Nr. 25 Zweites Blatt
Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)
Dienstag, ZO.Zanuar 193^
die Betriebsordnung ändern, sondern in zwingenden Fällen Tarifordnungen erlassen, die zum Schutze der Beschäftigten einer Gruppe von Betrieben im Treuhänderbezirk die Arbeitsverhältnisse ebenso unabdingbar regeln wie die früheren Tarifverträge. Und das ist gut so. Ein Fallenlassen jeder überbetrieblichen generellen Lohnregelung hätte einen Rückschritt unseres Arbeitsrechts, eine untragbare Minderung seiner Arbeitnehmerschutzfunktion bedeutet.
Mit der Tarifordnung des Treuhänders geraten wir in eine andere Grundströmung, die durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit hindurchgeht. Wir meinen das Einfluten des öffentlichen Rechts in Bereiche, die seither der privatrechtlichen Sphäre angehörten. Dort, wo seither die wirtschaftlichen Bereinigungen als „soziale Gegenspieler" im Wege des Tarifvertrages die Lohn und Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder regelten — sofern sie sich überhaupt „vertrugen" und nicht sich und der Nationalwirtschaft mit den Waffen des Arbeitskampfes tiefe Wunden schlugen —, beherrscht nunmehr der öffentlich-rechtliche Zwangsakt des Treuhänders das Feld. Die Parteien des Tarifvertrages sind abgestorben und mit ihnen überhaupt der Vertrag. Die Tarifordnung ist Verordnung geworden und überholt damit die Halbheit der seitherigen staatlichen Schlichtungsfunktion.
Noch schärfer betont diesen Zug die im vierten Abschnitt des Gesetzes eingerichtete soziale Ehrengerichtsbarkeit, mit der ganz neue, bis dahin unbekannte Wege beschritten werden. Die Aenderung des Arbeitsverhältnisses, die neue staatliche Haltung, die Forderungen an die Gesinnung
und die Kontrolle der Oeffentlichkeit werden hier für Betriebsführung und Gefolgschaft am stärksten spürbar. Durch das Ehrengericht des Treuhänderbezirks — es ist besetzt mit einem richterlichen Beamten als Vorsitzenden, einem Betriebsführer und einem Vertrauensmann als Beisitzern — können Angehörige der Betriebsgemeinschaft wegen Verletzung ihrer ihnen nach der Stellung im Betrieb obliegenden sozialen Pflichten zur Verantwor- tung gezogen werden. Gröbliche Verletzung dieser Pflichten werden als Verstöße gegen die soziale Ehre gesühnt, an der nicht nur der Betriebssichrer, sondern der letzte Arbeiter im Betrieb teilhaben soll. Bedeutet diese Gerichtsbarkeit für den Unternehmer — ihm kann im schärfsten Fall die Befähigung zur Betriebsführung aberkannt werden — Führerauslese, so bedeuten sie für den Arbeitnehmer Stärkung feiner Verantwortung, seines Stan- desbewußtseins und damit des Bandes zur Volksgemeinschaft.
Wenn etwas die Neuordnung des Arbeitsrechts aus der seitherigen Umgestaltung unseres öffentlichen Rechts heraushebt, so ist es in der Tat dies, daß hier, wenn wir einmal von dem Reichserbhofgesetz absehen, der Umbruch sich zum ersten Mal entscheidend in die Flanke des Privatrechts hinein fortsetzt. Das konnte nicht ausbleiben auf einem Bereich, in dem sich schon seither öffentlichrechtliche und privat- rechtliche Bestandteile in der Gemengelage befanden. Es ist noch nicht abzusehen, inwieweit sich dieser Einbruch über das Arbeitsrecht hinaus auch in das von ihm nicht zu trennende Gebiet des Wirtschaftsrechts fortsetzen wird.
ternehmer — schaffenden Deutschen in jener gro- dings soll als Kapitän sein Schiff allein steuern, l e h u n g s g e m e i n s ch a f t zusammen- „der Gefolgschaft gegenüber in allen betrieblichen
antwortung der Betriebsführung nach oben, d. h. dem
weiteren positiven Schritt machen müsse,
। ucui xjciiieusiuityqtg |ur uie roeiieren po 11IIven ö 0) r 111 macyen mu||e, erforderliche Betriebsvereinbarung soweit es in ihrer Macht liege, um ein Abkommen
London, 29. Jan. Der Wiederzusammentritt des englischen Unterhauses nach der Weihnachtspause war angesichts der Ankündigung einer außenpolitischen Erklärung Sir John Simons von besonderer Spannung begleitet. Sämtliche Bänke und Galerien waren besetzt. Unter den anwesenden Diplomaten sah man auch den deutschen Botschafter. Auf der Tagesordnung standen 6 0 2In= fragen, die sich zum großen Teil auf außenpolitische Probleme, insbesondere die Abrüstungsfrage, die Frage der Völkerbundsreform und die deutsch- österreichische Lage bezogen. Sir John Simon gab zunächst eine kurze Uebersicht über die Entwick- V u ng der Abrüstungfrage, seit der letzten Bürositzung, wobei er besonders seine Besuche in Paris und Rom und den deutsch-französischen Meinungsaustausch behandelte, der inzwischen stattgefunden hatte. Er erklärte, daß die englische Regierung von allen diesen Mitteilungen informiert worden sei und daß sie sie mit größter Aufmerksamkeit verfolgt habe. Als Ergebnis sei die Regierung zu dem Entschluß gekommen, daß jetzt die Zeit gekommen sei, wo sie ihre eigene Stellungnahme zu der gegenwärtigen Lage bekannt geben müsse (Beifall), deren Ernst klar zu Tage trete, und daß die englische Regierung einen
zelnen nicht eingegangen werden. Hervorgehoben sei !JMr' ?a&’ von wichtigen Gründen abgesehen, die Kündigung des Dienstverhältnisses eines Vertrauensmannes grundsätzlich unzulässig rst, daß dafür aber Das Amt bei mangelnder Eignung durch Abberufung seitens des Treuhänders, bei Pflichtverletzung durch Spruch des sozialen Ehrengerichts sein Ende finden kann.
Abstimmung unterbreitet wird. Billigt die u~£t die Liste nicht, so kann der Treuhänder
Angelegenheiten^ entscheiden", dafür aber nach dem Gesetz auch die Verantwortung für das Wohl seiner
die eigentliche Keimzelle der Wirtschaft: „Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer des Betriebs, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat. Der Führer hat für das Wohl der Gefolgschaft zu sorgen. Diese bat ihm die in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten." — Aeußer- lich sichtbar wird diese Gemeinschaft vo^allen Dingen im Vertrauensrat, der im Betriebe mit
bedingungen in dem Verhältnis von Betriebsordnung und Tarifordnung. Die Betriebs-
Von £)r. jur. Eduard Bötticher, Professor der Rechte an der Universität Gießen.
Oie englische Denkschrift in Berlin überreicht.
Berlin, 29. Jan. (DNB.) Der Reichskanzler Hal am ZUontag um 13 Ahr in Gegenwart des Reichsminisiers des Auswärtigen den englischen Botschafter Sir Eric Phipps empfangen, der ein Memorandum der englischen Regierung übergab, das die Antwort auf die jüngste deutsche Rote darstellt.
(Simon kündigt den englischen Abrüstungsvorschlag an.
■ . liche nunmehr auf die Dauer angelegte Schlüssel-
Erst auf diesem in der Arbeitsfront verkörperten stellung der neuen Sozialordnung eingeräumt. Untergrund werden die Wesenszüge des neuen Ge- Sein Einfluß auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen setzes lebendig. Ist es doH gerade der Gemein - und oamit auf die Wirtschaft ist sehr groß. An ihn sind s ch a f t s g e d a n k e, der gleich zu Beginn des in Zukunft die Betriebsstillegungsanzeigen zu ersten Abschnittes in betont deutschrechtlicher Prä- '' - • -
gung hineingetragen wird in den Betrieb als
zu fördern. Die englische Regierung habe daher ihre Ansichten in einer jetzt an die englischen Vertreter
die Betriebsstillegungsanzeigen zu richten. Er tritt vor dem in seinem Bezirk gebildeten sozialen Ehrengericht als Anwalt des Staates auf. Ein unerhörtes Maß von Verantwortung ist feiner Person vom Gesetz anoertraut. Seinem Takt und Geschick bleibt es überlassen, sich in dem von dem Gesetz vorgesehenen Sachverständigenbeirat die nötige Unterstützung zu schaffen.
Die Ausbalancierung der Führung zwischen Betrieb und Treuhänder zeigt sich am deutlichsten bei der Festsetzung der allgemeinen Lohn- und Arbeits-
Auch die übrigen Angestellten und Arbeiter genießen nach einjähriger Beschäftigung im Betrieb einen Kündigungsschutz (5.AbschnittdesGesetzes),der llch im allgemeinen an die Kündigungsschutzbestim- munaen des Betriebsrätegesetzes anlehnt. Gegen eine unbillig harte und nicht durch die Verhältnisse des Betriebs bedingte Kündigung (die übrigen Einspruchsgründe des Betriebsrätegesetzes sind weggefallen) kann Klage „auf Widerruf der Kündigung" beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wie schon früher bleibt dem Führer des Betriebs im Falle her Verurteilung die Wahl zwischen Widerruf der Kündigung und Abgangsentschädigung. Offen bleiben mufj hier die Frage, ob die Betriebsverbundenheft für einen feit Jahren im Betrieb beschäftigten Arbeiter über diesen Kündigungsschutz hinaus nicht fruchtbar gemacht werden muß durch eine Sicherung bzw. Verlängerung der kurzen und dazu noch abdingbaren Kündigungsfristen der Gewerbeordnung. Die Frage muß her Neuordnung des Arbeitsvertrags vorbehalten bleiben
Neben dem Gemeinschaftsgedanken wird ein zweites fundamentales Prinzip unserer neuen staatlichen Ordnung durch das Gesetz auf die arbeitsrechtlichen Verhältnisse übertragen, das Führerprinzip. Und hier erst liegt die eigentliche entscheidende Wende, mit der die neue Ordnung der nationalen Arbeit sich von der kollektivistischen Struktur des seitherigen Arbeitsrechts abkehrt.
Man darf freilich bei diesem Führerprinzip nicht nur an den Führer des Betriebs denken. Er aller-
OasGefeh zurOrdnung Gefolgschaft 1.. ....................
Xa« aa A/ iT fi Lßr Arbeit die Vertrauensmänner berufen. Auf den
VCl nailOttmen Funktionsbereich des Dertrauensrates und das
'M! Vvll* Ehrenamt der Vertrauensmänner kann hier im ein-
Wenn wir irgendwo im revolutionären Umbruch oer hinter uns liegenden Monate eindringlich darüber belehrt worden find, wie wenig der neuen Rechtsentwicklung Spekulationen und Prophezeiungen vorauszueilen vermögen, und wie viel mehr ein ruhiges Abwarten im Vertrauen auf die zielbewußte Führung des Reiches am Platz ist, dann sicherlich angesichts des Werdens unserer neuen Sozialverfassung, die durch das eben im Reichsgesetzblatt verkündete Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ihre erste, festgefügte Rechtsgrundlage erhält.
Als im Mai des vergangenen Jahres unter dem raschen Zupacken der von Dr. Ley geführten Aktion die Gewerkschaften erobert, gänzlich umgeformt und zusammengeschmolzen zu den wenigen großen Arbeiter- und Angestelltenverbänden in die neu errichtete Arbeitsfront übergeführt worden waren, da konnte es einen Augenblick so scheinen, als ob aus den Wellen des revolutionären Geschehens die ersten Ansätze zu einer neuen korporativen Verfassung des Arbeitsrechts auftauchten, als ob die neugebildeten Verbände zusammen mit den ebenfalls in die Arbeitsfront einbezogenen Arbeitgeberorganisationen in einem gewissen Umfang wenigstens die Nachfolgeschaft der früheren „sozialen Gegenspieler" antreten und unter staatlicher Leitung an der vorerst dem Treuhänder der Arbeit zugewiesenen Regelung der allgemeinen Lohn- und Arbeitsbedingungen Anteil gewinnen würden. Die Führung ist bewußt andere Wege gegangen. Sie hat mit der ihr eigenen, unbeirrbaren Konsequenz den sich in der Arbeitsfront vollziehenden Ein- schmelzungsprozeß weiter vorgetrieben, den Rahmen der Verbände gesprengt und alle als Ar-! beiter — sei es als Arbeitnehmer, fei es als Un
mindestens 20 Arbeitern gebildet wird, der aber! orbnung erläßt der Führer des Betriebes wieder nicht nur dem Namen, sondern auch dem Wesens allein. Die nach dem Betriebsrätegesetz für die Ar- nach deutlich von dem früheren Betriebsrat als der I be.fcorbnung
einseitigen, von der Gewerkschaft kontrollierten In-'zwischenUnternehmer und Belegschaft ist weggefallen, tereffenoertretung der Belegschaft abrückt. Denn der! In die Betriebsordnung können auch verbindliche Ull ulc
neue Vertrauensrat wird gebildet aus dem F ü f) =. SDZinbeftentgeltfäöe für Arbeiter unö ^ngefteHte auf» im Ausland abgeschickten Denkschrift zusam- re r des Betriebs und den unter feiner Leitung genommen werden, aber das Gesetz hat sich hier vor mengesaßt, die an die bei den neuerlichen Verhand- stehenden Vertrauensmännern der Gefolgschaft, einer Uebertreibung des Führerprinzips im Betrieb langen hauptsächlich betroffenen Regierungen ü b e r- Ergänzenb sei bemerkt, daß die Liste der Der- gehütet und den Treuhänder der Arbeit eingeschaltet, mi ttelt werde. Die englische Regierung habe die trauensmänner im März jeden Jahres vom Führer Er kann nicht nur Richtlinien für den Inhalt der Absicht, diese Denkschrift sobald wie möglich zu v e r- des Betriebs im Einvernehmen mit dem Obmann Betriebsordnungen und Einzelarbeitsverträge fest-öffentlichen, damit auch die anderen Regie- der NSBO. aufgestellt und der Gefolgschaft zur ge- setzen, nicht nur auf Anruf der Vertrauensmänner1 rungen Zeit hätten, sie zu prüfen.
gefaßt, die den Gedanken der nationalen Volksge
meinschaft auf das Arbeitsleben übertragen und die ö
gerade hier besonders tief eingefdjnittenen Grä- Mannschaft übernehmen. U e b e r den Betriebsfüh- ben des Klassenkampfes einebnen soll. Es sind in . rungen steht als unmittelbarer Vertrauensmann und erster Linie erzieherische, kulturelle Aufgaben Exponent der Staatsführung, als „Sozialftatthalter" und betreuende Maßnahmen, die der Arbeitsfront I d e r T r e u h ä n d e r b e r A r b e i t, um die Ver- Die Regelung der materiellen Ver- antwortung der Betriebsführung nach oben, d. h. dem
Haltnisse des Arbeitsrechts, die Festsetzung der Lohn- Staat, dem Gemeinwohl gegenüber zu betonen. Ihm uud Arbeitsbedingungen sollte anderen Stellen hat bas Gesetz in seinem zweiten Abschnitt die eigent- ub'rlassen bleiben. liche nunmehr auf die Dauer angelegte Schlüssel-
Glückwünsche des Reichsbauernführers zum deutsch-polnischen Abkommen.
Berlin, 29.Jan. (DNB.) DasStabsarntdesReichsbauernführers teilt mit: Der Hauptabteilungsleiter beim Herrn Reichsbauernführer Darre Dr. W i n • t e r besuchte den polnischen Gesandten, um ihm anläßlich der Unterzeichnung der deutschpolnischen Erklärung die guten Wünsche des Herrn Reichsministers und des deutschen Bauerntums zu übermitteln. Der polnische Gesandte brachte seinen aufrichtigsten Dank zum Ausdruck und sprach dabei die Hoffnung aus, daß es auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Beziehungen zu einem gedeihlichen Verhältnis für b e i d e N a t i o n e n kommen möge.
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Marschall Pilsudski empfing am Montagnachmittag in Anwesenheit des Außenministers Beck den französischen Botschafter Laroche und den rumänischen Gesandten C ade re. Außenminister Beck hatte außerdem Unterredungen mit dem sowjetrussischen Gesandten, mit den Botschaftern Englands und Amerikas sowie den Gesandten Lettlands und Estlanbs.
ist oben nur in gröbstem Umriß angebeutet — haben
politische Konfession" geben! Der beutsche Mensch
ist ein Glied seiner ureigenen deutschen Volksgemein-
Streifen wir das Gebiet der Kunst, dann dür-
Entscheidungen und Tatsachen des ersten Jahres nationalsozialistischer Kulturpolitik:
Die Kirche und ihre Diener wurden ihrem ursprünglichen Sinne wieder zugeführt. Den Geistlichen wurde bewiesen, daß sie eine und nur diese Aufgabe haben: durch Dienst in ihrer Kirche Seelsorger im Sinne einer Konfession zu sein, die den naturgesetzlich gewordenen und deshalb gottgewollten nationalsozialistischen Staat zu bejahen, ihn — dessen Parole die Forderung des Tatchristen: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz!" ist — zu verteidigen hat. Es wird und darf nie mehr einen „poli-
20. Jahrhunderts, und damit d i e Z e i t d e r „st ä h - lernen Romanti k", begann in den August- tagen 1914, wuchs or g a n i f ch im Sozialismus der frontgrauen Kameradschaft, wurde zu vernichten versucht durch die November- Verbrecher „von links bis rechts" und wurde durch unfern Führer mit dem Tage seines Eintritts in die sichtbare Politik unsres Volkes ebenso mannhaft wie kühn und bis zur letzten Konsequenz im Geistigen kompromißlos aufg'e griffen und als Beginn einer neuen weltanschaulichen Epoche von größtem historischen Ausmaß weitergeführt.
ihren zwangsläufigen Fortgang nehmen. Die Jugend unseres Blutes darf nur mehr von Männern unsres Blutes erzogen, d. h. in ihre Zukunft geführt werden. Dieser Jugend gilt all unsre Arbeit, sie ist der lebendige Garant für den letzten Sieg unsrer Bewegung.
wir deshalb die gesamte Arbeit unseres Staates, besonders die kulturpolitische zu betrachten. Lassen wir das große Geschehen bes historischen Jahres 1933 noch einmal kurz vor unsrem Auge vorüberziehen, dann finden wir als für immer in unser Gedächtnis eingegraben, die folgenden wesentlichen
wir eine dem seelischen Erleben des Nationalsozialisten entsprechende deutsche Kunst erhalten! Fühlen wir den Pulsschlag unsrer großen Gegenwart, dann fühlen wir in uns die überzeugende
volution weder der „Betrieb" im deutschen Theater — dem Hunderttausende neuer Besucher zuströmten und das im Sinne des organischen Ensembles und als national-religiöse Kultstätte zu fördern sein wird — noch in der bildenden Kunst, der Musik oder des Schrifttums irgendeine nennenswerte Stockung erfahren. Es wird vom organischen Wachstum ber nationalsozialistischen Weltanschauung und des neuen deutschen Menschentyps abhängen, ob und wann
fen wir befriedigt feststellen: entsprechend den Befehlen des Führers hat mitten in der deutschen Re-
tischen Katholizismus" wie überhaupt irgendeine
Ein Jahr nationalsozialistische Kulturpolitik.
Von Staatskornmiffar Hans Hinkel, MdR.
Uns alten (Befolgleute des Führers ist ber Natio- , „
nalfozialismus Lebensinhalt. Da wir uns selbst — Gewißheit, daß mehr und mehr der Künstler erschei- roie alles Körperliche — nur als Mittel zum Zweck nen wird, der diesem seelischen Erleben und Ringen betrachten, werden wir nie „zufrieden" fein. 23on1 *“ dieser neuen Schau aller Dinge dieser Welt — sie
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die dauernde künstlerische Gestaltung geben kann.
I Wir stellen nüchtern fest: kein staatliches ober
Nicht die Eroberung der politischen Macht, nicht die Zerschlagung der zahlreichen Organisationen der Gegner, nicht die Inbesitznahme staatlicher Hoheitsrechte und nicht die äußere Gleichformung des Volkes sind das Weltanschaulich-Historische unsrer Nationalsozialistischen Revolution. Sie waren Voraussetzung dafür, den großen Kampf und die gigantische Arbeit um die Erreichung der weltanschaulichen Einheit unsrer Volksgemeinschaft bestehen und bewältigen zu können. Wir Nationalsozialisten, denen der Führer durch seine „Idee" ein gründ- legendneuesWeltbild gewiesen und e i n e n neuen Typ d e s deutschen Menschen vorgelebt, haben alle sichtbaren Formen und verstandesmäßig erwachsenden Forderungen von Anbeginn nur als Mittel zum Zweck bewertet und eingesetzt. Des- , o halb gilt für uns immer und überall, ganz beson- schäft, bie ebenso Not- und Brot-, wie Willens- und ders aber auf dem letzhin entscheidenden Gebiet un- Tat-Kameradschaft ist. Die Schule wurde im Geist seres kulturellen Lebens die unumstößliche These: die des Nationalsozialismus neu zu gestalten begonnen, deutsche, die nationalsozialistische Revolution, die Re- Die prominentesten Vertreter des Novembergeistes volution der Weltanschauung des 20. Jahrhunderts wurden aus allen Möglichkeiten zur Erziehung deut- hat erst dann den Sieg über die zahllosen sichtbaren scher Menschen, insbesondere der deutschen Jugend, und unsichtbaren Feinde unsres Geistes davonge- , ausgeschaltet. Die Totalität der deutschen Nation tragen, wenn ihr auf organischem Wege bie For - setzt sich hier weiter durch! Die Säuberung wird mung der letzten seelischen Willens-'^—' ------**—•1-------<7X:- ct-
einheit unseres Volkes gelungen ist.
Berichten wir über das erste Jahr nationalsozialistischer Kulturpolitik, dann gilt als zweite Voraussetzung für die Möglichkeit einer wahrhaftigen Betrachtung der Arbeit des nationalsozialistischen Staates auf der kulturellen Ebene noch diese zweite These: die deutsche, die nationalsozialistische Revolution der Weltanschauung des
städtisches Theater — um auf diesem Gebiet nur ein Verspiel zu nennen — erlitt durch die Revolution überhaupt eine Einbuße. Wie kein Staat zuvor sorgte bereits im Geburtsjahre 1933 unser Drittes Reich gerade für diese Kultstätten, die wie kaum etwas anderes die Parole „G e b t K r a f t, i n d e m Ihr Freude spendet!", verwirklichen können. Im Gegenteil: Länder und Städte machten die Eröffnung oder den Ausbau neuer Theaterinstitute möglich, der preußische Staat zum Beispiel eröffnete das erste staatliche Theater der Jugend — ein Institut nur für unsere Mädels und Jungens von der Volksschule bis zur Berufs- und Hochschule — im Berliner Schiller-Theater. Das neue Jahr wird uns die Verwirklichung weiterer Forderungen des Nationalsozialismus ermöglichen.
Das Revolutionsjahr 1933 war also — das ist für immer feftzuhalten — nicht etwa wie die Jahre der Novembek-Revolte ein Jahr der Zerstörung des organischen Kulturlebens unseres Volkes, dieses Revolutionsjahr vom 30. Januar 1933 bis 30. Januar 1934 war ein Jahr der Säuberung und Klärung, das Jahr der Grundsteinlegung für den Neubau einer kommenden deutschen Kunst- und Kultur-Epoche!
Wir haben nicht gehalten und geschützt, was faul und morsch und unserem Wesen feindlich war, aber wir haben alle Kraft dafür eingesetzt, eine nationalsozialistische Kulturpolitik zu ermöglichen, wie sie der Beginn einer neuen Weltanschauungsperiode erfordert.
In dieses erste Jahr des nationalsozialistischen Staates fiel die Schaffung der Reichskulturkammer mit ihren zahlreichen Einzelkammern für Schrifttum und Presse, Theater und Musik, Film und Funk und bildende Kunst, deren letzter Zweck die staatliche Organisation des ständischen Ausbaues und der ständischen Zusammenfassung aller Arbeiter des Geistes und der schöpferischen Träaer deutscher Kunst ist. Durch sie wird der geschlossene Einsatz all dieser Kräfte für das Ziel des organischen Wachstums einer Glaubenseinheit unserer Volksgemeinschaft ermöglicht.
Die nationalsozialistische Gemeinschaft „Kraft durch Freud e", die bereits in diesem ersten Jahr unseres Staates geboren wurde, soll und wird alle schaffenden deutschen Menschen an den nie versiegenden Quell der im deutschen Volkstum wurzelnden Kunst und Kultur heranführen. Ungeahnte Möglichkeiten ergeben sich zwangsläufig und werden im Sinne des organischen Wachstums verwirklicht werden.
Das Geburtsjahr unseres Staates war e i n I a h r desSiegesdernationalsozialistifchen Kulturpolitik, die im Erleben des Kampfes un-1 ferer Bewegung wuchs. Nach dem Sieg aber binden |
wir den Helm fester, weil wir vor uns taufend und abertausend von Fragen und Möglichkeiten sehen, die wir zu meistern haben! Glaubensfroh beginnen wir das zweite Jahr unseres Reiches, das Jahr desAwsbaus und dasJahrderzwangs- läufigen weltanschaulichen Klärung. Vor uns liegt bie Zukunft, in der wir zu bestehen haben. Uns führt der Mann, um den uns heute schon die meisten Völker der Erde beneiden. Sein Geist hat uns erfüllt und wird uns die Wege weisen, die wir gehen müssen, wenn wir uns seines Vertrauens würdig zeigen wollen.
Zeitschriften.
— In der Januarnummer von Wester manns Monatsheften setzt Dr. Hellmuth Langen- bucher feine Betrachtungen über den neuen Mittelpunkt unseres Lebens an Beispielen wesentlicher Romane unter der Ueberschrist „Dichtung der Land- schäft" fort. Die Ausführungen verdienen besonderes Interesse, da in ihnen ehrliche Kritik geübt wird. Die Abhandlung von Dr. Walther Linden über „Die geistigen Wegbereiter der nationalen Revolution" verfolgt die geistigen Wurzeln unserer nationalen Umwälzung bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts. Daß der tiefe lebendige Sinn des deutschen Grußes aufs engste mit den deutschen Lebenidealen verbunden ist, beweist Dr. Kurt Stegmann in seinem Artikel „Vom deutschen Gruß". Der Aufsatz von Kurt Severin „Auf den Ruinen eines Imperiums" beschäftigt sich mit dem immer von neuem fesselnden tragischen Schicksal des Inka- reiches. Von dem weiteren Inhalt nennen wir die Novelle von Josef Martin Bauer „Der Kanal", die Abhandlung von Hilde Reimesch-Dominik „Trier und das losgeriffene Saargebiet" und die Erzählung^ von Theodor v. Hanffstengel „Deutsche Jugend". Auch dieses Heft ist mit vielen meist farbigen Bildern geschmückt.
6od)fd)ulnacbricbten.
Professor Dr. Heinrich M i 11 e i s, Ordinarius für deutsches Recht und Rechtsgeschichte an der Universität Heidelberg, hat einen Ruf auf den Lehr- stuhl für deutsches Privatrecht (als Nachfolger von Professor Konrad Bey er le) in München erhalten.
Der o. Professor für Zoologie an der Universität $ a 11 e, Dr. Berthold Klatt, hat einen Ruf an die Universität Hamburg erhalten.
Professor Dr. Ludwig Ebert von der Univer- sitat W u r 3 b u r g hat einen Ruf auf das Ordinariat für physikalische Chemie und Elektrochemie an der Karlsruher Technischen Hochschule angenommen,


