Nr. 229 Erstes Blatt
180. Zahrgang
Mittwoch, 1. Gttober 1950
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General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Icd Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.
Das Ganiemngsprogramm der Michsregierung.
Ein plan auf lange Gicht zur Gesundung der öffentlichen Finanzen. - Starke Abstriche am Reichshaushali. — Gehaltskürzungen bei Fortfall des Rotopfers. — Vereinfachung des Steuersystems. — Keine Steuererhöhungen aber Lastensenkung.
Berlin. 30. Sept. (WTB.) Die Reichsregie- rung veröffentlicht jetzt die angekündjgte umfassende Vorlage zur Sanierung der Reichs- ftnanzen und zur Gesundung der deutschen Wirtschaft. 3n der Einleitung weist die Vorlage auf- die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und ihre Ursachen hin. Zunächst gilt es, so heißt es dann, einen geordneten und ausgeglichenen Etat für das kommende Jahr aufzustellen, damit das erschütterte Vertrauen in unsere Finanzwirlschaft wie-- derhergeLetlt und damit unserer Wirtschaft neuer Wille, sich zu betätigen und Arbeit zu schaffen, gegeben wird.
Die Ei sparniffe im Reichsh »Halt
3m Abschnitt 1 werden sodann die Verein- f a ch u n g s o o r s ch l ä g e für den Reichs- ha us holt im einzelnen dargelegt. Für 1930 must mit einem Fehlbeträge von 7 5 0 bis 9 0 0 Millionen gerechnet werden, 300 davon für die kommenden Anforderungen der Arbeitslofenfürforge, etwa 450 bis 600 Millionen Rückgang der Einnahmen. Die Abdeckung soll in den nächsten drei Jahren aus einem besonderen Fonds erfolgen. dessen Bildung durch Gesetz sichergestellt wird, und der die Beschaffung einesUeber- brückungskredites, feine Verzinsung und Rückzahlung gewährleistet.
Durch die Gesamtheit der zu treffenden Mastnah- men wird die Ausgabenfeite 1931 gegenüber 1930 um rund eine Milliarde gesenkt. Die Senkung soll erfolgen:
1. Durch Gehaltskürzung. Die Bezüge des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers, der Minister und damit der Abgeordneten werden um 2 0 pro- z e n t, diejenigen der Beamten, versorgungs-, Martegcld- und Ruhegcldeinpfänger um 6 Prozent gekürzt. Die Senkung erfolgt ab 1. A p r i l 1931 unter Wegfall der Reichshilfe auf drei Jahre. Bezüge unter 1500 Mark jährlich werden nicht gekürzt. Man rechnet aus diesen Kürzungen mit einer Ersparnis von 120 Millionen. Bei der Reichsbahn und R e i ch s b a n k kommen entsprechende Kürzungen in Betracht.
2. Durch Kürzung der Ueberweisun- g e n, die in höhe von rund 10 0 Millionen bei Senkung der veamtengehälter in Ländern und Gemeinden möglich find. Durch Rückgang der Einnahmen tritt voraussichtlich eine weitere Kürzung der ll e b e r w e i s u n g e n um rund 2 88 Milli o n e n ein.
3. Der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben bei der A r b e i l s l o f e n o e r f i ch e r u n g soll künftig ohne Inanspruchnahme des Reichshaushalles fichergeste^t und der Anteil an der Krisen- fürforge auf 420 Millionen begrenzt werden und
4. Abstriche im Reichshaushalt find in höhe von 300 Millionen gegenüber 1930 bei den Ein; eletats vorgesehen, denen die beteiligten Ministerien bereits ihre Zustimmung gegeben haben und die schon durchgeführt werden. Der Ausgleich im haushalt 1930 fehl die Fortdauer der Ledigen ft euer und des5pro;en- tigen Einkommen ft euerzufchlages voraus. Durch stärkere Belastung des Tabaks sollen 167 Millionen gewonnen werden. Im übrigen werden neue Steuerbela st ungen vermieden.
Sparmaßnahmen bei Ländern und Gemeinden
Der Abschnitt 11 sieht bei Länder n und G e - meinden sowie bei den Körperschaften des öffentlichen Rechtes entspre- chende Gehaltskürzungen wie im Reiche vor. Weiter soll die Durchführung einheitlicher Spargrund sähe durch Vereinbarungen über eine Mitwirkung des Reiches bei der Haushaltsaufstellung gesichert werden und das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden den strengen Grundsätzen des Reiches angepaht wcrdcm. Schliehlich sind Mahnahmen zur Gestaltung einer sparsameren Rechtspflege und Verwaltung vorgesehen.
Vereinfachung des Steuersystems
Der Abschnitt HI beschäftigt sich mit der Verein f <r chun g des Steuersystems. Die Rcichsfinanzverwaltung kostet, so wird ausgeführt, über 500 Millionen Mark, der Unkosten- koeffizient beträgt mehr als 41 3 Prozent. Cs müsse danach gestrebt werden, zu einer w e - sentlichen Verbilligung der Fi na n z - Verwaltung zu gelangen. 3n einem Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuersystems fei
1. eine vereinfachte Besteuerung der Landwirtschaft vorgesehen. Die Reichs- vermögenssteuer soll künftig für Vermögen bis zu 20000 Mark fortfallcn. Die Grundvermögenssteuer, die Reichsvermögenssteuer und die ersten 10 Prozent der Einkommensteuer sollen durch die Grundvermögenssteuer a b g e - gölten werden, der der Cinheitswert, also ein Ertragswert, zugrundegelegt wird. Da bei der Einkommensteuer und Reichsvermögensteuer^ wie bei der Grundvermögensteuer sollen die Länder und Gemeinden, denen die Einheitssteuer allein zufällt, deren Höhe bestimmen. Eine Erhöhung der Gesamtsteuerlast der Landwirtschaft kommt ebensowenig in Frage, wie eine progressive Flächen steuer;
2. die Besteuerung der Kleingewerbetreibenden soll in ähnlicher Weise wie bei der Landwirtschaft vereinfacht werden. Die Grundlage muh hier der Gewerbeertrag bilden. Durch diese beiden Maßnahmen, für Landwirtschaft und Kleingewerbetreibende, wird es gelingen, die Zahl der zur Einkommensteuer zu veranlagenden Steuerzahler auf eine Million zu beschränken;
3. durch die Erhöhung der Vermögenssteuerfreigrenze auf 20 000 Mark wird die Zahl der vermögenssteuerpflichtigen Personen von 1,7 Millionen um mehr als die Hälfte herabgesetzt werden. Die darin für die Verwaltung entstehende Ersparnis wird den zunächst rechnerisch eintretenden Ausfall (etwa 16 Millionen) auf die Dauer erheblich übersteigen. Für das landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Vermögen sowie das Grundvermögen soll die Einheitsbewertung künftig nur auf sechs Zahre vorgenommen werden. Die Zustellung der Einheitswertbescheide soll durch die Offenlegung der Einheitswerte ersetzt werden. Dadurch werden an Stelle von 10,6 Millionen Bescheide nur noch 1,6 Millionen zuzustellen sein;
4. die älmsatz steuer soll bei Llnlerneymen mit weniger als 5000 Mark Umfatj f d r t f a 11 e n ;
5. das Steuervereinheitlichungsgcsetz soll erneut vorgelegt werden, um die Voraussetzungen für eine organische Rege lung der Real steuern und deren Senkung zu schaffen;
6. zur Erleichterung und Verbilligung der Kredi'tVersorgung und zur Verhinderung von Gründungen im Auslande soll eine Senkung der Verkehrs steuern erfolgen.
Neuregelung
der Wohnungswirischast
Im Abschnitt IV sind ins einzelne gehende Maßnahmen zur Reuregelung der Wohnungswirtschaft vorgesehen. 3m Haushaltsjahr 1931 sollen bis zu 2 1 5 000 Wohnungen er ft eilt werden, davon 165 000 Kleinwohnungen aus Hauszinssteuermitteln und 50 000 aus dem Kapitalmarkt. Außerdem sind 40 Millionen für Siedlungsgebäude vorgesehen. Zur Finanzierung dieses Programms sind 400 Millionen aus Hauszins st euer- Mitteln und 400 Millionen im Wege der Einzelbeleihung oder durch Anleihen eingesetzt. Zur Erzielung tragbarer Mieten sollen Zuschüsse aus Hauszinssteuermitteln gewährt werden. Die Verwendung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau soll bis zum 1. April 1 936 im wesentlichen abgebaut werden. Man hofft, durch die Maßnahmen auf dem Gebiete des Wohnungsbaues und der Siedlung die Zwangswirtschaft weiter lockern und schließlich ganz aufheben zu können. Außerdem sind gewisse Lockerungen des Mieterschutzes vorgesehen. Äe endgültige Aufhebung des Wohnungsmangelgesehes soll am 1. April 1934 erfolgen. Reichsmietengeseh und Mieterschuhgesetz sollen am 1. April 1936 endgültig außer Kraft treten.
Sofortige Senkung der Realsteuern
Abschnitt 5 enthält die Vorschläge für die Senkung der R e a l st e u e r n , für die 400 Millionen aus der hauszinssteuer vorgesehen find, die durch die Neuregelung der Wohnungsmirtschaft frei werden. Das Aufkommen an Realsteuern ist von 600 Millionen in der Vorkriegszeit auf 2 2 00 Millionen im Jahre 1930 gestiegen. Eine organische Senkung der Realsteuern ist vor Verabschiedung des Steuervereinheitlichungsgefehes, dessen baldige Erledigung jetzt erstrebt wird, nicht möglich. Da mit der Senkung der Realsteuern nicht so lange gewartet werden kann, soll diese Senkung bereits zum 1.April 19 3 1 eintreten, allerdings wird sie nur schematisch möglich sein. Die Senkung soll nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bei der Grund- st e u e r eintreten. Insbesondere ist auch die Senkung der landwirtschaftlichen Steuer wegen des dauernden Sinkens der Weltmarktpreise
erforderlich. Die Gewerbesteuer, die stärker als die Grundsteuer angespannt ist, soll um 20 Prozent, das macht eine Entlastung von 2 0 0 Millionen, und die Grundsteuer um 10 Prozent, um insgesamt etwa 120 Millionen gesenkt werden. Da dieser Senkung von insgesamt 320 Millionen 400 Millionen Hauszinssteuermittel gegenüberstehen, soll der Restbetrag von 80 Millionen für einen Mus- gleichfonds verwendet werden, der in erster Linie den Gemeinden zugutekommen soll, deren finanzielle Lage besonders bedroht ist.
Die Agrar- und Osthilfe
3m Abschnitt 6, der sich mit dem Ausbau der Agrargesetzgebung befaßt, wird auf die Durchführung des Osthilfegesetzes im ursprünglich vorgesehenen Rahmen hingewiesen. Reben der Standardisierung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse sind weitere Gesetze in Vorbereitung, um den Absatz der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnisse in verstärktem Maße zu sichern.
Neuregelung
des Finanzausgleichs
Der Abschnitt 7 befaßt sich mit dem Finanzausgleich, der endgültig am 1. April 1932 in
Die Reichsregierung führt ihr Programm mit ' einer längeren Begründung ein, in der es u. a. heißt: Die Vorschläge der Reichsregierung find geboren aus der Not der Zeit. Der Zusammen- br-uch aller Preis" dcr Rohstoffe wie der landwirtschaftlichen Produkte auf dem Weltmarkt hat gezeigt, daß die wirtsck-aftlichen Anschauungen der Nachkriegszeit, welche davon ausgingen, daß die Völker unter wesentlich höheren Preisen leben würden, also die Kaufkraft des Goldes eine verringerte sein werde, einer Revision bedürfen. Zwar ist die Rückwirkung jener Umwälzung noch nicht bis zu allen Bedarfsartikeln unseres Volles durchgedrungen. Die hohe der von Gehall und Lohnen, von Steuern und Soziallasten bedingten Gestehungskosten stehl hemmend im Wege. Wohl aber hat eine ft arte Lähmung in der Aufwärtsentwicklung der Weltwirtschaft und der einzelnen Vollswirtschaften Platz gegriffen, die zu einer schweren Wirtschaftskrise geführt hat. Deutschland schien außerdem die aus Krieg, Revolution und Inflation erwachsenen Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren steigend dadurch zu überwinden, daß es seine Wirtschaft m i t gewaltigen Kapitalzufuhren aus dem Auslande, die in die Milliarden gehen, entwickelte. Diese Periode ist ab gelaufen und an die Stelle der Kapitaleinfuhr trat die Kapitalausfuhr, welche notwendig war, die aufgenommenen Verpflichtungen zu verzinsen und zu tilgen und die Lasten des verlorenen Krieges abzutragen. Die Folge dieser Umkehrung ist der Mangel an K a p i t a 1, sind die hohen Zinsen, weiterhin die Unlust der Wirtschaft, irgendwelche Investierungen vorzunehmen und die steigende Arbeitslosigkeit, das Ergebnis der zurückgehenden Wirtschaft ist ständig steigender Aufwand für die immer noch an Zahl wachsenden Arbeitslosen und andauernder Rückgang der Steuereinnahmen.
Zunächst gilt es, einen geordneten und ausgeglichenen Etat für das kommende Jahr aufzustellen, damit das erschütterte Vertrauen in unsere Finanzwirtschaft wiederhergestellt und damit unserer Wirtschaft neuer Wille, sich zu betätigen und Arbeit 311 schaffen, gegeben wird. Die Unterstützung der Arbeitslosen ist ein Notbehelf. Sie behandelt nur die Folgen und beseitigt nicht die Ursachen. Sieht man die Aufgabe so an, dann verbietet s i ch jede neue B e 1 a st u n g der Produktion; vielmehr ist die Entlastung der produktiven Stellen zu fördern. Nicht höhere Steuern sondern allein Sparmaßnahmen, Entlastung, die Wiederherstellung des Vertrauens, sind die Grundideen, die uns führen müssen.
Der Schwerpunkt der Einsparungen liegt bei den Verwaltungsausgaben. Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete, die Reichsvcrmögensverwaltung, der Rheinlandkommissar, das Reichsausgleichsamt, die Vertretung des Reiches in Bayern, werden beseitigt. Ferner wird der Aufwand der Behörden erheblich gekürzt, bei der Zentrale für Heimatdienst um die Hälfte und beim Statistischen Reichsamt um ein Viertel. Bei Ländern und Gemeinden sowie anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes ist außer der allgemeinen Gehaltskürzung vorgesehen, daß Länder, Gemeinden und Körperschaften künftig keine höheren Bezüge als das Reich gewähren dürfen. Cs soll eine entsprechende Revision der Gehaltsregelung erfolgen. Die Verwaltungsvereinfachung soll durch eine Verminderung der lokalenDer-
Kraft treten soll. Unter angemessener Verteilung der Ausgaben zwischen Reich, Ländern und Gemeinden soll den Ländern für sich und ihre Gemeinden das Auskommen aus der B e - lastungvonBierundBranntwein und dem Reich in entsprechend veränderter Beteiligung das Aufkommen aus Einkommen - und Körperschaftssteuer zufallen. Die selbständige Verantwortung der Gemeinden für ihre Ausgabewirtschaft soll weiter gesteigert werden. Das Reich wird nur für sich und die Lkänder eine bestimmte angemessen gesenkte Einkommensteuer erheben. Die Gemeinden bekommen das freie Zuschlagsrecht.
Ein Spargeseh
Der Abschnitt 8 legt die Höchstgrenze für die Ausgaben der öffentlichen Hand fest. Durch ein besonderes Gesetz wird sicherge- stellt, daß die auf ein Mindestmaß herabgesetzten Ausgaben für die Dauer von drei 3 ah - reninReich, Ländernund Gemeinden keine Erhöhungen erfahren dürfen, und daß höhere Cinnahmennurder steuerlichen Entlastung zugutekommen.
waltungs- und Gerichtsbehörden in den Ländern betrieben werden.
Die Verlautbarung der Reichsregierung schließt mit folgenden Worten: ..Der Plan der Reichsregieruug fordert t-ün allen Teilen des deutschen Volles Opfer. Deutschland muß aber rechtzeitig- Anschluß an d i e Entwicklung in der großen Stunde der Weltwirtschaft finden, die durch die Senkung des Dreisniveaus gekennzeichnet ist. Was durch die Kürzung der Gehälter für die öffentliche Wirtschaft angebahnt ist, muß innerhalb der privaten Wirtschaft weiter wirken zum Wohle des Ganzen. Bezüge und Lebenshaltung aller Unternehmer- und Arbeitnehmerschichten sowie der Preisstand der deutschen Ware müssen uns gestatten, im Wettbewerb der Welt zu bestehen. Rur so werden dieProduktivnsstättenwiederbe- lebt, nur so die Sorgen wachsender Arbeitslosigkeit von dem deutschen Volk genommen werden, Sorgen, die heute ernste Gefahren für Staat und Wirtschaft bedeuten. Bewußt, daß es keine Rechtfertigung vor der Geschichte dafür gibt, in diesem Augenblick versagt zu haben, wird die Reichsregierung alles daran setzen, das Ziel zu erreichen."
Die Beitragserhöhung in der Arbeitslosenversicherung.
Berlin, 30. Sept. (TU.) 3n der amtlichen Mitteilung über das Sanierungsprogramm ist die zweiprozentige Erhöhung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 41/? auf 6* Proz. nicht enthalten. Wie wir erfahren, erfolgt die Erhöhung a u f dem Verordnungswege durch den Reichsarbeitsminister. Die Verordnung wird am ersten Montag des nächsten Monats, also am 6.^ Oktober, in Kraft treten. Die Erhöhung auf dem Verordnungswege ist deshalb gewählt worden, weil die Erledigung durch den Reichstag eine erhebliche Verzögerung bedeuten würde, durch die die Sanierung der Arbeitslosenversicherung für den Rest des Etatsjahres gefährdet werden könnte. Die Reichsregierung ist zu dieser Maßnahme auf Grund der Rotverord- nun g ermächtigt, wonach der Fehlbetrag zur Hälfte durch Heraufsetzung der Beiträge, zur andern Hälfte von der Reichsregierung auszugleichen ist. Der Ausgleich von feiten des Reiches erfolgt auf dem geplanten Heber* brückungskredit, den das Reich zusammen mit allen übrigen laufenden Reichsschulden ( innerhalb von drei 3ahren zu tilgen gedenkt. Die gesamte zu tilgende Summe einschließlich der 400 Millionen Schahanweisungen beträgt 1260 Millionen. 3m laufenden Jahre sind allein für die Arbeitslosenversicherung insgesamt 217 5 Millionen Mark zagest e u e r t worden. Der Reichsfinanzminister steht auf dem Standpunkt, daß von dieser Seite her jeder Reichshaushalt erschüttert werden muß, wenn die Arbeitslosenversicherung nicht auf sich selbst gestellt wird. Dies soll zu Beginn des nächsten Haushaltsjahres, am 4. April 1931, geschehen.
Vom Reichsarbeitsminister wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß nach allen Abstrichen der Reparationen, der Uebertoeifungen an die Länder usw. für das Reich selbst nur ein Haushalt von vier Milliarden übrig bleibt, der zu zwei Drittel
Die VeMndung der Reformvorschläge.


