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Vordrucke zu machen hatte. Für die Finanzämter fällt durch die Verwertung der Hauslisten die Ver­sendung besonderer Vordrucke fort. Fernerhin wird durch diese Regelung für die Einheitsbewertung 1935 mehr Zeit gewonnen und hierdurch eine ein­wandfreie Bewertung gesichert. Dies ist insbeson­dere deshalb erwünscht, weil die Einheitswerte 1935 der Grundsteuer aller Länder und Gemeinden zugrunde gelegt werden sollen. Die Einheitswerte 1935 werden somit eine sehr große Bedeutung er­langen. ,Neb-n den Hauslisten sind daher auch noch besondere Fragebogen auszufüllen. In diesen Fragebogen wird eine genaue Beschreibung des Grundstücks gefordert. Außer dem Baujahr find die Art der Bebauung, die Ausstattung der einzelnen Räume, die vorgenommenen Umbauten, Verbesse­rungen und größeren Instandsetzungen der letzten vier Jahre, die Grundstücksgröße, sowie die hypo­thekarischen Belastungen und dergleichen anzugeben. Diese Fragebogen sind bis spätestens 30.Ok­tober 1934 an das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, abzugeben. Dagegen sind die H a u s l i st e n, zusammen mit den Haushaltungs­listen, und den Betriebsblättern bis spätestens 12. Oktober 1934 bei der Gemeindebehörde abzu­geben.

In den Gemeinden, in denen die Durchführung der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1934 unterbleibt, erhalten die Hauseigentümer von bgn Belegenheitsfinanzämtern zur Feststellung des Em- heitswertes für jedes bebaute Grundstück zwei be­sondere Fragebogen (Mietnachweisung, die der Hausliste entspricht, und Baubeschreibung) zu­gesandt. Sie sind bis zum 30. Oktober 1934 an die Finanzämter zurückzugeben. Während die Hausliste in den Gemeinden, in denen eine Personenstands- oufnahme stattfindet, vom Gemeindevorstand sämt­lichen Eigentümern bebauten Grundbesitzes zuge­sandt wird, gleichviel, ob sich der Besitz als Grund­vermögen im Sinne des Reichsbewertunasgesetzes darstellt, oder zum landwirtschaftlichen, forstwirt­schaftlichen oder gärtnerischen Vermögen gehört, wird die Mietnachweisung mit Baubeschreibung in denjenigen Gemeinden, in denen eine Personen- standsaufnahme nicht stattfindet, vom Belegenheits­finanzamt nur den Eigentümern von bebautem Grunobesitz zugosandt, wenn dieser zum Grundver­mögen gehört. Die Abgabe sowohl der Mietnach­weisungen, als auch der Hauslisten und Baube- \ fchreibungen kann erforderlichenfalls von den Fi­nanzämtern nach den Vorschriften der Reichs­abgabenordnung erzwungen werden, da die Mietnachweisungen ebenso wie die Hauslisten als Steuererklärungen gelten. Auch sind un­richtige und unvollständige Angaben strafbar.

Die Mietnachweisungen bzw. Hauslisten sind von den Haus- oder Grundbesitzern, seinen zur Abgabe von Steuererklärungen Bevollmächtigten oder sei­nen gesetzlichen Vertretern nach dem Stande vom 10. Oktober 1934 aufzustellen. In die Mietnach-

wchungen bzw. Hausllsten sind Amtliche Haus­haltungen und Betriebe des Grundstücks einzutra­gen. Auch leerstehende, oder zur Zeit ungenutzte Raume müssen aufgeführt werden. Die Mietnach­weisung ist für jeden einzelnen Mietfall, also für jede selbständige Einzelwohnung bzw. für jeden ein­zelnen Betrieb auszufüllen. In den Fällen, in denen ein Laden mit zugehöriger Wohnung vermietet ist oder vom Eigentümer genutzt wird, sind die An­gaben über die Jahresrohmiete für die Wohnung in Abteilung I (Wohnräume, bzw. Haushaltungen), die Angaben über die Jahresrohmiete für den La­den, in dem ein Gewerbebetrieb ausgeübt wird, in Abteilung II (Betriebe) einzutragen. Als Jahres­rohmiete kommt die vom Mieter für das Kalender­jahr 1933 nach dem am 10. Oktober 1934 geltenden Vertrag oder nach der nach den gesetzlichen Bestim­mungen zu entrichtenden Miete in Betracht. Miet- auställe, insbesondere auch gestundete oder nieder­geschlagene Sondergebäude - Steuerbeträge, dürfen nicht abgezogen werden. Soweit Nutzung durch den Eigentümer in Frage kommt, sind die Angaben gegebenenfalls nach gleichartigen oder ähnlichen Räumen zu schätzen. Eine Schatzung der Miete ist auch dann vorzunehmen, wenn das Grundstück einem anderen unentgeltlich oder mit Rücksicht auf persönliche, insbesondere verwandtschaftliche oder wirtschaftliche Beziehungen zu einem Entgelt über­lassen ist, das um mehr als 20 v. H. hinter dem üblichen Mietzins zurückbleibt. Die Schätzung der Miete in vorstehendem Sinne kommt auch bei leer­stehenden oder zur Zeit ungenutzten bzw. nur zu vorübergehendem Gebrauch überlassenen Räumen in Betracht. Steht bei Abgabe der Mietnachweisung

bereits fest, daß sich die -Jahresrohmiete mit Wir­kung vom 1. Januar 1935 oder von einem früheren Zeitpunkt ab ändern wird, so ist außer der am 10. Oktober 1934 geltenden Miete (eingeklammert) auch die neue Jahresrohmiete einzutragen. Wird nach dem 10. Oktober 1934 eine Mietänderung oder die Vermietung leerstehender Räume mit Wirkung vom 1. Januar 1935 oder von einem früheren Zeit­punkt ab vereinbart, so hat der Hauseigentümer dies unverzüglich dem für die Bewertung des Grundstücks zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Mietänderungen, die erst nach dem 1. Januar 1935 wirksam werden, sind weder zu berücksichtigen, noch mitzuteilen.

Wenn bei einem Grundstück hinsichtlich des bau­lichen Zustandes, des Alters, oder der Einrichtung des Gebäudes, der Belastung mit Sondergebäude­steuer (Hauszinssteuer), der Lage oder der Art der Bebauung (z. B. Fachwerkbau, wo Massivbau ge­meinüblich ist oder umgekehrt, Zugehörigkeit größe­rer unbebauter Flächen, wo solche Flächen nor­malerweise fehlen) Umstände vorliegen, die von den bei Grundstücken dieser Art und Gegend üblichen Verhältnissen wesentlich abweichen, oder wenn bei dem Grundstück Schadensgefahren, z. B. Hochwas­ser-, Rauch-, Berg- oder Erschütterungsschäden vor­liegen, die bei den übrigen Gebäuden ^dieser Art und dem betreffenden Ortsteil nicht vorliegen, so sind diese Tatsachen unter Bemerkungen oder in einer besonderen Anlage aufzuführen, sofern aus den genannten Gründen keine niedrigere oder höhere Miete als bei Grundstücken dieser Art und Gegend.üblich erzielt wird.

Deutscher Werkstoff beim deutschen Ausbau.

Von Werner Lenz.

Die nationalsozialistische Regierung hat einen neuen Tragpfeiler von Wucht und Wirkung in ihr Aufbauwerk eingefügt. Zur Ersparung von Devisen und zu erweiterter Arbeitsbeschaffung für deutsche Werkleute ist angeordnet worden, daß anstatt Kup­fer, Nickel und anderer Metalle, deren Einfuhr un­seren Haushalt belasten, in einer Fülle gesetzlich auf­gezählter Fälle nur noch der deutsche Werkstoff Aluminium zu verwenden ist. Nicht etwa ein Ersatzstoff ist dieses Leichtmetall mit seinen unend­lichen Verwendungsmöglichkeiten, sondern ein gleich­wertiges und oft gar üoerwertiges Material des technischen und hauswirtschaftlichen Bedarfes.

Vom Blitzableiter zur Freileitung, von Gittern und Geländern bis zu Helzungs- und Lüftungs­antagen, von Schanktischen, Kleiderablagen und Vadeeinrichlungen bis zum Dachbelag und zum Türschild rückt das Aluminium nun durch be­

hördliche Verfügung an die Stelle von teueren Metallen, die nicht oder kaum im deutschen Bodenwachsen".

Das Aluminiumerz aber, die A l u m i n l u m e r d e, wird mannigfach in unserem Vaterlande gefördert. Und selbst wo sie eingeführt wird, belastet uns das aus ihr gewonnene Metall mit nur 7 v. H. der Be­schaffungskosten durch Geldausgaben an das Aus­land! Die übrigen 93 v. H. der Gestehungskosten kommen deutschen Arbeitern zugute. Und ein wie wichtigerArbeitgeber" das Aluminium ist, kann man weiter aus der Tatsache ablesen, daß zur Her­stellung einer Tonne Hütten-Aluminium volle 420 Arbeitsstunden nötig sind.

Die Entwicklungsmöglichkeit der Aluminium-In­dustrie ist unabsehbar; gelang es doch erst vor 100 Jahren dem berühmten deutschen Forscher Friedrich Wöhler, metallisches Aluminium herzustellen.

Und die technisch-handeksmaßige Verwertung ist erst zunächst bei hohen Gestehungspreisen rund 40 Jahre alt. Mit steigender Herstellung verbilligte sich die Aluminiumware Natürlich, und auch wer heute statt der allergeringsten Billigfabrikate stabile Güteware kauft, kann mit diesen Preisen gegenüber mancher anderen weniger ausdauernden und brauch­baren Ware höchst zufrieden sein.

Gerade die Dauerhafligkeik, Roslfreiheit, Leich­tigkeit und Feste haben dem Aluminium seine Beliebtheit beim verarbeitenden Techniker man denke an Flugzeugbau, Architektur, Instal­lation, Elektrizität u. a. sowie im haushalte gesichert. Leichte Reinigung und gefälliges Aus­sehen lassen Aluminium, das deutsche Leicht-

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metall, nicht nur zum Kochtopf, zum Türgriff, zum TNäbelbeschlag, selbst zum Wandbelag und zum Autokennschild geeignet erscheinen, sondern auch zu kunstgewerblichen Erzeugnissen von der schlicht-schönen Aschenschale an bis zur figür­lichen Vildnerel.

Besonders werden große Haushaltsgegenstände, wie Schirmständer, Spiegel und Tisch, sowie für den Bedarf von Ladengeschäften benötigte Ausstattungs­gegenstände deshalb so gern aus Aluminium her­gestellt gewählt, weil sie leicht umstellbar und, im Gegensatz zu manchem anderen Werkstoff, gegen un­schöne Griffspuren unempfindlich sind. Im übrigen ergeht gerade jetzt wieder eine Mahnung, die laut Milchgesetz verbotene Verwendung der schädlichen verzinkten Milchgefäße endlich im Interesse der Volksgesundheit gänzlich einzustellen. Wie dankbar wird das Pferd des Milchmannes sein, wenn es seineZiehfracht" durch die Aluminiumkanne we­sentlich erleichtert sieht.

Es wird Mode und Brauch für den aufbau­willigen Deutschen werden, das von der Regierung empfohlene deutsche Leichtmetall, das Aluminium, in allen seinen Anwendungsmög­lichkeiten zugunsten der deutschen Nationalwirtschaft zu verwenden.

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