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Nationalsozialistische Finanz- unb Geldwirlschast.

Staatssekretär Reinhardt über die Aufgaben der Danken bei der Arbeitsbeschaffung.

Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung.

Berlin, 25. Febr. (DNB.) Auf einer Kund­gebung der Reichsbetriebsgruppe Banken und Ver­sicherungen im Sportpalast sprach Staatssekretär Reinhardt über praktischen Nationalsozialismus in der Finanzpolitik. Der heutige Staat betrachte es als seine vornehmste Aufgabe, in dem Ver­brauch der vereinnahmten Steuern so sparsam wie nur irgendmöglich zu sein und infolgedessen die Steuern so niedrig wie möglich zu bemessen und allmählich zu sen­ken. Aeußerste Sparsamkeit und eiserne Disziplin in der Verwendung der Steuergelder ist einer der wesentlichsten Grundsätze nationalsozialistischer Staabtführung. Die Verwaltung mutz so ein­fach und billig wie möglich gestaltet sein. Die Ver­antwortung der Banken und der Versicherungs­unternehmen gegenüber der Volksgemeinschaft ist keine geringere als diejenige der Reichsfinanzver- waltung. Die Banken sind mit wenigen Ausnahmen nicht staatliche, sondern private Unternehmungen. Es ist nicht daran gedacht, diese priva­ten Unternehmungen zu verstaat- l i ch e n. Ich glaube jedoch, daß die allgemeinen In­teressen des Volksganzen es bedingen, die Banken einer gewissen staatlichen Aufsicht zu unterstellen und ihnen Richtlinien zu geben, nach denen sich ihr Dienst in der Volksgemeinschaft

zu bestimmen hat. Ich bin überzeugt, daß Banken und Sparkassen in immer größerem Ausmaße d i e Mittel für Ersatzbeschaffungen in In­dustrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft be­reitstellen können. Solchen Anträgen zu entwrechen bedeutet für die Banken Frontdienst im Kampfe um die Verminderung der Arbeitslosigkeit. Der Lohn dafür wird nicht ausbleiben.

Es steht außer Frage, daß sich die gesamte deut­sche Wirtschaft im Laufe des Jahre 1934 zu unserer vollen Zufriedenheit entwickeln wird, und daß diese Entwicklung in einer nicht unbeträchtlichen G e - schäftsbelebung sich auch bei den Banken auswirken wird. Die Banken sollten infolgedessen auch nicht mehr daran denken, weitere Einschränkungen ihres Personals vor­zunehmen. Das Geschäft wird sich so beleben, daß keiner der Beamten, Angestellten und Arbeiter, der heute bei den Banken vorhanden ist, in Zu­kunft entbehrlich sein wird. Eine Kürzung der Rendite ist weniger schlimm, als Volksgenossen, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind, arbeits- und einkommenslos werden zu lassen. Es gibt immer noch Banken, deren Apparat schwerfällig und büro­kratisch ist. Wir haben in der Reichsfinanzverwal­tung der Bürokratie den Krieg erklärt.

Frankreich setzt eine neuepropagandawelle im Saargebiet ein.

Essen, 27. Febr. (DNB.) Wie dieNational­zeitung" aus dem Saargebiet berichtet, ist in den letzten' Monaten die Arbeitsgemeinschaft der frankophilen Parteien und Ver­bände unter Führung von Rossenbeck auf Ver­anlassung der französischen Bergwerksoirektoren e r- neut ins Leben gerufen worden mit dem Ziele, im letzten Jahre vor der Abstimmung erneut eine verstärkte Aktivität der Propaganda zu entfalten und unter dem Schutz der Notverord­nungen der Regierungskommission die französische Propaganda hemmungslos gegen die Bevölkerung austoben zu lassen. Die meisten in dieser Arbeits­gemeinschaft zusammengeschlossenen Organisationen bestehen ausschließlich aus Briefbogen und Gummistempeln ... und einem Konto, worauf die Gelder für den Propagandafonds einzu- zahlen sind. Unterstützt wird die Arbeitsgemeinschaft durch die frankophile Presse. Allen denen, die es hören wollen, erzählt der famose Leiter der Arbeitsgemeinschaft, daß die französische Regierung mit moralischer und finanzieller Unterstützung für diese Bestrebungen nicht knausern wolle und daß es jetzt an der Zeit sei, erneut eine Propaganda größten Ausmaßes zu entfalten. Die Arbeitsgemein­schaft hat die Aufgabe, für die einheitliche Durch­führung der Propaganda zu sorgen, deren Direk­tiven nach Auskunft des Herrn Rossenbeck von e in f l u ß r e i ch e r" Seite herrühren sollen. Nach allem geht klar hervor, daß maßgebende Stellen der französischen Politik hin­

ter dieser Propaganda stehen. Hinzu kommt, daß die Arbeitsgemeinschaft sich überall ihrer besonders guten Beziehungen zur Regierungskom­mission brüstet und ganz verblümt von einer Unterstützung durch diese spricht. Die Arbeits­gemeinschaft, deren monatlicher Geldbedarf in die Hunderttausende geht, beschäftigt sich neben der Propaganda auch als Zentrale zur Weiter­leitung übel st er Denunziationen gegen die Saarbevölkerung. Ihre Mitglieder sind angewie­sen, im ganzen Lande Zellen zu errichten, die als Stützpunkte für die Propaganda und die Spitzel­organisationen vorgesehen sind. Für jede Zelle, deren Zahl auf ungefähr 300 geschätzt wird, sollen je 30 000 Franken zur Verfügung gestellt werden.

So wird das Saargebiet mit einem ungeheuren Geldaufwand mit einer Propaganda überschwemmt, von der die Bevölkerung an der Saar nicht das gering st e wissen will. Wir können uns nicht denken, daß die französische Regierung, die den Mißerfolg dieser Bestrebungen bei nüchterner lieber« legung selbst einsehen müßte, auch heute noch die Gelder des französischen Volkes in den unergründ­lichen Topf dieser zweifelhaften Arbeitsgemeinschaft hinauszuschmeißen will. Die Tätigkeit dieser fran- philen Propaganda bringt weiter nichts als Unfriede und Unruhe und dient einigen Leuten zur Befriedigung ihrer dunklen Gelüste. Es ist höchste Zeit, daß mit diesem Punkt endgültig und radikal aufgeräumt wird.

Das Reichskabinest verabschiedet neue Gesetze.

Oie Beschlüsse des Reichskabinetts.

Berlin. 27.Febr. (DNB.) Das Reichska- b i n e l t verabschiedete in seiner Sitzung am Diens­tag zunächst ein Gesetz über die Feiertage. Danach ist der nationale Feiertag des deutschen Volkes der 1. IN a i. Der 5. Sonntag vor Ostern (Reminiszere) ist Heldengedenktag. Der erste Sonntag nach INichaelis ist E r n t e d a n k t a g. Außer den genannten nationalen Feiertagen und den Sonntagen sind Feiertage der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostermontag, der Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch vor dem letzten Trinitatis-Sonntag und der erste und zweite Weihnachlstag. 3n Gegenden mit überwie­gend evangelischer Bevölkerung ist der Refor­mationstag, in solchen mit überwiegend katho­lischer Bevölkerung der Fronleichnamstag gesetzlicher Feiertag entsprechend der bisherigen Hebung.

Das Reichskabinett verabschiedete ferner ein Ge­setz zur Vereinfachung und Verbilligung der Ver­waltung. Dieses Gesetz stellt die Einheitlich­keit der Verkehrspolitik sicher tfnb ent­hält vereinfachungsmahnahmen auf dem Gebiete der Reichspost- und Reichsfinanzverwaltung.

Das Gesetz zur Aenderung des Kriegs- personeuschädengesehes bestimmt, daß die Versorgung für Schäden an Leib und Leben, die jemand irn Zusammenhang mit inne­ren Unruhen erlitten hat, nicht mehr statt- findet, foweit es sich um Angehörige staats- feindlicher Parteien oder um Förderung ihrer Bestrebungen handelt. 3m Gegensatz hierzu regelt ein Gesetz über die Versorgung der Kämpfer für d i e n a t i o n a l e E r h e b u n g die Wiedergutmachung der in diesem Kampfe er­littenen Schäden.

Das Gesetz über die Pfändung von Wiel- und Pachtzinsforderungen wegen A n - spräche aus öffentlichen Grund stücks- l a st e n trifft eine Regelung dahin, daß dem aus der öffentlichen Last Berechtigten der Weg der Miet- und Pachtzinspfändung mit dem Vorrecht vor Privat- und dinglichen Gläubigern zwar offenstehen soll, aber nur wegen der letzten vor der Pfändung fällig gewordenen Steuer­rate und bei monatlicher Fälligkeit auch wegen der vorletzten Rate. Diese gesetzliche Regelung war infolge einer uneinheitlichen Rechtsprechung aus diesem Gebiete notwendig geworden.

Oie Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung.

Das Gesetz über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung sieht vor, daß Ange­hörige der NSDAP, und des Stahl­helms sowie ihrer Gliederungen auf Antrag wegen der die Gesundheit schädigenden

Folgen von Körperverletzungen, die sie während der Zugehörigkeit zur NSDAP., zum Stahlhelm oder ihren Gliederungen vor dem 13. November 1933 Im Zusammen­hang mit d e m politischen Kampf für die nationale Erhebuna erlitten haben, unter entsprechender Anwendung der Vor­schriften des Reichsversorgungsgesetzes Versor­gung erhalten. Das gleiche gilt für ihre Hin­terbliebenen. Die Vorschriften finden auch Anwen­dung auf frühere Angehörige der NSDAP, und des'Stahlhelms, sowie ihrer Gliederungen, ferner auf Angehörige inzwischen aufgelöster nationaler Verbände und ihre Hinterbliebenen. Der Antrag bedarf jedoch der Zustimmung der Hilfs­kasse, Hauptabteilung der Reichsleitung der NSDAP.

Die Rente eines Geschädigten beträgt 20 o. H. der nach dem Reichsversorgungsgesetz zu gewäh­renden Gebührnisse, wenn er das 14. Lebens- ahr noch nicht vollendet hat und wenn )em Unterhaltspflichtigen infolge der Gesundheits­schädigung besondere Aufwendungen er­wachsen, 30 v. H., wenn er das ^.-Lebens­jahr vollendet hat, 60 v. H., wenn er d a s 15. Lebensjahr vollendet hat, 80 v. H., wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat und 100 v. H., wenn er das 17. Lebens­jahr vollendet hat. An die Stelle der im Reichsversorgungsgesetz vorgesehenen Militärdienst­zeit tritt bei dieser Verordnung der Zeitpunkt der Schädigung. Hinterbliebenen von Per­sonen, die infolge einer Schädigung gestorben sind, steht Sterbegeld zu, auch wenn der Verstor­bene nicht Rentenempfänger gewesen ist. Auf die nach diesem Gesetz Versorgungsberechtigten finden die Vorschriften des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter entsprechend Anwendung. Wird wegen derselben Gesundheitsschädigung Versorgung oder Entschädigung nach § 18 des Kriegspersonen- schädengesetzes oder nach dem Besatzungspersonen- schädengesetz gewährt, so ruht diese Versorgung oder Entschädigung in Höhe der nach diesem Ge­setz gewährten Versorgung.

Die Vorschriften der Arbeitslosenver­sicherung finden auf die nach diesem Gesetz ge­währten Versorgungsgebührnisse.mit der Maßgabe Anwendung, daß ein Betrag bis zu 25 Mark im Monat von der Anrechnung ausgenom­men ist.

Die auf Grund dieses Gesetzes gewährte Der- sorgung kann entzogen werden, wenn der Ver­sorgungsberechtigte aus der NSDAP, oder dem Stahlhelm ausgeschlossen oder wenn nach seinem Ausscheiden Tatsachen bekanntwerden, die den Ausschluß zur Folge gehabt hätten. Insofern sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben, kann der Reichsarbeits­minister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen einen Ausgleich gewähren. Das Ge­setz tritt am 1. Januar 1934 in Kraft. Wird der Antrag auf Versorgung vor dem 1. Januar 1935 gestellt, so wird die nach diesem Gesetz zustehende Versorgung vom 1. Januar 1934 ab gewährt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Versorgung an diesem Tage erfüllt sind. Sterbe­geld wird auch gewährt, wenn der Tod vor dem 1. Januar 1934 eingetreten ist.

Aufhebung von fünf Oberpostdirektionen, darunter Darmstadt/ und Zusammen­legung von sechs Landesfinanzämtern.

Das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung sieht vor, daß der Reichsver­kehrsmini st er in allen Streitigkeiten über das Jneinandergreifen der verschiedenen Verkehrs­arten und die Zusammenarbeit der einzelnen Ver­kehrszweige entscheidet und für die Einheit­lichfeit der Verkehrspolitik verantwort­lich ist. Grundsätzliche Maßnahmen auf dem Ge­biete der Tarifpolitik bedürfen der Zustim­mung des Reichsverkehrsministers.

Das Vermögen des Reiches, das dem Betrieb der Deutschen Reichspost gewidmet ist und in ihm erworben wurde, und alle öffentlichen wie privaten Rechte und Verbindlichkeiten der Deutschen Reichspost sind als Sonderoermögen der Deutschen Reichspost von den übrigen Vermögen des Reiches aus Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Voranschlag der Deut­schen Reichspost bedarf der Genehmigung durch den Reichsminister der Finanzen. Die Reichspost hat je nach Höhe ihrer allgemeinen Betriebsein­nahmen Ablieferungen an das Deutsche Reich zu leisten. Es sind abzuliefern: Bei weniger als 2,2 Milliarden Mark 6 v. H., bei 2,2 bis einschließ­lich 2,4 Milliarden Mark 6,5 v. H. und bet 2,4 Milliarden Mark und mehr 6,66 v. H.

Bis zum 1. April 1934 werden aufgehoben d i e Oberpoftdireklionen Darm­stadt, halle, Konstanz, Liegnih und Winden. Die Grenzen der neuen Oberpostdirektions­bezirke bestimmt der Reichspostminister im Be­nehmen mit dem Reichsminister des 3nnern. Für abgefprengte Gebietsteile der Länder find die Oberpostdirektionen zuständig, deren Bezirk diese Gebietsteile umschließt. Die Umwandlung von winde st ens zehn fetbständigen Telegraphenämtern in Telegraphenbetriebsstellen und deren Angliederung an bestehende Verkehrs­

anstalten sowie die Verringerung der Zahl der T e l egraphenbauä m t er um minbeffens zehn wird beschleunigt fortgesetzt. Die infolge Aufhebung von Ober­postdirektionen entbehrlichen Telegraphenzeug­ämter werden aufgehoben.

Das Kapitel 3 befaßt sich mit der Reichs, finanzoerwaltung. Es sieht vor, daß die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser aufgehoben und durch ein Landesfinanzamt in Bremen ersetzt werden. Die Landesfinanzämter Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Lübeck werden auf a eh oben und an ihrer Stelle ein neues Landes, fin anzamt in Kiel errichtet. Die Landes, finanzämter Breslau und Oberschlefien werden aufgehoben und an ihrer Stelle e i n neues Landesfinanzamt in Breslau geschaffen. Die Abteilungen für Besitz- und Der- kehrssteuern in Braunschweig und Lübeck werden aufgehoben.

In Kapitel 4 (§ 15) werden Maßnahmen bei der Deutschen Reichsbahn bebandelt. Der § 15 de» stimmt, daß die Uebernahme der Staats, eisen bahnen auf das. Reich für abge« schlossen gilt. Die bisher den Ländern zustehen. Den Rechte der Zustimmung zu wesentlichen Aende. rungen der Bezirkseinteilung ober Aufhebung von Reichsbahnbirektionen werben künftig von der Reichsregierung wahrgenommen.

§ 16 bestimmt, daß Beamte, die infolge der Aufhebung von Dienststellen entbehrlich werden, von der obersten Reichsbehörde unter Gewährung des gesetzlichen Wartegeldes einstweilen in den Ruhestand versetzt werden.

Im Schlußkapitel wird angefünbigt, daß die Reichsregierung über diese Maßnahmen hinaus den Aufbau der R e ich s b e h ö r d e n ver- einfachen und die hierzu erforderlichen Rechte und Verwaltungsvorschriften erlassen wird.

Lufisport im Aufbau. Oas ganze Volk muß mithelfen.

In Berlin sprach, wie derVölkische Beobachter" meldet, Präsident L o e r z e r vom Deutschen Luft­sportverband, vor der Presse über die Leistungen und weiteren Aufgaben des DLV.Das deutsche Volk muß ein Volk von Fliegern werden". Dieses Wort des Reichsluftfahrtministers Göring steht als Leitsatz über jeder Betätigung des deutschen Luft­sportes. Nicht nur die flugsporttreibenden Kreise selbst müßten den Neubau des deutschen Luftsports durchführen, sondern das Volk muß mitarbeiten an der großen Idee, die eine nationalsozialistische schlechthin ist. Das Wort des Luftfahrtministers kann natürlich nicht so ausgelegt werden, daß jeder Volksgenosse ein Flugzeugführer werden soll, aber der fliegerische Geist als kragende 3dee einer neuen Zeil muh Allgemein­gut werden. Wir dürfen nie vergessen, bah im Gegensatz zu allen Auslanbsstaaten bie beutsche Sportfliegerei nicht von Reichswegen geförberk werben kann, kein Versailler Vertrag hinbert uns aber, Opfergeist zu beweisen! Der beutsche Sportflieger ist allein auf bie aus diesem Opfergeist fliehenden Geldmittel ange­wiesen, bie ihm von privater f)anb zur Ver­fügung gestellt werben. Dabei wirb ber Spen- ber bes kleinsten Betrages nicht geringer geachtet

als ber Förberer mit grohen Spenben.

Die Gesamtheit der förbernben Mitglieber stellen die lebendige Verbindung zwischen Deutschlands Sportfliegern und der Masse der Volksgenossen her. Besondere Aufmerksamkeit wurde und wird neben der Werbung fördernder Mitglieder dem Führer- n a ch w u ch s gewidmet. Es ist daher am Sitz des Präsidiums in Berlin (Staaken) ein F l u g l e h r- g a n g eingerichtet worden, auf dem, im Gegensatz zu früher, wo der Flugzeugführer nach einer kür­zeren Ausbildung schon seinen Schein erhielt, Ge- wicht auf eine gründliche und systematische Durch­bildung gelegt wird. Ein Fluglehrer, der selbst gründlich geschult ist, ist in der Lage, bei der Aus­bildung anderer Schüler das Gefahrenmoment so­weit herabzumindern, daß Unfälle ausgeschlossen sind. Auch in der Segelflugausbildung ist, ebenso wie in der Motorfliegerei, bie Sicher­heit ber wesentlichste Faktor der Ausbildung. Auch hier lag bisher vieles im argen, vor allem deshalb, weil es an einer Durchbildung der S e - gelflugzeug-Bauleiter fehlte, die jetzt in besonderen Kursen geschult werden, um dann jede Garantie für die Sicherheit des Flug­zeuges und für die Sicherung des Fluges über­nehmen zu können. In der gleichen Weife find für die Ausbildung des Bodenpersonals Werk­stattkurse eingerichtet worden.

Hm das große Ziel, Deutschland zur fliegenden Ration zu machen, zu erreichen, ist es notwen­dig, die 3ugend zu gewinnen unb sie in fliegerischen Gebankengangen zu erziehen; da­her hat bie hitlerjugenb mit bem Präsibenten des Lustsportverbanbes ein Abkommen getrof­fen, wonach bie Vorbilbung unb Ausbilbüng unserer 3üngften unb 3ungen in Zusammen- arbeit zwischen beiben Organisationen geregelt wirb.

Die Fliegerei ist nicht Angelegenheit weniger Leute, bie Gelb haben, sondern ist ein Element ber Aufwärtsentwicklung des deutschen Volkes und ein Fundament des nationalsozialistischen Staates, an dem jeder einzelne Deut sch e Anteil nehmen kann unb muß. Darum liegt es auch nicht im Sinn ber heutigen Luftfahrtführung, Spitzenleistungen zu erzielen, sonbern einen sehr guten Durch­schnitt zu gewinnen. Der Ausgang des letzten Deutschlandfluqes ist schon ein Beweis für die neue Richtung der fliegerischen Erziehung.

Vom 1. bis 8. Juni findet die Deutsche Luft- fahrt-Werbewoche statt, innerhalb deren in ganz Deutschland sämtliche vorhandenen Flugzeuge in die Luft geschickt und besonders auch da gezeigt werden, wo Flugzeuge noch wenig bekannt sind. Straßenfammlungeu werden, ebenso wir

Fliegerorts g rr/p-

das LuftschiffGraf Zeppeli n", aus dem zum erstenmal mit einem nritgeführten Segelflug­zeug ein Passagiera ussteige n" wird, in den Dienst der Woche gestellt. Als großer nationaler Motorflug-Wettbewerb gelangt Ende Juni der D e u t s ch l a n d f l u g 1 9 34 zur Austragung. Die Absickt ist, den Deutschlandhug zu einem nationalen Ergebnis ersten Ranges zu gestalten. Jrn Sinn des oben angeführten Grundsatzes werden zum Wett­bewerb nur geschlossene Äannschaften im Gemein«

Das deutsche Volk rtirb ein Volk von Fliegern werden, penn alle Deutschen ihr Scherflein opferbereit beitragen. Das Vorbild ist, so schloß Präsident Loerzer fein Ausfüh­rungen, auch hier bei Führer, ber bie Ve- beutung bes Luftsporis für Deutfchlanbs Zu­kunft schon zu einer jelt erkannte, als er noch ganz am Voben lag. Zn feinem Sinne wirb die Weiterarbeit fcrtgeführt werden.

fchaftsflug zugelassen. Der Segelflug soll seinen gro­ßen Auftrieb erhalten du/ch denNationalen Rhön-Segelflug-Wettbewerb", an bem die Beteiligung deshalb besonders groß sein wird, weil innerhalb der Fliegerortsgrup­pen der Nachdruck der Tätigkeit auf die Schu­lung der jungen Minner Im Segelflug gelegt wird. Und als Abschluß der flugfportlichen Veranstaltungen ist die Teilnahme deutscher Gesell­schaften amInternationalen Europa­rundflug 19 3 4" bei bsichtigt.

und zwei Angeklagte zu je

freigesprochen. Die Fo

Riga, 27. Febr.

g wurde umringt; als er sich

Brust. Der Schwer

tern des ermordeten

London, 28.

g n i s. Sämtlichen Derur- rsuchungstzast angerechnet.

zu befreien suchte, lOjähriger Sch

ein deutsches L hin wurde er von !

Seziehungen zwischen i und China.

wieder direkte Pers,'

der Ermordeten auf Schadenersatzan gemäß durch Serail ligen Rente von

Oaei Urteil im Graudenzr Mordprozeß, ©rauhen 3, 27. Fi>r. (DNB.) In dem Pro-

ormelle Anerkennung ihrer p r ü ch e wurde antrags- uigung einer erftma- | u n t) e r t Zloty bewilligt, ünbung wurde als strafokr-

teilten wurde bie Ün

Vier Verurteilten w

ßonbon, 28. Fwr. (DNB. Funkspruch.) Nach einerTimes"-Mel»ng wird ber persische Konsul in Karachi, Hussen Ostavan, auf Anordnung seiner Regierung A fang April als persisches

. _ (MB.) Vor den Augen zahl'

reicher Zuschauer en tanb am Montagnachmittag chen einigen Schüler"

ihm ein lettischer ier einen Dolch indie ---... __erletzte Mating star b in der Nacht zum Dienstag Nych ber Darstellung ber El­tern des ermordeten Schülers befand sich dieser auf dem Wege zu einer Bascherin und summte leise ed vor sich hin. Darauf* ttischen Schülern angehalten,

auf der Straße zwi chen einigen Schülern ein Handgemenge. Der 13jährige deutsche Schüler Kurt M a t i < " - *

In der Urteilsbeg schärfend die außerort ntliche R o h h e i t bei Aus-

rbe Strafaussetzung auf fünf Jahre gewäh t. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Die Fo derung der Hinterbliebenen

zeß wegen der Ernordung der beiden Deutschen Krumn und Riebold wurden auf Grund des Artikels 240 des polnischen Straf­gesetzbuches (Schlägerei mit schwerer Körperverletzung verurteilt: Ein Angeklag­ter zu drei Iahren, ein Angeklagter zu zwei­einhalb Jahren, vier Angeklagte zu zwei Jahren, ein Angeklagter zu ei^inhcllb Jahren, ein Ange­klagter zu einem Jahr sechs Monaten G e f ä

worauf es dann zu ! m tragischen Vorfall kam.

Seit dreiz, mhundert Jahren

führung der Tat Herr rgehoben.

Tragischer Tod enes jungen Deutschen i, Riga.