Amtsverkündigungsblatt
für die provinzLaldirektiorr Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Nr. SS Erscheint Dienstag und Freitag. 30. Ofto6CV Nur durch die Post zu beziehen. "1934
Jnhalsübersicht: Die Bildung der Fleisch- und Wurstpreise. — Verordnung das Gaststättengesetz betreffend. — Das Gesetz über das Schlachten von Tieren.
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Bekanntmachung.
Betr.: Die Bildung der Fleisch- und Wurstpreise.
~ ^en letzten Tagen ist eine fühlbare Beunruhigung in der Bevölke- runa wegen der Bildung der Fleisch- und Wurstpreise eingetreten. Zur Aufklärung der Bevölkerung habe ich daher veranlaßt, daß der nunmehr kraft Reichsgesetzgebung für die Bildung der Fleijch- und Wurstpreije verantwortliche Bezirksbeauftragte für die Schlachlviehverwertung in Hessen zu der Neuregelung ausführlich Stellung nimmt. Diefe Stellungnahme lautet:
„Der Verkaufserlös der Landwirtschaft aus Schlachtvieh hat vor der Machtübernahme durch die nationalsozialistische Regierung derartig niedrig gelegen, daß der weitaus größte Teil aller bäuerlichen Betriebe an den Rand ihrer Existenz gekommen war. Die geltenden Preise für Schlachtvieh deckten in den meisten Fällen nicht mehr die Produktionskosten eines verkauften Tieres, geschweige denn die Aufwendungen an Arbeit. Sollte die deutsche Volkswirtschaft wieder gesunden, so müßte hier eine Angleichung der Verkaufspreise ein die Erzeugungskosten erfolgen.
Die nationalsozialistische Regierung hat daher in planvoller Weise eine langsame und stetige Besserung der Schlachtviehpreise angestrebt. Hierbei war der oberste Grundsatz, daß eine Steigerung der Verkaufspreise nach Möglichkeit zu vermeiden war. Nur dort, wo bereits auf Grund der niedrigen Einkaufspreise auch die Ladenverkaufspreise für fleisch und Fleischwaren gesenkt worden waren, müßte eine Angleichung an vertretbare Ladenverkaufspreise erfolgen.
Von feiten des Hessischen Ministeriums wurden mit Wirkung vom 25. Oktober 1933 für Fleisch- und Wurstwaren Preise festgelegt. Diese Ladenverkaufspreise waren auf einem Lebendgewichtpreis aufgebaut, der dem Bauer zur damaligen Zeit zum Teil keine ausreichende Lxiftenzmog- lichkeit beließ. Die Preisanordnung ist demzufolge von dem Hessischen Ministerium mit Wirkung vom 7. Oktober 1934 aufgehoben worden. Mit der Aushebung der Höchstpreisanordnung muhte selbstverständlich im Bezirk Hessen dafür gesorgt werden, daß nichtvertretbare Erhöhungen der Ladenpreise vermieden werden. Der Bezirksbeauftragte des Reichskommis- sars für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft hat demzufolge der Landesinnung der Metzger genaue Vorschriften über die zu fordernden Höchstpreise gegeben, die sich wie folgt gliedern:
Schweinefleisch la Qualität (Bratenfleisch) mit Knochen Höchstpreise auf dem Lande RM. .90
Schweinefleisch la Qualität (Bratenfleisch) mit Knochen
Höchstpreise in der Stadt RM. —,95
Ochsensleisch, la Qualität mit Knochen, Höchstpreise auf dem Lande NM. ,75
Ochsenfleisch la Qualität mit Knochen, Höchstpreise in der Stadt RM. —,80
Kalbfleisch la Qualität, mit Knochen, zum Braten
Höchstpreise auf dem Lande RM. ,85
Kalbfleisch la Qualität, mit Knochen, zum Braten, Höchstpreise in der Stadt RM. ,90
Diese Preise stellen Höchstpreise dar und muß Fleisch aus Schlachtungen geringerer Qualität entsprechend niedriger gehalten werden.
Um hier die notwendigen Vergleichsmöglichkeiten zu haben, ist gleichzeitig von der Bezirksoereinigung für Schlachtviehverwertung Hessen an- aeordnet worden, daß mit Wirkung vom 1. November 1934 der Kennzeichnungszwang in den Verkaufsläden der Metzger für Fleischwaren durchzuführen ist. Es muß also in Zukunft der Ladenfleischer deutlich sichtbar angeben, ob es sich um
I. Qualität Ochsenfleisch oder um II., um
I. Qualität Schweinefleisch oder um II. Qualität handelt usw. Für die Kontrolle dieser Anordnung sind die Kreis- oder Landratsämter bzw. ihre Nachgeordneten Organe beauftragt.
Gleichzeitig ist angeordnet worden, daß die Ladenverkaufspreise für einfache Blut- und Leberwurst auf dem Lande pro Pfund 0,75 RNc. und in der Stadt 0,80 RM. nicht übersteigen dürfen. Preisfestsetzungen für die übrigen Wurstwaren dürften zwecklos sein, da die Qualitäten der Wurstwaren je nach den Wünschen der Kundschaft von Seiten der Metzger außerordentlich verschieden hergestellt werden.
Mit der Aufhebung der Höchstpreisanordnung vom 25. Oktober 1933 sind sich alle beteiligten Stellen darüber im klaren gewesen, daß nach Möglichkeit eine Preissteigerung derjenigen Fleischqualitäten, die ganz besonders von Seiten der minderbemittelten Bevölkerung gekauft werden, unter allen Umständen zu vermeiden sind.
Der Bezirksbeauftragte der Schlachtviehverwertung Hessen/
Nach den vorstehenden Erklärungen des Bezirksbeauftragten haben die Kreisämter die Weisung, die Durchführung der neuen Preisbildung aufs peinlichste zu überwachen. Gemäß dem Wortlaut der Bekanntmachung des Bezirksbeauftragten bezieht sich die erfolgte Höchstpreisfestsetzung nur auf la Qualitäten. Aus dieser Regelung geht einwandfrei hervor, daß der Verkauf der für den allgemeinen Verbraucher wichtigen Durchschnittsware nicht zu diesen Höchstpreisen erfolgen darf, vielmehr muh sich die Preisgestaltung bezüglich dieser Durchschnittsqualität auf einer entsprechend niedrigeren höhe halten. Dadurch ist die Gewähr dafür geboten, daß nicht ein schematischer und einheitlicher Verkauf aller Fleischsorten zu dem Höchstpreis erfolgt. Die Preisüberwachungsstelle wird mit aller Konsequenz im Einvernehmen mit dem Bezirksbeauftragten dafür sorgen, daß die Durchschnittsware dem Verbraucher im wesentlichen zu den gleichen Preisen wie bisher zur Verfügung stehen wird. Sofern sich hier Mißbräuche Herausstellen sollten, etwa dahingehend, daß die nötige Menge an Durchschnittsware künstlich nicht zur Verfügung gestellt wird oder künstlich als nicht vorhanden vorgetäuscht wird, werde ich die schärfsten Maßnahmen gegen die ergreifen, die den Verbrauchern die Möglichkeit nehmen, ihr Fleisch und ihre Wurst für den täglichen Lebensbedarf zu einem tragbaren Preis zu erwerben.
Um die obigen Grundsätze der neuen Preisgestaltung durchzuführen, habe ich daneben noch folgende Anordnungen getroffen:
1. Die Kreisämter und Polizeidirektionen werden mit sofortiger Wirkung angewiesen, die strikteste Durchführung der Einführung der Qualitätsbezeichnungen, die der Bezirksbeauftragte mit Wirkung vom T. November 1934 verfügt hat, zu überwachen.
2. Die Kreisveterinärämter erhalten die Anweisung, die anzubringenden Qualitätsbezeichnungen auf die Richtigkeit hin laufend zu überprüfen.
Stellen sich anläßlich dieser Ueberwachung Verfehlungen heraus, so bietet das Gesetz die schärfsten Mittel, um solchen Schädlingen an dem Volksganzen ihr Handwerk zu legen.
Ich bin auch bereit, die äußerste Konsequenz zu ziehen und zur Geschäftsschließung neben der Zuführung zu dem ordentlichen Strafrichter zu schreiten.
Gez.: Jung, Staatsminister.
Betr.: Wie oben.
An die
Ortspolizeibehörden und die Gendarmeriestationen des Kreises.
Auf obige Bekanntmachung des Hessischen Staatsministers weisen wir Sie hin und beauftragen Sie, die Durchführung streng zu überwachen insbesondere in der Richtung, daß ab 1. November 1934
1. die Fleischwaren in den Verkaufsläden der Metzgereien nach Qualitäten gekennzeichnet werden,
2. genügend Fleich und Wurstwaren zu billigeren als den oben angegebenen Höchstpreisen in den Metzgereien feilgehalten werden oder mit anderen Worten, daß Durchschnittswaren im wesentlichen zu den gleichen Preisen wie bisher den Verbrauchern zur Verfügung stehen.
Sollten Verfehlungen zu Ihrer Kenntnis kommen, so wollen Sie uns umgehend berichten.
Gießen, den 25. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. J.V.: Weber.
Verordnung das Gaststättengeseh betreffend.
Vom 22. Oktober 1934.
Auf Grund des § 21 Abs. 2 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (Reichsgesetzblatt I, S. 146) in der Fassung des Gesetzes vom 9. Okt. 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 913) wird hiermit verordnet:
§ 1.
Vom Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung an dürfen während eines Zeitraumes von drei Jahren im Volksstaat Hessen Erlaubnisse für neu zu errichtende Gast- und Schankwirtschaften jeder Art grundsätzlich nicht erteilt werden. _ , , .
Ausnahmen dürfen nur in ganz besonders gelagerten Fallen von den Kreisämtern zugelassen werden.
§ 2.
Diese Verordnung tritt am heutigen Tage in Kraft.
Darmstadt, den 22. Oktober 1934.
Der Staatsminister: Jung.
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lungen. Die Saarländer sangen begeistert mit.
Ein Sprecher der Saarländer
hielt sodann eine kurze Ansprache, in der er im Namen aller Volksgenossen von der Saar für die herzliche Aufnahme dankte. Er betonte u. a., daß sie alle, die hierhergekommen seien, um einen Teil des Mutterlandes kennenzulernen, auch zu Fuß gekommen wären, wenn ihnen die Regierungskommission die Eisenbahnfahrt verboten hätte. Er gab der Hoffnung Ausdruck, daß sie gestärkt zurück- kehren möchten für den Kampf in den nächsten
toaar.
Die Stadt Gießen, so führte er u. a. aus, begrüße die Saarländer mit einem kräftigen „Sieg- Heil" und heiße die Gäste auf das herzlichste willkommen. Gleichzeitig übermittle er die Grüße des durch anderweitige dienstliche Inanspruchnahme am Erscheinen verhinderten Kreisleiters. Er freue sich, daß die Volksgenossen von der Saar die Gelegenheit wahrnahmen, ihr deutsches Vaterland kennenzulernen. Sie, die Gäste, würden alle fühlen und empfinden, daß das Herz des ganzen deutschen Volkes mit ihnen schlage. Die Augen Deutschlands seien nach der Saar gerichtet.
Der feierliche Empfang durch Oberbürgermeister Ritter auf dem Landgraf-Philipp-Platz; am Rednerpult Oberbürgermeister Ritter bei seiner Ansprache an die vor dem Rednerpult versammelten Brüder und Schwestern von der Saar. — (Aufnahme: Photo-Pfaff.)
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teurerer uer ’4>anei uno iqrer vyueueiunyeii, jcl= ner die Vertreter der Behörden und den Vertreter der Handwerkskammer Darmstadt, Syndikus Dr. Reif, sowie die überaus große Versammlung willkommen hieß. Er gab seiner besonderen Genugtuung darüber Ausdruck, daß die Partei, die Behörden und die Handwerkskammer auch bei dieser Gelegenheit wieder ihre enge Verbundenheit mit dem Handwerk bekundeten. Weiter betonte er, daß man sich in dieser festlichen Stunde der Tatsache erinnern müsse, daß man diese Möglichkeit zur Feier des Handwerks nur einem Manne zu danken habe, unserem Führer und Volkskanzler Adolf Hitler, der dem Handwerk wieder Ziel und Richtung gegeben habe und den Befehl erteilte, das Handwerk in seinen Berufsorganisationen neu zu organisieren und zu gliedern. Allen Gegnern dieser Berufsorganisation in den eigenen Reihen und auch außerhalb der Organisation müsse mit Nachdruck gesagt werden:
„Unsere Organisation steht und wird stehen bleiben!“
Der Führer habe durch seine Unterschrift unter das Gesetz anerkannt, daß es notwendig sei, dem Handwerk eine einheitliche Führung und einheitliche Richtung zu geben
Weiter bat der Redner die Behörden, dem Handwerk allezeit Verständnis für seine Nöte und Wünsche entgegenzubringen und ihm stets die gebührende Anerkennung zuteil werden zu lassen. Sodann gab der Redner dem Stolze des Handwerks auf feine in den Zünften begründete Tradition Ausdruck, ebenso wies er mit Genugtuung darauf hin, daß aus dem Handwerk zahlreiche große Männer unseres Volkes hervorgegangen seien. Wie es damals zur Zeit der ehrwürdigen Zünfte war, so müsse es mit dem Handwerk auch in Zukunft wieder sein.
Das Handwerk müsse aus sich selbst heraus gesunden.
Es dürfe nicht etwa auf ein Wunder, oder auf die Hilfe von oben warten. Mit stolzer Zuversicht könne es jetzt wieder in die Zukunft blicken und mit Hilfe und unter der Führung des Führers und Dolkskanzlers Adolf Hitler wieder aufbauen.
Montag, 29. Oktober 1934
wollen wir Deutschland lieben, im fana- Glauben an die Kraft seines Volkes, ttn Geiste werde auch die Jugend erzogen.
lle hoffen, daß sich unsere Kameraden an aar in einem halben Jahre wieder im Ischen Vaterlande wohlsühlen werden, erlanbsoerräter aber, die sich in Scharen Baargebiet gedrängt haben, die das Saar- "aten wollen, würden bald aus dem Lande 'in. Mit einheitlichem Willen werden mir wir deutschen Blutes sind, in eine bessere schreiten.
reifadjem „Sieg-Heil" auf die deutsche Saar, Führer und das deutsche Vaterland beschloß zermeister Ritter seine begeisternde An-
iem gemeinsam gesungenen Saarlied und Gesang des ersten Verses des Horst-Wessel- and die Kundgebung ihren Abschluß. Die Volksgenossen von der Saar wurden n den Amtsleitern der PO. in Obhut ge- unb in ihre Quartiere gebracht.
en Gästen, die sich in unserer Stadt ein« haben, handelt es sich durchweg um er» Volksgenossen. In der Hauptsache sind es in allen Altersklassen. Auch einige Frauen ei, ja, selbst ein altes Mütterlein hatte es : nehmen lassen, die Reise in das deutsche d zu unternehmen.
rrks in Gießen.
ießend verlas Kreishandwerksmeister e r den zum gestrigen Tage ergangenen )es Reichshandwerksmeisters Schmidt.
if hörte die Versammlung die Uebertragung jrucksoollen Handwerksfeier von Brannan deren Schluß die Versammelten mit Be- g in die Huldigung für den Führer und izler Adolf Hitler einstimmten.
andwerksmeister S t ü h l e r schloß die ung mit einer kurzen Ansprache, in der er >, die Gedanken und den Geist der soeben Feier in Braunschweig willig in sich auf- n und stets wachzuhalten. Jeder Handwer« e anerkennen, daß die Führung des Rei- । der Reichsstand des deutschen fjahbroerJs
von rechts nach links: rechts (sitzend) i f, nach links stehend Kreishandwerks, Himmel, im Vordergrund links der en Steinhäuser, bei der Ausgabe : Photo-Pfaff.)
Beste für das Handwerk erstreben, auch r Wollen und ihr Ziel heute manchmal noch i allen Volksgenossen erfaßt würden.
ie ileberreichung der Merster- und Gesellenbriefe
am Nachmittag wurde von Kreishandwerksmeister S t ü h l e r mit Grußworten an die Vertreter der Partei und ihrer Gliederungen, der Behörden, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handwerkskammer Gießen, sowie an die Meister und an die große Versammlung eröffnet. Hierauf hielt der
Kre Samtsleiter
der NG.-Hago Schimmel
eine Ansprache, in der er einleitend an den starken Eindruck der am Vormittag gehörten Uebertragung von Braunschweig erinnerte, sodann auf die Bedeutung des Tages hinwies und an die anderen großen Feiertage im neuen Deutschland erinnerte, den Tag des deutschen Bauern und den 1. Mai als Tag der Arbeit. Er lenkte hierauf die Gedanken feiner Zuhörer zurück auf die Verhältnisse in Deutschland vor zwei Jahren und auf die damaligen Zustände der Zerrissenheit unseres Volkes, der Zersplitterung in vielerlei Parteien und Gruppen, der volksfeindlichen Herrschaft des Marxismus und des Liberalismus, durch die ein Stand gegen den anderen gehetzt worden sei. An diese Zeit vor zwei Jahren und an die Frage, was geworden wäre aus Deutschland, wenn Adolf Hitler nicht gekommen wäre, müsse immer wieder erinnert werden. Durch das gewaltige Werk dieses einen Mannes, der den Glauben an fein deutsches Volk nie verloren habe, sei unser Volk wieder geeint und in sich geschlossen worden.
heute stehe das deutsche Volk dank der gewaltigen Leistung Adolf Hitlers in einer geschlossenen Front da.
Es habe sich freigemacht von dem Einfluß fremdrassiger Menschen, die aus der Zerrissenheit Deutschlands nur für sich Vorteile zogen. Adolf Hitler habe uns gezeigt, was für die deutsche Zukunft notwendig sei. Die Herrschaft jener fremden Rasse müsse rücksichtslos ausgeschaltet bleiben, wenn wir in unserem eigenen Lande wieder erstarken und gesunden wollten. (Starker Beifall.) Der Redner wies weiter auf die Beseitigung des Klassenkampfes und des Standesdünkels und auf den dafür in Deutschland herrschenden Geist der Volks gg-


