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die Filialsteuer und die

2TCif der Umgründung unseres Kampfe erprobten und bewährten Nationalsozialistischen Deutschen bund (Stahlhelm)- vollziehen wir Schritt zur endgültigen

in 15Zährigem Bundes in den Frontkämpfer' den letzten E i n g l i e d e -

eint ler

Das hessische Gteuergesetz für das Rechnungsjahr 1934

9 bringen die bereits gehandhabten Ergänzun gen zum Gemeindeumla ' '

ans Werk! Mil Hindenburg und hit- sür die Ration!

Front-Heil Hitler!

(Gez.): Franz S eldte, Vundesführer des TlSDFB. (Stahlhelm)

Für 1934 wird das Land an den vom Reich zu überweisenden Anteilen an der Einkommen- steuer und der Körperschafts st euer mit 6 5 v. h. beteiligt. Die Ministerialabtei- lung des Innern wird weiter ermächtigt, für 1934 anzuordnen, daß die Gerneinden, Kreise und Provinzen berechtigt sind, bis zur Zustellung der Steuerbescheide über die kommunale Grund­steuer, Sondergebäudesteuer und Gewerbesteuer für 1934 Vorauszahlungen in höhe von je einem Sechstel der zuletzt festgesetzten Jah- ressteuerschuld zu erheben.

In Artikel 7 des Steuergesetzes 1934 wird der bereits bekannte' Landesdurchschnitt der Realsteuersätze festgesetzt. Die Artikel 8 und

B e r l i n, 28. März. (DRV.) Das Bundespresseamt des Stahlhelms teilt mit: Zwischen dem Stabschef der SA. Ernst Röhm und dem Bundesführer des Stahlhelms, BdF., Franz S e l d t e, ist die nach­stehende Vereinbarung getroffen, die dem F ü h r e r und durch diesen dem Herrn Reichs­präsidenten zur Genehmigung und Verkün­dung vorgelegt worden ist.

1. Der Stahlhelm, Bund der Front­soldaten, gründet sich, nachdem durch die na­tionalsozialistische Erhebung ein Teil seiner Ziele und Aufgaben erfüllt ist, um in denNational­sozialistischen Deutschen Frontkämp­ferbund (Stahlhel m)".

2. Der Nationalsozialistische Deutsche Frontkämp­ferbund wird vom Reichspräsidenten und vom Führer bestätigt.

3. In Anerkennung der Verdienste, die sich der Stahlhelm, BdF., um die Vorbereitung der natio­nalsozialistischen Revolution und um die Vertre­tung,des Frontsoldatengedankens seit dem Novem­ber 1918 erworben hat, wird sein Gründer und Vundesführer Franz S e l d t e zum Bundes- f ü h r e r des Nationalsozialistischen Deutschen Front­kämpferbundes (Stahlhelm) auf Vorschlag des Führers vom Reichspräsidenten ernannt.

4. Die Zugehörigkeit zum NSDFB. steht den alten Mitgliedern des Stahlhelms, sowie jedem deutschen Soldaten außerhalb des aktiven Dienstes in der Wehrmacht offen, der am Ausbau des nationalsozialistischen Staates mit­arbeiten will. Die vor dem 3 0. Januar 19 3 3 dem Stahlhelm angehörenden Mitglieder können ohne weiteres in, den neuen Bund übernommen werden. Später einge­tretene Mitglieder bedürfen einer beson­deren. Genehmigung der Ober st en SA. - Führung. Angehörige der SA. (SA., SS., SAR. I, SAR. II, NSKK.) dürfen, so­weit sie die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, M i t g l i e d e r d e sNSDFB." sein. Der Dienst in der SA. geht jedoch stets vor. Eine gleichzeitige Bekleidung von Führerstellen in der SA. und im NSDFB." ist untersagt.

5. Unabhängig doh der SA.- und Par­teizugehörigkeit wird jedes Mitglied des NSDFB. als Volksgenosse mit gleichen Pflichten und Rechten im nationalsozialisti­schen Staat gewertet. Von der Obersten SA.-Füh- rung und der Parteileitung wird zugesichert, daß die demNSDFB." obliegende Pflege sol­datischer Tradition und soldatischer Kameradschaft als vaterländische Aufgabe und als Mitarbeit beim Aufbau des nationalsozia­listischen Staates dev Schutz der SA. und der Partei genießt. Wehrsportliche und wehrpolitische Tätigkeit gehört nicht zu dem Aufgabenkreis des NSDFB.".

6. Die begonnene Ueberführung der Stahlhelmmitglieder in die SAR. I wird gemäß den Anweisungen der Obersten 621.« Führung durchgeführt. Den in die SA. über­führten alten Kämpfern des Bundes Stahlhelm verleiht die Oberste SA.-Führung das Abzeichen der alten Kämpfer der SA. (Winkel am rechten Oberarm, jedoch schwarz statt Gold bzw. Silber). Sie dürfen außerdem das Abzeichen der Alten Garde des Stahlhelm tragen.

7 Die Mitglieder des Bundes Stahl­helm werden aus ihrer Verpflichtung dem Bunde und dem Bundesführer gegenüber entlassen. Die neue Verpslichtungsformel für denNational­sozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahl­helm)" gibt der Bundesführer bekannt.

8. Die Fahnen des Stahlhelms, BdF., werden von den Ortsgruppen usw., denen sie angehören,

in die Obhut der neu zu bildenden Ortsgruppen usw. desNSDFB." gegeben.

9. DemNationalsozialistischen Deutschen Front­kämpferbund (Stahlhelm) wird ein neues Ab­zeichen verliehen, in dem das Hakenkreuz mit den Symbolen des Stahlhelm ver­einigt ist. Die Uebergangsbestimmungen, betref­fend die Versicherung und die notwendigen wirt­schaftlichen Vereinbarungen, werden zwischen der Obersten SA.-Führung und dem Bunde Stahl­helm unmittelbar geregelt werden.

Bestätigt:

(gez.) v. Hindenburg. (gez.) Ernst Röhm, (gez.) Adolf Hitler, (gez.) Franz S e l d t e.

Ein Aufruf Geldtes.

Zu der Umgründung des Stahlhelms BdF. hat der Bundesführer Reichsarbeitsminister S eldte folgenden Aufruf erlassen:

Meine Kameraden vom Stahlhelm!

e s e tz , die . ----enhaus-

st e u e r zum Gegenstand haben.

Im Rechnungsjahr 1934 fliehen in b e n inter- kommunalen Ausgleichs st ock:

1. das dem Land zufallende Aufkommen an Mineralwasser st euer,

2. 8 v. H. der zu bildenden Kommunalmasse der Einkommen - und Körperschafts­steuer, '

3. aus der Kommunalmasse der Umsatzsteuer der die Summe von 3,3 Millionen Mark übersteigende Betrag.

r u n g des im Bunde zusammengefahten deutschen kämpferischen Franks oldatentumv in die staatstragende Bewegung des neuen Reiches. 14 Jahre haben wir für den Durchbruch der deutschen Revolution mit Einsatz aller Kräfte gekämpft. Seit vor Jahresfrist der Durchbruch gelang und unter der Führung des Frontsoldaten Adolf Hitler das neue Reich er st and, haben wir diesem Reich und seinem Führer mit ehrlicher Hingabe und in selbstloser Opferbereitschaft gedient, wenn wir heute mit Genehmigung des Herrn Reichspräsidenten und des Führers unsere Verbundenheit mit dem Ideengut de» Nationalsozialis­mus auch in der Namensgebung unseres Bundes nach außen Ausdruck verleihen, so wird damit ein Tatbestand bekundet, der innerlich schon längst bei uns alten Frontkämpfern vom Stahlhelm gegeben war. Treu dem Geiste der Front, den wir im Stahlhelm gepflegt und dem deutschen Volke erhalten haben, treu dem Führer, der unserem Volke aus der Front des ruhmreichen deutschen Feldheeres emporgewachsen ist, wollen wir imNationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm)" tatkräftig am Auf­bau des nationalsozialistischen Staates Mitarbeiten. Ich rufe nicht nur meinen alten Stahlhelmkame­raden, sondern allen alten Soldaten Deutschlands zu: Vorwärts Kameraden, ver-

Oer Stahlhelm in den Nationalsozialistischen Deutschen Front- kämpserbund (Stahlhelm) umgegründet

Neichsminister Eeldte zum Bundesführer ernannt.

LPD. Darmstadt, 28. März. Das am 1. April 1934 in Kraft tretende neue Steuergesetz wird im Regierungsblatt durch den Reichsstatthalter ver­kündet. Für das Rechnungsjahr 1934 bleibt die staatliche Grundsteuer unerhoben, in­soweit sie auf landwirtschaftlich, forst - wirtschaftlich oder gärtnerisch genutz­ten Grund st ücken einschließlich der Weinberge ruht. Grundsteuerpflichtig bleiben die Gebäude nebst Zubehör,' der zugehörige Hofreitengrund und die damit zusammenhängenden Grab- und Gras­gärten, ferner Grundstücke, die nicht landwirtschaft­lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wer­den (z. B. Bauplätze, Steinbrüche), auch dann, wenn diese Grundstücke (Gebäude) im Eigentum eines Landwirts stehen. Im Zweifelsfall entscheidet die Abteilung Id (Finanzen) des Staatsministe­riums. Im übrigen sind die Steuersätze der staatlichen Grundsteuer einschließlich des Grund­steuerzuschlags die gleichen wie.1933.

Das Gewerbe st euergesetz wird auf 1934 erstreckt, Artikel 17 des Gesetzes tritt jedoch außer Kraft.

Die Erhebung.der Sondergebäude st euer für 1934 erfolgt nach den gleichen Vorschriften wie für 1933. Die Finanzabteilung des Staatsministe- riums wird weiter ermächtigt, Bestimmungen über die Steueroorauszahlungen auch abweichend von den Vorschriften des Artikels 1 des Steuervoraus­zahlungsgesetzes zu treffen.

Erhebung. Das neue Deutschland wird eine neue Gerechtigkeit bringen. Zunächst für alle Glieder des eigenen Volkes, und dann auch, wenn die Kraft von oben dazu kommt, vielleicht für die Völker der Welt.

Wir find in der lautlosen Karwoche, wir feiern das Leiden des Herrn. Wie die christliche Kirche in diesen Tagen die tiefste Einkehr hält, wie sie sich gleichsam einschließt in die Wunden des großen Weltheilandes, in dessen Zeichen auch unsere Welt und unser Deutsches Reich einst geboren wurde, wie sich dann aber der Christ aus Tod und Verwesung zur Auferstehung ins Licht hebt, so führt auch der Weg des deutschen Menschen aus den Leiden der letzten Jahre in das Licht der Todesüberwindung. Wer ist der deutscheste Mensch? Derjenige, der am tiefsten gelitten hat. Seine Stimme soll überall gehört werden, wo über die deutschen Dinge entschieden wird. Denn er ist an der Wurzel des Daseins gesessen.

Der Bundesführer des NSDFB. Franz Seldte hat in das Bundesamt desNationalsozialisti- schen Deutschen Frontkämpferbundes (Stahlhelm)" berufen unter gleichzeitiger Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte als

Bundeskanzler den Kameraden Bock, Vundeskämmerer den Kameraden Gros, Bundespressechef den.Kameraden Klein- a u.

Zu kommissarischen Landesführern wurden u. a. ernannt fürHessen: Kamerad v. Mayer, für Westmark: Kamerad Thon.

und standardisierungsberechtigte Einzelerzeuger ha­ben den Uebernahmeschein A bei der Reichsstelle für Eier anzufordern und zwar z u n ä ch st für den voraussichtlichen Eierabsatz in einer Monatsfrist. Von nun ab find zum Sie rauff auf nur die von den Bezirksbeauf­tragten bestätigten Sammler berechtigt. 3ur Regelung des Marktes sind sämtliche Eier bei den Sammelstellen bzw. Kennzeichnungsstellen abzu- liefern. Befreit sind von dieser Ablieferung die Eier, die vom Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher abgesetzt werden Ein freies Aufkäufen von Eiern ist nicht mehr statt­haft. Auszahlungspreise und Preisspannen über­wacht der Bezirksbeauftragte.

Versorgung nicht gemacht. Neben den im Laufe dieses Jahres stattfindenden Kundgebungen, darunter eine besondere Reichskriegsopferkundge­bung am Tannenberg-Nationaldenk- m a I, wird immer mehr gerade den Kriegsopfern die besondere Ehrenstelle im Rahmen der alten deutschen Soldatenftont zukommen.

Die Marktregelung für Eier.

Berlin, 28. März. (DNB.) Am 1. April 1934 tritt die neue Marktregelung über die Erfassung und den Verkehr mit Hühnereiern für das ganze Reichs­gebiet in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen tritt also auch derUebernahmescheinA für In­land eie c in Geltung. Kennzeichnungsstellen

DieNeuordnung despflanzen- zuchi- und Gaatgutwefens.

Berlin, 28. März (DNB.) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat mit der Der« Ordnung über Saatgut dem Reichsnährstand die Ermächtigung gegeben, die langerwünschte Neu­ordnung des Pflanzenzucht- und Saatgutwesens vorzunehmen. Nach dem Grundgedanken der Der« ordnung soll von einem bestimmten Zeitpunkt ab nur noch anerkanntes Saatgut als Saat­gut in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dieser Zeitpunkt wird bei den einzelnen Kulturpflanzen verschieden sein. Er wird selbstverständlich bestimmt werden unter Berücksichtigung der allgemeinen De. dürfnisse.der Landeskultur. Um dieses Ziel zu er. reichen und darüber hinaus Ordnung und Der. einfachung in das Pflanzenzucht- und Saatgutwefe, und in den Saatgutmarkt zu bringen, kann bet Reichsnährstand das Sortenverfuchswefen und die Prüfung neuer Pflanzenarten auf ihre Anbauwürdigkeit regeln. Es wird das Sortenregifter führen und ist ermächtigt, die Sortenvielheit dadurch zu beschränken, daß be< stimmte Sorten nicht mehr in den Ver. kehr gebracht werden dürfen. Besonders wich, tig ist die Ermächtigung, die Preiszuschläge für Züchter und Vermehrer von Saatgut zu regeln. Des weiteren kann der Reichsnährstand die Pflan« zenzüchter und Saatguterzeuger zusammenschließen. Er kann ferner Einrichtungen schaffen, um die Ausfuhr von einwandfreiem Saat, gut zu gewährleisten.

Organisatorischer Ruhezustand für die gewerbliche Wirtschaft.

Berlin, 28. März. (DNB.) Der Führer der Wirtschaft Pg. Direktor Keßler gibt folgendes bekannt:

Zur Sicherung der reibungslosen Durchführung der auf Grund des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 in Angriff zu nehmenden organi« satorischen Neuordnung ordne ich für das Gesamt« gebiet der gewerblichen Wirtschaft einen organi­satorischen Ruhezustand bis vorläu­fig zum 30. April 1934 an. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jede Veränderung in den Or­ganisationen der gewerblichen Wirtschaft unter« ja g t. Soweit in dringenden Ausnahmefällen or« ganisatorische Veränderungen nicht hinausgeschoben werden können, bedarf jede derartige Maßnahme meiner vorher einzuholenden Zustim­mung. Gegenüber den in den letzten Tagen in der Tagespresse erschienenen Verlautbarungen über or« ganisatorijche Veränderungen auf dem Gebiete der Energieversorgung und der Brauereien betone ich, daß es sich bei diesen Ausführungei lediglich um Vorschläge und Pläne han­delt. Die endgültige Regelung bleibt mir im Einver« nehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister vorbehalten.

Ausreichende Fristen bei Instand- sehungs- und Umbauarbeiten.

Berlin, 28. März. (DNB.) Bekanntlich hat der Reichsarbeitsminister den Zeitpunkt, bis zu dem d i e mit R e i ch s z u s ch ü s s e n geförderten Jnstandsetzungs-, Umbau- und Er« gänzungsarbeiten an Gebäuden fertigge­stellt fein müßten, über den 31. März hinaus bis zum 30. Juni 1934 verlängert. Die Be- willigungsstellen sind dadurch in die Lage versetzt worden, ausreichende Fristen für die Durch­führung der Arbeiten zu bewilligen oder in Fällen, in denen dies angezeigt erscheint, die bisherigen Fristen zu verlängern. Diese Erleichterung ist um so erwünschter, -als die Jnstandsetzungsaktion derart belebend auf die Bauwirtschaft gewirkt hat, daß in verschiedenen Gegenden des Reiches bereits ein Mangel an bestimmten Spezial­arbeitern eingetreten ist. Nachdem jetzt die Fristen für die Fertigstellung der Arbeiten ver- ängert find, besteht kein Anlaß zu über» t ü r 31 e r Durchführung. Der Reichsarbeits- ninifter hat daher die Länder gebeten, ihr be- anderes Augenmerk darauf zu richten, daß die Arbeiten in der regulären Arbeitszeit und nicht etwa durch Üeberftunben und Sonntags- arbeit erledigt werden. Der Mehranfall an Arbeit oll vielmehr durch Neueinftellung von Arbeitskräften ausgeglichen werden. Die Hausbesitzer werden gebeten, den Reichsarbeits- kninister bei dieser Bemühung, möglichst viele Volks» genossen wieder in Arbeit und Brot zu bringen, )urd) Setzung angemessener F r isten für die Ausführung zu unterstützen.

Nur Volkstänze an hohen Feiertagen gestattet.

Durch die Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist der öffentliche Tanz am ersten Öfter- und ersten Weihnachtsfeiertag und an den Vorabenden dieser beiden Feste ver­boten worden; zulässig geblieben ist aber die Anf­ührung deutscher Tänze. Nun sind Zweifel darüber entstanden, was unterdeutschen Tänzen" ZU verstehen ist. Vielfach ist angenommen worden, daß nun der deutsche Walzer, Polka und Polkamazurka auch an den hohen Feiertagen getanzt werden 'dürften. Nach einer Auskunft des Reichsinnenministeriums, die dem Reichseinheits« verband des Gaststättengewerbes auf eine Anfrage erteilt worden ist, ist das aber nicht der Fall. Nach der Auffassung des Ministeriums gelten als deutsche Tänze nur Volkstänze, die mit dem Volke verwurzelt sind. Im übrigen ist die Auslegung dieses Begriffes den örtlichen Polizeibe­hörden Überlassen worden, die mit den Sil« ten und Gebräuchen in den verschiedenen Landes­teilen vertraut fein dürsten.

Gute und schlechte Werbeschilder.

Die Frage der Ausgestaltung der Werbeschilder, die für das Aussehen der Ortschaften von so ein­schneidender Bedeutung ist, hat die Naturfreunde schon oft beschäftigt.

Besonders unangebracht sind flache, der Haus- wand anliegende Werbeschilder, namentlich an sol­chen Gebäuden, deren Straßenseite mit Weinreben, Wildem Wein oder (Efeu geschmückt ist. Das leben­dige Grün als Rahmen für das Schild etwa eines Fri» feur- oder Kolonialwarenladens wirkt höchst be­fremdlich.

Werbefchilder in der Form der Ausleger sind heute vielfach noch bei Schankwirtschaften üblich, die dadurch ihre Altertümlichkeit und Gediegenheit offenkundig machen wollen. In alten deutschen Städten findet man hierfür oft recht reizvolle Be­lege.

In den Nordländern fällt es auf, daß die Bäcker ihr Abzeichen eine mit einer Krone ge­schmückte Brezel grundsätzlich als Ausleger att

Das französische Sparprogramm

Keine Einigkeit über die Belastung der

Frontkämpfer.

Paris, 29. März. (DNB. Funkspruch.) Der Matin" meldet, der Kabinettsrat habe einen Plan 3ur Förderung der wirtschaftlichen Ausrüstung des Landes besprochen, der vom Arbeitsminister Marquet ausgearbeitet worden sei und vom Ministerpräsidenten unterstützt werde. Gegner dieses Planes seien ber Finanzminister und der Minister für die öffentlichen Arbeiten. Die Mittel für die Ausführung des Planes sollen aus der Sozialversicherung genommen werddn. Eine lebhafte Auseinandersetzung habe d i e Belastung der ehemaligen Front­kämpfer zum Zwecke des Ausgleiches des Haus­halts hervorgerufen. Marineminister P i 6 t r i fei für eine sofortige Regelung der Frage eingetreten. Ministerpräsident Doumergue habe jedoch die Entscheidung für den zweiten Teil der Haushalts­ausgleichbestimmungen zurück stellen lassen, da er einer Abordnung der ehemaligen Frontkämpfer das Versprechen gegeben hatte, daß die Frontkämp­fer die letzten sein würden, von denen man Opfer fordere.

Der Kabinettsrat habe sich dann geeinigt, von dem Vier - Milliarden - Fehlbetrag zuerst 2,58 Milliarden abzu decken und zwar durch Einsparung von 500 Millionen Franken (Herabr setzung der Höchstpensionen von 45 000 auf 35 000 Franken); von 700 Millionen (Herabsetzung der Zahl der Beamten um 10 v. H.); von 520 Millio­nen (Kürzung aller Beamtengehälter um 5 bis 10 v. H ); von 300 Millionen- (Landesverteidigung) und von 565 Millionen (Zusammenlegung von Aemtern, Behörden usw.).

Chiappe hat vor Gtavisky gewarnt.

Paris, 29. März. (DNB.) Der parlamentarische Stavisky-Ausschuß vernahm erneut den früheren Pariser Polizeipräfekten Chiappe, der seine früheren Untergebenen gegen den Vorwurf, lau gewesen zu sein, in Schutz nahm und u. a. mitteilte, daß er den verhafteten Direktor der Volants, D u b a r r y , einen Jugendfreund, schon vor langer Zeit vor Stavisky gewarnt habe. Dubarry habe ihm später gestanden, daß die Warnungen nicht unbegründet gewesen seien. Auf die Frage, ob er etwa auch andere Persönlichkeiten freundschaftlicherweise auf das gefährliche Treiben des Hochstaplers aufmerksam gemacht habe, ver­weigerte Chiappe die Antwort mit der Erklärung: Ich werde mich hüten, anderen zu schaden". Der Ausschußoorsitzende zog daraus den Schluß, daß Chiappe, der im übrigen Stavisky nur einmal einen kurzen Augenblick gesehen zu haben erklärt, sich des Treibens dieses Mannes wohl bewußt ge­wesen sei und andere davor gewarnt habe.

Drei Todesurteile für Verschwörer gegen das Leben König Alexanders von Südslawien. Belgrad, 28. März (DNB.) Der Gerichtshof zum Schutze des States verurteilte den Arbeiter Peter Dreb, den Studenten Joseph Begowitsch und den Arbeiter Anton Podgoreletz zum Tode. Das Urteil bildet den Abschluß eines Prozesses, der eine Verschwörung gegen das Leben des Königs Alexander enthüllt hatte. Der Haupt- angeflagte Dreb und seine Mitschuldigen, die als südslawische (Emigranten in Italien gelebt hatten, erhielten nämlich dort von einer Emigrantenorganisation den Auftrag, König Alexander zu ermorden. Als Belohnung wurde ihnen dafür eine Summe versprochen, die umgerechnet etwa 25 000 Mark beträgt. Die Leitung der Emigranten soll sich in Piacenza befinden, wo Dreb und seine Genossen auch Bomben, Revol­ver und Dolche zur Durchführung des Anschlags erhalten haben wollen. Sie reiften im Dezember v. I. nach Agram, wo sich damals der süd­slawische König befand, konnten sich aber nicht gleich zur Ausführung ihres Planes entschließen. Später wurden sie entdeckt und verhaftet. Bei ihrer Verhaftung lieferten sie der Polizei ein Feuer­gefecht, bei dem ein Polizist getötet, ein anderer schwer verletzt wurde.

Der neue schweizerische Bundesrat der Finanzen.

Bem, 28. März. (DNB.) Die Vereinigte Bun­desversammlung wählte zum Nachfolger des zu­rückgetretenen katholisch-konservativen Bundesrates Mufy im ersten Wahlgang den von allen bürger­lichen Fraktionen vorgeschlagenen katholisch-konser­vativen Ständerat Philipp Etter mit 115 von 217 Stimmen. Auf den von der Sozialdemokratie neuer­dings aufgestellten Präsidenten des Nationalrates Ufer fielen 62 Stimmen. Philipp Etter steht im 43. Lebensjahr. Er war vorher Finanzdirektor des Kantons Zug und gehört dem Ständerat seit dem Jahre 1930 an.

Kriegsopfertagung in Berlin.

Berlin, 29. März (DNB.) Am 28. März fand eine Taaung der NSKDV. statt, auf der der Reichs- kriegsopserführer Pg. Dberljnbober die Neu­ordnung der NSKDV. bekanntgab, die nunmehr ausschließlich in Bezirke, Ortsgruppen, Stützpunkte, eingeteilt ist. Die bisherigen Landesverbände werden aus Ersparnisgründen aufgelöst; die freiwerdenden Mittel werden für Siedlungs- z w ecke verwendet. Die Kasjengefchäfte und die Rechnungslegung wurde auf das peinlichste durch- oraanifiert. Der Rsichskriegsopferführer gab bekannt, daß er heute auch dem Reichsarbeits- minifter den Entwurf für das neue Ver­sorgungsgesetz übergeben habe. Ueber das Gesetz selbst wurden nähere Ausführungen im Augenblick aus Gründen der nationalsozialistischen

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