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Oer Neuaufbau des deutschen Handwerks

Bereits durch ein Gesetz vom 29. November 1933 wurde dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsarbeitsminister die Ermächtigung erteilt, An­ordnungen für den Neuaufbau des deutschen Hand­werks auf der Grundlage der Pflichtinnungen und des Führerprinzips zu treffen. Bon dieser Ermäch­tigung haben die genannten Regierungsstellen Ge­brauch gemacht durch eine Verordnung vom 15. Juni l. I. (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 493 ff.), die das Innungswesen neu regelt und eine besondere Ehren­gerichtsbarkeit für das Handwerk einführt. Eine der wichtigsten Aufgaben auf dem Gebiete der Neu­regelung der deutschen Wirtschaft ist damit einer Lösung entgegengeführt worden. Ueberall im Reich sind die Handwerkskammer damit beschäftigt, ent­sprechend der nunmehrigen gesetzlichen Regelung das Jnnungswesen neu zu gestalten. Zu einem großen Teil ssnd diese Arbeiten sogar schon abge- schlossen. Gegenüber dem seitherigen Zustand zel^t diese Neuregelung grundlegende Aenderungen, die im Folgenden in ihren Grundzügen erörtert werden sollen.

Die Handwerkerinnung in ihrer neuen Gestalt ist der örtliche Zusammenschluß aller in die Hand­werksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden des gleichen Handwerkszweiges oder verwandter Hand- werkszweige". Es gehören ihr also alle in die Handwerksrolle Eingetragenen, die das betreffende Handwerk betreiben, pflichtmäßig an; und zwar hängt der Beginn und das Ende der Mit- aliedfchaft grundsätzlich von der Eintragung und Löschung in der Handwerksrolle ab. Stirbt ein selbständiger Handwerksmeister und wird dessen Betrieb für Rechnung der Witwe oder minder­jähriger Erben fortgeführt, so gehen die Rechte und Pflichten aus der Innungsmitgliedschaft mit Aus­nahme des Stimmrechts auf sie oder ihre Stell­vertreter über. Die seitherigen Vorschriften der Gewerbeordnung über Zwangsinnungen und In­nungsausschüsse treten außer Kraft, da für sie an­gesichts dieser Neuregelung kein Raum mehr besteht. Neben dem erwähnten Personenkreis, der zwangs- läufig der Handwerkerinnung angehört, gibt es eine Reihe von Personen, die ebenfalls tätigen Anteil an der Handwerkerinnung nehmen, nämlich Perso­nen, die früher als selbständige Handwerker tätig waren, oder solche, die als unselbständige Hand­werker beschäftigt sind, sowie schließlich Lehrper­sonen an Berufs- und Fachschulen. Für diese ist die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft ge- schaffen.

Die Errichtung der Handwerkerin­nungen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts find, erfolgt durch die Handwerkskammer, also im Gegensatz zu früher durch eine Selbstver­waltungskörperschaft des Handwerks selbst. Die Handwerkskammer ist befugt, bestehende freie und Zwangsinnungen, sowie Jnnungsausschüsse zur Durchführung der Neuregelung zu schließen. Inso­weit die neuen Handwerkerinnungen und Kreis­handwerkerschaften die Aufgaben der seitherigen Innungen und Jnnungsausschüsse übernehmen, geht das Vermögen der letzteren auf sie über. Die Er­richtung der Innungen erfolgte für bestimmte Be­zirke. Dabei wird Rücksicht genommen auf einheit­liche Wirtschaftsgebiete und darauf, daß eine zu einer lebensfähigen Gemeinschaft ausreichende Zahl von selbständigen Handwerkern erfaßt wird, ande­rerseits aber auch darauf, daß diese imstande sind, an dem Leben und den Einrichtungen der Innung teilzunehmen.

In Hessen sind insgesamt 383 Pflichtinnungen gebildet worden. Entsprechend dem eben erwähnten Grundsatz über die Abgrenzung der Bezirke ist dabei so verfahren worden, daß für die zahlen­mäßig am stärksten Handwerksarten Kreis in - nungen errichtet wurden, deren Abgrenzungen sich im Wesentlichen mit den Bezirken der unteren Ver­waltungsbehörden decken. Für die weniger häufigen Handwerksarten genügte die Zusammenfassung in größere Bezirke; sie sind in Hessen in Provinz­innungen oder, wo selbst das noch keine lebens­fähige Gemeinschaft ergeben hätte, in Landes- Innungen vereinigt. In Oberhessen bestehen auf Grund dieser Regelung nunmehr 102 Kreisin­nungen und 10 Provinzinnungen.

fung des Schlichtungsausschusses vorauszugehen;

1 bie Klage beim Arbeitsgericht kann erst erhoben

werden, wenn eine Schlichtung durch den Schlich­tungsausschuß nicht erzielt werden konnte. Als wei­tere Aufgabe der Innungen ist bezeichnet: die Aus­bildung der Berufsangehörigen zu fördern und bei

Auch die Satzung der Innung wird von der Handwerkskammer erlassen. Spätere Aenderun­gen der Satzung können von der Jnnungsversamm- lung beschlossen werden, bedürfen aber der Geneh- migung der Handwerkskammer. Der Inhalt, den die Satzung in jedem Falle haben muß, .st lm Gesetz genau bezeichnet. Sie muß insbesondere Bestim­mungen treffen über Namen, Sitz, Bezirk und Handwerkszweig der Innung, über ihre Aufgaben und Einrichtungen, über die Rechte und Pflichten der Mitglieder, über ihre Organe unb über Die Dermöngensoerwaltung und Haushaltsführung.

Der Kreis der Aufgaben der Handwer- f er innungen ist im Gesetz genau umschrieben Andere, nach den gesetzlichen Vorschriften ihr nicht übertragene Aufgaben darf die Innung nicht über- nehmen. Im Einzelnen ist als Aufgabe der In- nung bezeichnet: die Pflege des Gemeingeiftes und die Wahrung der Standesehre, die Regelung des Lehrlingswesens und die Abnahme der Gesellen­prüfungen, sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Lehrlingen. Hier­für wird ein besonderer Scklichtungsausschuß ge­bildet, der sich aus einer gleichen Zahl von Be­triebsleitern und Mitgliedern des Gesellenbeirats zusammensetzt. Einer Klage über solche Streitig­keiten beim Arbeitsgericht hat immer die Anru-

llAtn Urquell deutscher Leistungen und Rrafr war immer y'Tbes Handwerks wollen und Rönnen. Gesinnung und Schöpfungen der Meister aus der großen Vergangenheit des Handwerks müssen wir heute als ein uns gegebenes Lehen ansehen. wir können stolz darauf sein, daß uns dabei die Aufgabe gestellt ist, in einem besonderen wichtigen Abschnitt im alleinigen Vertrauen auf die eigene Rraft am Befreiungswerk

des Führers mitzuwirken.

Heil Hitler!

Fritz Müller-Mainz

Vorsitzender der Hessischen Handwerkskammer

der Verwaltung der Berufsschulen mitzuwirken, fer­ner wirtschaftliche Einrichtungen, die dem Hand­werkszweig dienen, zu fördern. Schließlich gehörte zu den Aufgaben der Innungen noch die Unter­stützung der Fachpresse und der handwerklichen Kör­perschaften, die Erstattung von Gutachten und Aus­künften an Behörden und die Fühlungnahme mit den entsprechenden Fachbehörden. Zugelassen ist die Errichtung von Gütestellen zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen felbstänbigen Handwerkern I und ihren Auftraggebern, sowie die Errichtung von Jnnungskrankenkaßen. Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Innung befugt, durch Beauftragte die Befolgung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften in den Betrieben ihrer Mitglieder zu überwachen.

Was die Organe der Innung anlangt, so sind auch hier grundlegende Aenderungen gegen­über dem seitherigen Rechtszustand zu verzeichnen. Das hauptsächlichste Organ der Innung ist jetzt der Dbermeifter, der als Leiter der Innung mit weitgehenden autoritativen Befugnissen ausgestattet ist. Er wird von der Handwerkskammer bestellt; die Bestellung ist jederzeit widerruflich. Der Obermeister

Pfriem, Schere, Hobel.

Kleine Meister-Porträts zum Tage des Handwerks. Don K. jR. Neubert.

Meister Barz.

Als Kind lief ich gern zum Bäcker, weil es für ein Brot einenKameruner" zugab. Es war noch in den Jahren vor dem Krieg. Der Gang zum Kolonialwarenhändler stand nicht ganz im selben Kurs. Vielleicht spielte man im Garten Soldaten, wenn die Mutter rief. Da verwandelte man sich nur mit innerem Widerstreben aus einem siegreichen General in einen kleinen Jungen, der zwei Pfund Zucker holen mußte. Doch die Tatsache, daß es beim Kaufmann schon für einen Pfennig Lakritzen gab, versöhnte schließlich mit dieser Wendung.

Beim Schuster gab es weder Kameruner noch Lakritzen, aber zu Meister Barz ging man wohl am liebsten. Eine kleine, schmale Treppe führte in feine Werkstatt hinunter, die eigentlich im Keller lag. Immer war es dämmerig im Raum. Ich sehe mich noch die Treppe hinuntersteigen, das Schild mit dem Lackstiefel hängt über der Tür, die Glocke schellt, wie ich die Tür öffne, sie bimmelt hell und wie erschrocken, und ich trete in den Raum, eine Katze huscht in diesem Augenblick durch meine Beine die Treppe hoch, ich stehe da, die Mütze in der Hand und frage, ob Vaters Schuhe fertig seien. Meister Barz sieht mich kurz an, dann neigt er sich schon wieder über seine Arbeit. Durch das große Fenster fällt Licht von der Straße auf den Tisch. Der Meister hat Vaters linken Schuh noch vor.Wart ein Weilchen, Junge!" brummt Meister Barz. Es ist mir recht. Ich sitze gern bei Meister Barz, in der dämmrigen Werkstatt, in der es nach Pech und Geheimnissen riecht. Jetzt schlägt die Schwarzwälder Uhr drüben an der Wand, es ras­selt in ihrem Gehäuse, und ein Kuckuck beginnt zu rufen. Hinter der Tür, die zur Wohnung führt, schlurfen leise Schritte. Mein Herz klopft in einer wunderlichen Erregung. Scheu betrachte ich Meister Barz. Er sieht eigentlich aus wie ein Zauberer aus dem Märchenbuch, mit dem weißen Haar und dem ernsten, forschenden Blick.

Merkwürdig sind die Glaskugeln auf dem Tisch vor Meister Barz. Sie sehen aus wie Zaubergerät. Vielleicht sind darin die Stimmen mancher Men­schen eingefangen, und nachts, hinter verschlossenen Türen und Fenstern läßt Meister Barz die Stim­men heraus, und sie flattern und seufzen und sin­gen leise von gewesenen Tagen und Geheimnissen, bis der Meister sie mit einem Zauberspruch wieder

in die gläsernen Kugeln einschließt. Und am Tage stehen sie wieder ruhig da.

Das konnte sich ein phantasiebegabter Knabe wohl vorstellen, wenn er in der kleinen dämmrigen Werkstatt auf dem Hocker saß und auf die Schuhe wartete, an denen Meister Barz noch eine Kleinig­keit zu machen hatte. Wenn man dann wieder die Treppe heraufstieg und im hellen Licht des Tages stand zwischen eilenden Menschen und Fuhrwerken, kam es einem vor, als hätte man eben einen Blick in eine Welt getan, die noch viele Geheim­nisse barg.

Heute weiß man ja, welche Geheimnisse es wa­ren: kleine Freuden in der Familie, manche Sorgen wirtschaftlicher Art, ein Todesfall, der stille Ablauf einer kleinen Welt. Eines Tages haben sie dann Meister Barz aus feiner Werkstatt getragen, und die Glocken läuteten für ihn. Und dann übernahm sein Sohn das Geschäft. Aber der sitzt jetzt nicht mehr in dem kleinen, dunklen Kellerraum. Er hat einen hellen freundlichen Laden. Maschinen stehen darin, und die gläsernen geheimnisvollen Kugeln sind fort und auch die Katze und die alte Schwarz- wälderuhr. Aus dem Nebenzimmer aber klingt ein Radio mit den neuesten Nachrichten und manchmal auch, aus dem hintersten Zimmer, das Weinen eines kleinen Kindes ober ein Helles Lachen, und dann huscht ein glückliches Lächeln über das Ge­sicht des jungen Meister Barz ...

Der Idealschneider.

Im Schaufenster steht eine Holzpuppe. Immer, wenn der Meister einen neuen Anzug fertiggestellt hat, hängt er ihn, ehe er ihn abliefert, noch über die Puppe im Schaufenster, und auf der Straße bleiben die Männer stehen, mustern kritisch den Anzug, manchmal geht einer in den Laden, fragt nach dem Preis und verspricht wiederzukommen ...

Jeder kann sehen: gute Arbeit! Der Meister ver­steht sein Handwerk. Ich werde demnächst auch in den Laden gehen und fragen und wiederkommen. Ich war schon bei vielen Schneidern in meinem Leben. Bei manchen war ich nur einmal und habe dort nie wieder etwas -für mich machen lassen, man­chen war ich treu, aber den richtigen Schneider habe ich eigentlich nie gefunden. Ich suche ihn im­mer noch Den Schneider, der das beste Material verwendet, dabei den billigsten Preis berechnet und die vollkommenste Arbeit liefert. Den Ideal- schneider!

Ich hatte Anzüge, die nur saßen, wenn ich nicht saß. Ich hatte aber auch Anzüge, mit denen ich mich auf Sofas und eine ganze Nacht im Eisen­bahnwagen herumdrücken konnte, und wenn ich auf­stand, fiel die Hose so glatt wie am ersten Tag, und die Lacke saß wie aus der Holzpuppe im

muß andererseits auch des Vertrauens der In- nungsmitglieber sicher sein und deshalb alljährlich in der Jnnungsoersammlung die Vertrauensfrage stellen; das Ergebnis der Beschlußfassung hierüber ist alsbald der Handwerkskammer mitzuteilen. Der Obermeister vertritt die Innung gerichtlich und außergerichtlich; er führt ihre Geschäfte und er­ledigt ihre Aufgaben. Nur in den im Gesetz vor­gesehenen Fällen vergl. hierzu im Folgenden die Ausführungen über die der Innungsversammlung vorbehaltenen Angelegenheiten findet eine Be­schlußfassung der Innung statt. Bemerkenswert ist, daß dem Obermeister sogar eine Strafbefugnis bei Zuwiderhandlungen der Jnnungsmitglieder gegen seine Anordnung oder gegen die Satzung tn Ge­stalt von Ordnungsstrafen zusteht.

Dem Obermeister steht ein I n n u n g s b e i r a t zur Seite. Die Mitglieder desselben, deren Zahl in der Satzung festgelegt ist, bestellt er selbst. Diesen Jnnungsbeirat hat der Obermeister m wichtigen Angelegenheiten um seine Meinung zu befragen, ohne aber etwa hieran gebunden zu sein. Zur Wahrnehmung bestimmter Jnnungsämter hat der Obermeister ferner nach Maßgabe der Satzung aus den Mitgliedern des Jnnungsbeirats sogenannte Jnnungswarte zu ernennen, insbesondere seinen Stellvertreter, einen Kassenführer, einen Schriftführer und einen Lehrlingswart. Die Amts- dauer des Jnnungsbeirats und der Jnnungswarte beträgt ein Jahr.

Zur Wahrnehmung der Interessen der Gesellen bestellt die Handwerkskammer einen Gesellen- wart und ordnet ihm einen Gesellenbeirat bei. Der Obermeister und die sonstigen Jnnungs­warte haften für treue Amtsführung, wie Vor­münder. Für den Fall, daß sich ein Jnnungswart

als ungeeignet erweist, sind Bestimmungen getroffen, die feine sofortige Abberufung ermöglichen.

Zu den Organen der Innung gehört schließlich noch die Jnnungsoersammlung. Sie be­steht aus den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern der Innung; nach näherer Bestimmung der Satzung kann sie sich auch aus Vertretern zu­sammensetzen, die von den Mitgliedern der Innung gewählt werden. Die Zuständigkeit der Jnnungs- Versammlung ist entsprechend dem Führerprinzip beschränkt auf bestimmte Angelegenheiten, nämlich: die Abänderung der Satzung, die Vornahme beson­ders wichtiger Rechtsgeschäfte, die Genehmigung der Jahresrechnung, die Feststellung des Haushaltplans und die Genehmigung von Ausgaben, die im Haus­haltplan nicht vorgesehen sind. Das Gesetz enthält über die Stimmberechtigung und die Berechtigung zur Wahl der Vertreter der Jnnungsoersammlung sowie über die Voraussetzungen, unter denen eine Person als Vertreter zur Jnnungsoersammlung, als Jnnungswart, Gesellenwart oder Mitglied eines Beirats gewählt ober bestellt werden kann, noch eine Reihe von Einzelvorschriften, deren Erörterung hier zu weit führen würde.

Schaufenster frisch nach dem Bügeln. Geheimnisse der Schneiderkunst. Auch Schneider sind Zauberer. Gute und schlechte Zauberer. Gute Anzüge zu zaubern, ist keine Kleinigkeit. M n muß schon ein Meister sein.

Auf der Holzpuppe drüben im Schaufenster hängt schon wieder ein neues Jackett. Es ist eine elegante, gutangezogene Holzpuppe, muß man sagen. Sie kann lächeln. Immer macht sie ein freundliches Gesicht.Sieh mich an!" sagt sie,sitzt der Anzug nicht fabelhaft? Komm herein und bestelle dir auch einen. Der Meister wartet!"

Ja, da gehe ich wirklich hinein und spreche mit dem Meister. Er ist gerade beim Zuschneiden. Mit Kreide hat er Striche auf dem Stoff gezogen. Die Schere frißt sich knirschend hindurch. Eben hat er die Aermel Angeschnitten. Jetzt läßt er die Arbeit liegen und bringt mir Stoffproben und Modelle und sagt:Bei Ihrer Figur, mein Herr!" Prima."Das kleidet Sie bestimmt!" Und schon holt er das Zentimetermaß, mißt die Länge meiner Arme, meiner Beine, meinen Brustumfang und notiert Zahlen in einem kleinen Büchel. Dann ziehe ich die Brieftasche und zahle das Geld für den Stoff. Der Stoff ist nicht billig, finde ich.Aber der Stoff ist gut!" belehrte mich der Meister.Der Stoff muß so gut sein wie der Schneider. Schade um die Schneiderarbeit, wenn es anders ist." Da sage ich nur:Und schade um den Stoff, wenn er besser ist als der Schneider!"

Er lächelt und begleitet mich händereibend zur Tür.Sie werden zufrieden sein", gibt er mir noch eine Hoffnung auf den Weg. Draußen bleibe ich noch vor der Puppe im Schaufenster stehen. Kritisch mustern meine Augen den Anzug. Vielleicht habe ich endlich den richtigen Schneider gefunden, denke ich.

*

Es ist mir aufgefallen: Schuster philosophieren, Schneider machen gern Witze, Tischler fingen. Ich habe darüber nachgedacht; es entspricht ihrer Tätig­keit! Menschen, die ständig mit durchgelaufenen Schuhsohle und schiefen Absätzen zu tun haben, müssen schließlich anfangen, über die Vergänglich- teil des Irdischen Bettachtungen anzustellen. Schnei- der aber machen gern Witze, weil sie im Umgang mit ihren Kunden ihren Sinn für Humor, Komik, Satire ausgebildet haben. Beim Maßnehmen und Anprobieren entdecken sie viele Eitelkeiten und viele Schwächen, die verdeckt werden sollen, sie sehen O- und T-Beine, schiefe Schultern und Hüh- nerbrüste und immer und überall sollen sie Ideal­gestalten, Vorbilder der Eleganz aus ihren Kunden machen, aus den Kleinen, den Langen, den Dicken, den Dünnen. Ja, sie machen gern Witz^.

Aus den Vorschriften über die Dermö gens» Verwaltung und Haushaltsführung der Innungen ist hervorzuheben, daß das Vermögen grundsätzlich wie Mündelgeld verzinslich anzulegen ist und daß für bestimmte,, in die Vermögensver­hältnisse der Innung besonders einschneidende Rechtsgeschäfte die Genehmigung der Handwerks- fammer eingeholt werden muß. Soweit die Kosten für die Errichtung und die Tätigkeit der Innung nicht aus den Erträgen ihres Vermögens ober son- fügen Einnahmen gedeckt werden können, sind sie von den Jnnungsmitgliedern durch Beiträge auf- zubringen, deren Höhe grundsätzlich nach der Lei- stungsfähigkeit der Betriebe gestaffelt ist. Von der Innung ist über den zu erwartenden Kostenaufwand und seine Deckung jeweils für ein Jahr ein Haus­haltsplan aufzustellen und ferner über die Ein­nahmen und Ausgaben eine Jahresrechnung zu legen.

Die Aufsicht über bie Innungen führt bie Hanbwerkskammer, ber zu biesem Zweck eine Reihe befonberer Befugnisse erteilt ist. Geht bie Mitglieberzahl einer Innung so weit zurück, baß sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, so kann bie Handwerkskammer bie betreffend Innung schließen.

Hanbwerkerinnungen gleicher Art innerhalb eines bestimmten Bezirkes werben burch bie Hanbwerks­kammer zu einer Kreishanbwerkerschaft zusammengeschlossen, bie bie gemeinsamen Interessen ber ihr angeschlossenen Innungen wahrzunehmen hat.

Die Hanbwerkskammer bestellt als Vorsitzenden der Kreishandwerkerschaft einen Kreishand­werksmeister, der seinerseits wieder zu seiner Unterstützung aus den Obermeistern der angeschlosse­nen Innungen einen Beirat ernennt. Ferner steht dem Kreishandwerksmeister die Mitgliederversamm­lung ber Kreishanbwerkerschaft zur Seite, die sich aus den Obermeistern ber angeschlossenen Innungen zusammensetzt. In Hessen finb insgesamt 18 solcher Kreishanbwerkerschaften errichtet worben.

Besonbere Erwähnung oerbient schließlich noch bie Einführung einer Ehrengerichtsbarkeit für bas Hanbwerk, bie eine geeignete Hand­habe bietet, um Verstöße von Jnnungsmitgliedern gegen die Standesehre ober ben Gemeingeist zu ahnben. In erster Instanz entfeheibet ein bei der Hanbwerkskammer gebilbetes Ehrengericht. Gegen besten Entscheibung ist bie Berufung an ben beim Deutschen Hanbwerks- unb Gewerbekammertag er­richteten Ehrengerichtshof zulässig. Durch weit- gehenbe Strafbefugnisse, bie Ordnungsstrafen bis zu 1000 RM. und fogar die Aberkennung des Meistertitels umfassen, ist den Ehrengerichten ein wirksamer Schutz der Ehre des Handwerkerstandes ermöglicht.

Die Neuordnung des Handwerks, wie sie in ihren Grundzügen im Vorstehenden bargestellt würbe, entspricht einem feit langem bestehenben Bedürfnis. Mit ihr ist ein großer Teil des Weges zu dem Ziel zurückgeleat, bas in ber Schaffung und Erhal­tung eines gesunden, in neuem Geist gefestigten, blühenden Handwerkerstandes liegt, ein Ziel, dessen Erreichung zum Wohl des Volksganzen immer neue Förderung verdient.

Oie Frau im Handwerk.

Zwischen dem werteschaffenden Handwerk und der großen Gemeinschaft der Frauen bestehen enge Beziehungen, die nicht nur einzelwirtschastlicher, sondern vor allem gesamtwirtschaftlicher, aber auch sozialer unb kultureller Art sind. Alle Frauen besonders die Hausfrauen sind Verbraucherinnen und damit Käuferinnen handwerklicher Erzeugnisse unb Leistungen. Auch im Hanbwerk selbst wirken Frauen tatfräftig an ben bem Hanbwerk gestellten wirtschaftlichen Aufgaben mit; auf Grunb plan­mäßiger Fachausbilbung haben sich weibliche Hanb- werksberufe entwickelt unb bis heute erhalten. Außerbem ist in vielen Hanbwerkszweigen bie Mit- arbeit ber Ehefrau des Handwerksmeisters und der erwachsenen Töchter für den Absatz der Erzeugnisse von ausschlaggebender Bedeutung.

Aus dem Arbeitsgebiet der früheren Hauswirt schäft haben sich verschiedene Fertigkeiten losgelöst unb zu selbstänbigen Berufen entwickelt. Viele

Unb der Tischler sinat, wenn bie Sonne in seine Werkstatt scheint. Der Atem bes Walbes weht noch durch die Werkstatt. Dieses Holz war einmal ein Baum. Nun stehen die Bretter da, aber noch ist bas Leben bes Baumes in ihnen. Es buftet noch ganz leise nach Walb. Unb so kommt es benn, wenn ber Tischler ein Brett hobelt, unb bie Sonne scheint ins Zimmer, unb es riecht ein wenig nach Wald, daß er ein leises Lied zu summen beginnt...

Zeitschriften.

Dor 25 Jahren trat in Freiburg ein Kreis jünge­rer Philosophen des In- und Auslandes an ihren Lehrer Heinrich Rickert mit dem Plan zur Grün­dung einerInternationalen Zeitschrift für Philo­sophie der Kultur" heran, die auf Rickerts Vorschlag ben TitelLogos" erhielt. Diese Zeitschrift, zu deren Mitarbeitern Gelehrte wie Bauch, ©pranget, Simmel, O. v. Gierke, I. Binder, Eucken, Troeltsch, Wölfflin unb Winbelbanb gehörten, biente nicht nur ben Bestrebungen bersübwestbeutschen Philo­sophie" unb ber Erneuerung des philosophischen beutschen Jbealismus, fonbern würbe darüber hin­aus zu einem auch im Auslande viel beachteten Mittelpunkte deutscher Geisteswissenschaft. Das Ge- schehen der Gegenwart stellt dieser Zeitschrift neue Aufgaben. Sie will nicht nur wahr, fonbern auch deutsch philosophieren. Diesem Willen gibt der neue TitelZeitschrift f ü r Deutsche Kultur« Philosophie" (Verlag I. C. B. Mohr, Tübin­gen) Ausdruck. Unter diesem Titel soll die ZeitschB eine große philosophische Tradition weiterführen ur zugleich mit einem neuen Inhalt erfüllen. Das erst Heft zeigt die Auswirkung ber neuen Zielsetzung- Der einleitende Aufsatz von Hermann Glöckner (Gießen) überDeutsche Philosophie", der mit her Bescheidenheit echter Wissenschaftlichkeit und m't liebevollem Verständnis Eigenart und Eigenrecht deutscher philosophischer Arbeit herausstellt, wendet sich auch in seiner schlichten sprachlichen Formalie« rung an alle, denen ernsthaft am deutschen Geistes­leben gelegen ist. Auf ben Aufsatz des zweiten Herausgebers Karl L a r e n z überVolksgelst und Recht" folgt ein weiterer rechtsphilosophischer Beitrag von Walther S ch ö n f e l b. In dem Aus' satz überDie Abstimmungsurnen des Deutschen Reichstags" zeigt Hubert S ch r a d e , der kürzncy der weiteren Oeffentlichkeit durch sein Werk über Das Deutsche Nationaldenkmal" bekannt geworden ist, von einem bestimmten Falle ausgehen Möglich' ketten unb Aufgaben künstlerischer Gestaltung auf. So gibt biefes erste Heft ein vielseitiges Bild von dem Wirken deutscher Geistesarbeit im Dritte Reich.