Ausgabe 
1.5.1930
 
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Hund der An- ießen, veranstaltet habend mitrnuiu- orträgen, m dessen Tauftauensuhrenn, ! A, steht- - 2m hält der 2Mk m Hotel Hopseld Jg ab. (N- d'e °ndfunkwesem us Anregung des Zeihe Neuerungen in den Genuß g M Der Kreis aE.Z; onb wirt'

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Oie Lag- im Mai.

Der Mar ist gekommen", unb in frischem Grün prangen Wald unb Felb. Dirke unb Erle, Linde unb Buche unb zuletzt bie Eiche schmücken sich mit jungem Laub, auf bem Waldboden buftet bie Maiblume, blühen Sauerklee unb Wald- meister. unb bes Schaumkrautes Dlütenschleier hüllt bie Wiesen ein, burchbrochcn vom Gelb bes Hahnenfußes.

Wenn ber Weibmann bor Tau unb Tag hinauszieht, bie treue Büchse unb ben treuesten Freunb, seinen Hund, als Begleiter, bann trägt er Festtagsstimmung im Herzen. Hub auf leisen Sohlen burchpirscht er sein Revier, au- bem ihm ber Bogel vielstimmiger Sang entgegen- klingt, wo ber Tauber heult unb ber Kuckuck ruft. Diese Maimorgenstimmung wirb ber Hall ber Büchse nur zerreißen, wenn es gilt, bas Wilb vor einem seiner Feinbe zu schützen. Denn schuhbebürftig ist es jetzt wie selten, wo Forst unb Flur sich in eine große Kinberstube ver- wanbeln. wo bas Haarwilb seht unb bas Feber- wilb brütet.

Indes ber Rothirsch sein neues Geweih schiebt, hat bas Mutterwilb ungestörte Revier- tcile ausgesucht, um dort zu sehen.

3m tiefen Forst frischt die Bache.

3m Mittelpunkt des jagdlichen 3nteresses aber steht das Rehwild. Die Zeit derMaiböcke" ist zwar in den meisten deutschen Ländern vor­über, wo man mit Rücksicht auf die Erhaltung der Wildstände den 2lbschußbeginn auf den 1.Sunt oder noch später festgesetzt hat. Das Wild verfärbt noch und sieht im Haarwechsel oft recht ruppig aus. Den roten Bock aber, der seine brave Krone gut gefegt hat, aus die Decke zu legen, ist des Weidmanns 3deal. Der Mai bietet die beste Gelegenheit, die Böcke zu be­stätigen und zu entscheiden, wer in diesem 3ahre fallen und wer noch einmal vom Abschuß ver­schont bleiben soll. Der echte 3ägcr sucht seinen Stolz darin, seinen Wildstand tatsächlich zu kennen und seinen Abschuß nach bestimmtem Plan durchzuführen. Der Bockabschuh beginnt von diesem 3ahre ab in Hessen regelmäßig erst am 1.3uni. Für die benachbarten preußischen

Bezirke haben die Bezirksausschüsse folgende Zeiten festgesetzt: Bezirk Koblenz Beginn am 28. Mai, Bezirk Wiesbaden Beginn am 30. Mai. Die Ricke wird nun bald des 3ägers Auge mit ihrem Kitz erfreuen. Genügender 3agdschuh ist dann unbedingt notwendig. Richts fällt leichter jagenden Hunden und auch zweibeinigen Räubern zum Opfer als das Kitz, das die Gefahren noch nicht kennt, oder sich ihnen noch nicht zu ent­ziehen vermag.

Das Federwild brütet. Die Feldhühner scheinen in diesem milden, schneearmen Winter wenig unter Verlusten durch Witterung und Raubzeug gelitten zu haben. Denn man hört von vielen Paarhühnern. Voraussetzung für ein gutes Hühnerjahr aber ist das Kurzhalten jeg­lichen Raubzeugs wie Krähe, Elster. Wiesel, 3ltis. Katze unb Hund. Wenn möglich, versuche man einzelne Gelege ausfindig zu machen und durch unauffälliges Markieren unb Verstänbigung mit dem Grundbesitzer vor dem Vermähcn zu schützen. Auch dürften sich ausgeschriebene Be­lohnungen für den Schutz solcher Gelege emp­fehlen. Der Stand der Kleefelder läßt leider mit der Wahrscheinlichkeit stärkeren Vermähens rechnen. Dasselbe gilt für Fasanengelegc.

Hasen sieht man in allen Größen. 3bnen sind das günstige Frühjahr unb der milde Win­ter zustatten gekommen.

3m Fuchsbau sind 3unge, die Zeit, in der der Fuchs am meisten ber 3agd zu schaden pflegt.

Auch im Dachsbau ist junges Leben. Die Schonzeit des Dachses geht am 15. Mai in Hessen zu Ende.

3n dankenswerter Weise hat der Hessische Minister des 3nnern unterm 2. April 1930 er­neut auf die überhandnehmende Hunde- plage hingewiesen und das Gendarmerie- und Feldschuhpersonal anweisen lassen, energisch da­gegen vorzugehen. Gegenüber ber meist völligen Verständnislosigkeit der Hundebesitzer muh sei­tens der 3äger mit allen Mitteln gegen diese zur Zeit größte Gefahr für unsere Wildbestände vorgegangen werden. Hubertus.

tzen. Dies kommt vor allem Blinden, Schwer- Klegsbeschädigten, Personen, die wegen körper­licher Leiden keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen können sowie auch Krankenhäusern. Heil­anstalten, Heimen usw. zugute, soweit sie kein Geld zur Bezahlung der Gebühren besitzen. Auch vie Abstimmungen über den Anschluß von an- teten Wohnungen an eine Empfangsanlage er­fahren ab 1. Mai eine neue Regelung. Ebenso treten ab 1. Mai neue Vorschriften über die Kündigung und 3nbetriebnahme eines Rund- sunkanschlusses in Kraft, die den Bedürfnissen der Rundfunkhörer in weitestgehendem Maße Rech­nung tragen.

Vorsicht beim Priemelnpflücken!

Ins Krankenhaus in Kassel wurde eine Haus­angestellte eingeliefert, bie sich oeim Priemelnpflücken infuiert hatte. Sie hatte sich mit der Hand über das Gesicht gestrichen, woraus bald eine starke Schwel­lung des ganzen Kopfes eintrat. Der Vorfall mahnt zur Vorsicht beim Botanisieren und Blumen pflücken.

Sonderzüge nach dem Süden.' Am 29. Mai und 1. Juni werden auf Antrag der 23er- kehrsgesellschaft Siemer & Co., München, nach dem Süden beschleunigte und verbilligte Züge verkehren; sie haben den Zweck, Besucher preiswert zum Pas­sionsspiel nach Oberammergau, nach bedeutenden Badeorten und Sommerfrischen der Alpen, wie Bo­zen, Meran, Riva, Gardone, Torbole, Brunnen, Locarno, Lugano und Bellagio, sowie zu 23abeorten am Mittelmeer, VenedigLido mit Anschlußreise nach Dalmatien und nach Rapallo zu befördern. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Anschluß an die Züge Reisen durch Oberitalien sowie durch Ita­lien bis Neapel und Sizilien mit den Sonderzugs- fahrten zu verbinden. (Näheres in der heutigen Anzeige.)

Große Strafkammer Gießen.

* Gießen, 29. April. Mehrere junge Leute aus Gießen hatten Mitte Dezember 1929 eine Kantine auf bem Diehhof erbrochen unb etwa 800 Zigaretten gestohlen. Etwa 14 Tage später waren sie in bas Kontor einer Zigarrenfabrik eingestiegen unb hatten etwa 35 Zigarren mit­genommen. Gegen das auf 1 3ahr 6 Mo­nate Gefängnis lautende Urteil besSchöf­fengerichts hatte einer ber Täter Berufung ein­gelegt. Die Strafkammer ermäßigte mit Rück­sicht auf ben verhältnismäßig geringen Wert ber »weiten Diebesbeute die Strafe auf 1 3ahr 2 Monate Gefängnis.

Wegen verleumderischer Beleidigung zweier Richter war ein auswärtiger DerwaltungSbeam- ter zu 1 Monat Gefängnis verurteilt wor­den. Er nahm heute seine Behauptungen unter Bedauern als unwahr zurück und verpflichtete sich zur Zahlung einer erheblichen Buße und llebernahme aller Kosten.

Ein Reisender aus Frankfurt hatte sich auf einem Dorf als der Generalvertreter seiner Firma ausgegeben, unberechtigterweise eine Zah­lung für diesen angenommen und mit dessen Ra-

men quittiert; das Geld hatte er für sich be­halten. Mit Rücksicht auf ähnliche Vorstrafen hatte das Schöffengericht wegen Betrugs und älrkundenfälschung auf 5 Monate Gefäng­nis erkannt. Die Berufung des Reisenden war ohne Erfolg.

Kleine Strafkammer Gießen.

'Gießen, 29. April. Der Geschäftsführer eines hiesigen Lokals war mit 50 Mk. bestraft worden, weil er Mitte Dezember 1929 Gäste bis etwa 2.45 älhr nachts geduldet hatte, obwohl die Polizeistunde auf 1 Uhr festgesetzt ist. Mit

Rücksicht auf seine bisherige Unbestrafthcit er­mäßigte die Strafkammer die Strafe aus 10 Mark.

Ein hiesiger Kaufmann hatte am 15. Dezember 1929 einen Feuermelder eingeschlagen und war deshalb zu vier Wochen Gefängnis ver­urteilt worden. Er nahm vor der Verhandlung seine Berufung zurück.

Ein Hausierer aus der Friedberger Gegend hatte einen Strafbefehl über 30 Mk. erhalten, weil er einem Lieferanten Ware unterschlagen hatte. Er legte Berufung ein, erschien aber zur Hauptverhandlung nicht, so daß der Einspruch

verworfen werben muhte. Auch in ber heuttgest Sitzung fehlte er. wurde aber durch seine Frau als krank entschuldigt. Die Sache wurde auSaesetzt. Die Frau, der die Aussichtslosigkeit ber Beru­fung klar gemacht wurde, will ihren Mann ver­anlassen. das Rechtsmittel zurückzunehmen. 3n dem Fragefalle ist nämlich eine sachliche Rach­prüfung gesetzlich nicht möglich. Das Berufungs­gericht hat nur zu entscheiden, ob daS Amtsgericht zufolge Richterscheinens des Angeklagten seinen Einspruch mit Recht verworfen hat. DaS ist aber ber Fall.

Rheinhessens Provinzialvoranschlag.

WSR. Mainz, 29. April. ProvinzialdirettoL Dr. Wehner hat den Provinzialtagsmitgliebern für Rheinhessen den Haushaltsvoran­schlag für 1 930 nebst Rechnung für 1928 übersandt. Der Voranschlag der Provinzial­kasse für 1930 schließt mit einer Einnahme unb Ausgabe von 3 076 367 Mk. für den Betrieb und mit 612 382 Mk. für das Vermögen, im ganzen also mit 3 688 749 Mk. ab. Von den Einnahmen entfallen auf allgemeine Verwaltung 3520 Mk.. Bauwesen 1 190 000 Mk., Anstalten und Einrichtungen 356 844 Mk. und auf Finanz- und Steuerwesen 1 526 003 Mk. Von den Aus­gaben entfallen auf allgemeine Verwaltung 58 200 Mark, Kunst und Wissenschaft 3000 Mk., Bau­wesen 2 340 900 Mk., allgemeine Förderung der Wirtschaft 6000 Mk.. Wohlfahrtspflege unb Ge­sundheitswesen (soziale Fürsorge) 13 500 Mk.. Anstalten und Einrichtungen 390 144 Mk. unb Finanz- und Steuerwesen 264 623 Mk. Das Ver­mögen der Provinz Rheinhessen betrug am 1. April d. 3. 612 382,70 Mk.

Aus dem Amtsverkündigungsblatt.

Das Amtsverkündigungsblatt R r. 3 2 vom 29. April enthält: Die RSDAP.. Ortsgruppe Frankfurt a. M. Religionslehrer­konferenz zu Ridda. Der 1. Mai. Polizei­verordnung über die Sperrung des Verbindungs­wegs VillingenLangd. Feldbereinigung Harbach.

Berliner Börse.

Berlin, l.Wai. (WTD. Funkspruch.) Auch der heutige Frühverkeyr zeigte ein geschäftsloses Aussehen, wenn man die Stimmung auch nicht als unfreundlich bezeichnen konnte. Eine gewisse Anregung bot die überraschende Dividenden- erhöhung von 11 auf 12 vom Hundert bei Schuckert. Man taxierte sie auf 186,5 nach 185,25, und nannte Siemens mit 242, Farben mit 177 ebenfalls etwas höher.

Kirchliche Nachrichten.

Israelitische Religionvgescllschafl. Sabbatfeier ben 3. Mai. Freitag abend 7.15 Uhr; Samstag normst- tag 8; nachmittags 4; Sabbatausgang 8.40. Wo­chengottesdienst: morgens 6.30; abends 7 Uhr.

Verein für Bewegungsspiele

e. V. 08 Gießen.

Waldsportplatz (Deutsche Sportbehörde für Leichtathletik) Sonntag, den 4. Mal 1930. Erste leichtathletische

Frauen wettkttmpfe unter Teilnahme namhafter Ver­eine und Vertreterinnen der 1 eutschen Turnerschaft Vorkämpfe: 930 Uhr vorm.

Entscheidungen: 2.30 Uhr nachm. Nachmittags vor dem Vereinshelm und In der Gartenwirtschaft Uebertragung des Län­der- Fullballkampfes Deutschland-Schweiz aus Zürich durch Lautsprecher-Anlage des Rur.dfunkhatises Hans Kögel hier. 3426D

Der Vorstand.

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Vergebung

von Slraßenunterhallungsarbeilen und -Materialien.

Auf Grund der RVO. sollen die erfor­derlichen Planierungs-, Chaussierungs- u. Pflasterarbeiten, sowie Lieferung der Pflastersteine und Randsteine zur Neube­festigung derUntere lange Gaste" in Laubach vergeben werden.

Angebotsvordrucke sind, solange der Vorrat reicht, bei der hiesigen Bürger­meisterei erhälllich.

Angebotseröffnung daselbst am Mon­tag, dem 12. Mai 1930, nachmittags 5 Uhr.

Zuschlagsfrist 8 Tage. Vergebung in Losen oorbehallen. 3412D

Laubach, den 29. April 1930. Silß, Architekt.

RUHR/OHLE

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Bellers­heim für das Rj. 1930 liegt vorn Samstag, dem 3. Mal 1930, ab eine Wache auf der Bürgermeisterei offen. Innerhalb dieser Zeit können Einwendungen hiergegen vor­gebracht werden. 3424D

Es ist die Erhebung einer Umlage be- schlossen, wozu auch die Ausmärker bei» zufragen haben.

Bellersheim, den 28. April 1930.

Hessische Bürgermeisterei.

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