Einzelbild herunterladen

3

«ü

3

3 s

er 3

*50

3

3 o

3 5

3.?? »S

3

^5 2 ra

«'S

S3 -5- e: Ä o ra er o

'S'er »

.SN

g;tyS'

*-. er*' K

<srr 2 -- u* 3

z3»

« 3

t»

3*5*

fiOer

5^ Cr^t s§ öS » '' sZ. 3 ö"

ra 3 tS"

3

C® -. ra

3:

er

o <- " ra £5^ 33;

§Zg

§32

S>« n

3 er

» 2 er 3

2.2

x> 2. 2;0 ev S" Ö 3 S 5S2 20* 3

2 er

'S' S 1J

-*- O 3 H 3 3 3

ra ra "»' er- 0 ®3 «

3®^° ffÄ»»?

3

er ra 5 ° '* H K 3 K

»Ssffsl --.-"'ZE

es§§ g5g § o er o' ra ra " ra 3 ~ O O H 2 - S 3 ft *

3 3«2.«»S 3 «ü

»:Ä - CrS:

(3 x~,3 Ä43\5 Cr er 2®3 ra 3 -2 0 £ 2 « 3§N *2=^3

K 6)L » ?a o 5>O) ra 3 °"

5 3

6

3

**33

_.3

3 5

#»§ n ^2

Z' 2*

3 5 5, 3 S' er

3 Z '5;« «> g&SS*" er 5 => »

ÄQ LZ n

ra UO 5: ffLL^KZZ ö H ra r-i ra -.- e O

3

H £h3 *-* o525»? « 3S-5 gS' 2.« er

<3* 0 « ,

o c'af ce 3 »' Z,Z^3; TT __'

3 L er 2 s "fsl

3?^,3 K

Vetr.: Kriegergräberfürsorge 1935.

Au die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 10. Mai 1934 die Jahres- bedarfsnüchweisung für das Rj. 1935 unter Verwendung der nach­stehend genannten Einteilung in Vorlage zu bringen.

Falls uns bis zum Iv.Mai 1934 keine Nachweisung eingereicht wird, nehmen wir Fehlanzeige an.

Rubrik 1 Gemeinde, Rubrik 2 Gesamtzahl der Bestattungen auf nicht kreiseigenen Grundstücken, getrennt nach den Gräbern deut­scher einschl. verbündeter Krieger und fremder Krieger, Rubrik 3 Zahl der Bestatteten, deren Gräber voraussichtlich von den Frieö- hossbesitzern oder privater Seite auf eigene Kosten gepflegt wer­den müssen, Rubrik 4 Zahl der Gräber, die aus staatlichen Mitteln gepflegt werden müssen, Rubrik 5 durchschnittliche Kosten der Pflege für ein Grab, Rubrik 6 Gesamtbedarf an staatlichen Mit­teln für die Pflege der Gräber.

Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 17. April 1934.

Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.

Bekanntmachung.

Betr.: Forst- und Jagdschutz,- hier: die Mitnahme von Hunden in Felder und Wälder.

Auf Grund des Artikels 65 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 in Verbindung mit der Verordnung über die Ver- mögensstrasen und Geldbußen vom 6. Februar 1924 wird zum Schutze des Wildes für den Kreis Gießen auf die Dauer von vier Wochen bei Meldung einer Geldstrafe bis zu 90 Mark für jeden Fall der Zuwiderhandlung angeordnet:

1. In den Feldgemarkungen sowie im Walde ist das freie Um- herlausenlassen von Hunden verboten,- die Hunde müffen mit festem Halsband versehen sein und an einer sicheren Leine geführt werden.

2. In nicht geschlossenen, in den Feldgemarkungen liegenden Gehöften sind die Hunde festzulegen, so daß sie die Gehöfte nicht verlassen können.

3. Hirtenhunde, Jagdhunde und Polizeihunde unterliegen den gleichen Vorschriften, sofern sie nicht in ihrer besonderen Eigenschaft benutzt werden.

4. Die Anordnung tritt am 1. Mai d. I. in Kraft.

Gießen, den 25. April 1934.

Kreisamt Gießen. I.B.: Grein.

Au die Ortspolizeibehörden sowie die Geudarmeriestationeu des Kreises.

Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie besonders hin und beauftragen Sie, int Falle von Zuwiderhandlungen Straf­anzeige zu erheben. Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, das ihnen unterstellte Polizei- und Feldschutzpersonal entsprechend anzuweisen.

Gießen, den 25. April 1934.

Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.

Betr.: Belehrung der Schüler über Postversendungsvorschriften. Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir bringen das abschriftlich nachstehende Schreiben des Herrn Reichspostministers vom 28. März 19341 zur Kennt­nis mit dem Auftrage, die Lehrer auf die angezeigten Schriften empfehlend hinzuweisen.

Gießen, den 23. April 1934.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

Abschrift.

Der Reichspostminister Berlin W 66, den 28. März 1934.

Leipziger Straße 15.

VIII 75401

Wirp

An

das Hessische Staatsministerium Darmstadt.

Zu meinem Schreiben vom

22.2.26 I 0 71 d und vom

31.5.28 I 21600.

Belehrung der Schüler über

Postversendungsvorschriften.

In meinem Schreiben vom 22. Februar 1926 I 0 71 d an die Regierungen der deutschen Länder hatte ich auf die Mißstände hin­

gewiesen, die sich aus der mangelhaften Beanschriftung der Post­sendungen und aus der ungenügenden Vertrautheit der Post­benutzer mit wichtigen Versendungsvorschriften für Post- und Postkundschaft ergeben und gebeten, mich in meinen Bemühungen, hierin Wandel zu schaffen, dadurch zu unterstützen, daß die Unter­richtung der Schüler über die wichtigsten postalischen Versendungs­vorschriften in die Lehrpläne der Schulen jeder Art ausgenommen werde. Gleichzeitig hatte ich darauf aufmerksam gemacht, daß der Verlag von Hans Oldenburg in Lübeck (früher Thurn und Taxis- Verlag) ein geeignetes Lehr- und Lernmittel für diesen Zweck in Gestalt seiner UebungshefteWie verkehre ich mit Post und Eisen­bahn" herausgegeben habe. Die Mehrzahl der Länderregierungen hat damals die Schulen empfehlend auf diese Uebungshefte hin- geroiefen. Die Uebungshefte haben auch in zahlreichen Schulen (Volksschulen, höheren Schulen, Fachschulen und Berufsschulen) Eingang gefunden und sind dort, wie die Berichte der Oberpost­direktionen erkennen lassen, auch mit großem Nutzen sür den Unterricht verwertet worden. Inzwischen hat der Verlag die Uebungshefte noch wesentlich verbessert und den Stoff durch Ein­beziehung der Neichsbank erweitert.

Das Gesamtwerk besteht jetzt aus folgenden Teilen:

1. Handbuch für die Lehrer, das als Leitfaden unö als Schlüssel für die in den Uebungsheften behandelten Aufgaben dient,

2. Uebungsheft A für Volks-, Mittel- und höhere Schulen, bearbeitet von dem jetzt im Ruhestand befindlichen Oberpost- inspektor Oldenburg und Studienrat Evers, Lübeck,

3. Uebungsheft B für Fachschulen aller Art, bearbeitet von Oberpostinspektor Oldenburg und Handelslehrerin Else Lange, Lübeck,

4. Uebungsheft C für gewerbliche Berufsschulen, bearbeitet von Oberpostinspektor Oldenburg und Studiendirektor Professor Metzger, Lübeck,

5. Uebungsheft D für kaufmännische Berufsschulen, Handels­und höhere Handelsschulen, bearbeitet von Oberpostinspektor Oldenburg und Diplomhandelslehrer Dr. Linden, Lübeck, und

6. dem Uebungsheft E für kaufmännische Berufsschulen, bear­beitet von Öberpostinspektor Oldenburg und Diplomhandels­lehrer Dr. Linden, Lübeck.

Inhalt und Ausstattung der Hefte werden in jeder Beziehung den Anforderungen gerecht, die von meinem Standpunkt aus be­züglich der Verhältnisse der Deutschen Reichspost an eine zweck­dienliche Verkehrserziehung der Jugend zu stellen sind. Ich würde es begrüßen, wenn die nachgeordneten Dienststellen erneut auf die Bedeutung des Unterrichtswerkes hingewiesen und ihnen die Ein­führung in den Schulunterricht empfohlen würde.

Im Auftrag: gez. vr. A n d e r s ch.

Betr.: Jugendwerbung für denVolksbund Deutsche Kriegs­gräberfürsorge e. V."

An die

Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Gedächtnis an den Opfertod unserer Gefallenen in der Jugend lebendig zu erhalten, ist eine vornehme Pflicht der Er­zieher unseres Volkes. DerVolksbund Deutsche Kriegsgräber­fürsorge e. V." Berlin, wird demnächst mit Genehmigung des Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Bil­dungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum die SchriftDer deut­schen Jugend" den obersten Klassen sämtlicher Schulen übermitteln.

In diesem Zusammenhang machen wir auch auf die Zeitschrift des VolksbundesKriegsgräberfürsorge" aufmerksam. Außer reichem Bildmaterial liefert sie in 12 Heften zu jährlich 2 Mark wertvolle Beiträge, die als Unterlagen für Schulgedenkfeiern und als Einführung der Jugend in das Gebiet der Heldenehrung dem Lehrer willkommen sein dürften.

Gleichfalls lenken wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Broschüre Bei den toten Kameraden", von Dr. W. Westecker, in der die Arbeit des Volksbundes gewürdigt ist. Wir werden nicht fehl gehen in der Annahme, daß die Lehrerschaft wie seither, so auch ferner­hin sich mit aller Kraft und mit Freudigkeit dieser heiligen Sache widmet, gegebenenfalls durch Uebernahme von Ehrenämtern.

Der Landesverband Heffen des Volksbundes Deutsche Kriegs­gräberfürsorge in Darmstadt ist zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit.

Gießen, den 20. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

Betr.: Pfingsttagung des VDA. in Mainz,- hier: Beginn der Pfingstferien in 1934.

An die

Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die diesjährige Tagung des Volksbundes für das Deutschtum Inn Ausland (VDA.) findet als Saarbrücker Tagung und damit als Kundgebung für die Verbundenheit unseres Volkes mit unse­ren deutschen Brüdern an der Saar in Mainz und in Trier statt,

o g c

6)0'5 SS

« ÄS'-

5

3 2.

Q «3 » ra Ohs

igS ra

- -3 g ra 3 2<2 3 S? 5-3 3 & 7 2,

3 5-

a* «

§

O)

2.3

5 5?

3

« ra ' 3 3

O

3

3

S S*

3:

Ö

0 Z- s qa

5

er 3

3'

»3*

Sl

3S.3

_ ST. ra n

O S3> 3 ' 3t~

0'3? o

3

2.« 3 3 «e

5 3

^Ser

C 3 53

0 S 5 2 5 5

5 =

ra

2 3 &

3 a 2

gS'Sg

3 3:

ra jl^-2 3 cy ", 3^2 o'~ 3

0 '

-'S.S S

3. E> 5" ra 3 X, Ctcj» a

3 ^-3:

O

5 2.3

'CT'=3»ra O!

« 3 S. 5

5

e »3

es-"

2©8O §^a

M3? « 3 Ort

-22 2 3-LS

2 0 3»

3 ra er s='t3§;s» er ra ra

CH 3 ra G? ®3 - CrO K - Z er (3

2 2.5 6)2.3 3

10 » 5 q g' _ 3 r-t er'

5 e

3 0^0 LL-ffAZ ^3'^'5 ra®

5 er-5t 3«-3o

O o ra er _ ->

3 2. h Z 2

t3

= 2^=3

12.52.3 f®3

ra 3 3 ra fT'ra «w

3 5*3 5

^ = 5-38^3» S S g

2-^

E E

O 3.

5 §.5 1=5'

2.2. 3 er»

5 ra CC5 3 3 q. ~ ^3 f2 3 s-r*®0

3

3