Oes galanten Frauenzimmers bequemes und nützliches Handbuch.
Ein Schönheitsbrevier aus alter Zeit.
Von Rudolf Wessel.
So lautet der vielversprechende Titel eines 680 Seiten starken FrauenLreviers aus dem Jahre 1776, „darinnen alle dem Frauenzimmer wohlanständige und häusliche Verrichtungen enthalten sind". In dickes Schweinsleder gebunden, mit zwei starken Schließen, wie man sie heute noch an älteren Bibeln findet, die Seiten vergilbt, der Druck verblichen und verstaubt, lag das Buch, in dem einst zarte Hände einer schönen Frau eifrig geblättert, auf meinem Schreibtisch, und ich begann zu lesen.
Die ersten Kapitel über Nähen und Sticken, Knüpfen und Häkeln, Backen und Braten, Kochen und Waschen — ich gebe es ehrlich zu — überschlug ich pietätlos, um mich indiskreterweise desto mehr in das Kapitel der Schönheitspflege zu vertiefen, dieser angewandten großen Wissenschaft des schönen Geschlechts. Heute arbeitet dafür eine gewaltige Industrie, während damals noch die Frau, mehr oder weniger auf sich selbst gestellt, durch ängstlich vor der Freundin gehütete Hausrezepte ihre Schönheit zu pflegen und zu erhöhen bestrebt roar._
„Ein sonderbares Geheimnis, die Haut schön zu machen und zu erhalten", soll hier nur gleich verraten werden für alle die, die trotz Gesichtswasser und Puder, Creme für die Nacht und Creme für den Tag, trotz elektrischer Massage und ultravioletter Strahlenbäder mit sich und chrer Haut nicht zufrieden sein sollten.
„Man nehme", so heißt es in dieser geheimnisvollen Haushalts- und Schönheitskunde, für deren Ratschläge ich jedoch jode Verantwortung ablehnen muß, „einen eisernen Löffel, mache solchen über Kohlen heiß und bald glühend. Nachmals spritze man aus dem Munde Wein in den Löffel und laß den Dampf, mit einem Tuch um den Kopf gehalten, ins Gesichte. Danach lasse den Löffel wieder heiß werden, streue darin gestoßenen Myrrhen, laß den Rauch wieder ins Gesicht gehen und verbinde mit dem übergeworfenen Tuch den Kopf, wenn man zu Bette gehen will. Das muß oft, zum mindesten dreimal hintereinander, geschehen."
Diese Prozedur erscheint mir, allerdings eitlem krassen Laien auf diesem intimen Gebiet, reichlich umständlich, ganz abgesehen davon, daß ich meiner Frau eine furchtbare Szene machen würde, wenn sie meine letzte Flasche Aßmannshäuser Schloß-
Am 1. August tritt die Durchführungsverordnung des Reichswirtschaftsministers (vom 5. Juli 1934) zum Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens (vom 3. Juli 1934) in Kraft. Hierzu sei bemerkt, daß durch Erlaß des Reichspräsidenten vom 29.3.1934 „für die Förderung des Siedlungswerkes" ein Reichs- k o m m i s s a r bestellt wurde, dessen Geschäftsbereich alle Aufgaben der Siedlung umfaßt, mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hinsichtlich der Neubildung des deutschen Bauerntums zustehen. Der Siedlungskommissar ist inzwischen vom Reichskanzler ernannt; er untersteht dem Reichswirtschaftsminister und trifft seine Maßnahmen in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister.
Um bei der Durchführung des Siedlungswesens mit den Dienststellen der Gemeinden und Länder eng zusammenzuarbeiten und deren Erfahrungen in den Dienst der großen Sache zu stellen, fand kürzlich in München eine Reichswohnungskonferenz statt, an der auch das Heimstättenamt der NSDAP, teilnahm.
Die Grundlage der neuen Tätigkeit bildet vorläufig das erwähnle Gesetz vom 3. Juli 1934, worin
abzug über einem ganz gemeinen Blechlöffel zum Dampf verspritzen wollte. Aber eine Frau denkt da ja vielleicht anders, zumal es schließlich um ihren schönen Teint geht, den wir Männer ja auch lieben. Doch man ist wohl in dem Buch selbst von der totsicheren Wirkung dieses Mittels allein noch nicht ganz überzeugt, denn man empfiehlt dazu außerdem noch ein „vortreffliches Wasser, das Angesicht wohlgestaltet zu erhalten".
„Nimm junge Tauben, 11 Stück", heißt es weiter, „Kalbfleisch, 11 Pfund, Sprungkörner wohl abge- schält, 8 Lot Pimpernüßlein, geschälte süße Mandeln, zerstoßene und gereinigte Wurzeln von weißen und blauen Lilien, von Bohnen, Rindergalle, Natterwurzel, Weißwurzel, jedes soviel, daran genug ist, weißes Brot, die Brosamen mit Schafsmilch befeuchtet, Gummi Ammoniaci in Essig sol- viert (gelöst), die Blüten von Rainweiden, jedes gleich viel, alles genug ist; mische alles wohl durcheinander und destilliere es bei gelindem Feuer. In das, was übergegangen ist, tue ein wenig Bisem und weißen Benzve und dergleichen und bewahre es wohl zum Gebrauch."
Das ist doch noch ein Rezeptchen! Diese inhaltreiche Mixtur muß ja geradezu frappante Wirkung haben und trägt dazu der Individualität jeder einzelnen Frau durch die rein gefühlsmäßige Mengen- Bestimmung „so viel als genug" wirklich weitgehend Rechnung.
Nur um die schönen jungen Täubchen tut es mir leid, wenn man bedenkt, daß man diese, lecker gefüllt, doch auch ganz schön braten könnte, und auch um die HPfund Kalbfleisch dürfte es schade sein. Aehnliche Bedenken mögen wohl auch der Autorin dieses trefflichen Rezeptes gekommen sein; denn sie fährt in ihren Vorschlägen gteid) in der nächsten Zeile fort: „Notabene, die nicht viel aufzuwenden haben" — solche bedauernswerten Hausfrauen muh es also auch schon damals gegeben haben —, „können dafür nüchtern ein paar Mandelkerne käuen und sich mit derselben Milch abreiben und das Gesicht waschen."
Na also, das ist bestimmt billiger. Arme Frau des Rokoko, die noch keine Industrie hatte, die sie davor bewahrte, bei ihrer Morgen- und Abendtoilette auf eine bittere Mandel zu beißen.
dem Reichswirtschaftsminister besondere Vollmachten gegeben wurden.
So ist die Gewähr geschaffen, daß bis zur reichsgesehlichen Regelung des Planungs- Siedlungs- und öffenklichen Vaurechls niemand ohne weiteres fo bauen kann, wie er will. Eine Anzeigepflicht ist vorgeschrieben für die Errichtung oder Riederlegung von Wohngebäuden (Wohnblocks) mit mehr als 50 Wohnungen, ferner die Errichtung oder Rieder- legung von mehr als 25 nichtlandwirlfchaftlichen Siedlungsgebäuden oder Eigenheimen, ferner für die Errichtung oder wesentliche Erweiterung von gewerblichen Haupt-, Neben- oder Zweigbetrieben, wenn durch diese Maßnahmen die Einstellung von mehr als 50 Arbeitnehmern und entweder umfangreiche Neubauten für den Betrieb erforderlich werden oder Wohnungsneubauten für wenigstens 25 Arbeitnehmerfamilien. Wichtig ist, daß diese Anzeigepflicht auch für den Erwerb eines Grundstücks für die drei genannten Maßnahmen gilt.
Geht auf Grund der Anzeige von den zuständigen Stellen (in Preußen der Regierungspräsident)
innerhalb 14 Tagen dem Anzeigenden keine Mitteilung zu, so gilt dies als Erklärung, daß gegen die beabsichtigte Maßnahme keine Bedenken bestehen. Widerspricht dagegen die beabsichtigte Maßnahme den Siedlungs- und wirtschaftspolitischen Absichten der Reichsregierung oder sonst dem öffentlichen Interesse, dann kann die Ausführung vom Reichswirtschaftsminister untersagt werden; in einem solchen Falle erhebt die zuständige Stelle gegen die beabsichtigte Maßnahme vorläufigen Widerspruch und führt unter Darlegung der eigenen Stellungnayme die Entscheidung des Ministers herbei.
Eine Uebergangsregelung ist insofern vorgesehen, als die Anzeigepflicht nicht gegeben ist, wenn entweder mit dem Bau oder der Riederlegung vor dem 1. September 1934 begonnen wurde oder die Vereinbarungen über den Erwerb von Grundstücken vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen sind.
Zuwiberhandlungen werden mit Gefängnis und Geldstrafe geahndet.
Wichtig ist sodann noch die Gesetzesbestimmung, daß Schäden, die durch Maßnahmen auf Grund des Gesetzes entstehen, nicht entschädigt werden. Das Gesetz bezieht sich nicht auf die landwirtschaftliche Siedlung und die Neusiedlung des deutschen Bauerntums und bedeutet nicht etwa eine Erschwerung des Siedlungswesens oder der Wirtschaft, sondern nur deren Förderung.
Nach dem Reichsgesetz vom 22. September 1933 können die obersten Landesbehörden solche Gebiete, in denen eine starke Wohnungsfiedlungstätigkeit besteht oder zu erwarten ist,
zu wohnsiedlungsgebieten erklären, wenn anzunehmen ist, daß ohne besondere Ordnung der Besiedlung das allgemeine Interesse oder das Wohl der Siedler beeinträchtigt würde. In derartigen Wohnsiedlungsgebieten wird durch einen Wirtschaftsplan die geordnete Nutzung des Bodens geregelt, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse der Land- und Forstwirtschaft und der Industrie, des Verkehrs, der Bebauung, des Luftschutzes, der Erholung und des Heimatschutzes. Wirtschaftspläne angrenzender Besiedlung müssen selbstverständlich in Einklang stehen, und nötigenfalls kann die oberste Landesbehörde die Aenderung des Planes verlangen, wenn es das Gemeinwohl erfordert.
Nicht unerwähnt fei noch, daß in dem Wirtschaftsplan für die Besiedlung geeignete Flächen in ausreichendem Umfange als Wohn- und Siedlungsflächen vorgesehen werden müssen. Unter „Besiedlung" ist hier also die Siedlung in jeder Form, auch der reine Wohnungsbau, zu verstehen.
34 ehemalige Kommunisten vor dem Hessischen Oberlandesgericht.
LPD. D a r m st a d t, 28. Juli. Der Strafsenat des Oberlandesgerichtes verhandelte am Donnerstag und Freitag unter Ausschluß der Oeffentlichkeit gegen vierunddreißig ehemalige Kommuni st en im Alter von 22 bis 48 Jahren wegen Hochverrats und Vergehens gegen das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien. Die Angeklagten waren beschuldigt, bis zum Spätjahr 1933 noch Gelder für die KPD. kassiert und abgeliefert bzw. den Zusammenhalt der KPD. gefördert und neu organisiert zu haben. Das Gericht verurteilte die Angeklagten Heinrich Klein aus Darmstadt unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu 2 Jahren 9 Monaten Gefängnis, Karl Kuhn- Darmstadt und Rudolf Friedrich- Darmstadt zu je 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis, Ernst Z u l a u f - Darmstadt zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis. Hans Otto F i l l- f a ck - Darmstadt, Johann Bitsch- Pfungstadt, Georg D r e n t e l - Griesheim, Adam Lust- Weiterstadt und Heinrich Wannemacher - Erzhausen zu je 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis, Johann Lang- Darmstadt, Wihhelm S l o t o s ch - Darmstadt, Hch. Lied erb ach-Griesheim, Frau Elisabeth Becker-Griesheim, K. Damm-Arheilgen und Willi L e m b e r t-Arheilgen zu je 1 Jahr Gefängnis. Leo R o h l e d e r - Darmstadt und Heinrich Schäfer- Erfelden zu je 6 Monaten Gefängnis. Das Verfahren gegen drei Angeklagte wurde .^getrennt.
Ms Anmeldepflicht für Sanvorhaben.
ZweiMmer und Hilda
Roman von Hermann W. Walber.
Urheberrechtsschutz: Fünf-Türme-Verlag, Halle (S.)
16 Fortsetzung. Nachdruck verboten!
Mya Körber befand sich seit früher Morgenstunde auf dem Flugplatz. Nachts war ein Telegramm aus Wien eingelaufen, wonach das Flugzeug dort gelandet sei, um die Tanks aufzufüllen.
So wartete sie denn, um Prachianu in Empfang Zu nehmen und ihn und Wolterstorfs sofort nach dem Notariat zu bringen.
Das Flugzeug war längst überfällig.
Hatte es eine Panne gehabt? Mußte es irgendwo notlanden?
Würden die beiden noch rechtzeitig eintreffen?
Doktor Becker war schon weit vor elf Uhr bei Notar Althaus, der ihn in ein Zimmer führte, das direkt an sein Arbeitszimmer angrenzte.
Dort stand er nun hinter der Gardine und beobachtete die Straße und wartete...
Die Minuten wurden ihm zu Stunden...
Punkt elf Uhr fuhr Kirchhofens Mercedes vor.
Elastisch sprang sein Insasse auf die Straße, stellte den Motor ab und schritt dann dem Hauseingang zu.
Wolterstorfs noch nicht da ...
Beckers Blick streifte die Straße abwärts, ob nicht ein andere Wagen noch in Sicht war, der die Erwarteten bringen würde.
Sollte die Hinauszögerung auf den heutigen Tag nun doch etwa noch vergeblich gewesen sein? Wie dem auch sei: die Entscheidung war da. Er fühlte sich Manns genug, mit dem Burschen drinnen auch allein fertig zu werden.
Er faßte an seine Tasche.
Der Revolver war geladen.
Für alle Fälle...
Man konnte ja nicht wissen..- *
Höflich empfing Notar Althaus den stellvertretenden Leiter der Geyerling-Werke.
Hans von Kirchhofen war in aufgeräumter Stimmung.
Jetzt also war seine große Stunde gekommen... Sie würde ja in ihrem Endergebnis nicht so sein, wie er es sich ursprünglich gedacht hatte. Immerhin — die Geschichte sollte schon lukrativ für ihn aus- fallen. Dafür würde er sorgenr.»
Er nahm hinter dem Schreibtisch in einem Ledersessel Platz.
„Frau Geheimrat lassen sich entschuldigen. Sie will den Akt hinterher unterschreiben. Sie fühlt sich heute nicht wohl. Wir wollen sie sogleich in ihrer Wohnung aufsuchen."
Der Notar griff nach einem Aktenstück und schlug es auf. Seine Hände zitterten dabei vor innerer Erregung.
„Ich werde Ihnen das Schriftstück vorlesen."
Bevor er begann, goß er sich ein Glas Wasser ein und trank es in einem Zuge leer. Das kühle Getränk verschaffte ihm Rübe.
Er las mit klarer, fester Stimme.
„So! Und nun, Herr von Kirchhofen, noch eine kleine formelle Geschichte. Es muß noch Klarheit geschaffen werden wegen Ihrer Identität. Einen Augenblick, bitte!"
Althaus erhob sich, ging zur Tür und stieß sie auf.
„Herr Doktor, wenn ich bitten darf."
Hans von Kirchhofen fuhr entsetzt aus dem Sessel hoch.
Aeffte ihn ein Spuck.
Nein! Es war ein Wesen von Fleisch und Blut, das da im Türrahmen stand, die Augen starr auf ihn gerichtet, und das jetzt langsam näherkam.
Das war Doktor Becker, derselbe, der tags zuvor und in der Nacht mit ihm zusammen war.
„Doktor Becker?!"
Stoßweise brachte er den Namen über seine Lippen.
Seine Kehle war wie zugeschnürt.
„Ja, Hans Kirchhoff! Doktor Becker steht vor Ihnen und verlangt Rechenschaft im Namen Knauers, der sich augenblicklich noch nicht selbst helfen kann."
Kirchhofens Gesicht wurde um einen Grad bleicher.
Seine blutleer gewordenen Lippen formten unverständliche Worte.
„Das Verbrecherspiel ist aus, Hans Kirchhoff! Es gibt jetzt nur noch eins: von der Bildfläche verschwinden!"
In des Mannes Gesichtszügen wurde es etwas lebendiger.
Blitzartig durchzuckten ihn Hoffnungsgedanken.
Hier war nichts mehr zu wollen. Man wußte, wer er war und was er getan. Offenbar wollte man ihn laufen lassen, unter gewissen Bedingungen. Man fürchtete den Skandal, wie es schien. Da hieß es also jetzt, sich so glimpflich wie möglich aus der Schlinge zu ziehen.
Unerbittlich fuhr Becker fort:
„Wir wissen noch mehr, Hans Kirchhoff, wir..
Die Tür ging auf — wurde ausgerissen.
Die drei Männer hatten in der Erregung des Augenblicks nicht gehört, daß ein Auto vorgefahren war.
Hans Kirchhoff erstarrte.
Standen die Toten auf? — Wolterstorfs?
Lebendig?!
Und die anderen da?!
Die Mya! Und Prachianu!
Wie Schuppen fiel es von seinen Augen.
In seinem Gesicht zuckte es vor Wut.
Es schien einen Augenblick, als wollte er sich auf die Frau und den Rumänen stürzen, um ihnen den Verrat heimzuzahlen.
Im Bruchteil einer Sekunde warf er einen Blick in den Nebenraum.
Hatte man vielleicht sogar auch schon die Polizei mitgebracht? Wo blieb sie denn, um ihn zu verhaften?
Verhandeln?
Das würde zwecklos sein.
Aber — handeln! Das war nun das allein Gegebene.
Ein Sprung! Auf den Tisch! Don da auf die Fensterbank! Ein Fußtritt...!
Holzrahmen krachten. Scheiben klirrten.
Höhnisches Auflachen!
Hans von Kirchhofen sprang auf die Straße, rannte an sein Auto. Der Motor ratterte.
Als die Menschen in dem Büro des Anwalts durch den Flur ins Freie gelangten, sahen sie den roten Mercedes in sausender Fahrt um eine Ecke biegen.
Verfolgen?
Ja! — Man mußte wissen, wo der Verbrecher blieb.
Zum Glück war der Taxwagen vom Flugplatz noch zur Stelle.
Wolterstorfs, Becker, Prachianu hinein!
Und nun hinter dem Mercedes her. Der Chauffeur erfaßte die Situation sofort und gab Vollgas.
Rasende Fahrt!
Verkehrsbeamte gaben Zeichen. Man achtete ihrer nicht.
Es würde Protokolle regnen. Was verschlug's?!
Die Straßen wurden einsamer.
Der Mann im Mercedes hatte offenbar gemerkt, daß er verfolgt wurde.
Er stellte den Motor auf höchste Tourenzahl.
Kaum, daß die Räder den Boden berührten!
Die Taxe blieb zurück. Der Zwischenraum wurde jetzt immer größer.
(Fs fd)ien, als würde Kirchhoff entkommen.
>jetzt war dessen Wagen in einer Kurve den Blicken der Verfolger entzogen.
Beamte u. Deutsche Arbeitsfront.
Das Presse- und Propaganda-Amt der Deutschen Arbeitsfront teilt durch den Leiter des Organisationsamtes Claus S e l z n e r , mit:
„Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß für Reichs-, Länder- und Gemeindebamte die zuständige Organisation der Reichsbund der deutschen Beamten ist. Die DAF. nimmt Beamte, die in den Beamtenbund gehören, als Mitglieder nicht auf.
Beamte, die Führer von Wirtschaftsbetrieben sind, die nicht unter das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 fallen, können auf Antrag die Einzelmitgliedschaft in der DAF. erwerben.
Die Hinzuziehung von Beamten zu den Beiräten der Reichsbetriebsgemeinschaften als ständige Mitglieder dieser Institutionen ist verboten.
Unbeschadet dieses Verbotes können Beamte zu Schulungszwecken Vorträge in den Kursen der Reichsbetriebsgemeinschaften halten.
Die Reichsbetriebsgemeinschaften führen ihren gesamten Behördenverkehr nur über das Zentralbüro der Deutschen Arbeitsfront durch".
Wirtschaft.
Auslandskredite zur Förderung der deutschen Rohsioffeinfuhr?
Fwd. Noch verschiedenen Meldungen soll in maßgebenden englischen und amerikanischen Kreisen, die die ungünstige Entwicklung der Rohstosfaussuhr nach dem Deutschen Reiche mit Sorge verfolgen, die Absicht bestehen, durch Gewährung von Krediten eine Steigerung des deutschen Rohstoffbezuges zu erzielen. Man bringt die Besuche des Gouverneurs der Neuyorker Federal Reserve Bank Harrison in Berlin und des Gouverneurs der Bank von England Norman in Neuyork mit diesen Plänen in Verbindung. Diese Meldungen geben Gelegenheit, von neuem zu betonen, daß die zweck- mäßigste und einfachste Art der Finanzierung der deutschen Einfuhr nicht Auslandskredite sind, sondern die Ermöglichung eines vermehrten Absatzes deutscher Waren auf den Auslandsmärkten.
Oie Sparkasseneinlagen im Juni.
Wie saisonmäßig zu erwarten war, hat sich die Einlagenentwicklung bei den deutschen Spar- kaffen im Juni weiter verschlechtert. Im Spar- verkehr stiegen zwar die Einzahlungen um 9 Mill. Mark auf 432,8 Mill. Mark, gleichzeitig aber die Auszahlungen um 48,4 Mill. Mark auf 478,3 Mill. Mark. Die Auszahlungen übertrafen mithin die Einzahlungen um 45,5 Mill. Mark. Dieser Einlagenrückgang wurde etwa zur Hälfte durch die Zins- und Aufwertungsgutschriften ausgeglichen. Die Zinsgutschriften betrugen 9,3 Mill.' Mark, auf die Aufwertungsgutschriften 13,8 Mill. Mark. Im Saldo verringerte sich der Spareinlagenbestand um 22,3 Mill. Mark auf 11 668 Mill. Mark. Die Steigerung der Auszahlungen ist aus Finanzierung der zusätzlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, auf Beteiligung der Sparkassenkundschaft an der Zeichnung der 4--d. H.-Anleihe des Deutschen Reiches von 1934, sowie auf Ausgaben für Reisezwecke zurückzuführen. Die Depositen-, Giro- und Kontokorrenteinlagen der Sparkassen verringerten sich im Juni um 38 5 Mill. Mark auf 1342,8 Mill. Mark. Für die Abnahme dürften die gleichen Gründe maßgebend gewesen sein, wie für den Rückgang der Einlagen im Sparverkehr.
*
* 100 Jahre Cornelius Heyl- AG., Worms. In diesen Tagen kann die Lederwerke Cornelius Heyl-AG., Worms, auf ihr lOOjähriges Bestehen als industrielles Großunternehmen zurückblicken. Die Gesellschaft entwickelte sich in den ersten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts schnell zu einer Firma großer Bedeutung in der Lcder- branche, um sich unter der tatkräftigen Leitung der folgenden Generationen zu der heute überall bekannten Weltfirma emporzuarbeiten.
Als die Taxe die Kurve erreichte, bot sich ihren Insassen ein entsetzliches Bild.
Da lag der Mercedes, das unterste nach oben gekehrt, in zertrümmertem Zustand — quer vor einem Baurn.
In einiger Entfernung ein Mensch, gräßlich verstümmelt, mit zertrümmertem Schädel.
Hans Kirchhoff lebte nicht mehr.
Seine Flucht war eine rasende Fahrt in die Arme des Todes geworden.
Die Männer umstanden die Leiche.
Stumm zogen sie die Hüte, erschüttert über das Ende eines Menschen, dessen Leben so viele Wirrungen durchgemacht.
Sein Tod sühnte feine Taten. Hans Kirchhoff stand jetzt vor einem höheren Richter.
*
Tagelang beschäftigte sich jetzt die Oeffentlichkeit mit den neuen Sensationen, denn es waren Sensationen, das Wiederauftauchen des Leiters der Geyerling-Werke und der Unglückstod des Herrn von Kirchhofen.
Wolterstorfs wurde von der Presse bestürmt. In ausführlichen Interviews mengte er Wahrheit und Dichtung durcheinander. Jrn allgemeinen, besonders aber im Werk, wurde sein Wiedererscheinen lebhaft begrüßt.
Rätsel gab der Oeffentlichkeit lediglich der Tod des Mannes, der auffälligerweise an demselben Tage erfolgte, an dem Wolterstorfs zurückkehrte.
Gerade diese Tatsache ließ allerlei Vermutungen und Kombinationen aufkommen. Jedoch — die, die Bescheid wußten, hielten dicht; allmählich drängten neue Ereignisse diese Geschehnisse in den Hintergrund, und es erwies sich in diesem Falle wie schon so oft, daß die Oeffentlichkeit ein sehr kurzes Gedächtnis hat.
Hans Kirchhoff wurde in aller Stille beigesetzt. Nur wenige Menschen gaben ihm das letzte Geleit, unter ihnen Wolterstorfs und Doktor Becker. Auch einige Vertreter vom Werk waren anwesend.
Notar Althaus wurde gleich nach dem Unglück gebeten, die Frau Geheimrat aufzusuchen und sie über die Geschehnisse zu unterrichten.
Die alte Dame zeigte sich außerordentlich gefaßt, nachdem sie von dem tödlichen Unglück ihres Schwiegersohnes gehört hatte. Sie brach aber erschüttert zusammen, als sie die Einzelheiten über Kirchhofens Vorleben und Taten erfuhr. Es bedurfte langer Mühen, sie über diesen sehr schweren Schlag hinwegzubringen. Der Appell an ihr MuttertuM wirkte dabei Wunder.
(Schluß folgt)


