930 must mit einem Fehlbeträge von 7 5 0 bis 9 0 0 Millionen gerechnet werden, 300 davon für die kommenden Anforderungen der Arbeitslofenfürforge, etwa 450 bis 600 Millionen Rückgang der Ein­nahmen. Die Abdeckung soll in den nächsten drei Jahren aus einem besonderen Fonds er­folgen. dessen Bildung durch Gesetz sichergestellt wird, und der die Beschaffung einesUeber- brückungskredites, feine Verzinsung und Rückzahlung gewährleistet.

Durch die Gesamtheit der zu treffenden Mastnah- men wird die Ausgabenfeite 1931 gegen­über 1930 um rund eine Milliarde ge­senkt. Die Senkung soll erfolgen:

1. Durch Gehaltskürzung. Die Bezüge des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers, der Minister und damit der Abgeordneten werden um 2 0 pro- z e n t, diejenigen der Beamten, versorgungs-, Martegcld- und Ruhegcldeinpfänger um 6 Pro­zent gekürzt. Die Senkung erfolgt ab 1. A p r i l 1931 unter Wegfall der Reichshilfe auf drei Jahre. Bezüge unter 1500 Mark jähr­lich werden nicht gekürzt. Man rechnet aus diesen Kürzungen mit einer Ersparnis von 120 Millionen. Bei der Reichsbahn und R e i ch s b a n k kommen entsprechende Kürzungen in Betracht.

2. Durch Kürzung der Ueberweisun- g e n, die in höhe von rund 10 0 Millionen bei Senkung der veamtengehälter in Ländern und Gemeinden möglich find. Durch Rückgang der Einnahmen tritt vor­aussichtlich eine weitere Kürzung der ll e b e r w e i s u n g e n um rund 2 88 Mil­li o n e n ein.

3. Der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben bei der A r b e i l s l o f e n o e r f i ch e r u n g soll künftig ohne Inanspruchnahme des Reichshaus­halles fichergeste^t und der Anteil an der Krisen- fürforge auf 420 Millionen begrenzt werden und

4. Abstriche im Reichshaushalt find in höhe von 300 Millionen gegenüber 1930 bei den Ein; eletats vorgesehen, denen die beteiligten Ministerien bereits ihre Zustimmung gegeben haben und die schon durchgeführt werden. Der Aus­gleich im haushalt 1930 fehl die Fortdauer der Ledigen ft euer und des5pro;en- tigen Einkommen ft euerzufchlages vor­aus. Durch stärkere Belastung des Ta­baks sollen 167 Millionen gewonnen werden. Im übrigen werden neue Steuerbela st ungen vermieden.

Sparmaßnahmen bei Ländern und Gemeinden

Der Abschnitt 11 sieht bei Länder n und G e - meinden sowie bei den Körperschaften des öffentlichen Rechtes entspre- chende Gehaltskürzungen wie im Reiche vor. Weiter soll die Durchführung ein­heitlicher Spargrund sähe durch Ver­einbarungen über eine Mitwirkung des Reiches bei der Haushaltsaufstellung gesichert werden und das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden den strengen Grundsätzen des Reiches angepaht wcrdcm. Schliehlich sind Mahnahmen zur Ge­staltung einer sparsameren Rechts­pflege und Verwaltung vorgesehen.

Vereinfachung des Steuersystems

Der Abschnitt HI beschäftigt sich mit der Ver­ein f <r chun g des Steuersystems. Die Rcichsfinanzverwaltung kostet, so wird ausge­führt, über 500 Millionen Mark, der Unkosten- koeffizient beträgt mehr als 41 3 Prozent. Cs müsse danach gestrebt werden, zu einer w e - sentlichen Verbilligung der Fi na n z - Verwaltung zu gelangen. 3n einem Gesetz­entwurf zur Vereinfachung des Steuersystems fei

1. eine vereinfachte Besteuerung der Landwirtschaft vorgesehen. Die Reichs- vermögenssteuer soll künftig für Vermögen bis zu 20000 Mark fortfallcn. Die Grundvermögenssteuer, die Reichsvermögenssteuer und die ersten 10 Prozent der Einkommensteuer sollen durch die Grundvermögenssteuer a b g e - gölten werden, der der Cinheitswert, also ein Ertragswert, zugrundegelegt wird. Da bei der Einkommensteuer und Reichsvermögensteuer^ wie bei der Grundvermögensteuer sollen die Länder und Gemeinden, denen die Einheitssteuer allein zufällt, deren Höhe bestimmen. Eine Erhöhung der Gesamtsteuerlast der Landwirtschaft kommt ebensowenig in Frage, wie eine progressive Flächen steuer;

2. die Besteuerung der Kleingewer­betreibenden soll in ähnlicher Weise wie bei der Landwirtschaft vereinfacht werden. Die Grundlage muh hier der Gewerbeertrag bilden. Durch diese beiden Maßnahmen, für Land­wirtschaft und Kleingewerbetreibende, wird es gelingen, die Zahl der zur Einkommensteuer zu veranlagenden Steuerzahler auf eine Million zu beschränken;

3. durch die Erhöhung der Vermögenssteuer­freigrenze auf 20 000 Mark wird die Zahl der vermögenssteuerpflichtigen Personen von 1,7 Mil­lionen um mehr als die Hälfte herabgesetzt werden. Die darin für die Verwaltung ent­stehende Ersparnis wird den zunächst rech­nerisch eintretenden Ausfall (etwa 16 Mil­lionen) auf die Dauer erheblich überstei­gen. Für das landwirtschaftliche und forstwirt­schaftliche Vermögen sowie das Grundvermögen soll die Einheitsbewertung künftig nur auf sechs Zahre vorgenommen werden. Die Zustellung der Einheitswertbescheide soll durch die Offenlegung der Einheitswerte ersetzt werden. Dadurch wer­den an Stelle von 10,6 Millionen Bescheide nur noch 1,6 Millionen zuzustellen sein;

4. die älmsatz steuer soll bei Llnlerneymen mit weniger als 5000 Mark Umfatj f d r t f a 11 e n ;

5. das Steuervereinheitlichungsgcsetz soll er­neut vorgelegt werden, um die Voraussetzungen für eine organische Rege lung der Real steuern und deren Senkung zu schaffen;

6. zur Erleichterung und Verbilligung der Kredi'tVersorgung und zur Verhinderung von Gründungen im Auslande soll eine Sen­kung der Verkehrs steuern erfolgen.

Neuregelung

der Wohnungswirischast

Im Abschnitt IV sind ins einzelne gehende Maßnahmen zur Reuregelung der Woh­nungswirtschaft vorgesehen. 3m Haus­haltsjahr 1931 sollen bis zu 2 1 5 000 Woh­nungen er ft eilt werden, davon 165 000 Kleinwohnungen aus Hauszinssteuermitteln und 50 000 aus dem Kapitalmarkt. Außerdem sind 40 Millionen für Siedlungsgebäude vor­gesehen. Zur Finanzierung dieses Programms sind 400 Millionen aus Hauszins st euer- Mitteln und 400 Millionen im Wege der Einzelbeleihung oder durch Anleihen eingesetzt. Zur Erzielung tragbarer Mieten sollen Zuschüsse aus Hauszinssteuermitteln ge­währt werden. Die Verwendung öffent­licher Mittel für den Wohnungsbau soll bis zum 1. April 1 936 im wesent­lichen abgebaut werden. Man hofft, durch die Maßnahmen auf dem Gebiete des Woh­nungsbaues und der Siedlung die Zwangs­wirtschaft weiter lockern und schließ­lich ganz aufheben zu können. Außerdem sind gewisse Lockerungen des Mieterschutzes vor­gesehen. Äe endgültige Aufhebung des Wohnungsmangelgesehes soll am 1. April 1934 erfolgen. Reichsmietengeseh und Mieterschuhgesetz sollen am 1. April 1936 endgültig außer Kraft treten.

Sofortige Senkung der Realsteuern

Abschnitt 5 enthält die Vorschläge für die Sen­kung der R e a l st e u e r n , für die 400 Millionen aus der hauszinssteuer vorgesehen find, die durch die Neuregelung der Wohnungsmirtschaft frei wer­den. Das Aufkommen an Realsteuern ist von 600 Millionen in der Vorkriegszeit auf 2 2 00 Mil­lionen im Jahre 1930 gestiegen. Eine organische Senkung der Realsteuern ist vor Verab­schiedung des Steuervereinheitlichungsgefehes, dessen baldige Erledigung jetzt erstrebt wird, nicht möglich. Da mit der Senkung der Realsteuern nicht so lange gewartet werden kann, soll diese Sen­kung bereits zum 1.April 19 3 1 eintreten, allerdings wird sie nur schematisch möglich sein. Die Senkung soll nicht nur bei der Ge­werbesteuer, sondern auch bei der Grund- st e u e r eintreten. Insbesondere ist auch die Sen­kung der landwirtschaftlichen Steuer wegen des dauernden Sinkens der Weltmarktpreise

erforderlich. Die Gewerbesteuer, die stärker als die Grundsteuer angespannt ist, soll um 20 Prozent, das macht eine Entlastung von 2 0 0 Mil­lionen, und die Grundsteuer um 10 Prozent, um insgesamt etwa 120 Millionen gesenkt werden. Da dieser Senkung von insgesamt 320 Millionen 400 Millionen Hauszinssteuermittel gegenüberstehen, soll der Restbetrag von 80 Millionen für einen Mus- gleichfonds verwendet werden, der in erster Linie den Gemeinden zugutekommen soll, deren finanzielle Lage besonders bedroht ist.

Die Agrar- und Osthilfe

3m Abschnitt 6, der sich mit dem Ausbau der Agrargesetzgebung befaßt, wird auf die Durchführung des Osthilfegesetzes im ur­sprünglich vorgesehenen Rahmen hingewiesen. Reben der Standardisierung der landwirtschaft­lichen Erzeugnisse sind weitere Gesetze in Vor­bereitung, um den Absatz der deutschen landwirt­schaftlichen Erzeugnisse in verstärktem Maße zu sichern.

Neuregelung

des Finanzausgleichs

Der Abschnitt 7 befaßt sich mit dem Finanz­ausgleich, der endgültig am 1. April 1932 in

Die Reichsregierung führt ihr Programm mit ' einer längeren Begründung ein, in der es u. a. heißt: Die Vorschläge der Reichsregierung find ge­boren aus der Not der Zeit. Der Zusammen- br-uch aller Preis" dcr Rohstoffe wie der landwirtschaftlichen Produkte auf dem Weltmarkt hat gezeigt, daß die wirtsck-aftlichen Anschauungen der Nachkriegszeit, welche davon aus­gingen, daß die Völker unter wesentlich höheren Preisen leben würden, also die Kaufkraft des Gol­des eine verringerte sein werde, einer Revision bedürfen. Zwar ist die Rückwirkung jener Umwäl­zung noch nicht bis zu allen Bedarfsartikeln unseres Volles durchgedrungen. Die hohe der von Gehall und Lohnen, von Steuern und Soziallasten beding­ten Gestehungskosten stehl hemmend im Wege. Wohl aber hat eine ft arte Lähmung in der Aufwärtsentwicklung der Welt­wirtschaft und der einzelnen Vollswirtschaften Platz gegriffen, die zu einer schweren Wirtschaftskrise geführt hat. Deutschland schien außerdem die aus Krieg, Revolution und Inflation erwachsenen Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren steigend dadurch zu überwinden, daß es seine Wirtschaft m i t gewaltigen Kapitalzufuhren aus dem Auslande, die in die Milliarden gehen, ent­wickelte. Diese Periode ist ab gelaufen und an die Stelle der Kapitaleinfuhr trat die Kapital­ausfuhr, welche notwendig war, die aufgenom­menen Verpflichtungen zu verzinsen und zu tilgen und die Lasten des verlorenen Krieges abzutragen. Die Folge dieser Umkehrung ist der Mangel an K a p i t a 1, sind die hohen Zinsen, weiterhin die Unlust der Wirtschaft, irgendwelche Investierungen vorzunehmen und die steigende Arbeits­losigkeit, das Ergebnis der zurückgehenden Wirtschaft ist ständig steigender Aufwand für die immer noch an Zahl wachsenden Arbeitslosen und andauernder Rückgang der Steuer­einnahmen.

Zunächst gilt es, einen geordneten und ausgeglichenen Etat für das kommende Jahr aufzustellen, damit das erschütterte Vertrauen in unsere Finanzwirtschaft wiederhergestellt und damit unserer Wirtschaft neuer Wille, sich zu betä­tigen und Arbeit 311 schaffen, gegeben wird. Die Unterstützung der Arbeitslosen ist ein Notbehelf. Sie behandelt nur die Folgen und beseitigt nicht die Ursachen. Sieht man die Aufgabe so an, dann ver­bietet s i ch jede neue B e 1 a st u n g der Produktion; vielmehr ist die Entlastung der produktiven Stellen zu fördern. Nicht höhere Steuern sondern allein Sparmaßnahmen, Ent­lastung, die Wiederherstellung des Vertrauens, sind die Grundideen, die uns führen müssen.

Der Schwerpunkt der Einsparungen liegt bei den Verwaltungsausgaben. Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete, die Reichsvcrmögensverwaltung, der Rheinlandkom­missar, das Reichsausgleichsamt, die Vertretung des Reiches in Bayern, werden beseitigt. Ferner wird der Aufwand der Behör­den erheblich gekürzt, bei der Zentrale für Heimatdienst um die Hälfte und beim Statisti­schen Reichsamt um ein Viertel. Bei Län­dern und Gemeinden sowie anderen Kör­perschaften des öffentlichen Rechtes ist außer der allgemeinen Gehaltskürzung vorgesehen, daß Län­der, Gemeinden und Körperschaften künftig keine höheren Bezüge als das Reich gewähren dürfen. Cs soll eine entsprechende Revision der Gehaltsregelung er­folgen. Die Verwaltungsvereinfachung soll durch eine Verminderung der lokalenDer-

Kraft treten soll. Unter angemessener Verteilung der Ausgaben zwischen Reich, Ländern und Ge­meinden soll den Ländern für sich und ihre Gemeinden das Auskommen aus der B e - lastungvonBierundBranntwein und dem Reich in entsprechend veränderter Beteili­gung das Aufkommen aus Einkommen - und Körperschaftssteuer zufallen. Die selb­ständige Verantwortung der Ge­meinden für ihre Ausgabewirtschaft soll weiter gesteigert werden. Das Reich wird nur für sich und die Lkänder eine be­stimmte angemessen gesenkte Einkommen­steuer erheben. Die Gemeinden bekommen das freie Zuschlagsrecht.

Ein Spargeseh

Der Abschnitt 8 legt die Höchstgrenze für die Ausgaben der öffentlichen Hand fest. Durch ein besonderes Gesetz wird sicherge- stellt, daß die auf ein Mindestmaß herabgesetzten Ausgaben für die Dauer von drei 3 ah - reninReich, Ländernund Gemeinden keine Erhöhungen erfahren dürfen, und daß höhere Cinnahmennurder steuer­lichen Entlastung zugutekommen.

waltungs- und Gerichtsbehörden in den Ländern betrieben werden.

Die Verlautbarung der Reichsregierung schließt mit folgenden Worten: ..Der Plan der Reichsregieruug fordert t-ün allen Teilen des deutschen Volles Opfer. Deutschland muß aber rechtzeitig- Anschluß an d i e Entwicklung in der großen Stunde der Weltwirtschaft finden, die durch die Senkung des Dreis­niveaus gekennzeichnet ist. Was durch die Kürzung der Gehälter für die öffent­liche Wirtschaft angebahnt ist, muß innerhalb der privaten Wirtschaft weiter wir­ken zum Wohle des Ganzen. Bezüge und Le­benshaltung aller Unternehmer- und Arbeit­nehmerschichten sowie der Preisstand der deut­schen Ware müssen uns gestatten, im Wett­bewerb der Welt zu bestehen. Rur so wer­den dieProduktivnsstättenwiederbe- lebt, nur so die Sorgen wachsender Arbeits­losigkeit von dem deutschen Volk genommen werden, Sorgen, die heute ernste Gefahren für Staat und Wirtschaft bedeuten. Bewußt, daß es keine Rechtfertigung vor der Geschichte dafür gibt, in diesem Augenblick versagt zu haben, wird die Reichsregierung alles daran setzen, das Ziel zu erreichen."

Die Beitragserhöhung in der Arbeitslosenversicherung.

Berlin, 30. Sept. (TU.) 3n der amtlichen Mitteilung über das Sanierungsprogramm ist die zweiprozentige Erhöhung des Bei­trages zur Arbeitslosenversiche­rung von 41/? auf 6* Proz. nicht enthalten. Wie wir erfahren, erfolgt die Erhöhung a u f dem Verordnungswege durch den Reichs­arbeitsminister. Die Verordnung wird am ersten Montag des nächsten Monats, also am 6.^ Ok­tober, in Kraft treten. Die Erhöhung auf dem Verordnungswege ist deshalb gewählt worden, weil die Erledigung durch den Reichs­tag eine erhebliche Verzögerung bedeuten würde, durch die die Sanierung der Arbeitslosenversiche­rung für den Rest des Etatsjahres gefährdet werden könnte. Die Reichsregierung ist zu dieser Maßnahme auf Grund der Rotverord- nun g ermächtigt, wonach der Fehlbetrag zur Hälfte durch Heraufsetzung der Beiträge, zur andern Hälfte von der Reichsregierung auszu­gleichen ist. Der Ausgleich von feiten des Reiches erfolgt auf dem geplanten Heber* brückungskredit, den das Reich zusammen mit allen übrigen laufenden Reichsschulden ( innerhalb von drei 3ahren zu tilgen gedenkt. Die gesamte zu tilgende Summe ein­schließlich der 400 Millionen Schahanweisungen beträgt 1260 Millionen. 3m laufenden Jahre sind allein für die Arbeitslosenversicherung insgesamt 217 5 Millionen Mark za­gest e u e r t worden. Der Reichsfinanzminister steht auf dem Standpunkt, daß von dieser Seite her jeder Reichshaushalt erschüttert werden muß, wenn die Arbeitslosenversicherung nicht auf sich selbst gestellt wird. Dies soll zu Beginn des nächsten Haushaltsjahres, am 4. April 1931, geschehen.

Vom Reichsarbeitsminister wird in diesem Zu­sammenhang darauf hingewiesen, daß nach allen Abstrichen der Reparationen, der Uebertoeifungen an die Länder usw. für das Reich selbst nur ein Haushalt von vier Milliar­den übrig bleibt, der zu zwei Drittel

Die VeMndung der Reformvorschläge.