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M. Jahrgang

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

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-ZM General-Anzeiger für Bberhessen WW grantfurt am Main llSse druck und Verlag: Srühl'sche Univerfitätt-Vuch- nnö Steinöruderei «.Lange in Stehen. Schristleitnng und SeschästLftelle: Schulftrahe 7 Mengenabschlüsse Staffel B

Der Reinhardtsche Steuerreform-Plan.

Dre Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Pg. Fritz Reinhardt, verkündete in der Voll­sitzung der Akademie für Deutsches Recht am 26. Juni 1934 in der Aula der Universität München den folgenden Plan der großen national- s o z i a l i st i s ch e n Steuerreform, die sich in Vorbereitung befindet und zum größten Teil bereits im kommenden Herbst Gesetz werden wird:

I.

Niemand von uns kann leben und gedeihen ohne die Anderen. Wohl ohne den einzelnen Anderen, nicht aber, ohne Glied einer organisierten Vielheit von Personen zu sein. Die natür­lichste Grundlage für eine solche Vielheit ist gegeben, wenn die Angehörigen der Vielheit gleicher Ab­stammung, gleicher Sprache, gleicher Sitte und glei­cher Kultur sind. Eine solche aus der Natur heraus erwachsene Vielheit ist das, was wir Volk nennen.

Soll ein Volk nicht nur von Natur aus, sondern auch rechtlich als solches gelten, und sollen die Be­ziehungen der Volksgenossen zueinander geregelt sein, so muß das Volk in eine bestimmte Rechts­form gekleidet werden, es muß zu einer selbständi­gen Rechtsperson gestaltet werden. Eine solche Rechtsform, in die das Volk als Ganzes gekleidet wird, ist ba£, was wir Staat nennen. Der Staat ist die Gesamtheit aller Volksgenossen und Volks­genossinnen, gekleidet in eine einzige, auf bestimm­ten Gesetzen beruhende Person. Er ist das Volk in einer Person. Er stellt die Form dar, in der sich das Leben der Volksgemeinschaft und aller ihrer Glieder vollzieht.

Zur Regelung der Beziehungen des Volkes und des Staates zu anderen Völkern und Staaten und der Beziehungen der Volksgenossen zueinander be­darf der Staat einer bestimmten Führung und eines bestimmten Apparates. Die Staatsführung be­steht aus der Regierung, an deren Spitze der Führer steht, der Staatsapparat besteht aus allen öffentlichen Einrichtungen, die bestimmt sind, das Leben des Volkes und aller seiner Glieder zu regeln und zu gewährleisten.

Der Staat bedarf zur Erfüllung seiner Aufgaben Geld. Die Ausgaben des Staates erfolgen um des feiner Führung anvertrauten Volkes willen. Die zur Bestreitung der Ausgaben erforderlichen Mittel müssen, soweit nicht dem Staat Einnahmen aus eigenem Vermögen zufließen, in Form von Steuern und sonstigen Abgaben auf die Glieder der Volksgemeinschaft umgelegt werden.

Aus der Notwendigkeit, die zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben erforderlichen Mittel auf die Glieder der Volksgemeinschaft umzulegen, ergibt sich eine riesengroße Verantwortung der S t aatssührung gegenüber der Volksgemeinschaft. Die Mittel müssen groß genug sein, um die Aufgaben, die die Interessen des Volksganzen bedingen, zu erfüllen. Der Volks­genosse muß bereit sein, die entsprechenden Mittel in Form von Steuern aufzubringen. Er muß sich bewußt sein, daß die Aufbringung dieser Mittel die Voraussetzung für das Sein der Volksgemeinschaft und damit für das Sein seines Berufsstandes und für sein persönliches Sein ist.

Die Steuern müssen jedoch wirtschaftlich und sozial tragbar sein; sie dürfen in ihrer hyhe und in ihrer Gestaltung einer gesunden wirt­schaftlichen und sozialen Entwicklung nicht zu­widerlaufen.

Der Ausgabenwirtschaft des Staates sind durch das Leistungsvermögen der Volksgemein­schaft bestimmte Grenzen gezogen. Werden diese Grenzen überschritten, so werden Lähmung der Wirtschaft und Verschlechterung der sozialen Lage der Volksgemeinschaft in allen ihren Gliedern in der Regel die Folge sein.

Werden die Aufgaben, die der Staat im Inter­esse des Volksganzen zu erfüllen hat, größer, ohne daß bei Aufrechterhaltung der vorhandenen Steuern und Steuersätze gleichzeitig das Aufkommen an Steuern größer wird, so darf nicht an eine Erhöhung der Steuersätze oder an die Einführung neuer Steuern gedacht werden, sondern es muß versucht werden, die Mittel zur Bewältigung der neuen Aufgaben durch entspre­chende Neugestaltung der gesamten Ausgabenwirtschaft im Rahmen des vor­handenen Steueraufkommens freizumachen. Dabei wird an die Einschränkung weniger wichtiger Auf­gaben und, soweit möglich, an die Vereinfachung der Verwaltung und an die Verminderung der Verwaltungskosten gedacht werden müssen. Erst wenn alle "Möglichkeiten, die Mittel zur Erfüllung neuer Aufgaben im Rahmen des vorhandenen Auf­kommens freizumachen, erschöpft sind, wird an die Erhöhung eines Steuersatzes oder an die Einfüh­rung einer neuen Steuer gedacht werden dürfen, es fei denn, daß die Erfüllung der neuen Aufgabe geeignet ist, mittels Anleihe finanziert zu werden.

Vor der Erhöhung eines Steuersatzes oder der Einführung einer neuen Steuer wird sehr sorgfältig geprüft werden müssen, ob die Erhöhung des Steuersatzes oder die Einführung der neuen Steuer wirtschaftlich und sozial tragbar ist. Es wird sehr sorgfältig erwogen werden müssen, ob der Wert, der in der Erfüllung der neuen Auf­gabe beruht, vom Standpunkt der V o l k s g a n z - h e i t gesehen, größer ist, als die wirtschaftliche und soziale Verschlechterung, die sich aus der Mehrbe­lastung in Form von Steuern ergeben kann.

Die Belastung, die sich aus den Steuern und Steuersätzen ergibt, die heute in Deutschland

vorhanden sind, ist so groß, daß jede Erhöhung dieser Belastung dem Gedanken der wirtschaft­lichen und sozialen Gesundung und jeder volks­wirtschaftlichen Vernunft zuwiderlaufen würde.

Es ist in den letzten Wochen da und dort wieder­holt das Gerücht aufgetaucht, es werde eine neue Steuer zur Föderung der deutschen Warenaus­fuhr eingeführt werden. Ich erkläre hierdurch, daß im Reichsfinanzministerium an die Einführung einer neuen Steuer, oder an die Erhöhung der Sätze einer bestehenden Steuer niemand denkt. Jede Förderung der Warenausfuhr aus dem Auf­kommen einer neuen Steuer würde eine Förderung auf Kosten der Allgemeinheit sein. Der Schaden, der sich, gesamtoolkswirtschaftlich gesehen, daraus ergeben würde, würde bestimmt wesentlich größer sein, als der Nutzen aus einer vermehrten Waren­ausfuhr. Wir müssen selbstverständlich alles nur Denkbare zur Förderung unserer Warenausfuhr tun. Unter den zu ergreifenden Maßnahmen wird jedoch keine sein, die zur Belastung der deutschen Binnenwirtschaft führt und damit der Bele­bung unserer deutschen Binnenwirt­schaft zuwiderlaufen würde. Wir werden ver­suchen, die deutsche Warenausfuhr durch Maßnah­men zu fördern, die außerhalb des Gedankens einer neuen Belastung der deutschen Wirtschaft liegen. Eine entscheidende Hebung unserer Waren­ausfuhr, durch die die Einfuhr genügender Mengen lebenswichtiger Rohstoffe und dergleichen und

London» 27. 3uni (DRV. Funkspruch). M 0 r - n i n g Post" erklärt, daß das britische Kabi­nett jetzt endgültig beschlossen habe, eine Politik der Aufrüstungzu betreiben und daß in naher Zukunft eine wichtige Mitteilung hierüber zu erwarten sei.

Der politische Korrespondent des Blattes sagt in einem Aufsatz: Das Lufifahrtministerium bereitet gegenwärtig einen Plan vor, der die britische Luftstreitmacht auf die Stärke der größten Luftstreltmacht innerhalb der Schlagweite" Großbritanniens bringt. Es ist bekannt, daß die britischen Vertreter bei den englisch-amerikanischen Besprechungen zur Vorbe­reitung der Flottenkonferenz von 19 3 5 den amerikanischen Vertretern angekündigt haben.

Berlin, 26. 3unL (DRV.) Auf die britische Transfernote vom 21. 3uni 1934 hat die deutsche Regierung durch den deutschen Bot­schafter in London folgende Antwort erteilt:

Die deutsche Regierung beehrt sich, den Empfang der Antwort der königl. britischen Regierung auf die deutsche Role vom 20. d. 21L zu bestätigen. Sie bedauert, den darin enthaltenen Argumenten nicht folgen zu können, die z. T. auf m i ß v e r - stündlicher oder unvoll st ändiger Be­urteilung des Verlaufes der Berli­ner Transferkonferenz zu beruhen schei­nen, und behält sich weitere Darlegungen hierzu vor. Sie bedauert ferner, daß die königlich britische Regierung glaubt, ihren Standpunkt durch Androhung von Zwangsmaßnahmen durchsetzen zu müssen und dadurch ihrerseits genötigt zu sein, entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der schlimm st en Schäden, die sich daraus für die deutsche Wirtschaft ergeben wür­den, zu ergreifen.

3n der Annahme, daß es trotzdem der königlich britischen Regierung ernstlich an einer für beide Länder fairen Regelung einer Frage liegt, deren Lösung anerkanntermaßen nicht von Deutschlands Bemühungen allein ab­hängt, nimmt die deutsche Regierung die Einladung der königlich britischen Regierung zu Bespre­chungen deutscher Vertreter mit Vertretern der königlich britischen Regierung in London an. Die deutschen Vertreter werden heute nach London ab­reisen.

Das Elearmggeseh auf zwei Jahre beschrankt.

London, 26. Juni. (DNB.) Das Gesetz über das -Schuldenclearing und die Vergel- tunasmaßnahmen für Einfuhrbe - schränkungen wurde am Dienstag vom Unter­haus erneut besprochen. Die Vorschläge mehrerer Abgeordneten, die zweite Klausel des Gesetzes auf- zuschieben, die der Regierung Vollmachten zur Auferlegung von E i n s u h r k o n t i n g e n t e n er­teilt, wurden vom Sprecher als unzulässig erklärt. Der Liberale Mason beantragte, daß die Gültig­keitsdauer des Gesetzes auf ein Jahr beschränkt wer-

schließlich auch die Bezahlung unserer Zinsen an die ausländischen Gläubiger gesichert werden könnte, wird nur durch erhöhte Bereitwilligkeit des Auslandes zur Aufnahme deut­scher Erzeugnisse zu erlangen sein. Tritt eine erhöhte Bereitwilligkeit des Auslandes zur Auf­nahme deutscher Erzeugnisse nicht ein, so werden wir, der Rot gehorchend, uns in immer stärkeren Ausmaßen auf den Gedanken der Selbstver­sorgung einstellen und die Einfuhr entspre­chend einschränken müssen.

Es ist nicht daran gedacht, irgendwelche neue

Steuer einzuführen, und es ist auch nicht daran gedacht, die Sähe bestehender Steuern zu er­höhen.

Jede Erhöhung der bestehenden Gesamtsteuerlast der deutschen Volkswirtschaft würde nichts anderes als volkswirtschaftlichen Unsinn be­deuten. Daß der Gedanke einer Erhöhung der be­stehenden Gesamtsteuerlast von jedem, der im natio­nalsozialistischen Staat für die Dinge verantwort­lich ist, in aller Entschiedenheit ab gelernt wird, versteht sich von selbst. Ausgenommen sind einzelne Maßnahmen, die nicht durch fiskalische Gesichts­punkte bedingt sind, sondern durch die Notwendig­keit, lenkend in die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft einzugreifen. Ich denke z. B. daran, für Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. eine Mindestkörperschaftssteuer vor­

bei Zusammentritt der Konferenz werbe eine be­trächtliche Verstärkung der britischen Seemacht vorgeschlagen werden. 2L a. wird eine Erhöhung der britischen Kreuzerftärke von 50 au 70 Fahrzeuge verlangt werden. 3n gut unterrichteten Kreisen gewinnt indessen die Ansicht immer mehr an Boden, daß es infolge der großen Meinungs- verfchiedenheilen zwischen den Teilnehmern sich als unmöglich erweisen wird, die Konferenz im nächsten 3ahre abzuhalten. Falls die Flotlenkonferenz tatsächlich aufgegeben oder für un­bestimmte Zelt verschoben werden mühte, dürfte die Regierung eine noch größere Vermeh­rung der Seestreitkräfte verlangen, als sie gegenwärtig erwägt.

den solle, da hierdurch eine ehrenvolle und freund­schaftliche Regelung erleichtert würde. Der Libe­rale Evans und der Arbeiterabgeordnete Sir Stassord Cripps unterstützten diesen Antrag.

Schatzkanzler Chamberlain erklärte, daß er es nicht für günstig halte, bei jeder sich ergebenden Notwendigkeit eine neue gesetzgeberische Maßnahme dieses- Charakters zu verfügen. Indem die engli­sche Regierung die in dem Gesetz enthaltenen Voll­machten übernehme, zeige sie der ganzen Welt, daß sie mit solchen Vollmachten ausge- rüstei sei, und dies mache es weniger wahrschein­lich, daß eine ähnliche Lage in Zukunft entstehe.

Der Führer der Oppositionsliberalen, Sir Her­bert Samuel, schlug ebenfalls eine Begrenzung des Gesetzes auf ein Jahr vor. Die englische Han­delswelt habe keine Gelegenheit gehabt, das Gesetz zu prüfen.

Der Schahkanzler erklärte sich dann unter gro­ßem Beifall bereit, die Wirkungsdauer des Ge­setzes auf zwei 3ahre zu beschränken.

Es treffe zu, daß das Gesetz gewisse Maßnahmen enthalte, die nicht unmittelbar auf die geaenroärti- gen Umstände anwendbar seien. Er müsse jedoch sagen, daß die zweite Klausel unter gewissen Um­ständen außerordentlich notwendig werden könnte, ob nun Deutschland oder irgendein anderes Land in Frage komme. Im weiteren Verlauf der Aus­sprache wiederholte der Schatzkanzler,

daß finanzielle Geldsendungen, Bankguthaben, Versicherungszahlungen ufro. von dem Clearing ausgeschlossen seien.

Er wolle jedoch diese Feststellung nicht dem Wort­laut des Gesetzes beifügen, denn man wisse nicht, welche Lage sich später ergeben könne.

Endgültig angenommen.

Das Unterhaus nahm das Clearinggesetz i n dritter Lesung ohne Abstimmung an. Gleichfalls ohne Abstimmung angenommen wurde der Zusatzantrag des Schatzkanzlers Neville Cham­berlain, wonach das Gesetz bis zum 3 0. Juni 19 36 in Kraft bleiben soll.

Diplomaten -Empfang beim Führer.

Berlin, 26. Juni. (DNB.) Der Reichskanz- l e r empfing am Dienstag den deutschen Botschaf­ter in Madrid, Graf Welczek, und den deut­schen Gesandten in Riga, Dr. Martius, zum Vortrag.

zusehen, die sich nach der Höhe des Aktienkapitals oder G. m. b. H.-Kapitals bemißt. Durch diese Maß­nahme soll dem Drang, kleine Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. zu gründen, entgegen­gewirkt werden. Diejenigen, die eine Gesellschaft gründen wollen, sollen durch die Vorschrift über die Mindestbesteuerung angeregt werden, an Stelle der Aktiengesellschaft oder G. m. b. H. die Form der offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesell­schaft zu wählen. Es kann im Rahmen der grund­legenden Steuerreform im Einzelfall da und dort auch zu kleinen Belastungsverschiebungen kommen. Solche sind durch bestimmte technische Umstellungen des Gesetzes und des Tarifs oft nicht zu vermeiden. Es wird auch die Frage geprüft werden müssen, ob es richtig ist, die Verschachte­lungen der Wirtschaft weiterhin durch das sogenannte Schachtelprivileg zu begünstigen. Und andererseits wird die Frage gestellt werden müssen, ob es richtig ist, die Verschmelzungen (Fusionen) durch allgemeine Ermäßigung der Ge­sellschaftssteuer von 2 auf 1 vom Hundert weiterhin zu begünstigen. Es ist durchaus denkbar, daß volks­wirtschaftliche oder sonstige Erwägungen, etwa Fragen der steuerlichen Gerechtigkeit im national­sozialistischen Deutschland, dazu führen, daß die eine und andere Vergünstigung, die bisher bestand, be­seitigt wird.

Die Einführung beslimmler Mindestbesleuerun- gen und die Beseitigung von Vergünstigungen der bezeichneten Art kann nicht als neue Steuer oder Erhöhung einer bestehenden Steuer, son­dern nur als im Interesse der Allgemeinheit gelegene Steuergesialtung bezeichnet werden. Es ist nicht daran gedacht, irgendwelche neue Steuer einzusiihren, und es ist auch nicht daran gedacht, die Sähe bestehender Steuern zu er­höhen, es ist jedoch beabsichtigt, die Zahl der Steuern wesentlich abzubauen und die Steuer­sätze zu vermindern.

Der Abbau der Steuern kann entweder in der Beseitigung einer Steuer, oder in der Verschmelzung von Steuern bestehen. Die Beseitigung einer Steuer darf nur erfolgen, wenn entweder anzu- nehrnen ist, daß durch die volkswirtschaftliche und fiskalische Wirkung der Beseitigung der Ausfall ausgeglichen wird (ich denke hier an die Beseitigung der Kraftfahrzeugsteuer für neue Personenkraftfahr- Zeuge, an die Beseitigung der Schaumweinsteuer und an die Beseitigung der Mineralwassersteuer), oder wenn die allgemeine Haushaltslage eine Ver- minderuna der Steuereinnahmen zuläßt.

Die allgemeine Haushaltslage läßt eine Verminderung der Steuereinnahmen bis auf weiteres nicht zu. Steuern, deren Befeitiaung in ihrer Auswirkung zwangsläufig zum Ausgleich des Ausfalls führen würde, sind, mit Aus­nahme vielleicht der Gemeindegetränke- st e uer, nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht mehr vorhanden. Infolgedessen kann eine Ver­minderung der Zahl der Steuern nur durch Ver­schmelzung verschiedener Steuern erreicht werden.

3d) denke hier insbesondere daran, die Bürger­steuer, die Ehestandshilfe, die krifensteuer der Veranlagten und den Einkommensleuerzufchlag der Einkommensempfänger mit mehr als 8000 Reichsmark 3ahreseinkommen in die Einkom­menssteuer hineinzuarbeiten, so daß dann an Stelle von bisher fünf Steuern und Zuschlägen nur noch eine Steuer vorhanden sein wird. Es ist auch beabsichtigt, die Gemeindebiersteuer mit

der Reichsbiersleuer zu vereinigen.

Im Zuge der Reichsreform wird es noch manche andere Vereinigung oorzunehmen geben, die un­mittelbar oder mittelbar zu einer Verminderung der Zahl von Steuern führen wird.

Was hinsichtlich der Beseitigung von Steuern gilt, wenn die Beseitigung nicht durch Verschmelzung, sondern durch Verzicht auf die Einnahme erfolgt, das gilt von Steuersenkungen und Steuervergünstigungen. Auch solche dür­fen, solange die allgemeine Haushaltslage eine Ver­minderung der Steuereinnahmen nicht zuläßt, nur insoweit erfolgen, als bei sorgfältiger Prüfung an­genommen werden kann, daß durch die volkswirt­schaftliche und fiskalische Wirkung der Steuerver­günstigung ober Steuersenkung der Ausfall mög­lichst ausgeglichen wird. Ich denke hier an die vielen Steuemergünftiaungen, die wir seit einem Jahr unter den verschiedensten Be­dingungen gewähren: Steuerfreiheit für Ersatzbe­schaffungen, Steuerbefreiung für neuerrichtete Klein­wohnungen und Eigenheime, Steuerfreiheit für Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes ufro., Ermäßigung der Steuerschuld für Instand­setzungen und Ergänzungen an Gebäuden ufro., schließlich an die Halbierung der Umsatzsteuer für die Landwirtschaft, an die Senkung der Grundsteuer für die Landwirtschaft usw. und auch an die Sen­kung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Die Sen­kung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe ist zum Teil auch durch den Zweck dieser Abgabe und in­folgedessen durch den Rückgang der Arbeitslosen­ziffer und des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe begründet gewesen.

3m Rahmen der Steuerreform sind weitere sehr erhebliche Steuererleichterungen vorgesehen. Diese bestehen teilweise in der Möglichkeit, fütk Teile des Einkommens unter bestimmten Bedin­gungen Steuerfreiheit zu erlangen, keUweise in

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